Aus dem Institut für Rechtsmedizin. der Universität Ulm. Ärztlicher Direktor: Professor Dr. med. E. Miltner

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1 Aus dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Ulm Ärztlicher Direktor: Professor Dr. med. E. Miltner Drogendelikte im Straßenverkehr. Analyse der Blutproben von Verkehrsteilnehmern und Befunde ärztlicher Untersuchungen. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm Jana Kern aus Schwerin 2014

2 Amtierender Dekan: Prof. Dr. Thomas Wirth 1. Berichterstatter: Prof. Dr. Reinhardt 2.Berichterstatter: Prof. Dr. Steinacker Tag der Promotion:

3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis II 1. Einleitung und Ziel der Arbeit 1 2. Material und Methoden 2 3. Ergebnisse Umfang der Polizeiaufträge zur toxikologischen Blutuntersuchung Ergebnisse der toxikologischen Blutuntersuchungen Auswertung der en Mischkonsum der einzelnen en Erfassung der Nachweishäufigkeiten der illegalen en differenziert 10 nach 24a(2)StVG, 315c und 316 StGB 3.6. Auswertung der Geschlechts- und Altersverteilung Analysen des Konsumverhaltens der Frauen Analysen des Konsumverhaltens der Männer Auswertungen nach Tatvorwurf 24a(2) StVG Häufigkeitsverteilung der kontrollierten Fahrer nach Uhrzeit Häufigkeitsverteilung der kontrollierten Fahrer nach den Wochentagen Erfassung des Blutentnahmezeitpunktes Zeit zwischen Kontrolle und Blutentnahme Analyse der ärztlichen Befunde bei Verstößen gegen 24a(2) StVG Konstitution Verletzungen Koordinationsvermögen und neurologische Auffälligkeiten Stand Gang Schnelle Kehrtwende Drehnystagmus Finger-Finger-Probe Finger-Nase-Probe Pupillen- und Pupillen-Licht-Reaktion 29 I

4 Sprache Bewusstsein Gestörte Orientierung Gestörte Erinnerung Denkablauf Verhalten Stimmung Gesamteindruck des Arztes Auswertung des Ergebnisteils Diskussion Zusammenfassung Literaturverzeichnis Anlage Danksagung 79 I

5 Abkürzungsverzeichnis BGBl Bürgerliches Gesetzbuch I BTM Betäubungsmittel BZE Benzoylecgonin DN Drehnystagmus g. DN Grobschlägiger Drehnystagmus f. DN Feinschlägiger Drehnystagmus E. Erinnerung EME Ecgoninmethylester FeV Fahrerlaubnisverordnung F-F-P Finger-Finger-Probe F-N-P Finger-Nasen-Probe GA Gutachten HNO Hals-Nasen-Ohren Arzt k.a. keine Angaben KT Konstitutionstyp KW Kehrtwende MDA 3,4-Methylendioxyamphetamin MDE 3,4-Methylendioxyethylamphetamin MDMA 3,4-Methylendioxymethamphetamin n Anzahl ng/ml Nanogramm je Milliliter im Blut O. Orientierung Paragraph Paragraphen Pb. Proband PKW Personenkraftwagen P-L-R Pupillen-Licht-Reaktion s.o. siehe oben StGB Strafgesetzbuch StVG Strassenverkehrsgesetz II

6 StVG ÄndG THC X z.b. Strassenverkehrsgesetzes Änderung Tetrahydrocannabinol Mal zum Beispiel III

7 1 Einleitung und Ziel der Arbeit Im Jahr 2010 ereigneten sich in Deutschland insgesamt polizeilich registrierte Verkehrsunfälle mit Personenschaden, an denen Führer von Kraftfahrzeugen beteiligt waren. Laut statistischem Bundesamt vom Jahre 2011 standen davon 1.151(0,3%) Unfallbeteiligte unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln. Am Straßenverkehr dürfen nur Personen teilnehmen, die einen Führerschein besitzen und körperlich und geistig in der Lage sind das Fahrzeug sicher zu führen. Verkehrsteilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich im Sinne der relativen oder absoluten Fahruntüchtigkeit strafbar machen. Je nach Ausmaß der Fahruntüchtigkeit kann es zu kleineren oder größeren Unfällen kommen. Die Unfälle mit Personen- und Sachschäden bedeuten einen gesamtgesellschaftlichen Schaden, der durch die Solidargemeinschaft mit getragen werden muss. Polizeilich wurden im Jahr Unfälle erfasste davon: mit Personenschaden, mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, Schwerverletzte; im Jahre davon: mit Personenschaden, mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, Schwerverletzte.[28] Um die Solidargemeinschaft vor unnötigen Belastungen zu schützen, muss wiederum der Staat Gesetze erlassen und so zur Vermeidung, durch Androhung von Strafen, beitragen.[8] So trat im August 1998 eine Änderung des 24 a des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft. Es wurde dem Paragraphen der Absatz 2 eingefügt, der das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von bestimmten en/drogen als Ordnungswidrigkeit ausweist. Diese Änderung war eine Konsequenz des zunehmenden Konsums von illegalen Drogen wie z.b. Cannabis, Amphetamine/Ecstasy in der Bevölkerung und einer jahrelangen Diskussion, welchen Einfluss dieser Konsum im Straßenverkehr hat. Bei der Inkraftsetzung des Gesetzes wurde die Frage der Fahrtüchtigkeit nicht berührt. Der Nachweis einer der betreffenden en der Anlage 2 im Blut entspricht dem Vorhandensein seiner Wirkung und damit einer Ordnungswidrigkeit. Heute wird eine Diskussion in den Fachkreisen, wie zum Beispiel von Asbridge M., Hayden J. A., Cartwright J. L. oder Ferner W. durch immer bessere Messgenauigkeiten geführt, ab welcher Konzentration einer bestimmten eine echte Beeinträchtigung des Fahrens stattfinde, zum Beispiel bei Tetrahydrocannabinol bei einem Wirkstoffspiegel ab 1 ng /mol im Blut. [1,17] 1

8 Obwohl die juristische Bearbeitung häufig zu einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 24a Absatz 2 Straßenverkehrgesetz (StVG) und nicht nach den Paragraphen 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) führt, kann die Führerscheinstelle anhand der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Führerscheintauglichkeit anzweifeln und so einen Gegennachweis vom Klienten bei Drogenkonsum fordern. [5,6,17,27] Dies bedeutet für den in Verdacht Geratenen, ein ärztliches Gutachten, und je nach Lage, Führerscheinentzug und eventuell eine medizinische psychologische Untersuchung. [6] Seit dem Erlass von 1998 wurde der Absatz 2 schon mehrmals überarbeitet und den aktuellen Begebenheiten angepasst (letzte Änderung 4StVGÄndG vom ), (5) Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und en in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.) [2]. Bei dieser Dissertation waren Akten aus dem Jahr 2008 in der Abteilung Rechtsmedizin wegen ordnungswidriger und strafrechtlicher Vorgänge im Straßenverkehr aufgrund eines Konsums illegaler Drogen zu prüfen. Dabei sollten die Analysenergebnisse und die Befunde, die unter dem Einfluss der jeweiligen Drogen von dem untersuchenden Arzt beschrieben wurden, erfasst und auch zu anderen Studien in Beziehung gesetzt werden. Von Interesse wären zwar Versuche mit illegalen Drogen, ähnlich wie bei Studien zur Alkoholwirkung, doch können solche u.a. aus rechtlichen Gründen nicht in gleicher Art durchgeführt werden. Daher können deskriptive Studien, wie die vorliegende mit einer Auswertung ärztlicher Untersuchungsbögen, einen gewissen Ersatz bieten. 2 Material und Methoden Es wurden insgesamt 885 Akten der Rechtsmedizin Ulm aus dem Regierungsbezirk Schwaben des Jahres 2008 ausgewertet. Der Regierungsbezirk Schwaben befindet sich im Südwesten des Bundeslandes Bayern. Er gliedert sich in 10 Landkreise und 4 kreisfreie Städte. Zum Zeitpunkt der Auswertung waren ca. 1/3 der im Labor der Rechtsmedizin der Universität Ulm untersuchten Blutproben aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben. 2

9 308 Akten enthielten eine Datenlage zur Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit. In diesen wurden 247 positive und 61 negative toxikologische Blutuntersuchungen ermittelt. Die anderen Akten enthielten nicht alle Informationen oder waren aus Datenschutzgründen so geschwärzt, dass die wichtigen Inhalte für diese Arbeit verloren gingen. Grundlage der Datenerfassung war die Anlage des 24a Absatz 2 StVG, von einigen Ausnahmen abgesehen (siehe Seite 7/8). Es liegen dieser Arbeit 178 Fahrten unter Einwirkung von en nach 24a Absatz 2 StVG des Jahres 2008 zugrunde. Liste der berauschenden Mittel und en : Berauschende Mittel / en Cannabis / Tetrahydrocannabinol (THC) Heroin / Morphin Morphin Cocain Cocain / Benzoylecgonin Amphetamin Designer-Amphetamin / Methylendioxyamphetamin (MDA) Designer-Amphetamin / Methylendioxyethylamphetamin (MDE) Designer-Amphetamin / Methylendioxymethamphetamin (MDMA) Metamphetamin Aus den Akten, die den Polizeibericht, Tatvorwurf, ärztlichen Befund, Blutentnahmeprotokoll und Gutachten des rechtsmedizinischen Labors enthielten, wurden der ärztliche Befund, die Blutentnahme und das laborchemische Gutachten als Grundlage dieser deskriptiven Studie in eine Datenbank unter Microsoft Access 2007 für Windows erfasst und unter dem Gesichtspunkt des Strafvorwurfs laut StGB ausgewertet. Die Eingaben der quantitativen und qualitativen Daten erfolgten in der Abteilung für Rechtsmedizin der Universität und im Archiv der klinischen Medizin in Ulm. Es wurden die Daten anonymisiert erfasst, so dass der Datenschutz gewahrt blieb. Von den Geburtsdaten wurde nur das Geburtsjahr erfasst. 3

10 In der Datenbank wurden folgende wichtige Daten erfasst: Aktenzeichen Geschlecht Geburtsjahr Fahrzeugart Tatvorwurf ( 24a Absatz 2 StVG, 316 oder 315c StGB) Blutabnahme Tatzeitpunkt Berauschende Mittel/ en Wirkstoffspiegel der berauschenden Mittel/ en Ärztlicher Befund Ärztlicher Befund Befragung Erbrechen Medikamente Krankheiten BTM Untersuchungsbefund Körpergewicht Größe Konstitution Verletzungen Gang Schnelle Kehrtwende Drehnystagmus Finger- Finger- Probe Finger- Nase- Probe Sprache Pupillen 4

11 Pupillen- Licht- Reaktion Bewusstsein Gestörte Orientierung Gestörte Erinnerung Denkablauf Verhalten Stimmung Gesamteindruck des Untersuchenden In Anlage ab Seite 67 ff Eingabemaske Polizeiprotokoll Arztbefund Der Akte konnte der Tatvorwurf entnommen werden, der durch den Polizeibeamten vermutet und durch einen Urinschnelltest (Mahsan- oder Protzek-Schnelltest) auf illegale Drogen als erste Maßnahme bestätigt wurde. Bei positivem Urinschnelltest oder stark auffälligem Verhalten des Verdächtigten wurde die Blutuntersuchung angeordnet und ordnungsgemäß durch einen Arzt, welcher das Datum und die Uhrzeit dokumentierte, durchgeführt. Im Labor wurde zunächst an der Serumprobe ein immunologisches Screening auf Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite und Amphetamin/Amphetaminderivate durch geführt. Bei einem positiven Befund folgte eine Bestätigungsanalyse mittels GC/MS (Gaschromatographie/Massenspektrometrie). Hier fand die eindeutige Identifikation der en und deren quantitativer Bestimmung statt. Desweiteren führte der Arzt eine Untersuchung durch, die er im ärztlichen Befund dokumentierte. Dieser enthielt zum größten Teil vorgefertigte Antwortmöglichkeiten, die angekreuzt werden mussten. Die laborchemische Analyse, das polizeiliche und ärztliche Gutachten sind die Grundlagen für die Eröffnung eines Strafverfahrens oder einer Ordnungswidrigkeit. Bei relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit treten die Paragraphen 316 und 315c StGB in Kraft. Die Entscheidung, ob eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt, ist grundsätzlich eine Entscheidung des Strafrichters. Die Ordnungswidrigkeit ist bereits mit dem Nachweis der berauschenden 5

