SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 13 Total 16 Seiten - Individuelle Konti (1 Seite) - Auszug Rententabellen (10 Seiten) - Auszug Beitragstabellen Nichterwerbstätige (5 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich und stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich verlangt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

2 Aufgabe 1: Versicherungsunterstellung 8 Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Personen, ob diese in der Schweiz (AHV) obligatorisch versichert sind. Sollte keine obligatorische Versicherung in der AHV bestehen, beurteilen Sie, ob die Personen der Versicherung (AHV) allenfalls beitreten oder sie weiterführen können. Die Antworten sind zu begründen. Die Nennung von Rechtsgrundlagen ist nicht notwendig. 1.1 Silvia Mathis, Schweizer Staatsbürgerin, Jahrgang 1967, wohnt seit 1995 in Moskau (Russland) und arbeitet für die Superdata Company, mit Sitz in Moskau, als Projektleiterin Informatik. Vom bis wird sie von ihrer Firma nach Bern versetzt, um einem Kunden bei der Umsetzung eines Projektes zu unterstützen. Lösungsvorschlag: Nicht in der AHV versichert (1 Punkt). ANOBAG-Fall mit zu kurzer Aufenthalts-Dauer (1 Punkt). 1.2 Gianni Beresina, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Milano (Italien). Gianni arbeitet seit zu 60 % als Angestellter für die Firma Mezzaluna AG in Lugano (CH). Zusätzlich ist er zu rund 30 % als selbständiger Grafiker in Milano tätig. Lösungsvorschlag: in der AHV versichert (1 Punkt). Aufgrund der Freizügigkeitsabkommen werden Schweizer und EU-Bürger ab bei gleichzeitiger selbständiger und unselbständiger Tätigkeit in verschiedenen Staaten den Rechtsvorschriften des Staates unterstellt, wo die unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird (1 Punkt). 1.3 Rosa Maria Perez dos Santos, portugiesische Staatsangehörige, wohnhaft in Annecy (F). Sie arbeitet für die Nestlé SA, Vevey (CH) und zwar zu 70 % in Vevey und zu 30 % in Lyon (F). Lösungsvorschlag: in der AHV nicht versichert (1 Punkt). Aufgrund der Freizügigkeitsabkommen ist sie (weiterhin) den Rechtsvorschriften des Wohnstaates unterstellt, da sie mindestens 25 % auch in ihrem Wohnstaat (F) arbeitet (1 Punkt). (Kein Beitreten oder Fortführen der Versicherung möglich). 1.4 Manuel Brugger, Jahrgang 1981, hat Geld von seinem Onkel geerbt und verlegt am für zwei Jahre seinen Wohnsitz nach Berlin für das Studium der Kunstgeschichte. Manuel ist nicht erwerbstätig. Lösungsvorschlag: Nicht in der AHV versichert (1 Punkt). Er kann auch die Versicherung nicht fortführen, da er über 30 Jahre alt ist (1 Punkt). Seite 2

3 Aufgabe 2: Lohnbeiträge 2.1 Frage(n)/Aufträge 10 Ihr Treuhandbüro erledigt für die Mapunto AG, Zürich, die steuerlichen und AHV-rechtlichen Belange. Am erhalten Sie von der Mapunto AG folgende Aufstellung aus dem Lohnjournal für das Jahr 2012: Name, Vorname Geb.-Datum Erwerbsdauer Bruttosalär Präsident des Verwaltungsrates Bertschinger Josef CHF Zusätzlich wird Herr Bertschinger eine Pauschale Spesenentschädigung ausgerichtet in der Höhe von CHF Herr Bertschinger ist nicht operativ tätig, es handelt sich ausschliesslich um ein Verwaltungsratshonorar. Geschäftsführerin Bertschinger Magdalena CHF Darin enthalten: - Entschädigung für Verwaltungsratssitzungen: CHF Kinderzulagen CHF Zusätzlich erhält Frau Bertschinger pro Jahr CHF an die Kosten des Krippenplatzes für Sohn Mirko. Kaufm. Angestellte und Verkäuferin Bertschinger Myriam CHF Darin enthalten: - Jahres-Streckenabonnement VBZ CHF für Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort - Dienstaltersgeschenk CHF für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit. Aushilfe im Hochregallager Suppiger Theo CHF Darin enthalten: - Entschädigung für Arbeitskleidung im Wert von CHF Verkäufer im Aussendienst Rutherford James CHF Darin enthalten: - EO-Taggeld CHF Pauschale für Spesen: CHF Seite 3

