Therapeutisches Arbeiten unter Zwang: 35 BtmG, 64 StGB, Bewährungsauflagen und Weisungen als Grundlagen motivierender Suchtarbeit
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- Ewald Lang
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1 Konsequenz und Verbindlichkeit in der Suchttherapie 7. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie Therapeutisches Arbeiten unter Zwang: 35 BtmG, 64 StGB, Bewährungsauflagen und Weisungen als Grundlagen motivierender Suchtarbeit Dr. Bernhard Wittmann Geschäftsführer Niederrhein T herapiezentrum Duisburg ggmbh Klinik des Maßregelvollzugs gemäß 64 StGB
2 Anzahl Untergebrachte Entziehungsanstalt Statistisches Bundesamt / Stichtagserhebung Maßregelvollzug Alle Alkohol BTM Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 2
3 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.[ ] Hang im Sinne des 64 StGB ist eine den Täter treibende oder beherrschende Neigung, das Rauschmittel im Übermaß, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit) zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 3
4 35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, dass er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken. [ ] Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 4
5 37 BtMG Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu ewarten, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Haupt-verfahrens zuständigen Gerichts vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, wenn der Beschuldigte nachweist, dass er sich wegen seiner Abhängigkeit der in 35 Abs. 1 bezeichneten Behandlung unterzieht, und seine Resozialisier ung zu erwarten ist. [ ] Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 5
6 56 d StGB Bewährungshilfe (1) Das Gericht unterstellt die verurteilte Person für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um sie von Straftaten abzuhalten. (2) Eine Weisung nach Absatz 1 erteilt das Gericht in der Regel, wenn es eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Monaten aussetzt und die verurteilte Person noch nicht 27 Jahre alt ist. (3) ¹Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. ²Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. ³Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Gericht mit. [ ] Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 6
7 56 c StGB Weisungen (1) ¹Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. [ ] (3) Die Weisung, 1. sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder 2. in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen, darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden. [ ] Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 7
8 68 a StGB Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz (1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. (2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsstelle stehen im Einvernehmen miteinander der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. (3) Die Aufsichtsstelle überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers das Verhalten der verurteilten Person und die Erfüllung der Weisungen. (4) Besteht zwischen der Aufsichtsstelle und der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer in Fragen, welche die Hilfe für die verurteilte Person und ihre Betreuung berühren, kein Einvernehmen, entscheidet das Gericht Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 8
9 68 a StGB Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz (5) Das Gericht kann der Aufsichtsstelle und der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer für ihre Tätigkeit Anweisungen erteilen. (6) Vor Stellung eines Antrags nach 145a Satz 2 hört die Aufsichtsstelle die Bewährungshelferin oder den Bewährungshelfer; Absatz 4 ist nicht anzuwenden. (7) ¹Wird eine Weisung nach 68 b Abs. 2 Satz 2 und 3 erteilt, steht im Einvernehmen mit den in Absatz 2 Genannten auf die forensische Ambulanz der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. ²Im Übrigen gelten die Absätze 3 und 6, soweit sie die Stellung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers betreffen, auch für die forensische Ambulanz. [ ] Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 9
10 68 b StGB Weisungen (1) ¹Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen, 1. den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen, 10. keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mitte zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind, 11. sich zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Abständen bei einer Ärztin oder einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten oder einer forensischen Ambulanz vorzustellen, Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 10