12 Mittel/en im Blut erbracht. Es handelt sich dann um einen Verstoß gegen 24a Absatz 2 StVG. Der Wortlaut der Paragraphen steht im Anhang auf Seite 77 und 78. Die empirischen Daten wurden über eine Eingabemaske (siehe Anhang) in das Programm Access 2007 eingetragen. Zur Auswertung der erhobenen Daten im Datenbanksystem wurden die Daten von Access 2007 in eine Oracle Database Express Edition 11g Release 2 exportiert und dort, wo möglich, wurden Mittelwerte, Häufigkeitsverteilungen und qualitative Aussagen ermittel. Diese Ergebnisse wurden teilweise zum besseren Verständnis über das Tabellenkalkulationsprogramm Excel 2007 in Tabellen und Graphiken dargestellt. Abweichungen wurden detailliert erfasst und entsprechend in den Abschnitten notiert. 3 Ergebnisse 3.1. Umfang der Polizeiaufträge zur toxikologischen Blutuntersuchung Im untersuchten Zeitraum des Jahres 2008 wurden aus 308 Akten, denen allen ein positiver Urinschnelltest zu Grunde lag, 247 positive und 61 negative toxikologische Blutuntersuchungen ermittelt (siehe Abb. 1 Umfang der Blutuntersuchungen). Dies entsprach einer Trefferquote von 80,2%. Anzahl gesamt positiv negativ Akten Abb. 1 Umfang der urinpositiven Laboruntersuchungen mit positivem und negativem laborchemischen Drogenergebnis aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm

13 3.2. Ergebnisse der toxikologischen Blutuntersuchungen Auswertung der negativen Befunde Von den 61 negativen Befunden wurden 43 wegen einer zu geringen konzentration nicht weiter nach 24a StVG verfolgt. In der Rechtsprechung werden immer häufiger abstrakte Grenzwerte als Voraussetzung zur Eröffnung eines Strafverfahrens herangezogen, so z.b. bei Tetrahydrocannabinol ein Wirkstoffspiegel größer/gleich 1ng/ml. Die abstrakten Grenzwerte werden von der Arbeitsgruppe der Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie (GTFCh) empfohlen. Drei Testungen wurden durchgeführt wegen Angriff auf die Polizeibeamten. Desweiteren wurden Proben von 6 Verweigerern, 2 Proben nach Verbrechen und 7 bei Medikamenteneinnahme, Verkehrsunfällen und Schlangenlinienfahren untersucht Auswertung der positiven toxikologischen Blutuntersuchungen nach Auftragsart oder Tatvorwurf nach 24a(2) StVG, 316 und 315c StGB Bei den insgesamt 247 Fällen entsprachen: a(2)StVG 57 dem BTM Gesetz 6 315c StGB StGB 1 24a(2)StVG Zusatz GA Bei zwei Akten wurden Begleitstoffanalysen durchgeführt, um die Blutproben gezielt auf Bestandteile von Alkohol zu untersuchen. Das nachfolgende Diagramm (Abb.2 Auswertung nach Tatvorwurf) veranschaulicht diese Daten. 7

14 Anzahl a(2)StVG 315c StGB 316 StGB BTM Gesetz Tatvorwurf Abb. 2 Auswertung illegaler Drogendelikte nach relevanten Tatvorwürfen im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Paragraph, StVG Strassenverkehrsgesetz, StGB Strafgesetzbuch, BTM Betäubungsmittel Auswertung der Quoten nach Fahrzeugart 242 PKW-, 3 Motorrad- und 2 Kleinkraftrad-Fahrer wurden überführt Auswertungen nach Fahrzeugart und Tatvorwurf Davon verstießen die Fahrer: der Kleinkrafträder 1x gegen 316 StGB 1x gegen BTM(2)Gesetz der Motorräder 2x gegen 24a(2) StVG 1x gegen BTM(2) Gesetz der PKWs 176x gegen 24a(2) StVG 53x gegen BTM(2)Gesetz 6x gegen 315c StGB 2x gegen 316 StGB 8

15 3.3. Auswertung der en Die en wurden entsprechend den laborchemischen Untersuchungen dargestellt. Wenn en in Sammelbegriffe zusammengefasst wurden, wird dies an entsprechender Stelle erwähnt. Anzahl Gesamtanzahl Haupsubstanz Droge Abb. 3 Häufigkeit der Hauptsubstanzen aus den laborchemischen Untersuchungen des Blutes bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 THC Tetrahydrocannabinol 3.4. Mischkonsum der einzelnen en Unter Mischkonsum versteht man, dass zwei oder mehrere en gleichzeitig oder kurz aufeinanderfolgend eingenommen wurden Tetrahydrocannabinol (THC) Von 192 Konsumenten hatten 24 Mischkonsum betrieben Amphetamine Von 25 Konsumenten hatten 10 Mischkonsum betrieben. 9

16 Heroin Von 19 Konsumenten hatten 11 Mischkonsum betrieben Opiate Von 14 Konsumenten hatten 9 Mischkonsum betrieben Cocain Von 13 Konsumenten hatten 8 Mischkonsum betrieben Benzodiazepine Von 3 Konsumenten hatten 2 Mischkonsum betrieben Methadon Von 4 Konsumenten hatten 4 Mischkonsum betrieben Alkohol Von 26 Konsumenten hatten 18 Mischkonsum betrieben Erfassung der Nachweishäufigkeiten der illegalen en differenziert nach 24a(2)StVG, 315c und 316StGB Nachweishäufigkeiten der illegalen en nach 24a(2) StVG Anzahl Hauptsubstanz Mischkonsum 141 Tetrahydrocannabinol (2x Nachweis mit Alkohol) 14 Amphetamine 9 Opiate 8 Heroin 4 Cocain Die am häufigsten erfasste Hauptsubstanz war Tetrahydrocannabinol, gefolgt von den Amphetaminen Nachweishäufigkeiten der illegalen en nach 315c StGB 2 Tetrahydrocannabinol (1x 2,9mg; 1x 1,2mg) 2 Benzodiazepine (1x mit Alkohol+Tetrahydrocannabinol) 2 Alkohol (1x Opiate+ Amphetamine; 1x Tetrahydrocannabinol) 10

17 Die Vorfälle, die 315c betrafen, beinhalteten alle den Konsum von unterschiedlichen Drogen. Von den 6 Konsumenten betrieben 3 Mischkonsum, wobei auch Alkohol nachgewiesen wurde Nachweishäufigkeiten der illegalen en nach 316 StGB 1 Tetrahydrocannabinol (1,8mg) 1 Benzodiazepine (Alkohol) 1 Alkohol (Tetrahydrocannabinol+Cocain) Drei Konsumenten verstießen gegen 316 StGB mit verschiedenen Drogen. 2 von ihnen betrieben Mischkonsum unter anderem mit Alkohol Auswertung der Geschlechts- und Altersverteilung Gesamt: 247 Konsumenten Männer: 226 (91,5%) Frauen: 21 (8,5%) Von den 247 positiven Fällen war der männliche Anteil mit 91,5% am stärksten vertreten und der weibliche mit nur 8,5%. Für die Übersichtlichkeit der Analyse und der Gegenüberstellung mit anderer Literatur wurden drei Altersgruppen wie folgt festgelegt: Jugendliche umfassen die 14 bis 17 jährigen, junge Erwachsene betrifft das Alter von 18 bis 25 Jahren, ab 25 Jahre werden sie als Erwachsene gewertet Analysen des Konsumverhaltens der Frauen Mit 57% wurde die Hauptsubstanz Tetrahydrocannabinol am häufigsten konsumiert. Von den 21 Frauen wurden 2 Frauen mit Mischkonsum erfasst. Anzahl Hauptsubstanz Mischkonsum 12 Tetrahydrocannabinol 0 3 Heroin 1x Tetrahydrocannabinol 2 Alkohol 0 11

18 2 Benzodiazepine 1x Alkohol 1 Opiate 0 1 Amphetamine Auswertungen nach Tatvorwurf 71% der Frauen verstießen gegen den 24a (2) StVG. Anzahl Tatvorwurf 15 24a (2) StVG 1 315c StGB StGB 4 BTM(2) Gesetz Altersverteilung Die Altersverteilung umfasste Frauen im Alter von Jahren (siehe Abb. 4 Altersverteilung der Frauen und Abb. 5 Altersanalyse nach Art des Konsums der Frauen). 3 Anzahl Alter Abb. 4 weibliche Altersverteilung bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm

19 Anzahl der Frauen junge Erwachsene Erwachsene Droge Abb. 5 Blutsubstanzanalyse der weiblichen Konsumenten bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 THC Tetrahydrocannabinol Analyse des Konsumverhaltens der Männer Die am häufigsten konsumierte illegale Droge war Tetrahydrocannabinol mit 74%. Von den 226 erfassten Männern betrieben 36 Mischkonsum. Anzahl Hauptsubstanz Mischkonsum 168 Tetrahydrocannabinol 6x Alkohol; 3x Amphetamine; 1x Cocain; 1x Cocain+ Methadon; 1x Opiate+ Heroin 18 Amphetamine 2x Alkohol; 1x THC, 1x Cocain 13 Alkohol 4x THC; 1xTHC+ Cocain; 1x Cocain; 1x Amphetamine+ Opiate; 11 Opiate 1x Amphetamine; 1xTHC+ Methadon; 1xTHC+ Methadon+ Heroin; 1x Heroin; 1x Alkohol+ Heroin; 1x Cocain+ Heroin; 1x Cocain+ Methadon 13

20 10 Heroin 2x Tetrahydrocannabinol; 1x Amphetamine; 1x Opiate; 1x Opiate+ Cocain 5 Cocain 0 1 Benzodiazepine 1x Alkohol+ THC Altersverteilung In der Altersgruppe von Jahren wurden die meisten mit illegalem Drogenkonsum erfasst. Für die Altersgruppe von Jahren wurde Tetrahydrocannabinol mit 91% am häufigsten ermittelt (siehe Abb. 7). Anzahl Alter Abb. 6 männliche Altersverteilung der Konsumenten bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm

21 Anzahl der Männer Jugentlichen junge Erwachsene Erwachsene Droge Abb. 7 Blutsubstanzanalyse der männlichen Konsumenten bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 THC Tetrahydrocannabinol 3.7. Auswertungen nach Tatvorwurf 24a (2) StVG Ein Verstoß gegen den 24a (2) StVG wurde mit 163x am häufigsten begangen. Dies macht 72% aus. Anzahl Tatvorwurf a (2)StVG 5 315c StGB StGB 51 BTM(2) Gesetz 15

22 Häufigkeitsverteilung der kontrollierten männlichen und weiblichen Fahrer nach Uhrzeit In den nachfolgenden Tabellen und dem Diagramm wurde eine vermehrte Häufigkeit von mittags 12:00-02:00 Uhr morgens registriert. Dabei wurde das Maximum von 20:00-22:00 Uhr erreicht. Danach fielen die Werte ab und erhielten ihr Minimum von 06:00-08:00 Uhr. Ab 08:00 Uhr kam es wieder zu einer raschen Zunahme bis zum Mittag 12:00 Uhr Uhrzeit [h] Abb. 8 Darstellung des Drogenkonsums im zeitlichen Verlauf bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm Häufigkeitsverteilung der kontrollierten Fahrer nach den Wochentagen Der Montag mit 31 und der Donnerstag mit 30 Tatvorwürfen nach 24 a(2)stvg waren die Tage mit der höchsten Fallzahl (siehe Abb. 9 Drogenanalyse an den Wochentagen). Der Freitag mit 19 Fällen repräsentiert den Tag mit den wenigsten Tatvorwürfen, die Zahl am Samstag mit 27 Fällen war etwas höher als am Sonntag mit

23 Anzahl Wochentag [d] Abb. 9 Drogenanalyse an den Wochentagen bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm Erfassung des Blutentnahmezeitpunktes Wenn sich der Anfangsverdacht durch einen sofortigen Urinschnelltest bestätigte, wurde die betreffende Person von Polizeibeamten zu einem Arzt gebracht, dieser führte eine Blutentnahme durch. Von den 178 Akten enthielten 173 eine vollständige Dokumentation, die für die Auswertung genutzt wurde. Der Hauptanteil der Blutentnahmen 109 (63%) lag in einem Zeitraum von einer halben Stunde bis zu 1 Stunde und 15 Minuten nach dem Anhalten und der positiven Urinbestimmung. 12,7% wurden innerhalb einer halben Stunde und 24,3% ab 1 Stunde und 16 Minuten bis hin zu 6 Stunden und 5 Minuten (mit dem Vermerk um Berücksichtigung des langen Zeitraums) durchgeführt. 17

