Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
|
|
- Caroline Bach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Schweizer Motorbootausweis Kat. A...5 Grundsätzliches...6 Die theoretische Prüfung...6 Die praktische Prüfung...7 Prüfungsfahrt...8 Prüfungsabbruch...9 Bewertung der Prüfung...9 Inhaltsverzeichnis Seemannschaft...11 Das Motorschiff...12 Antriebsarten...15 Radeffekt...17 Rumpfformen...18 Vorgeschriebene Mindestausrüstung...19 Knoten...20 Rundtörn mit zwei halben Schlägen...20 Achterknoten...20 Einfacher und doppelter Schotstek...21 Kreuzknoten...21 Roringstek...22 Palstek...22 Mastwurf...23 Kopfschlag...23 Belegen des Schiffes...24 Kursbestimmung auf der Seekarte...26 Standortbestimmung durch Peilung...28 Schiffssicherheit...30 Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen...31 Sturmwarndienst...32 Gefahr von Wasser im Schiff...33 Maschinenausfall...33 Schiff auf Grund setzen...33 Brandverhütung und bekämpfung...34 Massnahmen bei Havarien und Kollisionen...35
2 Verhalten bei Unfällen...36 Erste Hilfe...36 Motorbootfahren...37 Grundsätzliches...38 Klarmachen des Schiffes zur Fahrt...38 Ablegen...39 Anlegen vorwärts im 45 -Winkel...40 Anlegen vorwärts im 90 -Winkel...41 Anlegen rückwärts im 45 -Winkel...42 Anlegen bei Strömung/ Fähren...43 Wenden auf engem Raum...44 Wenden am Steg (Aussenborder oder Z-Antrieb)...46 Wenden bei Strömung...47 Rückwärtsfahrt bei Strömung...47 Vorwärts in Liegeplatz/Box einfahren...48 Rückwärts in Liegeplatz/Box einfahren...50 Pfahlmanöver...52 Bojenmanöver...52 Rettungsmanöver Mann über Bord...53 Fahren von verschiedenen Kursen mit verschiedenen Geschwindigkeiten...56 Ankertypen...57 Ankermanöver über den Bug...58 Anker setzen...59 Anker lichten...59 Anlegen mit Buganker und Heckleinen...60 Anlegen mit Heckanker und Bugleinen...61 Befahren von Hafen- oder Steganlagen...62 Befahren von Strecken mit der Möglichkeit eines Überhol- und Ausweichmanövers...62 Inhaltsverzeichnis Schifffahrtszeichen/Schallzeichen...64 Allgemeines...65 Kennzeichnung bestimmter Wasserflächen...65 Hafeneinfahrten und Landestellen...66 Verbotszeichen...66 Gebotszeichen...67 Zeichen für Einschränkungen...67
3 Empfehlende Zeichen...67 Hinweiszeichen...68 Zusätzliche Schilder und Anschriften...68 Kennzeichnung der Untiefen und anderer Hindernisse...69 Fahrwasserbezeichnung...69 Ausgedehnte Hindernisse...70 Schallzeichen...71 Inhaltsverzeichnis Sichtzeichen...73 Sichtzeichen der Schiffe...74 Besondere Regeln...77 Sempachersee...78 Vierwaldstättersee...79 Zugersee...80 Hallwilersee...81 Zürichsee...82 Bernische Gewässer...83 Luganer- und Langensee...84 Bodensee...86 Rhein...88 Genfersee...89 Seemännisches Wörterbuch...91 Seenotsignale Schiffe in Not Manövrierunfähige Schiffe Notfallnummern...104
4 Prüfungsabbruch Abbruch wegen Verschulden des Kandidaten Die Prüfung wird abgebrochen: wenn der Kandidat durch seine Verhaltensweise Personen oder Güter in schwerer Weise gefährdet hat oder eine solche Situation durch das korrigierende Eingreifen des Prüfungsexperten vermieden werden musste wenn sich eine Gefährdung konkret ausgewirkt hat (Zusammenstoss mit Sachschaden und/oder Personenschaden) bei rücksichtslosem Verhalten wenn Zweifel an der generellen Eignung zum Führen eines Schiffes aufkommen (Sucht, Krankheit, mangelnde Sehschärfe usw.) - in solchen Fällen ist die Zulassungsbehörde zu informieren wenn Zweifel an der momentanen Tauglichkeit zum Führen eines Schiffes bestehen (Krankheit, Unwohlsein) wenn der Kandidat es verlangt wenn der Kandidat die Anweisungen des Prüfungsexperten nicht befolgt Die abgebrochene Prüfung gilt als nicht bestanden. Eine weitere Prüfung kann erst nach Ablauf eines Monates neu angesetzt werden. Schweizer Motorbootausweis Kat. A Abbruch ohne Verschulden