4 Ihr Treuhandbüro hat das Spesenreglement durch das zuständige Steueramt im Jahr 2012 überprüfen und genehmigen lassen. Das Steueramt hat eine Pauschale für Spesen in der Höhe von CHF für zulässig erklärt. Frage(n)/Aufträge: Erstellen Sie für die Mapunto AG die Lohnbescheinigung AHV/ALV anhand der vorstehenden Angaben. Name, Vorname AHV/IV/EO CHF ALV CHF ALV-Solidarität CHF Bertschinger Josef Bertschinger Magdalena Bertschinger Myriam Suppiger Theo Rutherford James Total Lösungsvorschlag: Bertschinger Josef: AHV/IV/EO: CHF (Spesenanteil) CHF (AHV-Alter)= CHF (1 Punkt). ALV: -- (AHV-Alter). 1 Punkt Bertschinger Magdalena: AHV: CHF CHF CHF = CHF Punkt ALV: CHF (ALV 1: CHF ; ALV 2: CHF ). 1 Punkt Bertschinger Myriam AHV: CHF (1 Punkt) ALV: CHF (1 Punkt) Suppiger Theo AHV: CHF CHF 600 (6 x 1 400) = CHF (1 Punkt) ALV: -- (1 Punkt) Rutherford James AHV: CHF = CHF (1 Punkt) ALV: CHF (1 Punkt) Total AHV alle Personen: CHF Total ALV alle Personen: CHF Seite 4

5 Aufgabe 2: Lohnbeiträge Fragen/Aufträge: Erstellen Sie die Beitragsabrechnung für die Mapunto AG. Der Lösungsweg ist detailliert aufzuzeigen. Der Verwaltungskostensatz der Ausgleichskasse beträgt 5 %. Lösungsvorschlag: 10,3 % Beiträge AHV/IV/EO auf CHF = CHF (1 Punkt) 2,2 % Beiträge ALV (bis ) auf CHF = CHF (1 Punkt) 1 % Beiträge ALV (ab ) auf CHf = CHF (1 Punkt) 5 % Verwaltungskosten (nur AHV-Teil): CHF (1 Punkt) Total: CHF (kein Punkt für Resultat; Berechnungsweg wird bewertet). Seite 5

6 Aufgabe 3: Beitragswesen Sachverhalt: 4 Der vermögende Heiri Pfenninger (geb ) ist ein Weltenbummler und gönnt sich eine längere Auszeit. Vom bis macht er eine Weltreise. Ab dem arbeitet er pro Woche wenige Stunden als Informatik-Sicherheitsexperte im Unternehmen Securissima AG, mit dessen Inhaber er befreundet ist. Er erhält dafür einen Stundenlohn von CHF Die Einkommens- und Vermögenslage von Heiri Pfenninger präsentiert sich am wie folgt: Erwerbseinkommen Securissima AG : CHF Vermögen am : CHF Vermögensertrag: CHF Leibrente Allfida-Versicherung: CHF Frage/Auftrag: Beurteilen Sie aufgrund der angegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ob Herr Pfenninger im Jahr 2012 als Erwerbstätiger oder Nichterwerbstätiger zu erfassen ist. Berechnen Sie die Höhe seiner Beiträge für das Jahr Die Verwaltungskosten sind nicht zu berechnen. Seite 6

