Asylsozialhilfestelle: Name der Asylsozialhilfestelle gemäss Leistungsvertrag. Name, Vorname - Funktionsbeschreibung gemäss Stellenbeschreibung
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1 Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Direction de la police et des affaires militaires du canton de Berne Amt für Migration und Personenstand Amt für Migration und Personenstand Eigerstrasse Bern A4: Leistungsbericht Asylsozialhilfestelle: Name der Asylsozialhilfestelle gemäss Leistungsvertrag Berichtsjahr: Für den Leistungsbericht und die Abrechnung zuständig: Name, Vorname - Funktionsbeschreibung gemäss Stellenbeschreibung Grundlage für den Leistungsbericht und die Abrechnung bildet die Asylsozialhilfeweisung (Asylsozialhilfe-, Nothilfe- und Gesundheitsweisung für Personen des Asylbereichs im Kanton Bern), welche integraler Bestandteil der Leistungsverträge mit den Asylsozialhilfestellen ist. Gültig ab 1. Juli 2016 Fassung 1 Organisationseinheit Migrationsdienst
2 Inhaltsverzeichnis 1 Qualitätscontrolling Arbeitsbedingungen und Ausbildungsplätze Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann Arbeitsbedingungen Mindestanforderungen an das Betreuungspersonal bzw. Leitungspersonal Leistungsbericht Organisation Zweck der Organisation Übergeordnete Organisation Leitende Organe Für die Geschäftsführung verantwortliche Personen Nahestehende Organisationen Sozialhilfe Durchschnittliche Sozialhilfe Durchschnittliche situationsbedingte Leistungen (SIL) Durchschnittliche Transportkosten Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips Aufenthaltsdauer Unterbringung Durchschnittliche Mietkosten Aufenthaltsdauer Betreuung und Verwaltung Durchschnittliche Betreuungs- und Verwaltungsaufwände Betreuungsschlüssel GeBePro Grau- und Schwarzarbeit Sozialhilfemissbrauch Entwicklung der Aufwände Finanzaufsicht Abrechnung Erfolgsrechnung per Erläuterungen zur Erfolgsrechnung Vollständigkeitserklärung Bericht der Revisionsstelle... 25
3 1 Qualitätscontrolling Arbeitsbedingungen und Ausbildungsplätze 1.1 Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann Kapitel Asylsozialhilfeweisung: Die Asylsozialhilfestellen verpflichten sich dazu, den Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere die Lohngleichheit, zu beachten. Bitte beschreiben Sie, wie die Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere im Bereich der Lohngleichheit, sichergestellt und überprüft wird. Bitte füllen Sie den Selbsttest des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG aus und fügen Sie die Auswertung unten ein. 1.) Ist ein Konzept oder eine Prozessdokumentation zur Gleichstellung vorhanden? 2.) Falls ja, bitte legen Sie das Konzept oder die Prozessdokumentation bei und klassifizieren Sie diesen als Anhang 1. 3.) Falls nein, beschreiben Sie, wie die Gleichstellung sichergestellt wird (max. 250 Zeichen): 4.) Bitte legen Sie die Auswertung des Selbsttests bei und klassifizieren Sie diesen als Anhang 2.
