SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 200 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 20 Rentenskalen/Aufwertungsfaktoren (23 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

2 Aufgabe : Organisation 6. Wie heisst die Behörde, welche die Aufsicht über die AHV ausübt? Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ( P).2 Nennen Sie drei Durchführungsorgane gemäss dem AHV-Gesetz..5 - Ausgleichskassen ( P) - Zentrale Ausgleichsstelle ( P) - Arbeitgeber ( P).3 Nennen Sie die Arten (Typen) der Ausgleichskassen..5 - Verbandsausgleichskasse ( P) - Kant. Ausgleichskassen ( P) - Ausgleichskassen Bund ( P) Seite 2

3 Aufgabe : Organisation (Fortsetzung).4 Nennen Sie vier der zahlreichen Aufgaben, welche die Zentrale Ausgleichsstelle zu erledigen hat. 2 - Zuteilung der Versicherten-Nummer - Zusammenzug der individuellen Konti im Versicherungsfall - Weiterleitung an die AK der durch die Zivilstandsämter erhaltenen Todesmeldungen - Führung des zentralen Versicherten-Registers - Führung des zentralen Leistungs-Registers [Korrekturhinweis: Pro Nennung, im Maximum 2.].5 Welchem Eidgenössischen Departement ist die Zentrale Ausgleichsstelle unterstellt? Eidg. Finanzdepartement ( P) Seite 3

4 Aufgabe 2: Auswahlfragen zur Versicherung und den Beiträgen 3 Kreuzen Sie an, ob nachfolgende Behauptungen richtig oder falsch sind: 2. Nur die natürlichen Personen, welche in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind in der AHV versichert. o richtig x falsch 2.2 Die Personen, welche sich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten und gleichzeitig in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind in der AHV versichert. x richtig o falsch 2.3 Die Beiträge AHV/IV/EO der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen immer 9,5 % des massgebenden Lohns. o richtig x falsch 2.4 Die Amtsträger ausländischer Konsulate in der Schweiz sowie ihre Familienmitglieder ohne Erwerbstätigkeit sind obligatorisch in der AHV versichert. o richtig x falsch 2.5 Sofern notwendige Angaben in der Lohnbescheinigung nicht vorhanden sind, oder wenn der Arbeitgeber die Beiträge für seine Arbeitnehmenden nicht bezahlt, erlässt die Ausgleichskasse eine Kassenverfügung. x richtig o falsch 2.6 Sofern der massgebende Lohn CHF ' pro Kalenderjahr bei einer arbeitnehmenden Person nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Wunsch dieser Person bezogen. o richtig x falsch Seite 4

5 Aufgabe 3: Fragen zu den Beiträgen 6 3. Die Ausgleichskasse, welcher Robert Berger als Selbstständigerwerbender angeschlossen ist, hat am die Steuermeldung erhalten, welche ihr erlaubt, die definitiven Beiträge für das Jahr 2003 festzusetzen. Ist die Ausgleichskasse berechtigt, die Beiträge für das Jahr 2003 auf der Basis dieser Steuermeldung festzusetzen? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der/des Gesetzesartikel(s). Ja, die Ausgleichskasse ist dazu berechtigt. Erst ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahrs, in welchem die massgebende Steuerveranlagung rechtskräftig wurde, endet die Verjährungsfrist (Art. 6 Abs. AHVG). ( P) 3.2 Nennen Sie die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Ausgleichskasse im Zusammenhang mit dem Beitragsbezug. Nennen Sie die entsprechenden Gesetzesartikel. 3 - Die Arbeitgeber müssen die Beiträge vom Lohn der Arbeitnehmer abziehen. ( P) - Die Arbeitgeber sind verpflichtet, periodisch die paritätischen Beiträge mit der Ausgleichskasse abzurechnen. ( P) - Die Arbeitgeber sind verpflichtet, der Ausgleichskasse die notwendigen Angaben für die Eintragungen im IK zu liefern. ( P) - Art. 5 Abs. und 2 AHVG Seite 5

