SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Erwerbsersatzordnung (EO), Erwerbsersatz bei Mutterschaft (MSE) und Familienzulagen (FZ) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 45 Minuten 26 EO-Tabellen (6 Seiten) Maximale Punktzahl: 45 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

2 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe : Verfahren 2 Auszahlungen von Erwerbsausfallentschädigungen müssen immer in Form einer einsprachefähigen Verfügung erlassen werden. Frage: Kreuzen Sie an, ob diese Aussage zutrifft (richtig) oder nicht (falsch). 2 o richtig o falsch Nennen Sie die massgebende Gesetzesgrundlage. x falsch ( Punkt) Gesetzesgrundlage: EOG Art. 8 Abs. 2 ( Punkt) [auch Nennung ATSG 5 Abs. zutreffend] [Korrekturhinweise: Nur Nennung von ATSG Art. 49 Abs. = /2 Nennung von ATSG Art. 5 Abs. = Punkt Maximal Punkt zu verteilen Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 2

3 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 2: Finanzierung 2 Die Finanzierung der EO wird zusätzlich zur Beitragserhebung analog der AHV aus Mitteln des Ausgleichsfonds der EO sowie einem Anteil aus dem Tabaksteuerertrag des Bundes bestritten. Frage: Kreuzen Sie an, ob diese Aussage zutrifft (richtig) oder nicht (falsch). 2 o richtig o falsch Nennen Sie die massgebende Gesetzesgrundlage. x falsch ( Punkt) Gesetzesgrundlage: EOG Art. 26 ( Punkt) [Korrekturhinweis: Art. 6 EOG Abs. 2 lit. b] [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 3

4 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 3: Bemessungsgrundlagen 2 André Blanc absolviert einen Wiederholungskurs in der Armee. In der Meldekarte führt er seinen leiblichen Sohn und ein zusätzliches Kind, welches in seinem Haushalt wohnt, auf. Für das zusätzlich angegebene Kind werden Alimente von CHF monatlich durch den Kindsvater bezahlt. Frage: Kann André Blanc für beide Kinder Kinderzulagen beziehen (Zutreffendes ankreuzen)? 2 o ja o nein Begründen Sie Ihre Antwort. x nein ( Punkt) Begründung: Für das zweite Kind besteht kein Anspruch, da dieses nicht unentgeltlich im gemeinsamen Haushalt lebt. ( Punkt) [Korrekturhinweis: Art. 6 EOG Abs. 2 lit. b] [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 4

5 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 4: Leistungsbeschreibung 2 Welche der nachstehenden Kosten führen nicht zum Bezug von Betreuungskostenzulagen (Zutreffendes ankreuzen)? 2 o o o o o Löhne für Familien- oder Haushalthilfen Reisekosten von Dritten, welche die Kinder im Haushalt der Dienst leistenden Person betreuen Auslagen für Mahlzeiten der Kinder ausser Haus Kosten für Kinderkrippen, die regelmässig entstehen Nachhilfestunden x Kosten für Kinderkrippen, die regelmässig entstehen ( Punkt) x Nachhilfestunden ( Punkt) [Korrekturhinweis: Bei falscher Nennung: /2 Abzug pro Nennung bis max. total 0 erreicht sind! (Aufhebung einer richtigen Aussage durch eine falsche Aussage).] Seite 5

6 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 5: Verfahren Punkt Welche Stelle kann bei Verlust der Meldekarte für einen Dienst in der Armee eine Ersatzkarte erstellen (Zutreffendes ankreuzen)? o o o o o Die IV-Stelle Die für die Auszahlung zuständige Ausgleichskasse Der Rechnungsführer Der Kommandant Der Feldweibel x Die für die Auszahlung zuständige Ausgleichskasse ( Punkt) [Korrekturhinweis: Art. 6 EOV Abs. 5] [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 6

7 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 6: Beitragsbezug Punkt Die Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung unterliegt der Beitragspflicht AHV/IV/EO/ALV. Frage: Welcher Beitragssatz wird für den EO-Anteil bei der Auszahlung der Entschädigung an die dienstleistende Person in Abzug gebracht (Zutreffendes ankreuzen)? o 0.50 % o 0.25 % o 0.0 % o 0.65 % x 0.25 % ( Punkt) Seite 7

