Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges
|
|
- Marie Feld
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Problematische Entlassungen Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Maßregelvollzug und Führungsaufsicht Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt, Klaus Niermann, LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Michael Winkelkötter, LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Nachsorgeambulanzen in Westfalen-Lippe LWL andere Träger LWL-Maßregelvollzugskliniken LWL-ZFP Lippstadt LWL-MRVK Schloss Haldem Zehn allgemeinpsychiatrische Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes ( integrierter Maßregelvollzug ) andere Träger St. Rochus-Hospital Telgte Behandlungszentrum Deerth, Hagen LWL-TZ Marsberg Ev. Krankenhaus Bielefeld LWL-KFP Dortmund Christophorusklinik Münster- LWL-MRVK Herne -> >FNA 1
2 Wechselwirkungen LWL/Nachsorgeambulanzen LWL- Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Fachaufsicht Berichtswesen (gravierende Vorfälle) LWL-Maßregelvollzugskliniken mit Nachsorgeambulanzen Sachverhalte Berichtswesen Ereignisse mit tödlichem Ausgang Schwerwiegende Gewaltdelikte/Sachbeschädigungen Sexual-Straftaten andere erhebliche Straftaten Beispiele von kritischen Verläufen mit erheblichem Gefahrenpotenzial: 2
3 Diagnose: Abhängigkeitssyndrom von Alkohol Herr A., 34 Jahre alt RAHMENBEDINGUNGEN Unterbringungsdelikt: Raub, Verbrechen nach 249 StGB Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Bundeszentralregister : mehrere Körperverletzungsdelikte und gefährlicher Körperverletzung. Vor dem Vollzug der Maßregel Freiheitsstrafe bis zum 2/3 Termin in der JVA vollstreckt. Juli 2010 Juli 2013 Behandlung in LWL-Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter Juli 2013 ist die Unterbringung mit Ablauf der Höchstfrist erledigt Rest der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt Drei Jahre Führungs- und Bewährungszeit Strafbewehrte Weisungen, u. a. : Verbot von alkoholischen Getränken Änderungen des Wohnortes unverzüglich anzugeben Teilnahme an der Forensischen Nachsorge Seit Juli 2013 Forensische Nachsorge 3
4 KRISENHAFTER VERLAUF Ende März 2014 = Herr A. soll seine Lebensgefährtin massiv körperlich geschädigt haben Daraufhin regt die Forensische Ambulanz einen Bewährungswiderruf an und bittet um Prüfung der Möglichkeiten für einen Sicherhaftbefehl Außerdem teilt die Ambulanz mit, dass ihrer Einschätzung nach klare Weisungsverstöße vorliegen und dringende weitere Maßnahmen im laufenden Führungsaufsichtsverfahren angezeigt g sind. - Seitens des Gerichtes wird von einem Sicherungshaftbefehl abgesehen. - Der Aufenthaltsort des Herrn A. ist nicht bekannt, seit Februar besteht keinerlei Kontakt seitens der Ambulanz zu Herrn A. - Mitte Juli weiterer erheblicher tätlicher Übergriff auf die Lebensgefährtin. Nach Vorführung vor den zuständigen Haftrichter wird der Patient trotz gegenläufiger Einschätzung der Bewährungshilfe wieder auf freien Fuß gesetzt. - Herr A. meldet sich im Juni bei der Führungsaufsicht und zeigt sich bereit, auf freiwilliger Basis gem. 1 Abs. 3 MRVG NRW zur Krisenintervention in der Maßregelvollzugsklinik aufgenommen zu werden. 4
