Wartezeiten und neue Versorgungsformen in der ambulanten Psychotherapie

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1 Wartezeiten und neue Versorgungsformen in der ambulanten Psychotherapie Für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Gegenwart und Zukunft der Versorgung psychischer Erkrankungen Berlin, 16. März 2016

2 12-Monats-Prävalenz psychischer Störungen nach Geschlecht 1,1 0,3 Anorexia Nervosa Frauen: 32,4 % (95 % KI: 30,3-34,6) 1,2 Männer: 21,4 % (95 % KI: 19,5-23,4) 1,2 Insgesamt: 27,7 % Körperlich bed. PS Medikamentenst. PTBS 0,9 2 1,7 3,6 Psychot. Störungen Bipolare Störungen Somatoforme St. Zwangsstörungen 3 2,1 1,8 1,3 1,7 4 3,3 5,2 Unipolare Depression Alkoholstörungen Angststörungen 10,9 4,9 1,7 6,9 21,3 9, Jacobi et al. in IJMPR Monats- Prävalenz (%) 2

3 Empfehlungen aus internationalen S3-Leitlinien (NICE) zur Therapie psychischer Erkrankungen ++ Empfehlung erster Wahl + Empfehlung x Option, wenn explizit vom Pat. gewünscht 0 kann erwogen werden/nicht als alleinige Therapie - keine Empfehlung 3

4 Behandlungsraten psychischer Störungen nach Alter und Geschlecht bei DEGS 12-Monats Fällen in % 12-Monats-Behandlungsraten bei 12-Monatsdiagnosen einer psychischen Erkrankung ,5 27,5 21,9 12-Monats- Behandlungsraten: besonders niedrig für junge Männer und Ältere (65-79 Jahre) ,2 15,8 13,3 14,1 Gesamt über alle Altersgruppen: Männer: 11,6% Frauen: 23,5% 5 4,5 0 Männer Frauen Quelle: Mack et al. (2014)

5 Sozialer Gradient bei Prävalenzrate psychischer Erkrankungen! Inverses Verhältnis bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen! 5

6 Diagnosespektrum in der ambulanten fachärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen 25% 20% 19,3% 16,7% 21,5% 15% 10% 5% 0% 8,1% 12,0% 10,5% 10,3% 10,2% 6,4% 5,7% 5,6% 4,5% 5,7% 4,4% 4,9% 1,8% 5,0% 2,9% 0,4% 0,9% FÄ Psychosomat. Medizin Psychotherapeutisch tätige Ärzte Psychologische Psychotherapeuten FÄ Psychiatrie Quelle: KBV-Auswertung auf Basis der Abrechnungsdaten / Anzahl Behandlungsfälle im 1.Quartal 2010, bundesweit 6

7 Status quo in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung 40 Prozent der psychotherapeutischen Erstgespräche (Probatorik) münden nicht in eine ambulante Psychotherapie 70 Prozent der psychotherapeutischen Behandlungen sind Kurzzeittherapien Bewilligte Therapiestunden werden in der Regel nicht voll ausgeschöpft Anpassung der Therapiedauer an den Behandlungsbedarf über die Hälfte der Kurzzeittherapien dauert bis zu 15 Stunden Anteile Behandlungsverfahren: 50 Prozent der Behandlungen mit VT 45 Prozent TfP Und 4 Prozent analytische Psychotherapie Anteil der Gruppentherapie: 1-2 Prozent Fallzahlen in der ambulanten Psychotherapie: über 1.2 Millionen Behandlungsfälle pro Quartal 7

8 Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Die ZEIT (2014) Psychisch Krank: Quälend langes Warten auf die Therapie Mehr als die Hälfte der schwer Depressiven wird laut einer Studie unzureichend behandelt. Besonders in Ostdeutschland und im Saarland ist die Situation kritisch. 8

9 Wartezeiten auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch nach Versorgungszonen Quelle: BPtK 2013, eigene Berechnungen Durchschnittliche Wartezeit in Wochen nach Versorgungszonen 9

10 Reform der Bedarfsplanung nach dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG, 2012) Beschluss des G-BA zur Anpassung der Verhältniszahlen in der Arztgruppe der Psychotherapeuten ( ): Spezifische Verbesserung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Regionen circa neue Zulassungsmöglichkeiten, insbesondere in Regionstyp 5 Verhältniszahlen Kreisregionstyp Einwohner je Psychotherapeut Typ 1: Kernstädte Typ 2: Dualversorger Typ 3: stark mitversorgter Bereich Typ 4: mitversorgter Bereich Typ 5: selbstversorgter Bereich Typ 6: Ruhrgebiet Aber insbesondere keine Anpassung im Ruhrgebiet und in den mitversorgten ländlichen Bereichen, keine sonstige Korrektur der Fehler bei Festlegung der Verhältniszahlen in 1999