8 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 7: Leistungsberechnung 2 Xavier Hernandez stellt der Ausgleichskasse zwei Meldekarten zum Bezug der EO-Entschädigung zu. Die erste bezieht sich auf eine Dienstperiode vom..20 bis (Ende der Rekrutenschule). Die zweite Meldekarte beinhaltet die Periode vom bis Diese Periode betrifft die ersten zwei Wochen des Beförderungsdienstes zum Unteroffizier. Er ist ledig und hat keine Kinder. Er vor dem Einrücken ein unregelmässiges Einkommen von durchschnittlich CHF /Monat. Frage/Auftrag: Berechnen Sie die netto auszuzahlenden Erwerbsausfallentschädigungen für beide Perioden. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf bis = 6 Tage à CHF (0.5 ) = CHF CHF x 6.25 % = CHF Beiträge CHF /. CHF Total CHF (0.5 ) Total CHF bis = 5 Tage à CHF.-- (0.5 ) = CHF ' CHF ' x 6.25 % = Beiträge CHF ' /. CHF Total CHF ' (0.5 ) [Korrekturhinweis: Wenn der Kandidat nur die zwei Beträge netto, ohne genaue Berechnung, angibt, die Beiträge jedoch korrekt genannt werden (Prozentsatz und Abzug), können beide gegeben werden. Als korrekt anzusehen, falls Beiträge zugeschlagen werden.] Seite 8

9 ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Aufgabe 8: Bemessungsgrundlagen, Anspruchsberechtigung, Beitragsbezug 3 Max Ryser absolviert einen 3-wöchigen Wiederholungskurs in der Armee. Er ist selbstständiger Schreiner und hat 7 Angestellte, die für ihn arbeiten. Er ist Vater einer 6 Monate alten Tochter. Max Ryser erkundigt sich bei Ihnen über seinen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung. Fragen: 8. Welches Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die EO- Entschädigung während des Wiederholungskurses? Einkommen gemäss letzter AHV-Beitragsverfügung als Selbstständigerwerbender ( Punkt) [Korrekturhinweis: EOV Art. 7] 8.2 Hat er Anspruch auf zusätzliche Leistungen? Betriebszulage (0.5 ) und Kinderzulage (0.5 ) [Korrekturhinweis: Falls Antwort einfach "Ja" = /2 geben. Wird Betreuungskostenzulage erwähnt, aber z.b. Kinderzulage nicht, mit /2 n würdigen.] 8.3 Mit welchen Beitragsabzügen von der EO-Entschädigung muss er rechnen? AHV/IV/EO, keine ALV-Beiträge ( Punkt) [Korrekturhinweis: Werden nur 5.5 % erwähnt, vollen Punkt erteilen] Seite 9

10 Mutterschaftsentschädigung (MSE) Aufgabe 9: Anspruchsvoraussetzungen 2 Die Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung kann schon vor der Geburt erfolgen, wenn die Bezugsberechtigte aufgrund gesundheitlicher Komplikationen in der Schwangerschaft erwerbsunfähig ist. Frage: Kreuzen Sie an, ob diese Aussage zutrifft (richtig) oder nicht (falsch). 2 o richtig o falsch Begründen Sie Ihre Antwort. x falsch ( Punkt) Begründung: Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Niederkunft. ( Punkt) [Korrekturhinweis: EOG Art. 6 lit. c [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig]. Seite 0

11 Mutterschaftsentschädigung (MSE) Aufgabe 0: Anspruchsvoraussetzungen 3 Marie Pfister hat am Paul geheiratet. Dieser ist bei den SBB angestellt und erzielt ein Bruttojahreseinkommen von CHF 85' Sie wohnen seit 0 Jahren in der Schweiz. Nach 5-jähriger Erwerbslosigkeit findet Marie Pfister eine unbefristete Arbeitsstelle bei Manor. Ab ist sie zu einem Monatslohn von CHF 3' (inkl. 3. Monatslohn) angestellt. Am bringt sie eine Tochter zur Welt. Frage: Kann sie eine Mutterschaftsentschädigung geltend machen (Zutreffendes ankreuzen)? 3 o ja o nein Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende Rechtsgrundlage. x ja ( Punkt) Begründung: Sie erfüllt die 3 Anspruchsvoraussetzungen, da sie mindestens 9 Monate vor der Niederkunft in der AHV aufgrund ihres Wohnsitzes versichert war, in dieser Zeit mindestens 5 Monate erwerbstätig war und arbeitnehmend ist ( Punkt). EOG Art. 6b lit. a ( Punkt) [Korrekturhinweis: Reine Nennung des Gesetzesartikels ohne Begründung: keine erteilen. Genaue Nennung von Gesetz, Artikel und Absatz nötig.] Seite

