Fachtagung Führungsaufsicht Führungsaufsicht: Anwendung und Kooperationen
|
|
- Kristian Schenck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachtagung Führungsaufsicht Führungsaufsicht: Anwendung und Kooperationen Jacqueline Kempfer Richterin am Landgericht Landgericht Marburg
2 Gliederung 1. Anordnung und Ausgestaltung einer Führungsaufsicht nach Ende einer Maßregel 2. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden Führungsaufsicht nach Ende einer Maßregel 3. Anordnung und Ausgestaltung einer Führungsaufsicht nach Vollverbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe 4. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden Führungsaufsicht nach Vollverbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe 5. Kooperationen 6. Fragen/Diskussion
3 1. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Ende einer Maßregel Ausgangssituation Unterbringung im PKH nach 63 StGB (unbefristet) StVK kennt die Untergebrachten, ihren Behandlungsverlauf und die langfristige Planung des Entlassungssettings aus den jährlichen Anhörungen und Fortdauerentscheidungen Genehmigung aller Urlaubsentscheidungen, die über drei Tage hinausgehen Entlassungsurlaub: 6 Monate im konkret geplanten Entlassungssetting Im Entlassungsurlaub: Klinik bereitet Übergabe an Forensischpsychiatrische Ambulanz und ggf. Bewährungshilfe vor Nach komplikationslosem Verlauf: Aussetzungsverfahren
4 1. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Ende einer Maßregel Aussetzungsverfahren Zum Ende des Entlassungsurlaubs: ausführliche Stellungnahme der Klinik zum Verlauf der Entlassungserprobung und Anregung zur Aussetzung an die StVK mit Vorschlag von konkreten Weisungen für die Bewährungs- und Führungsaufsicht mit Einverständniserklärung des Untergebrachten, sofern erforderlich (z. B. Einwilligung in Blutentnahmen zu Suchtmittelkontrollen und/ oder Bestimmung eines Medikamentenspiegels) Beiziehung sämtlicher Verfahrensakten Antragstellung Staatsanwaltschaft Anhörung des Untergebrachten nicht vorgeschrieben und i. d. R. nicht erforderlich Aussetzungsbeschluss der StVK mit Weisungen
5 1. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Ende einer Maßregel Aussetzungsbeschluss 1/4 In dem strafrechtlichen Unterbringungsverfahren g e g e n NN, geboren am in, aus der Unterbringung in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina beurlaubt, wohnhaft (aktuelle Entlassungsadresse), (ggf. gesetzlicher Betreuer/ Verteidiger), w e g e n versuchten Totschlags u. a. hier: Entlassung aus der Unterbringung, hat die 7. Strafkammer - Strafvollstreckungskammer - des Landgerichts Marburg nach Anhörung der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina, mit Einwilligung des Untergebrachten auf Antrag der Staatsanwaltschaft (Ort) am (Datum) beschlossen:
6 1. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Ende einer Maßregel Aussetzungsbeschluss 2/4 I. Die weitere Vollstreckung der mit Urteil des Landgerichts (Ort) vom (Datum) angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird mit Ablauf des zur Bewährung ausgesetzt. (ggf. auch Reststrafe) Sollte bis dahin eine Entlassungsanordnung der Staatsanwaltschaft noch nicht bei der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina vorliegen, stimmt die Kammer vorsorglich der Verlängerung des derzeit laufenden Urlaubs unter den ursprünglichen Bedingungen für die Dauer von höchstens weiteren zwei Monaten zu. II. Dem Untergebrachten wird der für seinen Wohnort zuständige hauptamtliche Bewährungshelfer bestellt. III. Die Führungsaufsicht dauert fünf Jahre. (ebenso ggf. die Bewährungszeit bei der zusätzlichen Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe)
7 1. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Ende einer Maßregel Aussetzungsbeschluss 3/4 IV. Der Untergebrachte wird angewiesen, 1. bis auf weiteres im Wohnheim Name in (Ort) wohnen zu bleiben (+ ggf. an der Tagesstruktur der Rehawerkstatt X teilzunehmen); jegliche Änderung der Wohn- und Lebenssituation ist mit der Vitos Forensisch-psychiatrischen Ambulanz Hessen (Ambulanz) abzusprechen und der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Marburg anzuzeigen; 2. jeden Wechsel des Wohnortes unverzüglich der Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht (örtlich zuständige FA-Stelle) mitzuteilen; 3. sich von der Ambulanz betreuen zu lassen und dazu a) mit der Ambulanz in Verbindung zu bleiben, b) die vereinbarten Termine einzuhalten, c) sich, besonders in Krisen, von ihr beraten zu lassen, d) schriftlich erteilten Anordnungen der Ambulanz zu folgen, solange er sie nicht vor der Strafvollstreckungskammer angefochten hat, und e) stets offen über alle seine Problem zu sprechen;
8 1. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Ende einer Maßregel Aussetzungsbeschluss 4/4 IV. Der Untergebrachte wird angewiesen, 4. die ärztlich verordneten Medikamente sorgfältig einzunehmen und die dazu erforderlichen Kontrollen zu dulden, auch wenn sie mit einem Eingriff in den Körper (Blutentnahme) verbunden sind; 5. Alkohol und andere berauschende Mittel strikt zu meiden und den entsprechenden Suchtmittelkontrollen nachzukommen, auch wenn sie mit einem Eingriff in den Körper (Blutentnahme) verbunden sind. 6. (ggf. weitere Weisungen, z. B. an keinerlei Glücksspielen teilzunehmen o. ä.). V. Die Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung der Unterbringung, über die Bedeutung der Führungsaufsicht und ihrer Dauer, die Bedeutung der erteilten Weisungen und der Strafbarkeit eines Verstoßes gegen sie sowie über die Möglichkeit des Widerrufs der Aussetzung wird der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina übertragen.