5 Der Patient wird im Anschluss aufgenommen und auf freiwilliger Grundlage in der dortigen Klinik behandelt. Die weiteren Konsequenzen aus den mutmaßlich begangenen Straftaten bleiben abzuwarten. Beispiel 2 Herr C. Jahrgang: 1967 Einweisungsdelikt: Körperverletzung in drei Fällen, Bedrohung in zwei Fällen (Wiederholte massive Übergriffe gegen Lebensgefährtin gravierende Verletzungen) Vordelinquenz: u. a. Eigentumsdelikte, Sachbeschädigungen, sexuelle Nötigung, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 5
6 Urteil: Behandlung MRV: Freiheitsstrafe 2 Jahre 2 Monate Unterbringung nach 64 StGB 09/ /2012 Forenische LWL-Suchtfachklinik Behandlungsverlauf: Alkoholabhängigkeit Kombinierte Persönlichkeitsstörung (nicht bearbeitete Gewaltproblematik) formale Anpassung konstruktives inhaltliches Engagement Weiterbildungsmaßnahme/Wohnungsund Arbeitssuche Lockerungen beanstandungsfrei Abstinenzhaltung/Ziele sozialintegrativ Entlassung: Mit Erreichen der Höchstfrist Umfang Nachsorge: i. d. R. aufsuchende Kontakte monatlich Verbunden mit Suchtmittelkontrollen Gemeinsame Gespräche Bewährungshelfer Ambulante Betreuung durch Caritas Verlauf Nachsorge: Unzuverlässigkeit bei Terminabsprachen (ab zweitem Jahr) Zeitweilige Kontaktabbrüche Arbeitssuche erfolglos Wiederholter Suchtmittelkonsum Aufarbeitung lediglich formal in Anspruch genommen Freiwillige stationäre Kriseninterventionen abgelehnt (mit einer kurzen Ausnahme) 01/2014: 6wöchige Entwöhnungsbehandlung 6
7 Gefahrenpotenziale: : Strafanzeige bekannt geworden Vorwürfe (Patient stellt Vorfälle anders da): Alkoholkonsum mit Nachbarin Massive Aggressivität Beleidigungen/Todesdrohungen Mehrfache wuchtige Schläge in Gesicht/Extremitäten (Attest Krankenhaus) Über etliche Stunden festgehalten Ergriffene Maßnahmen (Patient durchgehend in Freiheit): : Unterrichtung Landgericht durch Bewährungshilfe/Bitte um Sicherungshaftbefehl : Telefonat FNA mit Gericht (Strafanzeige vorgelesen) : Versendung Strafanzeige an Staatsanwaltschaft und Landgericht ( ) 29./30.07.: Aufsuchen des Patienten durch die Polizei : LWL-MRV-Abt. hat Staatsanwaltschaft auf Situation aufmerksam gemacht : Hausbesuch durch FNA mit Suchtmittelkontrolle (negativ) : Anhörungstermin/vom Pat. nicht wahrgenommen (Krankheit) : Erneuter Hausbesuch durch FNA : Erneuter Anhörungstermin/Patient fehlte unentschuldigt Bewährung widerrufen (noch keine Rechtskraft) Zusammenfassend: Patient verblieb durchgehend in Freiheit Massive Beeinträchtigung der Nachbarin anzunehmen (Nutzung Wohnung) Patient stellt Vorfälle anders dar (Unfallgeschehen) Parallelen zum Unterbringungsdelikt/zur Vordelinquenz 7
8 Welche Fragen stellen sich? Verbesserungsbedarf/-möglichkeiten im Krisenmanagement? Interventionsmöglichkeiten bei Krisen ausreichend? z. B. Anordnung 67h StGB bei Entlassungen zur Höchstfrist nicht möglich Maßnahmen/Sanktionen (fall-)angemessen? (Eindruck FNA-Praxis: Sanktionen z. T. nicht ausreichend) Maßnahmen kurzfristig genug? (Eindruck FNA-Praxis: z. T. zu lange Reaktionszeiten, Patienten testen Grenzen ) Besteht ggf. Handlungsbedarf? Welcher? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! 8
Dortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld
Dortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld Struktur Gesetzliche Grundlagen Forensische Nachsorge (-ambulanz) Zusammenarbeit/Betreuungsverlauf
MehrReiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn
Reiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn Täterorientiertes Strafrecht Vorsatz oder fahrlässig? Notwehr oder Nothilfe? Schuld des Täters? Verminderte Schuldfähigkeit ( 21
MehrBehandlung suchtkranker Straftäter: Entwöhnungsbehandlung oder Maßregelvollzug nach 64 StGB?
