SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
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- Leopold Waltz
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2009 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 16 Keine Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre(n) Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2
2 Aufgabe 1: Versicherte Personen / Koordinierter Lohn Sachverhalt: 7 Herr Zimmermann hatte ein Einzelunternehmen gegründet und stellte per fünf neue Mitarbeitende ein. Das Unternehmen ist bei einer Sammelstiftung angeschlossen, welche nur BVG-Minimalleistungen versichert. Fragen/Aufträge: 1.1 Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden sowohl die Eintrittsschwelle als auch den koordinierten Jahreslohn gemäss den heute gültigen BVG-Grenzwerten. 2 ½ Alter Informatiker Buchhalter AHV-Jahreslohn in CHF Bezüger einer Invalidenrente der Eidg. IV Beruf resp. Anstellungsart Beschäftigungsgrad in % 85' Nein 80% 20' Koch 20' Ja (3/4 Invalidenrente) Praktikant Reinigungsfrau 28' Nein 60% 13' Ja (1/4 Invalidenrente) Ja (1/2 Invalidenrente) Eintrittsschwelle in CHF Koordinierter Lohn in CHF Seite 2
3 Aufgabe 1: Fortsetzung 1.2 Eine der fünf versicherten Personen, die per angestellt wurden, erhielt einen befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von zwei Monaten. Anschliessend wird sie für zwei Monate in ihre Heimat zurückkehren, bevor sie von Herrn Zimmermann erneut für drei Monate angestellt wird. Dies wurde bereits vor dem ersten Arbeitsantritt vereinbart. Ab welchem Datum ist diese Person obligatorisch zu versichern? Nennen Sie auch die massgebenden Rechtsgrundlagen. 1 ½ 1.3 Am wird eine weitere Person eingestellt. Diese ist 60 Jahre alt und bezieht bereits eine Altersrente ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung. Muss diese Person zwingend obligatorisch versichert werden, wenn sie einen Jahreslohn von CHF 20' erzielt? Nennen Sie die entsprechende Rechtsgrundlage Nennen Sie vier Möglichkeiten für Herrn Zimmermann, sich als Selbstständigerwerbender freiwillig zu versichern. 2 Seite 3
4 Aufgabe 2: Überentschädigung/Koordination Sachverhalt: 6 Frau Blumer ist mit einem Teilzeitpensum von 60 Prozent angestellt und in der Sammelstiftung W. obligatorisch BVG-versichert. Daneben erledigt Frau Blumer den Haushalt und sorgt für die beiden Kinder. Seit ist Frau Blumer wegen einer schweren Krankheit arbeitsunfähig und stellte deshalb am einen Antrag auf Invalidenleistungen bei der Eidg. Invalidenversicherung. Mit Beschluss der zuständigen IV-Stelle wurde Frau Blumer rückwirkend ab eine Invalidenrente ausgerichtet. Die IV-Stelle hat festgestellt, dass Frau Blumer in der Erwerbstätigkeit eine Einschränkung von 70 Prozent, im Haushaltsbereich eine Einschränkung von 25 Prozent aufweist. Fragen/Aufträge: 2.1 Welchen Invaliditätsgrad wird die Eidg. Invalidenversicherung in ihrer Verfügung ausweisen? Aufgrund welches Invaliditätsgrades richtet die Sammelstiftung W. welche Invalidenrente aus? Welcher Teil der Invalidenrente der Eidg. Invalidenversicherung wird bei der Überentschädigungsberechnung angerechnet? 1 Seite 4
5 Aufgabe 2: Fortsetzung 2.4 Was verstehen Sie unter dem mutmasslich entgangenen Verdienst? Darf die Vorsorgeeinrichtung bei Invalidenrentenbezügern ein zumutbarerweise erzielbares Einkommen bei der Überentschädigungsberechnung anrechnen? Nennen Sie auch die entsprechende Rechtsgrundlage. 1 Seite 5
6 Aufgabe 3: Scheidung in der beruflichen Vorsorge Sachverhalt: 11 Das Ehepaar Müller hat sich per scheiden lassen, nachdem sie am geheiratet hatten. Herr Müller wies bei der Hochzeit eine Freizügigkeitsleistung von CHF 300'000.--, Frau Müller eine solche von CHF 120' auf. Die Freizügigkeitsleistung von Herrn Müller betrug per CHF 370'000.--, jene von Frau Müller CHF 138' Herr Müller hatte während der Ehedauer von seiner verstorbenen Mutter den Betrag von CHF 30' geerbt und diesen am in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt. Fragen: 3.1 Bestimmen Sie aufgrund der obigen Angaben die Höhe der Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge für die beiden geschiedenen Eheleute Müller. Zeigen Sie den Berechnungsweg detailliert auf. 9 Seite 6
7 Aufgabe 3: Fortsetzung Seite 7
8 Aufgabe 3: Fortsetzung 3.2 Nennen Sie vier Gesetzes- oder Verordnungsartikel, welche bei der Berechnung des dem einen Ehegatten zustehenden Teils der Austrittsleistung von Herrn Müller zur Anwendung gelangen. 2 Seite 8
9 Aufgabe 4: Versicherungstechnik 8 Der technische Zinssatz spielt in der beruflichen Vorsorge eine wichtige Rolle. Beantworten Sie in diesem Zusammenhang folgende Fragen: Fragen/Aufträge: 4.1 Was verstehen Sie unter dem technischen Zinssatz? 1 ½ 4.2 Wie hoch ist der aktuelle technische Zinssatz? Nennen Sie auch die massgebende Rechtsgrundlage Der technische Zinssatz beeinflusst verschiedene Grössen. Nennen Sie deren vier. 2 Seite 9
