SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2014
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- Pamela Bäcker
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1 Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 014 Erwerbsersatzordnung (EO) / Erwerbsersatz bei Mutterschaft (MSE) / Familienzulagen (FZ) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 16 Auszug aus EO-Tabellen 009 (4 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Die Experten/innen Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Datum Experte/in 1 Experte/in Unterschriften
2 Aufgabe 1: EO - Gesetz, Organisation, Träger Sachverhalt: Ein J+S-Leiterkursteilnehmender verliert seine EO-Anmeldung Frage: Welche Stelle ist für die Erstellung der Ersatzanmeldung zuständig? 1 1. Frage: Welches Dokument ist in diesem Fall die Grundlage für die Erstellung der Ersatzanmeldung? Seite
3 Aufgabe : EO - Versicherte Risiken Sachverhalt: 4 Eine dienstleistende Person mit Wohnsitz und sozialversicherungsrechtlicher Unterstellung am Wohnsitz in Taiwan leistet in der schweizerischen Armee Normaldienst. Das monatliche Gehalt des Arbeitgebers beträgt beim taiwanesischen Arbeitgeber 166' Taiwan-Dollar pro Monat. Umgerechnet entspricht dies CHF 5' monatlich. Der Dienstleistende wohnt während des Dienstes bei seiner Schwester in Hünenberg ZG..1 Frage: Welche Ausgleichskasse ist für die Entgegennahme, Berechnung und Auszahlung der Entschädigung zuständig?. Frage: In welcher Währung wird die EO-Entschädigung ausbezahlt? Nennen Sie die dafür massgebende Rechtsgrundlage. Seite 3
4 Aufgabe 3: EO - Gesetz, Organisation, Träger 4 Welche an der EO-Durchführung beteiligten Stellen können die Festsetzung der Grundentschädigung vornehmen? Nennen Sie zusätzlich auch die massgebenden Rechtsgrundlagen. 4 Seite 4
5 Aufgabe 4: EO - Koordination Sachverhalt: 4 Die Sozialhilfebehörde verlangt von der zuständigen Ausgleichskasse mittels einer vom Dienstleistenden unterzeichneten Abtretungserklärung die EO- Entschädigung eines unterstützen Dienstleistenden an die Behörde auszuzahlen. 4.1 Frage: Wird die zuständige Ausgleichskasse diesem Ersuchen nachkommen? 1 4. Auftrag: Erläutern Sie unter Angabe der Rechtsgrundlagen die Möglichkeit der Abtretung von Leistungen der EO. 3 Seite 5
6 Aufgabe 5: EO - Leistung und Bemessung Sachverhalt: 5 Ein Arbeitnehmender ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber in der Schweiz erzielt aus dieser Tätigkeit ein steuerbares Einkommen von CHF 50' Die AHV-Beitragsrechnung weist ein Gesamterwerbseinkommen von CHF 68' aus. Für die Geschäftsräumlichkeiten fallen jährlich Mietkosten von CHF 1' an. Er lebt im Konkubinat. Seine Partnerin hat zwei eigene Kinder, 16 und 6 Jahre alt, für die sie Unterhaltsleistungen (Alimente) von CHF ' des leiblichen Vaters der Kinder erhält. Der Dienstleistende absolviert nun seine 19-tägige Grundausbildung im Zivilschutz. Auftrag: Berechnen Sie die EO-Entschädigung, welche ausbezahlt wird: 5 Seite 6
7 Aufgabe 6: MSE - Leistung und Bemessung Sachverhalt: 3 Sue Matter, wohnhaft seit 15. Oktober 010 in der Schweiz, wurde am 1. März 014 Mutter. Sie bezog nach Ablauf des auf 3 Jahre befristeten Arbeitsvertrages per weder ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, noch meldete sie sich zur Arbeitsvermittlung an. Frage: Erfüllt Frau Matter die Voraussetzungen zum Bezug einer Taggeldleistung der Mutterschaftsentschädigung? 3 Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie dazu die anzuwendenden Rechtsgrundlagen dazu. Seite 7
8 Aufgabe 7: MSE - Bemessung/Koordination Sachverhalt: 7 Reto Angst wird von seinem Arbeitgeber in der Schweiz nach Vietnam entsandt und erhält seinen Lohn weiterhin vom schweizerischen Arbeitgeber ausbezahlt. Sein Antrag auf Weiterführung der Versicherung AHV wird akzeptiert. Seine Ehefrau reist nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in der Schweiz ihrem Ehemann nach Vietnam nach und arbeitet dort in der Landesniederlassung ihres ehemaligen Arbeitgebers. Sie erhält ihren Lohn in Vietnam. Beide Personen sind CH-Bürger. Nach 3 Jahren kehren sie am in die Schweiz zurück. Frau Angst ist zu diesem Zeitpunkt im 3. Monat schwanger und tritt ihre Arbeitsstelle beim alten Arbeitgeber auf diesen Zeitpunkt an, wird am jedoch arbeitslos. Am erfolgt die Geburt des Kindes in der 39. Schwangerschaftswoche. Frage/Auftrag: Kann eine Mutterschaftsentschädigung ausgerichtet werden? 7 Zeigen Sie Ihren Lösungsweg auf und nennen Sie die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Seite 8