6 Aufgabe 3: Fragen zu den Beiträgen (Fortsetzung) 3.3 Die von einer arbeitnehmenden Person n Einkommen, auf welchen der Arbeitgeber die geschuldeten Beiträge abgezogen hat, werden im persönlichen Konto der versicherten Person eingetragen. Was geschieht diesbezüglich, sofern der Arbeitgeber die Beiträge nicht an die Ausgleichskasse bezahlt hat? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der entsprechenden Gesetzesartikel. 2 Die Einkommen werden dem Versicherten trotzdem in seinem persönlichen Konto eingetragen (Art. 30ter Abs. 2 AHVG) ( P), sofern er den Nachweis über den Abzug der Beiträge auf seinem Lohn erbringen kann (Art. 4 Abs. 3 AHVV) ( P). Seite 6

7 Aufgabe 4: Versicherungsunterstellung und Bilaterale Abkommen (Freier Personenverkehr) 4 Bestimmen Sie, ob nachstehende Personen in der Schweiz (AHV) versichert sind. Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an. 4. Marc Lüthi, Schweizerbürger, mit Wohnsitz in Sitten VS, arbeitet in Mailand für eine italienische Unternehmung, welche den Sitz in Mailand hat. in der AHV nicht am Erwerbsort in der AHV am Wohnort nirgends versichert versichert versichert versichert versichert x x o o o 4.2 Odette Blanc, Schweizerin, arbeitet für ihren schweizerischen Arbeitgeber in Spanien. Sie hat eine Entsandten-Bescheinigung ihres schweizerischen Arbeitgebers. in der AHV nicht am Erwerbsort in der AHV am Wohnort nirgends versichert versichert versichert versichert versichert o o x o o 4.3 Giuseppe Barosi, italienischer Staatsbürger, wohnt in Lausanne VD und übt je eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz und in Frankreich aus. in der AHV nicht am Erwerbsort in der AHV am Wohnort nirgends versichert versichert versichert versichert versichert o o x x o 4.4 Marco Van Basten, Niederländer mit Wohnsitz im Kanton Waadt, arbeitet für eine internationale Organisation der UNO in Genf. Gleichzeitig übt er eine Nebenbeschäftigung als Übersetzer in Lausanne aus. in der AHV nicht am Erwerbsort in der AHV am Wohnort nirgends versichert versichert versichert versichert versichert x o o o o 4.5 Pepe Delgado, Mexikaner, wohnt in Freiburg FR und arbeitet seit 3 Jahren in der Schweiz für einen schweizerischen Arbeitgeber. Er führt für seinen schweizerischen Arbeitgeber, der immer den Lohn zahlt, ab und zu Aufträge von kurzer Dauer in Brasilien aus. in der AHV nicht am Erwerbsort in der AHV am Wohnort nirgends versichert versichert versichert versichert versichert o o x x o Seite 7

8 Aufgabe 5: Paritätische Beiträge 3 Bestimmen Sie die Beiträge AHV/IV/EO und ALV, welche den nachfolgenden Arbeitnehmenden auf der Lohnabrechnung abgezogen werden. Lohn Juli 200 von Benjamin Clerc, geb Bruttolohn CHF '00.-- Prämie für eine bestandene Prüfung CHF Total brutto CHF ' ,05 % Beiträge AHV/IV/EO von CHF '00.-- CHF ( P).00 % Beitrag ALV von CHF '00.-- CHF.-- ( P) Lohn Juli 200 von Caroline Paschoud, geb Bruttolohn CHF Gratifikation für Dienstjahre CHF ' Abo für den öffentlichen Verkehr CHF Total brutto CHF ,05 % Beiträge AHV/IV/EO von CHF CHF 6.5 ( P),00 % Beitrag ALV von CHF 0.-- CHF 0.-- ( P) Lohn Juli 200 von Jean Bonjour, geb Bruttolohn CHF Ausbezahlte Krankentaggelder CHF Treuezulage CHF Kommissionen CHF ' Familienzulagen CHF Total brutto CHF 2' ,05 % Beiträge AHV/IV/EO von CHF ' CHF ( P),00 % Beitrag ALV von CHF 0' CHF ( P) Seite 8

