Große Anfrage. der Abgeordneten Karin Prien, Robert Heinemann, Wolfhard Ploog, Birgit Stöver, Katharina Wolff (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Robert Heinemann, Wolfhard Ploog, Birgit Stöver, Katharina Wolff (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Ist Fördern statt Wiederholen wirklich wirksamer als Sitzenbleiben? Mit den Schulgesetzänderungen vom Oktober 2009 und März 2010 wurden unter anderem auch Neuregelungen für Klassenwiederholungen und Abschulungen getroffen. Zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 rücken die Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. An die Stelle der Klassenwiederholungen beziehungsweise Abschulungen tritt eine ergänzende Lernförderung. Immer wieder gibt es jedoch Kritik an der Lernförderung. So gibt es etwa keine Qualitätskontrolle und auch keine Verzahnung zwischen Unterricht und Lernförderung. Trotz des Angebots an kostenloser Lernhilfe an den Schulen, gibt es einen starken Zulauf an privaten Nachhilfeinstituten (vergleiche Hamburger Abendblatt vom ). In einer bundesweiten repräsentativen Umfrage im Auftrag der CDU/CSU- Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Länder, des Bundes und der Europäischen Union zum Thema Bildungspolitik sprechen sich 76 Prozent der Befragten dafür aus, dass Schüler bei nicht ausreichender Leistung die Klassenstufe wiederholen sollen. Vor diesem Hintergrund müssen schulische Fördermaßnahmen, die Klassenwiederholungen ersetzen sollen, sehr genau auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das hat der SPD-Senat bisher jedoch abgelehnt. Die CDU-Fraktion hatte im März 2013 einen entsprechenden Antrag vorgelegt und darin eine umfangreiche Untersuchung durch das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung beantragt (Drs. 20/7401). Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Abschaffung des Sitzenbleibens stellt einen tiefgreifenden Wandel in der schulischen Arbeit dar und schafft neue gegenseitige Verpflichtungen für alle Beteiligten, die zuständige Behörde, die Schulen und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Wenn Schüler mehr Anstrengung und Verantwortung für die eigene Schullaufbahn übernehmen sollen, so muss die verantwortliche Behörde dafür den Rahmen sicherstellen und Transparenz gewährleisten. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: Da die zu den Fragen 2, 3, 7, 16, 21, 23, 31 und 33 erfragten Daten von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an allen 327 staatlichen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt, die Lernförderung anbieten;

2 Drucksache 20/12025 eine abschließende Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen liegen für Hamburg keine validen Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Sitzenbleibens vor. Wissenschaftliche Studien und die Zusammenfassung der Ergebnisse von Einzelstudien in Metaanalysen belegen, dass Sitzenbleiben den Lernerfolg nicht verbessert (vergleiche Klemm, Klassenwiederholungen teuer und unwirksam. Eine Studie zu den Ausgaben für Klassenwiederholungen in Deutschland, 2009; Roßbach & Tietze, Sitzenbleiben, 2006). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 2 I Schulformwechsel 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an den einzelnen Gymnasien zum Schulhr 2013/2014 in Klasse 6 abgeschult beziehungsweise haben die Klasse 6 freiwillig vorab verlassen (bitte aufschlüsseln nach Name des Gymnasiums, Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie Abschulung oder/und freiwilligem Verlassen)? Siehe Anlage 1. Eine Unterscheidung nach Abschulung und freiwilligem Verlassen des Gymnasiums ist nicht möglich, diese Daten werden nicht zentral erhoben. 2. Wie viele der zum Schulhresbeginn 2013/2014 nach der sechsten Klasse abgeschulten Schülerinnen und Schüler hatten keine Gymnasialempfehlung vorzuweisen? Bitte an allen Gymnasien abfragen. 405 Schülerinnen und Schüler, die nach der sechsten Klasse abgeschult wurden, hatten keine Gymnasialempfehlung (Quelle: Schulabfrage, Stand 20. Juni 2014). Die Sorgeberechtigten sind nicht verpflichtet, die Schullaufbahnempfehlung bei der Anmeldung zu Klasse 5 vorzulegen. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die zum Schulhr 2013/2014 in eine siebte Klasse des Gymnasiums versetzt wurden, hatten keine Gymnasialempfehlung? Bitte an allen Gymnasien abfragen. Für Schülerinnen und Schüler, die in die siebte Klasse eines Gymnasiums versetzt wurden, gab es keine Gymnasialempfehlung (Quelle: Schulabfrage, Stand ). Im Übrigen siehe Antwort zu Wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 beziehungsweise 7 10 haben nach dem Schulhr 2012/2013 vom Gymnasium auf die Stadtteilschule gewechselt (bitte für alle Klassenstufen einzeln aufführen)? Die Schulformwechsel zum Schulhr 2013/2014 aus den Jahrgangsstufen 5 und 7 10 eines Gymnasiums auf die Stadtteilschule sind nachfolgend dargestellt. Jahrgangsstufe im Schulhr 2012/13 (Gymnasium) Quelle: Schulhresstatistik 2013 Anzahl Schulformwechsel auf eine Stadtteilschule zum Schulhr 2013/ Wie viele der Wechsler in Klasse 5 hatten zuvor keine Gymnasialempfehlung vorzuweisen? 139, im Übrigen siehe Antwort zu Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten nach erfolgreichem Abschluss der sechsten Klasse einer Stadtteilschule zum Schulhresbeginn 2013/2014 auf ein Gymnasium (bitte nach Möglichkeit aufschlüs-

3 Drucksache 20/12025 seln nach Namen der verlassenen Stadtteilschule und des empfangenden Gymnasiums)? Zum Schulhr 2013/2014 wechselten insgesamt 37 Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 6 einer Stadtteilschule in die Stufe 7 eines staatlichen Gymnasiums. Abgebende Stadtteilschule Bugenhagen-Schule Alsterdorf Bugenhagen-Schule im Hessepark Christian- Morgenstern- Schule Domschule St. Marien Fritz-Schumacher-Schule Gretel-Bergmann-Schule Julius-Leber-Schule Katholische Schule Altona Katholische Schule Neugraben Kurt-Tucholsky-Schule Lessing-Stadtteilschule Rudolf-Steiner-Schule Nienstedten Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule Bramfeld Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule Mümmelmannsberg Stadtteilschule Oldenfelde Stadtteilschule Poppenbüttel Stadtteilschule Stübenhofer Weg Stadtteilschule Winterhude Quelle: Schulhresstatistik 2013 Aufnehmendes staatliches Gymnasium Albert-Schweitzer-Gymnasium Charlotte-Paulsen-Gymnasium Gymnasium Alstertal Gymnasium Heidberg Heilwig-Gymnasium Gymnasium Allee Gymnasium Altona Lise-Meitner-Gymnasium Marion Dönhoff Gymnasium Gymnasium Allee Albert-Schweitzer-Gymnasium Kurt-Körber-Gymnasium Gymnasium Osterbek Gymnasium Allermöhe Gymnasium Lohbrügge Gymnasium Bondenwald Gymnasium Allee Heisenberg-Gymnasium Gymnasium Allee Immanuel-Kant-Gymnasium Lise-Meitner-Gymnasium Gymnasium Altona Gymnasium Hochrad Margaretha-Rothe-Gymnasium Gymnasium Lohbrügge Gymnasium Marienthal Gymnasium Meiendorf Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Helmut-Schmidt-Gymnasium Gymnasium Klosterschule 7. In wie vielen der vorgenannten Fälle lag bei Einschulung auf der Stadtteilschule eine/keine Gymnasialempfehlung vor? Bei der Einschulung auf eine staatliche Stadtteilschule gab es in zehn Fällen eine Gymnasialempfehlung und in 21 Fällen keine Gymnasialempfehlung. (Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand 20. Juni 2014). Im Übrigen siehe Antwort zu Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten nach Klasse 5 oder 7 10 nach dem Schulhr 2012/2013 von der Stadtteilschule auf ein Gymnasium? Die Schulformwechsel zum Schulhr 2013/2014 aus den Jahrgangsstufen 5 und 7 bis 10 einer Stadtteilschule auf ein Gymnasium sind nachfolgend aufgeführt. Anzahl Schulformwechsel Jahrgangsstufe im Schulhr 2012/13 auf ein Gymnasium zum Schulhr (Stadtteilschule) 2013/

