Dokumentation. Fachtagung Assistierte Ausbildung bundesweit! Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? 24. April 2015, Berlin

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1 Dokumentation Fachtagung Assistierte Ausbildung bundesweit! Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? 24. April 2015, Berlin

2 Inhalt Ablauf der Fachtagung... 3 Begrüßung und Filmische Einführung ins Thema... 4 Birgit Beierling, Der Paritätische Gesamtverband Ein Überblick über die Vorgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens... 5 Birgit Beierling, Der Paritätische Gesamtverband Assistierte Ausbildung bundesweit! Bildungspolitische Vorgeschichte... 6 Matthias Anbuhl, Deutscher Gewerkschaftsbund Die Assistierte Ausbildung als neues Instrument im SGB III Ulrich Eberle, Bundesagentur für Arbeit Resümee aus dem Landesprogramm Carpo Ralf Nuglisch, Der Paritätische Baden-Württemberg Der Blick in die Praxis 3 parallele Workshops Workshop 1 Sachsen-Anhalt Sabine Schick und Stefanie Junghanns, Jugendwerk Rolandsmühle ggmbh Workshop 2 Baden-Württemberg Tom Scheunemann, BIOTOPIA Arbeitsförderungsbetriebe Mannheim ggmbh Workshop 3 Sachsen Sophie Frieß und Steffen Reichelt, Arbeit und Leben Sachsen e.v. Podiumsdiskussion Anhang Weitergehende Informationen zum Thema Paritätische Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderen Gesetzen für die Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales am 2. Februar ZWISCHENRUF Ein kritisches Paritätisches Resümee zur bisherigen Umsetzung des 130 SGB III Assistierte Ausbildung vom 3. Juni Bundesagentur für Arbeit Arbeitshilfe zur Assistierten Ausbildung (AsA) nach 130 SGB III (Stand: April 2015) Der Paritätische Gesamtverband hat am 24. April 2015 eine bundesweite Fachtagung zur Assistierten Ausbildung durchgeführt. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt wird die Assistierte Ausbildung nun bundesweit angeboten. Wie diese Ausbildungsförderung umgesetzt wird, wie die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit erreicht werden können und welche Rahmenbedingungen dafür gesichert werden müssen, waren Themen der Fachveranstaltung. Im Folgenden sind die wichtigsten Erkenntnisse aus den Vorträgen und den Diskussionen zusammengefasst. Erstellung der Tagungsdokumentation: Birgit Beierling Mitarbeit: Kristin Höfler, Claudia Karstens, Doris Rix, Barbara Klamt Impressum: Herausgeber: Der Paritätische Gesamtverband, Oranienburger Str , Berlin Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Dr. Ulrich Schneider Die Veranstaltung wurde gefördert vom Layout: Christine Maier, Der Paritätische Gesamtverband 2 Bilder Titel: Coloures-Pic Fotolia.com alle anderen: Der Paritätische Gesamtverband

3 Ablauf der Fachtagung Assistierte Ausbildung bundesweit! Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Welchen Anforderungen muss die Assistierte Ausbildung gerecht werden, um für junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf die Berufsausbildung wirkungsvoll unterstützen zu können? Nachdem die Gesetzesinitiative zu einem neuen Instrument Assistierte Ausbildung 130 im SGB III erfolgreich im Bundestag beraten wurde, ist ein schneller Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu erwarten. Wie soll die Ausgestaltung des neuen Instrumentes im SGB III aussehen? Welche Anforderungen an die Durchführung vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Erfahrungen mit diesem Arbeitsansatz gibt es, um die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit tatsächlich erreichen zu können? Was erwarten Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Jugendhilfe vom Instrument der Assistierten Ausbildung? Welche Unterstützung brauchen Jugendliche in besonderen Lebenssituationen und integrationsgefährdete Jugendliche in der Berufsausbildung? Welche Unterstützung brauchen Betriebe in der Berufsausbildung von jungen Menschen mit Förderbedarf? 09:30 Uhr Begrüßung und filmische Einführung ins Thema 10:00 Uhr Ein Überblick über die Vorgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens Birgit Beierling, Der Paritätische Gesamtverband Matthias Anbuhl, Deutscher Gewerkschaftsbund 10:30 Uhr Die Assistierte Ausbildung als neues Instrument im SGB III Vorstellung des neuen 130 SGB III und der geplanten Umsetzungsmodalitäten Ulrich Eberle, Bundesagentur für Arbeit 11:00 Uhr Fragen / Anregungen / Diskussion 11:20 Uhr Resümee aus dem Landesprogramm carpo : Welche Rahmenbedingungen brauchen wir, um Jugendliche mit hohem Förderbedarf in der Assistierten Ausbildung berücksichtigen zu können? Ralf Nuglisch, Der Paritätische Baden-Württemberg 12:00 Uhr Mittagspause 12:45 Uhr Der Blick in die Praxis 3 parallele Workshops: Förderansätze und Rahmenbedingungen in der Assistierten Ausbildung Erarbeitung anhand beispielhafter Problemlagen junger Menschen im Übergang Schule-Beruf und den Erfahrungen aus den Landesprogrammen zur Assistierten Ausbildung in den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt 14:15 Uhr Abschlussdiskussion Wie kann Assistierte Ausbildung wirkungsvoll gelingen? Ulrich Eberle, Bundesagentur für Arbeit Petra Frank, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Dr. Kirsten Kielbassa-Schnepp, Zentralverband des Deutschen Handwerks Matthias Anbuhl, Deutscher Gewerkschaftsbund Frank Neises, Bundesinstitut für Berufsbildung Klaus Umbach, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit Moderation: Barbara Klamt 15:00 Uhr Verabschiedung der Tagungsteilnehmenden Ende der Veranstaltung 3

