European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) Umsetzung an der Universität Graz
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- Carin Edith Frank
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1 European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) Umsetzung an der Universität Graz Vizerektorat für Internationale Beziehungen
2 gefördert von der Europäischen Kommission
3 INHALTSANGABE 1. Der Bologna Prozess 2 2. European Credit Transfer System Einleitung Die Funktionen von ECTS Die Situation an der Universität Graz Die Definition der Anrechnungspunkte Die Zuteilung von Arbeitspensum (Workload) Die Zuteilung von Kompetenzen und Fertigkeiten Die Berechnung von ECTS-Anrechnungpunkten Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten Die ECTS-Noten Zentrale Unterlagen für ECTS 8 a. Das Informationspaket 8 b. Der Studienvertrag (Learning Agreement) 8 c. Die Datenabschrift (Transcript of Records) 8 3. Literatur Links Kontaktinformation Anlagen: 1. Learning Agreement Transcript of Records Planning form for an educational module Form for checking workload Anerkennungsrichtlinie des Studiendirektors 18 1
4 Der Bologna Prozess Mit der Unterzeichnung der Bologna Deklaration haben sich 40 europäische Länder verpflichtet, bis 2010 einen wettbewerbsfähigen und dynamischen Europäischen Hochschul- und Forschungsraum zu errichten. Das übergreifende Ziel dabei ist, Transparenz zu schaffen, wobei eine Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse und nicht deren Vereinheitlichung im Vordergrund steht. Auf europäischer Ebene wurden durch die Unterzeichnung der Deklaration sowie der alle zwei Jahre stattfindenden MinisterInnenkonferenz die Weichen gesetzt, auf nationaler Ebene wurden in den meisten Staaten rechtliche Rahmen geschaffen, die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele liegt jedoch bei den Hochschulen selbst. Die Teilziele der Bologna Deklaration umfassen folgendes: Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diploma Supplement) Einführung eines zweigliedrigen Systems von Studiengängen, das aus einem ersten und einem zweiten Zyklus (undergraduate/graduate) besteht. Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) für Transfer und Akkumulation von Studienleistungen Lebenslanges Lernen Einbindung der Studierenden Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden Förderung der Mobilität von Lehrenden und Studierenden Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich, insbesondere in Bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Mobilitätsprojekte. Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfährigkeit des europäischen Hochschulraumes Doktoratsstudien und Etablierung eines Europäischen Hochschul- und Forschungsraumes Um die Ziele, nämlich mehr Transparenz der in Europa unterschiedlichen Strukturen sowie eine größere Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Hochschulraumes, erreichen zu können, bedarf es der Schaffung der geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen. 2
5 Der Bologna Prozess an der Universität Graz ECTS Die erfolgreiche Umsetzung der Bologna Deklaration stellt für die Universität Graz eine absolute Notwendigkeit dar, um aktiv bei der Schaffung des Europäischen Hochschulraums mitzugestalten, international wettbewerbsfähig zu bleiben und sich dadurch eine Spitzenposition unter den europäischen Universitäten zu sichern. An der Universität Graz stellt die Umsetzung der Ziele der Bologna Deklaration seit Juni 2002 einen Schwerpunkt dar. Deshalb wurde, wie in einem Großteil der Universitäten Europas, im Büro für Internationale Beziehungen die Position einer Bologna Prozess Promotorin als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Bereichen der Universität geschaffen. Die Notwendigkeit diese Position im Büro für Internationale Beziehungen zu verankern ergibt sich aus der Tatsache, dass der Erfolg der Implementierung nur auf der Basis einer fundierten Expertise von internationalen Strukturen, Netzwerken und universitären Mobilitätsprogrammen gewährleistet werden kann. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mit Partnerinstitutionen bzw. innerhalb der Netzwerke UTRECHT NETWORK und COIMBRA GROUP leistet einen großen Beitrag für die Positionierung der Universität Graz im Europäischen Bildungsraum. 3