4 Drucksache 20/ Anzahl Schulformwechsel Jahrgangsstufe im Schulhr 2012/13 auf ein Gymnasium zum Schulhr (Stadtteilschule) 2013/ Quelle: Schulhresstatistik Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schulhr 2013/2014 insgesamt die Vorstufe einer Stadtteilschule? Wie viele davon haben zuvor die Klasse 10 eines Gymnasiums besucht? Im Schulhr 2013/2014 besuchen Schülerinnen und Schüler die Stufe 11 der Stadtteilschulen (ohne Gymnasialzweig). Von diesen haben 230 im Vorhr die Stufe 10 eines Gymnasiums besucht (Quelle: Schulhresstatistik 2013). 10. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schulhr 2013/2014 insgesamt die zwölfte Jahrgangsstufe der Stadtteilschule? Wie viele davon haben zuvor die Klasse 10 eines Gymnasiums besucht? Im Schulhr 2013/2014 besuchen Schülerinnen und Schüler die Stufe 12 der Stadtteilschulen (ohne Gymnasialzweig). Von diesen haben 38 im Vorhr die Stufe 10 eines Gymnasiums besucht (Quelle: Schulhresstatistik 2013). 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schulhr 2013/2014 insgesamt die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums? Wie viele davon haben zuvor die Jahrgangsstufe 10 einer Stadtteilschule besucht? Wie viele die Jahrgangstufe 11 einer Stadtteilschule? Im Schulhr 2013/2014 besuchen Schülerinnen und Schüler die Stufe 11 eines Gymnasiums. Von diesen haben im Vorhr 18 die Stufe 10 und 15 die Stufe 11 einer Stadtteilschule besucht (Quelle: Schulhresstatistik 2013). II Wiederholungen 12. Wie viele Schülerinnen und Schüler wiederholen im Schulhr 2013/2014 die Klasse (bitte für alle Schulen und Klassenstufen einzeln aufführen)? Da es sich bei den Wiederholerzahlen überwiegend um weniger als fünf Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe handelt, ist aus Datenschutzgründen eine Ausweisung nach Klassenstufen nicht zulässig. Für die Gesamtzahlen je Schule siehe Anlage Wie viele Schülerinnen und Schüler hätten nach früher geltenden Versetzungsregelungen zum Schulhr 2013/2014 die Klasse wiederholen müssen? In wie vielen und welchen Fächern haben diese Schülerinnen und Schüler das Klassenziel nicht erreicht? (Bitte für alle Schulen und Klassenstufen einzeln aufführen.) Zum Schulhr 2013/2014 mussten 247 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 10 der staatlichen Gymnasien und der Gymnasialzweige der Stadtteilschulen wiederholen (Quelle: Schulhresstatistik 2013). Für diese Schülerinnen und Schüler galten noch die früheren Versetzungsregelungen. Im Übrigen wird nicht erhoben, wie viele Schülerinnen und Schüler nach den früher geltenden Regeln eine Jahrgangsstufe wiederholen müssten. Um die Frage zu beantworten, müssten zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 5 und 7 bis 10 aus den im Schulhr 2012/2013 vorhandenen Halbhreszeugnisse und, soweit diese durch ein Lernentwicklungsgespräch ersetzt wurden, aus den sonstigen Unterlagen Jahreszeugnisse erstellt werden. Hierbei ist zu bedenken, dass die Noten in der Regel nicht Ergebnisse von schlichten Rechenoperationen waren, sondern durch die Zeugniskonferenzen in einer pädagogisch-fachlichen Gesamtbetrachtung, die auch die Leistungsentwicklung berücksichtigte, festgesetzt wurden. Da in der integrierten Gesamtschule eine Versetzung nicht vorgesehen war, wohl aber in der Haupt- und Realschule, in der kooperativen Gesamtschule und im Gymnasium, müsste im nächsten Schritt für Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule entschieden werden, welche Regelungen zugrunde gelegt werden sollten. Schließlich müsste für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler erhoben

5 Drucksache 20/12025 werden, ob die Versetzung erreicht war. Eine solche Untersuchung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch wäre das Ergebnis der Untersuchung hypothetisch, weil nicht festgestellt werden könnte, welche der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch eine erfolgreiche Nachprüfung die nächsthöhere Jahrgangsstufe doch noch erreichen würden. III Fördern statt Wiederholen 14. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im Schulhr 2013/2014 an Förderkursen im Rahmen des Programms Fördern statt Wiederholen teil? In wie vielen und welchen Fächern? Im ersten Halbhr des Schulhres 2013/2014 haben Schülerinnen und Schüler an Förderkursen teilgenommen (Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand 31. Januar 2014). Die Daten für das zweite Halbhr werden zurzeit erhoben, die Auswertung wird voraussichtlich nach den Sommerferien vorliegen. Es werden somit jährlich weit mehr Schülerinnen und Schüler gefördert, als vor 2010 sitzengeblieben sind (vergleiche SJ 2008/09: 3.279, SJ 2009/10: 3.740). Grund dafür ist, dass die Förderung in der Regel bereits für Schülerinnen und Schüler einsetzt, die in einem Fach keine ausreichenden Leistungen erreicht haben. Dagegen blieben Schülerinnen und Schüler bis 2010 in der Regel erst dann sitzen, wenn sie in mehr als zwei Fächern mangelhafte Leistungen hatten. Die Förderung erfolgte in sieben Bereichen. Hierzu gehören Deutsch, Englisch, weitere Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften und die fächerübergreifenden Angebote wie beispielsweise Lernen lernen, Arbeitsund Selbstorganisation, soziales Lernen, Motorik oder Konzentration. Eine weitere Aufgliederung nach einzelnen Fächern erfolgt nicht. 15. Wie viel wird für die Lernförderung im Schulhr 2013/2014 insgesamt ausgegeben? Insgesamt werden die Schulen rund 11 Millionen Euro erhalten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 90 Lehrerstellen im Wert von rund 6,6 Millionen Euro (Verrechnungskostensatz A13: Euro) und Sachmitteln von rund 4,5 Millionen Euro, von denen den Schulen für das erste Halbhr bereits 2,3 Millionen Euro zugewiesen wurden. 16. Gibt es an allen Schulen für alle Fächer Förderunterricht, in denen Schülerinnen und Schüler die Leistungsanforderungen nicht erfüllen? Ab welcher Mindestzahl wird ein Förderkurs eingerichtet? Wie häufig ist es im Schulhr 2012/2013 vorgekommen, dass ein Schüler die Leistungsanforderungen in einem Fach nicht erfüllt hat und dennoch keinen Förderunterricht bekommen hat? Wie wurde in diesen Fällen verfahren? Bitte an allen Schulen abfragen. 112 Schulen haben mitgeteilt, dass sie nicht in allen Fächern Förderunterricht anbieten, in denen die Schülerinnen und Schüler die Leistungsanforderungen nicht erfüllen. In allen Schulen ist jedoch gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, die vor 2010 sitzengeblieben wären, entsprechende Lernförderung bekommen. Die Schulen haben stattdessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zur Lernförderung durchgeführt: 36 Schulen haben fächerübergreifende Lernförderung angeboten. Weitere 57 Schulen haben Priorisierungen vereinbart und die Förderung auf die Lernzielverbesserung in anderen Fächern konzentriert oder auf Wunsch der Eltern individuelle Förderung anderer Art vereinbart. Und 52 Schulen haben auf den Einzelfall abgestellte Unterstützung angeboten. Hierzu gehörten zum Beispiel die Bereitstellung von Selbstlernmaterialien, Maßnahmen zur Reduzierung von Fehlzeiten oder ein anderer Zuschnitt von Lerngruppen. Nach Meldung der Schulen erfolgte diese Art der Förderung für Schülerinnen und Schüler (Quelle: Schulabfrage, Stand 20. Juni 2014). Im Übrigen gibt es keine vorgeschriebene Mindestzahl für einen Förderkurs. 5

