Compliance - Verantwortungsvolles Handeln

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1 Compliance - Verantwortungsvolles Handeln Verhaltenskodex Grundsätze für ethisches und rechtmäßiges Handeln

2 01 Einleitung 02 Gesetzeskonformes Verhalten 03 Interessenkonflikte vermeiden 04 Fairness im Wettbewerb 05 Vertrauliche Informationen Unternehmenseigentum Korruption Fairness und Vielfältigkeit Datenschutz Umweltschutz 11 Arbeitssicherheit und Gesundheit 12 Umsetzung und Verstöße

3 EINLEITUNG Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unser Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem starken Global Player weltweit entwickelt. Mehr als 20 Tochtergesellschaften und über 90 Vertriebspartner haben zu diesem Erfolg beigetragen. Lokale Produktionsstandorte weltweit versorgen unsere Geschäftspartner in industriestarken Regionen, wie Nordamerika oder Süd-Ost-Asien. Eine solche globale Entwicklung verändert aber auch die Geschäftswelt unseres Unternehmens und stellt die Mitarbeiter der KTR täglich vor neue Herausforderungen. Gleichermaßen nehmen die Einflüsse auf unser Unternehmen, die durch Geschäftspartner, Amtsträger und weitere Interessenten erzeugt werden, zu. Diese können sich sowohl positiv, als auch negativ auf unser Unternehmen und seine Mitarbeiter auswirken. Mit dem KTR Verhaltenskodex möchten die Geschäftsführung und die Gesellschafter der KTR den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine verbindliche Richtlinie geben, die die Unternehmensethik und Integrität der KTR beschreibt. Der KTR Verhaltenskodex legt höchste Standards fest, an denen wir uns täglich messen. Ein ethisch korrektes Verhalten, erwarten wir nicht nur von den Menschen in unserem Privatleben, sondern auch von den Menschen in unserem Arbeitsumfeld. Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Fairness im Umgang mit Arbeitskollegen, Geschäftspartnern und öffentlichen Amtsträgern bilden das Fundament unseres Unternehmens. Neben regionalen Gesetzen, werden auch die unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit berücksichtigt. Dieser Verhaltenskodex ist auch ein Bekenntnis unseres global ausgerichteten Familienunternehmens zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung. Der Verhaltenskodex dient zum Schutz und zur Förderung unserer Reputation und ist daher von zentraler Bedeutung. Es ist unser gemeinsames Bestreben, in all unseren Tätigkeitsbereichen als erstklassiges unternehmen anerkannt zu sein.

4 In diesem Sinne findet der Verhaltenskodex weltweit Anwendung in allen unternehmerischen Aktivitäten der KTR und wird von allen Mitarbeitern des Unternehmens getragen. Ich bitte Sie daher, den Verhaltung gskodex eingehend zu lesen.. Tragen auch Sie dazu bei, dass KTR die hohen Verhaltensanforderungen erfüllt, die unsere Geschäftspartner, Interessensgruppen und Gesellschafter an das Unternehmen stellen. Wenn Ihnen Zweifel aufkommen, wie Sie sich in bestimmten Situationenn verhalten sollen, steht Ihrr Vorgesetzter, der Personalleiter Ihress Standortes und der Compliance Officer Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zurr Seite. Die Geschäftsleitung der KTR und die Gesellschafter Ihres Unternehmens möchten sich für Ihren persönlichen Einsatz und Beitrag bedanken, dasss unser Unternehmen der umfassend den Verpflichtung zur z Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften wie auch zu einem integrem Handeln gerecht wird. Rheine, 16. Dezember 2013 KTR Kupplungstechnik GmbH

5 GESETZESKONFORMES VERHALTEN Rechtskonformes und verantwortungsvolles Handeln ist eine der wesentlichen Säulen auf denen die KTR aufgebaut ist. Unternehmensentscheidungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten getroffen. In diesem Sinne bekennt sich das Unternehmen zu den 10 Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, wonach die internationalen Menschenrechte geachtet, Zwangsarbeit und Kinderarbeit abgelehnt, jede Form von Diskriminierung beseitigt und dem Schutz der Umwelt Rechnung getragen wird. Mit Ihren Werten und Prinzipien hat die KTR eine weltweite Unternehmenskultur geschaffen, in der die gegenseitige Wertschätzung und Toleranz stets geachtet werden. Der hier beschrieben Verhaltenskodex der KTR befasst sich mit der Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Um ehrliches und redliches Handeln aller Führungskräfte und Mitarbeiter sicherzustellen, ergreift die KTR alle notwendigen Massnahmen. Geltendes nationales oder internationales Recht bildet den Rahmen für alle Geschäftstätigkeiten der KTR. Um diesem Anspruch jederzeit gerecht zu werden, müssen alle Mitarbeiter, die für sie relevanten Pflichten und Verbote kennen und einhalten. Das persönliche Verhalten jedes Mitarbeiters prägt das Erscheinungsbild des Unternehmens in der Öffentlichkeit, schafft Vertrauen und trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Dementgegen führen Rechtsverstöße zu teils erheblichen Konsequenzen für das Unternehmen.

