- Anleitung zum Gebrauch des Kompetenzrasters mit individuellem Ausbildungsplan in der Praxisausbildung -
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- Lisa Fried
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1 Seite 1 von 5 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Fakultät für Soziale Arbeit Fachhochschulstudiengang Kompetenzraster mit individuellem Ausbildungsplan in der Praxisausbildung 1 Anlage II 2 - Anleitung zum Gebrauch des Kompetenzrasters mit individuellem Ausbildungsplan in der Praxisausbildung - (für Praxisanleitungen und Studierende) 1 Orientiert an den Entwicklungen der Fachhochschule Zürich Hochschule für Soziale Arbeit, URL: _f%c3%bcr_studierende/anleitung_qualifikationsraster.pdf (Zugriff vom ) und dem Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit 5.1 URL: (Zugriff vom )
2 Seite 2 von 5 Inhalt 1. Allgemeine Informationen...2 Kompetenzraster... 2 Individueller Ausbildungsplan... 3 Verantwortlichkeiten Ablauf der Praxisausbildungszeit in Bezug auf die Qualifikation Zielvereinbarung und Zielgespräch Bewertung Allgemeine Informationen Personalentwicklung nimmt eine immer größer werdende Rolle ein. Mitarbeitergespräche und weiterbildung dienen zur Anhebung der Einrichtungsqualität. Ein Kompetenzraster kann ein zentrales Instrument sein, um die Leistungen und Entwicklungen der Mitarbeiter und - im Zusammenhang mit der Praxisausbildung der Studierenden zu erheben. Es dient dafür, dass das konzeptionelle Arbeiten innerhalb der Praxisstellen sichergestellt werden kann. Die Leistungen, die die Studierenden während ihrer Tätigkeit in Praxiseinrichtungen zeigen, werden anhand der vereinbarten Ziele und gesetzten Indikatoren qualifiziert und bewertet. Diese Bewertung dient als Gesprächsgrundlage für die Zwischenbewertung bzw. Schlussqualifikation und gibt dem universitären Betreuungsdozent einen Einblick in den Verlauf des Praktischen Studiensemesters (Bewertung siehe unter Punkt 4). Der Erwerb von generalistischer Handlungskompetenz 2, ist ein integraler Bestandteil des Studiums Sozialer Arbeit. Um diese Handlungskompetenz zu erlangen ist es hilfreich, spezifische Kompetenzen, wie Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Selbstkompetenz zu fördern (ZHAW, 2008a, 1). Kompetenzraster Das Kompetenzraster ist Zielvereinbarungsraster und Bewertungsraster in einem. Es ist in die vier Kompetenzfelder Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Selbstkompetenz aufgeteilt. In jedem Kompetenzfeld sind drei allgemein formulierte Kompetenzbereiche, die sich auch im Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit wieder finden, aufgeführt. Mit diesen zwölf Kompetenzbereichen sind zentrale Elemente professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit erfasst. 2 Handlungskompetenz beinhaltet generalisierte Problemlösungsfähigkeit, kritisches Denken, generalisiertes und fachspezifisches Wissen, realistisches positives Selbstvertrauen, Soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit. Zusammen schaffen sie die Möglichkeit um handelnd erfolgreich zu sein und Probleme zielgerichtet und erfolgreich lösen zu können (übersetzt aus: Weinert, 2001, 45 ff.).