4 1.2 Arbeitsbedingungen Kapitel Asylsozialhilfeweisung: Die Asylsozialhilfestellen sind verpflichtet, allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV) und/oder öffentlich-rechtliche Richtlinien einzuhalten. Wenn kein GAV besteht, sind die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Bitte beschreiben Sie, ob ein GAV und/oder öffentlich-rechtliche Richtlinien eingehalten werden. Wie stellen Sie, falls kein GAV besteht, sicher, ob die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden? 1.) Untersteht Ihre Organisation einem GAV? 2.) Falls ja, bitte legen Sie den GAV bei und klassifizieren Sie diesen als Anhang 3. 3.) Falls nein, beschreiben Sie, wie die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen sichergestellt wird (max. 250 Zeichen):
5 1.3 Mindestanforderungen an das Betreuungspersonal bzw. Leitungspersonal Kapitel Asylsozialhilfeweisung: Das Betreuungspersonal bzw. das Leitungspersonal von Asylsozialhilfestellen hat die im Anhang M6 definierten Mindestanforderungen zu erfüllen. Anhang M6 Merkblatt: Mindestanforderungen an das Betreuungspersonal: Folgende Anforderungen müssen die mit der Betreuung der Personen des Asylbereichs betrauten Personen erfüllen: - Abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung - Fachkenntnisse im Sozialbereich oder im Asylwesen - Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, F-Ausweis oder Schweizer Bürger/in - Der Funktion angemessene PC-Anwenderkenntnisse - Deutsch oder Französisch in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachen erwünscht - Transkulturelle Kompetenz - Grundsätzlich eintragungsfreier Strafregisterauszug - Empfohlenes Mindestalter: 25 Jahre Zusätzliche Anforderungen an die Leitenden einer Kollektivunterkunft: - Nach Möglichkeit Berufserfahrung im sozialen Bereich - Nach Möglichkeit Führungserfahrung - Empfohlenes Mindestalter: 35 Jahre Bitte beschreiben Sie, wie sie die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Betreuungspersonal bzw. Leitungspersonal sicherstellen und überprüfen. 1.) Wer ist für die Einstellung von Betreuungspersonal bzw. Leitungspersonal verantwortlich? 2.) Bestehen folgende Hilfsmittel zur Sicherstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen? - Prozessdokumentation - Eintrittscheckliste 3.) Bitte legen Sie die entsprechenden Dokumente bei und klassifizieren Sie diese als Anhang 4. 4.) Falls keines der oben erwähnten Hilfsmittel verwendet wird, beschreiben Sie nachfolgend, wie die Einhaltung sichergestellt wird (max. 250 Zeichen):
6 2 Leistungsbericht 2.1 Organisation Zweck der Organisation Bitte geben Sie den Zweck der Organisation / Asylsozialhilfestelle (inkl. Dienststelle, öffentliche Verwaltung, Verein usw.) gemäss den Statuten / dem Leitbild an Übergeordnete Organisation Bitte geben Sie an, ob die Organisation / Asylsozialhilfestelle Teil einer übergeordneten oder grösseren Organisation ist. 1.) Die Organisation / Asylsozialhilfestelle ist - eine Sparte oder ein Geschäftsbereich einer Gesellschaft / einer Stiftung / eines Vereins. - eine Dienststelle einer öffentlichen Verwaltung. - Bestandteil einer Gruppe unter einheitlicher Leitung. - Verein ohne anderen Zweck. - auskunftspflichtig oder weisungsgebunden gegenüber einer übergeordneten Organisation. - vertragliche Bindungen oder Interessenbindungen mit einer übergeordneten oder anderen Organisation eingegangen. 2.) Falls ja, bitte nennen Sie nachfolgend die übergeordnete Organisation und erläutern Sie die Konstellation:
7 2.1.3 Leitende Organe Bitte listen Sie die leitenden Organe auf und geben Sie für alle Personen an, wie lange diese in der aktuellen Funktion arbeiten und für wie lange diese gewählt sind. Als leitende Organe gelten der Verwaltungsrat (Aktiengesellschaft), die Gesellschafter (GmbH), der Vereinsvorstand (Verein), der Stiftungsrat (Stiftung) und der Gemeinderat. Name Funktion In der aktuellen Funktion seit 1 Gewählt bis 2 1 Bitte geben Sie das Datum im Format dd.mm.yyyy ein. 2 Bitte geben Sie das Datum im Format dd.mm.yyyy ein.
8 2.1.4 Für die Geschäftsführung verantwortliche Personen Bitte listen Sie die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen auf und legen Sie das Organigramm bei. Für die Geschäftsführung verantwortliche Person(en): Bitte legen Sie das Organigramm bei und klassifizieren Sie dieses als Anhang 5.