4 Assistierte Ausbildung bundesweit! Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Begrüßung Birgit Beierling, Der Paritätische Gesamtverband Seien Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Tagung! Dieses hier ist wie viele bereits wissen eine sehr nachgefragte Fachveranstaltung. Auf jedem Stuhl, auf dem Sie sitzen, hätten nach Lage der Anmeldungen 2 weitere Personen Platz nehmen müssen. So heiß begehrt waren Ihre Stühle hier. Deshalb haben wir uns entschieden, am 18. Juni 2015 in Frankfurt/Main eine weitere Fachveranstaltung zum Thema Assistierte Ausbildung anzubieten. Sehen Sie sich bitte auch wegen der imaginären weiteren zwei Personen auf Ihrem Stuhl als Multiplikator/-innen, um die Ideen und Anregungen zur Ausgestaltung der Assistierten Ausbildung von der heutigen bundesweiten Tagung an weitere Interessenten in Ihre Regionen zu tragen. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen haben wir so viele Teilnehmende zugelassen, wie diese Räumlichkeiten verkraften. Das werden Sie im Laufe des Fachtages heute noch zu spüren bekommen. Die Luft wird dünn werden und wir werden so häufig wie möglich hier Türen und Fenster öffnen. Die Workshops heute Nachmittag haben den Namen Workshop bei der Größe, die wir Ihnen zugemutet haben, kaum noch verdient. Da müssen Sie, die Sie das Glück haben heute dabei zu sein, nun durch. Ich hoffe auf Ihr Verständnis! Auch wegen der hohen Nachfrage würden wir die Veranstaltung heute gerne dokumentieren. Zu einer guten Dokumentation gehören auch Bilder. Zu diesem Anlass wird eine Mitarbeiterin des Gesamtverbandes den ganzen Tag über Fotos machen. Ich bitte jetzt um Ihr Einverständnis dazu. Gibt es jemanden im Raum, der Bedenken hat? Dann bedanke ich mich herzlich für Ihr Einverständnis. Wie angekündigt beginnen wir heute mit einer filmischen Einstimmung auf das Thema. 1 Den Film finden Sie unter 1 Dank ans BIBB für das Zur-Verfügung-Stellen des Films 4

5 Vorgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens ein Überblick Nach dieser anschaulichen Eröffnung möchte ich einen Blick werfen auf die Entwicklung, die dazu geführt hat, dass heute ein so großes Interesse an diesem Thema im Raum ist. Mit der Aufnahme in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist die Assistierte Ausbildung sicherlich bereits Ende 2013 zu einem Top- Thema geworden. Angekündigt war, dass Jugendliche mit schlechten Startchancen durch die assistierte Ausbildung Unterstützung erhalten sollten. Aber lassen Sie uns noch einmal ein paar Schritte zurückgehen. Was verbirgt sich hinter dem Begriff der Assistierten Ausbildung? Die Assistierte Ausbildung steht für einen Ansatz in der Ausbildungsförderung, der eine reguläre betriebliche Berufsausbildung auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt mit umfassenden Vorbereitungs- und Unterstützungsangeboten der Jugendberufshilfe flankiert. Viele kleine Modellprojekte, aber insbesondere das Landesprogramm carpo in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass diese Art der intensiven Ausbildungsunterstützung im regulären Ausbildungsverhältnis durch einen Träger der Jugendhilfe funktionieren kann. In dem seit 2008 durchgeführten Landesprogramm carpo konnten viele junge Menschen, die zu den sogenannten Altbewerber/-innen zählen und zuvor lange arbeitslos waren, in der Assistierten Ausbildung erfolgreich gefördert werden. Ein nicht unerheblich großer Teil hatte bereits Kinder, viele Migrant/-innen konnten erreicht werden und auch junge Menschen mit einer für den regulären Ausbildungsmarkt heute geringen schulischen Vorbildung, konnten von dem Angebot der Assistierten Ausbildung in Baden-Württemberg profitieren. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt am heutigen Vormittag mehr über die Zielgruppen und Erfolge von carpo hören. Die in carpo vertretenen pädagogischen Grundhaltungen liegen in der Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der jungen Menschen, in Ihrer Wertschätzung, in dem verlässlichen Beziehungsangebot an sie, der Authentizität und Standhaftigkeit von Begleiter/-innen und ihrer Vorbildfunktion. Diese Grundhaltungen sind uns aus Sicht der Jugendsozialarbeit ausgesprochen wichtig. Wir halten Sie für eine notwendige Gelingensbedingung. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Praxiserfahrungen mit der Assistierten Ausbildung fordert die Jugendsozialarbeit schon seit Jahren, die Assistierte Ausbildung neben den ausbildungsbegleitenden Hilfen und der außerbetrieblichen Ausbildungen als Unterstützungsangebot bundesweit anzubieten, um auch chancenarmen jungen Menschen den Zugang zur Berufsausbildung zu ermöglichen. Nicht nur Baden-Württemberg, sondern auch die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sich bereits auf den Weg gemacht, eigenständige (ESF-unterstützte) Landesprogramme dazu zu entwickeln. Doch der bundesweite Ausbau ist erst durch den Koalitionsvertrag in Bewegung geraten. Im Paritätischen Gesamtverband waren wir uns einig, dass dieser jugendhilfeorientierte Ansatz ausgebaut werden sollte, um für alle jungen Menschen mit Förderbedarf eine Berufsausbildung zu ermöglichen und wir den bundesweiten Ausbau aktiv unterstützen wollten. Dabei sollte ein Höchstmaß an Flexibilität entwickelt werden, sowohl in Bezug auf die individuellen Unterstützungsleistungen, als auch in Bezug auf die Anpassung von Rahmenbedingungen in der jeweiligen Berufsausbildung. Zudem liegt uns sowohl eine Möglichkeit der Modularisierung von Ausbildungsteilen und eine flexible Wochenarbeitszeit, als auch der Einbezug von (vollzeit)schulischen Berufsausbildungen nach Landesrecht am Herzen. Auch hat der Paritätische sich für eine Kombinationsfinanzierung (aus SGB III, II, ESF, Wirtschaft und Betriebe und SGB VIII) ausgesprochen, um eine regionale Mitbestimmung der Ausprägung des Angebotes zu erreichen. Diese Haltung hat der Paritätische auch in die Diskussion um den Gesetzesentwurf des 130 im Arbeitsförderungsgesetz eingebracht. Inzwischen sind die Würfel gefallen. Ein zusätzlicher 130 ist ins SGB III eingefügt worden, der die Assistierte Ausbildung als neues Instrument der Arbeitsförderung verankert. Die erste Ausschreibung dazu ist am 10. April 2015 veröffentlicht worden. Wie ist es dazu gekommen? Ich freue mich sehr hier beim Überblick über die Vorgeschichte der gesetzlichen Lösung im SGB III Herrn Mathias Anbuhl vom DGB begrüßen zu dürfen. 5

6 Assistierte Ausbildung bundesweit! Bildungspolitische Vorgeschichte Matthias Anbuhl, Deutscher Gewerkschaftsbund Herr Ambuhl ist studierter Pädagoge er hat ein Studium der Erziehungswissenschaften und eines zur Lehramtsbefähigung für Realschulen erfolgreich abgeschlossen, hat den Weg in die journalistische Praxis gewagt und dann das Wirken eines Referenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der bildungspolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Frau Grietje Bettin kennen lernen dürfen. Über den Zwischenweg des Parlamentarischen Verbindungsbüros der GEW in Berlin, gelangte er dann zum DGB-Bundesvorstand bei dem er seit 2009 die Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit leitet. Assistierte Ausbildung bundesweit! Bildungspolitische Vorgeschichte Die assistierte Ausbildung ist ein wichtiger Schlüssel zu Problemen, die wir am Ausbildungsmarkt beobachten können. Im Koalitionsvertrag hat die Assistierte Ausbildung (AsA) eine hervorgehobene Position, sie ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie. Die Assistierte Ausbildung setzt an der zentralen Problemlage auf dem Ausbildungsmarkt an: Sie hilft vor allem kleinen Unternehmen sowie Jugendlichen mit schlechten Startchancen. Sie ist somit ein spannendes, strategisch wichtiges Instrument, welches es zu nutzen und auszubauen gilt. Assistierte Ausbildung 1. Koalitionsvertrag 2. Lage auf dem Ausbildungsmarkt 3. Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt (BA- Verwaltungsrat) 4. Allianz für Aus- und Weiterbildung 6