12 Mutterschaftsentschädigung Aufgabe : Koordination 2 Nennen Sie vier Versicherungstaggeldleistungen, die einen betraglichen Besitzstand zur Folge haben. 2 - Entschädigung der Invalidenversicherung - Entschädigung der Krankenversicherung - Entschädigung der Unfallversicherung - Entschädigung der Militärversicherung - Entschädigung der Arbeitslosenversicherung [Korrekturhinweis: 0.5 pro richtige Nennung (EOG Art. 6g Abs. 2), total maximal 2, 0.25 pro richtige Teilantwort]. Seite 2

13 Mutterschaftsentschädigung Aufgabe 2: Anspruchsberechtigung 2 Eine Mutter bringt am ihr Kind zur Welt. Einen Monat später ist das Kind immer noch hospitalisiert. Frage: Welche Möglichkeiten hat die Mutter in einem solchen Fall? Begründen Sie Ihre Antwort. Nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- sowie Verordnungsartikel. 2 Die Frau kann den Beginn der Auszahlung der MSE im Falle der Verlängerung der Hospitalisierung des Kinds aufschieben, wenn das Kind mindestens 3 Wochen hospitalisiert ist. ( Punkt) EOG Art. 6c Abs. 2 (0.5 ), EOV Art. 24 (0.5 ) [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 3

14 Mutterschaftsentschädigung Aufgabe 3: Entschädigungsberechnung 4 Patricia Gomez bringt am Zwillinge zur Welt. Sie ist Selbstständigerwerbende und deklariert ein Jahreseinkommen von CHF 67' Sie entscheidet, dass sie die Arbeit am.7.20 wieder aufnimmt. Fragen: 3. Wie hoch fällt die Tagesentschädigung der Mutterschaftsentschädigung für Patricia Gomez aus? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. CHF 67' : 360 = (aufrunden auf ganze Franken) = CHF x 80 % = oder blosse Nennung Tabellenwert CHF ( Punkt) [Korrekturhinweis: Werden nur CHF genannt, /2 erteilen] 3.2 Wie hoch fällt die Brutto-Gesamtentschädigung der Mutterschaftsentschädigung für Patricia Gomez aus? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. CHF x 80 % = CHF x 77 Tage = CHF ' ( Punkt) Seite 4

15 Mutterschaftsentschädigung Aufgabe 3: Entschädigungsberechnung (Fortsetzung) 3.3 Wie hoch fällt die Netto-Gesamtentschädigung der ganzen Mutterschaftsentschädigung für Patricia Gomez aus? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 2 CHF x 77 Tage = CHF ' Bruttoentschädigung ( Punkt) CHF ' x 5.5 % Beitragsbezug = CHF Beiträge Selbstständigerwerbende ohne ALV CHF ' Bruttoentschädigung - CHF Beitragsabzug CHF 0' Total-Nettoentschädigung ( Punkt) Seite 5

16 Mutterschaftsentschädigung Aufgabe 4: Entschädigungsberechnung 2 Eliane Fleury absolviert eine berufliche Eingliederung der IV. Sie bezieht von der Invalidenversicherung ein IV-Taggeld von CHF Frage/Auftrag: Berechnen Sie die Gesamtentschädigung der Mutterschaftsentschädigung für Eliane Fleury unter der Berücksichtigung, dass sie vor der Eingliederung ein Jahreseinkommen von CHF 75' Zeigen Sie den Berechnungsweg zur Netto-Gesamtentschädigung auf. 2 CHF (0.5 Besitzstand) x 98 Tage (0.5 ganze Periode) = CHF 6' CHF 6' x 6.25 % (0.5 ) = CHF 6' /. CHF '035.5 = CHF 5' (0.5 ) [Korrekturhinweis: Rundungsproblem bei Abzug CHF bzw. CHF 035.0, beides als korrekt werten.] Seite 6

17 Familienzulagen Aufgabe 5: Familienzulagen Punkt Alois Maurer erlitt am einen Arbeitsunfall. Bis zum war er erwerbsunfähig. Am.7.20 nahm er seine Erwerbstätigkeit zu 50 % mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von CHF 2' teilweise wieder auf. Seine Ehefrau ist nichterwerbstätig und betreut die gemeinsamen Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren. Frage: Hat Alois Maurer ab.7.20 Anspruch auf Familienzulagen (Zutreffendes ankreuzen)? o ja o nein Nennen Sie die zur Anwendung gelangenden Gesetzes- oder Verordnungsartikel. x ja (0.5 ) Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 3 FamZG (0.5 ) [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 7