6 Neben Bußgeldern und Schadensersatzforderungen, können Reputationsschäden zu gravierenden Nachteilen bei zukünftigen Geschäftsaktivitäten führen, die Haltung von Kunden, Anteilseignern oder Geschäftspartnern ungünstig beeinflussen und damit den Unternehmenserfolg erheblich beeinträchtigen. Mit der Beachtung geltender Rechtsvorschriften, interner Anweisungen und Standards handelt jeder Mitarbeiter im Interesse der KTR. Rechtliche Gebote und Verbote sind grundsätzlich zu beachten und einzuhalten, auch wenn diese unzweckmäßig erscheinen oder sich unwirtschaftlich darstellen. Dementsprechend hat rechtmäßiges Handeln im Zweifel immer Vorrang, selbst bei entgegenstehenden Anweisungen einer Führungskraft. Der Verhaltenskodex gilt weltweit an allen Standorten und für alle Geschäftsbereiche und Geschäftspartner der KTR. Die Grundsätze dieses Kodex gelten für den Umgang mit Kollegen, Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern, öffentlichen Stellen und sonstigen Interessensgruppen. KTR führt seine Geschäfte im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften und legt Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit seinen Geschäftspartnern

7 INTERESSENKONFLIKTE VERMEIDEN Die KTR räumt den Interessen Ihrer Kunden hohe Priorität ein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, fordern wir unseren Mitarbeiter auf Situationen zu vermeiden, in denen persönliche Interessen, und sei es nur dem Anschein nach, mit den Interessen der KTR in Konflikt geraten. Geschäftliche Entscheidungen dürfen nicht von privaten Interessen und Beziehungen geleitet sein. Derartige Interessenkonflikte können die Integrität und die Professionalität der KTR in Zweifel ziehen. Potenzielle Konflikte müssen daher so früh wie möglich erkannt werden. Sollte sich dennoch ein solcher Konflikt abzeichnen, ist der jeweilige Vorgesetzte, der verantwortliche Personalleiter oder Chief Compliance Manager anzusprechen. Geschäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen dürfen nur nach sachlichen Kriterien angebahnt oder unterhalten werden. Persönliche Beziehungen oder Interessen dürfen Geschäftsbeziehungen und Vertragsabschlüsse nicht beeinflussen. Mitarbeiter von KTR dürfen ihre Position oder Funktion im Unternehmen nicht missbrauchen, um ungerechtfertigt persönliche Vorteile, materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen. Geschäfts- und Vertragspartner sind daher insbesondere nach folgenden Kriterien auszuwählen: Qualität Zuverlässigkeit Preis Technologischer Standard Produkteignung Bonität Darüber hinaus können weitere Kriterien, wie langfristige und konfliktfreie Geschäftsbeziehungen, Zertifizierungen nach nationalen und internationalen Standards, vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme, sowie andere relevante Zertifizierungen und Zulassungen für Aufnahme bzw. Entwicklung von Geschäftsbeziehungen herangezogen werden. Bereits der Anschein sachfremder Erwägungen ist zu vermeiden.

8 Persönliche Vorteile Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit weder persönliche Vorteile anbieten oder gewähren, noch diese selbst annehmen. Dieses Verbot der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung betrifft jede Form der finanziellen Zuwendung ebenso, wie auch sonstige Vergünstigungen, die die dienstliche Unabhängigkeit in Frage stellen könnten z.b. Einladungen und Geschenke. Einladungen, Geschenke oder sonstige Vergütungen an oder von Geschäftspartnern müssen sich in einem angemessenen Rahmen halten und dürfen nicht darauf abzielen, Geschäftsentscheidungen in unrechtmäßiger Weise zu beeinflussen. Somit sind alle finanziellen und sonstigen Zuwendungen grundsätzlich abzulehnen bzw. nicht zu gewähren, die den Rahmen üblicher und angemessener Geschäftspraxis überschreitet. Geschenke, die einen bestimmten Wert überschreiten i.a. 40, und Einladungen zu gesellschaftlichen oder Unterhaltungsveranstaltungen, die über ein normales Geschäftsessen hinausgehen, sind dem Vorgesetzten anzuzeigen, wobei die vorgenannten Grundsätze zu berücksichtigen sind. Amtsträger Eine besondere Zurückhaltung ist bei Amtsträgern geboten. An Beamte, Richter, Politiker oder andere Vertreter öffentlicher Institutionen dürfen keine Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen gegeben werden, die Ihre Unabhängigkeit bzw. Integrität in Frage stellen könnten und rechtswidrig sind. Geschenke an diesen Personenkreis sind vorab mit Compliance abzustimmen. Nebentätigkeit Die Mitarbeiter der KTR sind dazu verpflichtet, beim zuständigen Personalleiter eine Genehmigung für Nebentätigkeiten oder berufliche Beratertätigkeiten einzuholen. Das Betreiben und die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen sind ebenfalls schriftlich dem Personalleiter mitzuteilen und bedarf der vorherigen Zustimmung. Von dieser Regelung sind Aktienkäufe zu Anlagezwecken ausgenommen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Funktionen in Unternehmen, mit denen KTR in Geschäftsbeziehungen oder einem Wettbewerbsverhältnis steht. Eine Genehmigung kann untersagt werden, wenn die Nebentätigkeit oder Unternehmensbeteiligung den berechtigten Interessen des Unternehmens entgegensteht, zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters führt, den Pflichten des Mitarbeiters im Unternehmen widerspricht oder die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. Gesellschaftliches Engagement und politische Aktivitäten Die KTR begrüßt jedes ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter, das mit der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber KTR vereinbar ist. Ein privates Engagement in Vereinen, Parteien oder sonstigen gesellschaftlichen, politischen oder sozialen Instituten wird von KTR begrüßt, soweit diese Institute nicht der freiheitlichdemokratischen Grundordnung sowie allgemein anerkannten Menschenrechten zuwider handeln. Eine politische Betätigung innerhalb des Unternehmens ist nicht zulässig. Jeder Mitarbeiter der KTR hat im Rahmen seines persönlichen Engagements dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen nicht in politische Kampagnen oder öffentliche Auseinanderersetzungen verwickelt wird.