9 2. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden FA nach Ende einer Maßregel Tätigwerden der StVK Begleitung bei unproblematischem Verlauf durch regelmäßige Berichte von Ambulanz und Bewährungshilfe (ca. alle sechs Monate) Reaktion auf problematischen Verlauf mit Anschreiben Anhörungen Weisungsänderungen Akutes Tätigwerden bei Krisenintervention und Widerruf Prüfung der Anordnung der unbefristeten FA Auslaufen der FA
10 2. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden FA nach Ende einer Maßregel Weisungsänderungen Verfahren Anregung von Ambulanz und/ oder BewH Gewährung rechtlichen Gehörs für alle Beteiligten (Unterstellter, BewH, Ambulanz, StA, FA-Stelle) Ggf. Anhörung des Unterstellten Beschluss der StVK Themenkreise u. a. Organisatorische Änderungen (Umzug, andere Arbeit) Änderung der Kontakthaltung zu BewH und/oder Ambulanz Aufhebung z. B. Alkoholweisung (Erprobung innerhalb FA-Zeit) Kontaktverbote, Vorstellungsweisung FA-Stelle
11 2. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden FA nach Ende einer Maßregel Krisenintervention und Widerruf Ausgangssituation: akute Zustandsverschlechterung, dringender Handlungsbedarf Verfahren Eilfälle: Anregung von Ambulanz Beschluss der StVK Ggf. Erlass eines Sicherungshaftbefehls sonst: Gewährung rechtlichen Gehörs für alle Beteiligten (Unterstellter, BewH, Ambulanz, StA, FA-Stelle), ggf. Anhörung des Unterstellten Bestellung eines Pflichtverteidigers Beschluss der StVK Fallbeispiel Krisenintervention/ Widerruf ( 67 h, 67g StGB)
12 2. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden FA nach Ende einer Maßregel Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht Ausgangssituation: Gefährdung der Allgemeinheit durch Zustandsverschlechterung und Begehung weiterer erheblicher Straftaten ( 68c Abs. 3 StGB) Verfahren Einleitung des Prüfungsverfahrens ca. 6 Monate vor Ablauf der Höchstfrist, ggf. Einholung eines Gutachtens Bestellung eines Pflichtverteidigers Gewährung rechtlichen Gehörs für alle Beteiligten (Unterstellter, BewH, Ambulanz, StA, FA-Stelle), ggf. Anhörung des Unterstellten Beschluss der StVK weitere Überprüfung spätestens alle 2 Jahre (ggf. Abkürzung auf ein Jahr); FA läuft i. Ü. weiter wie zuvor
13 2. Strafvollstreckungsrechtliche Begleitung der laufenden FA nach Ende einer Maßregel Ende der Führungsaufsicht automatisch mit Ablauf der Frist, sofern nicht die Anordnung der unbefristeten FA oder deren Verlängerung erfolgt durch Beschluss der StVK vor Ablauf der Höchstfrist oder innerhalb einer angeordneten unbefristeten FA
14 3. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Ausgangssituation: Vollverbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe ( 68 f StGB) i. d. R. keine Vollzugslockerungen, unterschiedlich gut vorbereitetes Entlassungssetting Verfahren: Eingang der Stellungnahme der JVA bei der StVK mit Anregung von Weisungen möglichst 3-6 Monate vor Endstrafe Anforderung der Akten, Antrag der StA Vorbereitung der Anhörung: Abstimmung mit JVA und Entlassungsmanagement der Bewährungshilfe (EMA), ggf. Suchtberatung bei Therapie im Anschluss, ggf. Ausländerbehörde bei drohender Abschiebung Mündliche Anhörung des Verurteilten Beschluss der StVK
15 3. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Anordnungsbeschluss 1/5 In dem Strafvollstreckungsverfahren g e g e n NN, geboren am in, zurzeit in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt, Paradeplatz 5, Schwalmstadt, zukünftig wohnhaft: (Entlassungsadresse), (ggf. gesetzlicher Betreuer/ Verteidiger), w e g e n unerl. Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. hier: Führungsaufsicht, hat die 7. Strafkammer Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg nach Anhörung der Staatsanwaltschaft (Ort), der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt und mündlicher Anhörung des Verurteilten (Ort) am (Datum) beschlossen:
16 3. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Anordnungsbeschluss 2/5 I. Die nach Endvollstreckung der mit Urteil des Landgerichts (Ort) vom (Datum) verhängten Freiheitsstrafe von (Dauer) mit Entlassung aus dem Strafvollzug gemäß 68 f Abs. 1 StGB eintretende gesetzliche Führungsaufsicht entfällt nicht. II. Die Dauer der Führungsaufsicht beträgt (zwei bis fünf) Jahre. III. Der Verurteilte wird für die Dauer der Führungsaufsicht der Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe unterstellt; zum Bewährungshelfer wird der für seinen jeweiligen künftigen Wohnsitz zuständige Bewährungshelfer bestimmt.