24 Zeit zwischen Kontrolle und Blutentnahme Aus der nachfolgenden Tabelle wird ersichtlich, dass die meisten Verdachtsfälle innerhalb von 2 Stunden von einem Arzt untersucht wurden. Anzahl Uhrzeit [h] Abb. 10 Zeiterfassung zwischen Blutentnahme des Arztes und polizeilicher Kontrolle bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm Analyse der ärztlichen Befunde bei Verstößen gegen 24a(2) StVG Im nachfolgenden Abschnitt erfolgte die Auswertung der Untersuchungsbögen bezogen auf die einzelnen Drogen, ihre Wirkstoffspiegel in ng/ml im Blut, und eine Zuordnung zu Symptomen, die unter dem Einfluss der Drogen festzustellen waren Konstitution Anlässlich der Blutentnahme zum Nachweis eines Drogenkonsums wurden die Personen gebeten, ihr Gewicht und ihre Größe anzugeben. Der untersuchende Arzt beurteilte die Konstitution der Person durch Ankreuzen: hager, mittel oder fettleibig. Von 177 erfassten Personen wurde bei 156 ein Eintrag durchgeführt. Von den 156 Personen wurden 43 als hager, 103 als mittel und 10 als fettleibig eingestuft. 18

25 Tab. 1 Analyse der Konstitution der Drogenkonsumenten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Konstitution Anzahl hager 43 mittel 103 fettleibig 10 Summe: Konstitution und Drogensubstanz Alle drei Konstitutionstypen konsumierten am häufigsten Tetrahydrocannabinol. Ein Zusammenhang zwischen der Konzentration der Drogen und dem Konstitutionstyp konnte nicht festgestellt werden Verletzungen Bei 173 Personen lagen keine Verletzungen vor. Bei fünf Personen wurden keine Angaben gemacht Koordinationsvermögen und neurologische Auffälligkeiten Stand Der Arzt beurteilte den Stand bei 171 Personen als sicher, bei 3 als deutlich unsicher und bei 3 wurde dieser als nicht möglich beurteilt. Nur 18% (32) der Personen zeigten beim Einbeinstand Unsicherheiten: wackelig, unsicher und deutlich unsicher (siehe nachfolgende Tab. 2, Analyse der Drogenart bei deutlich unsicherem Stand.) Deutlich unsicherer Stand: Tab. 2 Analyse der Drogenart im Blut und der Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund deutlich unsicherer Stand bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Opiate 1 Tetrahydrocannabinol 2 19

26 Tab. 3 Aufschlüsselung der Drogen und ihres Wirkstoffspiegels [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund deutlich unsicherer Stand bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng/ml] Tetrahydrocannabinol 5,2 Tetrahydrocannabinol 1,7 Opiate keine Angabe Cocain: Benzoylecgonin 114,9 Cocain: Ecgoninmethylester 21,6 Beurteilung des Standes: nicht möglich : Tab. 5 Analyse der Drogenart im Blut und der Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund Stand nicht möglich bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Tetrahydrocannabinol 3 Tab 6 Aufschlüsselung der Drogen und ihres Wirkstoffspiegels [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund Stand nicht möglich bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng/ml] Tetrahydrocannabinol (THC) 0,9 THC 2,2 THC 9, Gang Die Personen wurden bezüglich auch ihrer Gangsicherheit vom Arzt beurteilt. Meist zeigten diese Personen ein kooperatives Verhalten. Nur wenige Personen verweigerten den Test und wurden unter keine Angaben erfasst. 166 von 178 Personen (93,26%) zeigten einen sicheren Gang. Sechs Personen (3,37%) fielen durch eine Gangunsicherheit auf, davon fünf Personen (2,8%) durch einen schwankenden Gang, zwei von ihnen standen unter dem Einfluss von Alkohol. Die anderen drei Personen hatten Tetrahydrocannabinol konsumiert. Eine Person (0,56%) zeigte einen schleppenden Gang unter dem Einfluss von Tetrahydrocannabinol von 9ng/ml. Sechs Personen (3,37%) wurden unter der Rubrik keine Angaben zusammengefasst. 20

27 Schnelle Kehrtwende (KW) Von den 178 Personen führten 147 (82,58%) diesen Test sicher durch. Fünf Personen (2,80%) waren unsicher. Bei diesen Personen wurde Tetrahydrocannabinol nachgewiesen und dies in unterer Tabelle aufgeführt. Eine Person entfällt wegen Alkoholkonsum. Bei 25 (14,04%) wurden keine Angaben gemacht. Tab. 7 analysen und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund der schnellen Kehrtwende bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng/ml] Tetrahydrocannabinol (THC) 0,9 THC 3,7 THC 9,3 THC 27 THC Keine Angabe Drehnystagmus (DN) Bei 94 Personen fiel dem beurteilenden Arzt kein Drehnystagmus auf. 72 Personen zeigten einen fein- und 10 einen grobschlägigen Drehnystagmus. Zwei Personen verweigerten den Test (siehe Tab und Abb. 11) Tab. 8 Analyse des Drehnystagmus und der Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund des Drehnystagmus bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Drehnystagmus Anzahl der Probanden feinschlägig 72 grobschlägig 10 Kein Drehnystagmus 94 verweigert 2 21

28 Feinschlägiger Drehnystagmus (f. DN) Tab. 9 Drogenanalyse im Blut und die Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund feinschlägiger Drehnystagmus bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 3 Heroin 1 Opiate 5 Tetrahydrocannabinol 63 Tab. 10 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund feinschlägiger Drehnystagmus bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng/ml] Amphetamine 53,7 Amphetamine 59 Amphetamine 273,8 Heroin keine Angabe Opiate keine Angabe bei 3 Konsumenten Opiate 23,5 Opiate 9,6 Cocain: Benzoylecgonin 114,9 Cocain: Ecgoninmethylester 21,6 22

29 Anzahl Wirkstoffspiegel THC [ng/ml] Abb. 11 analyse des Tetrahydrocannabinol (THC) [ng/ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund feinschlägiger Drehnystagmus bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Grobschlägiger Drehnystagmus (g. DN) Tab. 13 Drogenanalyse im Blut und die Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund grobschlägiger Drehnystagmus bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 1 Heroin 1 Opiate 1 Tetrahydrocannabinol 7 23

30 Tab. 14 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund grobschlägiger Drehnystagmus bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 4,9 Opiate 19,8 Heroin Keine Angabe Tetrahydrocannabinol (THC) 0,8 THC 0,9 THC 1,8 THC 2,1 THC 3 THC 5,3 THC 10,6 Auslenkung des Drehnystagmus Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass 129 Personen keinen Nystagmus aufwiesen. 17 Personen hatten eine schnelle und 30 eine langsame Auslenkung. Zwei Personen verweigerten den Test. Tab. 15 Auslenkung des Drehnystagmus und der Anzahl der betroffenen Konsumenten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Drehnystagmus Anzahl der Probanden Auslenkung langsam 30 Auslenkung schnell 17 Kein 129 verweigert 2 Auslenkung: schnell Tab. 16 Drogenanalysen im Blut und der Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund schnelle Auslenkung bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 1 Opiate 1 Tetrahydrocannabinol 15 24

31 Tab. 17 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund schnelle Auslenkung bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Opiate 9,6 Tetrahydrocannabinol (THC) 0,7 THC 0,9 THC 0,9 THC 1,1 THC 1,3 THC 1,7 THC 1,8 THC 4 THC 5,2 THC 6 THC 6 THC 6,1 THC 10,6 THC 13,7 THC keine Angabe Auslenkung: langsam Tab. 18 Drogenanalyse im Blut und die Anzahl der Konsumenten bei auffälligem ärztlichen Befund langsame Auslenkung bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 3 Heroin 2 Cocain 1 Opiate 4 Tetrahydrocannabinol 20 25

32 Tab. 19 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälligem ärztlichen Befund langsame Auslenkung bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 59 Amphetamine 106,4 Amphetamine 114 Heroin keine Angabe bei 2 Konsumenten Cocain: Benzoylecgonin 300,9 Cocain: Ecgoninmethylester 9,8 Opiate 11,1 Opiate 19,8 Opiate keine Angabe bei 2 Konsumenten Tetrahydrocannabinol (THC) 0,4 THC 0,6 THC 0,9 THC 1,1 THC 1,3 THC 1,6 THC 1,7 THC 1,7 THC 1,8 THC 2,1 THC 2,2 THC 2,3 THC 2,4 THC 2,8 THC 2,9 THC 3,5 THC 3,5 THC 3,8 THC 12 THC 30, Finger-Finger-Probe (F-F-P) Um weitere motorische Auffälligkeiten zu erfassen, wurden die zu Untersuchenden vom Arzt gebeten, mit geschlossenen Augen beide Zeigefinger in einem großen Bogen zueinander zu führen. 131 Personen führten diesen Test sicher durch. 40 Personen waren unsicher und zwei verweigerten die Durchführung. Bei fünf Personen wurden keine Angaben gemacht. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die unsicheren Tests auf und die Art der Droge und die 26

33 Konzentration. Ein Zusammenhang zwischen Höhe der Drogenkonzentration und der unsicheren Testausführung konnte nicht ermittelt werden. Tab. 20 Drogenanalyse im Blut und die Anzahl der Konsumenten bei auffälliger Finger-Finger-Probe des ärztlichen Befundes bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 3 Cocain 2 Tetrahydrocannabinol 35 Tab. 21 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälliger Finger-Finger-Probe des ärztlichen Befundes bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain.Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 52 Amphetamine 59 Amphetamine 273,8 Cocain: Benzoylecgonin 300,9 Cocain:Ecgoninmethylester 9,8 Cocain: Benzoylecgonin 130,7 Cocain:Ecgoninmethylester 22,8 Tetrahydrocannabinol (THC) 0,4 THC 0,5 THC 2 Konsumenten mit 0,6 THC 0,9 THC 1 THC 2 Konsumenten mit 1,1 THC 1,3 THC 2 Konsumenten mit 1,5 THC 2 Konsumenten mit 1,6 THC 1,7 THC 1,8 THC 2,1 THC 2,2 THC 2,9 THC 3 THC 3,6 THC 4,3 THC 4,4 THC 4,8 THC 5 THC 5,2 THC 5,3 THC 6,1 27

34 THC 8,3 THC 9 THC 10,4 THC 10,9 THC 10,9 THC 11,1 THC 27 Fortlaufende Tab. 21 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälliger Finger-Finger-Probe des ärztlichen Befundes bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm Finger-Nase-Probe (F-N-P) 154 Untersuchende führten bei geschlossenen Augen den Zeigefinger sicher zur ihrer Nasenspitze. 17 zeigten Unsicherheiten und zwei verweigerten den Test. Bei fünf wurde keine Angabe gemacht. Die unten dargestellten Tabellen zeigen die Art der Droge und ihre Konzentration auf. Tab. 22 Drogenanalyse im Blut und die Anzahl der Konsumenten bei auffälliger Finger-Nasen-Probe des ärztlichen Befundes bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 3 Heroin 1 Tetrahydrocannabinol 13 Tab. 23 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei auffälliger Finger-Nasen-Probe des ärztlichen Befundes bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 23,7 Amphetamine 52 Amphetamine 59 Heroin keine Angabe Tetrahydrocannabinol (THC) 0,5 THC 0,6 THC 1,1 THC 1,5 THC 1,8 THC 2,2 THC 2,9 THC 3,1 THC 4,3 THC 5 THC 27 THC 2 mal keine Angabe 28

35 Pupillen- und Pupillen-Licht-Reaktion In dieser Rubrik erfasste der Arzt die Größe der Pupille von unauffällig, eng, stark verengt, erweitert, stark erweitert und ihre Reaktion mit prompt, verzögert und fehlend auf Lichteinstrahlung. Die nachfolgenden Tabellen erfassen die Pupillengröße, die Pupillenreaktion und die dazu eingenommene. Von den 178 Personen hatten 100 eine unauffällige Pupillengröße und 91 eine prompte Pupillen-Licht-Reaktion. 25 Pupillen waren erweitert, 38 stark erweitert, 3 verengt und 9 stark verengt, 74 Reaktionen waren verzögert, in 3 Protokollen gab es keine Angabe zur Pupillengröße und in 5 keine zur Pupillen-Licht-Reaktion. Tab. 24 Auswertung der Pupillengröße bei den Konsumenten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Pupillen Anzahl der Probanden erweitert 25 keine Angabe 3 stark erweitert 38 stark verengt 9 unauffällig 100 verengt 3 Verengte Pupillen: Tab. 25 Drogenanalyse im Blut bei Probanden mit verengten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 1 Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 26 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei verengten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Tetrahydrocannabinol 27 Tetrahydrocannabinol 1,6 29