9 Private Meinungsäußerung Bei privaten Meinungsäußerungen von Mitarbeitern in der Öffentlichkeit darf nicht der Anschein erweckt werden, es handele sich um die Haltung des Unternehmens. Sollte ein Mitarbeiter in einen tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt geraten, so ist dieser dem Vorgesetzten umgehend anzuzeigen und mit ihm gemeinsam aufzulösen. Die KTR und ihre Mitarbeiter pflegen zu Ihren Geschäftspartnern, Behörden und sonstigen Interessensgruppen eine professionelle Beziehung, die frei von Interessenkonflikten ist.

10 FAIRNESS IM WETTBEWERB Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien der KTR, sich uneingeschränkt zur Marktwirtschaft und dem freien und fairen Wettbewerb zu bekennen. Die KTR betreibt ihre Geschäfte auf den weltweiten Märkten nach höchsten ethischen Grundsätzen und befolgt die in diesen Ländern jeweils gültigen und verbindlichen Gesetze des Wettbewerbsrechts. Folglich entsprechen unsere Aktivitäten grundsätzlich allen anwendbaren Kartellgesetzen und sonstigen Gesetzen zur Regelung des Wettbewerbs. Da die gesetzlichen Regelungen regional unterschiedlich sein können, gelten bei KTR folgende Standards im Umgang mit Wettbewerbern weltweit verbindlich für alle Unternehmensgruppen und Mitarbeiter: Keine Preisabsprachen, -bindungen oder Absprachen über Preiserhöhungen Keine Aufteilung von Marktsegmenten Keine Aufteilung von Kunden oder Lieferanten Keine Aussagen zu Absatzquoten, Konditionen oder Kapazitäten Keine Absprachen über Wettbewerbsverzicht Keine Industriespionage, Bestechung oder Diebstahl Verzicht auf unlautere Wettbewerbspraktiken, wie die Verbreitung falscher Informationen über Wettbewerber, ihre Produkte oder Dienstleistungen

11 KTR lehnt jede Wettbewerbsabsprache, d.h. Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen Wettbewerbern ab, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Schon der Anschein unlauterer Absprachen mit anderen Marktteilnehmern ist zu unterbinden. Wir sind davon überzeugt, dass die Interessen der Geschäftspartner nur durch einen fairen und offenen Wettbewerb geschützt werden können und streben daher keine unlauteren Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern an, sondern überzeugen durch unsere eigenen Leistungsindikatoren, wie Innovationsstärke, Zuverlässigkeit und Integrität. KTR respektiert uneingeschränkt die Innovationsfähigkeit seiner Wettbewerber. KTR und seinen Mitarbeitern ist bewusst, dass Verstöße gegen Kartellrecht zur Nichtigkeit von Verträgen, strafrechtlichen Sanktionen, Geldsanktionen und zu einem existenziellen Reputationsverlust führen können. Besteht ein begründeter Zweifel darüber, ob eine bestimmte Situation konform zu den geltenden Kartellgesetzen ist, haben die Organe oder Mitarbeiter die Pflicht ihre Vorgesetzten, den Leiter Personalwesen oder den Chief Compliance Manager zu kontaktieren. Wir verpflichten uns zu Fairness im weltweiten Wettbewerb.