18 Familienzulagen Aufgabe 6: Anspruchsvoraussetzungen Punkt Petra Joye und ihr Ehegatte lassen sich scheiden. Petra Joye geht keiner Arbeit nach und lebt im Kanton Jura, welcher erwerbslosen Personen ohne Einkommen Kinderzulagen gewährt. Ihr Ehegatte ist AHV-Rentenbezüger. Fragen: 6. Kann Petra Joye ab dem Folgemonat der Scheidung für ihre im Haushalt lebenden, minderjährigen Kinder Kinderzulagen für Nichterwerbstätige beziehen (Zutreffendes ankreuzen)? 0.5 o ja o nein x ja (0.5 ) 6.2 Welche Voraussetzungen sind in diesem Fall zu beachten? 0.5 Vorausgesetzt, sie ist als Nichterwerbstätige bei der Ausgleichskasse erfasst (0.5 ) [Korrekturhinweis: Art. 9 Abs. FamZG] Seite 8

19 Familienzulagen Aufgabe 7: Unterstellung Punkt Der Arbeitgeber "Les Franches" mit Sitz im Kanton Solothurn besitzt zwei Niederlassungen, eine im Kanton Neuenburg, eine weitere im Kanton Graubünden. Er wünscht, dass alle Lohnbezügerinnen/Lohnbezüger bei der gleichen Ausgleichskasse abgerechnet werden und alle die gleichen Bezugsvoraussetzungen haben. Er verlangt den Anschluss, inkl. Niederlassungen, bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn. Frage: Was antwortet ihm die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (Zutreffendes ankreuzen)? o Er kann keine der Niederlassungen anschliessen. o Er kann nur den Hauptsitz anschliessen. o Er kann den Hauptsitz und die Niederlassungen anschliessen. o Wahlrecht Nennen Sie die anzuwendende Rechtsgrundlage. x Er kann nur den Hauptsitz anschliessen. (0.5 ) Rechtsgrundlage: Art. 2 Abs. 2 FamZG (0.5 ) [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 9

20 Familienzulagen Aufgabe 8: Anspruchsvoraussetzungen Punkt Sophie Beuchat, geboren , ist ledige Mutter einer am geborenen Tochter. Bis befindet sich Sophie Beuchat noch in Ausbildung. Ab.0.20 übt sie eine Tätigkeit als Selbstständigerwerbende in einem Kanton aus, welcher für Selbstständigerwerbende keinen Anspruch auf Familienzulagen vorsieht. Frage: Hat sie trotzdem als Selbstständigerwerbende Anspruch auf Kinderzulagen, und bis wann (Zutreffendes ankreuzen)? o ja, bis o ja, bis o nein, weil Sophie Beuchat nicht obligatorisch AHV/IV/EO/ALV-versichert ist x ja, bis ( Punkt) [Korrekturhinweis: Ziffer 603 FamZWL] Seite 20

21 Familienzulagen Aufgabe 9: Anspruchsberechtigung Punkt Pierre Chételat ist geschieden. Die Ex-Ehegattin hat das einzige Kind in Obhut und ist nicht erwerbstätig. Pierre Chétalet bezieht die Kinderzulagen über seinen Arbeitgeber, verweigert aber die Weiterleitung der Kinderzulagen an die Ex-Ehegattin. Frage: Kann sie die Direktüberweisung der Kinderzulagen beantragen (Zutreffendes ankreuzen)? o ja o nein o nur unter der Voraussetzung eines Zivilgerichtsentscheids Nennen Sie die entsprechende Rechtsgrundlage. x Ja (0.5 ) Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. FamZG (0.5 ) [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 2