7 Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist angespannt: Es gibt immer weniger Betriebe, die noch ausbilden. Vor allem KMUs mit bis zu 9 Mitarbeitenden steigen aus der Ausbildung von jungen Menschen aus. Nur 7 % der Betriebe bilden Hauptschüler/-innen aus. Seit 2011 gibt es trotz des demographischen Wandels ca Jugendliche im Übergangsbereich. Zudem haben wir mehr und mehr Ausbildungsplätze, die nicht besetzt werden können, und das bei einem gleich bleibenden Sockel von Jugendlichen Im Übergangsbereich. 1. Koalitionsvertrag Wir werden den Ausbildungspakt gemeinsam mit Sozialpartnern und den Ländern zur Allianz für Aus- und Weiterbildung weiterentwickeln. Ziele: Umsetzung der Ausbildungsgarantie in Deutschland. Kein junger Mensch darf zurückbleiben oder wertvolle Lebenszeit in Warteschleifen verlieren. Unterstützung der Jugendlichen mit schlechteren Startchancen, insbesondere durch ausbildungsbegleitende Hilfen und die assistierte Ausbildung. Die Ausbildungsqualität wollen wir in den Blick nehmen und Ausbildungsabbrüchen vorbeugen. Die Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung (Inklusion) ist uns dabei ein besonderes Anliegen. Die Maßnahmen des Übergangssystems und zur Förderung beruflicher Ausbildung werden wir gemeinsam mit den Ländern überprüfen und auf eine vollqualifizierende betriebliche Berufsausbildung hin ausrichten. 2. Lage auf dem Ausbildungsmarkt Der Ausbildungsmarkt weist erhebliche Unwuchten auf: Zahl der Ausbildungsverträge ist mit auf dem niedrigsten Stand seit der Deutschen Einheit. Hinweis: Auch die Bewerberzahlen sind seit 2007 um gesunken Zahl der Ausbildungsbetriebe sinkt. Quote mit 20,7 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit Betroffen sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Kaum bessere Chancen für junge Menschen mit Hauptschulabschluss. Nur noch rund 7 Prozent der Betriebe bilden Hauptschüler/-innen aus. Rund Jugendliche im Übergangsbereich, mehr als 1,3 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren ohne Berufsabschluss. 7

8 2. Lage auf dem Ausbildungsmarkt Durchschnittsalter bei Ausbildungsbeginn liegt bei 20,0 Jahren. Vor allem Kleinstbetriebe steigen aus (fast in 2014) Die Vertragslösungsquote liegt bei über 24 Prozent. Gerade Branchen mit hohen Besetzungsproblemen haben große Defizite bei der Ausbildungsqualität. Dennoch bleiben mehr als Ausbildungsplätze unbesetzt. Ausgangspunkt der Gesetzesänderung im SGB III war die Initiative des Verwaltungsrates Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt. Ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative ist die Assistierte Ausbildung (AsA). Die Sozialpartner haben bei der Frage, wie marktbenachteiligte Jugendliche stärker in betriebliche Ausbildung integriert werden können, im Konsens agiert. Ein Fokus der Initiative lag auf den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh), ein anderer auf der Assistierten Ausbildung (AsA) verbunden mit dem Appell an den Gesetzgeber, die Assistierte Ausbildung im SGB III als neues Instrument zu verankern. Zudem gab es ein Plädoyer für mehr kooperative außerbetriebliche Ausbildungsplätze (Bund- 3. Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt Inhalte Gezielte Ansprache von Betrieben, mehr Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu erschließen, Ausbau der Ausbildungsbegleitenden Hilfen, Assistierte Ausbildung als neues Instrument. Appell an den Gesetzgeber (Regelinstrument einzuführen). BAE mehr mit den Betrieben verzahnen Länder-Programm unter Einbeziehung der Sozialpartner) und für den Verzicht auf das Schulgeld in der Altenpflegeausbildung. Der Initiative wurde zunächst vom Wirtschafts-, Arbeitsund Bildungsministerium eine Absage erteilt. Erst mit Bund-Länder-Programm außerbetriebliche Ausbildung für Marktbenachteiligte in Regionen mit besonders problematischem Ausbildungsmarkt Appell an Länder: Verzicht auf Schulgeld für Erzieher/-innen und Altenpfleger/-innen (Initiative des BA-Verwaltungsrates Juli 2014) 8 der Allianz für Aus- und Weiterbildung ist es gelungen, den Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) und die Einführung der Assistierten Ausbildung abzusichern.

9 4. Allianz für Aus- und Weiterbildung Wesentliche Inhalte zusätzliche Ausbildungsplätze bei der BA (2015), Ausbau der Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abhs). Gesetzesinitiative des Bundes Assistierte Ausbildung einführen, beginnend mit bis zu Plätzen im Jahr 15/16, Darüber hinaus Verstetigung bzw. Ausweitung. Gesetzliche Initiative des Bundes. (Dezember 2014) Die Allianz für Aus-und Weiterbildung umfasste letztlich folgende Punkte: zusätzliche Ausbildungsplätze werden von der Wirtschaft zur Verfügung gestellt und der Bundesagentur für Arbeit gemeldet Die ausbildungsbegleitenden Hilfen werden ausgebaut, so dass sie früher und verstärkter greifen können (Öffnung für alle Auszubildenden, die Förderung brauchen) Der bundesweite Ausbau der Assistierten Ausbildung wird mit Plätzen in 2015 auf den Weg gebracht. Im Dezember 2014 wurde die Allianzvereinbarung von allen Partnern unterzeichnet. Dann erfolgte der Gesetzesentwurf des neuen 130 SGB III und das Fachkonzept der Assistierten Ausbildung (AsA) wurde entwickelt. Die im März 2015 verabschiedete Gesetzesänderung soll am 1. Mai 2015 in Kraft treten. Die geplanten Plätze für 2015 können wegen des späten Starts der Assistierten Ausbildung kaum erreicht werden. Entscheidend wird das Jahr 2016 sein. Es bleibt abzuwarten, wie das neue Instrument ankommt und wie es von den Agenturen vor Ort und den Jobcentern angenommen wird. Selbst wenn in Plätze geschaffen werden können, wäre das unter den aktuellen Umständen ein gutes Ergebnis. Es gehe jetzt darum, Erfahrungen zu sammeln und neue Inputs zur Verbesserung zu geben, damit auf Bundesebene ein gutes Programm entsteht. Wenn die Assistierte Ausbildung gut läuft und erfolgreich ist, dann wird man sich der Fortführung der Assistierten Ausbildung nach Ablauf der Gesetzesbefristung des 130 SGB III nach 2018 nicht verweigern können. Es kommt nun vor Ort auf die Herausforderungen der Ausgestaltung der Assistierten Ausbildung an. 9