6 Drucksache 20/ Nach welchen Kriterien werden die Förderplätze vergeben? Haben die Schulen auch die Möglichkeit, eigene Kriterien zu entwickeln und anzuwenden? Wenn, bitte Beispiele nennen. Anspruch auf besondere individuelle Fördermaßnahmen nach 45 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) besteht, wenn eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler in einem Fach oder mehreren Fächern oder Lernbereichen die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen nicht erfüllt. Die Konkretisierung dieser Festlegung findet sich in den 2 fortfolgende Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß 45 HmbSG (VO-BF). Danach besteht der Anspruch bis zum Ende der Sekundarstufe I regelmäßig dann, wenn die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in mindestens einem Fach mit der Note mangelhaft (5) oder schlechter bewertet wurden, wobei sich in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Stadtteilschule diese Note auf den Abschluss bezieht, den zu erreichen die Schülerin beziehungsweise der Schüler mit Blick auf die Mehrzahl der Fachleistungen in der Lage ist. In der Oberstufe wird besondere Förderung bereits gewährt, wenn in einem Fach weniger als fünf Punkte erzielt wurden, da in die Gesamtqualifikation für die allgemeine Hochschulreife nur eine begrenzte Anzahl von Ergebnissen mit weniger als fünf Punkten eingebracht werden darf. Soweit die Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf besondere Förderung haben, kann die Schule diesen nicht unter Hinweis auf selbst entwickelte Kriterien zurückweisen. Die Schule ist jedoch rechtlich nicht gehindert, besondere Förderung auch den Schülerinnen und Schülern anzubieten, deren Leistungen zwar noch nicht unter der genannten Schwelle liegen, die aber zur Stabilisierung der Leistungen der besonderen Förderung bedürfen. Insoweit steht es den Schulen frei, eigene Förderkriterien zu entwickeln. Ja. 18. Sind Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Fächern nicht die Leistungsanforderungen erreichen, verpflichtet beziehungsweise bekommen sie die Möglichkeit, an mehreren Förderkursen teilzunehmen? Wenn nein, sind dafür pädagogische oder finanzielle Gründe ausschlaggebend? Wer entscheidet darüber? Bitte für alle Schulen einzeln aufführen. 19. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Schulhr 2012/2013 an Förderkursen im Rahmen des Programms Fördern statt Wiederholen teilgenommen? In wie vielen und welchen Fächern? Im ersten Schulhalbhr 2012/2013 haben Schülerinnen und Schüler an Förderkursen teilgenommen. Im zweiten Schulhalbhr waren es Schülerinnen und Schüler (Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand Februar und Juni 2013). Die Förderung erfolgte in sieben Bereichen. Hierzu gehörten Deutsch, Englisch, weitere Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften und die fächerübergreifenden Angebote wie beispielsweise Lernen lernen, Arbeitsund Selbstorganisation oder Konzentration. 20. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler haben nach der Lernförderung die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in allen Fächern erreicht? Wie viele haben sie trotz Lernförderung in einem/ in mehreren Fächern nicht erreicht? Bitte an allen Schulen einzeln abfragen. Zentral erfasst werden die Teilnahmen und der erfolgreiche Abschluss der Fördermaßnahmen in den sieben Förderbereichen. Eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler kann an mehreren Lernfördermaßnahmen teilnehmen. Nach Auskunft der Schulen haben teilnehmende Schülerinnen und Schüler die Leistungsanforderungen zum Ende des Schulhres 2012/2013 erreicht und Schülerinnen und Schüler haben die in den Bildungsplänen formulierten Lernziele in zwei oder mehreren Fächern nicht erreicht. (Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand Juni 2013). 6

7 Drucksache 20/12025 Dies bedeutet allerdings nicht, dass Schülerinnen und Schüler nach den früher geltenden Regelungen nicht versetzt worden wären. Ausgleichsregelungen sahen vor, dass Schülerinnen und Schüler mit mangelhaften Leistungen in zwei Fächern auch versetzt wurden, wenn sie diese durch sehr gute, gute oder befriedigende Leistungen in anderen Fächern ausgleichen konnten. Rücksprachen mit einzelnen Schulleitungen lassen vermuten, dass aufgrund der heutigen Regelungen mangelhafte Noten eher erteilt werden, weil sie für die Schülerinnen und Schüler keine negativen Konsequenzen haben, sondern im Gegenteil einen Rechtsanspruch auf besondere Förderung erst konstituieren. Auch die Möglichkeit, die Note mangelhaft bezogen auf die gymnasiale oder mittlere Anforderungsebene in die Note ausreichend beziehungsweise befriedigend bezogen auf die mittlere beziehungsweise erste Anforderungsebene umzurechnen, kann ein Beweggrund sein, diese Note nicht wie zuvor zu vermeiden. Angaben zum Erreichen der Lernziele in nur einem Fach liegen nicht vor. 21. Wie viele der Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2013 das Gymnasium zur Stadtteilschule verlassen mussten, haben im Halbhr zuvor ergänzende Lernförderung erhalten? Bitte an allen Schulen einzeln nachfragen. Von den 671 Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium zur Stadtteilschule verlassen haben, erhielten 512 zuvor ergänzende Lernförderungen (Quelle: Schulabfrage, Stand 20. Juni 2014). 22. Wie viele Gymnasiasten, die im Winter 2012/2013 den Hinweis bekommen hatten, dass bei vergleichbaren Leistungen zum Sommer 2013 ein Wechsel zur Stadtteilschule erforderlich ist, haben im anschließenden zweiten Schulhalbhr 2012/2013 ergänzende Lernförderung erhalten? Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler haben daraufhin das Klassenziel erreicht und konnten am Gymnasium bleiben? Im ersten Halbhr des Schulhres 2012/2013 hatten 774 Gymnasiasten der Jahrgangsstufe 6 eine Mitteilung bekommen, dass sie bei gleichbleibender Leistungsentwicklung nicht in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums übergehen können und Lernförderung erhalten. Von dieser Gruppe haben 256 die Lernförderung so erfolgreich abgeschlossen, dass sie auf dem Gymnasium verbleiben und in Jahrgang 7 übergehen konnten (Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand Februar 2013). 23. Wie viele der Schülerinnen und Schüler, die im Schulhr 2013/2014 die Klasse wiederholen, hatten im Schulhr zuvor eine ergänzende Lernförderung erhalten? Von den 501 Schülerinnen und Schülern, die im jetzigen Schulhr die Klasse wiederholen, hatten 317 im vorherigen Schulhr eine ergänzende Lernförderung erhalten (Quelle: Schulabfrage, Stand 20. Juni 2014). Freiwillige Wiederholungen sind nach 45 Absatz 2 HmbSG möglich und werden insbesondere wahrgenommen, um einen besseren Schulabschluss zu erlangen oder den Wiedereinstieg nach einem Auslandsaufenthalt oder langer Krankheit einfacher zu gestalten. 24. Mit welchem Notendurchschnitt im Zeugnis haben die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schulhres 2012/2013 das Gymnasium verlassen, die zuvor Förderunterricht erhalten haben? Ist aus Sicht der Schulen und/oder der zuständigen Behörde ein Zusammenhang zwischen der Art der Förderung (Fachlehrer, externer Förderlehrer, additiv oder integrativ et cetera) und dem Erfolg der Maßnahme erkennbar? Wenn, inwiefern? Zur Beantwortung dieser Frage müssten die Stadtteilschulen die Schülerakten der zum Schulhr 2013/2014 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen in dieser Hinsicht auswerten und dann den jeweiligen Notendurchschnitt des einzelnen Schülers oder der Schülerin errechnen. Danach müssten die Ergebnisse nach Zehntelnotendurchschnitten zusammengefasst und der zuständigen Behörde übermittelt werden. Unter anderem wegen der zurzeit laufenden Zeugniskonferenzen für alle Jahrgangsstufen ist dies in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 7