9 2.1.5 Nahestehende Organisationen Bitte geben Sie sämtliche Verbindungen zu nahestehenden Organisationen an. Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt ihrerseits von denselben nahestehenden Personen beeinflusst werden, gelten ebenfalls als nahestehend. Unter Verbindungen können der Bezug von Dienstleistungen von nahestehenden Organisationen (z.b. verwaltungsbezogene, personal- und mitarbeiterbezogene und rechtsbezogene Dienstleistungen sowie Transport- oder sich auf das Rechnungswesen beziehende Dienstleistungen, usw.) oder weitere Sachverhalte verstanden werden. Art der Verbindung Betrag der bezogenen Dienstleistungen in CHF Betrag der weiteren Verbindungen in CHF
10 2.2 Sozialhilfe Durchschnittliche Sozialhilfe Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe der Sozialhilfe 3 pro Übernachtung und pro Phase für das Geschäftsjahr an. Als Sozialhilfe gilt der vom Bund ausgewiesene Anteil der Globalpauschale zur Deckung des Grundbedarfs der Personen des Asylbereichs. Dieser Begriff wird in der Asylsozialhilfeweisung auch für den von den Asylsozialhilfestellen an die Personen des Asylbereichs auszubezahlenden Bargeldbetrag benutzt. Die Beiträge sind gemäss Anhang 1 DV POM abhängig von der Grösse der Unterstützungseinheit (Haushaltgrösse). Zusätzlich ist die Veränderung zum Vorjahr für jede Phase zu beschreiben. Für die Berechnung der Zahlen dient die Excel-Vorlage unter Punkt 3.1. Die blau markierten Kennzahlen sind für die unten stehenden Angaben zu verwenden. Phase 1 Phase 2 Vorjahr Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Durchschnittliche Höhe der Sozialhilfe pro Übernachtung und pro Phase (gemäss den entsprechenden Zellen in der Excel-Tabelle) Zelle R23 Zelle N23 Zelle R71 Zelle N71 Erklärung zur Veränderung gegenüber dem Vorjahr (max. 250 Zeichen) 3 exkl. Sprachkurse
11 2.2.2 Durchschnittliche situationsbedingte Leistungen (SIL) Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe der situationsbedingten Leistungen (SIL) pro Übernachtung und pro Phase für das Geschäftsjahr an. Bei den SIL handelt es sich um Leistungen, welche aufgrund der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder familiären Situation einer unterstützten Person angezeigt sind, wobei für gesundheitliche Situationen die Bestimmungen in Ziff. 7ff. der Asylsozialhilfeweisung gelten. Sie ergänzen die zur Deckung des Grundbedarfs ausgerichteten Leistungen der Sozialhilfe und sollen den individuellen Hilfsprozess unterstützen oder initiieren. Zusätzlich ist die Veränderung zum Vorjahr für jede Phase zu beschreiben. Für die Berechnung der Zahlen dient die Excel-Vorlage unter Punkt 3.1. Die blau markierten Kennzahlen sind für die unten stehenden Angaben zu verwenden. Phase 1 Phase 2 Vorjahr Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Durchschnittliche Höhe der situationsbedingten Leistungen (SIL) pro Übernachtung und pro Phase (gemäss den entsprechenden Zellen in der Excel-Tabelle) Zelle R25 Zelle N25 Zelle R73 Zelle N73 Erklärung zur Veränderung gegenüber dem Vorjahr (max. 250 Zeichen)
12 2.2.3 Durchschnittliche Transportkosten Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe der Transportkosten (z.b. Transportkosten für Arztbesuche, Sprachkurse, etc.) pro Übernachtung und pro Phase für das Geschäftsjahr an. Zu den Transportkosten gehören sämtliche direkt zurechenbaren Kosten. Zusätzlich ist die Veränderung zum Vorjahr für jede Phase zu beschreiben. Lohnaufwand oder sonstige Personalkosten sind den Transportkosten nicht zuzuordnen. Für die Berechnung der Zahlen dient die Excel-Vorlage unter Punkt 3.1. Die blau markierten Kennzahlen sind für die unten stehenden Angaben zu verwenden. Phase 1 Phase 2 Vorjahr Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Durchschnittliche Höhe der Transportkosten pro Übernachtung und pro Phase (gemäss den entsprechenden Zellen in der Excel-Tabelle) Zelle R26 Zelle N26 Zelle R74 Zelle N74 Erklärung zur Veränderung gegenüber dem Vorjahr (max. 250 Zeichen)