10 Wie muss die Assistierte Ausbildung nun gelebt werden, damit Jugendliche mit Förderbedarf tatsächlich eine neue Chance auf Berufsausbildung erhalten? Auf diesem Fachtag wird es dazu viele hilfreiche Anregungen aus der Praxis insbesondere der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg geben. Hoffentlich werden auch viele Fachfragen mit Unterstützung unserer Referent/-innen, aber auch der Teilneh- menden selber fachkundig beantwortet werden. Wir freuen uns auf erkenntnisreiche Diskussionen. Sie sind alle herzlich eingeladen, sich an den Diskussionen am heutigen Fachtag zu beteiligen. Zunächst begrüße ich ganz herzlich Herrn Ulrich Eberle, der uns einen Einblick in das neue Instrument der Assistierten Ausbildung im SGB III geben wird. Die Assistierte Ausbildung als neues Instrument im SGB III Vorstellung des neuen 130 SGB III und der geplanten Umsetzungsmodalitäten Ulrich Eberle, Bundesagentur für Arbeit Herr Eberle ist seit 7 Jahren im Geschäftsbereich Arbeitsmarktinstrumente SGB III und Jugendliche der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als Fachbereichsleiter für das Aufgabengebiet Förderung/Qualifizierung/ESF und Europäischer Globalisierungsfonds tätig. Als Jurist hatte er zuvor vielfältige Gelegenheiten unterschiedliche Erfahrungen in den Untergliederungen der Agentur für Arbeit zu sammeln. Als ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Agenturen Schwäbisch Hall und Ludwigsburg weiß er sicherlich, dass wenn die Bundeszentrale in Nürnberg Neues auf den Weg bringt vor Ort die Herausforderung der Ausgestaltung liegt. Ich freue mich, dass Herr Eberle uns heute den neuen 130 im Arbeitsförderungsgesetz und die geplanten Umsetzungsmodalitäten vorstellt. Fachtagung Assistierte Ausbildung bundesweit! 24. April 2015 Assistierte Ausbildung - Der neue 130 SGB III und geplante Umsetzungsmodalitäten- Der Zeitdruck, in dem der Gesetzesentwurf zum neuen 130 im SGB III entwickelt werden musste, war extrem herausfordernd. Nach wie vor bewegen wie uns noch mitten in der Diskussion. Der neue 130 SGB III ist Ausdruck des politischen Willens, stellt aber auch die an der Umsetzung Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Ausgangsfrage war: Wie geht man mit der Erkenntnis um, dass es viele unversorgte Ausbildungsbewerber/-innen gibt und gleichzeitig viele unbesetzte Ausbildungsplätze? Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist trotz guter Konjunktur aus Bundessicht unzufriedenstellend. 10

11 Eine der Fragen lag darin, wie man zukünftig das Missmatch minimieren kann. Es muss noch intensiver bei Betrieben um Ausbildungsplätze geworben werden, hierzu wurde auch der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit für die Dauer von 2 Jahren personell aufgestockt. Ein anderer Ansatz bestand darin, die Anspruchsvoraussetzungen für ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) abzuschwächen und sie für jeden Jugendlichen mit Förderbedarf anzubieten. Initiative des Verwaltungsrates der BA Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt Vorschläge zu Gesetzesänderungen Erweiterung des förderbaren Personenkreises bei abh Einführung eines Instruments Assistierte Ausbildung ins SGB III mit Übergangslösung: Konzept auf Basis des geltenden SGB III Bund-Länderprogramm für zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze in Regionen mit schwierigem Ausbildungsmarkt oder hilfsweise zeitlich befristete Fördermöglichkeit im SGB III bei Kofinanzierung durch Dritte Hinzu kam die Einführung der Assistierten Ausbildung (AsA) als neues Instrument im SGB III. Hier war es wichtig, ein Instrument zu schaffen, das eine durchgängige Betreuung und Finanzierungsverantwortung duch die jeweiligen Rechtskreise eindeutig regelt. Zusätzlich wurde die Entwicklung eines Fachkonzeptes vereinbart und selbiges mit den Sozialpartnern abgestimmt. Man muss die Neujustierung der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) und den bundesweiten Ausbau der Assistierten Ausbildung (AsA) mit der Gesetzesinitiative als Gesamtpaket sehen. Es geht hier um die passgenaue Abdeckung der Bedürfnisse. Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Allianz für Aus- und Weiterbildung Vereinbarungen Bund schafft Gesetzesinitiative für Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen Bund schafft Gesetzesinitiative für Einführung der assistierten Ausbildung im 1. Schritt für das Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu Plätze Finanzierung aus dem Haushalt der BA bzw. Eingliederungstitel der Jobcenter in 2015 Entscheidung über Ausweitung und deren Finanzierung ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 Seite 2 Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 3 11

12 Hauptmerkmal der Assistierten Ausbildung ( 130 SGB III)ist die über einen langen Zeitraum gehende intensive Begleitung, die sich sowohl an die Jugendlichen als auch an die Betriebe richtet. Im Fokus steht eine normale betriebliche Ausbildung (Problem: im 1. Ausbildungsjahr in (Berufs)schulischer Ausbildung ist keine Unterstützung möglich, aber dann ab dem 2. Ausbildungsjahr) 130 SGB III neu Ziel der Assistierten Ausbildung Individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozialbenachteiligter junger Menschen von der Ausbildungssuche bis zum Ausbildungsabschluss und zur Integration in die Arbeitswelt Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung des zuvor genannten Personenkreises Focus auf die Erlangung einer betrieblichen Berufsausbildung, deren erfolgreicher Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 4 Das Fachkonzept AsA, das bereits in einer HEGA der Bundesagentur für Arbeit festgehalten wurde, kann nur einen Rahmen schaffen und die Richtung vorgeben sowie Qualitätskriterien formulieren. Es kann aber nicht alle Fragen beantworten. Die Begleitung während der Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung soll individuell, abhängig von den Bedarfen der Jugendlichen und der Betriebe ausgestaltet werden. Verlauf und Umfang der Assistierten Ausbildung Phase I Ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ) maximal sechs Monate, längstens bis des Maßnahmebeginnjahres Elemente: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, aktive Ausbildungsakquise sowie Unterstützung von Teilnehmenden und Betrieben bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss zeitlicher Umfang für Teilnehmende umfasst 39 Zeitstunden pro Woche zeitlicher Umfang für Betriebe ist anlassbezogen Phase I Phase II Phase II Ausbildungsbegleitende Phase bis zum individuell erfolgreichen Ausbildungsabschluss Unterstützung von Teilnehmenden und Betrieben während der Ausbildung sowie Vorbereitung des Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung individuelles Angebot der Begleitung und Unterstützung, davon mindestens 4 bis max. 9 Unterrichtsstunden für Austausch- und Lernangebote pro Woche zeitlicher Umfang für Betriebe ist anlassbezogen Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 5 12