8 Drucksache 20/ Welchen Ausbildungsstand haben im Schulhr 2013/2014 die Nachhilfelehrerinnen und lehrer und wie häufig wird der Förderunterricht von derselben Lehrkraft erteilt wie der Regelunterricht? Im ersten Schulhalbhr 2013/2014 verteilten sich die Lernförderkräfte auf folgende Ausbildungsstände und Berufsgruppen: 35 Prozent Lehrkräfte, 4 Prozent sozialpädagogische Fachkräfte, 11 Prozent gewerbliche Anbieter von Nachhilfeinstitutionen und 50 Prozent Honorarkräfte. Die Gruppe der Honorarkräfte unterteilt sich wiederum in 12 Prozent pensionierte Lehrkräfte, 35 Prozent Studierende, 16 Prozent Schülerinnen und Schüler sowie 37 Prozent übrige Förderlehrkräfte wie beispielsweise Lesepaten, Lerntherapeuten, Personen mit Hochschulabschluss oder Anwärterinnen und Anwärter auf das Referendariat. Insgesamt 221 Schulen haben eigene Lehrkräfte für die Lernförderung eingesetzt. Wie oft dies die dieselbe Lehrkraft wie im Regelunterricht ist, wird nicht zentral erhoben. (Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand: Februar 2014) Siehe Anlage Welche Schulen arbeiten im Förderunterricht im Schulhr 2013/2014 mit a. Lehrerinnen und Lehrern aus dem eigenen Kollegium? b. ehemaligen Kolleginnen und Kollegen? c. Studenten oder Referendaren? 27. Wie wurde eine inhaltliche Abstimmung der Unterrichtsinhalte zwischen Förderunterricht und Regelunterricht in den Fällen gewährleistet, in denen der Unterricht nicht von derselben Lehrkraft erteilt wurde? 28. Die mangelnden Möglichkeiten für Absprachen zwischen Fach- und Förderlehrkraft wurden häufig kritisiert. Die diesbezügliche Antwort des Senats in Drs. 20/11204 bleibt unbefriedigend. a. Besteht nach der Vertragsgestaltung für Förderlehrkräfte eine Verpflichtung zu Absprachen mit dem zuständigen Fachlehrer? Bitte Formular eines Mustervertrags beilegen. Die Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren an Grund- und Stadtteilschulen sowie die Abteilungsleitungen beziehungsweise beauftragte Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien organisieren und koordinieren die Förderangebote. Dazu gehören neben der Erstellung von Förderkonzepten in der Regel Treffen und Absprachen mit den externen Förderlehrkräften, Weitergabe von fachlichen Unterrichtsthemen, Unterrichtseinheiten einschließlich der umfangreichen Aufgabestellung und Materialien. Da viele Schulen inzwischen unter den Bedingungen des Ganztages arbeiten, lassen sich derartige Gespräche einfacher als bisher durchführen. Vor allem für die individuelle Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler können alle Rückmeldeformate genutzt werden, die durch die Einzelschule eingeführt wurden. Gemeint sind die zur Leistungsbewertung von Lehrern formulierten Stellungnahmen und Hinweise, die sich regelmäßig unter Klassenarbeiten, Klausuren, Hausaufgaben, Referaten et cetera befinden. Während ältere Schülerinnen und Schüler durchaus in der Lage sind, die eigenen Schwächen und Förderbedarfe einzuschätzen und zu benennen, können bei jüngeren Schülerinnen und Schülern auch Mitteilungen über Aufgabenhefte, Logbücher oder Wochenarbeitspläne genutzt werden. Denkbar sind in besonderen Fällen gezielte Hinweise von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an die Förderlehrkräfte. Im Übrigen siehe Anlage 4. b. Wird der entsprechende Zeitaufwand des Fachlehrers berücksichtigt? Wenn, wie? 8