10 Aufgabe 4: Fortsetzung 4.4 Welche möglichen Konsequenzen hat eine Senkung des technischen Zinssatzes? Nennen Sie deren drei. 1 ½ 4.5 Definieren Sie den Begriff Umwandlungssatz. 2 Seite 10
11 Aufgabe 5: Steuern Sachverhalt: 3 Eine obligatorisch versicherte Person hat im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung in der beruflichen Vorsorge verschiedene Fragen an Sie. Fragen Ja Nein Ich habe am einen Vorbezug gemäss Art. 30a-30f BVG getätigt. Den vorbezogenen Betrag habe ich per wieder in die Vorsorgeeinrichtung eingebracht. Am habe ich beim zuständigen Steueramt den seinerzeit bezahlten Steuerbetrag zurückverlangt. Besteht Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Steuerbetrags? Ich habe am einen Vorbezug gemäss Art. 30a-30f BVG getätigt und möchte nun per einen Einkauf gemäss Art. 79b BVG tätigen. Kann ich diesen Einkauf in meine Vorsorgeeinrichtung tätigen? Ich habe am einen grösseren Einkauf in die Pensionskasse getätigt und habe mich per pensionieren lassen. Hätte ich das ganze Altersguthaben inkl. Einkauf in Kapitalform beziehen können? Ich war früher selbstständig und nun Arbeitnehmer. Ich habe sowohl als Selbstständigerwerbender als auch als Arbeitnehmer seit meinem 25. Altersjahr immer den Maximalbetrag auf mein Konto der Säule 3a einbezahlt. Nun möchte ich einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen. Gibt es in meinem Fall einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag der Einkaufssumme? Meine Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der AHV ergäben 82% meines letzten AHV-pflichtigen Lohns. Mein letzter AHVpflichtiger Lohn betrug CHF p.a. Ist der Rechtsgrundsatz der Angemessenheit eingehalten? Im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung der Vorsorgeeinrichtungen dürfen Liegenschaften mit Grundsteuern, insbesondere Liegenschaftensteuern, vom Bruttowert der Liegenschaft und Handänderungssteuern belastet werden. Stimmt das? ½ ½ ½ ½ ½ ½ Seite 11
12 Aufgabe 6: Freizügigkeitsleistung Sachverhalt: 10 Peter Schwarz, geboren am , war vom bis bei seiner Vorsorgeeinrichtung (Leistungsprimatskasse) versichert. Er möchte von Ihnen wissen, wie hoch seine Freizügigkeitsleistung sein wird. Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung: Jahressalär 2009: CHF 130' Versicherte Altersrente aus seiner Vorsorgeeinrichtung: CHF 80' Ordentliches Rentenalter gemäss Vorsorgereglement: 65 Jahre Rentensatz: 1.5% pro Jahr (maximal 60% bei 40 Versicherungsjahren) Einkauf von Versicherungsjahren: Ja (3 Jahre) Barwerttabelle: Alter Tarif Alter Tarif Alter Tarif Alter Tarif Fragen/Aufträge: 6.1 Berechnen Sie die Freizügigkeitsleistung von Herrn Schwarz gemäss Art. 16 FZG per Seite 12
13 Aufgabe 6: Fortsetzung 6.2 Herr Schwarz verlegt seinen Wohnsitz nach Frankreich. Als Grenzgänger ist er weiterhin in der Schweiz erwerbstätig. Darf er seine Freizügigkeitsleistung bar beziehen? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite 13
14 Aufgabe 7: Versicherungstechnische Bilanz Sachverhalt: 3 Eine Vorsorgeeinrichtung weist folgende Bilanzzahlen aus: Aktiven: Gesamtvermögen CHF 500'000' Passiven: Verbindlichkeiten CHF 3'500' Rechnungsabgrenzungen CHF 2 500' Arbeitgeberbeitragsreserve CHF 2'000' Vorsorgekapitalien und techn. Rückstellungen CHF 520'000' Frage/Auftrag: Berechnen Sie den Deckungsgrad bei dieser Vorsorgeeinrichtung, und nennen Sie die für die Berechnung entsprechende Rechtsgrundlage. 3 Seite 14
15 Aufgabe 8: Hinterlassenenleistungen Sachverhalt: 7 Oskar Schweizer, ledig, ist am 4. April 2009 gestorben und hinterlässt eine Lebenspartnerin, mit welcher er vor seinem Tod ununterbrochen während viereinhalb Jahren zusammengelebt hat. Ausserdem hinterlässt er eine Schwester sowie zwei Kinder (Alisha, geb , und Lenny, geb ) aus erster Ehe. Seine Ex-Gattin erfüllt die Anspruchsbedingungen für eine Witwenrente gemäss Art. 20 BVV2. Alisha hat ihre Lehre als Gärtnerin beendet und ist bei ihrer früheren Lehrfirma angestellt. Lenny absolviert ein Jurastudium in Bern. Herr Schweizer hat seiner Vorsorgeeinrichtung vor seinem Tod schriftlich mitgeteilt, dass er seine Konkubinatspartnerin bei seinem Ableben begünstigen möchte. Das Vorsorgereglement seiner Vorsorgeeinrichtung sieht Todesfallkapitalleistungen für die Begünstigten nach Art. 20a BVG vor. Fragen: 8.1 Wer hat Anspruch auf Hinterlassenenleistungen? Nennen Sie auch die massgebenden Rechtsgrundlagen. 3 Seite 15
16 Aufgabe 8: Fortsetzung 8.2 Inwieweit hätte Herr Schweizer die Möglichkeit gehabt, die Begünstigtenordnung gemäss Art. 20a BVG abzuändern? 4 Seite 16
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