12 VERTRAULICHE INFORMATIONEN Bei KTR ist die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern geprägt durch Diskretion im Umgang mit sensiblen Informationen. Vertrauliche Informationen gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten des Unternehmens. Der Schutz derartiger Geschäftsinformationen und geheimnisse ist unerlässlich für die Wahrung der Interessen und des Erfolgs von KTR. Grundsätzlich ist eine zielgerichtete und effektive Weitergabe von Informationen entscheidend für den Geschäftserfolg. Dennoch sind interne Informationen vertraulich oder rechtlich geschützt, weshalb die jeweilige arbeitsvertragliche Geheimhaltungspflicht gewahrt werden muß. Für die Definition von vertraulichen Geschäftsinformationen ist es auch unerheblich, ob die Informationen in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form offengelegt werden, ebenso unerheblich ist das Medium, auf dem sich solche Informationen oder Daten gleich ob in greifbarer oder ungreifbarer Form befinden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, wie Daten, Spezifikationen oder Zeichnungen, Know-how oder Betriebsgeheimnisse, die ihm im betrieblichen Umfang zur Kenntnis gelangen, ausschließlich in dem zugelassenen Rahmen zu verwenden und bei einer Weitergabe innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu prüfen, ob der jeweilige Empfänger dieser Informationen berechtigt ist. Je nach Bedeutung der vertraulichen Informationen haben Mitarbeiter von KTR zusätzliche Sicherheitsmassnahmen wie Geheimhaltungsverpflichtungen, Audits oder ergänzende Verträge zu erstellen. Ebenso wie KTR intern mit vertraulichen Informationen umgeht, achten und schützen wir vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner. Jeder Mitarbeiter hat Schutzrechte Dritter zu respektieren und ihre ungenehmigte Nutzung zu unterlassen. Kein Mitarbeiter darf sich unbefugte Geheimnisse eines Dritten verschaffen und nutzen. Mitarbeiter der KTR sind angewiesen, mit Informationen über unsere Geschäftspartner aus öffentlich zugängigen Quellen sensibel um zu gehen. Werden im Beschaffungsprozess Leistungen ausgeschrieben, dürfen Informationen über einen Bieter oder sein Angebot an einen anderen Bieter grundsätzlich nicht weiter gegeben werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für alle Mitarbeiter der KTR auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insiderinformationen und Insiderhandel Als Insiderinformationen werden wichtige, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen der KTR oder ihrer Geschäftspartner Kunden, Lieferanten, etc. bezeichnet, deren Verwendung angestrebte Geschäftsprozesse und Geschäftsentscheidungen wesentlich beeinflussen können.

13 Mitarbeiter der KTR dürfen solche internen Kenntnisse über wesentliche Vorhaben und Entwicklungen des Unternehmens nicht nutzen, um sich oder andere Personen zu bereichern. Solche internen Kenntnisse sind u.a.: Geplante Investitionen Gründung von Joint-Ventures Auftrags- und Gewinnentwicklung des Unternehmen Personalentwicklungen Zu- und Verkauf von Unternehmensteilen Geplanter Erwerb von fremden Unternemhen Produktionsausstattung und Produktivitätszahlen Finanzdaten des Unternehmens sonstige relevante Informationen Die Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte, inklusive Beschäftigte, Familienangehörige oder Freunde oder der Handel mit solchen Informationen, die unter Umständen eine auf diesen Informationen basierende Investitionsentscheidung treffen können, ist gesetzwidrig und strafbar. Sollten Beschäftigte der KTR nicht sicher sein, ob sie im Besitz von Insiderinformationen sind, sollten sie ihren Vorgesetzten, den Personalleiter oder Chief Compliance Manager kontaktieren, um die Situation zu besprechen. Die Mitarbeiter von KTR gehen vertraulich mit sensiblen Informationen um.

14 UNTERNEHMENSEIGENTUM Langjährige Erfahrungen, Ideenreichtum und Innovationsfähigkeit unserer Mitarbeiter bilden die Grundlage für die Entwicklung unserer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Um diesen Vorsprung im Wettbewerb zu sichern und auch zukünftig unseren Kunden höchste Leistungen anbieten zu können, sind unsere Innovationen und Fähigkeiten vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums schützen wertvolle Vermögenswerte der KTR Patente, Marken, Zulassungsdaten, Produkte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie weitere damit verbundene Rechte. Insofern unterstützt KTR jede Initiative, die auf die Förderung eines rechtlichen und ordnungspolitischen Umfeldes abzielt, in dem die geistigen Eigentumsrechte geschützt werden. In gleichem Maße respektiert KTR die geistigen Eigentumsrechte seiner Geschäftspartner und Dritter. KTR sammelt keine vertraulichen Informationen bei Wettbewerbern oder fragt Kunden danach. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie dies beachten und respektieren. Mitarbeiter, die unberechtigt in den Besitz von Betriebsgeheimnissen anderer Unternehmen gelangen, haben dies ihrem Vorgesetzten zu melden und dürfen solche Informationen nicht zu Gunsten der KTR verwenden. Die Mitarbeiter der KTR sind verpflichtet, neben dem immateriellen Eigentum des Unternehmens auch die materiellen Werte des Unternehmens sachgerecht zu verwenden und zu schützen. Alle Unterlagen von KTR dazu gehören insbesondere Finanzberichte sowie Buchführungsunterlagen und Rechnungen müssen die relevanten Tatsachen richtig und transparent wiedergeben. Materielles Firmeneigentum z.b. Mobiliar, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge oder Dienstfahrzeuge - ist sorgfältig zu behandeln und gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Die Vermögenswerte von KTR sind grundsätzlich für den geschäftlichen Einsatz bestimmt, keinesfalls für rechtswidrige Geschäftszwecke.