9 Drucksache 20/12025 Nach dem Lehrerarbeitszeitmodell steht allen Lehrkräften Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie für den fachlichen Austausch zur Verfügung. c. Sieht und organisiert die zuständige Behörde eine Form der Fachund Dienstaufsicht bezogen auf die Förderlehrkräfte? Übernehmen Lehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte der Schule die Lernförderung, erfolgt die Fach- und Dienstaufsicht durch die Schulleitung beziehungsweise den zuständigen Vorgesetzten oder die zuständige Vorgesetzte. Werden Honorarkräfte in der Lernförderung eingesetzt, unterliegen diese aufgrund ihrer Selbstständigkeit nicht der Fach- und Dienstaufsicht der Schulleitung. Es besteht für die Schulleitung die Möglichkeit einer Hospitation, um die Qualität der Leistung zu überprüfen und gegebenenfalls den Honorarvertrag zu beenden. Für Honorarkräfte siehe im Übrigen die Antwort zu 27. und 28. a. d. Erhalten diese am Ende eines Vertrages ein Dienstzeugnis oder Ähnliches? Durch wen? Auf welcher Grundlage? Wird eigenes angestelltes Personal der Schule für die Lernförderung eingesetzt, hätte dieses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Das Dienstzeugnis erstellt die Schulleitung. Grundlage ist 35 TV-L. Selbstständig tätige Honorarkräfte haben keinen Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Auf Wunsch kann ihnen aber durch die Schulleitung bestätigt werden, welche Kurse sie an der Schule in welchem Zeitraum gehalten haben. 29. Wurden die Fördermaßnahmen im Schulhr 2012/2013 integrativ oder additiv durchgeführt und inwieweit hatte das einen Einfluss auf den Erfolg der Maßnahmen? Bitte für alle Schulen einzeln aufführen und in einen Zusammenhang mit den Antworten zu Fragen 20. bis 24. stellen. Das Programm Fördern statt Wiederholen sieht ausschließlich additive Fördermaßnahmen vor. 30. Erwartet die zuständige Behörde, dass Schulen tätig werden, wenn Schülerinnen und Schüler nicht an notwendigen Fördermaßnahmen teilnehmen? Welche Maßnahmen können ergriffen werden? Bietet die zuständige Behörde dabei Hilfestellung? Wenn, welche? Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Lern- und Fördervereinbarung getroffen haben, sind während des Geltungszeitraums der Vereinbarung zur Teilnahme an den verabredeten schulischen Maßnahmen verpflichtet. Fehlen sie dennoch, ist die Schule aufgefordert, auf das Verhalten der Schülerinnen und Schüler einzuwirken. Dies geschieht in aller Regel durch pädagogische Maßnahmen. In Zweifelsfällen beraten die Schulaufsicht und die Rechtsabteilung der zuständigen Behörde die Schulen. 31. Schulpraktiker sagen, dass Förderung besonders wirksam ist, wenn Schülerinnen und Schüler den Boden noch nicht völlig unter den Füßen verloren haben ( Fördern bei Note 4-, nicht erst bei 5 ). An wie vielen und welchen Schulen besteht die Möglichkeit, freiwillig an den Fördermaßnahmen teilzunehmen, auch wenn die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt sind? Sind der zuständigen Behörde hierzu Erfahrungen der Schulen bekannt? Wenn, welche? 197 Schulen bieten ihrer Schülerschaft die Möglichkeit, freiwillig an Fördermaßnahmen teilzunehmen, auch wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme noch nicht erfüllt sind (Quelle: Schulabfrage, Stand ). Im Übrigen siehe Anlage 5 und Antwort zu Gibt es Rückmeldungen zu den Förderkursen von den Schülern oder von den Eltern? 9

10 Drucksache 20/12025 Wenn, welche Beanstandungen oder Zustimmungsbekundungen gibt es? Die zuständige Behörde hat ein Beschwerdemanagement eingeführt, an das sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulen wenden können. Strukturell bedingte Missstände wurden nicht vorgebracht. In Einzelfällen hatten Eltern Fragen zur Lernförderung. Durch Information und Beratung konnten die Anliegen der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigt werden. 33. Gab es im Schulhr 2013/2014 Änderungen bei der Durchführung der Fördermaßnahmen im Vergleich zum Schulhr 2012/2013? Wenn, welche und aus welchem Grund? Bitte an allen Schulen einzeln abfragen. 52 Schulen haben ihre Förderung im Vergleich zum Vorhr für mehr als die Hälfte aller Lernfördermaßnahmen umgestellt. Die Änderungen bezogen sich auf die Gruppengröße der Förderkurse (28 Schulen) sowie die zeitliche Rhythmisierung und Dauer der Förderung (27 Schulen). 39 Schulen haben den Personaleinsatz und zehn Schulen haben die zu fördernden Fächer geändert. Die Schulen haben ein Merkmal oder mehrere Merkmale ihrer Lernförderung geändert (Quelle: Schulabfrage, Stand 20. Juni 2014). 34. Gibt es Pläne der zuständigen Behörde, die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Fördermaßnahmen dahingehend zu ändern, dass nicht nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die die Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern oder Lernbereichen nicht erfüllen, sondern auch gefährdete Schülerinnen und Schüler? Die zuständige Behörde plant keine Umstellung der bisherigen Verfahren. Die freiwillige Teilnahme an der Lernförderung ist bereits jetzt möglich. Die Zahl der nach dem Programm Fördern statt Wiederholen erfolgreich geförderten Schülerinnen und Schüler ist höher, als die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die vor 2010 eine Klasse wiederholt haben. Im Übrigen siehe Antwort zu 17. Die Schule ist jedoch rechtlich nicht gehindert, besondere Förderung auch den Schülerinnen und Schülern anzubieten, deren Leistungen zwar noch nicht unter der genannten Schwelle liegen, die aber zur Stabilisierung der Leistungen der besonderen Förderung bedürfen 35. Plant die zuständige Behörde eine wissenschaftliche Evaluation des Programms Fördern statt Wiederholen? Wenn, wann? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde beabsichtigt, beginnend mit dem Schulhr 2014/2015 das Programm Fördern statt Wiederholen zu evaluieren. 10

11 Drucksache 20/12025 Anlage 1 Schulformwechsel aus der Stufe 6 eines staatlichen Hamburger Gymnasiums zum Schulhr 2013/14 abgebendes Gymnasium Anzahl Schulformwechsel 1) aus Stufe 6 Albert-Schweitzer-Gymnasium 7 Albrecht-Thaer-Gymnasium 12 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 28 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 20 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 21 Christianeum <5 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium <5 Friedrich-Ebert-Gymnasium 14 Gelehrtenschule des Johanneums <5 Goethe-Gymnasium 27 Gymnasium Allee 18 Gymnasium Allermöhe 21 Gymnasium Alstertal 11 Gymnasium Altona 13 Gymnasium Blankenese <5 Gymnasium Bondenwald 8 Gymnasium Bornbrook 28 Gymnasium Buckhorn 7 Gymnasium Corveystraße 15 Gymnasium Dörpsweg 15 Gymnasium Eppendorf 5 Gymnasium Farmsen 29 Gymnasium Finkenwerder 6 Gymnasium Grootmoor 9 Gymnasium Hamm 21 Gymnasium Heidberg 17 Gymnasium Hochrad <5 Gymnasium Hummelsbüttel 17 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 10 Gymnasium Klosterschule 7 Gymnasium Lerchenfeld 25 Gymnasium Lohbrügge 20 Gymnasium Marienthal 13 Gymnasium Meiendorf 18 Gymnasium Oberalster <5 Gymnasium Ohlstedt 7 Gymnasium Ohmoor 15 Gymnasium Oldenfelde 24 Gymnasium Osterbek 18 Gymnasium Othmarschen <5 Gymnasium Rahlstedt 13 Gymnasium Rissen <5 Gymnasium Süderelbe 13 Hansa-Gymnasium Bergedorf 16 Heilwig-Gymnasium 14 Heinrich-Heine-Gymnasium 5 Heisenberg-Gymnasium 12 Helene-Lange-Gymnasium <5 Helmut-Schmidt-Gymnasium 33 Immanuel-Kant-Gymnasium 9 Johannes-Brahms-Gymnasium 29 Kurt-Körber-Gymnasium 32 11