3 Seite 3 von 5 Im Rahmen der Praxisphase wird den Studierenden in diesen Kompetenzbereichen Raum für Entwicklung und Lernen geboten um eine Qualifikation im Sinne des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit zu erlangen. Die zu vereinbarenden Ziele sollen Bezug haben zu den Qualifikations- und Kompetenzbereichen, das aktuell gegebene Praxisfeld einbeziehen und die individuelle Ausbildungssituation der Studierenden berücksichtigen. Um abzubilden, welches individuelle Lernpotenzial die Studierenden haben und welche Ziele innerhalb der Praxisphase erreicht werden können, sollte pro Kompetenzbereich mindestens ein Ziel vereinbart werden. Wenn es sinnvoll ist, können auch mehrere vereinbart werden. Um die Messbarkeit der Ziele zu ermöglichen, muss zu jedem Ziel ein Indikator formuliert werden. Weiter wird jedem Ziel respektive jedem Indikator eine Frist zugeordnet, damit der zeitliche Aspekt geplant und zum vereinbarten Termin überprüft werden kann. Individueller Ausbildungsplan Neben der fachlichen Ausrichtung der ausbildenden Institution können im individuellen Ausbildungsplan (ergänzendend zum Kompetenzraster) weitere inhaltliche Elemente der Ausbildung benannt werden. Beispiele hierfür können sein: - mögliche Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und Lernfelder der Praktikantin/ des Praktikanten - konkrete Lernziele, bezogen auf die zeitliche Struktur des Praktikums - Formen des Lernens, z.b. durch Hospitation, Beobachtung, Übernahme von bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten, Teilnahme an Teamsitzungen und Supervision - Anleitungsformen und Anleitungsinhalte Des Weiteren werden durch den Praktikanten / die Praktikantin individuelle Lernziele festgelegt. Durch eine systematische Planung des Praxissemesters können Kompetenzen effizient gesteigert werden. Hierzu bedarf es zunächst einer umfassenden Analyse des eigenen Lernbedarfes. Zur Erreichung dieses Lernbedarfes formuliert der/die Studierende überprüfbare Lernziele und setzt gleichzeitig Indikatoren, damit später eine Überprüfbarkeit der Zielerreichung gegeben ist (Ackermann, 2005, 25). Die individuellen Lernziele werden dann, zusammen mit der Praxisanleitung, in die Zielvereinbarungen und Indikatoren des Kompetenzraster integriert. Verantwortlichkeiten Studierende: Koordination der Termine, vollständige und termingerechte Dokumentation aller Schritte Praxisanleitung: Fristgerechte Durchführung der Zielvereinbarung und Qualifikation, sowie der Ziel- und Qualifikationsgespräche Betreuungsdozent: Unterstützung bei anfallenden Fragestellungen
4 Seite 4 von 5 2. Ablauf der Praxisausbildungszeit in Bezug auf die Qualifikation Ein Vollzeitpraktikum umfasst 900 Zeitstunden (30 Kreditpunkte) inkl. der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (4 Kreditpunkte). Das Vollzeitpraktikum sollte in folgenden Schritten ablaufen: Was Wer Wo Wann 1. Vertrag abschließen Studierende, Praxiseinrichtung, Studierende geben den Antrag persönlich bei der Beauftragte f. d. prakt. Studiensemester ab 2. Zielgespräch/ Kompetenzraster mit indiv. Ausbildungsplan 3. Zwischenauswertung/ Kompetenzraster mit indiv. Ausbildungsplan 4. Schlussauswertung/ Kompetenzraster mit indiv. Ausbildungsplan Schriftliche Beurteilung des prakt. Studiensemesters 3 5. Colloquium Studierende, Betreuungsdozent/in In der Hochschule spätestens: Ende Januar für SS Mitte Juli für WS (bitte unbedingt genaue Fristen - siehe Antrag - einhalten!) Zu Beginn des Praktikums, spätestens vier Wochen nach Beginn des Praktikums Zur Hälfte der Praktikumsdauer, spätestens zum Methodenbericht Zum Ende des Praktikums, spätestens 3 Tage vor Colloquium Nach Beendigung des Praktikums 4 3. Zielvereinbarung und Zielgespräch