17 3. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Anordnungsbeschluss 3/5 IV. Der Verurteilte wird angewiesen, 1. sich binnen zwei Wochen nach Haftentlassung und sodann im vierwöchigen Abstand persönlich bei seinem Bewährungshelfer vorzustellen ( 68b Abs. 1 Nr. 7 StGB); 2. jeden Wechsel des Wohnortes und des Arbeitsplatzes unverzüglich der Führungsaufsichtsstelle zu melden ( 68b Abs. 1 Nr. 8 StGB) und außerdem jeden beabsichtigten Wohnungswechsel zuvor mit dem Bewährungshelfer abzusprechen ( 68b Abs. 2 StGB); 3. sich Falle seiner Erwerbslosigkeit bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder einer anderen zur Arbeitsvermittlung zugelassen Stelle als arbeitsuchend zu melden ( 68b Abs. 1 Nr. 9 StGB);
18 3. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Anordnungsbeschluss 4/5 IV. Der Verurteilte wird angewiesen (Variante Suchtproblematik) 4. sich binnen zwei Wochen nach Haftentlassung bei der Sucht- und Drogenberatung des Diakonischen Werkes Oberhessen (Adresse) zu melden, einen Beratungstermin wahrzunehmen und dies der Strafvollstreckungskammer durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen ( 68b Abs. 2 StGB); 5. sich binnen drei Monaten nach Haftentlassung mithilfe der Suchtund Drogenberatung um die Aufnahme einer ambulanten Suchttherapie zu bemühen ( 68b Abs. 2 StGB); 6. keine Drogen oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen ( 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB); 7. sich bei einer künftigen entsprechenden Aufforderung der Strafvollstreckungskammer sofort (binnen zwei Stunden) einem Drogentest mittels Urinkontrolle zu unterziehen; die damit beauftragte Einrichtung und deren genaue Adresse wird die Kammer mit der jeweiligen Aufforderung bekannt geben ( 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB).
19 3. Anordnung und Ausgestaltung einer FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Anordnungsbeschluss 5/5 IV. Der Verurteilte wird angewiesen (Variante Ebay-Betrug) 8. während der Zeit der Führungsaufsicht keine selbständige kaufmännische Tätigkeit auszuüben ( 68 Abs. 1 Nr. 4 StGB); 9. keinen Ebay-Account zu unterhalten, weder als Versteigerer noch als Ersteigerer am Ebay-Handel oder vergleichbaren Online- Auktionen teilzunehmen und keine Online-Versandgeschäfte als Anbieter zu tätigen oder dies jeweils über Accounts Dritter zu tun ( 68b Abs. 2 StGB); 10. nur ein Bankkonto zu unterhalten und auf Anforderung des Gerichts seine Umsätze für den Zeitraum der zurückliegenden drei Monate unverzüglich offen zu legen ( 68b Abs. 2 StGB). V. Die Belehrung über die Bedeutung der Führungsaufsicht sowie des Straftatbestandes des 145a StGB wird dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt übertragen.
20 4. Begleitung der laufenden FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Tätigwerden der StVK Begleitung bei unproblematischem Verlauf durch regelmäßige Berichte der Bewährungshilfe (ca. alle sechs Monate) Reaktion auf problematischen Verlauf mit Anschreiben Anhörungen Weisungsänderungen Verfahren bei Verstoß gegen strafbewehrte Weisungen (Prüfung der Anordnung der unbefristeten FA) Auslaufen der FA
21 4. Begleitung der laufenden FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Verfahren Weisungsänderungen Anregung i. d. R. von BewH Gewährung rechtlichen Gehörs für alle Beteiligten (Unterstellter, BewH, StA, FA-Stelle) Ggf. Anhörung des Unterstellten Beschluss der StVK Themenkreise u. a. Organisatorische Änderungen (Umzug, andere Arbeit) Änderung der Kontakthaltung zu BewH Aufhebung oder Konkretisierung von Weisungen
22 4. Begleitung der laufenden FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Verstoß gegen strafbewehrte Weisungen Verfahren Umstand ergibt sich i. d. R. aus dem Bericht der BewH Anhörung der Bewährungshilfe hierzu ( 68a Abs. 6 StGB) Zuleitung an FA-Stelle zur Antragstellung Ermittlungsverfahren bei der StA, Entscheidung eines Gerichts Nach Rechtskraft: ggf. Änderung von Weisungen oder Reaktion in parallelen Bewährungsverfahren ( Magnet der FA bei der StVK ) bei erneuter Haft: ggf. Abgabe der FA
23 4. Begleitung der laufenden FA nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe Ende der Führungsaufsicht automatisch mit Ablauf der Frist (Anordnung der unbefristeten FA extrem selten) durch Beschluss der StVK vor Ablauf der Frist Ruhen bei erneuter Inhaftierung
24 5. Kooperationen Kooperation der StVK mit Klinik/ JVA und Entlassungsmanagement der BewH Ambulanz und Bewährungshilfe, ggf. ZÜRS o. ä. Unterstelltem und ggf. seinem Verteidiger Staatsanwaltschaft FA-Stelle sonstige Jenseits aller Zuständigkeiten: Der Faktor Mensch