des Kandidaten Die Prüfung wird auch abgebrochen, wenn dem Kandidaten nicht zugemutet werden kann, die Fahrt wegen eines eingetretenen Ereignisses wie Unfall ohne Verschulden, Witterungseinflüsse, Defekt am Schiff usw. fortzusetzen. Die abgelegte praktische Führerprüfung kann als bestanden gewertet werden, wenn die allgemeinen Anforderungen im Wesentlichen geprüft und erfüllt sowie 80% des gesamten Prüfungsinhaltes absolviert sind. Muss die Prüfung als nicht bestanden erklärt werden, gilt sie als nicht gefahren und kann beim nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Bewertung der Prüfung Der Prüfungsexperte muss beim Prüfungsentscheid den Gesamteindruck und den Schwierigkeitsgrad, wie Witterungsverhältnisse, Verkehrsdichte usw., berücksichtigen. Für eine möglichst einheitliche Beurteilung werden die Prüfungsfehler aufgeteilt in schwere und mittelschwere Fehler. Schwere Fehler sind solche, die in der Regel bereits bei einmaligem Auftreten zu einem negativen Prüfungsentscheid führen. 9
5 Mittelschwere Fehler sind solche, die bei wiederholtem Auftreten zu einem negativen Prüfungsentscheid führen. Schweizer Motorbootausweis Kat. A Schwere Fehler Grobe Verletzung elementarer Verkehrsregeln und/oder der Sorgfaltspflicht Gefährdung von Personen (z.b. beim Mann-über-Bord-Manöver den Mann nicht innert nützlicher Frist geborgen; Mann bei Anfahrt überfahren, Mann zu nahe an laufendem Antrieb oder Bergung mit eingeschaltetem Antrieb) Bergung im fliessenden Gewässer oberhalb eines Hindernisses (Brücke, Riffe, usw.) mit zu wenig Sicherheitsabstand Beschädigung des eigenen Schiffes oder anderer Schiffe oder von Anlagen jeder Art Schwere Kollisionen (Steg, Schiff, usw.) Festfahren auf Untiefe Erhebliche Behinderung vortrittsberechtigter Schiffe Rücksichtsloses Verhalten, krasse Missachtung der Sorgfaltspflicht Krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeiten Verlassen des Steuerstandes bei eingeschaltetem Antrieb (eingekuppelt) Ungenügendes Verhalten im Notfall, so dass der Prüfungsexperte eingreifen muss Nicht ausführen einer vom Prüfungsexperten gestellten Aufgabe Mittelschwere Fehler Einfache Verletzung von Verkehrsregeln Missachten von Verkehrsvorschriften mit erhöhter abstrakter Gefährdung Ablegen ohne vorheriges Starten des Motors Beim Anlegen und Festmachen: Abstellen des Motors ohne vorheriges Sichern des Schiffes gegen Wegtreiben (provisorisches Belegen) Anprallen an Stege, Pfähle, usw. bei Landungen Ungenügendes Einschätzen von Wind, Wellen und Strömung Unkorrekte Bedienung von Steuer und Schaltung (z.b. wiederholt falsche Rudereinschläge) Übermässige Beanspruchung des Motors bei Manövern Fehlerhaftes Ankermanöver (schlechte Wahl des Ankerplatzes, zu wenig Ankerleine gesteckt, Ankerleine im Antrieb) Fehlende Blicke nach achtern vor Richtungsänderungen und Rückwärtsfahrten Beim Mann-über-Bord-Manöver Sichtkontakt zum Mann verloren, Anfahrt mit zu grossem Zeitaufwand, Nichtabstellen des Motors auf dem See oder Abstellen des Motors auf fliessenden Gewässern Ungenügende Kenntnisse zur Seemannschaft Ungenügende Kenntnisse der Schiffssicherheit 10
6 Befahren von Hafen- oder Steganlagen Schiffe, die aus einem Hafen ausfahren, haben gegenüber den Einfahrenden den Vorrang, sofern diese keine Kursschiffe oder Schiffe in Not sind. Kursschiffe oder Schiffe in Not haben die Einfahrt rechtzeitig durch Abgabe von drei langen Tönen anzukündigen. Schiffe, die nicht in den Hafen einfahren wollen, dürfen den für das Ein- oder Ausfahren anderer Schiffe erforderlichen Bereich weder befahren noch sich darin aufhalten. Kursschiffe, die an einer Landestelle an- oder ablegen wollen, dürfen nicht behindert werden. Motorbootfahren Befahren von Strecken mit der Möglichkeit eines Überhol- und Ausweichmanövers Motorboote weichen beim Begegnen und Überholen allen anderen Schiffen aus. 1. Begegnungssituation Fahren zwei Motorschiffe, von denen keines ausweichpflichtig ist, so auf kreuzenden Kursen, dass die Gefahr eines Zusammenstosses nicht auszuschließen ist, weicht das Schiff aus, welches das andere an Steuerbord hat. 62