9 Aufgabe 6: Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen Sachverhalt: 8 Alain Zürcher ist pensioniert und hat am das 65. Altersjahr erreicht. Seine Ehefrau Linda, geb , ist nicht erwerbstätig. Die Einkünfte des Ehepaars setzen sich im Jahre 200 wie folgt zusammen: Rente AHV monatlich von Alain Zürcher CHF 2' UV-Rente monatlich von Linda Zürcher CHF Rente Pensionskasse monatlich von Alain Zürcher CHF 5' Zinsen p. a. auf Vermögen CHF ' Sparheft von Alain Zürcher CHF 50' Bankguthaben von Linda Zürcher CHF 25' Grundstück mit Wohnhaus CHF 600' Aufträge: Berechnen Sie aufgrund der vorstehenden Zahlen sowie mit Hilfe der beiliegenden Beitragstabelle für Nichterwerbstätige für jeden Ehegatten für das Jahr 200 die geschuldeten Beiträge AHV/IV/EO sowie die Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten betragen 3 %. Begründen Sie, wenn nötig, Ihre Antworten mit Angabe der Rechtsgrundlage. 8 Seite 9

10 Aufgabe 6: Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen (Fortsetzung) a) Von Linda Zürcher geschuldete Beiträge: Anrechenbare Renteneinkommen CHF CHF 5' x 2 x 20 CHF '52' ( P) Vermögen total des Ehepaars CHF 50' CHF 25' CHF 600' CHF 675' ( P) Total Ehepaar CHF 2'87' ( P) Für jeden Ehegatten als Basis die Hälfte CHF '093' ( P) Gerundet auf CHF 50' nach unten CHF '050' ( P) Beiträge p. a. geschuldet von Linda Zürcher CHF 2' ( P) Verwaltungskosten 3 % CHF ( P) Total CHF 2' b) Von Alain Züricher geschuldete Beiträge: ( P) Alain Züricher ist nicht mehr beitragspflichtig, da er im ordentlichen Rentenalter AHV ist (Art. 3 Abs. AHVG). Seite 0

11 Aufgabe 7: Berechnung Altersrenten für ein Ehepaar Sachverhalt: Marc Weber, geb , ist seit mit Ruth Weber, geb , verheiratet. Sie haben zwei Kinder, Samuel, geb , und Annette, geb Beide Ehegatten haben immer in der Schweiz gewohnt und gearbeitet. Die Einkommen in ihren individuellen Konti sehen wie folgt aus: Marc Weber CHF 6' CHF 555' CHF 2'585' CHF 80' Ruth Weber CHF 2' CHF 95' CHF CHF 9' Fragen/Aufträge: Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen, und berechnen Sie die Renten AHV mit Hilfe der beiliegenden Tabellen. 7. Jahre des Jahrgangs für Marc Weber 44 ( P) 7.2 Jahre des Jahrgangs für Ruth Weber 43 ( P) 7.3 Anwendbare Rentenskala für Marc Weber 44 ( P) Seite

12 Aufgabe 7: Berechnung Altersrenten für ein Ehepaar (Fortsetzung) 7.4 Anwendbare Rentenskala für Ruth Weber 44 ( P) 7.5 Anwendbarer Aufwertungsfaktor bei Marc Weber,336 ( P) 7.6 Anwendbarer Aufwertungsfaktor bei Ruth Weber,34 ( P) 7.7 Berechnen Sie das durchschnittlich massgebende Einkommen von Marc Weber. (Lösungsweg aufzeigen) CHF 2'085' x,336 : 44 = CHF 63' ( P) 7.8 Berechnen Sie das durchschnittlich massgebende Einkommen von Ruth Weber. (Lösungsweg aufzeigen) CHF '625' x,34 : 43 = CHF 49' ( P) Seite 2