25 6. Fragen/ Diskussion
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Strafvollstreckunj^ in der Gerichtspraxis
Strafvollstreckunj^ in der Gerichtspraxis Ein Formularbuch Von Rudolf Hundt Richter am Landgericht in Osnabrück Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort Abkürzungen Literatur V XIII XV
MehrTherapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht
Therapeutische Behandlung in der Führungsaufsicht Fachtag zum Thema Suchtberatung und Führungsaufsicht am 28. März 2011 im Bezirk Oberbayern Ministerialrat Heinz-Peter Mair Staatsministerium der Gliederung
MehrDR. JUR. THOMAS WOLF VORSITZENDER RICHTER AM LANDGERICHT
BT-Drs. 16/1992 - Rechtsausschuss - Stellungnahme Vor. Richter am LG Dr. Wolf, Marburg - 26.02.2007-1 - DR. JUR. THOMAS WOLF VORSITZENDER RICHTER AM LANDGERICHT Dr. Wolf Landgericht Universitätsstraße
MehrGesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 17. April 2007 513 Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
MehrForensische Psychiatrie Essen
Forensische Psychiatrie Essen 54 nach 126a StPO untergebrachte Patienten Verbleiben bis zur Hauptverhandlung ca. 6 Monate Aus der Unschuldsvermutung ergibt sich, dass eine Zwangsbehandlung (außer im Falle
MehrForensische Sozialarbeit
Forensische Sozialarbeit 1 von 5 Forensische Sozialarbeit Zwei Aufgaben des Maßregelvollzugs: - Sicherung der Gesellschaft - Besserung im Sinne von Rehabilitation Klinikaufbau Sozial-Ministerium Geschäftsleitung
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09
Leitsatz: 57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes
MehrPraktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges
Problematische Entlassungen Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Maßregelvollzug und Führungsaufsicht Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des
Mehrbeteiligte Personen, Gerichte und Behörden Fazit
Problematische Entlassungen Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Führungsaufsicht OStA Gunnar Herrmann (GStA Hamm) Lippstadt, 25. September 2014 Übersicht Zweck der Führungsaufsicht Weisungen und Maßnahmen
MehrStrafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III -
Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Justizoberamtsrat Warias, FHR-NRW Teil A I. Sachverhalt: Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 05.02.1998 ist A wegen einer Straftat vom 14.08.1997
MehrBeschluss. vom 06. Dezember 2004
Leitsatz: Eine Strafvollstreckungskammer ist mit der Entscheidung über die Reststrafenaussetzung konkret "befasst", wenn der von Amts wegen zu beachtende maßgebliche Zeitpunkt nach 57 StGB herannaht. Bei
MehrDortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld
Dortmund, 28. Juni 2010 Marita Müller-Fries Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Bielefeld Struktur Gesetzliche Grundlagen Forensische Nachsorge (-ambulanz) Zusammenarbeit/Betreuungsverlauf
MehrReform des 63 StGB Auswirkungen auf die ambulante forensische Nachsorge. Hier steht die dritte Überschrift
Reform des 63 StGB Auswirkungen auf die ambulante forensische Nachsorge Hier steht die dritte Überschrift Begrüßung und Information Raoul Kieffer Fachkrankenpfleger für Psychiatrische Pflege Mitarbeiter
MehrOLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az.: 2 Ws 201/09
Leitsatz: 1.) Der Widerruf einer Straf(rest)aussetzung dient nicht der Ahndung von Bewährungsversagen; das zur Entscheidung berufene Gericht hat vielmehr eine Kriminalprognose für den Betroffenen aus heutiger
MehrLandgericht Paderborn. z Feußner Heinz
z Feußner Heinz Gesetze für die Praxis?! 10 Jahre Reform der Führungsaufsicht ein Resümee Sind die Ziele umgesetzt? aus Sicht der Justiz / Führungsaufsicht Eickelborn, 17.10.2017 Gliederung Erforderlichkeit
MehrBezirk Unterfranken. Alkoholauflage. Der Bezirk berät hilft fördert
Bezirk Unterfranken Alkoholauflage Der Bezirk berät hilft fördert Alkoholauflage Rechtsgrundlagen nach dem StGB Führungsaufsicht: 68b Weisungen (1) Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
1 Ws 73/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5212 Ws 25/03 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 11 Kls 25/00 Landgericht Neuruppin 359 Js 22315/00 V Staatsanwaltschaft Neuruppin 022 Brandenburgisches
MehrFührungsaufsichtstelle Hamburg. nach 40 Jahren Führungsaufsicht unverbesserlich?
Führungsaufsichtstelle Hamburg nach 40 Jahren Führungsaufsicht unverbesserlich? FA-Stelle Hamburg: Von 1975 bis 2006 gehörte die Führungsaufsichtsstelle zur Justizbehörde Hamburg ( Ministerium ). Art.