7 2. Begegnungssituation Wenn die Kurse zweier Motorschiffe entgegengesetzt oder nahezu entgegengesetzt sind und die Gefahr eines Zusammenstosses nicht auszuschliessen ist, hält jedes nach Steuerbord, damit sie Backbord an Backbord aneinander vorbeifahren können. Motorbootfahren 3. Begegnungssituation Beim Überholen weicht jedes Motorschiff, das ein anderes überholt, diesem aus, sofern es nicht den Vorrang hat. 63
8 Seekarten und Hafenführer Erhältlich unter: Zürichsee und Walensee Bieler-, Neuenburger- und Murtensee Thuner-, Brienzer- und Wohlensee Vierwaldstätter- und Zugersee Bodensee und Rhein bis Schaffhausen Genfersee Lago Maggiore
Schweizer Segelausweis Kat. D... 5 Grundsätzliches... 6 Die theoretische Prüfung... 6 Die praktische Prüfung... 7
Inhaltsverzeichnis Schweizer Segelausweis Kat. D... 5 Grundsätzliches... 6 Die theoretische Prüfung... 6 Die praktische Prüfung... 7 Inhaltsverzeichnis Segeltheorie... 9 Die Segeljolle...0 Die Segelyacht...
Mehr1. Führerausweis Schiffsausweis Gewässerschutz Ausrüstung... 19
INHALT 1. Führerausweis... 7 1.1 Allgemeines... 7 1.2 Ausweiskategorien... 7 1.3 Geltungsbereich... 8 1.4 Wie erhält man einen Schiffsführerausweis?... 10 1.5 Die Prüfung... 10 1.6 Lernfahrten... 11 1.7
MehrMOTORBOOTPRÜFUNG. EINZELMANÖVER Generelles. motorbootmanoever.doc// 18/07/ :06:00 Seite 1 von 7
MOTORBOOTPRÜFUNG Geprüfte Manöver 1. Fahren in den Uferzonen 2. Anlegen vorwärts Steuerbord an Steg unter 45 3. Anlegen vorwärts Backbord an Steg unter 45 4. Anlegen Steuerbord an Steg unter 90 5. Anlegen
MehrMerkblatt zur Übungs- und Prüfungsfahrt für den Sportküstenschifferschein,
Merkblatt zur Übungs- und Prüfungsfahrt für den Sportküstenschifferschein, Wiederholt die vom Schiffsführer oder Prüfer gegebenen Kommandos laut und deutlich. Gebt eure eigenen Kommandos ebenfalls laut
MehrSegelschule Lippesee. Info Motorboot Praxis + Motorboot Skript INFO MOTORBOOTPRAXIS
Segelschule Lippesee Info Motorboot Praxis + Motorboot Skript INFO MOTORBOOTPRAXIS Die praktische Ausbildung findet am Lippesee auf unserem Ausbildungsboot statt, auf dem ebenfalls die praktische Prüfung
MehrJugendlizenz B1/C. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 1 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1/C Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst? 2 In deiner Nähe ist ein Unfall passiert. Wie verhältst du
MehrFahrschule für Führer von Club Motorbooten
Fahrschule für Führer von Club Motorbooten Peter Niederhauser, BRC Ausgabe Februar 2008 Seite 1 - 1. Standardmanöver 1.1. Manöver im fliessenden Gewässer Manöver 1 Landen bei Strömung Manöver 2 Ablegen
MehrAufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften
Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften Anlage 3 (zu 8 Abs. 4 Nr. 3) Bezeichnung der Fahrrinne Linke Seite (stromab) Spaltung Rechte Seite (stromab) Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen
MehrKleinfahrzeuge weichen grundsätzlich der gewerblichen Schifffahrt und Sportbooten aus!!! Segelfahrzeuge untereinander Wind nicht von derselben Seite
1.5 Fahr- und Ausweichregeln Wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert, dann besteht die Möglichkeit eines Zusammenstoßes. Aufgrund
MehrMotormanöver (linksdrehende Schraube und feste Welle)
Motormanöver (linksdrehende Schraube und feste Welle) Aufstoppen: 1. Vorwärtsgang auskuppeln 2. Rückwärtsgang einlegen, dabei rechte Hand anschauen, um zu starkes Gasgeben zu vermeiden. 3. Ruder eine Viertelumdrehung
MehrSchallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel
Anlage A (zu Artikel 4.01) Schallzeichen A. Schallzeichen der Fahrzeuge Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel»Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord«4.02 (1) ein kurzer Ton»Ich richte meinen
MehrFAHRREGELN DIE WICHTIGSTEN
DIE WICHTIGSTEN FAHRREGELN Diese Übersicht umfasst eine vereinfachte Darstellung der Fahrregeln auf dem Wasser. Eine Gesamtübersicht finden Sie auf www.visuris.be/scheepvaartreglementering. Weiterhin haben
MehrBootsführerlehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses (BZ) für Motorrettungsboote der Wasserwacht im DRK
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.v. Wasserwacht -M- Bootsführerlehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses (BZ) für Motorrettungsboote der Wasserwacht im DRK Lehr- und Stoffverteilungsplan
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 6 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser? 2 Wie lauten die Grundregeln für das Verhalten auf dem Wasser? 3
MehrSeen- und Fluss-Verkehrsordnung. einige Neuerungen 2013
Seen- und Fluss-Verkehrsordnung einige Neuerungen 2013 Bezeichnung der Fahrzeuge Kleinfahrzeuge unter Segel 46 (5) oder unter 7m alternativ Bezeichnung der Fahrzeuge Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 44 Kleinfahrzeuge
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 6 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften
MehrFragebogen 1. Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Wer ist an Bord eines Schiffes verantwortlich?
Frage 1 1 01 08 / Ziff.402.1 / Ziff.406.1 Wer ist an Bord eines Schiffes verantwortlich? Frage 2 1 02 12 / Ziff.201 Begriffe / Ziff.409.2 An welchen Motoren von zugelassenen Schiffen sind in regelmässigen
MehrSportbootführerschein See. Gesetzeskunde 2011
Sportbootführerschein See Gesetzeskunde 2011 Gliederung KVR SeeSchStrO Schiffahrtszeichen Beleuchtung Sonstiges Rechtsgrundlagen KVR Kollisionsverhütungsregeln Geltungsbereich: international SeeSchStrO
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 1 Was musst du
MehrÜbungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
MehrAblegen vom Steg. Skizze Beschreibung Kommandos
Ablegen vom Steg Boot liegt mit Vorleine (1), Vorspring (2), Achterspring (3) und Achterleine (4) am Steg festgemacht. Crew und Boot werden auf das Ablegemanöver vorbereitet. Vorspring wird so am Steg
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 1 Was musst du
MehrS.Y.S. Kommandos / Manöver. 1. Unter Maschine
SAILTRIP YACHT SCHULE S.Y.S. Sportboot- und Segelschule Kommandos / Manöver 1. Unter Maschine Seitlich Anlegen: Vor- und Achterleine klarmachen. Vor- und Achterleine zur Bootsmitte führen, da die beiden
MehrFragebogen Jugendlizenz A/B
bestanden Nicht bestanden Punktzahl Name: Geburtsdatum:. Wann darfst Du den Steg während des Trainings und der Meisterschaften betreten?. Was ist eine Pinne?. Wozu dient der Quickstop? 4. Warum ist das
MehrSchifffahrtszeichen/Schallzeichen
/Schallzeichen Allgemeines Es ist verboten, zu entfernen, zu verändern, zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder an ihnen festzumachen. Wer ein beschädigt, benachrichtigt unverzüglich die Polizei. Kennzeichnung
MehrAnordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977
Anordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Auf Grund des 32 des Landeswassergesetzes vom 22.5.1962 (GV. NW. S. 235/SGV NW 77) und des
MehrManual Manöver. Sta nd : 27. Ap ril SSH Segelsc hule Ha llwilersee AG
Manual Manöver Sta nd : 27. Ap ril 2016 SSH Segelsc hule Ha llwilersee AG Inhalt M01 M02 M03 M04 M05 M06 M07 M08 M09 M10 M11 M12 M13 M14 M15 Übersicht Manöver Übersicht Manöver Aufschiesser an Boje Ablegen
MehrSportbootführerschein See