1 Behandlung suchtkranker Straftäter: Entwöhnungsbehandlung oder Maßregelvollzug nach 64 StGB? Eine retrospektive Studie 21 23 FVS Kongress Heidelberg 21 Projektgruppe Suchtkatamnese 64 StGB Dr. Hermann
MehrSuchtkranke Straftäter in der forensischen Nachsorge
Folie 1 Suchtkranke Straftäter in der forensischen Nachsorge Sachstand und erste Ergebnisse der Forensischen Nachsorge-Ambulanz in der Westfälischen Klinik Schloß Haldem Referent: Paul Suer M.A. Lippstadt-Eickelborn,
MehrBehandlung im. LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie. Lippstadt Eickelborn. - Informationen für Angehörige
/2014 Behandlung im LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborn - Informationen für Angehörige Rechtliche Grundlagen: Wie kommt man in die Forensik? 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer
MehrTherapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht
Therapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht Fachtag zum Thema Suchtberatung und Führungsaufsicht am 28. März 2011 im Bezirk Oberbayern Ministerialrat Heinz-Peter Mair Staatsministerium der Gliederung
MehrFachtagung Maßregelvollzug und Sucht
Fachtagung Maßregelvollzug und Sucht Erfolge und Misserfolge der Behandlung von Suchtkranken im Maßregelvollzug - Westfalen Zwischenergebnisse einer prospektiven Studie des LWL zum Bewährungsverlauf und
Mehr- Informationen für Angehörige
Behandlung im LWL Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborn - Informationen für Angehörige Rechtliche Grundlagen: Wie kommt man in die Forensik? 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer
MehrFachtagung Führungsaufsicht Führungsaufsicht: Anwendung und Kooperationen
Fachtagung Führungsaufsicht 03.02.2016 Führungsaufsicht: Anwendung und Kooperationen Jacqueline Kempfer Richterin am Landgericht Landgericht Marburg Gliederung 1. Anordnung und Ausgestaltung einer Führungsaufsicht
MehrEU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D)
EU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D) 25.-28.10.2009 LEONARDO DA VINCI Harry Glaeske EU-Projekt indeed 1. Mobilität Hagen (D) 25.-28.10.2009 LEONARDO DA VINCI Harry Glaeske Die Suchtrehabilitation (Behandlung
MehrBezirk Unterfranken. Alkoholauflage. Der Bezirk berät hilft fördert
Bezirk Unterfranken Alkoholauflage Der Bezirk berät hilft fördert Alkoholauflage Rechtsgrundlagen nach dem StGB Führungsaufsicht: 68b Weisungen (1) Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer
MehrWer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug?
Haus 07 Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug? Psychisch kranke Rechtsbrecher im Jugendalter Index-Tat zwischen 14 Lj. und 18. Lj begangen. Rechtsgrundlage: Urteil nach den 63 und 64 StGB Jugendliche
MehrVorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion
Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion PD Dr. iur. Stefan Heimgartner 21.04.16 (Titel der Präsentation), Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, (Autor) Seite 1 Bedingte Entlassung
MehrFührungsaufsichtstelle Hamburg. nach 40 Jahren Führungsaufsicht unverbesserlich?
Führungsaufsichtstelle Hamburg nach 40 Jahren Führungsaufsicht unverbesserlich? FA-Stelle Hamburg: Von 1975 bis 2006 gehörte die Führungsaufsichtsstelle zur Justizbehörde Hamburg ( Ministerium ). Art.