13 Ein intensiver Diskussionspunkt war der der Zielgruppe von der Assistierten Ausbildung (AsA), die Diskussion dazu lief auf höchster politischer Ebene. Das Ergebnis war, die im SGB III üblichen Maßstäbe zu nutzen und die Zielgruppe auf die sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen einzugrenzen. Wichtig war auch die Klärung, dass es beim 130 (AsA) um eine Förderung der Erstausbildung geht und es sich hier nicht um ein Programm zur Nachqualifizierung handelt. Förderfähiger Personenkreis 1/2 Junge lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Menschen ohne berufliche Erstausbildung und mit Ausbildungsreife und Berufseignung und nicht vollzeitschulpflichtig und i. d. R. unter 25 Jahre alt und wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können Grundsätzliche Erwartung, dass die Ausbildung mit Hilfe der AsA erfolgreich durchlaufen werden kann Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 6 Im Laufe der Diskussionen um die Zielgruppe wurde der Abs. 8 in den 130 eingefügt, der durchaus sperrig formuliert ist: Es kann eine Erweiterung des Personenkreises vorgenommen werden (Junge Menschen in besonderen Lebensumständen), wenn es eine Landeskonzeption für den Übergang Schule Beruf gibt, in der die besonderen Lebensumstände der jungen Menschen konkreter beschrieben werden. Zudem muss es auch eine Landeskonzeption für die assistierte Ausbildung geben und eine 50 %-ige Kofinanzierung durch Dritte gegeben sein. Die Formulierung der besonderen Lebensumstände ist durchaus interpretationswürdig. Förderfähiger Personenkreis 2/2 Erweiterung um junge Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände und in ihrer Person liegenden Gründen eine Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können ( 130 Abs. 8 SGB III neu) Voraussetzungen: Landeskonzeption für Übergang Schule und Beruf in dem die besonderen Lebensumstände konkretisiert sind spezifischen Landeskonzeption für assistierte Ausbildung Kofinanzierung durch Dritte mit mindestens 50 Prozent Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 7 13

14 Eine enge Kooperation der Beteiligten (Berufsschule, Bildungsträger, Ausbildungsbetrieb, Agenturen und Jobcenter ), ist eine wichtige Gelingengsvoraussetzung. Dazu sollen entsprechende schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Träger und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen werden. Enge Kooperation zwischen allen Akteuren erforderlich Berufsschule Bildungsträger Ausbildungsbegleiter Sozialpädagoge Lehrkraft Ausbildungsbetrieb Agentur/ Jobcenter Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 8 Zentrale Figur im Fachkonzept von AsA ist der Ausbildungsbegleiter. Ihm obliegt im Schwerpunkt die Koordinierung aller an der Maßnahme beteiligten Akteure und Unterstützungsleistungen. Querschnittsaufgaben Förderplanung Sozialpädagogische Begleitung Kooperation mit Netzwerkpartnern Elternarbeit Zielgruppenspezifische Ausrichtung Austauschund Lernangebote Förderung von IT- und Medienkompetenz Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 9 14

15 Phasenspezifische Inhalte Integration in Ausbildung Unterstützung der Berufsorientierung und Berufswahl Erlangen einer passenden Ausbildungsstelle Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Sicherung des Ausbildungsabschlusses Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung Inhalte in den einzelnen Phasen und den Aufgabenfeldern bei der Teilnehmendenbetreuung Phase I Phase II Inhalte in den einzelnen Phasen und den Aufgabenfeldern bei der Betriebsbetreuung Erlangen eines passenden Auszubildenden Unterstützungsleistung zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen Prüfung der Passgenauigkeit für die Ausbildungsstelle Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des Ausbildungsabschlusses Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 10 Das Instrument der Assistierten Ausbildung muss sich in das Gesamtsystem der Instrumente im SGB III zur Förderung von jungen Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung einpassen. Es muss eine Abgrenzung zu den Berufseinstiegsbegleitungen (BerEB) und den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) erfolgen. Zum Beispiel sollte dann, wenn bereits eine Berufseinstiegsbegleitung tätig ist, diese die Begleitung bis zur Ausbildung weiterführen. Sonstige Regelungen Zulassungserfordernis des Bildungsträgers Qualifikation des Personals Kofinanzierung Vermeidung von Aufgabendoppelung Einbindung von Länderkonzeptionen Abs. 8 ist eine etwas schwierige Vorschrift. Die nächste Aufgabe wird es sein, gemeinsam mit den Ländern zu sichten, welche speziellen Landeskonzeptionen es gibt und wie eine Verbindung mit der Assistierten Ausbildung erfolgen kann. Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Seite 11 15

16 Die erste Ausschreibung für den Jahrgang 2015 ist im April erfolgt. Ab 1. Mai 2015 soll das Gesetz Inkrafttreten, ab 3. August 2015 werden voraussichtlich die ersten Maßnahmen Assistierte Ausbildung beginnen. Eine nächste Ausschreibung ist für Herbst 2015 geplant. Unklar ist noch, ob diese Ausschreibung gleich drei weitere Jahrgänge erfasst oder erst einmal nur für das Ausbildungsjahr 2016 erfolgt. Bis zu diesem Ausschreibungstermin muss klar sein, in welchem Umfang Länderkonzepte bestehen, die mit dem Instrument 130 verbunden werden sollen. Zeitschiene / Mitte April Kabinettsbeschluss Gesetzesbeschluss Ausschreibung für den Jahrgang In Kraft treten Beginn der ersten Maßnahmen Die Assistierte Ausbildung, 24. April 2015, AV13 Bundesagentur für Arbeit Okt./Nov. Ausschreibung für weitere(n) Jahrgang(e) Seite 12 16

