Wahlprüfsteine zu hebammenspezifischen Fragen für die Landtagswahl 2012

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1 Wahlprüfsteine zu hebammenspezifischen Fragen für die Landtagswahl Zeitgemäße gesetzliche Regelungen a) Die Forderungen des DHV und die des AKF werden von mir vorbehaltlos unterstützt. Qualitätssicherung, Ausbildungsordnung und all jene Items, die von den Fachgremien als neu zu implementieren erforderlich erachtet werden, beinhalten diese. Unserer Ansicht nach sollte dies so schnell wie möglich geschehen. b) Dem stimme ich vorbehaltlos zu, wobei ich mir wünschen würde, wenn ein Risikobehafteter Gestationsdiabetes grundsätzlich bei jeder Schwangeren gemacht werden sollte. Dies stütze ich auf Untersuchungen, die im Consensuspapier des Instituts für Leistungsdiagnostik und des MqnÄrN und der Kooperation Westerwälder Ärztenetze erarbeitet wurden. 2. Situation der Hebammen in den Krankenhäusern a) DIE LINKE setzt sich für Personalmindestquoten ein. Ein entsprechender Antrag war vor der Landtagsauflösung für die zweite Jahreshälfte 2012 bereits in Planung und könnte wenige Monate nach der Neuwahl von uns eingebracht werden. b) Gute Arbeitsbedingungen sind immer gekoppelt an ausreichende Erholungszeiten, an ein leistungsförderndes Arbeitsklima. Hierzu gehört auch eine psychologische Betreuung sowohl der Schwangeren/Gebärenden als auch des Hilfspersonals. Eine angemessene Vergütung ist auch schon aus ethischen Gründen aus meiner Sicht erforderlich. Zudem muss es die eben schon genannten Personalmindestquoten geben. c) Ich bin schon aus grundsätzlichen Gründen gegen jede Privatisierung von ärztlichen Leistungen. In unserem Grundsatzprogramm steht Gesundheit ist keine Ware. Es kann nicht angehen, dass Krankenhausträger Gewinne an Aktienbesitzer ausschütten und so die Beitragszahlungen der Krankenversicherten nicht in die Gesundheitversorgung, sondern in die Geldvermehrung gesteckt

2 werden. Ob eine oder mehr Sectiones gemacht werden, wird dann nur aus der Sicht der Gewinnoptimierung gesehen. d) Es muss einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich attraktiven Regionen geben und das Gesundheitssystem muss insgesamt auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt werden. Bei immer weniger Einkommen aus Arbeit und immer mehr Einkommen aus Gewinnen und Vermögen, müssen endlich auch diese Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen werden. Dann bleibt auch mehr Geld für die Bezahlung von Hebammen in strukturschwachen Regionen. 3. Vergütung der angestellten Hebammentätigkeit a) Eines der wichtigsten Wahlziele der LINKEN ist die Abschaffung prekärer Arbeitsplätze, ebenso wie ein Ende der Beschäftigung von Hebammen im Niedriglohnsektor. Sollte dies nicht gelingen, werden in einigen Jahren hundert tausende von Frauen in Altersarmut leben müssen. Wehren Sie sich gegen diese Tendenz in den privaten Kliniken und wo auch immer Sie solche Arbeitsverhältnisse sehen. Wir stehen Ihnen als Partei DIE LINKE zur Seite, dafür stehe ich gerade! b) Angestellte Hebammen werden in öffentlichen Kliniken in der Regel nach dem TVöD bzw. dem TV-L vergütet, wenn sie allerdings ihrer Ausbildung und ihrer Tätigkeit entsprechend eingruppiert wären, müssten sie in etwa das Gehalt eines Facharztes bekommen. Die Eingruppierung von Hebammen ist ein Ergebnis der Diskriminierung von Frauen im Berufsleben. Sie verdienen weniger, weil ihre Tätigkeit weniger gewertschätzt wird. DIE LINKE steht für ein Ende des Einkommensgefälles zwischen Männer und Frauen. 4. Vergütung freiberuflicher Hebammentätigkeit