11 Strukturen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Forderungen der BPtK Korrektur der fortbestehenden Defizite in der Bedarfsplanung (insbesondere für die Arztgruppe der Psychotherapeuten, aber auch der Nervenärzte) Aber auch qualitative Änderungen in den ambulanten Versorgungsstrukturen, u.a. Schneller, niederschwelliger Zugang zum Psychotherapeuten Verbesserung der Versorgungssteuerung Vermittlung der Patienten auf bedarfsgerechte Versorgungsangebote Mehr Transparenz und Vernetzung eines differenzierten Spektrums von Versorgungsangeboten Ausbau der Triage -Aufgaben/Versorgerrolle von Psychotherapeuten Differenziertes Versorgungskonzept

12 12

13 Schnellerer und koordinierter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch Einrichtung einer Psychotherapeutische Sprechstunde Schneller, möglichst niederschwelliger Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung innerhalb vertretbarer Wartezeiten Vor dem Hintergrund eines differenzierten, stärker vernetzten Versorgungsangebots Und der erforderlichen Befugnisse zur Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben 13

14 Leistungen der Psychotherapeutischen Sprechstunde Erstuntersuchung und Anamnese Qualitätsgesicherte orientierende Erstdiagnostik Vorläufige Indikationsstellung Patienteninformation und Patientenaufklärung Verweis bzw. Überweisung zu einem bedarfsgerechten Versorgungsangebot (koordinative Leistungen), falls die erforderliche Behandlung nicht von der Praxis selbst angeboten werden kann auf der Basis einer psychotherapeutischen Haltung (individualisiert, bedürfnisorientiert, Förderung der Selbstbestimmung des Patienten, verlässliches therapeutisches Beziehungsangebot) 14

15 Differenziertes Versorgungsangebot (Leistungen auf die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde verwiesen werden kann) Beratung und psychoedukative Leistungen durch den Psychotherapeuten, die psychosoziale Beratung jenseits der gesetzlichen Krankenversicherung (z.b. Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII), Leistungen der teilstationären und stationären Jugendhilfe Hilfsangebote der sozialpsychiatrischen Dienste beobachtendes Abwarten bei regelmäßigem Monitoring ( Watchful Waiting ), Leistungen der geleiteten Selbsthilfe (z. B. Bibliotherapie, blended therapy), Entspannungsverfahren, Präventionsangebote (z.b. Raucherentwöhnung, Stressbewältigung) Kurzinterventionen Ambulante Einzel und/oder Gruppenpsychotherapie, die fachärztliche Mit- und Weiterbehandlung, Krisenintervention und Akutversorgung, Heilmittel wie zum Beispiel Ergotherapie, psychiatrische Krankenpflege und Logotherapie sowie Soziotherapie Leistungen der medizinischen Rehabilitation aufsuchende Hilfen/Behandlung (Home-Treatment) sowie die Behandlung im Krankenhaus 15

16 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Zentrale Regelungen für die psychotherapeutische Praxis: Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie Neue Befugnisse der Psychotherapeuten Delegationsmöglichkeiten bei psychotherapeutischen Tätigkeiten Angebotsstrukturen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (MVZ, Jobsharing/Anstellung) Bedarfsplanung 16

17 GKV-VSG: Flexibilisierung des psychotherapeutischen Angebotes Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie ( 92 Abs. 6a SGB V) Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden Förderung der frühen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung Förderung der Gruppenpsychotherapie und der Rezidivprophylaxe Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens Reform der Psychotherapie-Richtlinie bis 30. Juni 2016 Einbeziehung der Psychotherapie in die Vermittlungsangebote der Terminservicestellen bis spätestens 1. Januar 2017 Beschlussentwurf des G-BA/Einleitung des Stellungnahmeverfahrens im April 2016

18 Zentrale Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie aus Sicht der BPtK Zentral ist der Erfolg der psychotherapeutischen Sprechstunde Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots der Psychotherapeutischen Sprechstunde zum Abbau von Wartezeiten auf ein Erstgespräch Erkennbare Reduktion der Wartezeit auf ein Erstgespräch Qualitätsgesicherte Indikationsstellung zur weiteren Versorgung - Versorgungssteuerung über die Sprechstunde Breiteres Spektrum an psychotherapeutischen Versorgungsangeboten: Akutbehandlung direkt im Anschluss an die Sprechstunde Ausbau der Gruppentherapie Flexibilisierung der Kombination von Einzel- und Gruppentherapie Möglichkeiten der Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe für schwer chronische (rezidivierend) Kranke Mehr Transparenz über Versorgungsangebote und Schwerpunkte/Spezialisierungen