MehrNeue Wege im Umgang mit entlassenen Sexualstraftätern die Praxis in Bayern
Neue Wege im Umgang mit entlassenen Sexualstraftätern die Praxis in Bayern Positionslichter 2011 Binz, 6. Mai 2011 Ministerialrat Heinz-Peter Mair Bayerisches Staatsministerium der Neue Wege HEADS Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter
MehrAktuelle Tendenzen und Probleme der Führungsaufsicht
Aktuelle Tendenzen und Probleme der Führungsaufsicht a.dessecker@krimz.de Übersicht Die erste Reform Das Reformgesetz von 2007 Das Reformgesetz von 2011 Das Reformgesetz von 2007 Ziele des Reformgesetzes
MehrEMA Entlassungsmanagement in Hessen
EMA Entlassungsmanagement in Hessen LMR, HMdJIE, Abt. III Folie # 1 EMA als Teil eines Eingliederungs- oder Übergangsmanagements im weiteren Sinne Sozialdienst des Vollzuges Ambulante Soziale Dienste der
MehrDas Eingliederungsmanagement. der Bewährungshilfe
Das Eingliederungsmanagement der Bewährungshilfe Folie # 1 Überblick (Begriffe und Abgrenzungen) Sozialdienst des Vollzuges Ambulante Soziale Dienste der Justiz in Hessen o Bewährungshilfe (Landgerichte)
MehrFührungsaufsicht, Forensik und Nachbetreuung
Führungsaufsicht, Forensik und Nachbetreuung Sebastian Hoch Folie 1 Was ist Führungsaufsicht? Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. 61 StGB Maßregeln der Besserung und Sicherung
MehrLänderübersicht. Bewährungshilfe / Soziale Dienste der Justiz: Struktur Aufgaben
Länderübersicht Bewährungshilfe / Soziale Dienste der Justiz: Struktur Aufgaben Gliederung / Übersicht Ausbildung Struktur in Deutschland Gesetzliche Aufgaben Rechtlich Aufgabengebiete Beispielhafte Aufgaben-Erfüllung
MehrText bitte nicht abgeben. Bad Münstereifel, den Namen und Studiengruppe bitte auf der Klausur vermerken. Der Aufgabentext hat 3 Seiten.
Text bitte nicht abgeben. Bad Münstereifel, den 18.12.2001 Namen und Studiengruppe bitte auf der Klausur vermerken. Der Aufgabentext hat 3 Seiten. Strafvollstreckungsklausur Studium II 2001 Teil I Nach
MehrEin Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020
Ein Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020 Ernst Friedrich Wilhelm Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
MehrWas Sie über die Bewährungshilfe wissen sollten.
Was Sie über die Bewährungshilfe wissen sollten. Was heißt eigentlich Bewährung? Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe von bis zu zweijähriger Dauer
MehrZusammenarbeit Bewährungshilfe und Polizei am Beispiel von KURS Niedersachsen
Zusammenarbeit Bewährungshilfe und Polizei am Beispiel von KURS Niedersachsen Gliederung Generelle Aussagen zum KURS-Konzept Besonderheiten der Zusammenarbeit KURS Niedersachsen Konzeption zum Umgang mit
MehrTherapieweisung Vorstellungsweisung
Informationen der PKN zu den Grundsätze für die Kostenerstattung psychotherapeutischer, psychiatrischer und forensischer Leistungen für Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht
MehrReiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn
Reiner Ruppel Dipl. Sozialarbeiter Karl-Jaspers-Klinik, Bad Zwischenahn Täterorientiertes Strafrecht Vorsatz oder fahrlässig? Notwehr oder Nothilfe? Schuld des Täters? Verminderte Schuldfähigkeit ( 21
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/452. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den für Rechts- und Verfassungsfragen
Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 08.10.2003 für Rechts- und Verfassungsfragen Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders gefährlicher Personen zur Abwehr erheblicher Gefahren für
MehrAz. 2 Ws 633/00. Leitsatz:
Az. 2 Ws 633/00 Leitsatz: Ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer tritt vor abschließender Entscheidung über die konkret anhängige Sache nicht ein. Ein zwischenzeitlich
Mehr- erste Erfahrungen aus der juristischen Praxis
Reform der Führungsaufsicht F - erste Erfahrungen aus der juristischen Praxis LWL, Expertengespräch 01.12.2008, Münster Dr. jur. Thomas Wolf Vorsitzender Richter am Landgericht Strafvollstreckungskammer,
MehrDr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #11. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht SS
Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #11 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht SS 2014 1 Anordnungspraxis bei der Sicherungsverwahrung Michael Kilchling
MehrWs 282/01. Leitsatz:
- 1-2 Ws 282/01 Leitsatz: 1. Der Maßregeltherapeut unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht; er kann nicht zur Offenbarung geschützter Patientendaten - etwa durch Bestellung als Gerichtssachverständiger
MehrÜberblick über die Gesetzesentwicklung des Bundes
Überblick über die Gesetzesentwicklung des Bundes DBH-Fachtagung Führungsaufsicht aktuell 11.-12. März 2013 in Kassel Folie 2 Themengebiete - Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und
Mehr-Per - Stuttgart, 19. September 2014
DER JUSTIZMINISTER Justizministerium Baden-Württemberg Postfach 103461 70029 Stuttgart Adressaten laut Verteilerliste -Per E-Mail - Stuttgart, 19. September 2014 Aktenzeichen: 4251.D/0124 Gnadenerweise
Mehr29. Heidelberger Kongress
Nahtloser Übergang aus der Haft in die Entwöhnungsbehandlung Kooperationsvereinbarung mit den Landesjustizverwaltungen 29. Heidelberger Kongress Forum 3 am 15. Juni 2016 Barbara Müller-Simon Deutsche Rentenversicherung
MehrOberlandesgericht Dresden
Leitsatz: 56 f Abs. 1 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf die Fälle angewendet werden, in denen die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen
Mehr- Per - Stuttgart, den 7. September 2017
DER MINISTER DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg Pf. 103461 70029 Stuttgart Adressaten laut Verteilerliste - Per E-Mail - Stuttgart, den 7. September 2017
MehrKriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug
Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Egg in der Klinik Nette-Gut am 07. November
Mehr...s..~..4.."" ~t J' {. Beschluss. Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Lorenz, Hohe Straße 39, Leipzig
'. t I ~r... t.~..,.~'~i.'....s..~..4.."" ~t J' {. Oberlandesgericht Dresden 2. Strafsenat Aktenzeichen: 2 Ws 421/05 Beschluss vom 04. August 2005 in der Maßregel- und Strafvollstreckungssache gegen p.
MehrSynopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom
Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung
MehrEckpunkte zur Reform des Maßregelrechts
Berlin, 18. Mai 2005 Eckpunkte zur Reform des Maßregelrechts Bei Straftäterinnen und Straftätern, die wegen einer psychischen Erkrankung oder wegen ihrer Alkohol- oder Drogensucht schuldunfähig sind, treten
MehrWelche Folgen haben die zu erwartenden Tatei le Taten für die Allgemeinheit? Dr. P. Grampp 2
Hat der Angeklagte bei der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit ( 20 StGB) oder der sicher feststellbaren eingeschränkten Schuldfähigkeit ( 21 StGB) gehandelt? Sind von dem Angeklagten infolge dieses (zur
Mehr24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht. Erste Erfahrungen mit den Gesetzesnovellierungen und
24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht Erste Erfahrungen mit den Gesetzesnovellierungen 2007 30.11.2008 und 01.12.2008 Münster Erste Erfahrungen aus der Praxis des Maßregelvollzugs nach 64 StGB Ziel
MehrStatistik der Führungsaufsicht 2015
Bundesamt für Justiz Statistik der Führungsaufsicht 2015 Zentraler Service der Bundesjustiz BfJ Liegenschaft Bonn Adenauerallee Hintergrund der Statistik Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits-
MehrBewerbungsbogen zur Aufnahme in die Neue Chance e.v. - Betreutes Wohnen -
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Neue Chance e.v. - Betreutes Wohnen - Vor dem Ausfüllen bitte unbedingt das Merkblatt Ausfüllhinweise lesen! Name, Vorname: Geb.-Datum: Gef.Buch-Nr: z.zt. inhaftiert
MehrGesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen Vom 19.
Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen Vom 19. Mai 1952 Zum 09.03.2010 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand:
MehrKann die forensisch-psychiatrische Nachsorge den stationären Behandlungs- und Sicherungsumfang ersetzen?
Kann die forensisch-psychiatrische Nachsorge den stationären Behandlungs- und Sicherungsumfang ersetzen? Möglichkeiten und Grenzen in der Versorgung von Patienten, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2678 6. Wahlperiode 27.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Elektronische Fußfessel und ANTWORT der Landesregierung Laut
Mehr^ i^o/a/^^ -^-J^ ^^(^/^
22. 05. 21513:18 " ARBEITSKREIS FREIBERUFLICH tet. :AnrS GESCHÄFTSSTELLE: PSYCHIATRISCHER UND PSYCHOLO ISCHER"~?^irL- PARTNERGESELLSCHAFT SACHVERSTÄNDIGER E.V. Bundesministerium der Justiz Herrn Dr. Bösert
MehrIntegrale Straffälligenarbeit. Übergänge gestalten in Mecklenburg-Vorpommern
Integrale Straffälligenarbeit Übergänge gestalten in Mecklenburg-Vorpommern Übergänge gestalten Gliederung Ausgangslage Integrale Straffälligenarbeit (InStar) Ausblick - Offene Fragen Ausgangslage Ambulante
MehrTherapeutisches Arbeiten unter Zwang: 35 BtmG, 64 StGB, Bewährungsauflagen und Weisungen als Grundlagen motivierender Suchtarbeit
Konsequenz und Verbindlichkeit in der Suchttherapie 7. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie Therapeutisches Arbeiten unter Zwang: 35 BtmG, 64 StGB, Bewährungsauflagen und Weisungen als Grundlagen
MehrLandesamt für ambulante Straffälligenarbeit
Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Die Struktur der Führungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern 11. Februar 2015 - Bernd Kammermeier - Aufsichtsstelle M-V Vortrag zur Veranstaltung 40 Jahre Führungsaufsicht
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 4. September StVK 275/14 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2095/14 - des Herrn O..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 4. September 2014 - StVK 275/14 -, b) den Beschluss
MehrAV d. MJ v ( ) - Nds. Rpfl. S - VORIS 33350
Übergangsmanagement zwischen den Justizvollzugsanstalten, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen, den Staatsanwaltschaften und den freien Trägern der Straffälligenhilfe (AV Übergangsmanagement)
MehrEntlassungsmanagement in der Bewährungshilfe Hessen
Hessisches Ministerium der Justiz Entlassungsmanagement in der Hessen Einstieg für den Thementisch Marco Laub Bewährungshelfer im Entlassungsmanagement 5. Bewährungshelfertag, Berlin 17./18. März 2016
MehrJustizvollzug in Hessen
Justizvollzug in Hessen Regionalkonferenz Südhessen 19. April 2012 Justizvollzugsanstalt Weiterstadt Vollzug in Hessen Grunddaten 16 Anstalten 5.850 Haftplätze (ohne Jugendarrest 110 Plätze) ca. 5.150
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Bewährungshilfe 2015 unter Bewährungshilfe im Saarland 3 500 3 000 Jugendstrafrecht allgemeinem Strafrecht 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07
MehrVorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion
Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion PD Dr. iur. Stefan Heimgartner 21.04.16 (Titel der Präsentation), Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, (Autor) Seite 1 Bedingte Entlassung
MehrTitel: Strafvollstreckungsverfahren, Führungsaufsicht, Nichtentfallen, Betäubungsmittelgesetz, Suchtproblematik, Betäubungsmittelkonsumverbot