www.bennewitz.de Sportbootführerschein See Allgemeines Frage Frage Antwort 1 5) Welche drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen? 1. KVR 2. SeeSchStrO 3. SchO Ems
MehrLösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
MehrKAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT A KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT B KAPITÄNSPATENT SEEN UND FLÜSSE
14 von 21 Anlage 5 zu 9 Abs. 1 KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT A KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT B KAPITÄNSPATENT SEEN UND FLÜSSE 1. Allgemeine Fachgebiete:
MehrVorläufiger Ausbildungsrahmenplan. Vorbereitungslehrgang zum DLRG-Bootsführerschein
Vorläufiger Ausbildungsrahmenplan Vorbereitungslehrgang zum DLRG-Bootsführerschein Stand: 01.11.2012 Seite 1 von 7 Ausbildungsrahmenplan zum Lehrgang Bootsführer in der DLRG 1. Auflage 2000 2. Auflage
MehrFEDERATION INTERNATIONALE DE SKI INTERNATIONAL SKI FEDERATION INTERNATIONALER SKI VERBAND
FEDERATION INTERNATIONALE DE SKI INTERNATIONAL SKI FEDERATION INTERNATIONALER SKI VERBAND 10 FIS RULES FOR CONDUCT 10 RÈGLES FIS DE CONDUITE 10 FIS VERHALTENSREGELN Edition / Édition/ Ausgabe 2002/2003
MehrThemen. Wetter Seemannschaft Sicherheit auf See Berufsschifffahrt Manövrieren Umweltschutz Seenotsignale und -mittel Knoten Gezeiten
Themen Wetter Seemannschaft Sicherheit auf See Berufsschifffahrt Manövrieren Umweltschutz Seenotsignale und -mittel Knoten Gezeiten Kathrin Sinschek, April 2010 sbf_see_sicherheit_wetter 1 Verteilung Land
MehrAnhang 1 Teil A Ausbildungs- und Prüfungsprogramm für Organisationen nach Artikel 8a BSV. A 1) Theoretische Ausbildung 1 Radartheorie 1.1 F
Anhang 1 Teil A 25.09.2014 Ausbildungs- und Prüfungsprogramm für Organisationen nach Artikel 8a BSV. A 1) Theoretische Ausbildung 1 Radartheorie 1.1 Funkwelle, allgemein 1.2 Geschwindigkeit der Funkwellenausbreitung
MehrBGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 46 von 117 Anlage 7 Schifffahrtszeichen 1. Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert werden.
MehrAblegen vom Steg. Skizze Beschreibung Kommandos
Ablegen vom Steg Boot liegt mit Vorleine (1), Vorspring (2), Achterspring (3) und Achterleine (4) am Steg festgemacht. Crew und Boot werden auf das Ablegemanöver vorbereitet. Vorspring wird so am Steg
MehrInformationen und Zusatzfragen. zum Bodensee-Schifferpatent
Informationen und Zusatzfragen zum Bodensee-Schifferpatent Stand: Februar 2013 Zur Führung eines Wasserfahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,41 KW übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges
MehrReglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI
Segelclub Neuhaus-Interlaken Reglement SCNI-REG-004 Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI ÄNDERUNGEN 05.01.06 P. Willen 02.12.07 P. Willen
MehrErwartungshorizont für die Prüfungsteile Seemannschaft Rettungswesten Motorenkunde Fahrpraxis
Vorläufiger Ausbildungsrahmenplan Erwartungshorizont für die Prüfungsteile Seemannschaft Rettungswesten Motorenkunde Fahrpraxis Ausführungsbestimmungen Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband
MehrBodenseeschifferpatent der Kategorien A und D bis Stein am Rhein oder Schaffhausen
Bodenseeschifferpatent der Kategorien A und D bis Stein am Rhein oder Schaffhausen Rechtsgrundlagen zum Erwerb des Bodenseeschifferpatentes bilden die Art. 12.01 ff BSO i.v.m. der EinfVO-BSO. Informationen
MehrVorläufiger Ausbildungsrahmenplan. Vorbereitungslehrgang zum DLRG-Bootsführerschein
Vorläufiger Ausbildungsrahmenplan Vorbereitungslehrgang zum DLRG-Bootsführerschein Anlage 2 Vorschlag zur Gestaltung der praktischen Fahrstunden (Übernahme aus ARP Aufl. 2000) Seite 1 von 6 1.Fahrstunde
MehrOrdnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.