3 a) DIE LINKE setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Dies gilt selbstverständlich auch für freiberufliche Hebammen. b) Bereits 1997 hat die Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, nach der ein Vergütungsrückstand von fast 19 % bestehe. Die Vergütung wurde seitdem nur in einem geringen Maß effektiv angehoben. Der Anstieg der Vergütung eines Hebammenbesuches (2001: 23,01 ; 2011: 27 ) wird bereits durch die Inflation sowie die verstärkten Leistungsanforderung aufgefressen. Höhere Löhne sind eine unserer wichtigsten Wahlkampfforderungen. Eine Anpassung nach oben ist längst überfällig. Wir stehen Ihnen in dieser Frage zur Seite! c) Wir fordern auch für die freiberufliche Hebamme, wie für alle anderen Berufsgruppen die Verpflichtung sich in eine angemessene Altersversorgung ein zu binden. Dies wird dann finanzierbar, wenn die der Partei DIE LINKE geforderte Bürgerversicherung sich durchsetzen sollte, in der jeder in die Sozialversicherung ein zu zahlen hat, gemessen an seinem Einkommen, egal aus welcher Quelle das Einkommen stammt. d) Wir brauchen einen Risiko-Strukturausgleich (RSA) für Hebammen. Aus diesem wären dann auch Versicherungsleistungen zu finanzieren, so daß sowohl die in Geburtshäusern arbeitenden Ärzte als auch die Hebammen finanziell entlastet werden. Ansonsten werden wir nicht nur zunehmend mehr Sectiones bekommen sondern auch zunehmend weniger geburtshilflich Tätige, egal ob Ärzte oder Hebammen. e) Eine Verbesserung der Vergütung und der Arbeitsbedingungen der Hebammen wird dazu beitragen, dass Mütter und Neugeborene besser versorgt werden können. Die Leistungsanforderungen an die Hebammen sollten neu definiert werden und im SGB V aufgenommen werden. Der neu zu schaffende RSA sollte als unterstützendes ökonomisches Reservoir eingesetzt werden. 5. Steigende Kosten durch erhöhte Kaiserschnittraten a) DIE LINKE lehnt das DRG-Modell grundsätzlich ab. Es fördert die Ökonomisierung des Gesundheitswesens, weil bei jeder Behandlung immer die Eingruppierung und die damit verbundene Vergütung im Mittelpunkt stehen und nicht die medizinischen Notwendigkeiten. Stattdessen sollte es wieder eine Vergütung nach der aufgebrachten Zeit für eine Behandlung geben, die dann unabhängig von der konkreten Behandlungsmethode ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Patientin angepasst sein kann.

4 b) Aufklärungskampagnen müssen verstärkt gefördert werden. Derzeit wird aber immer stärker auf Gerätemedizin, statt auf präventive Maßnahmen gesetzt. Das ist Teil der Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung, der die Partei DIE LINKE entschieden entgegentritt. Wir möchten Gelder grundsätzlich in evaluierte präventive Projekte stecken, von denen auch eine Aufklärungskampagne zu finanzieren wäre. 6. Finanzierung der außerklinischen Hebammenausbildung a) Die Finanzierung müsste aus staatlichen Geldern kommen. Dies wäre auch ohne große Zusatzkosten dann möglich, wenn wir die von der Partei DIE LINKE geforderte Bürgerversicherung einführen könnten. Der Beitragssatz für die Krankenkassenbeiträge würde sich sofort auf knapp über 10 % senken. Nur 0, 2 bis 0,3 %-Punkte aus diesem Beitragssatz würden ausreichen, eine solche Schule so zu führen, dass sie den Anforderungen entspricht. b) Nach Einführung einer Bürgerversicherung wäre dies ein kurzer Zeitraum, der keine halbe Legislaturperiode erforderte. Bis dahin bedarf es der Motivation von Stiftungen, von öffentlichen Geldgebern, von Trägern der öffentlichen Hand, eine solche Akademie auf gesunde Beine zu stellen. 7. Familienhebammen: Kinderschutz und frühere Hilfen a) Wir fordern wie für alle Arbeitnehmer ein leistungsangepasstes Honorar. Es ist skandalös, dass dieser so wichtige Berufszweig in der aktuellen Koalition kein ausreichendes Gehör findet. Wir wollen Ihre Interessen in diesem Punkt so vertreten, dass der Beruf wieder attraktiv wird und eine Zukunftsperspektive hat. Wir von der Partei DIE LINKE fordern für unser Land eine flächendeckende Versorgung der Schwangeren mit Hebammen, welche ja keineswegs ihr Tätigkeitsfeld auf die Entbindung selbst beschränken. b) Grundsätzlich muss es darum gehen, Hebammen, wie allen anderen Beschäftigten auch ein Leben ohne prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zu ermöglichen. Dazu gehört ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 10 Euro. Zudem sollten die sozialen Sicherungssysteme auch für freiberufliche Tätigkeiten geöffnet werden.

5 c) DIE LINKE setzt sich für die Unterstützung von interdisziplinären Netzwerken für die Hebammen ein. Das derzeit von der Landesregierung getestete Modell eine Patientenakte, die von den PatientInnen selbst administriert wird und in dem alle Informationen der Leistungserbringer enthalten sind, vom Labor bis zum Ultraschall und CGT, ist durchaus zu begrüßen. Die Patientin kommuniziert mit diesem Tool nur an jene Leistungserbringer, denen sie ihr Vertrauen entgegenbringt. Nach Abschluss des Krankheitsverlaufes kann sie die gesamten Informationen in einen Container abschließen, der mit einem von ihr selbst gewählten Passwort versehen ist. 8. Telematik im Hebammenwesen a) DIE LINKE lehnt die elektronische Gesundheitskarte ab. Sie ist eine nicht zulässige Form der Datenspeicherung. Dennoch werden die entsprechenden Kosten in den nächsten Jahren vermutlich auf die Hebammen zukommen. Dafür müssen aus unserer Sicht, Gelder aus der Bürgerversicherung oder wenn es die noch nicht gibt aus dem angesprochenen Strukturausgleich an die Hebammen weitergegeben werden. b) DIE LINKE sieht auch die Notwendigkeit eines Heilberufsausweises für Hebammen und wird die Vergabe eines solchen Ausweises unterstützen. In welcher Form diese Unterstützung geleistet werden kann, würden wir gerne in einem direkten Gespräch mit dem Landesverband der Hebammen diskutieren. Im Gespräch mit unserer Landtagsfraktion werden wir nach dem 13. Mai gegebenenfalls sicherlich zu einer sinnvollen Lösung kommen.

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