6 2. European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) 2.1. Einleitung Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen. Das ECTS-System wurde 1989 im Rahmen von Erasmus (inzwischen Teil des Sokrates-Programms) eingeführt. Es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg getestet wurde und das in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität und Umfang der Studierendenmobilität in Europa. 1 Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Juni 1999 wurde ECTS zu einem zentralen Element der Harmonisierung der europäischen Studienstrukturen. ECTS hat sich zum Instrument des Transfers und der Akkumulierung von im Laufe des Studiums erbrachten Studienleistungen entwickelt. Aus der neuen Funktion von ECTS resultiert ein bedeutender Perspektivenwechsel im Verständnis der universitären Ausbildung, welcher den Akzent auf den Studienverlauf aus Sicht der Studierenden und die für die Absolvierung eines Studiengangs von den Studierenden aufzuwendende Arbeitszeit setzt Funktionen von ECTS ECTS zielt auf Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen und Abschlüssen sowie auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen zu erleichtern. Im Wesentlichen erfüllt ECTS zwei Funktionen: Zum einen ist ECTS ein Transfersystem, das die Mobilität von Studierenden erleichtert und einen interuniversitären Austausch verbessert. Zum anderen ist ECTS ein System zur Akkumulierung von Studienleistungen, das die Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen sicherstellt. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits) erlaubt es, Studienleistungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zu vergleichen und gewährleistet die akademische Anerkennung von Studienleistungen und von Kenntnissn, die außerhalb traditioneller Bildungssysteme (Life Long Learning) erworben werden. 4
7 Zusammenfassend lassen sich die Funktionen von ECTS wie folgt beschreiben: ECTS ist ein System zum Transfer und zur Akkumulation von Credits. Credits sind der formale, quantitative Ausdruck des geleisteten Arbeitspensums der Studierenden leistet einen Beitrag zur Vergleichbarkeit der Studienprogramme in Europa und erhöht dadurch die Transparenz sowie die Attraktivität des europäischen Hochschulraums sagt aus, welches Arbeitspensum ein/e durchschnittliche/r Studierende/r in einem Studium und in seinen Teilen zu leisten hat stellt die Bedürfnisse der Studierenden ins Zentrum sieht vor, dass den Studierenden die in einer LV bzw. einem Modul zugewiesenen Credits erteilt werden, wenn die erforderlichen Qualifikationen erreicht und nachgewiesen sind erklärt ein Studium als abgeschlossen, wenn der gesamte Studienaufwand geleistet und die dazu gehörigen Credits erworben wurden 2.3. Die Situation an der Universität Graz Die Bestimmungen zu ECTS im Universitätsgesetz 2002 wurden im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen 2 für die Universität Graz näher definiert. Alle neu eingerichteten Studien nach UG 02 müssen demnach auf Grundlage der ECTS-Anrechnungspunkte organisiert werden. Die Funktion der Semesterwochenstunden beschränkt sich auf die Angabe des Kontaktstundenausmaßes einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls. Hilfestellung dazu gibt das Handbuch zur Erstellung von Curricula für Bakkalaureats- und Magisterstudien Die Definition der Anrechnungspunkte 3 Laut Definition im Universitätsgesetz 2002 messen die ECTS-Anrechnungspunkte/Credits den relativen Anteil des mit einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensum, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte/Credits zugeteilt sind. 4 Diese Definition basiert also auf dem Konzept, dass Anrechnungspunkte/Credits ein relatives Maß für die Berechnung des Arbeitsaufwandes darstellen. Die Tatsache, dass dieser Berechnung auch 1500 Echtstunden zugrunde liegen müssen, eröffnet die Möglichkeit das Arbeitspensum der Studierenden auch aufgrund einer absoluten Berechnung (d.h. 1 Anrechnungspunkt = 25 Echtstunden) zu ermitteln. 5