11 Monatliche Abgänge aus dem bundesweiten Justizvollzug wegen Zurückstellung der Strafvollstreckung nach 35 BtMG Personen Abschlussbericht: Medizinische Rehabilitation Drogenkranker gem. 35 BtmG (2013) Strafvollzugsstatistik, Statistisches Bundesamt Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 11
12 Bewährungsunterstellungen im früheren Bundesgebiet nach 35, 36 BtMG am des angegebenen Jahres Abschlussbericht: 35 BtmG Personen Insgesamt Männlich Weiblich * Für die Jahre stammen die Angaben für Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2002, für das Jahr 2006 aus dem Jahr Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 12
13 Bundesweiter Trend in Anwendung des 35, 36 BtMG und 64 StGB Abschlussbericht 35 BtMG Jahresbericht Suchthilfestatistik Stichtagserhebung Maßregelvollzug Bewährungsunterstellungen nach 35, 36 BtMG Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB 600% 500% 400% 300% 200% 100% 0% Abänge aus der JVA wegen Zurückstellung der Strafvollstreckung nach 35 BtmG 509% 431% 338% 256% 214% 121% 143% 151% 172% 86% >250% Ca. 60% Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 13
14 Jahresberichte Suchthilfestatistik GVS: von 2013 bis 2015 hat sich die Zahl der stationären Zwangsbehandlungen um 30% erhöht! (9.400/Jahr) 50% 35 BtMG 6,3 5,4 5,5 Sonstige 40% 5,5 5,4 6,2 30% 20% Opioide 46,5 44,0 38,2 7,7 7,9 8,7 Cannabis Kokain 5,3 46,9 35,7 33,1 34,2 5,0 6,2 10% 26,0 22,3 20,5 24,9 20,3 Stimulanzien 0% Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 14
15 Drogenkonsumierende in ambulanter Betreuung/Behandlung in Hamburg Abschlussbericht 35 BtMG keine Probleme mit der Justiz Bewährungsauflage 35 BtMG + 37 BtMG 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 15
16 Verurteilungen und Inhaftierungen Abschlussbericht 35 BtMG 35, 37 BtMG Andere justizielle Auflage Keine Auflage 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 99,70% 92,60% 62,90% Jemals verurteilt 91,70% 75,50% 50,60% Jemals in Strafhaft Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 16
17 Art der Therapiebeendigung in 2010 und 2011 getrennt nach Patientinnen und Patienten mit/ohne 35 BtMG Abschlussbericht 35 BtMG Gruppen 1,2 Planmäßige Entlassung Unplanmäßige Beendigung Gesamt N % N % N % Mit 35 BtMG , , Ohne 35 BtMG , , Gesamtgruppe , , ¹= Die Angaben beinhalten Daten aus zwei Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, einer Einrichtung aus Schleswig-Holstein und den Einrichtungen in Hamburg. ²= In Hamburg beziehen sich Therapiebedingungen auf die beiden Einrichtungen Projekt Jork und Sozialtherapeutische Wohngemeinschaften. Zu berücksichtigen ist, dass hier die Adaption integraler Bestandteil des Gesamttherapiekonzeptes ist und die Angaben somit die stationäre Entwöhnung inklusive Adaption beinhaltet. Dadurch ist der Anteil an regulären Beendigungen insgesamt geringer als in Einrichtungen, deren Angaben ausschließlich auf einer Entwöhnungsbehandlung beruhen Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 17
18 Zahlen in der BRD Be zugsjahr 2011/2012 Heroinabhängige: ca davon in Haft: ca * davon in Therapie: ca * davon in 64: ca * Haftinsassen: ca * davon 15 % BtM-Delikte davon (ehemalige & aktuelle) Drogenkonsumenten 25 % davon in Substitution: ca Bezugsjahr 2016/2017 Quellen: Statistisches Bundesamt; Stichtagserhebung im MRV, BVS; GVS, DHS Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 18
19 Erledigung der Maßregel in % als Anteil strafrechtlicher Entlassungen Stichtagserhebung Maßregelvollzug 64 StGB Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 19
20 Anteil der Drogenabhängigen an der Stichprobe Stichtagserhebung Maßregelvollzug 64 StGB 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 20
21 Anteil der Patienten ohne Rückfall Stichtagserhebung Maßregelvollzug 64 StGB 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 21
22 Anteil der Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Stichtagserhebung Maßregelvollzug 64 StGB 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 22
23 Katamnesen im Vergleich Legalbewährung (%) Dessecker (1996) 57 von der Haar (2002) 47 (konservative Annahme) Gericke & Kallert (2007) 63 LWL (2009) 55 Bezzel (2010) 57 Jehle (2010) Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 23
24 Gewaltdelikte vorher / nachher (in %) Dimmek et. al, 2010 Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Straftäter Unterbringungsdelikt = Gewaltdelikt Rückfalldelikt = Gewaltdelikt Therapeutisches Arbeiten unter Zwang - Dr. Bernhard Wittmann 24
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