15 Eine beschränkte private Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht gegen die Interessen von KTR, gegen den Verhaltenskodex oder die Richtlinien und Grundsätze des Unternehmens verstößt. Die private Nutzung von Unternehmenseigentum bedarf der Zustimmung durch den Vorgesetzten, falls keine schriftliche Betriebsvereinbarung vorliegt. Wann immer die Eigentumsrechte der KTR verletzt werden, wird KTR diese Rechte schützen. KTR ergreift innerhalb ihres Einflussbereichs angemessene Massnahmen gegen derartige Vergehen. Elektronische Kommunikationsmittel Elektronische Kommunikationsmittel, wie Telefon, Faxgerät, Computer, Laptop, Handheld oder Mobiltelefone, einschließlich Zubehör, -System, Intranet und Internet, die zum Eigentum der KTR gehören, sind grundsätzlich und vorrangig zur Nutzung der Geschäftsaktivitäten von KTR bestimmt. Mitarbeiter der KTR dürfen derartige Kommunikationsmittel des Unternehmens für persönliche Zwecke nutzen, vorausgesetzt, sämtliche in den entsprechenden Direktiven und Betriebs-vereinbarungen festgeschriebenen Bedingungen sind in vollem Umfang erfüllt. Unter persönlicher Nutzung versteht man jede Nutzung der Kommunikationsmittel, die nicht in direktem Zusammenhang mit den geschäftlichen aktivitäten des Unternehmens steht. Mitarbeiter der KTR sind verpflichtet, mit elektronischen Kommunikationsmitteln des Unternehmens sorgsam umzugehen und haben darauf zu achten, dass sie nicht beschädigt, verloren oder anderweitig verlegt werden. Darüber hinaus müssen KTR-Mitarbeiter die internen Vorgaben zur IT-sicherheit einhalten, dürfen somit keine Hard- oder Software in KTR-Systeme installieren oder einsetzen, die nicht ausdrücklich von IT-Spezialisten des Unternehmens genehmigt wurden. Im Zusammenhang mit der Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. KTR-Mitarbeiter zeigen sich verantwortlich für den nachhaltigen Umgang mit den Vermögenswerten des Unternehmens.

16 KORRUPTION KTR zeichnet sich durch eine hohe Integrität in seinen Geschäftsbeziehungen aus und hält sich streng an alle anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und vorschriften, einschließlich solcher, die die Bestechung von Amtsträgern im In- oder Ausland zum Inhalt haben. Unter Korruption versteht man den Missbrauch der von der Öffentlichkeit oder von Privatpersonen einer Person oder Organisation anvertrauten Macht oder des Vertrauens auf der Bereitschaft dieser Person(en), sich im Rahmen der Ausübung dieser Macht und Autorität unlautere Vorteile von Dritten zu verschaffen. In diesem Kontext, lehnt KTR jegliche Form von Korruption, Bestechlichkeit, Veruntreuung, Erpressung, Schmiergelder oder Diebstahl, illegale Zahlungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, sämtliche Zahlungen an oder sonstige Vorteile, die einer Einzelperson, einem Unternehmen, einer internationalen Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung unter Verletzung von geltenden Gesetzen verschafft werden, um Einfluß auf Entscheidungsprozesse zu nehmen, ab, noch tolerieren wir sie. Dies gilt sowohl für die Gewährung als auch für die Annahme von Zuwendungen die auf geschäftliche Entscheidungen Einfluß nehmen können. Mitarbeiter von KTR haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Über Spenden und Sponsorengelder entscheidet die Geschäftsleitung der KTR in Abstimmung mit dem Gesellschaftergremium. Gleiches gilt auch für politisch motivierte Spenden, Beiträgen an politische Parteien oder für Mitgliedschaften in Interessenvertretungen und Verbänden. Verstöße gegen die genannten Bestimmungen oder andere Gesetze, die unlauteren Wettbewerb verbieten, können zu Straf- und Zivilverfahren sowohl gegen KTR als auch gegen die verantwortlichen Mitarbeiter führen. In Zweifelsfällen haben sich die Mitarbeiter der KTR mit dem Chief Compliance Officer des Unternehmens in Verbindung zu setzen, damit eine unabhängige und unternehmenseinheitliche Beurteilung gewährleistet ist. KTR-Mitarbeiter tolerieren weder Bestechung noch irgendeine andere Form von korruptem Geschäftsverhalten.