8 Anrechnungspunkte, sind der Ausdruck des geleisteten Aufwandes, spiegeln jedoch weder den Lerninhalt noch die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen wider. Daher sind den Lerneinheiten (Module/Fächer) im Curriculum neben dem Arbeitspensum auch die zu erreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten (Learning Outcomes) zuzuordnen. Zudem muss der tatsächliche Umfang des Stoffes und der geforderten Leistungen, die zur positiven Absolvierung einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls notwendig sind, dem der betreffenden Lehrveranstaltung bzw. dem betreffenden Modul zugeordneten Arbeitspensum entsprechen. 5 Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden: Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Kontaktstundenausmaß) Praktika Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder zu Hause) Prüfungsvorbereitung Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen Unter Kontaktstundenausmaß versteht man die Zeit, in der Lehrende und Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen zum Zweck der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden zusammentreffen Die Zuteilung von Arbeitspensum (Workload) 7 Das erforderliche Arbeitspensum pro Lehrveranstaltung bzw. Modul/Fach wird bei der Erstellung des Curriculums geschätzt. Jede Lehrveranstaltung bzw. jedes Modul/Fach basiert auf unterschiedlichen Aktivitäten, die für die Schätzung des Arbeitspensums herangezogen werden können: a. Lehrveranstaltungstypen: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Tutorien, Feldarbeit, Projektarbeit, etc. b. Unterrichtsinhalte: verpflichtende Anwesenheit sowie kontinuierliche Mitarbeit bei Kursen, Laborarbeiten bzw. Arbeiten mit technischen Geräten, Verfassen von Arbeiten, Referatsvorbereitung, Lesearbeit, etc c. Prüfungsformen: schriftliche oder mündliche Prüfungen, Referate, schriftliche Arbeiten, Berichte, etc. Im Curriculum muss ein regelmäßiges Verfahren für die Evaluierung von Arbeitspensum vorgesehen werden, damit bei allfälligen Abweichungen eine Anpassung erfolgen kann. Einen Vorschlag dazu liefert das Tuning Projekt 8. 6
9 2.6. Die Zuteilung von Kompetenzen und Fertigkeiten (Learning Outcomes) ECTS Die zu erwerbenden Kompetenzen werden für das gesamte Studium, für die Module und für die einzelnen Lehrveranstaltungen zugeteilt. Bei diesem Prozess sind drei Überlegungen von Interesse: a. Welche sind die Kompetenzen, die die Studierenden zu Beginn mitbringen? b. Was vermögen die Studierenden bei einem Studienaufwand von 25 Stunden pro ECTS-Anrechnungspunkt im Rahmen des definierten Gesamtumfangs eines Studiums zu leisten? c. Auf welche Berufsfelder und auf welche Rollen in der Gesellschaft soll das Studium vorbereiten? 2.7. Die Berechnung von ECTS-Anrechnungspunkten: Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten erfolgt auf Basis des Arbeitspensums der Studierenden. Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die Teil eines Studiums sind. Die Kontaktstunden machen nur einen Teil des gesamten Arbeitsaufwandes aus (1 Kontaktstunde = 45 Minuten) Das Arbeitspensum eines Jahres beträgt 1500 Echtstunden (1 Echtstunde = 60 Minuten) Diesem Arbeitspensum sind 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt 1 Jahr = 1500 Echtstunden = 60 ECTS-Anrechnungspunkte 1 Semester = 30 Anrechnungspunkte 1 ECTS- Anrechnungspunkt = 25 Echtstunden 2.8. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten: 1. Die zu erwerbenden Kompetenzen und Fertigkeiten werden für die einzelnen LV-Einheiten definiert und die vorgesehenen Aktivitäten aufgelistet. 2. Auf dieser Grundlage wird das Arbeitspensum in Stunden geschätzt: Wie viel Zeit braucht ein/e durchschnittliche Studierende, um die gestellten Anforderungen zu erledigen? 3. Die Kontaktzeit wird einberechnet. 4. Die Summe der gesamten aufzuwendenden Stunden ergibt das Arbeitspensum, wobei 1 ECTS-Anrechnungspunkt für 25 Stunden Arbeitsaufwand steht. z.b.: Ein Arbeitsaufwand von 75 Stunden ergibt eine Zuteilen von 3 ECTS-Anrechnungspunkten. Auf keinen Fall ist das Arbeitspensum auf Grundlage der Semesterstunden zu berechnen! 7