17 Anschließende Diskussion: Ein Teilnehmender wies darauf hin, dass zwar über den Querverweis über 16, 2 SGB II eine Beteiligung der Jobcenter an der Assistierten Ausbildung geregelt sei, aber aufgrund der gekürzten Verpflichtungsermächtigung haben es die Jobcenter sehr schwer, sich an mehrjährigen Förderangeboten zu beteiligen. Herr Eberle entgegnete, dass die Bundesagentur für Arbeit und das BMAS an der Problematik arbeiten, um den Jobcentern alle Handlungsoptionen zu eröffnen. Man suche nach Lösungen, um den Jobcentern zu ermöglichen, von dem Instrument Gebrauch zu machen und die Problematik um die Verpflichtungsermächtigung in den Griff zu bekommen. Die Ausgangslage der Jobcenter sei aber auch nicht einheitlich. Grundlage der Überlegungen zum 130 sei es gewesen, dass Jugendliche, die sich im Rechtskreis SGB II befinden, auch dort über das Instrument Assistierte Ausbildung gefördert werden sollen. AsA soll ja ein Instrument mit durchgängiger Betreuung sein, daher sei kein Wechsel des Rechtsträgers erwünscht. Aus dem Publikum kam der Einwand, dass zur Umsetzung dieses spannenden Konzeptes mit einer kontinuierlichen Begleitung die Ausschreibung kontraproduktiv sei, da die hier geforderte Netzwerkarbeit Kontinuität brauche. Der immer wieder neue Aufbau von Netzwerken stelle eine Vergeudung von Ressourcen dar. Ob denn diese Ausschreibung der Maßnahme sein müsse. Herr Eberle wies darauf hin, dass bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen man um eine öffentliche Ausschreibung nicht herum käme. Das sei eine klare Position der Bundesagentur und der Ministerien. Das sei systemimmanent und eine Suche nach anderen Lösungen sei hier nicht möglich. Die Frage aus dem Publikum bezog sich auf die Möglichkeit dieser Ausschreibung, nur Phase II auszuschreiben. Wenn die Ausschreibung der Assistierten Ausbildung nur Phase II umfasst, werden nur Jugendliche zugewiesen, die bereits einen Ausbildungsplatz im Betrieb haben. Eine weitere Frage aus dem Teilnehmendenkreis zielte auf den Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Dieser sei inhaltlich maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Jugendlicher ausbildungsreif ist und zugewiesen werden kann. Ob der Absatz 8 des 130 auch eine Zielgruppe in Abstimmung mit einer Landeskonzeption beschreiben kann, die sich auch auf vollzeit-schulpflichtige Jugendliche z. B. schulmüde oder Schulverweigerer bezieht, wurde von Herrn Eberle mit Verweis auf die Vollzeitschulpflicht verneint. Inwiefern aber schulmüde Jugendliche/ehemalige Schulverweigerer nach Beendigung der Schule einbezogen werden können, müsse intensiv diskutiert werden. Herr Eberle versprach, die Frage nochmal in der Bundesagentur zu klären. Weiterhin wurde angefragt, ob die Assistierte Ausbildung mit dem Berufsgrundschuljahr (BGSJ) verbunden werden kann. Herr Eberle konnte sich das vorstellen, wenn es eine sinnvolle Verbindung zwischen der Betreuung der Teilnehmenden eines Berufsgrundschuljahres und der Begleitung in der Assistierten Ausbildung gibt. Auch hier sagte Herr Eberle eine Klärung in der Bundesagentur für Arbeit zu. [Keine Möglichkeit, da dieses Jahr ein schulisch ausgestaltetes 1. Ausbildungsjahr darstellen kann.] 2 Die Frage, ob die Assistierte Ausbildung auch für die Zielgruppe junger Menschen mit Kindern, die oftmals einen hohen Begleitungsbedarf haben, gedacht sei, wurde von Herrn Eberle bejaht. Das Konzept biete entsprechende Spielräume. Die Bedarfe der Zielgruppe Alleinerziehender können gezielt abgedeckt werden. Träger können und sollen den Rahmen ausschöpfen. Die im Fachkonzept angegebenen 39 Wochenstunden seien bei diesem Personenkreis nicht zwingend. Es wurde angemerkt, dass es gewisse Ähnlichkeiten zwischen der begleiteten betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen und der Assistierten Ausbildung gebe. Durch die Aufnahme der jungen Menschen mit Behinderungen in die Zielgruppe von AsA, würden die Angebote der begleiteten betrieblichen Ausbildungen eingestellt. Das wäre nicht im Sinn der behinderten Menschen und auch gegen den Inklusionsgedanken. Auch diese Frage nimmt Herr Eberle gerne zur weiteren Klärung mit. [Im Sinn des Inklusionsgedankens können junge Menschen mit Behinderung an der assistierten Ausbildung teilnehmen, sofern mit dieser allgemeinen Maßnahme ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann. Daneben wird es weiterhin An [ ] wurde von Herrn Eberle nachträglich geklärt

18 gebote der begleiteten betrieblichen Ausbildung geben müssen.] 3 Aus dem Teilnehmendenkreis gab es einen Appell an die Bundesagentur für Arbeit, bewährten Trägersystemen vor Ort mit Wertschätzung zu begegnen. Die Ausbildungsbegleitenden Hilfen seien aufgrund der Ausschreibungen zu einem Bildungsprodukt verkommen. Das tue der Sache nicht gut. Man müsse davor warnen, dass aufgrund der Ausschreibung auch der Assistierten Ausbildung ein vorprogrammierter Misserfolg bevorstehe. Zudem werde die Teilnehmerauswahl in der Kürze der Zeit schwierig. In der Diskussion konnte geklärt werden, dass junge geduldete Flüchtlinge durch das Instrument Assistierte Ausbildung ab 11. August 2015 nach 15-monatiger Wartezeit gefördert werden können. Aus dem Publikum kam noch ein Hinweis, dass es sehr bedauerlich sei, dass die Sozial- und Gesundheitsberufe von der Förderung ausgeschlossen seien, da es sich nicht um duale Ausbildungen handle. Der wichtige Bereich der Pflege, der heute schon einen hohen Fachkräftebedarf aufweise, bliebe damit außen vor. Dabei gebe es gute Erfahrungen in Thüringen mit einer Ausbildungsbegleitung während der Pflegeausbildung. Trotz einiger kritischer Stimmen zu dem neuen Instrument gab es im Raum eine Vielzahl an Trägern, Jobcentern und Agenturen, die dieses Instrument gerne in ihrer Region anbieten und umsetzen wollen. Die Konzepte zur Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf, die es in vielen Bundesländern bereits gibt, reichen für die in Abs. 8 des 130 benannten Bedingungen nicht aus. Es müsse nicht nur eine Landeskonzeption zum Übergang Schule-Beruf geben, sondern auch ein konkretes Konzept zur Assistierten Ausbildung. Die Sorge der Träger bezogen auf die konkrete Ausschreibung war groß. Es gebe ein konkretes erhebliches Durchführungsrisiko in dieser Startphase im Ausbildungsjahrgang Angenommen man starte mit 40 Teilnehmenden in Phase I und stelle entsprechend Personal ein, bringe in der kurzen Zeit der Phase I aber nur 20 Teilnehmende in einem Ausbildungsbetrieb unter, dann erhalte man eine entsprechend geringere Förderung in Phase II. [Beschriebenes Risiko wird dadurch abgemildert, dass in Phase I und im 1. Ausbildungsjahr 70 %, im 2. Ausbildungsjahr 60 %, danach teilnehmerbezogen vergütet wird.] 4 Dennoch sei der Träger personelle Verpflichtungen eingegangen. Herr Eberle erläuterte, dass das Instrument von der Betreuung während der Ausbildung lebe. Der Träger müsse im genannten Fall nach weiteren Möglichkeiten suchen, wie er die Teilnehmenden in Ausbildung bringen kann. 3 [ ] wurde von Herrn Eberle nachträglich geklärt 4 [ ] wurde von Herrn Eberle nachträglich geklärt 18