36 erweiterte Pupillen: Tab. 27 Drogenanalyse im Blut und die Anzahl der Konsumenten mit erweiterten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 2 Heroin 1 Opiate 1 Tetrahydrocannabinol (THC) 21 Tab. 28 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit erweiterten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 52 Amphetamine 106,4 Heroin keine Angabe Tetrahydrocannabinol (THC) 0,6 THC 0,7 THC 0,8 THC 0,9 THC 1,1 THC 2 Konsumenten mit 1,3 THC 2 Konsumenten mit 1,7 THC 2,2 THC 2,3 THC 2,4 THC 2,9 THC 3 THC 3,5 THC 4,3 THC 4,8 THC 7,1 THC 7,2 THC 8,3 THC 9,3 30

37 Stark verengte Pupillen : Tab. 29 Drogenanalysen im Blut der Probanden mit stark verengten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 2 Opiate 5 Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 30 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit stark verengten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin 2 mal keine Angabe Opiate 11,1 Opiate 19,8 Opiate 3 mal keine Angabe Tetrahydrocannabinol 4,4 Tetrahydrocannabinol keine Angabe Stark erweiterte Pupillen: Tab. 31 Drogenbefunde im Blut bei Probanden mit stark erweiterten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 3 Tetrahydrocannabinol 35 31

38 Tab. 32 analysen und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit stark erweiterten Pupillen im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 4,9 Amphetamine 59 Amphetamine 66,7 Tetrahydrocannabinol (THC) 2 Konsumenten mit 0,4 THC 0,5 THC 0,8 THC 0,9 THC 1,4 THC 3 Konsumenten mit 1,5 THC 2 Konsumenten mit 1,7 THC 2 Konsumenten mit 1,8 THC 2,1 THC 2,2 THC 2,3 THC 2 Konsumenten mit 2,5 THC 2,6 THC 3 Konsumenten mit 3 THC 3,1 THC 3,8 THC 4,5 THC 5,3 THC 6 THC 6,1 THC 9 THC 9,4 THC 10,4 THC 12,4 THC 17,3 THC 2 mal keine Angabe Beobachtung der Pupillen-Licht-Reaktion (P-L-R) Tab. 33 Analyse der Pupillen-Licht-Reaktion bei den Probanden im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Pupillen-Licht-Reaktion Anzahl der Probanden fehlend 8 keine Angabe 5 prompt 91 verzögert 74 32

39 Fehlende Pupillen-Lichtreaktion: Tab. 34 Drogenanalyse im Blut bei den Probanden mit fehlender Pupillen-Licht-Reaktion im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 2 Opiate 2 Tetrahydrocannabinol 4 Tab. 35 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit fehlender Pupillen-Licht- Reaktion im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Heroin keine Angabe Opiate keine Angabe Opiate 11,1 Tetrahydrocannabinol (THC) 0,4 THC 1,7 THC 3,5 THC 4,4 Verzögerte Pupillen-Licht-Reaktion: Tab. 36 Drogenbefund bei Probanden mit verzögerter Pupillen-Licht-Reaktion im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Alkohol 1 Amphetamine 5 Heroin 1 Opiate 2 Tetrahydrocannabinol 65 33

40 Tab. 37 analyse und dessen Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei verzögerter Pupillen-Licht-Reaktion im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 52 Amphetamine 106,4 Amphetamine 114 Amphetamine 152,5 Amphetamine 246,8 Heroin keine Angabe Opiate 16,2 Opiate 23,5 Tetrahydrocannabinol (THC) 0,3 THC 0,4 THC 2 Konsumenten mit 0,5 THC 2 Konsumenten mit 0,6 THC 0,7 THC 0,8 THC 2 Konsumenten mit 0,9 THC 2 Konsumenten mit 1,1 THC 2 Konsumenten mit 1,3 THC 1,4 THC 5 Konsumenten mit 1,5 THC 3 Konsumenten mit 1,6 THC 3 Konsumenten mit 1,7 THC 2 Konsumenten mit 1,8 THC 2 Konsumenten mit 2,1 THC 2 Konsumenten mit 2,3 THC 2,5 THC 2,6 THC 2,8 THC 3 Konsumenten mit 3 THC 3,1 THC 3,5 THC 3,8 THC 3,9 THC 4,3 THC 4,5 THC 4,8 THC 5 THC 5,2 THC 5,3 THC 6 THC 7,1 THC 2 Konsumenten mit 7,2 THC 8,2 34

41 THC 8,3 THC 9,3 THC 10,9 THC 12 THC 12,4 THC 17,3 THC 5 mal keine Angabe Fortlaufende Tab. 37 analyse und dessen Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei verzögerter Pupillen-Licht-Reaktion im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm Sprache Der Arzt konnte zwischen 3 Möglichkeiten entscheiden: deutlich, verwaschen und lallend. 163 (91,57%) aller Drogenkonsumenten sprachen deutlich. Drei (1,68%) Personen sprachen unter Amphetamin- oder Tetrahydrocannabinol -Einfluss verwaschen. Bei fünf wurden keine Angaben angekreuzt. Siehe nachfolgende Tabellen: Verwaschene Sprache: Tab. 38 Drogenbefunde bei Probanden mit verwaschener Sprache im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 1 Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 39 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit verwaschener Sprache im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 66,7 Tetrahydrocannabinol 1,7 Tetrahydrocannabinol 2,5 35

42 Bewusstsein 171 (96,07%) Drogenkonsumenten waren während der Untersuchung klar bei Bewusstsein. Zwei (1,12%) wirkten unter dem Einfluss von Tetrahydrocannabinol benommen und zu 5 wurden keine Angaben gemacht. Siehe nachfolgende Tabellen: Tab. 40 Drogenbefunde im Blut und die Anzahl der Konsumenten mit eingeschränkter Bewusstseinslage im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 41 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit eingeschränkter Bewusstseinslage im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Tetrahydrocannabinol 1,7 Tetrahydrocannabinol 10, Gestörte Orientierung (O.) Von den 178 Personen wurden 4 erfasst, die durch eine gestörte Orientierung auffielen (siehe Tab.67-69). Zu 4 Personen wurden keine Angaben gemacht. Tab. 42 Drogenbefund im Blut und die Anzahl der Konsumenten bei gestörter Orientierung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl Opiate 1 Tetrahydrocannabinol 3 Tab. 43 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit gestörter Orientierung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Opiate 23,5 Tetrahydrocannabinol 0,7 Tetrahydrocannabinol 1,5 Tetrahydrocannabinol 1,7 36

43 Gestörte Erinnerung (E.) Drei von 178 Drogenkonsumenten fielen durch eine gestörte Erinnerung unter dem Konsum von Opiaten oder Tetrahydrocannabinol, siehe nachfolgende Tabellen, auf. Zu 4 Personen wurden keine Angaben gemacht. Tab. 44 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Konsumenten mit gestörter Erinnerung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Opiate 1 Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 45 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit gestörter Erinnerung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Opiate 23,5 Tetrahydrocannabinol 1,5 Tetrahydrocannabinol 1, Denkablauf Auch der Denkablauf konnte vom Arzt auf dem Protokoll angekreuzt werden, wobei er 162 Personen als geordnet und 14 als sprunghaft, welche in den folgenden Tabellen dargestellt werden, einordnete, zu 4 wurden keine Angaben gemacht. Tab. 46 Drogenbefund im Blut und die Anzahl von Konsumenten mit sprunghaftem Denkablauf im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 1 Cocain 3 Tetrahydrocannabinol 10 37

44 Tab. 47 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit sprunghaftem Denkablauf im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 844,6 Cocain: Benzoylecgonin 130,7 Cocain: Ecgoninmethylester 22,8 Cocain: Benzoylecgonin 359,1 Cocain: Ecgoninmethylester 24,6 Cocain: Benzoylecgonin 300,9 Cocain: Ecgoninmethylester 9,8 Tetrahydrocannabinol (THC) 0,4 THC 0,5 THC 1,3 THC 1,6 THC 1,7 THC 1,8 THC 2,8 THC 3 THC 7,2 THC 9, Verhalten Bezüglich ihres Verhaltens wurden 146 Drogenkonsumenten als beherrscht, 10 als redselig, 6 als aufgeregt, 3 als abweisend, 3 als verlangsamt, 2 als distanzlos, 2 als gleichgültig, 1 als aggressiv eingestuft und zu 5 gab es keine Angaben. Siehe nachfolgende Tabellen. Tab. 48 Anzahl der Probanden beim Prüfen des Verhaltens im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Verhalten Anzahl der Probanden abweisend 3 aggressiv 1 aufgeregt 6 beherrscht 146 distanzlos 2 gleichgültig 2 keine Angabe (k.a.) 5 redselig 10 verlangsamt 3 38

45 Abweisendes Verhalten: Tab. 49 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Probanden mit abweisendem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 1 Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 50 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei abweisendem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Tetrahydrocannabinol 2,4 Tetrahydrocannabinol 7,2 Aggressives Verhalten: Tab. 51 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Probanden mit aggressivem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Tetrahydrocannabinol 1 Tab. 52 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei aggressivem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Tetrahydrocannabinol 1,7 Aufgeregtes Verhalten: Tab. 53 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Probanden mit aufgeregtem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Cocain 1 Tetrahydrocannabinol 5 39

46 Tab. 54 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] in Blut bei aufgeregtem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng /ml] Cocain: Benzoylecgonin 643,3 Cocain: Ecgoninmethylester 148,6 Tetrahydrocannabinol (THC) 1,1 THC 2,5 THC 2,8 THC 3,1 THC 3,8 Distanzloses Verhalten: Tab. 55 Drogenbefund im Blut und die Anzahl von Probanden mit distanzlosem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 1 Cocain 1 Tab. 56 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut mit distanzlosem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Cocain: Benzoylecgonin 359,1 Cocain: Ecgoninmethylester 24,6 Gleichgültiges Verhalten: Tab. 57 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Konsumenten mit gleichgültigem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Opiate 2 40

47 Tab. 58 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit gleichgültigem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Opiate 23,5 Opiate keine Angabe Verlangsamtes Verhalten: Tab. 59 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Konsumenten mit verlangsamten Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Heroin 1 Tetrahydrocannabinol 2 Tab. 60 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei Probanden mit verlangsamten Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Tetrahydrocannabinol 2,5 Tetrahydrocannabinol 5 Redseliges Verhalten: Tab. 61 Drogenbefund im Blut und Anzahl der Konsumenten mit redseligem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 1 Opiate 1 Tetrahydrocannabinol 8 41

48 Tab. 62 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei redseligem Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 844,6 Opiate 11,1 Tetrahydrocannabinol (THC) 1,6 THC 1,7 THC 1,8 THC 2,8 THC 3 THC 3,3 THC 9,3 THC 9, Stimmung Der Untersucher konnte bei der Stimmung zwischen unauffällig, depressiv, euphorisch, stumpf, gereizt, aufgeregt, dysstoisch und nervös auswählen. 126 (70,79%) Personen waren laut Untersucher unauffällig. 27 (15,17%) Drogenkonsumenten wurden als stumpf, 9 (5,05%) als gereizt, 6 (2,80%) als depressiv, 5 (2,80%) als euphorisch, 1 (0,56%) als aufgeregt und 1 (0,56%) als nervös eingestuft. Drei (1,68%) Protokolle enthielten keine Angaben. Für die Darstellung im Diagramm wurden die en in Sammelbegriffe zusammengefasst. Die nach folgenden Tabellen enthalten die Wirkstoffspiegel mit der jeweiligen nachgewiesenen Droge. 42

49 Anzahl der Konsumenten aufgeregt nervös euphorisch depressiv gereizt stumpf THC Amphetamine Cocain Opiate Stimmung Abb. 12 Anzahl der Probanden und ihre Stimmung in Bezug auf die konsumierte Droge aus dem ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 THC Tetrahydrocannabinol Aufgeregte Stimmung: Tab. 63 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei aufgeregter Stimmung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Tetrahydrocannabinol 3,8 Nervosität: Tab. 64 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei nervöser Stimmung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Tetrahydrocannabinol 27 43