10 2.9. Die ECTS-Noten Das ECTS-Notensystem wurde entwickelt, um den Universitäten die Umrechnung der von der Gastuniversität vergebenen Noten zu erleichtern. Es stellt zusätzliche Informationen über die erbrachten Studienleistungen bereit, ersetzt das lokale, absolute und kriterienbasierte Notensystem jedoch nicht. Da es keine nationale ECTS-Bewertungsskala gibt, entscheiden die Universitäten über das anzuwendende ECTS-Notensystem. Die Beurteilung ist im Satzungsteil Studienrecht ( 33 und 34) festgelegt Die Zentrale Unterlagen für ECTS Eines der Hauptziele von ECTS ist die Darstellung der Studienprogramme und deren Inhalte, um die Transparenz der europäischen Hochschulsysteme zu erhöhen. Dazu gehören außerdem folgende zentrale Unterlagen: a. Das Informationspaket Das/Der reguläre Informationspaket/Studienführer (Information Package/Course Catalogue) der Einrichtung ist laut Benutzerhandbuch in zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden) im Web und/oder auf Papier zu veröffentlichen. Es informiert über das Studienangebot der Universität und enthält alle notwendigen administrativen und studienbezogenen Angaben zur Vorbereitung eines Mobilitätsaufenthalts. Ein Bestandteil ist das kommentierte Lehrveranstaltungsverzeichnis, welches detailliertere Angaben über den Inhalt und die Ziele der Kurse beinhaltet. b. Der Studienvertrag (Learning Agreement) Der Studienvertrag legt das extern zu absolvierende Studienprogramm an der Gastinstitution fest und wird von den drei am Austausch beteiligten Parteien unterzeichnet. c. Die Datenabschrift (Transcript of Records) Die Datenabschrift dokumentiert die Leistung der Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen Anrechnungspunkte/Credits sowie die erzielten Noten und ECTS-Noten. Bei der Anerkennung ist die Datenabschrift von der Heimatinstitution der Studierenden vor deren Abreise und von der Gastinstitution am Ende des Studienaufenthalts auszustellen. 8
11 (Footnotes) 1 Vgl. ECTS-Benutzerhandbuch Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen Mitteilungsblatt 12c vom Das Universitätsgesetz 2002 spricht von ECTS-Anrechnungspunkte, dieser Terminus wurde auch in den Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen übernommen. International wird jedoch der Begriff ECTS-Credits verwendet Abs. 2 Z 26 UG Vgl. Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen 12 Abs vgl. ebda 12 Abs Unterstützung gibt dabei das im Rahmen des Projekts Tuning Education Structures in Europe ausgearbeitete Planning Form for an Educational Module. Siehe Anlage 1. 8 vgl. dazu Anlage 2 Form for Checking Workload of an Educational Module 9
12 3. Literatur Europäische Kommission (Hrsg.), ECTS Users Guide. European Credit Transfer and Accumulation System and Diploma Supplement Europäische Kommission, Update on ECTS, ENQA, Diploma Supplement. SCHE meeting 22./ Europäische Kommission, Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS). Kernpunkte Eurydice (Hrsg.), Im Blickpunkt: Strukturen des Hochschulbereichs im Europa 2003/04. Nationale Entwicklungen im Rahmen des Bologna Prozesses Sybille Reichert, Christian Tauch, Trends Progress towards the European Higher Education Area. Bologna four years after: steps toward sustainable reform of higher education in Europe. EUA Genf 2003 Christian Tauch, Andrejs Rauhvagers, Survey on Master Degrees and Joint Degrees in Europe. EUA 2002 Sybille Reichert, Christian Tauch, Trends IV. European Universities implementing Bologna. EUA Brüssel 2005 Julia Gonzales, Robert Wagenaar (Hrsg.), Tuning Educational Structures in Europe. Final Report Phase Julia Gonzales, Robert Wagenaar (Hrsg.), Tuning Educational Structures in Europe II. Universities contribution to the Bologna Process Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.), Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich Berichtszeitraum Wien 2005 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) Satzungsteil Studienrechtlichen Bestimmungen, Mitteilungsblatt der Universität Graz vom
13 4. Links ECTS Bologna Deklaration Universität Graz: Bologna Prozess Universität Graz: Studienrecht BMBWK: Bologna Prozess Europäische Kommission: Bologna Prozess Europäische Kommission: ECTS Tuning Educational Structures in Europe Eurydice: Strukturen des Hochschulbereichs im Europa 2003/04 MinisterInnenkonfernez Bergen European Universities Association ECTS Informationen der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz CRUS (Schweizer Rektorenkonferenz):ECTS & Bologna Prozess 11
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22 Impressum Büro für Internationale Beziehungen Universitätsplatz 3, A-8010 Graz Text: Ulrike Krawagna Redaktion: Christa Grassauer Cover-Entwurf: Roman Klug Layout: Alfred Schloyer Druck: Druckwerk Graz Stand: März
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