13 2.2.4 Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips Kapitel Asylsozialhilfeweisung: Sozialhilfeleistungen für Personen des Asylbereichs werden nur gewährt, wenn eine bedürftige Person ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist (Artikel 4 Direktionsverordnung über die Bemessung der Sozialhilfeleistungen für Personen des Asylbereichs). Bitte beschreiben Sie, wie Sie die korrekte und vollständige Anrechnung von Einkommen, sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen, Leistungen Dritter und Vermögen sicherstellen und kontrollieren. 1.) Besteht zur Sicherstellung der korrekten und vollständigen Anrechnung eine Checkliste? 2.) Wenn ja: bitte legen Sie das entsprechende Dokument bei und klassifizieren Sie dieses als Anhang 6. 3.) Beschreiben Sie zusätzlich, wie Sie die korrekte und vollständige Anrechnung sicherstellen:
14 2.2.5 Aufenthaltsdauer Bitte geben Sie die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Übernachtungen pro Person in der 1. und in der 2. Phase im Berichtsjahr an. 1.) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Übernachtungen pro Person in der 1. Phase im Berichtsjahr: - 0 Übernachtungen pro Person 2.) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Übernachtungen pro Person in der 2. Phase im Berichtsjahr: - 0 Übernachtungen pro Person
15 2.3 Unterbringung Durchschnittliche Mietkosten Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe der Mietkosten pro Übernachtung und pro Phase für das Geschäftsjahr an. Die Mietkosten werden in Artikel 15 der Direktionsverordnung über die Bemessung der Sozialhilfeleistungen für Personen des Asylbereichs genannt und lauten folgendermassen: 1. Der für die Mietkosten ausgewiesene Anteil der Globalpauschale nach Artikel 9 Absatz 3 setzt sich zusammen aus einem Anteil für den Mietzins und einem Anteil für die übrigen Aufwände. 2. Der Anteil für die übrigen Kosten beinhaltet a die mietrechtlichen Heiz- und Nebenkosten sowie die übrigen Nebenkosten, b die Aufwendungen für den ordentlichen und ausserordentlichen Gebäudeunterhalt, c die Wiederinstandstellungsaufwände bei Beendigung der Mietverhältnisse, d die Aufwendungen für bauliche Anpassungsarbeiten, e die Aufwendungen für die erstmalige Einrichtung der Unterkünfte sowie deren Unterhalt und Ersatz und f alle weiteren im Zusammenhang mit der Miete und dem Betrieb der Unterkünfte entstehenden Gebäude- und Einrichtungsaufwände. Zusätzlich ist die Veränderung zum Vorjahr für jede Phase zu beschreiben. Für die Berechnung der Zahlen dient die Excel-Vorlage unter Punkt 3.1. Die blau markierten Kennzahlen sind für die unten stehenden Angaben zu verwenden. Phase 1 Phase 2 Vorjahr Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Durchschnittliche Mietkosten pro Übernachtung und pro Phase (gemäss den entsprechenden Zellen in der Excel- Tabelle) Zelle R27 Zelle N27 Zelle R75 Zelle N75 Erklärung zur Veränderung gegenüber dem Vorjahr (max. 250 Zeichen)
16 2.3.2 Aufenthaltsdauer Bitte geben Sie die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Übernachtungen pro Person in der 1. und in der 2. Phase im Berichtsjahr an. 1.) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Übernachtungen pro Person in der 1. Phase im Berichtsjahr: - 0 Übernachtungen pro Person 2.) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Übernachtungen pro Person in der 2. Phase im Berichtsjahr: - 0 Übernachtungen pro Person
17 2.4 Betreuung und Verwaltung Durchschnittliche Betreuungs- und Verwaltungsaufwände Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe der Betreuungs- und Verwaltungsaufwände pro Übernachtung und pro Phase für die Berichtsperiode an. Die aufzuführenden Betreuungsleistungen werden in Kapitel 3.3 der Asylsozialhilfeweisung definiert. Zusätzlich ist die Veränderung zum Vorjahr für jede Phase zu beschreiben. Für die Berechnung der Zahlen dient die Excel-Vorlage unter Punkt 3.1. Die blau markierten Kennzahlen sind für die unten stehenden Angaben zu verwenden. Phase 1 Phase 2 Vorjahr Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Durchschnittliche Betreuungs- und Verwaltungsaufwände pro Übernachtung und pro Phase (gemäss den entsprechenden Zellen in der Excel-Tabelle) Zelle R30 Zelle N30 Zelle R78 Zelle N78 Erklärung zur Veränderung gegenüber dem Vorjahr (max. 250 Zeichen)
18 2.4.2 Betreuungsschlüssel Bitte geben Sie den Betreuungsschlüssel (Anzahl Betreute pro Betreuer) pro Phase an. Betreuungsschlüssel in der 1. Phase im Berichtsjahr: 0 Betreute : 0 Betreuer Betreuungsschlüssel in der 2. Phase im Berichtsjahr: 0 Betreute : 0 Betreuer Wer wird als Betreuer definiert?