MehrFachkliniken für Abhängigkeitskranke Medizinische Rehabilitation und Maßregelvollzug
Jeder Mensch soll ein sinnerfülltes, zufriedenes und positives Leben führen können" Fachkliniken für Abhängigkeitskranke Medizinische Rehabilitation und Maßregelvollzug Untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde
MehrLandesamt für ambulante Straffälligenarbeit
Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Die Struktur der Führungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern 11. Februar 2015 - Bernd Kammermeier - Aufsichtsstelle M-V Vortrag zur Veranstaltung 40 Jahre Führungsaufsicht
MehrWas Sie über die Bewährungshilfe wissen sollten.
Was Sie über die Bewährungshilfe wissen sollten. Was heißt eigentlich Bewährung? Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe von bis zu zweijähriger Dauer
Mehr"Präventive Möglichkeiten des Maßregelvollzuges
"Präventive Möglichkeiten des Maßregelvollzuges "pflegerische Aufgaben im Rahmen der ambulanten Betreuung" 03.11.2008 Carmen Henrich, Bernhard Geiss 1 Vor dem Zaun was nun? Aufgaben der forensischen Pflege
MehrSubstitution im Maßregelvollzug bzw. in der forensischen Nachsorge
Bezirk Unterfranken Substitution im Maßregelvollzug bzw. in der forensischen Nachsorge Der Bezirk berät hilft fördert Bezirk Unterfranken Substitution geschichtlicher Überblick Substitution Opiatabhängiger
MehrBewegungsfreiheit. Bewegungsfreiheit, rechtliche Verankerung. Bewegungsfreiheit, rechtliche Verankerung. Art. 10 Abs. 2 BV
Juristische Fakultät / Schweizerisches Staatsrecht II / FS03 / Prof. Dr. Markus Schefer Juristische Fakultät / Schweizerisches Staatsrecht II / FS03 / Prof. Dr. Markus Schefer, rechtliche Verankerung Art.
MehrElektronische Fußfessel (EFF) und Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)
Markus Weinandt Bewährungshelfer bei dem Landgericht Gießen Betreuung und Überwachung in der Bewährungshilfe Elektronische Fußfessel (EFF) und Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) Bielefeld, den
MehrVon Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone
Verwahrungsvollzug in der Schweiz: Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des deutschen Bundesverfassungsgerichtshof Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats
MehrUnterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG)
LWL-Klinik Lengerich Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie Rheine Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG) www.lwl-klinik-lengerich.de Informationen über die Unterbringung nach gesetzlichen
Mehr17. Wahlperiode /2326
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2326 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2014 Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsdelikten in Bayern
MehrEntwicklung des Maßregelvollzuges und des Maßregelvollzugsrechtes in den letzten Jahrzehnten
Entwicklung des Maßregelvollzuges und des Maßregelvollzugsrechtes in den letzten Jahrzehnten 24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht am 1.12.2008 in Münster Vorbemerkung (1) Die Internierung eines gemeingefährlichen
Mehr3.650 Haftplätze in 10 Justizvollzugsanstalten (+ 70 Betten im Krankenhaus der JVA Leipzig) Gefangene (95,1 % Auslastung)
Rahmenbedingungen für den sächsischen Justizvollzug 3.650 Haftplätze in 10 Justizvollzugsanstalten (+ 70 Betten im Krankenhaus der JVA Leipzig) 3.539 Gefangene (95,1 % Auslastung) 2.615 Strafgefangene
MehrMaßregelvollzug. Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen. Forensische Fachambulanzen. Landeswohlfahrtsverband Hessen
Maßregelvollzug Forensische Fachambulanzen Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen I m p r e s s u m Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband
MehrAusfertigung. Verteidiger: Rechtsanwalt KTauBe Christian, Westtorgraben 1,90429 Nürnberg, Gz.:
Ausfertigung Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 17 Qs 7/15 403 Ds 801 Js 20601/14 AG Nürnberg WV: " ~ > 'i Ä. Bj L. t i, ^ r :-V i i r:t 2 tj- FES. i : J i, 1 1-,fV:." ""',/i v 1'*" '\F riu t'-\ In dem Strafverfahren
MehrErgebnisse (Brainstorming) der Arbeitsgruppe:
Ergebnisse (Brainstorming) der Arbeitsgruppe: Umgang mit Sexualstraftätern 1. Wie gehen wir mit den neuen Anforderungen und Erwartungen um? Es gibt keine 100% Sicherheit Risiko minimieren mit den dazu
MehrJeder Mensch soll ein sinnerfülltes, zufriedenes und positives Leben führen können"
sinnerfülltes, zufriedenes Behandlungszentrum Deerth Hagen Fachkliniken für Medizinische Rehabilitation und Maßregelvollzug ZeSam-Workshop 2014 64 StGB oder 35 BtMG? Einrichtungen BZ Deerth Zielgruppe:
MehrNeue Wege im Umgang mit entlassenen Sexualstraftätern die Praxis in Bayern
Neue Wege im Umgang mit entlassenen Sexualstraftätern die Praxis in Bayern Positionslichter 2011 Binz, 6. Mai 2011 Ministerialrat Heinz-Peter Mair Bayerisches Staatsministerium der Neue Wege HEADS Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter
MehrReiner Strank Sozialarbeiter der Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Dortmund
Reiner Sozialarbeiter der Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Dortmund Fachtagung Ambulante Nachsorge für forensisch-psychiatrische Patienten in Westfalen-Lippe am 14.04.2005 im Westfälischen Zentrum
MehrR. Holzbach I LWL - Kliniken Lippstadt und Warstein
Abteilung Suchtmedizin der LWL-Kliniken Lippstadt und Warstein Der LWL Rechtsform: Kommunalbetrieb Träger: Die 9 kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe Aufgaben: Übergeordneter Sozialhilfeträger
MehrUmgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt
Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK 34, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de
MehrReha-Fallbegleitung. als Modul in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker - spezifische Ergebnisse
Reha-Fallbegleitung als Modul in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker - spezifische Ergebnisse Dieter Bingel-Schmitz AHG Kliniken Daun Altburg Agenda Hintergrund Modellprojekt der DRV
MehrSicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe
Arbeit mit Sexualstraftätern in der hessischen Bewährungshilfe Andreas Nixdorff Bewährungshelfer in Sicherheitsmanagement bei dem Landgericht Darmstadt Fachbereichsleiter risikoorientierte Bewährungshilfe
MehrGesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Jugendstrafvollzugsgesetz, JStVG)
Jugendstrafvollzug: Gesetz 58.00 Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Jugendstrafvollzugsgesetz, JStVG) Vom. Oktober 00 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
MehrBehandlung, Therapieformen in Bobritzsch
Behandlung, Therapieformen 10.10.2015 in Bobritzsch Herzlich willkommen! Helmut Bunde Sozialarbeiter (FH), Sozialtherapeut Sucht (Psychoanalytisch) Referent für Suchtkranken- und Straffälligenhilfe im
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 3 StR 243/16 BESCHLUSS vom 12. Juli 2016 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:120716B3STR243.16.0 - 2 - Der 3. Strafsenat
MehrEinladung und Programm
Fachtagung "Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe als Anschlussperspektive nach dem Maßregelvollzug für straffällig gewordene Menschen mit geistiger Behinderung Hintergründe, Rahmenbedingungen
MehrAz. 3 Ss 89/02. Leitsatz:
1 Az. 3 Ss 89/02 Leitsatz: Auch die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" kommt nur in Betracht, wenn sie zur erzieherischen Einwirkung auf den jugendlichen Täter notwendig ist. Der äußere Unrechtsgehalt
MehrOptimierung der Gefährlichkeitsprognose in der forensischen Psychiatrie durch einen transdisziplinären Ansatz
Optimierung der Gefährlichkeitsprognose in der forensischen Psychiatrie durch einen transdisziplinären Ansatz Fachvortrag zur 3. Bielefelder Fachtagung Insights Blickwinkel der Psychiatrie Andre Aulbur