17 FAIRNESS UND VIELFÄLTIGKEIT KTR stellt seine Produkte weltweit an verschiedenen Produktionsstandorten her und bietet seine Dienstleistungen regional an. Dies verbindet die Menschen, die für unser Unternehmen tätig sind, untereinander und mit unseren internationalen Geschäftspartnern. Eine optimale, internationale Zusammenarbeit auf höchstem Niveau setzt eine Lernkultur voraus, in der die gegenseitige Wertschätzung und das Vertrauen ebenso beachtet werden, wie die Bereitschaft andere Kulturen und Sprachen kennen zu lernen und diese zu respektieren. Die KTR fördert eine solche Lernkultur durch sein weltweites Engagement seiner Mitarbeiter gemeinsame interkulturelle Trainings unterstützen diesen Entwicklungsprozess. Damit sich die Stärke und die individuelle Fähigkeit jedes einzelnen Mitarbeiters entfalten können, sowie ein sozialer und verantwortungsvoller Umgang aller bei KTR tätigen Personen gewährleistet ist, schaffen wir ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Arbeitsumfeld, das diese Wertschätzung lebt und Integrität fördert. KTR vertraut dabei auf die Loyalität, die Motivation, die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter. Eine besondere Stärke der KTR liegt in der fachlichen und persönlichen Unterstützung neuer und langjährig für die KTR tätiger Mitarbeiter. Führungskräfte bei KTR nehmen eine Vorbildfunktion. Die Anerkennung ihrer Mitarbeiter erwerben sie sich durch Leistung, respektvollen Umgang, Fairness und Offenheit. Insbesondere sind sie kompetente Ansprechpartner in beruflichen wie auch privaten Belangen. Sie setzen klare, realistische Ziele und fördern eigenverantwortliches Handeln. Sie schaffen die dafür notwendigen Freiräume. KTR lehnt jede Form von Diskriminierung bereits bei der Anstellung oder der Beschäftigung von Personen ab. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf faire Behandlung, Höflichkeit und Respekt. Unser Unternehmen sieht in der Verschiedenartigkeit einen ausschlaggebenden Faktor für den Unternehmenserfolg als Global Player. Dabei ist KTR bestrebt die kompetentesten Mitarbeiter anzuwerben, auszubilden und zu fördern, um sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Entwicklungsmöglichkeiten der KTR Mitarbeiter im Unternehmen basieren einzig auf Fähigkeit und Leistung. KTR setzt sich für Chancengleichheit und für die Einhaltung fairer Einstellungspraktiken ein. Alle Mitarbeiter sehen es als ihre Pflicht an, Benachteiligungen auch mittelbare bzw. Ungleichbehandlungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Nationalität oder

18 Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der Hautfarbe oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen. Die Persönlichkeit und Würde eines jeden einzelnen ist zu achten. Ebenso werden Verhaltensweisen, wie Mobbing, Belästigung jeglicher Art, Gewalt oder deren Androhung, Beleidigungen und anderes soziales Fehlverhalten nicht geduldet und umgehend unterbunden. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind grundsätzlich verboten, werden ausnahmslos abgelehnt und aktiv vermieden dies gilt auch für unsere Geschäftspartner. KTR achtet in jedem Land auf eine faire Entlohnung und angemessene Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter. KTR-Mitarbeitern steht es frei, sich in einer gesetzlich vorgesehenen Interessenvertretung von Arbeitnehmern zu engagieren. KTR verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften im Kontakt mit Arbeitnehmervertretungen und strebt einen kontinuierlichen und offenen Dialog mit allen Arbeitnehmervertretungen an. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sowohl im privaten Bereich, wie auch im beruflichen Bereich nicht in Straftaten ( z.b. Aufenthalts-, Steuer-, Zoll- oder Devisenvergehen ) verwickelt sind. Jede strafrechtliche Ermittlung kann einen dunklen Schatten auf unser Unternehmen werfen. Ansonsten wird die Privatsphäre unserer Mitarbeiter geachtet. Bei Konflikten oder ähnlichen Situationen sind der Vorgesetzte, der Personalleiter, die Mitarbeitervertretungen oder der Chief Compliance Officer einzuschalten. KTR-Mitarbeiter gehen sensibel mit der menschlichen und kulturellen Vielfalt in unserem Unternehmen um und betrachten sie als Bereicherung.

19 DATENSCHUTZ Der Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner genießt eine besondere Aufmerksamkeit imm Unternehmen. Personenbezogenee Angabenn werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlichh gestattett oder die betroffenee Person damit einverstanden ist und die Daten zweckgebunden sind. In diesem kausalen Zusammenhang ist KTR stets bestrebt personenbezogenee Daten sparsam zu speichern und größtmögliche Transparenz in der Verarbeitung ihrer Daten zu schaffen. KTR produziert und vertreibt seine Produkte und Dienstleistungen auf den weltweiten Märkten. In diesem Zusammen hang nutzt das Unternehmen innovative Informationstechnologien, die in vielenn Bereichen Fragen der informationellen Selbst- bestimmung aufwerfen, die die KTR als hohes Gut ansieht. Um diese System zur Verarbeitung und zum Austausch von Daten D zwischen Unternehmen der KTR Gruppe und mit Dritten verwenden zu können, befolgt KTR die relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmenss zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit. Auskünfte an Ermittlungsbehörden werden nur durch die Geschäftsleitung, die Standort- verantwortlichen oder des Datenschutz zbeauftragten der KTR erteilt, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht Die Einhaltung der massgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmung ist eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen unserer Kunden und sichert langfristige Geschäftsbeziehungen.