19 Nach dem wir uns mit der Gesetzesänderung und den dazu gehörigen Rahmenbedingungen beschäftigt haben, wollen wir nun einen Blick auf die Erfahrungen im Landesprogramm carpo werfen. Dazu möchte ich ganz herzlich Ralf Nuglisch begrüßen der mancherorts bereits als Mister Assistierte Ausbildung gehandelt wird. Resümee aus dem Landesprogramm carpo : Welche Rahmenbedingungen brauchen wir, um Jugendliche mit hohem Förderbedarf in der Assistierten Ausbildung berücksichtigen zu können? Ralf Nuglisch, Der Paritätische Baden-Württemberg Herr Nuglisch hat eine betriebliche Berufsausbildung zum staatlich geprüften Gärtner absolviert, Erziehungswissenschaften studiert und schon damals einen Schwerpunkt auf das Thema arbeitsweltbezogene Sozialarbeit und Übergang Schule-Beruf gelegt. Über viele Jahre war er als Freiberufler im Sozialwesen für freie und öffentliche Träger in den Bereichen Jugendsozialarbeit, allgemeine Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Beschäftigungsförderung tätig. Dabei lagen seine Schwerpunkte bei der Unterstützung der Planungs-, Evaluations- und Projektentwicklungsprozesse sowie im Management und bei der Akquise von Fördermitteln. Seit 2007 ist Ralf Nuglisch Leiter des Bereichs Arbeit und Qualifizierung beim Paritätischen LV Baden-Württemberg, hat das Landesprogramm carpo aufgebaut und bis heute begleitet. Er wird uns nun aus den Erfahrungen mit carpo berichten und die Gelingensbedingungen aus seiner Sicht erläutern. Das seit 2008 in Baden-Württemberg durchgeführte Landesprogramm carpo hat an vielen Stellen für das Bundesprogramm der Assistierten Ausbildung Pate gestanden. Eine grundlegende Gelingensbedingung ist zu allererst einmal, dass man sich nicht in einem Parallelsystem oder wie man heute sagt: im Übergangsbereich bewegt. Assistierte Ausbildung Leitthema Welche Rahmenbedingungen brauchen wir, um Jugendliche mit hohem Förderbedarf in der Assistierten Ausbildung berücksichtigen können? Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin,

20 Man muss den Geist der assistierten Ausbildung den Grundgedanken verstehen, um diese bestmöglich ein- und umzusetzen: Jugendliche sollen die Chance auf vollwertige Teilhabe haben, egal in welchen Lebensumständen sie sich gerade befinden und zwar nicht in einem abgetrennten Raum. Die Jugendlichen werden in der Normalität dem betrieblichen Ausbildungsplatz begleitet. Das Leitprinzip ist die Inklusion, nicht im Sinne der Behindertenhilfe, sondern als praktischer Ansatz eines modernen sozial- und gesellschaftspolitischen Prinzips. Es geht um vollwertige Teilhabe, darum Potentiale zu erkennen und zu wecken und deutlich zu machen, dass die Jugendlichen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Dazu gilt es, ein Dienstleistungskonzept zu entwickeln, das den Namen verdient. Nur wenn das gelingt, werden die Betriebe sich beteiligen, denn es handelt sich um eine Assistierte Ausbildung Ideen Prolog absolut marktorientierte Maßnahme. Man muss sein Gegenüber Jugendliche und Betriebe gleichermaßen als Auftraggeber verstehen. Gleichzeitig ist der Ansatz von carpo eine bisher fehlende Interventionsstufe innerhalb der Ausbildungsförderung, die zwischen dem Interventionsbedarf der Leistungen von ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen in kooperativer Form angesiedelt ist. Erfahrungen Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Warum Assistierte Ausbildung? oder: Wie alles vor über zehn Jahren begann Ausbildungsförderung ins Zentrum der Erwerbsarbeitsgesellschaft rücken: Reguläre Betriebliche Ausbildung für schwächere junge Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstatt im Parallelsystem Inklusion als Leitprinzip: Junge Menschen brauchen keine Maßnahmen sondern echte Teilhabechancen und werden diese nutzen Die Gesellschaft braucht jedes Talent: Ausbildungspotenziale aller jungen Menschen und Betriebe optimal nutzen Neuorientierung der Jugendsozialarbeit: Dritte Kraft innerhalb der dualen Berufsbildung Handlungsleitende Idee: Assistierte Ausbildung ist ein Modell mit bestmöglichem Normalitäts - und Dienstleistungscharakter Assistierte Ausbildung Ideen Unbegleitete betriebliche Ausbildung Erfahrungen Einordnung in die Ausbildungsförderung Betriebliche Ausbildung mit abh Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Assistierte betriebliche Ausbildung BaE kooperativ BaE integrativ 20

21 Die Assistierte Ausbildung, wie sie nun in 130 SGB III geregelt wurde, macht sich sehr stark für die reguläre Ausbildung besonders belasteter Jugendlicher. Bei carpo ist die Zielgruppe deutlich weiter gefasst: Alle Jugendlichen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf können teilnehmen. Die, die die Unterstützung der Assistierten Ausbildung brauchen, sollen sie auch bekommen. Grundsätzlich sollte jeder/jede Zugang haben. Damit ist es Assistierte Ausbildung Ideen in Baden-Württemberg auch gelungen, eine historische Chance, die der demografische Wandel bietet, zu nutzen. Mit carpo werden auch Jugendliche ins Regelsystem zurückgebracht, von denen es vorher niemand gedacht oder nicht mehr gedacht hätte. Erfahrungen Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Zielgruppen Zielgruppe der Assistierten Ausbildung sind Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die Aufnahme und Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten Ausbildungsmarkt ohne weitergehende Unterstützungs- und Förderangebote nicht möglich ist. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist, dass die Jugendlichen bisher noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und die nötigen Voraussetzungen für eine Ausbildung mitbringen. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Altbewerber/innen, junge Eltern, Jugendliche mit genderuntypischen beruflichen Interessen und Jugendliche mit Migrationshintergrund. carpo kann ganz individuelle Entwicklungsperspektiven eröffnen. Es ist falsch, wenn wir vorher schon wissen wollen, was passieren wird. Man muss ergebnisoffen in den Entwicklungsprozess mit den Jugendlichen und den Betrieben gehen können. Viele Jugendliche begreifen erst im Verlauf des Prozesses, welches Potenzial sie eigentlich haben. Die Erfahrung bestätigt diesen konzeptionellen Ansatz: Erfolgsfaktoren sind umfassende und flexible Angebote aus einer Hand (One face to the customer) über den gesamten Zeitraum der Ausbildung, die die jeweils passende Assistierte Ausbildung Ideen Erfahrungen Chancen Assistierte Ausbildung = reguläre Ausbildung Ausbildungsvertrag Betrieb und Jugendliche Betriebliche Ausbildungsvergütung Tarif Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Kooperationsvereinbarung Betrieb und Bildungsträger Dienstleistungen Für Betriebe und Jugendliche Ausbildungspotenziale des ersten Arbeitsmarktes 21

