INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER
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- Mathias Meinhardt
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1 MERKBLATT Standortpolitik SCHULUNGSPFLICHT FÜR GEFAHRGUTFAHRER Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeugs, im Besitz einer ADR- Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer mindestens zweieinhalbtägigen Schulung (für Beförderungen von Versandstücken bzw. Beförderungen in loser Schüttung) bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Eine weitere Schulung mit abschließender Prüfung ist für die Durchführung von Gefahrguttransporten in Tankfahrzeugen sowie für die Beförderung von explosiven und radioaktiven Stoffen erforderlich. INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER RECHTSGRUNDLAGEN Gefahrgutbeförderungsgesetz vom 1. Januar 2010 (BGBI: I Seite 1704) Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB -) (in der Fassung vom 30. März 2015, veröffentlicht im BGBl. Teil I Nr. 13 vom 8. April 2015) ADR Teil ADR-Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (BGBl II S. 722 mit Anlagenband) IHK-Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Name des Verfassers: Petra Tausend Erstellungsdatum: 07. Januar 2015 Durchwahl: IHK-Service: Tel. 089 / Fax: Anschrift: München tausendp@muenchen.ihk.de Homepage:
2 Seite 2 von 7 WO IST DIE PFLICHT ZUR BESONDEREN AUSBILDUNG DER FAHR- ZEUGFÜHRER/-INNEN GEREGELT? Im ADR, Teil 8, Kapitel 8.2, Unterabschnitt i. V. m. 4 GGVSEB, Absatz , Abschnitt und Absatz ADR Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer/-innen besteht: a) beim Transport von Gefahrgut als Stückgut oder Schüttgut, für Führer von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern. Diese müssen im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung für den Basiskurs sein. Das gilt auch für die Sondervorschriften bezüglich der Klasse 1 und der Klasse 7 (siehe Unterabschnitt ADR). b) bei Tanktransporten, für Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m 3 befördert werden, Führer von Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m 3, Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m 3 auf einer Beförderungseinheit befördert werden. Für diese Beförderungsarten ist die ADR-Schulungsbescheinigung für Tanktransporte erforderlich. c) bei Transporten von Gütern der Klasse 1 (Explosivstoffe) besteht, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eine Schulungspflicht, d) bei Transporten von Gütern der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) besteht, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eine Schulungs- und Prüfungspflicht, es sei denn, eine Sondervorschrift befreit davon.
3 Seite 3 von 7 SCHULUNGSSYSTEM Erstschulung Basiskurs (BK) - 19 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) Aufbaukurs Tank (AKT) - 13 UE Aufbaukurs Klasse 1 (AK1) - 8 UE Aufbaukurs Klasse 7 (AK7) - 8 UE Auffrischungsschulung (AF) - 12 UE (einheitlich für alle Schulungsteile der Erstschulung) Die Schulungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt und enden jeweils mit einer Prüfung. WER DARF GEFAHRGUTFAHRERSCHULUNGEN DURCHFÜHREN? Jeder von der jeweils zuständigen IHK anerkannte Lehrgangsveranstalter. Die Liste der derzeit anerkannten Lehrgangsveranstalter finden Sie im Anhang. Weitere Informationen können gerne angefordert werden bei: WESENTLICHE SCHULUNGSINHALTE: allgemeine Vorschriften, hauptsächliche Gefahrenarten Überwachung der Beförderung, Umweltschutz, Abfalltransporte Kenntnisse über Vorsorge- und Schutzmaßnahmen Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung (praktische Übung) Bezettelung und Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung) Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung Begleit- und Beförderungspapiere
4 Seite 4 von 7 Regelungen zu Haftung und Ordnungswidrigkeiten multimodale Transportvorgänge, Tunnelregelungen FACHLICHE AUSKÜNFTE ZUR SCHULUNGSPFLICHT ERHALTEN BEI: Petra Tausend, Tel. 089/ und Christian Hüttinger, Tel. 089/ tausendp@muenchen.ihk.de huettinger@muenchen.ihk.de PRÜFUNGSARTEN: Die Durchführung der Prüfungen obliegt der jeweils zuständigen IHK. Es werden ausschließlich bundeseinheitliche Fragebögen (Multiple-Choice-Aufgaben) in deutscher Sprache verwendet. PRÜFUNGSDAUER: Erstschulung Basiskurs Aufbaukurs Tank Aufbaukurs Klasse 1 Aufbaukurs Klasse 7 45 Minuten 45 Minuten 30 Minuten 30 Minuten Auffrischungsschulung 30 Minuten Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. WER STELLT DIE ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG AUS? Die für den Lehrgang und die Prüfung zuständige IHK stellt die ADR-Schulungsbescheinigung aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) ohne Fehlzeiten besucht und die Prüfung(en) bestanden hat.