22.260000 Fahrregeln 22.260100 Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge 22.260110 Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a 22.260120 Nichteinhalten
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 1 Was musst du
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 1 Was musst du
MehrText Anlage 7. Schifffahrtszeichen
Kurztitel Wasserstraßen-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 248/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2011 /Artikel/Anlage Anl. 7 Inkrafttretensdatum 09.02.2011 Außerkrafttretensdatum 31.12.2011
MehrGemeinsame Fahrordnung
1. Zweck Gemeinsame Fahrordnung der Frankfurter Rudervereine Diese Fahrordnung dient dem Zweck, durch einheitliche Regelungen den Ruderbetrieb auf dem Main zu erleichtern und Gefahren für Menschen und
MehrÜbungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
MehrKommandos Segel-/Motormanöver Wie sie auch auf Fahrten des SHS e.v. benutzt werden
Kommandos Segel-/Motormanöver Wie sie auch auf Fahrten des SHS e.v. benutzt werden Manöver Kommando Rückmeldung Rudergänger voraus unter Buganker (ev. vorhandene Springs entfernen) Klar zum voraus Klar
MehrFahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei
Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei er Hafen 607,5 639 Elb-km sowie Bille, Kanäle, Fleete, Binnenalster Fahrwasser Hier haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengetragen.
MehrDie Schiffahrtszeichen
Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Im Schilderwald unserer Straßen bewegen wir uns dank täglicher Praxis mit traumwandlerischer Sicherheit. Auf dem Wasser ist das anders: Trotz einer irgendwann mit Glanz
Mehr1.Einheit: Vertrautheit mit dem Boot (Manöver:Trainingsziel)
Version 0.5 Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich, jedem Trainer bleibt es überlassen, einen ihm/ihr als passend erscheinenden Ablauf der Praxiseinheit zu organisieren. 1.Einheit: Vertrautheit mit
MehrÜbersicht Kapitel Theoriekurs
Übersicht Kapitel Theoriekurs Der Theorieteil unseres Onlinekurses besteht aus insgesamt 15 Lernkapiteln. Diesen können Sie sich zuhause ausdrucken und wie ein Buch lesen. Hier sehen Sie den Aufbau der
MehrSBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt
SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 8 Vorfahrt - Verschiedene Schiffsarten zueinander Verminderte Sicht Verkehrstrennungsgebiet
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 1 Wer überwacht
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser? 2 Wie lauten die Grundregeln für das
MehrWettfahrtregeln - Segeln -' Das Wegerecht. \\ler bek()111111tilti. Pro1cstfal1 Recl11?
Wettfahrtregeln - Segeln -' Das Wegerecht \\ler bek()111111tilt Pro1cstfal1 Recl11? Die Wegerechts-Regeln Systematische Kurzfassung von Hannes Gubler Ausgabe 2005-2008 der WR Grundsätzliches zum Wegerecht
Mehr1.Einheit: Vertrautheit mit dem Boot (Manöver:Trainingsziel)
Version 0.7 Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich, jedem Trainer bleibt es überlassen, einen ihm/ihr als passend erscheinenden Ablauf der Praxiseinheit zu organisieren. 1.Einheit: Vertrautheit mit
MehrAuszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) 32.000000 Internationale Vorschriften 32.100000 der Verordnung etroffener Ordnungswidrigkeit nach 9 der Verordnung Verwamungsgeld
MehrDER HAFENSKIPPER. Anlegen & Manövrieren im Hafen. Infos und Handbuch zur Hafenskipper-App STUR UG (haftungsbeschränkt)
DER HAFENSKIPPER Anlegen & Manövrieren im Hafen DER HAFENSKIPPER Anlegen & Manövrieren im Hafen DER HAFENSKIPPER Infos und Handbuch zur Hafenskipper-App 2015 STUR UG (haftungsbeschränkt) STUR UG (haftungsbeschränkt)
MehrBGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 40 von 117 Schallzeichen I. Tonumfang der Schallzeichen Anlage 6 Die mechanisch betriebenen Schallgeräte, die auf Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Mehr101. Wie fördert der NÖ Landesfeuerwehrverband den Wasserdienst? 100. Dürfen Feuerwehrboote ein Blaulicht führen?
100. Dürfen Feuerwehrboote ein Blaulicht führen? 101. Wie fördert der NÖ Landesfeuerwehrverband den Wasserdienst? 102. Was sagt Ihnen der Begriff Ruderfahrzeug? 103. Wie unterstützt das NÖ LFKDO die Schiffsführerausbildung?
Mehrc. Schleuse in Betrieb, auf Einfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten. d. Schleuse in Betrieb, auf Ausfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten.
Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See, gültig für Prüfungen ab Mai 2012 Fragebogen 11 Antwort a. ist immer richtig www.segelpodcast.com 9. Welche Seite wird als Leeseite
MehrTipps und Tricks für Segler Aus der Praxis und für die Praxis
Tipps und Tricks für Segler Aus der Praxis und für die Praxis 1 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts
MehrDie wichtigsten Regeln beim Segeln
Die wichtigsten Regeln beim Segeln 1) Berührungen vermeiden! Die Wettfahrtregeln sind defensive formuliert um Kollisonen zu vermeiden, und nicht um offensive Segeltaktik zu fördern. 2) Ein Boot mit Wind
MehrSBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt
SBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 2 Wichtiges vorab Gesetzliche Grundlagen Definitionen zu Begriffen Schallsignale
Mehr1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Fahrzeugführer ist? a. Der verantwortliche Fahrzeugführer muss bestimmt werden.
Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See, gültig für Prüfungen ab Mai 2012 Fragebogen 15 Antwort a. ist immer richtig www.segelpodcast.com 1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt
MehrDas Wegerecht. Wettfahrtregeln Segeln WR Teil 2 Begegnung von Booten. Systematische Kurzfassung von Hannes Gubler
Das Wegerecht Wettfahrtregeln Segeln WR 2009-2012 Teil 2 Begegnung von Booten Systematische Kurzfassung von Hannes Gubler 1 Grundsätzliches zum Wegerecht Grundregeln: - R 1.1 - Hilfeleistung bei Gefahr
MehrAusbildungsunterlagen Feuerwehren Amt Rhinow. Bootskunde. Gleich geht s los! erstellt: M.Mirschel Amtsbrandmeister Rhinow 1
Amtsbrandmeister Rhinow 1 Gleich geht s los! Amtsbrandmeister Rhinow 2 Die Verkehrsvorschriften BinnenschifffahrtstraßenOrdnung ( BinSchStrO) Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPVO) Moselschifffahrtspolizeiverordnung
MehrÜbungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
MehrUnterrichtsbegleitender Script zum Kursus Sportbootführerschein/ See
Unterrichtsbegleitender Script zum Kursus Sportbootführerschein/ See Segelschule Well Sailing Gaußstraße 15 22765 Hamburg info@well-sailing.de +4940 43 18 90 70 www.well-sailing.de -1- Eine neue Sprache:
MehrBezeichnung L M S Bezeichnung L M S
Klasse C95 65 PRÜFUNGSPROTOKOLL gem. 11 Ab s. 4a FSG i.v.m 7 Ab s. 3 GWB Aktenzahl: Prüfer-Nr.: Dolmetsch: Nachname: Name: Prüfort: Vorname: Kennzeichen: Ausweis-Nr.: Prüfstrecke: C95 Prüfzeit Von: Bis:
MehrBINNEN PDF- PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN.
PDF- Änderungen gemäß Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Korrekturen Stand: 16.01.2013 PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN BINNEN www.derchartertoern.de PDF-Prüfungsbögen Sportbootführerschein
MehrLa Isla Design
Skippertraining für die 2 Mann Crew 1 von 24 2 von 24 Allgemein Wir segeln seit 30 Jahren. Aus Fehlern lernen war die eine Erfahrung aber auch Tipps von anderen Seglern und die Beobachtung von Manövern
MehrErfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen
Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen Auszug aus den Durchführungsrichtlinien Traditionsschiffahrt zur Sportseeschifferscheinverordnung vom. Dezember,
MehrJüngstensegelschein-Vorschrift des Deutschen Segler-Verbandes
Jüngstensegelschein-Vorschrift des Deutschen Segler-Verbandes vom 24. März 1973 in der Fassung vom 31. August 2003 1 Jüngstensegelschein Der Deutsche Segler-Verband erteilt durch seine Verbandsvereine
MehrRhein- Main- Donau Segelclub e.v. Begleitheft zum Segelschein 1
Rhein- Main- Donau Segelclub e.v. Begleitheft zum Segelschein 1 Name Herzlich Willkommen im Rhein- Main- Donau- Segelclub e.v. Unser Verein lebt davon, dass wir miteinander unsere Freizeit genießen. Geselligkeit
MehrSBF - Kurs Teil 8 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt
SBF - Kurs Teil 8 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 9 Liegeverbote Ankerverbote Schallsignale Sog - Stau - Schwell Ankern Schleppen
MehrÜbungsbogen DLRG-Bootsführerschein A/B (DLRG-spezifischer Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A/B (DLRG-spezifischer Teil) Bearbeitungszeit
Mehr7. Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? d. Zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.
Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See, gültig für Prüfungen ab Mai 2012 Fragebogen 2 Antwort a. ist immer richtig www.segelpodcast.com 7. Welches Signal führt ein Fahrzeug
MehrTipps und Infos rund ums Blinken
Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums
MehrPolizeidirektion Leipzig. Verkehrsbericht 2014
Polizeidirektion Leipzig Verkehrsbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Erläuterungen 4 Polizeidirektion Leipzig Gesamtunfallzahlen 6 Bundesautobahnen 9 / 14 / 38 Gesamtunfallzahlen 10 Stadt Leipzig
MehrSCHIFFFAHRTSZEICHEN Tafelschilder und Kilometerzeichen
Die -Tafelschilder und Kilometerzeichen entsprechen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Rheinschifffahrtspolizeiverordnung Moselschifffahrtspolizeiverordnung Donauschifffahrtspolizeiverordnung
MehrWetter und Sicherheit
Wetter und Sicherheit Föhnsturm am Sonntag, 29. April 2012, (Einsteigerkurs 2012, KEINE Ausfahrt möglich) 1. WETTER 1.1. Allgemeines Auf dem Sarnersee sind für uns der Föhn und der Westwind (eher selten)
MehrInternationale Unfallstatistik für den Bodensee 2017
Internationale Unfallstatistik für den Bodensee 217 Unfallzahl insgesamt gestiegen Zahl der Schiffsunfälle gesunken Zahl der tödlichen Unfälle gesunken 361 Personen aus Seenot gerettet Dies ergab die Auswertung
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 1 Wer überwacht
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser? Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte
Mehr1. Versuch 2. Versuch 1. Versuch 2. Versuch
Praktische Prüfung Sportküstenschifferschein (SKS) nach Nr. 5 in Verbindung mit Nr. 6.3 der Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein für die Antriebsarten "Antriebsmaschine und unter Segel" sowie
MehrGrundwissen für Führer von Club Motorbooten
Grundwissen für Führer von Club Motorbooten Peter Niederhauser, BRC Ausgabe März 2010 Seite 1 - 1. Bewilligung zur Benützung 9 Ruderordnung "Die Clubmotorboote dürfen nur mit Bewilligung des Ruderausschusses
MehrInternationale Unfallstatistik für den Bodensee 2018
Internationale Unfallstatistik für den Bodensee 218 Gesamtunfallzahl gesunken Zahl der Schiffsunfälle leicht gestiegen Zahl der tödlichen Unfälle gestiegen 437 Personen aus Seenot gerettet Dies ergab die
MehrPrüfungsinhalte für den Erwerb des Schiffsführerpatents 10 m
Prüfungsinhalte für den Erwerb des Schiffsführerpatents 10 m Rechtliche Fragen Von besonderer Bedeutung sind die Kenntnis von: Allen Schifffahrtszeichen und ihren Bedeutungen Kennzeichnungen der Fahrzeuge
MehrKleines Segellexikon für Nichtsegler und Segler
Kleines Segellexikon für Nichtsegler und Segler Orientierung an Bord Backbord (rot): linke Seite des Schiffes (wenn man nach vorn schaut) Steuerbord (grün): rechte Seite des Schiffes Achtern: hinterer
MehrDie Hauptunterschiede zwischen den Wettfahrtregeln und Wegerecht... 44
Inhalt 5 Die Regeländerungen................................ 8 Die Hauptunterschiede zwischen den Wettfahrtregeln 2013 2016 und 2017 2020.............................. 8 Erlernen der Regeln................................
Mehr1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR)
1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR) 1.2.1 Lichter- und Signalkörperführung Bei der Lichterführung unterscheidet man zwischen: Topplicht: Seitenlichter: Hecklicht: Rundumlicht: Schlepplicht: Funkellicht:
MehrRettungsbootsführer See
Anhang 2.1 Rettungsbootsführer See Richtlinien zur Ausbildung Rahmenausbildungsplan Herausgeber: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.v. Sülzburgstraße 140 50937 Köln Verantwortlich: Bundesverband, Referat
MehrSBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt
SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 7 Positionslaternen Signalkörper Maschinenfahrzeuge Segelfahrzeuge Sonderbeleuchtungen
MehrDER HAFENSKIPPER. Anlegen & Manövrieren im Hafen. Infos und Handbuch zur Hafenskipper-App STUR UG (haftungsbeschränkt)
DER HAFENSKIPPER Anlegen & Manövrieren im Hafen DER HAFENSKIPPER Anlegen & Manövrieren im Hafen DER HAFENSKIPPER Infos und Handbuch zur Hafenskipper-App 2015 STUR UG (haftungsbeschränkt) STUR UG (haftungsbeschränkt)
Mehr