22 Form der Berufsausbildung begleiten. Assistierte Ausbildung Ideen Erfahrungen Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Mit Blick auf die Qualitätssicherung ist carpo ein Idealmodell, weil die Qualitätssicherung gewissermaßen eingebunden ist: Kein Betrieb würde mitmachen, wenn es nicht funktionieren würde. Wir werden nicht müde werden zu diskutieren, dass die Vergabe der Dienstleistung Assistierte Ausbildung auf dem Wege der Ausschreibung hierbei nicht wünschenswert sein kann. Ein maßgebliches Kriterium für den Erfolg der Assistierten Ausbildung ist die Kontinuität und Verlässlichkeit. Teilzeitvariante für junge Eltern BewerberInnen Vorbereitung Lückenlose Begleitung Betriebe Auszubildende Vollzeitvariante geschlechteruntypisch Ausbildung Vollzeitvariante konventionell Assistierte Ausbildung Ideen Erfahrungen Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Im Fokus: Das Ausbildungsverhältnis als Ganzes Passgenaue, flexible und verlässliche Dienstleistung aus einer Hand Information Vorbereitung Vermittlung Management Betriebe Jugendliche Akquise Beratung Beratung Betreuung Unterstützung Unterstützung 22

23 Die Schnittstelle von Phase 1 (Ausbildungsvorbereitung) zu Phase 2 (Ausbildungsbegleitung) muss sehr gut gestaltet werden und wird nur dann funktionieren, wenn die Jugendlichen eine für sich tragfähige Ausbildungs- und Berufsperspektive entwickeln konnten. Die Vorstellung, dass man durch die Assistierte Ausbildung einen Jugendlichen zur Teilnahme an einer Ausbildung verpflichtet, ist fatal. Freiwilligkeit der Teilnahme und Offenheit für den freien Markt sind Schlüssel dafür, dass die assistierte Ausbildung funktioniert. Assistierte Ausbildung Ideen Erfahrungen Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Mayury M., 26 Jahre, IT-Systemkauffrau Ich brauche keine Kurse, sagt Mayury M., sondern einen Menschen, dem ich vertrauen kann. Autor: C. Sywottek, in: Magazin Mitbestimmung, Heft 10/2014 Die pädagogischen Fachkräfte müssen immer klar Assistierte Ausbildung den Auftrag vor Augen Ideen haben, ein Ausbildungsverhältnis anzubahnen und zu begleiten, das den Jugendlichen und den Betrieben gleichermaßen entspricht. Sie dürfen sich nicht der einen oder Motivieren anderen Seite mehr zuneigen, wenn dies nicht und dem Ziel der erfolgreichen Berufsausbildung folgt. interessieren Und gleichzeitig ist Beziehungsarbeit die tragende Säule der Arbeit. Die Aufgabe ist eine Herausforderung. Die Kompetenzen, die die Kolleg/-innen brauchen, sind immens. Erforderliche Kompetenzen in Richtung der Betriebe werden nicht selten unterschätzt. Man muss sehr generalistisch arbeiten und eine große Bandbreite abdecken können, da man mit allen Berufsbildern konfrontiert werden kann. Die Träger müssen sich überlegen, wie sie die verschiedenen Qualifikationsanforderungen abdecken Erfahrungen 23 Chancen Schlüsselprozesse in der Arbeit mit Teilnehmenden Analysieren Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Ausprobieren und und bewusst Betriebe Jugendliche überprüfen werden Verwirklichen und stabilisieren können. Zudem ist eine zeitliche Flexibilität der Ausgestaltung der Förderung sehr wichtig.

24 Einige Informationen und Zahlen zu carpo: Assistierte Ausbildung Ideen Erfahrungen Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Der Teilnehmerstand am 31. Dezember 2014 betrug 1662, darunter waren rund 900 junge Menschen mit Migrationshintergrund und fast ebenso viele junge Frauen. 2/3 der aller Teilnehmenden gehen nach der Vorbereitung in eine Ausbildung. Teilnehmende Vorbereitung Stand (Frauen 886) (Migration 914) Assistierte Ausbildung 881 (Frauen 476) (Migration 484) Dabei gibt es quasi keine sogenannten Creaming- Effekte. Die Merkmale der Jugendlichen in der Vorbereitungsphase und derjenigen, die eine Ausbildung beginnen, sind nahezu gleich besetzt. Dies zeigt auch, welches Potenzial für eine reguläre Berufsausbildung auch bei vermeintlich schwächeren und auch strukturell eher benachteiligten Jugendlichen vorhanden ist und wie vorwiegend kleinere und mittlere Betriebe bereit sind, eben diese Jugendlichen auch regulär auszubilden und dafür auch Ausbildungsplätze zu schaffen. Beim erkennbaren Erfolg der Abschlussprüfung und beim Übergang an der zweiten Schwelle macht es keinen Unterschied, ob die Teilnehmenden einen Migrationshintergrund haben oder ob es sich um weibliche oder männliche Jugendliche handelte. Assistierte Ausbildung Ideen Erfahrungen Zielgruppe 104 weitere ohne Assistenz Assistierte Ausbildung - bundesweit? Ein Meilenstein in der Berufsausbildungsförderung? Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin, Chancen Merkmale der Teilnehmenden alle Jahrgänge (zum ) Vorbereitung Assistierte Ausbildung Junge Frauen 53% 54% Migrationshintergrund 55% 55% Max. Hauptschulabschluss 62% 59% Direkt vorher Arbeitslos (inkl. nicht gemeldet) 65% (76%) 60% (70%) Davon LZA (über 24 Monate) 28% (11%) 26% (10%) Direkt vorher Maßnahme (z.b. BvB) 10% 14% Altbewerber/innen 91% 90% Davon 2 bis 5 Jahre 51% 47% Davon über 5 Jahre 18% 18% Mit Kind(ern) 20% 19% 24

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