50 Euphorische Stimmung: Tab. 65 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei euphorischer Stimmung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 844,6 Cocain: Benzoylecgonin 300,9 Cocain: Ecgoninmethylester 9,8 Tetrahydrocannabinol 1,1 Tetrahydrocannabinol 3 Tetrahydrocannabinol 9,3 Depressive Stimmung: Tab. 66 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei depressiver Stimmung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Tetrahydrocannabinol 1,3 Tetrahydrocannabinol 1,8 Tetrahydrocannabinol 2,8 Tetrahydrocannabinol 3,1 Tetrahydrocannabinol 9 Tetrahydrocannabinol keine Angabe Gereizte Stimmung: Tab. 67 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei gereizter Stimmung im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester sind Metabolite von Cocain. Wirkstoffspiegel [ng /ml] Heroin keine Angabe Cocain: Benzoylecgonin 643,3 Cocain: Ecgoninmethylester 148,6 Cocain: Benzoylecgonin 359,1 Cocain: Ecgoninmethylester 24,6 Tetrahydrocannabinol 1,7 Tetrahydrocannabinol 2,4 Tetrahydrocannabinol 7,2 Tetrahydrocannabinol 9,4 Tetrahydrocannabinol keine Angabe 44

51 Stumpfes Verhalten: Tab. 68 analyse und ihre Wirkstoffspiegel [ng /ml] im Blut bei stumpfen Verhalten im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Wirkstoffspiegel [ng /ml] Amphetamine 52 Heroin keine Angabe Opiate 11,1 Opiate 23,5 Opiate keine Angabe Tetrahydrocannabinol (THC) 0,4 THC 0,5 THC 2 Konsumenten mit 0,6 THC 0,9 THC 1,1 THC 2 Konsumenten mit 1,5 THC 1,6 THC 2 Konsumenten mit 2,3 THC 3 THC 2 Konsumenten mit 3,5 THC 4,4 THC 4,8 THC 5 THC 10,9 THC 12 THC 2 mal keine Angabe Gesamteindruck des Arztes Am Ende des Protokolls konnte der Untersuchende seinen Gesamteindruck zur betreffenden Person dokumentieren. Er konnte deutlichen, leichten oder keinen Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten ankreuzen. Die Einschätzung wurde bei 178 Konsumenten durchgeführt. Bei 89 (73,56%) Personen wurde ein leichter Einfluss von Drogen wahrgenommen, bei 81 (50%) wurde kein Einfluss und bei 8 (4,49%) ein deutlicher Drogeneinfluss beobachtet. Siehe nachfolgende Tabellen. Insgesamt vermuteten die Ärzte bei 97 Personen einen Drogeneinfluss, wobei 84 Personen tatsächlich Drogen konsumierten. Dreizehn Beurteilte standen unter dem Einfluss von Amphetamine und Opiate: 9 Amphetamine und 4 Opiate als Hauptsubstanzen. Von den Ärzten wurden weiterhin 2 45

52 Personen als unter leichter Medikamentenbeeinflussung stehend erfasst: bei einer Person wurden Amphetamine nachgewiesen, die zweite Person stand unter Einfluss von Tetrahydrocannabinol. Tab. 69 ärztlicher Gesamteindruck des Drogeneinflusses auf die Probanden im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Einfluss Drogen Anzahl der Probanden Deutlich 8 Nicht 81 Leicht 89 Leichter Einfluss: Tab. 70 Drogenbefund im Blut bei den Probanden mit der Wertung leichter Einfluss im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Alkohol 1 Amphetamine 8 Heroin 1 Cocain 1 Opiate 5 Tetrahydrocannabinol 73 Deutlicher Einfluss: Tab. 71 Drogenbefund bei den Probanden mit der Wertung deutlicher Einfluss im ärztlichen Befund bei illegalen Drogendelikten im Strassenverkehr aus den rechtsmedizinischen Akten der Universität Ulm 2008 Anzahl der Probanden Amphetamine 1 Heroin 2 Tetrahydrocannabinol 5 46

53 3.9. Auswertung des Ergebnisteils Biographische Daten Die Drogenfälle bei Verkehrsteilnehmern aus dem Gebiet Bayrisch Schwaben wurden von der Polizei zum großen Teil durch Verkehrssicherheitskontrollen und zu einem kleineren Teil nach Unfällen und Fahrauffälligkeiten erfasst. Die Vermutung des Polizeibeamten wurde durch einen Urinschnelltest (Protzek oder Mahsan) überprüft. Bei einem positiven Testergebnis wurde vom Beamten eine Blutuntersuchung angeordnet und mit dem entsprechenden Tatverdacht versehen (siehe Anlage). Die meisten Verdachtsfälle wurden innerhalb von 2 Stunden von einem Arzt bearbeitet. Die Blutuntersuchungen ergaben 247 positive Fälle, die den Verdacht zu 80,2% bestätigten. Diese Fälle setzten sich aus 226 Männern (91,5%) und 21 Frauen (8,5%) zusammen. Sie verstießen 178-mal gegen 24a(2) StVG, 6x gegen 315c StGB und 3x gegen 316 StGB. Bei den Frauen wurde keine bestimmte Altersklasse auffällig. Es wurden 10 junge weibliche Erwachsene im Alter von Jahren und 11 erwachsene Frauen (26-48 Jahren) erfasst. Bei den 226 Männern waren es insgesamt vier bei den Jugendlichen (15-17 Jahre), 126 bei den jungen Erwachsenen (18-25 Jahre) und 96 bei den Erwachsenen (26-67 Jahren) Analysen der Drogenfahrten Bei den Fahrzeugen handelte es sich in 98% um PKW, in 1,2% um Motor- und in 0,8% um Kleinkrafträder. 72,73% der PKW-Führer verstießen gegen 24a (2) StVG, 21,9% gegen das BTM (2) Gesetz, 2,48% gegen 315c StGB, 0,83% gegen 316 StGB und 2,06% gegen andere. Die Fahrer von Motorrädern waren mit 66,67% wegen Verstoß gegen den 24a (2) StVG und mit 33,33% wegen Verstoß gegen das BTM (2) Gesetz erfasst worden. Bei den Fahrern von Kleinkrafträdern wurde mit 50% gegen 316 StGB und das BTM (2) Gesetz verstoßen Nachweishäufigkeit der en Die Konzentrationen der einzelnen Drogen wurden im Ergebnisteil in absteigender Reihenfolge aufgeführt. 47

54 Der psychoaktive Wirkstoff Tetrahydrocannabinol aus den Cannabispflanzen wurde bei 192 Konsumenten nachgewiesen. Von 192 Personen hatten 24 Mischkonsum betrieben. Von den 180 Fällen wurden 141 dem Tatvorwurf 24a (2) StVG, 2 315c StGB und StGB zu geordnet. Amphetamine wurden 25x erfasst und bei 14 als Hauptsubstanz des Tatvorwurfs nach 24a (2) StVG erhoben. Von den 25 Personen betrieben 10 Mischkonsum. 19 Personen wurde der Konsum von Heroin zu Last gelegt. Von ihnen hatten 11 noch weitere illegale en konsumiert. 8 von ihnen unterlagen dem Tatvorwurf nach 24a (2) StVG. Bei 14 Personen wurden Opiate festgestellt und 12x als Hauptsubstanz erfasst. Von den 14 betrieben 9 Mischkonsum. 9 von den 14 Konsumenten wurden unter dem Tatvorwurf 24a (2) StVG erfasst. Bei 13 Personen wurden die Abbauprodukte, besonders das unwirksame Hauptabbauprodukt Benzoylecgonin des Cocains, erfasst, 5x als Hauptsubstanz. 8 von ihnen betrieben Mischkonsum, wodurch ein Proband mit 316 StGB in Konflikt geriet. Bei 4 Konsumenten kam 24a (2) StVG zur Anwendung. Drei Personen wurden nach Einnahme von Benzodiazepinen erfasst, von denen 2 unter dem Tatvorwurf nach 315c StGB und einer nach 316 StGB liefen. Zwei der 3 Personen betrieben Mischkonsum. Weiterhin wurden 4 Personen nach Konsum von Methadon und 26 nach Alkoholaufnahme erfasst. Die 4 Personen mit Methadon betrieben allesamt Mischkonsum. Von den 26 Personen mit Alkoholaufnahme wurden 18 mit anderen illegalen Drogen im Blut erfasst. Die tageszeitliche Verteilung zeigte einen Anstieg von mittags 12:01 Uhr bis nachts um 02:00 Uhr, wobei das Maximum von 20:00-22:00 Uhr erreicht wurde. Danach fielen die Werte ab und erreichten ihr Minimum von 06:01-08:00 Uhr. Ab 08:00 Uhr kam es wieder zu einer Zunahme bis zum Mittag 12:00 Uhr Auswertung der ärztlichen Befunde Bei der Auswertung wurde auch der Konstitutionstyp verfolgt, damit eventuell Zusammenhänge zwischen der Höhe der Wirkstoffspiegel im Blut und physischen und/oder psychischen Auffälligkeiten mit dem Körperbau erkannt werden könnten. Ein Zusammenhang konnte nicht belegt werden. 48

55 Um die psychische Beeinflussung durch Drogen zu erfassen, wurden von den Ärzten die Sprache, das Bewusstsein, das Verhalten, der Denkablauf und die Stimmung beurteilt. In allen Bereichen wurden nur ein geringer Teil der Drogenkonsumenten auffällig. Es waren 98,2% sprachlich unauffällig. 97,7% hatten eine ungestörte Orientierung und 98,3% eine ungestörte Erinnerung. Bei 98,8% waren das Bewusstsein, der Denkablauf zu 92%, das Verhalten zu 87,6% und die Stimmung zu 77% unauffällig. Hinsichtlich der Stimmung waren 21% auffällig, wobei 15% als stumpf, 2,8% als depressiv und 2,8% als euphorisch beurteilt wurden. Die Auswertung des körperlichen Befundes: Stand, Gang, schnelle Kehrtwende, Drehnystagmus, Finger-Finger-Probe, Finger-Nase-Probe, Pupillenreaktion und Pupillen- Licht-Reaktion spiegelte die gleiche Situation, wie beim psychischen Verhalten, wider, auch hier war ein großer Anteil unauffällig, je nach Versuch zwischen 77% und 97%. Bei der Prüfung des Nystagmus-Drehnystagmus waren 53% der Probanden, die Tetrahydrocannabinol, Opiate und Amphetamine konsumierten, auffällig, welches eine Störung/Irritation des vestibulären Systems anzeigte. Sechs % zeigten einen grobschlägigen Nystagmus, d.h. eine Amplitude über 3 mm bei 7 Tetrahydrocannabinol -Konsumenten und jeweils 1 Konsumenten von Amphetamine, Opiate und Heroin. 72 Probanden (41%) hatten einen feinschlägigen Nystagmus, d.h. eine Amplitude unter 1 mm. 63 Probanden konsumierten Tetrahydrocannabinol, 5 Opiate, 3 Amphetamine und 1 Heroin. Die Pupillenreaktion und Pupillen-Licht-Reaktion mit nur 57,2% unauffälligen Personen war der nächste sensiblere Testbereich in der Auswertung. 25 Probanden hatten eine erweiterte und 38 eine stark erweiterte Pupille. Von 61 Probanden konsumierten 56 Tetrahydrocannabinol, 5 Amphetamine und zeigten eine Mydriasis. 3 Pupillen waren verengt, wobei 1 Heroin konsumierte. Bei 9 Personen waren die Pupillen stark verengt, wobei 5 Opiate und 2 Heroin konsumierten. Bei der Testung schnelle Kehrtwende fiel auf, dass dieser Test am häufigsten nicht dokumentiert wurde. Ansonsten war dieser motorische Test, wo er durchgeführt wurde, mit 97% sicher ausgeführt worden und ist auch somit als nicht sensibler Test herausgefallen. Am Ende des Befundes konnte der Arzt seinen Gesamteindruck, ob die Person unter Einfluss von Drogen und/oder Medikamenten steht, dokumentieren. Diese Rubrik wurde von den meisten Ärzten zutreffend ausgefüllt. Sie vermuteten bei 97 Personen einen Drogenkonsum, 89 von ihnen nahmen Drogen, wobei die 13 anderen unter Medikamenteneinfluss standen. 49