12 Drucksache 20/12025 Anzahl Schulformwechsel 1) abgebendes Gymnasium aus Stufe 6 Lise-Meitner-Gymnasium 16 Luisen-Gymnasium Bergedorf 6 Margaretha-Rothe-Gymnasium 19 Marion Dönhoff Gymnasium 6 Matthias-Claudius-Gymnasium 15 Walddörfer-Gymnasium 8 Wilhelm-Gymnasium 8 Schulformwechsel insgesamt 809 Quelle: Schulhresstatistik 2013 Anmerkungen: Aus Datenschutzgründen findet sich bei Schulen mit weniger als fünf Schulformwechseln aus Stufe 6 jeweils der Eintrag "<5", um eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen. 1) Im Rahmen der Schulhresstatistik werden Schulformwechsel zum Beginn eines Schulhres erfasst, darin enthalten sind auch unterjährige Schulformwechsel des vergangenen Schulhres. Eine Unterscheidung zwischen unterjährigen Schulformwechseln und solchen, die zum Schulhresende stattfinden, ist somit nicht möglich. 12

13 Drucksache 20/12025 Anlage 2 Klassenwiederholungen an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in den Jahrgangsstufen 1 bis 13 im Schulhr 2013/14 Schulname Klassenwiederholungen insgesamt (Stufen 1-13) Adolph-Diesterweg-Schule <5 Adolph-Schönfelder-Schule <5 Albert-Schweitzer-Gymnasium 11 Albert-Schweitzer-Schule <5 Albrecht-Thaer-Gymnasium 11 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 19 Brüder-Grimm-Schule 11 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 20 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 13 Christianeum 10 Clara-Grunwald-Schule 6 Elbinselschule <5 Elbkinder Grundschule <5 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 39 Erich Kästner Schule 27 Fridtjof-Nansen-Schule <5 Friedrich-Ebert-Gymnasium 21 Fritz-Köhne-Schule <5 Fritz-Schumacher-Schule 19 Ganztagsgrundschule Am Johannisland <5 Ganztagsgrundschule Sternschanze <5 Ganztagsschule Fährstraße <5 Gelehrtenschule des Johanneums 11 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 10 Goethe-Gymnasium 13 Goethe-Schule-Harburg 38 Gorch-Fock-Schule <5 Gretel-Bergmann-Schule 28 Grundschule am Kiefernberg 5 Grundschule Bindfeldweg <5 Grundschule Bramfeld <5 Grundschule Eckerkoppel <5 Grundschule Edwin-Scharff-Ring <5 Grundschule Franzosenkoppel <5 Grundschule Goosacker <5 Grundschule Groß Flottbek <5 Grundschule Großlohering <5 Grundschule Hasenweg <5 Grundschule Hoheluft <5 Grundschule Horn <5 Grundschule Islandstraße <5 Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen <5 Grundschule Kirchdorf 6 Grundschule Lohkampstraße <5 Grundschule Luruper Hauptstraße <5 Grundschule Mümmelmannsberg <5 Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrundschule (GBS) <5 Grundschule Neurahlstedt <5 Grundschule Nydamer Weg <5 Grundschule Osterbrook <5 Grundschule Rahewinkel 6 Grundschule Schimmelmannstraße <5 13

14 Drucksache 20/12025 Schulname Klassenwiederholungen insgesamt (Stufen 1-13) Grundschule Thadenstraße <5 Grundschule Tonndorf <5 Gymnasium Allee 12 Gymnasium Allermöhe 8 Gymnasium Alstertal 8 Gymnasium Altona 14 Gymnasium Blankenese 13 Gymnasium Bondenwald 16 Gymnasium Bornbrook 5 Gymnasium Buckhorn 29 Gymnasium Corveystraße 21 Gymnasium Dörpsweg 14 Gymnasium Eppendorf 8 Gymnasium Farmsen 11 Gymnasium Finkenwerder 13 Gymnasium Grootmoor 30 Gymnasium Hamm 17 Gymnasium Heidberg 17 Gymnasium Hochrad 37 Gymnasium Hoheluft <5 Gymnasium Hummelsbüttel 9 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 27 Gymnasium Klosterschule 29 Gymnasium Lerchenfeld 10 Gymnasium Lohbrügge 26 Gymnasium Marienthal 8 Gymnasium Meiendorf 5 Gymnasium Oberalster 14 Gymnasium Ohlstedt 8 Gymnasium Ohmoor 20 Gymnasium Oldenfelde 10 Gymnasium Osterbek <5 Gymnasium Othmarschen 13 Gymnasium Rahlstedt 8 Gymnasium Rissen <5 Gymnasium Süderelbe 9 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 25 Hansa-Gymnasium Bergedorf 18 Heilwig-Gymnasium 21 Heinrich-Heine-Gymnasium 12 Heinrich-Hertz-Schule 34 Heinrich-Wolgast-Schule <5 Heisenberg-Gymnasium 6 Helene-Lange-Gymnasium 18 Helmut-Schmidt-Gymnasium 8 Ida Ehre Schule 17 Immanuel-Kant-Gymnasium 7 Irena-Sendler-Schule 37 Johannes-Brahms-Gymnasium 16 Julius-Leber-Schule 23 Katharinenschule in der Hafencity <5 Kurt-Körber-Gymnasium <5 Kurt-Tucholsky-Schule 39 Lessing-Stadtteilschule 35 14

15 Drucksache 20/12025 Schulname Klassenwiederholungen insgesamt (Stufen 1-13) Lise-Meitner-Gymnasium 14 Louise Schroeder Schule <5 Luisen-Gymnasium Bergedorf 18 Margaretha-Rothe-Gymnasium 8 Marie-Beschütz-Schule <5 Marion Dönhoff Gymnasium 13 Matthias-Claudius-Gymnasium 13 Max-Brauer-Schule 12 Max-Schmeling-Stadtteilschule 16 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 30 Otto-Hahn-Schule 57 Rudolf-Roß-Grundschule <5 Schule Ahrensburger Weg <5 Schule Alsterdorfer Straße <5 Schule am Eichtalpark <5 Schule am Schleemer Park 6 Schule Am Walde <5 Schule An den Teichwiesen 8 Schule an der Burgweide <5 Schule An der Gartenstadt 5 Schule An der Isebek 5 Schule An der Seebek <5 Schule Anna-Susanna-Stieg <5 Schule Appelhoff <5 Schule Arp-Schnitger-Stieg <5 Schule auf der Uhlenhorst <5 Schule auf der Veddel 15 Schule Bandwirkerstraße <5 Schule Barlsheide <5 Schule Beim Pachthof <5 Schule Bekassinenau <5 Schule Bergstedt <5 Schule Brehmweg <5 Schule Brockdorffstraße <5 Schule Burgunderweg <5 Schule Carl-Cohn-Straße <5 Schule Charlottenburger Straße <5 Schule Cranz <5 Schule Curslack-Neuengamme <5 Schule Dempwolffstraße <5 Schule Duvenstedter Markt <5 Schule Eduardstraße <5 Schule Eenstock <5 Schule Eulenkrugstraße <5 Schule Fahrenkrön <5 Schule Friedrich-Frank-Bogen <5 Schule Fuchsbergredder <5 Schule Furtweg <5 Schule Genslerstraße <5 Schule Grumbrechtstraße 12 Schule Grützmühlenweg <5 Schule Hasselbrook <5 Schule Heidacker <5 Schule Hohe Landwehr <5 Schule Humboldtstraße <5 15