LG Bamberg, Beschluss v. 04.08.2015 StVK 229/14 Titel: Strafvollstreckungsverfahren, Führungsaufsicht, Nichtentfallen, Betäubungsmittelgesetz, Suchtproblematik, Betäubungsmittelkonsumverbot Normenkette:
MehrIm Bewährungsbeschluss, der gleichzeitig mit dem Urteil ergeht, werden festgelegt
Bewährungsbeschluss Im Bewährungsbeschluss, der gleichzeitig mit dem Urteil ergeht, werden festgelegt Dauer der Bewährungszeit» 56 a I, 2 mindestens zwei und höchstens fünf Jahre» Nachträgliche Veränderung
MehrVollstreckungsbehörde ist die StA, 451 StPO. Dort werden die Vollstreckungsgeschäfte grundsätzlich vom Rechtspfleger erledigt, 31Abs.
die Einleitung der Strafvollstreckung und generelle Überwachung der Urteilsdurchsetzung, hat ihre Grundlage in den 449 463d StPO. Für die Vollstreckung von Geldstrafen verweist 459 StPO auf die Justizbeitreibungsordnung,
MehrBUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ ZUKUNFT: MASSNAHMENVOLLZUG
ZUKUNFT: MASSNAHMENVOLLZUG Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs I. Überblick Strafgerichtliche Einbettung des Maßnahmenrechts Durchgehende Zuständigkeit der Justiz und der Strafgerichtspflege
MehrDelinquentes Verhalten - Psychotherapie mit Straftätern
Delinquentes Verhalten - Psychotherapie mit Straftätern - Einblicke in die ambulante Behandlung von Gewalt- u. Sexualstraftätern - 29. Juni 2018 Landespsychotherapeutentag der LPK-BW Psychotherapie in
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 22. November in der Strafsache. gegen
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 4 StR 356/18 URTEIL vom 22. November 2018 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:221118U4STR356.18.0
MehrVon Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone
Verwahrungsvollzug in der Schweiz: Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des deutschen Bundesverfassungsgerichtshof Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats
MehrAufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie
Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie - Begutachtung: - Strafrecht: (Schuldfähigkeit, Gefährlichkeitsprognose, Verhandlungs- und Haftfähigkeit) - Zivilrecht: Geschäfts-, Testier-, und Einwilligungsfähigkeit
MehrInformationsSystem zur Intensivüberwachung besonders
InformationsSystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ISIS) Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Justiz und für Soziales
MehrErklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)
Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig
MehrInhalt VORWORT... 9 INHALT BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16
Seite 10 Zänker: Deutsche Urteile in Strafsachen Inhalt VORWORT... 9 INHALT... 10 BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN... 13 VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16 UNERLAUBTES HANDELTREIBEN MIT BETÄUBUNGSMITTELN...
MehrÜbergangsmanagement im Justizvollzug. Dr. Helmut Roos Vortrag BAG Wohnungslosenhilfe
Übergangsmanagement im Justizvollzug 1 Entlassen. Vorbereitet? Empfangsraum???? 2 Aufgabe des Strafvollzugs 2 Strafvollzugsgesetz v. 16.3.1976 Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden,
MehrErklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)
Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig
MehrEinführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Verzeichnis der Schaubilder 21 Verzeichnis der Tabellen 24 Einführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27 1. Teil: Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung:
MehrBayerisches Unterbringungsgesetz
Bayerisches Unterbringungsgesetz Praxiskommentar Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universität Regensburg 2., neu bearbeitete Auflage, 2005 RICHARD BOORBERG
MehrLeitsatz: bzw. zu undefiniert und daher mit dem Bestimmtheitsgebot unvereinbar. OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az.
Leitsatz: Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht müssen in der Sache überprüfbar sein. Erst die genaue Bestimmung gibt 145 a StGB, für den die Weisung die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen
BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 117/17 BESCHLUSS vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 2.: unerlaubten
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 193/13 und Ws 194/13 zu: 2 Ws 202/13 GenStA zu: 77 StVK 792/13 LG Bremen zu: 550 Js 36449/10 VRs StA Bremen B E S C H L U S S in der Strafvollstreckungssache
MehrReform der Führungsaufsicht Erste Erfahrungen aus der psychiatrisch- forensischen Praxis -
24. Expertengespräch Psychiatrie und Recht Erste Erfahrungen mit den Gesetzesnovellierungen 2007 30.11. und 01.12.2008 Münster Reform der Führungsaufsicht Erste Erfahrungen aus der psychiatrisch- forensischen
MehrHANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT IN BREMEN
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT IN BREMEN Geschäftszeichen: Ws 100/11 (2 Ws 81/11) Kl. StVK 278/11 zu: VRs 941 Js 16872/09 StA Bremen B E S C H L U S S in der Strafvollstreckungssache g e g e n [ ] Verfahrensbevollmächtigter:
MehrBegleitende psychiatrische Dienste Rheingau STOPP! Unterbringungsbeschluss was jetzt?