Nach dem Beginn der Praxisausbildung legen die Praxisanleitungen in Zusammenarbeit mit den Studierenden die Ausbildungsziele und die abgeleiteten Indikatoren für die jeweilige Ausbildungsphase im Kompetenzraster fest. Die Ziele werden mit dem gleichen Raster schriftlich festgehalten wie die später folgende Auswertung. Das Zielgespräch sollte spätestens vier Wochen nach Beginn des Praktikums zwischen der Praxisanleitung und der Studierenden stattfinden. In den Zielvereinbarungen sollen zwei Elemente berücksichtigt werden: 1. der konkrete Auftrag der Praxiseinrichtung, wie er z. B. in Leistungsaufträgen, Konzepten formuliert wird. 2. die Erfahrungen und Ressourcen, welche die Studierenden mitbringen. Das Lernen steht in einer Wechselwirkung zwischen den individuellen Ressourcen der Studierenden und den Handlungsfeldern der Praxiseinrichtung; die Entwicklungsschritte der Studierenden sind somit in einem relativen Kontext zu bewerten, nicht in einem absoluten. An den vereinbarten Zielen müssen und sollen die Studie- 3 Siehe Anhang 3 Teil B Berufliche Qualifizierung in Studium und Praxis, Empfehlungen zur Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit, Fakultät Soziale Arbeit, KU Eichstätt, 4 Termine werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben
5 Seite 5 von 5 renden arbeiten, Erfahrungen sammeln und sich generell im Berufsfeld der Sozialen Arbeit weiterentwickeln können. Ausformulierte Indikatoren ermöglichen eine Messbarkeit der Bewertung. Durch abgeleitete Maßnahmen für den operativen Alltag ist die Wirkung der Zielerreichung nachvollziehbar. Im Verlauf des Praktikums können bei Bedarf Ziele angepasst und/oder neue Ziele formuliert werden. 4. Bewertung Im Rahmen der Zwischen- und Schlussauswertung werden die vereinbarten Ziele überprüft, reflektiert und bewertet, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, individuelle Leistungen mit einem Referenzwert in Beziehung zu bringen 5. Die Zwischenauswertung bietet dem Praktikanten / der Praktikantin die Chance, die Bewertung zu hinterfragen und durch Kommunikation mit der Praxisanleitung und anschließender Modifikation der Arbeitsweise eine bessere Qualifizierung zu erreichen. Bei einer hervorragenden Bewertung besteht die Möglichkeit, nutzbringendere/neue Ziele anzustreben, um neues Wissen zu generieren. In diesem Zusammenhang wäre eine Modifizierung vereinbarter Ziele möglich. Bewertet werden die vereinbarten Ziele pro Kompetenzbereich mit der folgenden Skala. Diese orientiert sich an der ECTS-Skala (ECTS European Credit Transfer System). Um die Berechnung von Durchschnitten pro Kompetenzfeld zu ermöglichen, wird aber in Punkten gerechnet, die wie folgt den Buchstaben A F zugeordnet sind: 6,0 Punkte A hervorragend 5,5 Punkte B sehr gut 5,0 Punkte C gut 4,5 Punkte D befriedigend 4,0 Punkte E ausreichend 3,5 Punkte FX nicht bestanden: einzelne Verbesserungen erforderlich 3 0 Punkte F nicht bestanden Für jeden der zwölf Kompetenzbereiche werden die entsprechenden Punkte aufgeführt. Es können ganze und halbe Punkte vergeben werden. Für jedes der vier Kompetenzfelder (Fach-, Methoden-, Sozial-/Kommunikations- und Selbstkompetenz) wird der Durchschnittswert aufgeführt. Dieser Durchschnittswert muss in jedem Kompetenzfeld mindestens 3,25 Punkte (= FX) betragen. Insgesamt können maximal 72 Punkte erreicht werden. Die Praxisausbildung gilt als bestanden bei einem Total von 45 Punkten, was im Durchschnitt der zwölf Kompetenzbereiche einer Bewertung 3,75 (= E) entspricht. 5 Müller, A Jeder Schritt ein Fort-Schritt. Beatenberg. URL: Stand:
Nr. 1 / 2 / 3 Kompetenzraster mit individuellen Ausbildungsplan in der Praxisausbildung Anlage II 1
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