MehrForensische Nachsorge eine anspruchsvolle, grenzüberschreitende Kooperationsaufgabe
Forensische Nachsorge eine anspruchsvolle, grenzüberschreitende Kooperationsaufgabe Prof. Dr. Günther Wienberg 1. Juli 2013 Assapheum Bethel Worüber ich sprechen werde 1. Forensik-Nachsorge in den v. Bodelschwinghschen
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/558 (15/463) - Neu 02.07.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Gewaltopferambulanzen im Saarland Vorbemerkung
MehrGlossar der gängigsten Maßregelvollzugsbegriffe
LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Glossar der gängigsten Maßregelvollzugsbegriffe (Stand: 26.10.2010) Aussetzung der Maßregel auf Bewährung Aussetzung der Maßregel zugleich mit der Anordnung Besserung
MehrÜberprüfung der Maßregelvollstreckung 67 e StGB
Überprüfung der Maßregelvollstreckung 67 e StGB BVerfG, 2 BvR 983/04 vom 14.1.2005, http://www.bverfg.de/entscheidungen/ Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und
MehrCybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen
Cybermobbing und Sexting Rechtliche Grundlagen Kriminalprävention / Opferschutz der KPB Euskirchen KHK Toni Dickopp 02251/799-542 toni.dickopp@polizei.nrw.de 17.03.2016 1 Missbrauch von persönlichen Daten
MehrJugendgerichtsgesetz
Band 48 Jugendgerichtsgesetz Erläutert von Dr. jur. Ulrich Eisenberg o. Professor an der Freien Universität zu Berlin 18., vollständig neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2016 Vorwort...
Mehrkörperliche, geistige oder charakterliche Mängel (zum letzteren BGHSt 5, S. 165ff)
Ungeeignetheit Prognose Zu erwarten sind auch in Zukunft rechtswidrige, die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigende Straftaten 69 II Regelbeispiele des Eignungsmangels» 315c, 316, 142, 323a (in
MehrPressemitteilung 13/2015. Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem
Landgericht Cottbus - Pressestelle - E-Mail: pressesprecher@lgcb.brandenburg.de Pressesprecher: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker Tel.: 0355 6371-314 stellv. Pressesprecherin: Richterin
Mehrbis zum
Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten
MehrBeschluss. geb. am \~ "*1982inH("~ z.z. im Maßregelvollzug des Sächsischen Krankenhauses in A< Hohe Straße 39, 04107 Leipzig
y ^ Ausfertigung Landgericht Leipzig Strafvollstreckungskammer Az.: II StVK 739/09 Beschluss In der Maßregelvollzugssache des _ - _ geb. am \~ "*1982inH("~ z.z. im Maßregelvollzug des Sächsischen Krankenhauses
MehrAbschlusspräsentation 14. Juni 2013
Abschlusspräsentation 14. Juni 2013 Projekt: Auswirkungen des Demografischen Wandels im Maßregelvollzug Projektzeitraum 6. April bis 14. Juni 2013 Quelle: https://www.lwl.org/lwl/der_lwl/pr/fotogalerie/soziales
MehrSicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung
Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
MehrInternationale Perspektiven forensisch-psychiatrischer Pflege am Beispiel Kanada
Internationale Perspektiven forensisch-psychiatrischer Pflege Pflege in der forensischen Nachsorge Beitrag zur Fachtagung Allgemeinpsychiatrie und Forensik Gemeinsamkeiten und Unterschiede 28. August 2014
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4878 18. Wahlperiode 2016-11-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrBegriff der Personensorge
Workshop D Personensorge Intensivierung der Personensorge im SWRÄG Kontaktfrequenz Zustimmung zur Heilbehandlung Bestimmung des Wohnortes 1 Personensorge ( 282-284a ABGB) Allgemein Begriff der Personensorge
MehrAntrag auf Leistung in Anerkennung des Leids, das Opfern massiver körperlicher Gewalt zugefügt wurde
Antrag auf Leistung in Anerkennung des Leids, das Opfern massiver körperlicher Gewalt zugefügt wurde Allgemeine Hinweise: Zur Bearbeitung Ihres Antrags sind wir auf Ihre Angaben angewiesen. Wir bitten