7 Lösungsvorschlag: Beitrag aus Erwerbstätigkeit 10,3 % (AN und AG zusammen): CHF (0,5 ) Beitrag als Nichterwerbstätiger Vermögensertrag gehört nicht eingerechnet. Leibrente Allfida (0,5 ) CHF x 20 = CHF Vermögen CHF Total CHF Massgebendes Vermögen (auf die nächsten abrunden) (0,5 ) CHF AHV/IV/EO-Beiträge (Tabelle) CHF (0,5 ) Herr Pfenninger ist somit als NE zu erfassen (1 Punkt) Beiträge 2012: Geschuldeter Beitrag als NE CHF Abzüglich geleistete Zahlung AG/AN 10,3 % (1 Punkt) CHF Restl. Beitrag CHF Seite 7

8 Aufgabe 4: Beiträge Selbständigerwerbende Sachverhalt: 2 Herr Beat Weibel ist bei der Bindella AG als Treuhänder angestellt. Er verdient im Jahr 2012 CHF brutto. Daneben betreibt er zu rund 3 h/woche unter dem Namen Weibellogik als Selbständigerwerbender einen Internethandel. Das massgebende Einkommen aus dieser Tätigkeit liegt unter CHF Frage/Auftrag: Wie verhält es sich mit der Beitragspflicht aus diesem Nebenerwerb? Lösungsvorschlag: Da das Einkommen unter CHF liegt und der Mindestbeitrag bereits auf das Arbeitnehmereinkommen entrichtet worden ist, kann Herr Weibel verlangen, dass er nicht den Mindestbeitrag, sondern nur 5,223 Prozent des Einkommens zahlt (1 Punkt) Sofern das Einkommen CHF nicht übersteigt, so wird der Beitrag nur erhoben, wenn Herr Weibel dies verlangt. In diesen Fällen erfolgt keine Aufrechnung der persönlichen Beiträge (1 Punkt). Seite 8

9 Aufgabe 5: Beitragspflicht 2 Die zuständige Ausgleichskasse stellt am fest, dass Herr Weibel seit längerem bereits selbständig ist, aber aufgrund eines Fehlers der Kasse für das Jahr 2006 offenbar keine Beiträge erhoben wurden. Die für das Jahr 2006 massgebende Steuerveranlagung wurde am rechtskräftig. Fragen/Aufträge Kann die Ausgleichskasse die Beiträge für 2006 noch nachfordern? Begründen Sie Ihre Antwort. Die Nennung der Rechtsgrundlagen ist nicht notwendig. Lösungsvorschlag Ja, zwar ist die 5jährige Verjährungsfrist für die Festsetzung der Beiträge bereits abgelaufen (1 Punkt), aber da der Eintritt der Rechtskraft der Steuerveranlagung für das Jahr 2006 verzögert wurde (Verfahren), kann die Ausgleichskasse auch nach 5 Jahren noch nachfordern. Die Verjährungsfrist verlängert sich bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, welches der Rechtskraft der für das Beitragsjahr massgebenden Steuerveranlagung folgt, somit grundsätzlich bis Ende 2013 möglich (1 Punkt). Seite 9

10 Aufgabe 6: Berechnung Altersrenten Sachverhalt: 26 Herr Willy Maurer, geboren am sowie seine Ehefrau Ursula Maurer, geboren am , welche ihre Altersrente zwei Jahre vorbeziehen möchte, reichen bei der Ausgleichskasse am eine Anmeldung für den Bezug der Altersrente ein. Folgende Angaben sind aus der Anmeldung ersichtlich: Willy Maurer Nationalität: CH Geburtsort: Luzern Wohnsitz: Biel. Auslandaufenthalt in den Vereinigten Staaten vom Januar 1971 bis Dezember Ursula Maurer Nationalität: CH Geburtsort: Neuchâtel Wohnsitz seit Geburt in der Schweiz. Heiratsdatum: Kinder: Herbert und Heinrich, geboren Doris, geboren Gladys, geboren Gladys studiert an der Universität in Bern Rechtswissenschaften. Frage/Auftrag: Berechnen Sie die Altersrenten des Ehepaares Maurer auf der Basis der beigefügten individuellen Konten sowie mit Hilfe der beigefügten Tabellen. Zeigen Sie den Lösungsweg detailliert und nachvollziehbar auf. Seite 10