Begleitende psychiatrische Dienste Rheingau STOPP! Unterbringungsbeschluss was jetzt? // WAS IST EIN UNTERBRINGUNGS- BESCHLUSS? // WAS SOLL DER BESCHLUSS BEWIRKEN? Menschen, die an einer Psychose erkrankt,
MehrBestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe.
85 Abs. 6, 89 a JGG 454 b StPO 57 StGB Leitsatz: Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe. Beschl. v. 14.10.1999, - Az. 2 Ws 596/99 Oberlandesgericht
MehrVerhältnismäßigkeit bei der Unterbringung psychisch erkrankter Straftäter
Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung psychisch erkrankter Straftäter oder Unverhältnismäßige Gesetze haben unverhältnismäßige Folgen 4. Fachtagung Forensik des LV ApK Rheinland-Pfalz (Mainz, 16. 09.
MehrVerordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft
6.5 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft Vom. März 0 (Stand. April 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 98
Mehriii "- Freie und Hansestadt Hamburg JVA Billwerder Anstaltsverfügung Nr. 5/2014
iii --------"- Freie und Hansestadt Hamburg JVA Billwerder Justizvollzugsanstalt Billwerder - Anstaltsleitung - AL BW - Nr.: 5/2014 10.04.2014 Anstaltsverfügung Nr. 5/2014 Betr.: 1. Stellungnahmen zu Anträgen
MehrDas System der Forensischen Ambulanzen in Bayern
Das System der Forensischen Ambulanzen in Bayern Fachtag Suchtberatung und Führungsaufsicht am 28.03.2011 Inhalt Maßregelvollzug in Bayern Warum ambulante Nachsorge in forensischen Ambulanzen Grundlagen
MehrC Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule
C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf
MehrDie Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und ihre Auswirkung auf den Strafvollzug in Deutschland Vortrag auf dem 16. BUKO am 19. April 2012 in Wien
Die Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und ihre Auswirkung auf den Strafvollzug in Deutschland Vortrag auf dem 16. BUKO am 19. April 2012 in Wien Prof. Dr. Jörg Kinzig Gliederung I. Die kriminalpolitische
MehrLehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster
Erweitertes Führungszeugnis Hintergrund 2005: Neuregelung in 72a SGB VIII alle hauptamtlich Beschäftigten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen 2012: Erweiterung des 72a SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz
MehrUntersuchungshaft bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Bremen im Jahr 2012
Untersuchungshaft bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Bremen im Jahr 2012 I. Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden Dringender Tatverdacht
MehrGemeinsam für die. LWL-KFP Dortmund, 28. Juni Referatsleiterin Rechts- und Vollzugsangelegenheiten LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen
Gemeinsam für die Sicherheit h it Gesetzliche Grundlagen der Betreuung forensisch-psychiatrischer Patienten durch Nachsorgeambulanzen der LWL- Maßregelvollzugskliniken Monika Welzel Referatsleiterin Rechts-
MehrAnforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach. Problemfelder der Neuregelung aus der Sicht der Rechtsprechung
Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach 67d Abs. 6 StGB Problemfelder der Neuregelung aus der Sicht der Rechtsprechung Gefährlichkeitsprognose hk it nach 67d Abs. 6 StGB A. Rechtliche Grundlagen
MehrNachsorge in NRW. Tagung: Ambulante Nachsorge für forensisch-psychiatrische Patienten in Westfalen-Lippe am
Nachsorge in NRW Tilmann Hollweg Diplom-Psychologe & Psych. Psychotherapeut Dezernatsleiter Therapie und Sicherheit c/o Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug NRW Tagung: Ambulante Nachsorge für
MehrFragebogen für Bewerber des Haus Rupprechtstrasse
Fragebogen für Bewerber des Haus Rupprechtstrasse Die folgenden Fragen sind Teil des Bewerbungsverfahrens für das Haus Rupprechtstrasse. Beantworten Sie die Fragen bitte gewissenhaft. Sollten Ihnen einige
MehrVerordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz
Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) 311.01 vom 19. September 2006 (Stand am 21. November 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 387 Absatz 1 Buchstaben
MehrFührungsaufsichtsstelle und Polizei
Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Saarbrücken Sozialdienst der Justiz Landespolizeipräsidium LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/ Landeskriminalamt LPP 211 Kriminalitätsauswertung/ Operative Fallanalyse
MehrLWL-Maßregelvollzugsklinik Schloß Haldem. Ambulante Behandlung nach Maßregelvollzug - Das Konzept der Forensischen Nachsorge-Ambulanzen in NRW Teil 1
Ambulante Behandlung nach Maßregelvollzug - Das Konzept der Forensischen Nachsorge-Ambulanzen in NRW Teil 1 Dirk Meißner, Paul Suer, Christoph Weitekamp 6 Jahre später 12. Mai 1953: Ministerpräsident Karl
MehrDas Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
II. Abschnitt Amt der Schöffen II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme 2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der
Mehr