MehrMaßnahmen zur Reduzierung von Fixierungen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus
Maßnahmen zur Reduzierung von Fixierungen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus Luc Turmes, Michael Kramer Wissenschaftliche Bearbeitung der Thematik zögerlich Erst im März 2008 erfolgte die Publikation
MehrBeratungsstelle im Packhaus als Kompetenzzentrum. Packhaus Kiel
Beratungsstelle im als Kompetenzzentrum Beratungsstelle im Ambulante Therapie von erwachsenen Tätern/Täterinnen sexueller Gewalt > sexueller Kindesmissbrauch > Vergewaltigung > sexuelle Nötigung und Belästigung
MehrDatensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS)
Datensatzbeschreibung ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS) EVAS-Nr. 24311 ef1 Einheitliche Statistik-ID ef2u1 Berichtsjahr (4-stellig) ef3u2 Satzart/ Belegeart 01 = Erwachsene
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrZentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt
Zentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt Anordnung von Pflichtberatung Möglichkeiten und Praxis im Kanton Luzern Daniel Burri, Oberstaatsanwaltschaft Kanton Luzern
MehrForensische Nachsorge
LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Forensische Nachsorge im LWL-ZFP Lippstadt Zur Zusammenarbeit mit den Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz aus der Perspektive einer Forensischen Nachsorgeambulanz
Mehr2. Beteiligung des Personalrates ( 72 a Abs. 1 LPVG ) Mitbestimmung PR hat der ordentlichen Kündigung zugestimmt
Lösungshinweise Prüfungsklausur Sachverhalt 1: Ordentliche Kündigung 1. ordnungsgemäße Kündigungserklärung a. Inhalt / Bestimmtheit b. Beachtung der Form ( Schriftform gem 57 BAT ) c. Zugang, Zustellung
MehrSicherungsverwahrung und Heranwachsende
Sicherungsverwahrung und Heranwachsende Ausgangspunkt: Keine Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht und keine Sicherungsverwahrung für Heranwachsende 106 III JGG (Eingeführt durch Art. 5 Nr. 3 G v. 27.12.2003)
MehrKooperationserklärung zur Verbesserung der Bearbeitung psychischer Krisen in der Stadt Bielefeld
Kooperationserklärung zur Verbesserung der Bearbeitung psychischer Krisen in der Stadt Bielefeld Präambel In Bielefeld erhalten Menschen in akuten psychischen Krisen an allen Wochen- und Feiertagen - rund
MehrPsychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Teil 4 Maßregelvollzug. Abschnitt 1 Ziele, Grundlagen und Organisation
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Teil 4 Maßregelvollzug Abschnitt 1 Ziele, Grundlagen und Organisation 32 PsychKHG: Geltungsbereich (1) Die folgenden Vorschriften regeln den Vollzug von Maßregeln
MehrForum III Schnittstelle Haftanstalt / nachsorgende Hilfen
Forum III Schnittstelle Haftanstalt / nachsorgende Hilfen Peter Reckling Dipl.Pädagoge + Sozialarbeiter Input Bewährungshilfe- und Straffälligenhilfe: Daten Übergang Strafvollzug + Nachbetreuung 2 3 4
MehrForensik platzt aus allen Näten. wen interessiert das?
Forensik platzt aus allen Näten wen interessiert das? Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien. Niklas Luhmann: Die Realität der Massenmedien
MehrDEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG
DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Therapie für Täter ist ein Beitrag zum Opferschutz von Heinz-Jürgen Pitzing Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben
MehrChronologische Falldokumentation nach Aktenlage der Stadt Wuppertal* zum tragischen Tod des Kindes Talea
Chronologische Falldokumentation nach Aktenlage der Stadt Wuppertal* zum tragischen Tod des Kindes Talea 06.09.2007 Inobhutnahme mit Amtshilfe der Polizei im Rahmen von 42 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder-
MehrPatientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.
Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,
MehrKomplementäre Nachsorge für psychisch kranke Straftäter
Der Aufbau der Fortbildung orientiert sich an der ausführlichen Broschüre der DGSP. Ein regionaler Bezug wird durch die Kooperation mit den Kliniken für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in der
MehrVortrag beim Verkehrsexpertentag der GUVU am in Bonn. Alkoholabstinenz in der Fahreignungsbeurteilung
Alkoholabstinenz in der Fahreignungsbeurteilung Vortrag beim Verkehrsexpertentag der GUVU am 30.11.2007 in Bonn Inhalt 1. Abstinenznotwendigkeit 2. Abstinenzzeiten 3. Therapien und Karenzzeiten 1. Abstinenznotwendigkeit
MehrDrucksache 17/ 17. Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 26.10.2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden
MehrGeschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein?
Geschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein? Dr. med. Richard Mahlberg Klinikum am Europakanal Erlangen Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und Psychosomatik Rechtliche Situation Unterbringung
MehrStrafvollzugskonkordat der Nordwest und Innerschweiz 18.2
Strafvollzugskonkordat der Nordwest und Innerschweiz 18.2 R I C H T L I N I E N für den Vollzug der ambulanten Behandlung vom 4. November 2005 Gesetzliche Grundlagen Art. 63 StGB 1 Ist der Täter psychisch
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 463/13 BESCHLUSS vom 21. November 2013 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts
MehrMeldungen nach 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII
Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung am 17. und 18. März 2016 Meldungen nach 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII Meldungen
MehrKantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA.
Schneeberger René 1960 Polizeischule 1982/83 Dienstchef-Stv. Prävention MEOA psbr@police.be.ch Rolf Däppen 1971 PS 1995 Präventionsverantwortlicher Region p@police.be.ch Neue Medien Kantonspolizei Ziel
MehrFür den eiligen Leser: Zum Verfahren der sofortigen vorläufigen Unterbringung siehe Art. 1 Abs. 1 und Art 10 Abs. 2.
Auszug aus: Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz UnterbrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1992 (GVBl S. 60), berichtigt durch Bekanntmachung
MehrPsychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter. Stuttgart. Heinz-Jürgen Pitzing Leiter der Psychotherapeutischen Ambulanz
- Vortrag Psychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter Stuttgart Fachtagung am 28.06.2006 der Fachstelle für Gewaltprävention Bremen Heinz-Jürgen Pitzing Leiter der Psychotherapeutischen Ambulanz
MehrAktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼.
Leena Hässig Ramming Aktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼. Einer davon ist Ben. Er ist heute 20 jährig,
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrVertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen
Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
MehrKrisensituationen an Schulen Reaktionen und Soforthilfe
Krisensituationen an Schulen Reaktionen und Soforthilfe Fortbildung für den Landesverband Badisches Rotes Kreuz Referentin Anja Faehndrich M.A. www.anja-faehndrich.de Übersicht: Krise - Begriffsklärung
MehrIhre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht
0 Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht Selbst bei Beachtung aller Vorschriften sind Ihre Kunden nicht vor Strafverfahren geschützt! Ca. 95 % der Menschheit sind nett, korrekt
MehrPatientenbefragung zur Zufriedenheit mit der Beratung und Begleitung durch den Sozialdienst. am Universitätsklinikum Münster
Patientenbefragung zur Zufriedenheit mit der Beratung und Begleitung durch den Sozialdienst am Universitätsklinikum Münster August 2008 Universitätsklinikum Münster Stabsstelle Sozialdienst / Case Management
MehrWenn Alkohol zum Problem wird
Wenn Alkohol zum Problem wird Suchtgefahren erkennen - den Weg aus der Abhängigkeit finden Bearbeitet von Michael Soyka 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 168 S. Paperback ISBN 978 3 8304 3415 3 Format (B x
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. vom. 29. Juli in der Strafsache. gegen
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 4 StR 190/10 Urteil vom 29. Juli 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1 40221
Mehr