22 Familienzulagen Aufgabe 20: Anspruch 2 Walter Schnegg arbeitet für zwei verschiedene Arbeitgeber. Der Erste, bei welchem er ein Bruttojahreseinkommen von CHF 50' erzielt, hat Sitz im Kanton Waadt. Der Zweite hat den Sitz im Kanton Bern. Dort bezieht er einen Bruttojahreslohn von CHF 40' Walter Schnegg hat zwei Kinder unter 6 Jahren. Seine Ehegattin ist nicht erwerbstätig. Die Familie wohnt im Kanton Freiburg. Fragen: 20. Welche kantonale Gesetzgebung über die Familienzulagen gilt für Walter Schnegg? Gesetzgebung des Kantons Waadt ( Punkt) [Korrekturhinweis: Anspruchskonkurrenz bei derselben Person.] 20.2 Existiert ein Anspruch auf eine Differenzzulage, und wie hoch wäre diese? Nein, kein Anspruch auf eine Differenzzulage ( Punkt) Seite 22

23 Familienzulagen Aufgabe 2: Aktuelles / Rechtsgrundlagen Punkt Wie nennt sich das seit..20 gültige System, welches die Kontrolle über ausbezahlte Kinderzulagen erlaubt? FamZReg, Familienzulagenregister ( Punkt) [Korrekturhinweis: NICHT Familien- oder Kinderregister] Seite 23

24 Familienzulagen Aufgabe 22: Anspruch und Berechnung 2 Ein polnischer Staatsbürger wird in einem Landwirtschaftsbetrieb im Talgebiet bei Pierre Sandoz angestellt. Er ist verheiratet und Vater von 3 Kindern. Die Zwillinge im Alter von 8 Jahren befinden sich in Ausbildung. Das dritte Kind ist erst 4 Jahre alt. Seine Familie wohnt in Polen und weist eine amtliche Bestätigung vor, aus welcher hervorgeht, dass in Polen keine Familienleistungen für diese Kinder bezahlt werden. Frage/Auftrag: Berechnen Sie den monatlichen Gesamtanspruch, welcher für den Landwirtschaftsarbeiter bewilligt wird. 2 Monatstotal = CHF (0.5 ) x CHF Kinderzulage (0.5 ) 2 x CHF Ausbildungszulagen (0.5 ) x CHF Haushaltungszulage) (0.5 ) Seite 24

25 Familienzulagen Aufgabe 23: Familienzulagen 4 Ursula und Fritz Bärtschi haben am ihr drittes Kind bekommen. Die beiden Erstgeborenen sind 4 und 2 Jahre alt. Ursula Bärtschi arbeitet und lebt zusammen mit der Familie in einem Dorf im Kanton Solothurn. Sie verdient einen Bruttomonatslohn von CHF 2' Ihr Ehegatte arbeitet in Neuenburg und verdient CHF 8' pro Monat. Fragen: 23. Wer muss die Anmeldung zum Bezug von Kinderzulagen für das neu geborene Kind vornehmen? Die Mutter ( Punkt) 23.2 Nennen Sie die genauen Beträge für den Monat März 20 pro Kind. 3 Erstes Kind Zweites Kind Drittes Kind CHF ( Punkt) CHF ( Punkt) CHF (0.5 ), plus Nennung allfällige Differenzzulage (0.5 ) [Korrekturhinweis-Antwortalternative: Wenn "mindestens" oder CHF erwähnt werden oder eine Begründung vorliegt = Punkt vergeben. Nennung allfälliger Differenzzulage: Punkt vergeben "3 mal Kinderzulage" auch Punkt vergeben] Seite 25

26 Familienzulagen Aufgabe 24: Anspruchskonkurrenz Punkt Gianna Vital hat die Obhut über ihren Sohn, geboren in der Ehe mit Markus Walther. Die Eltern sind geschieden. Sie haben gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind. Gianna Vital ist wieder verheiratet mit Alfonso Garcia. Alle Beteiligten wohnen im gleichen Kanton. Gianna Vital ist Lohnbezügerin im Wohnsitzkanton und erhält die gemäss FamZG festgesetzte, minimale Kinderzulage. Ihr Ehegatte und ihr Ex- Ehegatte, Markus Walther, sind beide ebenfalls Lohnbezüger, ausserhalb des Wohnsitzkantons. Die kantonalen Gesetzgebungen der Erwerbsorte sehen eine höhere Kinderzulage als die Gesetzgebung des Bundes vor. Frage: Wer kann die Auszahlung der Differenz beantragen? Begründen Sie Ihre Antwort. Markus Walther, weil die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind zur Anwendung kommt. ( Punkt) [Korrekturhinweis: Rangfolge nach FamZG Art. 7 Abs. lit. b] [Korrekturhinweis: Genaue Nennung von Gesetz, Artikel, Absatz und ggf. Buchstabe nötig.] Seite 26

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