19 GKV-VSG: Flexibilisierung des psychotherapeutischen Angebotes Neue Befugnisse von Psychotherapeuten ( 73 Abs. 2 SGB V) Psychotherapeuten übernehmen Koordinationsaufgaben in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen Psychotherapeuten erhalten hierzu die Befugnisse zur Einweisung ins Krankenhaus Verordnung von Krankentransporten Verordnung von psychotherapeutischer Rehabilitation Verordnung von Soziotherapie Auftrag an den G-BA diese Befugnisse in seinen Richtlinien umzusetzen

20 GKV-VSG: Angebots/Praxisstrukturen in der ambulanten Psychotherapie Jobsharing und Anstellung / MVZ ( 101 SGB V) Ausnahmeregelungen für die Leistungsbegrenzung bei Jobsharing und Anstellung bei unterdurchschnittlichem Praxisumfang Vergrößerung des Praxisumfangs bei der Arztgruppe der Psychotherapeuten nicht auf den Fachgruppendurchschnitt begrenzt Auftrag an den G-BA, eine Kapazitätsobergrenze festzulegen wegen der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Leistungen ist dies gut definierbar und ohne Risiko für eine unkontrollierte Mengenausweitung Vorschlag BPtK: Orientierung an maximaler Auslastung einer psychotherapeutischen Praxis gemäß BSG-Rechtsprechung: 36 Behandlungsstunden pro Woche Erleichterung für Psychotherapeuten zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufträge Fachgruppengleiche MVZ / Psychotherapeutische MVZ unter Leitung von PP/KJP nun möglich Impulse für Weiterentwicklung der Praxisstrukturen und bedarfsgerechte Versorgungsangebote in der ambulanten Psychotherapie 20

21 GKV-VSG: Dauerbaustelle Bedarfsplanung Problem Grundsätzlicher Fehler in der Bedarfsplanung der Psychotherapeuten (falsches Bezugsjahr, falsche Bezugsregion) Datengrundlage 2004 West statt 1999 Gesamtdeutschland Risiken der Regelungen im GKV-VSG Soll-Bestimmung bei der Aufkaufregel ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent (4.300 Praxen vom Abbau bedroht) und Chancen Weiterentwicklung der Bedarfsplanung (Kleinräumig, Berücksichtigung von Sozial- und Morbiditätsstruktur) Steigerung des Praxisumfang bei Anstellung und Jobsharing Prüfauftrag an die KVen Erfüllung des Versorgungsauftrags Gutachtenauftrag in Vorbereitung, Zeitperspektive für Reform: nicht vor Ende

22 GKV-VSG: Was fehlt? Gesetzlicher Rahmen für die Entwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung von psychisch Kranken mit komplexem Versorgungsbedarf Schwer und chronisch psychisch Kranke mit komplexem Versorgungsbedarf (Ärztliche, Psychotherapie, Soziotherapie, lebensweltbezogene Hilfen, aufsuchende Behandlung) werden ambulant häufig unzureichend versorgt Stationäre Behandlung wäre oftmals vermeidbar und auch aus Patientensicht wünschenswert, wenn multiprofessionelle ambulante Versorgungsnetze eine entsprechende umfassende Versorgung organisieren würden Gesetzlicher Rahmen analog der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung als Lösungsansatz 22

23 Zusammenfassung GKV-VSG bietet viele Chancen für eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Psychotherapeutische Sprechstunde für einen schnellen, transparenten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Schnelle Entscheidung über die weitere Versorgung (Indikationsstellung) und Koordination der weiteren Versorgung Wirksamkeit der Regelungen zeitnah überprüfen und ggf. nachsteuern Bedarfsgerechte Differenzierung der Versorgungsangebote unter stärkerer Nutzung von niederschwelligen Leistungen (ggf. im Sinne eines stepped care ) und gruppentherapeutischen Angeboten Impulse für Weiterentwicklung der Praxisstrukturen und stärkere Vernetzung der Leistungserbringer nutzen Nach erfolgten qualitativen Änderungen der Versorgungsstrukturen spezifische Prüfung der Versorgungskapazitäten 23

24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Dietrich Munz Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße Berlin Homepage: 24

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