56 Damit lässt sich bestätigen, dass die Erfahrungen des Untersuchenden für die Überführung von Verdächtigen eine wichtige Rolle spielte. 4. Diskussion Die Häufigkeit der hier gefundenen Drogen spiegelt den Drogenkonsum in Deutschland wider. Als illegale Droge Nummer 1 wird Cannabis in der Statistik in Deutschland geführt. (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2012), S. Iwersen-Bergmann, G. Kauert (2006), J. Brandt (2000) S. 40). Auch die nachfolgenden anderen erfassten Drogen wie Amphetamine, Heroin, Opiate, Cocain, Benzodiazepine und Methadon spiegelten das beobachtete und vermutete Konsumverhalten wider. [7,11,16,20a] Es bestätigte sich, dass der männliche Anteil von 226 Konsumenten viel höher war, als der weibliche von 21 und dass das Konsumieren von illegalen Drogen eher dem Verhalten junger Erwachsener, in dieser Studie mit 55,1% vertreten, entspricht. St. Münzhuber wertete in seiner Dissertation 1995 Cannabis und Fahruntüchtigkeit. Eine Meta-Analyse der Weltliteratur zur Epidemiologie und Experimentalforschung 22 epidemiologische Studien, die hauptsächlich oder speziell den Cannabis-Nachweis im Strassenverkehr zum Thema hatten, aus. Er fand in seiner Analyse den Altersdurchschnitt der Cannabis-Positiven zwischen 21 bis 34 Jahren. Das männliche Geschlecht war in Studien mit % vertreten, es wird gefolgert Daß Cannabis eine Problemdroge junger Männer ist und hauptsächlich von diesen konsumiert wird, beweisen die Studien eindrucksvoll: deutlich mehr als 90% aller Cannabinoid-/ Tetrahydrocannabinol -positiven Befunde waren männlichen Geschlechtes zuzuordnen, zumeist im Alter zwischen 20 und 30. [26] Iwersen-Bergmann und Kauert (2006) stellten in ihrer Arbeit Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland fest, dass der Cannabisinhaltsstoff Tetrahydrocannabinol, die am häufigsten nachgewiesene war. Sie schrieben Dieser Befund erstaunt nicht, ist Cannabis doch die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. [20c]. Die gleiche Datenlage bestätigte der REITOX Report (2011). Dort steht: Cannabis ist nach wie vor die mit Abstand am häufigste konsumierte illegale Droge. [29a] Wie die Wirkung empfunden wird: Cannabis hat auf die verschiedenen Menschen ganz verschiedene Wirkungen und löst teils völlig verschiedene Empfindungen aus. In der Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen von C. Rätsch steht dazu:,die Hauptwirkung beim Hanfkonsum ist eine milde bis starke Euphorie, 50

57 begleitet von reichen Assoziations- und Imaginationsfähigkeiten, angeregter Phantasie [...],Sehr oft wird die Hanfwirkung als aphrodisisch oder erotisierend empfunden Ganz zentral ist jedoch immer die Wahrnehmungsintensivierung. [13a] Jugendliche waren in unserer Studie nur mit 1,6% vertreten, da diese Altersklasse (15-17 Jahre) noch keinen Führerschein besitzt oder ein Fahrzeug nur mit einer erwachsenen Begleitperson führen oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa) fahren darf. Laut Statistischem Bundesamt Verkehr waren 2008 in Deutschland 92% Personenkraftwagen und 8% Krafträder erfasst worden. Die prozentualen Verteilungen galten auch für Anfang des Jahres Es nahmen also insgesamt, mehr Personenkraftwagen am Straßenverkehr teil als Krafträder, wobei die Krafträder saisonal/wetterabhängig mehr oder weniger auf den Straßen vorhanden waren. In der Studie spiegelte sich dieses Verhältnis wider. Es verstießen 242 PKW-Fahrer und nur 3 Motorrad- und 2 Kleinkraftrad-Fahrer gegen die Paragraphen. 176 PKW-Fahrer und 1 Motorrad-Fahrer verstießen gegen den 24a (2) StVG (siehe Abb.3 Auswertung nach Tatvorwurf auf Seite 8 und 10). Der Erwachsenen-Anteil der illegale Drogen konsumierte betrug 43,3%. Die Studie Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zeigte dies ebenfalls bei wiederholten mehrjährigen Repräsentativbefragungen der Altersgruppen jähriger. Es heißt darin Illegale Drogen spielen bei männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine größere Rolle als bei den weiblichen. Für die untersuchten Indikatoren ergeben sich sowohl bei den männlichen 12- bis 17-jährigen Jugendlichen als auch den 18- bis 25-jährigen jungen Männern signifikant höhere Werte als bei den weiblichen Befragten der entsprechenden Altersgruppe, [11, 16] Sowohl bei den weiblichen als bei den männlichen jungen Erwachsenen war die am häufigsten konsumierte Cannabis. Sie wurde in dieser Arbeit 180-mal erfasst. Alle anderen illegalen Drogen wurden insgesamt 67-mal erfasst. Auch diese Aussage deckt sich mit dem Wissen aus den oben aufgeführten Studien. In ihr wird ausgeführt: Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die in den letzten zwölf Monaten irgendeine illegale Droge genommen haben, beträgt 14,3 %. Cannabis haben 13,5 % der jungen Erwachsenen im 12-Monats- Zeitraum vor der Befragung konsumiert. Für mindestens irgendeine der anderen illegalen Drogen ist dies bei nur 2,8 % dieser Altersgruppe der Fall. [11,20b,29b] Der Nachweis, nach 24a (2) StVG eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben, war am einfachsten zu bringen, wenn die illegale Droge/ laborchemisch 51

58 festgestellt wurde. Durch geschultes Polizeipersonal und den Urinschnelltests ergaben sich aber Verdachtsmomente und so konnten die Betroffenen der Blutuntersuchung zugeführt werden. Daldrup schrieb, dass die Vortests unsicher sind und häufig zu falsch positiven oder negativen Ergebnissen führen. [14] Die Verdachtsmomente bestätigten sich aber in 80,2% der Fälle (siehe Abb.2 Anteile der positiven und negativen Befunde und auf Seite 9). Dieses sehr hohe Ergebnis zeigte, dass die Fähigkeit des Erkennens und das Vorhandensein eines Schnelltests ein gutes Mittel zur Überführung von Drogenkonsumenten war und ist. S. Iwersen-Bergmann, G. Kauert (2006) forderten kostenverträgliche, praktikable und gut wirksame Methoden zur Erfassung der illegalen Drogen. Diese Forderung wird unter anderem mit den Urinschnelltests als Drogenvortests erfüllt. Weiterhin wird an anderen Nachweismöglichkeiten, wie z.b. der Haaranalyse, des Speichels oder der Atemluft geforscht. [18, 25,33] Um die Paragraphen 315c und 316 StGB anwenden zu können, muss der Polizeibeamte feststellen, dass beim Fahrzeugführer Fahrfehler oder Ausfallserscheinungen vorlagen, es reichte nicht der Nachweis einer aus. Dies machte die Anwendung dieser Paragraphen im Alltag aufwendig und schwierig. In der Publikation Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland von Iwersen-Bergmann S., Kauert G. (2006) wurde deutlich, dass durch obergerichtliche Entscheidungen die Anforderungen, an eine polizeiliche Strafanzeige bei einem Strafverfahren, welche in eine Verurteilung mündet, sehr hoch sind. [17,22b] Da der Schwerpunkt dieser Arbeit auf den Drogen in der Anlage des 24a (2) StVG lagen, wurden die Daten, die die Paragraphen 315c und 316 betrafen, nicht weiter verfolgt. Bei der vorliegenden Arbeit wurde ein Verstoß gegen 24a (2) StVG. 163x (72%) 24a (2) StVG nachgewiesen. Bei der Häufigkeitsverteilung fiel auf, dass am häufigsten Drogen von mittags 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr ermittelt wurden. Das Maximum lag in den Abendstunden gegen 20:01-22:00 Uhr. Dies entspräche den Trends die Drogen zur Entspannung nach dem Arbeitstag und als Leistungssteigerung während Partys zu benutzen. (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2012), S. Iwersen-Bergmann, G. Kauert (2006) und REITOX_Report (2011)). Es kann auch gemutmaßt werden, dass besonders junge Leute in den Nachmittag-/ Abendstunden kontrolliert wurden, da es dem Erfahrungsmuster bei klassischen Konsumenten entspricht. H. Lohrmann stellte in seiner Dissertation Cannabis und 52

59 Fahrtüchtigkeit Eine Analyse zu Ausfallserscheinungen bei Tetrahydrocannabinol - Blutbefunden des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München (1994) ebenfalls eine äußerst deutliche Häufung der Fälle in den Abend- und Nachtstunden fest. [23] Bei den Wochentagen zeigte sich der Montag mit 31 und der Donnerstag mit 30 Proben am höchsten. Der Samstag folgte mit 27, Sonntag mit 23, Dienstag mit 22 und der Freitag mit nur 19 Fällen. Über die Gründe der Verteilung lässt sich nur mutmaßen. Zu vermuten wären am Wochenende hohe Zahlen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass der Samstag und Donnerstag repräsentativ für die Fortgehtage (Kneipen- und Diskothekenbesuche) sind. Der Montag als Wochenanfang, bedeutet für einen Teil der Menschen vermehrter Stress in der Schule, und bei der Arbeit. Diese Anforderungen nach dem Wochenende führen unter Umständen zu einem größeren Bedürfnis nach Entspannung, welcher durch die Einnahme von Drogen herbeigeführt werden soll. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung schreibt dazu in ihrem Jahresbericht 2011: Veränderungen im sozialen und zwischenmenschlichen Gefüge und gestiegene Anforderungen an das Leben in unserer modernen Gesellschaft führen dazu, dass sich manche Menschen überfordert fühlen und versuchen, ihre Probleme durch Suchtmittelkonsum zu bewältigen. [31b] N. Scheer-Erkens führte in ihrer Dissertation aus Cannabis und Fahruntüchtigkeit-Metaanalyse experimenteller Studien (2002), dass ein abendlicher Haschichkonsum eher der Praxis, mit dem Hauptziel der Entspannung, entspricht., da in der Regel der Rausch genossen werden soll und nicht zum Autofahren o.ä. gedacht ist. [31] Die Blutentnahme erfolgte in einem Zeitfenster von einer halben Stunde bis zu 3 Stunden. Nur 4 Blutentnahmen von 173 lagen über 4 Stunden. Eine zeitnahe Probenentnahme war wichtig, damit die Wirkstoffspiegel der Drogen realistisch erfasst wurden. In der Literatur, wie dem kleinen Drogenlexikon veröffentlicht vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr (B.A.D.S.), wurde von einem sofortigen Wirkeintritt z.b. bei Opiaten, von bis zu 15 Minuten bei Tetrahydrocannabinol ausgegangen. Die Wirkdauer des Rauschzustandes erstrecke sich im Durchschnitt auf 4 Stunden, wobei verkehrsrelevante Wirkungen noch länger anhalten können z.b. Tetrahydrocannabinol bis zu 10 Stunden. Diese Werte wurden von LPS Beratungsstelle für Verkehrssicherheit ( ) genannt. [3] Daldrup schrieb in seinem Artikel, wie oben erwähnt, dass bei den 12 Testpersonen, die gelegentlich Cannabis konsumierten (eine 70mg Tetrahydrocannabinol Cannabiszigarette), nach 8 Stunden kein Tetrahydrocannabinol im Blut nachweisbar war. Bei regelmäßigem Konsum und anderen 53

60 Dosierungen war noch nach Tagen ein Wirkstoffspiegel von Tetrahydrocannabinol im Blut nachweisbar. [15] In Veröffentlichungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und Bads Bund gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr wurde einhellig von einem individuellen Abbau ausgegangen. Auch die Wirkungen waren als individuell verschieden beschrieben worden. Die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen lässt sich gut mit der Hypothese der down- und up-regulation von Rezeptoren im menschlichen Körper erklären. Diese Prozesse sind individuell und lassen eine große Bandbreite an physiologischen und biochemischen Reaktionen zu, die zum Teil bis heute nicht vollständig geklärt sind. Die Rezeptoren für das körpereigene Cannabinoidsystem würden seit den 1990 Jahren erforscht. Das körpereigene Tetrahydrocannabinol, auch Anandamide genannt, findet eine wissenschaftliche Beachtung zur Klärung von verschiedenen Fragestellungen. Für uns ist die wissenschaftliche Frage nach der Wirkung im Gehirn zur Klärung der Fahrtauglichkeit wichtig. [13b, 13c,30] Dr. med. F. Grotenhermen schrieb in seinem Artikel Anandamide beeinflussen Bewegungskoordination, Emotionen und Gedächtnisfunktionen. Anandamide lassen Schmerzen vergessen aber auch Kleinigkeiten; sie setzen uns eine rosa Brille auf, machen gesellig und friedfertig, aber auch meditativ und müde. Immer wenn wir uns angenehm fühlen, rollt sich unser Gehirn sozusagen einen Anandamide-Joint. Man findet Nervenzellen mit Tetrahydrocannabinol /Anandamid-Rezeptoren vor allem im Bereich des Kleinhirns und der Basalganglien, wo die Bewegungsabläufe und die Feinmotorik koordiniert werden; über die Tetrahydrocannabinol -Wirkung auf das Kleinhirn wird deshalb die Schwierigkeit zu koordinierter Bewegung nach hohem Cannabiskonsum erklärt. Ferner befinden sich Tetrahydrocannabinol /Anandamid-Rezeptoren im Hippocampus (Teil des Gefühlzentrums) sowie der vorderen Großhirnrinde (Ort des Bewusstseins und Gedächtnisses). Die üblichen Cannabiswirkungen, wie Hochstimmung (Euphorie), das Herbeiführen traumähnlicher Zustände usw. werden mit der Wirkung von Tetrahydrocannabinol in diesen Gehirnbereichen in Verbindung gebracht. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält allerdings keine bzw. kaum Rezeptoren für Tetrahydrocannabinol /Anandamid. Hieraus erklärt man sich, daß Tetrahydrocannabinol (im Unterschied zu den Opiaten) keinen Einfluß auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat. Dies mag auch der Grund dafür sein, warum auch extrem hoher Cannabiskonsum bislang noch niemals zum Tode führte (anders als bei Alkohol und Heroin). 54