20 Die Missachtung der IT-Sicherheitsrichtlinien und der Datenschutzmassnahmen kann schwerwiegende Folgen haben, wie z.b. Datenverlust, Preisgabe von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen, Diebstahl oder Missbrauch von personenbezogenen Daten. Die Mitarbeiter der KTR sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmung einzuhalten, aktiv dazu beizutragen, dass vertrauliche Daten und personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden und bei Fragen zum Datenschutz an den Datenschutz-beauftragten oder IT- Sicherheitsbeauftragten der KTR zu wenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt bei KTR konsequent nach geltenden Datenschutzbestimmungen.

21 UMWELTSCHUTZ KTR engagiert sich verantwortungsbewusst für eine saubere Umwelt. Das Umweltrecht gibt hierzu verbindliche Standards, die von KTR umgesetzt und aufrechterhalten werden. Unsere Produktionsanlagen werden unter Berücksichtigung von Maschinenrichtlinien ausgewählt, errichtet und betrieben. Fertigungsprozesse werden so gestaltet, dass sie möglichst keinen Einfluß auf die Umwelt haben. Umweltgefährdende Stoffe dürfen ungenehmigt nicht in die Atmosphäre, in Gewässer oder Boden abgegeben werden. Die für umweltrelevante Tätigkeiten zuständigen Mitarbeiter sind sich ihrer besonderen Verantwortung bei der Einhaltung des Umweltrechts und der eigenen hohen Standards bewusst. Ihnen ist bewusst, dass der Verstöße zu Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen Dritter gegen KTR oder den Mitarbeiter führen können. Unterstützt werden sie dabei vom Umweltmanagement-beauftragten der KTR. Eine hohe Priorität genießt bei KTR der schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, arbeitet KTR ständig an der Verbesserung der Ökoeffizienz. Durch entsprechende Massnahmen und Projekte, wie Materialeinsparung, Energie sparende Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden und Produktionshallen, sowie der Vermeidung, Reduzierung und dem Recycling von Abfällen, soll ein möglichst geringer Einfluß aller Unternehmensprozesse auf die Umwelt erzielt werden und somit ein nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz und insbesondere zum Klimaschutz geleistet werden.

22 Umweltrechtliche Vorgaben werden bereits bei der Entwicklung unserer Produkte, sowie der Auswahl unserer Geschäftspartner berücksichtigt. Bereits in der Entwicklungsphase unserer Produkte wird auf eine umweltfreundliche Gestaltung, technische Sicherheit, Gesundheitsschutz und die Auswahl der Materialien und Inhaltsstoffe besonders geachtet. Diese erfolgt unter Berücksichtigung der gängigen Gesetze und Verordnungen ( z.b. EG-Verordnung Nr. 1907/2006 ( REACH) oder EG Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)). Bei der Auswahl unserer Lieferanten werden neben ökonomischen Aspekten insbesondere auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Geschäftspartner, die gegen Umweltauflagen verstoßen, Verordnungen umgehen oder sich in gesetzlichen Grauzonen bewegen, werden von KTR nicht akzeptiert. Mitarbeiter von KTR ebenso wie unsere Geschäftspartner tragen durch ihr besonnenes Verhalten dazu bei definierte Umweltziele der KTR nachhaltig zu erreichen. Mitarbeiter von KTR halten die umweltrelevanten Gesetze und Regeln ein.

23 ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT Sicherheit und Gesundheit werden bei KTR ebenso verantwortungsbewusst und methodisch behandelt wie die Themen Qualität, Umwelt, Produktivität oder Kosteneffizienz. KTR sieht es als Pflicht an, die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an jedem Arbeitsplatz zu schützen. Um dies zu gewährleisten, setzen wir höchste Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Wir unternehmen alle zumutbaren und umsetzbaren Schritte, um eine sichere, gesunde und saubere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die Grundlage hierfür bieten die jeweiligen Landesgesetzgebungen der Länder, in denen wir mit unseren Mitarbeitern tätig sind. Die strengen Gesundheits- und Sicherheitsmassstäbe sowie Meldepflichten der KTR dienen zum Schutz von Leben und Gesundheit aller Beschäftigten. Jeder Mitarbeiter ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Bereich mitverantwortlich. Die Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit müssen konsequent und nachhaltig eingehalten werden. Die vorhandenen Schutzvorrichtungen und die gesetzlich geforderte Schutzausrüstungen sind zu benutzen. Bei Unfällen und Verletzungen sind zunächst die internen Rettungskräfte zu informieren ein entsprechender Aushang mit den verantwortlichen Ansprechpartnern, sowie Telefonnummern ist in jedem Gebäude vorhanden. Sind keine internen Rettungskräfte verfügbar, müssen öffentliche Rettungskräfte benachrichtigt werden. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jeden Unfall ihren Vorgesetzten zu melden. Darüber hinaus ist der Beauftragte für Arbeitssicherheit, die Personalabteilung sowie die Mitarbeitervertretungen über den Unfall in Kenntnis zu setzen. Qualifizierte Fachleute für Arbeitssicherheit und medizin unterstützen das Management bei der Verhütung von Krankheiten und Unfällen. Der Gebrauch von Suchtmitteln, wie Alkohol und anderer Drogen ist im Unternehmen untersagt. Dies gilt auch für bestimmte Medikamente und andere gesetzlich verbotene Substanzen. Mitarbeiter dürfen bei KTR am Arbeitsplatz nicht unter dem Einfluß dieser mittel stehen.