19 2.4.3 GeBePro Bitte geben Sie die Anzahl, die Nutzniesser, die Dauer sowie die Aufwände der im aktuellen Geschäftsjahr durchgeführten GeBePro an. Die GeBePro werden in der Weisung Finanzierung von gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen durch den Migrationsdienst des Kantons Bern (Anhang 19 zur Asylsozialhilfeweisung) definiert. Als wichtigste Voraussetzungen gelten: - Gemeinnützigkeit der Programme - Asylsuchende mit einer N-Bewilligung - Einsatz in den Bereichen Umweltschutz, Naturschutz, Gemeinwesen, Kultur, Sport, Berg- oder Katastrophenhilfe (nicht abschliessend) - Die im Rahmen der GeBePro geleistete Arbeit trägt zur positiven Wahrnehmung des Asylwesens im Kanton bei. - Der Einsatz von GeBePro hilft, den Folgen der Beschäftigungslosigkeit von Asylsuchenden entgegenzuwirken. - Dank den Programmen erhalten die teilnehmenden Asylsuchenden die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Indem sie Verantwortung übernehmen, erhöhen sie ihre Selbstkompetenz und ihr Selbstwertgefühl. Bezeichnung des GeBePro Nutzniesser des GeBePro Anzahl Teilnehmende am GeBePro Dauer des Ge- BePro Kosten des Ge- BePro in CHF 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage 0 0 Tage Total der Aufwände für GeBePro. Das Total muss mit der Position Zahlungen für GeBePro, sprich Aufwand für GeBePro gemäss der Erfolgsrechnung unter Kapitel 3.1 übereinstimmen. "Zelle N109"
20 2.4.4 Grau- und Schwarzarbeit Bitte beschreiben Sie Ihr Konzept gegen die Grau- und Schwarzarbeit und fügen Sie das Konzept unten ein. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit sind die Asylsozialhilfestellen verpflichtet, ihre Feststellungen beim beco zu melden. Bitte listen Sie unten die im aktuellen Berichtsjahr gemeldeten Fälle auf. 1.) Besteht ein Konzept gegen Grau- und Schwarzarbeit? 2.) Falls ja, bitte legen Sie das Konzept bei und klassifizieren Sie dieses als Anhang 7. 3.) Falls nein, beschreiben Sie, wie Grau- und Schwarzarbeit vermieden wird (max. 250 Zeichen): 4.) Wie gehen Sie bei Hinweisen auf Grau- und Schwarzarbeit vor (max. 250 Zeichen): 5.) Wurden im aktuellen Berichtsjahr Fälle gemeldet? 6.) Falls ja, bitte listen Sie diese nachfolgend auf:
21 2.4.5 Sozialhilfemissbrauch Bitte beschreiben Sie Ihr Konzept gegen Sozialhilfemissbrauch und fügen Sie das Konzept unten ein. Bitte geben Sie an, ob Fälle von Sozialhilfemissbrauch im aktuellen Berichtsjahr eingetreten sind und beschreiben Sie diese. 1.) Besteht ein Konzept gegen Sozialhilfemissbrauch? 2.) Falls ja, bitte legen Sie das Konzept bei und klassifizieren Sie dieses als Anhang 8. 3.) Falls nein, beschreiben Sie wie Sozialhilfemissbrauch vermieden wird (max. 250 Zeichen): 4.) Wie gehen Sie bei Hinweisen auf Sozialhilfemissbrauch vor (max. 250 Zeichen): 5.) Sind im aktuellen Berichtsjahr Fälle eingetreten? 6.) Falls ja, bitte beschreiben Sie diese nachfolgend:
22 2.5 Entwicklung der Aufwände Bitte geben Sie die Entwicklung der durchschnittlichen Aufwände (Total Betriebsaufwand gemäss Erfolgsrechnung in Kapitel 3.1) aller zugewiesenen Personen pro Übernachtung und pro Phase an. Zusätzlich ist die Veränderung zum Vorjahr für jede Phase zu beschreiben. Für die Berechnung der Zahlen dient die Excel-Vorlage unter Punkt 3.1. Die blau markierten Kennzahlen sind für die unten stehenden Angaben zu verwenden. Phase 1 Phase 2 Vorjahr Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Durchschnittliche Aufwände pro Übernachtung und pro Phase (gemäss den entsprechenden Zellen in der Excel- Tabelle) Zelle R43 Zelle N43 Zelle R91 Zelle N91 Erklärung zur Veränderung gegenüber dem Vorjahr (max. 250 Zeichen)