5 Seite 5 von 7 GÜLTIGKEIT DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG? Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren. ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde. ERSATZAUSSTELLUNG DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG Im Falle des Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung (z: B: durch Diebstahl) kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung in schriftlicher Form beantragt werden. AUSKÜNFTE ZU DEN PRÜFUNGEN ERHALTEN SIE BEI: Peter Wimmer, Tel. 089/ WimmerP@muenchen.ihk.de Liste der anerkannten Lehrgangsveranstalter für die Gefahrgutfahrerschulung (siehe nächste Seite)
6 Seite 6 von 7 DEKRA Akademie GmbH Steinheilstraße Ingolstadt Telefon: 0841/ Internet: service.akademie@dekra.com DGZfP Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.v. Ausbildung und Training GmbH Steinheilstraße Ismaning Telefon: 089/ Internet: mail@dgzfp.de Lehrgangsteile: BK, AK7, AF Henfling- Ausbildungen Bad-Trißl-Straße 59 b Oberaudorf Telefon: 08033/ Internet: info@henfling-ausbildungen.de Verkehrsinstitut München Hunger GmbH Martin-Luther-Straße München Telefon: 089/ Internet: info@vm-verkehrsinstitut.de Seminarorganisation Tanja Eskofier Vachendorfer Ring Traunstein Telefon: 0861/ Internet: info@berufskraftfahrerseminar.de Fahrschule Siegfried Renoth Marktplatz Berchtesgaden Telefon: 08652/4356 Internet: fahrschule-renoth@t-online.de DEKRA Akademie GmbH Haberlandstraße München Telefon: 089/ Internet: service.akademie@dekra.com Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1; AF Fahrschule Leonhard Betz Rheinstraße München Telefon: 089/ Internet: info@fahrschule-betz.de angebotene KHB Fahrschule GmbH Heideckstraße Neuburg an der Donau Telefon: 08431/593-0 Internet: info@khb-fahrschulen.de Opticon GmbH Gutenbergstraße Hohenwart Telefon: 08443/ Internet: info@die-fahrerakademie.de Lehrgangsteile: BK, AF SZD Schulungszentrum Dudek Oberer Markt Eging am See Telefon: 08544/ Internet: Fahrschule Georg Krackhardt Johann-Arnold-Straße 12 a Landsberg a. Lech Telefon: 08191/2304 Internet:
7 Seite 7 von 7 Fahrschule Edbauer Inhaber Stefan Madlener Bräuhausstraße Rohrdorf Telefon: 08032/ info@fahrschule-edbauer.de Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung Boschstraße Landau a. d. Isar Telefon: 09951/98420 Internet: info@schiffner-gefahrgut.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Strober & Partner GmbH Gefahrguttreffpunkt Töginger Straße Mühldorf am Inn Telefon: 08631/ Internet: info@gefahrguttreff.de Lehrgangsteile: BK, AF, AKT SVG SiQUM GmbH Leonrodstraße München Telefon: 0911/ Internet: info@svg-siqum.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Kraftverkehrsinstitut Weilheim GmbH Schützenstraße Weilheim i.obb. Telefon: 0881/ Internet: Lehrgangsteile: BK, AF Senlog Schulungs- u. Beratungsgesellschaft mbh Mödlitzer Straße Weidhausen Telefon: 09562/57185 Internet: Senlogwesthofen@aol.com Lehrgangsteile: BK, AF, AK1 Verkehrsinstitut & Fahrschule Dehler-Peucker GmbH Proviantstraße Ingolstadt Telefon: 0841/ Internet: info@dehler-peucker.de TÜV Süd Akademie GmbH Training Center München Westendstraße München Telefon: 089/ Internet: info@tuev-sued.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Erklärungen: BK AKT Basiskurs Aufbaukurs Tank AK 1 Aufbaukurs Klasse 1 AK 7 Aufbaukurs Klasse 7 AF Auffrischungsschulungen
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