11 Aufgabe 6: Berechnung Altersrenten (Fortsetzung) Lösungsvorschlag: Willy Maurer Beitragsjahre des Jahrgangs (1948): 44 Jahre 0.5 Beitragsjahre W. Maurer: 40 Jahre plus 3 Jugendjahre plus 1 Zusatzjahr (Art. 52d AHVV) = 44 Jahre 3; 1 Punkt für Beitragsjahre, 1 Punkt für Jugendjahre, 1 Punkt für Zusatzjahr). Anwendbare Rentenskala: Skala 44 1 Punkt Erwerbseinkommen: CHF (eigene und geteilte Einkommen, Jugendjahre). 2 Aufwertungsfaktor: 1,256 = Total Einkommen: CHF Punkt Durchschnittl. Einkommen: CHF Punkt Erziehungsgutschriften 28 Jahre anrechenbar CHF total 2 Massgebendes durchschnittliches Einkommen: CHF CHF = Total CHF ; massgebender Tabellenwert: CHF 57' Punkt Gekürzte Rente (Plafonierung): CHF Kinderrente (Gladys): CHF Seite 11

12 Aufgabe 6: Berechnung Altersrenten (Fortsetzung) Lösungsvorschlag (Fortsetzung): Rente Ursula Maurer Beitragsjahre Jahrgang: 41 Jahre 0.5 Beitragsjahre Versicherte: Persönliche Beiträge: 8 Jahre Anrechnung Ehejahre: 33 Jahre Total: 41 Jahre 1 Punkt Rentenskala: 44 1 Punkt Erwerbseinkommen CHF (eigene und geteilte EK Ehe) 2 (je 1 Punkt). Aufwertungsfaktor: 1,199 = CHF Punkt Durchschn. Einkommen: CHF : 41 = CHF Punkt Erziehungsgutschriften Anrechenbare Jahre: 28 Durchschnitt Erziehungsgutschriften: CHF Punkt Massgebendes durchschn. Einkommen: CHF CHF = CHF ; massgebender Tabellenwert: CHF 54' Punkt Ungekürzte Rente: Plafonierung Vorbezug Ehefrau (Abzug 13,6 %) = CHF Keine Kinderrente während Vorbezug 1 Punkt [Anweisung für Korrekturen: Falls zuerst gekürzt und dann plafoniert wird: 1 Punkt Abzug. Falls diese zwei Schritte richtig aber Ergebnis falsch: 1 Punkt] Seite 12

13 Aufgabe 7: Koordination von Renten 4 Fragen/Aufträge: Nennen Sie abgesehen von der Plafonierung der beiden Renten für Ehepaare - 4 Situationen, in denen Renten der AHV gekürzt werden und wie die Kürzung jeweils konkret vorgenommen wird. Lösungsvorschlag: Zuschlag für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger übersteigt den Höchstbetrag der Altersrente (35bis AHVG); Kürzung auf Höchstbetrag. 1 Punkt Beide Elternteile haben Anspruch auf Kinderrente. Kürzung beider Kinderrenten, soweit ihre Summe 60 Prozent der n Altersrente übersteigt. 1 Punkt Kürzung von Waisenrenten beim Tode der Eltern, soweit ihre Summe 60 Prozent der n Altersrente übersteigt. 1 Punkt Sowohl Anspruch auf Waisen- als auch auf Kinderrente erfüllt. Summe der beiden Renten darf höchstens 60 % der n Altersrente betragen. 1 Punkt (Korrekturhinweis: Mehr als 4 Antworten: nur die vier ersten bewerten). Seite 13

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