9 Aufgabe 8: MSE - Berechnung/Koordination Sachverhalt: 8 Muriel Musa absolviert ihr 3. Lehrjahr und bringt in diesem ihre Tochter zur Welt. Ihr Ausbildungslohn beträgt CHF 1'50.-- brutto im Monat inkl. 13. Monatslohn. 8.1 Auftrag: Berechnen Sie die Brutto-Tagesentschädigung. 8. Sachverhaltänderung: Der Arbeitgeber zahlt Frau Musa während 16 Wochen 80 % des durchschnittlichen Monatslohns als Lohnfortzahlung aus. Das Kind stirbt 10 Wochen nach der Geburt. Auftrag: Berechnen Sie die Gesamtauszahlung, welche die zuständige Ausgleichskasse bezüglich Mutterschaftsentschädigung vornehmen muss. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4 Seite 9
10 Aufgabe 8: MSE - Berechnung/Koordination (Fortsetzung) 8.3 Sachverhaltänderung/Variante: Frau Musa verunfallt kurz vor der Niederkunft und ist nicht mehr arbeitsfähig. Die obligatorische Unfallversicherung zahlt ein Taggeld. Frage: Hat dieser Unfall Auswirkungen auf die Mutterschaftsentschädigung? Begründen Sie Ihren Entscheid. Seite 10
11 Aufgabe 9: MSE - Gesetz und Koordination Sachverhalt: Eine Mutter unterbricht in der 7. Woche des Mutterschaftsurlaubs diesen, um im Betrieb des Arbeitgebers kurzfristig für einen Tag notfallmässig einzuspringen. Danach setzt sie ihren Mutterschaftsurlaub fort. Frage: Hat diese geringfügige Unterbrechung einen Einfluss auf die Mutterschaftsentschädigung? Begründen Sie Ihren Entscheid unter Angabe der Rechtsgrundlage(n). Seite 11
12 Aufgabe 10: FZ - Versicherte Personen/Anspruch 10.1 Sachverhalt: 11 Anna Frey, geboren am , ist das Kind von Saskia Frey und Sepp Eyer. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Sepp Eyer hat Saskia Frey als Kind anerkannt und ist vertraglich verpflichtet, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF an die gesetzliche Vertreterin des Kinds zu bezahlen. Das Sorgerecht hat die Kindsmutter. Mutter und Kind wohnen im Kanton Aargau. Saskia Frey ist selbstständigerwerbend im Wohnkanton. Sepp Eyer gilt als Unselbstständigerwerbender und erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 5' im Kanton Basellandschaft. Er beantragt für sein leibliches Kind Anna Frey Kinderzulagen rückwirkend ab dessen Geburt über seinen Arbeitgeber. Auftrag: Beurteilen Sie den Anspruch der Familie hinsichtlich der Familienzulagen, insbesondere für welchen Zeitraum und durch welchen Elternteil eine Anspruchsberechtigung erstrangig besteht. Begründen Sie Ihre Antwort. 6 Seite 1
13 Aufgabe 10: FZ - Versicherte Personen/Anspruch (Fortsetzung) 10. Sachverhaltänderung I: Sepp Eyer stellt sich auf den Standpunkt, dass er die Kinderzulage zur Refinanzierung des vertraglichen Unterhaltsbeitrags selbst verwenden darf. Auftrag: Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung, und begründen Sie Ihre Antwort Sachverhaltänderung II: Saskia Frey heiratete am Sebastien Daho und zieht nach Deutschland. Sebastien Daho ist Arbeitnehmer in der Schweiz. Seine Ehefrau Saskia Daho-Frey gab ihre Erwerbstätigkeit mit der Heirat vollständig auf. Der Kindsvater Sepp Eyer ist ab wieder Arbeitnehmer und erzielt monatlich CHF Frage/Auftrag: Welchen Einfluss hat der neue Sachverhalt auf die Bezugsreihenfolge der Familienzulagen? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 13
14 Aufgabe 10: FZ - Versicherte Personen/Anspruch (Fortsetzung) 10.4 Sachverhaltänderung III: Das Kind wird am bei den Grosseltern platziert, da ein Zusammenleben mit dem Stiefvater und der leiblichen Mutter momentan sehr schwierig ist. Die Grosseltern sind nichterwerbstätig und beziehen noch keine AHV-Altersrente. Der Kindsvater, Sepp Eyer, ist zu diesem Zeitpunkt arbeitslos und erhält ein ALV-Taggeld nach AVIG. Der Stiefvater, Sebastien Daho, lebt bereits seit einiger Zeit nicht mehr im ehelichen Haushalt. Die gerichtliche Trennung ist eingeleitet. Frage: Welche Auswirkungen hat die neuerlich veränderte Lebenssituation auf die Zulagenberechtigung für Kinderzulagen nach FamZG? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 14
15 Aufgabe 11: FZ - Finanzierung und Beitragswesen Welche Finanzierung der Zulagen für Nichterwerbstätige sieht das Bundesgesetz über die Familienzulagen vor? Kreuzen Sie die zutreffende(n) Antworten an. Paritätische Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Finanzierung durch die Kantone Reine Arbeitgeberbeiträge Zusatzfinanzierung durch den Bund Beiträge der Nichterwerbstätigen Seite 15
16 Aufgabe 1: FZ - Koordination Anspruch 1.1 Sachverhalt: 7 Das Ehepaar Grosjean lebt zusammen mit seinen beiden Kindern im Alter von 6 und 9 Jahren in Frankreich. Marcel Grosjean arbeitet seit dem unselbstständig in der Schweiz und erzielt monatlich CHF 5'000.--, seine Ehefrau Céline Grosjean in Frankreich am Wohnort. Alle Familienmitglieder besitzen das CH-Bürgerrecht. Frage: Wie beurteilen Sie die Situation bezüglich Anspruchsreihenfolge und welche Zulagen werden ausgerichtet? 3 Begründen Sie Ihre Antwort. 1. Céline Grosjean wechselt ihren Arbeitgeber und arbeitet seit dem als Arbeitnehmerin in Deutschland. 4 Frage: Welche Auswirkungen hat die Erwerbsaufnahme in Deutschland? Seite 16
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