13 Aufgabe 7: Berechnung Altersrenten für ein Ehepaar (Fortsetzung) 7.9. Wie viele Erziehungsgutschriften können angerechnet werden? 9 Jahre ( P) Für welche Jahre werden Erziehungsgutschriften angerechnet? 973 bis und mit 99 ( P) 7.0 Berechnen Sie den massgebenden Durchschnitt aus Erziehungsgutschriften für Marc Weber. (Lösungsweg aufzeigen) CHF '40.-- x 3 x 2 x 9 : 44 : 2 = CHF 8'86.-- ( P) 7. Berechnen Sie den massgebenden Durchschnitt aus Erziehungsgutschriften für Ruth Weber. (Lösungsweg aufzeigen) CHF '40.-- x 3 x 2 x 9 : 43 : 2 = CHF 9' ( P) 7.2 Wie hoch ist das massgebende durchschnittliche Einkommen für Marc Weber? Nennen Sie den Tabellenwert. CHF 72' ( P) 7.3 Wie hoch ist das massgebende durchschnittliche Einkommen für Ruth Weber? Nennen Sie den Tabellenwert. CHF 58' ( P) Seite 3

14 Aufgabe 7: Berechnung Altersrenten für ein Ehepaar (Fortsetzung) 7.4 Berechnen Sie die Renten, welche jedem der beiden Ehegatten ausgerichtet werden. 2 Marc Weber: CHF 2'52.-- x 3' : 4'22.-- = CHF ' ( P) Ruth Weber: CHF ' x 3' : 4'22.-- = CHF ' ( P) Seite 4

15 Aufgabe 8: Vorbezug einer Altersrente Sachverhalt: 6 Maria Aebischer, geb , sendet der Ausgleichskasse eine Rentenanmeldung AHV und verlangt den Vorbezug um zwei Jahre. Die Versicherte hat immer in der Schweiz gewohnt und gearbeitet. Sie ist seit mit Patrick Aebischer, geb , verheiratet. Das Ehepaar hat ein Kind, Mathias, geb Mathias ist Student der Rechtswissenschaften an der Uni Freiburg. Die Einkommen in den individuellen Konti sehen wie folgt aus: Maria Aebischer CHF 97' Patrick Aebischer CHF 8' CHF 3'440' Auftrag: Ergänzen Sie die Berechnung der vorbezogenen Altersrente für Maria Aebischer mit Hilfe der beiliegenden Tabellen. 6 Seite 5

16 Aufgabe 8: Vorbezug einer Altersrente (Fortsetzung) Jahre des Jahrgangs: 4 ( P) Anwendbare Rentenskala: 44 Anrechenbare Einkommen: CHF 97' ( P) Aufwertungsfaktor:,270 Beitragsdauer: 4 Jahre Durchschnittlich massgebendes Einkommen: CHF 30' ( P) Massgebendes Einkommen aus Erziehungsgutschriften: CHF 8' ( P) Durchschnittlich massgebendes Einkommen für die Rente (Tabellenwert): CHF 38' ( P) Altersrente: CHF ' Kürzung Vorbezug 2 Jahre 3,6 %./. CHF ( P) Auszahlung Rente AHV CHF ' Kinderrente: Kein Anspruch während dem Vorbezug. ( P) Seite 6

17 Aufgabe 9: Auszahlung der Altersrente AHV Sachverhalt: 2.5 Mario Sales, Bürger von Chile, wohnt in Zürich. Er ist ledig und bezieht seit Jahren eine Altersrente AHV sowie eine Hilflosenentschädigung AHV mittleren Grads. Er beabsichtigt, die Schweiz per definitiv zu verlassen. Er möchte bei seiner Schwester in Australien leben. Frage/Auftrag: Nennen Sie alle Konsequenzen bezüglich der Ausrichtung der aktuellen AHV- Leistungen nach dem Wegzug ins Ausland, und begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Gesetzesartikel. 2.5 Rente AHV wird weiterhin bei Wohnsitz im Ausland ausgerichtet. Mario Sales ist Bürger eines Vertragsstaats. ( P) Die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung AHV wird per eingestellt. Diese Leistung kann nur ausgerichtet werden, solange die versicherte Person den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat (Art. 43bis Abs. und 2 AHVG). ( P) Ab dem wird nur noch die SAK in Genf die Rente auszahlen dürfen nur diese Kasse ist zur Auszahlung bei Bezügern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz legitimiert. ( P) Seite 7