24 Die entsprechenden Betriebsvereinbarungen und Arbeitsordnungen sind durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befolgen. Bei der Beschaffung neuer Anlagen steht der Sicherheitsaspekt ebenfalls im Vordergrund. Unter Beachtung der relevanten Gesetze erfolgt die Planung, Auswahl, Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Anlagen. Verantwortliche Mitarbeiter kontrollieren und warten die Anlagen in geplanten, regelmäßigen Zeitabschnitten. Dabei ist es die Aufgabe von Führungskräften alle relevanten Tätigkeiten und Aufgaben der Mitarbeiter zu überwachen, so dass ordnungsgemäße Betrieb gewährleistet ist und Unfälle, bzw. Störfälle vermieden werden. Erkannte Mängel oder Störungen sind durch die Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten zu kommunizieren. Es ist nach den beschriebenen Gefahrenabwehrplänen bzw. Alarmplänen oder betrieblichen Anweisungen zu verfahren. Jeder Mitarbeiter bei KTR ist eigenverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz. KTR engagiert sich für Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz

25 UMSETZUNG UND VERSTÖSSE Der hier beschriebene Verhaltenskodex ist von zentraler Bedeutung für die KTR Gruppe. Die Einhaltung der festgelegten Prinzipien ist unternehmensweit für alle Mitarbeiter verbindlich und unverzichtbar. Es ist die Aufgabe jeder Führungskraft und jedes Vorgesetzten, sicherzustellen, dass die ihm zugeordneten Mitarbeiter mit dem Inhalt des KTR Verhaltenskodexes vertraut sind und die für sie geltenden Regeln und Verhaltensgrundsätze befolgen. Mitarbeiter, die in der Anwendung oder Umsetzung des Verhaltenskodex unsicher sind, haben ihren Vorgesetzten, den Personalleiter, den Betriebsrat oder den Compliance Officer anzusprechen. Alle Mitarbeiter werden ausdrücklich ermutigt, ihren Vorgesetzten oder den Compliance Officer anzusprechen, wenn sie feststellen, dass Mitarbeiter des Unternehmens sich nicht regelkonform verhalten. Mitarbeiter, die von illegalen oder unredlichen Handeln, die die KTR Gruppe direkt oder indirekt betreffen, erfahren, sollen Ihre Vorgesetzten, den Personalleiter oder den Compliance Officer informieren. Dies insbesondere bei Fällen von Betrug, Korruption, Bilanzfälschung oder anderen vergleichbar sanktionierten Handlungen, die strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen auslösen können. Kein Mitarbeiter, der in redlicher Absicht Mitteilung macht, muss Nachteile befürchten, auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellen sollte. Mitteilungen können auch anonym erfolgen. Die eingehenden Hinweise werden vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Der Verstoß gegen die hier beschriebenen Regeln kann gravierende Konsequenzen zur Folge haben. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter können sowohl einem Reputationsrisiko als auch rechtlichen Nachteilen ausgesetzt sein. Darüber hinaus kann in besonders schweren Fällen die Aufsichtsbehörde Bußgelder verhängen oder die Erlaubnis zum Betreiben der Geschäfte widerrufen oder suspendieren. Des Weiteren können Verstöße, die eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten darstellen, zu Disziplinarmassnahmen durch die KTR Gruppe führen. Wenn Sie Fragen zum KTR Verhaltenskodex oder zu einem anderen Thema in Bezug auf Compliance haben, oder Sie haben Zweifel, ob ein Verhalten im Einklang mit dem Gesetzt, dem Arbeitsvertrag oder diesem Verhaltenskodex steht, so können Sie sich direkt an den Compliance Officer der KTR Gruppe wenden: Guido Butscher Compliance Officer KTR Gruppe Rodder Damm 170 D Rheine Tel.:+ 49 (0)

26 Anhang: Die 10 Prinzipien des UN Global Compact Menschenrechte Die Wirtschaft soll 1. die internationalen, verkündeten Menschenrechte in ihrem Einflussbereich unterstützen und achten und 2. sicherstellen, dass sie nicht zum Komplizen von Menschenrechtsverletzungen werden Arbeitsbeziehungen Die Wirtschaft soll 3. die Vereinigungsfreiheit wahren und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen gewährleisten sowie ferner auf 4. die Beseitigung aller Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, 5. die tatsächliche Abschaffung von Kinderarbeit und 6. die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf hinwirken. Umwelt Die Wirtschaft soll 7. umsichtig an ökologische Herausforderungen herantreten, 8. Initiativen zur Förderung eines verantwortlichen Umgangs mit der Umwelt durchführen und 9. sich für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien einsetzen. Anti-Korruption Die Wirtschaft soll 10. Korruption in jeglicher Form, einschließlich Er- Pressung und Bestechung, entgegenwirken. Quelle: United Nations / Global Compact

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