16 Drucksache 20/12025 Schulname Klassenwiederholungen insgesamt (Stufen 1-13) Schule In der Alten Forst <5 Schule Jenfelder Straße <5 Schule Kamminer Straße <5 Schule Kapellenweg <5 Schule Kerschensteinerstraße <5 Schule Kielortallee <5 Schule Klein Flottbeker Weg <5 Schule Knauerstraße <5 Schule Krohnstieg <5 Schule Kroonhorst <5 Schule Lämmersieth <5 Schule Langbargheide <5 Schule Lehmkuhlenweg <5 Schule Lemsahl-Mellingstedt <5 Schule Leuschnerstraße <5 Schule Maretstraße 7 Schule Marmstorf <5 Schule Marschweg 5 Schule Max-Eichholz-Ring <5 Schule Mittlerer Landweg <5 Schule Molkenbuhrstraße <5 Schule Moorflagen <5 Schule Neubergerweg <5 Schule Neuland <5 Schule Ochsenwerder <5 Schule Ohrnsweg <5 Schule Öjendorfer Damm <5 Schule Rahlstedter Höhe <5 Schule Ratsmühlendamm <5 Schule Redder <5 Schule Rellinger Straße 7 Schule Röthmoorweg <5 Schule Sander Straße <5 Schule Scheeßeler Kehre <5 Schule Schenefelder Landstraße <5 Schule Schulkamp <5 Schule Sethweg <5 Schule Speckenreye <5 Schule Stengelestraße <5 Schule Sterntalerstraße <5 Schule Strenge <5 Schule Surenland <5 Schule Tornquiststraße <5 Schule Traberweg <5 Schule Trenknerweg <5 Schule Turmweg 5 Schule Vizelinstraße <5 Schule Wegenkamp <5 Schule Wesperloh <5 Schule Wildschwanbrook <5 Schule Windmühlenweg <5 Schule Zollenspieker 5 Stadtteilschule Alter Teichweg 20 Stadtteilschule Altrahlstedt 10 16

17 Drucksache 20/12025 Schulname Klassenwiederholungen insgesamt (Stufen 1-13) Stadtteilschule Am Hafen 39 Stadtteilschule Am Heidberg 18 Stadtteilschule am See 6 Stadtteilschule Bahrenfeld 14 Stadtteilschule Barmbek 60 Stadtteilschule Bergedorf 19 Stadtteilschule Bergstedt 9 Stadtteilschule Blankenese 21 Stadtteilschule Bramfeld 19 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 7 Stadtteilschule Eidelstedt 20 Stadtteilschule Eppendorf 19 Stadtteilschule Finkenwerder 7 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 16 Stadtteilschule Goosacker 7 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 63 Stadtteilschule Helmuth Hübener 13 Stadtteilschule Horn 24 Stadtteilschule Kirchwerder 8 Stadtteilschule Langenhorn 13 Stadtteilschule Lohbrügge 17 Stadtteilschule Lurup 18 Stadtteilschule Meiendorf <5 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 29 Stadtteilschule Niendorf 22 Stadtteilschule Öjendorf 11 Stadtteilschule Oldenfelde 20 Stadtteilschule Poppenbüttel 21 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 19 Stadtteilschule Rissen 10 Stadtteilschule St. Georg 12 Stadtteilschule Stellingen 24 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 6 Stadtteilschule Süderelbe 11 Stadtteilschule Walddörfer 31 Stadtteilschule Wilhelmsburg 7 Stadtteilschule Winterhude 19 Theodor-Haubach-Schule 5 Walddörfer-Gymnasium 21 Westerschule Finkenwerder <5 Wilhelm-Gymnasium 8 Insgesamt Quelle: Schulhresstatistik 2013 Anmerkung: Aus Datenschutzgründen findet sich bei Schulen mit weniger als fünf Schulformwechseln aus den Stufen 1 bis 13 jeweils der Eintrag "<5", um eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen. 17

18 Drucksache 20/12025 Anlage 3 Schulen, die im Förderunterricht im ersten Schulhalbhr 2013/14 mit Lehrkräften aus dem eigenen Kollegium, mit ehemaligen Lehrkräften oder mit Studierenden und Referendaren gearbeitet haben Lernförderung durch Schulname eigene Lehrkräfte Lehrkräfte Referendare pensionierte Studierende, Abendschule St. Georg Abendschule Vor dem Holstentor Adolph-Diesterweg-Schule Albert-Schweitzer-Gymnasium Albert-Schweitzer-Schule Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Anton-Rée-Schule Allermöhe Aueschule Finkenwerder Brüder-Grimm-Schule Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Charlotte-Paulsen-Gymnasium Christianeum Clara-Grunwald-Schule Elbinselschule Elbkinder Grundschule Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium Erich Kästner Schule Fridtjof-Nansen-Schule Friedrich-Ebert-Gymnasium Fritz-Köhne-Schule Fritz-Schumacher-Schule Ganztagsgrundschule Am Johannisland Ganztagsgrundschule Sternschanze Ganztagsschule an der Elbe Ganztagsschule Fährstraße Gelehrtenschule des Johanneums Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Goethe-Gymnasium Goethe-Schule-Harburg Goldbek-Schule Gorch-Fock-Schule Gretel-Bergmann-Schule Grundschule Am Heidberg Grundschule am Kiefernberg Grundschule Archenholzstraße Grundschule Arnkielstraße Grundschule Bindfeldweg Grundschule Bramfeld Grundschule Eckerkoppel Grundschule Edwin-Scharff-Ring Grundschule Franzosenkoppel Grundschule Goosacker Grundschule Groß Flottbek Grundschule Großlohering Grundschule Hasenweg Grundschule Hausbruch/Lange Striepen Grundschule Heidhorst Grundschule Hoheluft Grundschule Horn Grundschule Islandstraße 18

19 Drucksache 20/12025 Lernförderung durch Schulname eigene Lehrkräfte Lehrkräfte Referendare pensionierte Studierende, Grundschule Kirchdorf Grundschule Luruper Hauptstraße Grundschule Mendelstraße Grundschule Mümmelmannsberg Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrs. Grundschule Nydamer Weg Grundschule Osterbrook Grundschule Poppenbüttel Grundschule Rahewinkel Grundschule Schimmelmannstraße Grundschule St.Pauli Grundschule Stübenhofer Weg Grundschule Thadenstraße Gymnasium Allee Gymnasium Allermöhe Gymnasium Alstertal Gymnasium Altona Gymnasium Blankenese Gymnasium Bondenwald Gymnasium Bornbrook Gymnasium Buckhorn Gymnasium Corveystraße Gymnasium Dörpsweg Gymnasium Eppendorf Gymnasium Finkenwerder Gymnasium Grootmoor Gymnasium Hamm Gymnasium Heidberg Gymnasium Hochrad Gymnasium Hoheluft Gymnasium Hummelsbüttel Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Gymnasium Klosterschule Gymnasium Lerchenfeld Gymnasium Lohbrügge Gymnasium Marienthal Gymnasium Meiendorf Gymnasium Oberalster Gymnasium Ohlstedt Gymnasium Ohmoor Gymnasium Oldenfelde Gymnasium Osterbek Gymnasium Othmarschen Gymnasium Rahlstedt Gymnasium Rissen Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Hansa-Gymnasium Bergedorf Hansa-Kolleg Heilwig-Gymnasium Heinrich-Heine-Gymnasium Heinrich-Hertz-Schule Heinrich-Wolgast-Schule Heisenberg-Gymnasium 19