18 Aufgabe 0: Flexibles Rentenalter 4.5 Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Fällen die richtige(n) Antwort(en) an. 0. Folgende Personen können die Altersrente AHV vorbeziehen:.5 T Schweizerin mit Anspruch auf eine Witwenrente AHV T Schweizer mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung IV leichten Grads o Brasilianer mit Wohnsitz in Brasilien, welcher während 30 Jahren in der Schweiz versichert war. T Schweizer mit zwei Kindern unter 8 Jahren o Schweizer, welcher seine Rentenanmeldung zwei Monate nach Erreichen des entsprechenden Alters für den Vorbezug einreicht. 0.2 Folgende Personen können den Bezug der Altersrente AHV nicht aufschieben:.5 o Schweizer, dessen Ehefrau bereits eine Altersrente AHV bezieht. T Deutscher, welcher eine Viertelsrente IV bezieht. o Schweizerin, welche eine Witwenrente AHV bezieht. T Schweizer, welcher eine Hilflosenentschädigung IV leichten Grads bezieht. T Schweizer, welche seine Rentenanmeldung im Alter von 67 Jahren einreicht. 0.3 Zu welchem Zeitpunkt erfährt der ursprünglich ermittelte Betrag (in Franken) der Reduktion infolge des Rentenvorbezugs eine Änderung?.5 T T o T o Im Zeitpunkt einer allgemeinen Rentenerhöhung per. Januar Am Ende der Vorbezugsperiode, sofern während dieser Zeit der Rentengrundbetrag änderte. In allen Fällen auf den. Januar jeden Jahres Im Zeitpunkt, in welchem eine Witwenrente die vorbezogene Altersrente des verstorbenen Ehemanns ablöst. In jedem Falle am Ende der Vorbezugsperiode Seite 8

19 Aufgabe : Möglichkeiten zur Lückenfüllung bei der Rentenberechnung 3 Nennen Sie drei Möglichkeiten, mittels welchen Sie bei der Rentenberechnung allfällige Versicherungs- oder Beitragslücken füllen können. Geben Sie zusammen mit der Rechtsgrundlage eine kurze Erklärung zu jeder Möglichkeit. 3 - Anrechnung vor dem 20. Altersjahr zurückgelegter Beitragszeiten, Art. 52b AHVV ( P) - Beitragszeiten im Jahr der Entstehung des Rentenanspruchs, Art. 52c AHVV ( P) - Anrechnung fehlender Beitragsjahre, Art. 52d AHVV ( P) Seite 9

20 Aufgabe 2: Allgemeine Fragen aus dem Bereich der Rentenberechnung 3 Kreuzen Sie bei jeder Aussage alle richtigen Antworten an. 2. Die Ausgleichskasse muss auf Antrag einer versicherten Person eine Rentenvorausberechnung (prognostische Berechnung) erstellen. o in jedem Falle gratis o in keinem Falle T in jedem Falle T in gewissen Fällen kostenpflichtig 2.2 Die Betreuungsgutschriften T o o o sind im individuellen Konto jährlich mit dem Bruchteil eingetragen. sind im individuellen Konto jährlich als ganze Gutschrift eingetragen. sind in keinem Falle im individuellen Konto eingetragen. werden erst im Zeitpunkt der Rentenberechnung ermittelt. 2.3 Der Karrierezuschlag bei der Berechnung von Hinterlassenenrenten o o T o wurde per aufgehoben. wird bei jeder Hinterlassenenrente gewährt. wird ermittelt aufgrund des Alters der verstorbenen Person. wird ermittelt aufgrund des Alters der hinterbliebenen Person. 2.4 Die Erziehungsgutschriften o o T T werden immer ab dem Geburtsjahr des ersten Kinds gewährt. werden immer bis und mit dem Vorjahr des 6. Altersjahrs des jüngsten Kinds gewährt. werden ab dem Folgejahr des Geburtsjahrs des ältesten Kinds gewährt. entsprechen pro Anspruchsjahr dem 36-fachen Betrag der minimalen vollen monatlichen Altersrente im Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Seite 20

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