23 3 Finanzaufsicht 3.1 Abrechnung Erfolgsrechnung per Bitte erstellen Sie die Erfolgsrechnung für das Geschäftsjahr vom bis gemäss der Excel-Vorlage und legen Sie diese dem Bericht bei. Orange markierte Felder sind manuell auszufüllen. In den restlichen Feldern sind Formeln hinterlegt, diese dürfen daher nicht verändert werden und sind für die Bearbeitung gesperrt. Bitte geben Sie im Reiter Startseite in den Zellen C3, C4 und C5 die nötigen Angaben ein, bevor Sie die Angaben im Reiter Abrechnung Erfolgsrechnung eingeben. Excel-Vorlage für die Abrechnung.xlsx Allfällige Bemerkungen zur Erfolgsrechnung: Erläuterungen zur Erfolgsrechnung Unter diesem Punkt sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Angaben zum Resultat (Überschuss / Unterdeckung) pro Phase - Erläuterungen zum Verwaltungsaufwand / Overheadkosten (Um welche Kosten handelt es sich? Wie werden Overheadkosten berechnet?) - Angaben zum Personalaufwand (Anzahl Vollzeitstellen, Mitarbeitende, etc.) - Erläuterungen zu ausserordentlichen Posten - Erläuterungen zu Vorjahres- und/oder Budgetveränderungen (grösser +/- 20%) von Positionen der Erfolgsrechnung - Erläuterungen zu Abweichungen zum Vorjahr / Budget pro Übernachtung (grösser +/- 10%)
24 4 Vollständigkeitserklärung Mit der Einreichung der Abrechnung bestätigen wir hiermit nach bestem Wissen Folgendes: In der Abrechnung sind alle Finanzvorfälle und Buchungstatbestände aufgezeichnet. Die Asylsozialhilfestelle hat alle vertraglichen Vereinbarungen eingehalten, deren Nichteinhaltung eine wesentliche Auswirkung auf die Abrechnung haben könnte. Es sind uns keine Verstösse gegen gesetzliche oder andere Vorschriften bekannt (z.b. betreffend Mehrwertsteuern, Sozialversicherungen, Umweltschutz, etc.), die eine wesentliche Auswirkung auf die Abrechnung haben könnten. Insbesondere stellen wir sicher, dass in diesen Bereichen korrekt abgerechnet wird, relevante Änderungen verfolgt sowie Unklarheiten laufend abgeklärt werden. Aufgrund der bisher eingereichten Abrechnungen bestehen gemäss unseren Abklärungen keine wesentlichen Risiken. Es sind uns keine deliktischen Handlungen bekannt, in die Mitglieder des leitenden Organs, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Mitarbeitende involviert waren und die eine wesentliche Auswirkung auf die Abrechnung haben könnten, noch liegen diesbezügliche Hinweise vor. Die Ihnen gegebenen Informationen zur Identifizierung nahestehender Personen sind vollständig und richtig. Sämtliche Angaben in der Abrechnung und dem Leistungsbericht sind korrekt und vollständig und stimmen mit den internen Belegen überein. Im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens wurden alle organisatorischen und personellen Massnahmen getroffen, damit die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung gewährleistet werden kann. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung fachlich kompetenter Stellenbesetzungen, stufengerechter Instruktionen und Kontrollen, das Führen eines angemessenen Controllings und Qualitätsmanagements sowie des internen Kontrollsystems, etc. Ort, 30. Juni 2016 Unterschrift Vertretung leitendes Organ (Name, Vorname) Unterschrift Geschäftsführende Person (Name, Vorname)
25 5 Bericht der Revisionsstelle Bitte legen Sie den Bericht der externen Revisionsstelle der Abrechnung bei und klassifizieren Sie diesen als Anhang 9. Die Revisionsstelle muss insbesondere folgende Punkte bestätigen: - Übereinstimmung der Abrechnung mit den geltenden Vorgaben - Einhaltung der Bestimmungen der gültigen Verträge - Übereinstimmung bzw. Abstimmbarkeit der Angaben der eingereichten Abrechnung mit der offiziellen geprüften Jahresrechnung der Asylsozialhilfestelle oder deren übergeordneter Organisation.
osten bei Sonderunterbringung
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