20 Drucksache 20/12025 Lernförderung durch Schulname eigene Lehrkräfte Lehrkräfte Referendare pensionierte Studierende, Helene-Lange-Gymnasium Helmut-Schmidt-Gymnasium Ida Ehre Schule Immanuel-Kant-Gymnasium Irena-Sendler-Schule Johannes-Brahms-Gymnasium Julius-Leber-Schule Katharinenschule in der Hafencity Kurt-Körber-Gymnasium Kurt-Tucholsky-Schule Lessing-Stadtteilschule Lise-Meitner-Gymnasium Loki-Schmidt-Schule Louise Schroeder Schule Luisen-Gymnasium Bergedorf Margaretha-Rothe-Gymnasium Marie-Beschütz-Schule Marion Dönhoff Gymnasium Matthias-Claudius-Gymnasium Max-Brauer-Schule Max-Schmeling-Stadtteilschule Max-Traeger-Schule Nelson-Mandela-Schule Otto-Hahn-Schule ReBBZ Altona-West ReBBZ Bergedorf ReBBZ Billstedt ReBBZ Eimsbüttel ReBBZ Harburg ReBBZ Mitte ReBBZ Nord ReBBZ Wandsbek-Nord ReBBZ Wandsbek-Süd ReBBZ Wilhelmsburg ReBBZ Winterhude Rudolf-Roß-Grundschule Schule Ahrensburger Weg Schule Alsterdorfer Straße Schule Alsterredder Schule Altengamme-Deich Schule am Eichtalpark Schule am Schleemer Park Schule Am Sooren Schule Am Walde Schule An den Teichwiesen Schule an der Burgweide Schule An der Gartenstadt Schule An der Glinder Au Schule An der Isebek Schule An der Seebek Schule Anna-Susanna-Stieg Schule auf der Uhlenhorst Schule auf der Veddel 20

21 Drucksache 20/12025 Lernförderung durch pensionierte Lehrkräfte Schulname eigene Lehrkräfte Schule Bahrenfelder Straße Schule Barlsheide Schule Beim Pachthof Schule Bekassinenau Studierende, Referendare Schule Bergstedt Schule Brehmweg Schule Brockdorffstraße Schule Buckhorn Schule Carl-Cohn-Straße Schule Charlottenburger Straße Schule Cranz Schule Curslack-Neuengamme Schule Dempwolffstraße Schule Döhrnstraße Schule Duvenstedter Markt Schule Eberhofweg Schule Ernst-Henning-Straße Schule Eulenkrugstraße Schule Fahrenkrön Schule Friedrich-Frank-Bogen Schule Frohmestraße Schule Fünfhausen-Warwisch Schule Furtweg Schule Genslerstraße Schule Grumbrechtstraße Schule Hasselbrook Schule Heidacker Schule Hinsbleek Schule Hinter der Lieth Schule Hohe Landwehr Schule In der Alten Forst Schule Iserbarg Schule Iserbrook Schule Jenfelder Straße Schule Kamminer Straße Schule Kapellenweg Schule Kerschensteinerstraße Schule Kielortallee Schule Klein Flottbeker Weg Schule Knauerstraße Schule Krohnstieg Schule Kroonhorst Schule Lämmersieth Schule Langbargheide Schule Lehmkuhlenweg Schule Leuschnerstraße Schule Lutterothstraße Schule Maretstraße Schule Marschweg Schule Max-Eichholz-Ring Schule Mendelssohnstraße Schule Mittlerer Landweg Schule Molkenbuhrstraße 21

22 Drucksache 20/12025 Lernförderung durch Schulname eigene Lehrkräfte Lehrkräfte Referendare pensionierte Studierende, Schule Moorflagen Schule Müssenredder Schule Nettelnburg Schule Neuland Schule Ochsenwerder Schule Ohkamp Schule Ohrnsweg Schule Öjendorfer Damm Schule Oppelner Straße Schule Potsdamer Straße Schule Ratsmühlendamm Schule Redder Schule Rellinger Straße Schule Richardstraße Schule Rönnkamp Schule Rothestraße Schule Röthmoorweg Schule Rungwisch Schule Scheeßeler Kehre Schule Schenefelder Landstraße Schule Schnuckendrift Schule Schulkamp Schule Sethweg Schule Speckenreye Schule Stengelestraße Schule Sterntalerstraße Schule Strenge Schule Surenland Schule Tornquiststraße Schule Traberweg Schule Trenknerweg Schule Turmweg Schule Vizelinstraße Schule Wegenkamp Schule Wesperloh Schule Wielandstraße Schule Wildschwanbrook Schule Windmühlenweg Stadtteilschule Alter Teichweg Stadtteilschule Altrahlstedt Stadtteilschule Am Hafen Stadtteilschule Am Heidberg Stadtteilschule am See Stadtteilschule Bahrenfeld Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Bergedorf Stadtteilschule Bergstedt Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule Bramfeld Stadtteilschule Eidelstedt Stadtteilschule Eppendorf Stadtteilschule Finkenwerder Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 22

23 Drucksache 20/12025 noch Anlage 3 Lernförderung durch Schulname eigene Lehrkräfte Lehrkräfte Referendare pensionierte Studierende, Stadtteilschule Goosacker Stadtteilschule Hamburg-Mitte Stadtteilschule Helmuth Hübener Stadtteilschule Horn Stadtteilschule Humboldtstraße Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule Langenhorn Stadtteilschule Lohbrügge Stadtteilschule Lurup Stadtteilschule Meiendorf Stadtteilschule Mümmelmannsberg Stadtteilschule Niendorf Stadtteilschule Öjendorf Stadtteilschule Oldenfelde Stadtteilschule Poppenbüttel Stadtteilschule Richard-Linde-Weg Stadtteilschule Rissen Stadtteilschule Stellingen Stadtteilschule Stübenhofer Weg Stadtteilschule Walddörfer Stadtteilschule Wilhelmsburg Stadtteilschule Winterhude Theodor-Haubach-Schule Walddörfer-Gymnasium Westerschule Finkenwerder Wilhelm-Gymnasium Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand Februar

24 Drucksache 20/12025 Anlage 4 zu Drs. 20/12025 Vertrag über freie Mitarbeit in der Lernförderung Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und (im Folgenden: Auftragnehmer) wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit (Honorarvertrag) in der Lernförderung vereinbart: 1 Tätigkeit Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeberin folgende Leistung erbringen: Die Leistung erfolgt zeitlich und endet mit dem. Die Leistung wird nicht während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen erbracht und geschuldet. Die Leistung wird wie folgt erbracht und geschuldet: Die Auftraggeberin stellt einen geeigneten Raum in der Schule zur Verfügung. Nachhilfe- Der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme beträgt dadurch wöchentlich stunden (à 45 Minuten 60 Minuten 90 Minuten Minuten). 2 Weisungsfreiheit (1) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer ist insbesondere in der inhaltlichen Gestaltung seiner Tätigkeit an keine besonderen Vorgaben gebunden und handelt eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer ist auch an keine zeitlichen oder örtlichen Vorgaben gebunden, soweit dies nicht in der Auftragsbeschreibung in 1 ausdrücklich geregelt worden ist. Ein Arbeitsverhältnis wird mit dieser Vereinbarung nicht begründet. (2) Der Auftragnehmer wird durch diese Vereinbarung in keiner Weise beschränkt, gleichartige Leistungen auch für Dritte zu erbringen. 3 Leistungserbringung (1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung in der für Nachhilfe in dem vertraglich fixierten Lernbereich für die genannte Schülergruppe fachlich angemessenen und üblichen Qualität. PS

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