61 Tetrahydrocannabinol gilt somit als die "ungiftigste" psychoaktive schlechthin. (Das Verhältnis von psychoaktiv wirksamer zu tödlicher Dosis beträgt für: THC ca. 1: (vermutet), LSD, Psilocybin ca. 1: 1000 (vermutet), Ecstasy (MDMA) ca. 1: 10, Alkohol 1: 8, Heroin ca. 1: 4, Strychnin ca. 1: 2) [14c] Die ärztlichen Befunde spiegelten diese Aussagen wider. Es konnten keine von den Drogenkonzentrationen abhängigen Regelmäßigkeiten abgeleitet werden. Diese Widersprüchlichkeiten fanden sich bei allen Literaturrecherchen wieder. Selbst in den Dissertationen zur Metaanalyse experimenteller Studien (2002,1998) sowie in der Auswertung der Meta-Analyse der Weltliteratur zur Epidemiologie und Experimentalforschung (1995) wurden diese Widersprüchlichkeiten hervorgehoben. Es wird auch über eine Pseudoernüchterung in der forensischen Medizin diskutiert. Dies bedeutet, dass der Proband durch die ungewöhnliche stressbesetzte Situation unter Umständen, so viele Katecholamine ausschüttet, dass er im ersten Moment völlig unauffällig und adäquat reagiert. Diese Situation halte nicht lange an, könne aber ein Grund für eine falsche Einschätzung der Koordination und Fahrtüchtigkeit sein. Die Frage wäre, ob die sogenannte Pseudoernüchterung bei der Verkehrskontrolle und der ärztlichen Befundung eine Rolle spielen könnte. Wie auf Seite 63 erwähnt findet man Nervenzellen mit Tetrahydrocannabinol /Anandamid- Rezeptoren vor allem im Bereich des Kleinhirns und der Basalganglien, wo die Bewegungsabläufe und die Feinmotorik koordiniert werden; über die Tetrahydrocannabinol -Wirkung auf das Kleinhirn wird deshalb die Schwierigkeit zu koordinierter Bewegung nach hohem Cannabiskonsum erklärt. Nach der vorliegenden Auswertung wurde der Finger-Finger-Versuch bei nur 33% Personen und der Finger-Nase-Versuch nur bei 10% unsicher ausgeführt. Der Finger-Finger-Versuch ist der koordinativ anspruchsvollere Test. Die Nase ist uns als Körperteil vertrauter und das Heranführen der Finger an die Nase (z.b. beim Naseputzen) ist eine automatisierte Bewegung. Das Heranführen der Zeigefinger an Zeigefinger wird im Alltag nicht sehr häufig benötigt und somit auch weniger trainiert. Wenn die Tests bekannt sind, kann ein regelmäßiges Training/Durchführen die Aussagekraft herabsetzen, indem die Ausführung korrekt ist und trotzdem ein Koordinationsdefizit vorliegen kann. Diese Aussage trifft bei allen motorischen Tests zu, außer unser Nervensystem bzw. einzelne Zentren werden so stark gestört, dass sie ihre Funktion verlieren. Je feiner und sensibler das System ist, um so 55

62 eher wird es Störungen zeigen. Stand und Gang schienen für diese Analysen zu automatisiert bzw. nicht so sensibel. Diese Aussagen wurde auch bei J. Brandts Dissertation (2000) bestätigt. In der Auswertung von Drehnystagmus, Pupillenreaktion und Pupillen-Licht- Reaktion, waren die größten Auffälligkeiten zu finden, wobei in der Auswertung sich keine Homogenität herausstellte. Ein Zusammenhang zwischen Alkohol und einem grobschlägigen Nystagmus wird in der Fachliteratur diskutiert, aber ein sicheres verwertbares Kriterium für einen Urteilsspruch ist es nicht. [15] Bei anderen Drogen mit feinschlägigem Nystagmus war die Literaturrecherche erfolglos. Ob ein Zusammenhang zwischen Drehnystagmus und Drogenkonsum besteht, wurde in der Dissertation von T. Schlögel (2010) untersucht und als auffallend bejaht. [32] Inwieweit illegale Drogen, wie Tetrahydrocannabinol und Amphetamine einen Nystagmus auslösen und in welcher Qualität, müsste noch in experimentellen Studien geklärt werden. Die Daten in dieser Studie spiegelten einen eventuellen Zusammenhang zwischen Drogenkonzentration und feinschlägigen Nystagmus wider Widersprüchliche Aussagen ergaben sich beim langsamen Nystagmus und schnellem. Dies lässt sich auch durch eine ungenaue oder falsche Testdurchführung oder eine zu geringe Datenlage erklären. Für die Auswertung bei den anderen Drogen war das Zahlenmaterial zu gering. Bei der Pupillen-Licht-Reaktion wurden 47,4% als auffällig herausgefiltert. 42,8% der Probanden reagierten verzögert, wobei 3x Opioide, 5x Amphetamine und 65x Tetrahydrocannabinol ermittelt wurden. Die Fallzahlen für Amphetamine waren zwar nur sehr gering, deckten sich aber mit den Aussagen in der Dissertation von T. Schlögel, S (2010) und J. Brandt, S.72 (2000). In der Arbeit von T. Schlögel wurde bei geringen und mittleren Amphetaminwirkstoffspiegeln eine eher träge Reaktion beschrieben. Bei J. Brandt war bei 19 amphetaminpositiven Monokonsumenten und bei 106 Cannabismonokonsumenten die Pupillenlichtreaktion um das 2,6 und 4,2 fache gegenüber der negativen Kontrollgruppe verlangsamt. 4,6% der Untersuchten wurden mit fehlender Pupillen-Lichtreaktion dokumentiert. 4 von ihnen konsumierten Opioide und 4 Tetrahydrocannabinol. Die Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol lagen bei 0,4-4,4 ng/ml. Diese Wirkstoffkonzentrationen wurden auch bei verzögerten Reaktionen wiedergefunden, was die individuellen unterschiedlichen Wirkungen von Cannabiswirkstoffen erkennen lässt. Auch andere Studien kamen zu widersprüchlichen Aussagen, siehe Ausführungen auf Seite 62. Im REITOX Report (2011) wurde in einer 56

63 Übersichtsarbeit von Hermann (2011) in einer Literaturrecherche zu MRI-Studien zur Wirkung von Cannabis auf das Gehirn Widersprüche bemerkt. Die Aussagen basierten auf 37 Originalarbeiten, von denen 97% zwischen 2004 und 2010 publiziert wurden. Es heißt, dass in den ausgewerteten Studien sich in fast allen Aufgabenbereichen widersprüchliche Ergebnisse fanden, sobald mehr als eine Studie dazu publiziert wurde. Gründe hierfür können z.b. eine geringe Fallzahl, genetische Unterschiede, Unterschiede in der Konzentration von Tetrahydrocannabinol 33 und Cannabidiol 33 in den konsumierten Cannabisprodukten, begleitender Konsum von Alkohol und anderen Drogen, Anteil der Tabakraucher in der Kontrollgruppe oder der unterschiedliche Anteil von Probanden mit prädisponierenden Faktoren, wie z.b. hohe Impulsivität, sein. Die Aussagekraft der bisherigen Studien sei daher eingeschränkt. Die Pupillographie ist ein Ansatz zur Objektivierung der Pupillenreaktion. Sie ist noch nicht im Bereich der illegalen Drogen rechtlich verwertbar. Aussagen in der Literatur wurden nur zur Beurteilung Tagesschläfrigkeit gefunden, die sich auf normale Fahrer im Straßenverkehr oder neurologische Erkrankungen bezogen, wobei illegale Drogen nicht erfasst wurden C. WEIL DE VEGA Fahrerschläfrigkeit gemessen mit dem pupillographischen Schläfrigkeitstest). [34] Opioide lösen eine Miosis bei der Pupillen-Lichtreaktion aus. In der Fachliteratur wird eine Miosis über den µ-rezeptor erklärt. (Karow T., Lang-Roth R. (2009))[21]. Bei zwei Fällen in unserer Arbeit wurden eine Mydriasis eingetragen, welches sich auch durch die nicht standardisierten Lichtverhältnisse eines Behandlungsraums erklären lassen könnten. Auch Amphetamine und Tetrahydrocannabinol sollen eine Mydriasis verursachen, (Bast Drogenerkennung im Straßenverkehr- Schulungsprogramm für Polizeibeamte, herausgegeben von der Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin). [22a,22b] Diese Meinung bestätigen auch unsere Daten. Tetrahydrocannabinol führte bei 56 Personen zur Befunderhebung Mydriasis und wurden somit entsprechend den Aussagen eines Polizeischulungsprogramms befundet. Durch ein spezielles Forschungsprogramm der BASt Drogenerkennung im Straßenverkehr-Schulungsprogramm für Polizeibeamte (MÖLLER, 1998) stand ab 1997 ein einheitliches Schulungsprogramm zur Verfügung, das mittlerweile in allen Bundesländern für die Ausbildung der Polizeibeamten zur Drogenerkennung im Straßenverkehr genutzt wird. (Iwersen-Bergmanns., Kauert G. (2006). Nur in 4 Fällen wurde in dieser Studie eine Miosis dokumentiert. 57

64 Die motorischen Tests ergaben keine so starken Auffälligkeiten, wie sie bei Alkoholeinwirkung bekannt sind. Die Testungen auf illegale Drogen sollten sich also schwerpunktmäßig auf das Gleichgewichtsystem und die Augen richten. Der Hinweis in der Dissertation von T. Schlögl die Videookulographie als mögliche nutzbare Testung heranzuziehen, ist ein interessanter Vorschlag. Im Bereich der Videookulographie wird in der Augenheilkunde verstärkt geforscht, die Ergebnisse sind aber für die Rechtsprechung noch nicht ausreichend. Die motorischen Tests, die sich beim Nachweis für Alkohol bewährt haben, sind für die Erfassung des illegalen Drogenkonsums nicht sensibel genug. Diese Aussage bestätigt die Dissertation von J. Brandt (2000) Gang gerade aus und Gang mit Kehrtwende war bei allen Drogenkonsumenten (n=165) mit Mono- und Mischkonsum von Cannabis und Amphetamine unauffällig. Wichtig ist die Erfahrung der Personen, die in diesem Bereich als Polizeibeamte tätig sind. Nur Personen mit guter Schulung und Erfahrung können die Dunkelziffern ans Licht bringen, wobei der erste Verdacht intuitiv erfolgt, den es dann zu objektivieren gilt. Es müssten auch die Untersuchungsbedingungen so standardisiert werden, dass die Lichtverhältnisse und örtlichen Bedingungen das Ergebnis, wie z.b. bei der Pupillenreaktion, nicht verfälschen. Schätzungen müssen, wo möglich, durch objektivierbare Messungen ersetzt werden. Subjektive Einschätzungen, wann ein Test sicher oder unsicher durchgeführt worden ist, müssten standardisiert werden und sollten nicht von der durchzuführenden Person abhängig sein. Eine interessante Frage wäre, ob die Neuropsychologie praktikable Konzentrations- und Reaktionstests oder Ähnliches zur Verfügung stellen könnte, welche die Fahruntüchtigkeit belegen könnte. Denkbar wären auch standardisierte Verkehrssituationen am Computer, die der Proband lösen muss. Optimal wäre zurzeit die Testung im Fahrsimulator, was aber wegen zu hoher Kosten nicht als Standardtestung realisierbar ist. [4] Zur Überprüfung der Konsumenten von illegalen Drogen sind offenbar besonders die Tests des Drehnystagmus, der Pupillenreaktion und der Pupillen-Licht-Reaktion geeignet. Auf diesen Gebieten müssen noch offene Fragen, wie: Wann ist eine Pupille pathologisch durch Drogenkonsum verändert, wie verändert sich die Pupillenreaktion unter bestimmten Drogen und ihren Dosierungen, wie und wann reagiert das Gleichgewichtssystem auf bestimmte Drogen, geklärt werden. Daldrup empfahl als Faustregel bei nur gelegentlichem 58

65 Cannabiskonsum 24 Stunden kein Kraftfahrzeug zu führen, um nicht mit dem Paragraphen 24a (2) StVG in Konflikt zu geraten. Bei chronischem/regelmäßigen Konsum sieht es anders aus. Es sei nach letzter Aufnahme unter Umständen bis zu einer Woche ein Wirkstoffspiegel nachweisbar. [14] Der wichtigste Schritt ist die präventive Arbeit in unserer Gesellschaft mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsen, damit sie gar nicht erst zu Drogen, egal welcher Art, greifen und damit weniger Drogendelikte entstehen. [12,19] 59

66 5. Zusammenfassung Im August 1998 trat eine Änderung des Paragrafen 24 a Strassenverkehrsgesetz in Kraft. Es wurde dem Paragraphen der Absatz 2 eingefügt, der das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von bestimmten en/drogen als Ordnungswidrigkeit ausweist. Die Fragestellung lautete welche ärztlichen Befunde bei den Verkehrsteilnehmern unter der Einwirkung von Drogen erhoben wurden und welche Befunde brauchbare Indizien für den Drogenkonsum bildeten. Bei dieser Dissertation waren Akten aus dem Jahr 2008 in der Abteilung Rechtsmedizin wegen ordnungswidriger und strafrechtlicher Vorgänge im Straßenverkehr aufgrund eines Konsums illegaler Drogen zu prüfen. Grundlage der Datenerfassung war die Anlage des Paragrafen 24a Absatz 2 Strassenverkehrsgesetz. Ziel war es die Beobachtungen bzw. Erhebungen des ärztlichen Befundes mit den jeweiligen Wirkstoffspiegeln der Drogen zu erfassen und dadurch empirische Daten zu erarbeiten und Hypothesen zu stützen oder zu widerlegen. Dabei sollten die Analysenergebnisse und die Befunde auch zu anderen Studien in Beziehung gesetzt werden. Im Rahmen dieser deskriptiven Studie wurden 178 Fahrten unter Einwirkung von en nach Paragrafen 24a Absatz 2 Strassenverkehrsgesetz des Jahres 2008 analysiert. Die empirischen Daten wurden über eine Eingabemaske in das Programm Access 2007 eingetragen. Zur Auswertung der erhobenen Daten im Datenbanksystem wurden die Daten von Access 2007 in eine Oracle Database Express Edition 11g Release 2 exportiert und dort, wo möglich, wurden Mittelwerte, Häufigkeitsverteilungen und qualitative Aussagen ermittel. Diese Ergebnisse wurden teilweise zum besseren Verständnis über das Tabellenkalkulationsprogramm Excel 2007 in Tabellen und Graphiken dargestellt. Die 247 positiven toxikologischen Blutuntersuchungen betrafen 21 Frauen und 226 Männern. Der Zeitraum zwischen Vorfall, Unfall oder Polizeikontrolle, und ärztlicher Untersuchung mit Blutentnahme lag zwischen 30 Minuten und 3 Stunden. Bei 4 Personen geschahen die Untersuchung und Blutentnahme erst nach mehr als 4 Stunden nach dem Tätigwerden der Polizei. Gehäuft kam es zu den Probennahmen an den Wochentagen Montag und Donnerstag, tageszeitlich wurde eine Zunahme von 12:00 Uhr mittags bis 02:00 Uhr nachts beobachtet. 80% der eingesandten Proben waren bei den chemischtoxikologischen Analysen drogenpositiv. 60

67 Die Drogenkonsumenten waren vorwiegend junge Erwachsene, vor allem Männer, im Alter zwischen 18 Jahren und 25 Jahren. Bei den meisten Konsumenten wurde analytisch der Konsum von Cannabis festgestellt. 24 Personen betrieben Mischkonsum, das heißt, sie nahmen neben Cannabis noch Alkohol, Amphetamine, Cocain, Opiate, Methadon und/oder Heroin ein. Amphetamine wurden bei 25 Personen erfasst, 10 von ihnen betrieben Mischkonsum mit Alkohol, Tetrahydrocannabinol und Cocain. Weitere illegale Drogen wurden bei 36 Personen nachgewiesen: Opiate, Heroin, Cocain und Benzodiazipiene. Von den ärztlichen Befunden, die von neurologischen Symptomen bis zu psychischen Auffälligkeiten reichten, waren besonders die Untersuchungen auf Drehnystagmus, Pupillenweite und Pupillen-Lichtreaktion bei den hier festgestellten Drogenwerten für die Beurteilung von Nutzen, auch die Stimmungslage gab Hinweise auf eine Drogeneinwirkung. Der Befund des Arztes kann also die polizeiliche Ermittlung ergänzen. 61

68 6. Literaturverzeichnis 1 Asbridge M, Hayden J A, Cartwright J L: Cannabis verdoppelt Risiko von Verkehrsunfällen: Acute cannabis consumption and motor vehicle collision risk: systematic review of observational studies and meta-analysis. Blutalkohol 49: 105 (2012) 2 B.A.D.S.: Begrüßt Aufnahme von Designerdrogen und anderen neuen en in das Betäubungsmittelgesetz. Blutalkohol 49: 255 (2012) 3 B.A.D.S.: Bund gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr Internetseite: und (last accessed on 26. November 2013) 4 B.A.D.S.: Einsatz eines neuen Fahrsimulator bei der Hamburger Polizei. Blutalkohol 49: 304 (2012) 5 B.A.D.S.: Keine Drogen und absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Blutalkohol 48: (2011) 6 Boenke D O: Drogendelikte im Verkehr. Sofortiges Fahrverbot zur Gefahrenabwehr? Blutalkohol 48: (2011) 7 Brandt J: Explorative Auswertung von Drogenbefunden auf spezifische Wirkungen von Cannabis, Ecstasy und Cocain bei Verkehrs- und Kriminaldelikten. Med. Dissertation, Universität Frankfurt am Main (2000) 8 Bundesgesetzblatt online Bürgerzugang: Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. bgbl %2F %2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s3920.pdf%27%5D (last accessed on 25 January 2015) 62

69 9 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung : Drogen- und Suchtbericht 2012 Auszug. Blutalkohol 49: (2012) 10 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Betäubungsmittelgesetz. (last accessed on 4 December 2013) 11 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2012): Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011, Der Konsum von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen: aktuelle Verbreitung und Trends. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 3.3: (2012) 12 Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Wie sind wir denn drauf? Thema Drogen. fluter-magazin für politische Bildung: (Winter 2010/11) 13a Cannabislegal: Aufnahme von Cannabis in den Körper durch Rauchen und Essen. (last accessed on 25. January 2015) 13b Cannabislegal: Das Endocannabinoidsystem. (last accessed on 25. January 2015) 13c Cannabislegal: Wirkungsweise der Cannabiswirkstoffe im Gehirn. (last accessed on 28. November 2013) 14 Daldrup T: Arbeitskreis I Drogendelikte im Verkehr. Naturwissenschaftliche Grundlagen der Fahrlässigkeit-Zeitspanne der Nachweisbarkeit-Zuverlässigkeit von Drogenvortests. Blutalkohol 49: (2012) 63

70 15 dejure.org : 315c. (last accessed on 25 January 2015) 16 Eul J, Stöver H: Gebrauch und Bewertung von Cannabis und anderen Drogen bei der Befragung. Konturen: (2011) 17 Ferner & Kollegen: Drogen im Straßenverkehr. (last accessed on 22 February 2015) 18 aerzteblatt.de: Diagnostik der Amphetamin-Überdosis über Atemluft möglich. Bevölkerung in Deutschland Ergebnisse von zwei Emnid-Umfragen sowie einer Internet- Ueberdosis_ueber_Atemluft_moeglich.htm (last accessed on 25 January 2015) 19 Hen P.X: Ändert das Ändern des Strassenverkehrsgesetzes das Verhalten von alkohol- und drogenkonsumierenden Fahrzeuglenkern? Blutalkohol 46: (2009) 20a Iwersen-Bergmann S, Kauert G: Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit Heft M 175: (2006) 20b Iwersen-Bergmann S, Kauert G: Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit Heft M 175: (2006) 20c Iwersen-Bergmann S, Kauert G: Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit Heft M 175: 107 (2006) 21 Karow T, Lang-Roth R: Opioidrezeptoren. In: Karow T (Hrsg) Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 17. Auflage, Thomas Karow Verlag, S. 566 (2009) 64

71 22a Lagenthaler A.E: T24-Notfallmedizin/Intoxikation Drogennotfall/Heroin. www. notmed.info/mtopium.html (last accessed on 26. November 2013) 22b Lagenthaler A.E: T32--Notfallmedizin/Intoxikation Medikamente- Amphetaminvergiftung, Ecstasy. www. notmed.info/mtamph.html (last accessed on 26. November 2013) 23 Lohrmann H: Cannabis und Fahrtüchtigkeit Eine Analyse zu Ausfallserscheinungen bei THC-Blutbefunden des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München. Med. Dissertation, Universität München (1994) 24 Madea B, Brinkmann B: Grobschlägiger Drehnystagmus. In: Brinkmann B, Madea B (Hrsg) Handbuch Gerichtliche Medizin, Band 2, 1. Aufl, Springer Verlag Berlin Heidelberg New York, S. 42 (2003) 25 Mattern R, Skopp G: Zum Stellenwert des Nachweises von Cannabinoiden im Haar. Blutalkohol 47: 1-9 (2010) 26 Münzhuber S: Cannabis und Fahruntüchtigkeit Eine Meta-Analyse der Weltliteratur zur Epidemiologie und Experimentalforschung. Med. Dissertation für die Zahnheilkunde, Universität München (1995) 27 Nathow U: Gewerkschaft der Polizei:3. Verkehrsforum Verbotene Stoffe im Straßenverkehr - Kurzbericht. Blutalkohol 49: (2012) 28 Statistisches Bundesamt: Polizeilich erfasste Unfälle. unfaelle/tabellen/unfaelleverunglueckte.html;jsessionid=978a0fd45ae2fad4c816c300dd C5E628.cae1 Literaturverzeichnis (last accessed on 25 January 2015) 65

72 29a REITOX Report, Pfeiffer-Gerschel T, Kipke I, Flöter S & Jakob L: DEUTSCHLAND Neue Entwicklungen, Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen Drogensituation 2011/2012. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hammes D, Deutsche Hauptstelle für SuchtfragenRummel C unter Mitarbeit von Casati A und Wojak M, IFT Institut für Therapieforschung, Bericht 2012 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD, Zusammenfassung: XXI-XXVII (2012) 29b REITOX Report, Pfeiffer-Gerschel T, Kipke I, Flöter S & Jakob L: DEUTSCHLAND Neue Entwicklungen, Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen Drogensituation 2011/2012. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hammes D, Deutsche Hauptstelle für SuchtfragenRummel C unter Mitarbeit von Casati A und Wojak M, IFT Institut für Therapieforschung, Bericht 2012 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD, 2: (2012) 30 Rohlfing N: Der Einfluss von Cannabis auf das Belohnungssystem. Med. Dissertation, Universität Duisburg-Essen (2011) 31 Scheer-Erkens N: Cannabis und Fahruntüchtigkeit-Metaanalyse experimenteller Studien. Med. Dissertation, Universität Köln (2002) 32 Schlögel T: Ärztliche Untersuchungsbefunde bei polizeilich auffälligen Personen unter dem Einfluss von Amphetaminderivaten. Med Dissertation, Universität Mainz (2010) 33 Speckl I: Speichel-ein alternatives Untersuchungsmaterial in der Drogenanalytik? Nachweis von Amphetaminen, Cannabis, Cocain, Designerdrogen, Methadon und Opiaten in Speichel und Urin mittels GC-MS. Dissertation der Humanbiologie, Medizinische Fakultät der Universität München (2000) 34 Weil de Vega C: Fahrerschläfrigkeit gemessen mit dem Pupillographischen Schläfrigkeitstest an süddeutschen Autobahn-Raststätten. Med Dissertation, Universität Tübingen (2007) 66

73 7. Anlage Eingabemaske Polizeiprotokoll Arztbefund Relevante Inhalte der Paragraphen 315c, 316 und 24 a (2) 67

74 68

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