Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung

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1 Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Regionaldialog Havelland-Fläming Roland Kiesche Stellv. Unternehmensbereichsleiter Unternehmensbereich 4 - Qualitätssicherung / Sicherstellung

2 Gliederung 1. Aktuelle Bedarfsplanung 2. Änderungen aufgrund des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes , KVBB Folie 2

3 1. Aktuelle Bedarfsplanung , KVBB Folie 3

4 Definition Bedarfsplanung ist die regionale Steuerung der Ärzte in der Gesundheitsversorgung. Sie dient der Sicherung einer ausgewogenen Versorgung mit Haus- und Fachärzten. IEinführung 1992 IZiel damals: Reduzierung von Überversorgung IHintergrund: Durch steigende Kosten im Gesundheitssektor wurde der Bedarf zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gesehen. Die steigenden Kosten wurden der steigenden Zahl der praktizierenden Ärzte zugeschrieben. IMaßnahme: Festlegung von Obergrenzen für an der Versorgung teilnehmende Ärzte, um die Ausgaben zu begrenzen , KVBB Folie 4

5 Gesetzliche Grundlagen I Sozialgesetzbuch V Abschnitt Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung I Zulassungsverordnung für Vertragsärzte I Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs- Richtlinie) , KVBB Folie 5

6 Kriterien Beplanung von 14 Arztgruppen Dies sind die Arztgruppen, in denen bundesweit mehr als Vertragsärzten an der ambulanten Versorgung teilnehmen. I Hausärzte I Anästhesisten I Augenärzte I Chirurgen I Frauenärzte I Hautärzte I HNO-Ärzte I Internisten I Kinderärzte I Nervenärzte I Orthopäden I Psychotherapeuten I Radiologen I Urologen , KVBB Folie 6

7 Kriterien Planungsbereich Bezugsregionen sind die Landkreise und kreisfreien Städte Berücksichtigung raumspezifischer Unterschiede wie z.b. Einwohnerdichte Differenzierung nach den siedlungsstrukturellen Kreistypen des BBSR , KVBB Folie 7

8 Kriterien Die Anzahl der Ärzte, die in einem Planungsbereich tätig werden dürfen, werden aufgrund des Einwohner-Arzt-Verhältnisses in diesem Gebiet berechnet. Grundlage ist eine Messzahl, die das Verhältnis Einwohner pro Arzt ausdrückt, das in einem Planungsbereich existieren soll Aber: Es gibt keine bundesweit einheitliche Messzahl für eine Arztgruppe, sondern Messzahlen differenziert nach den siedlungsstrukturellen Kreistypen Aufgrund der Anzahl der zu beplanenden Arztgruppen und der Anzahl der Kreistypen gibt es insgesamt 140 unterschiedliche Messzahlen. Bsp.: Augenheilkunde IPotsdam = Kernstadt im Agglomerationsraum: Einwohner/Augenarzt IHavelland = ländlicher Kreis in einem Agglomerationsraum: Einwohner/Augenarzt , KVBB Folie 8

9 Kriterien Zur Berücksichtigung des Demografischen Wandels seit der Festlegung der Verhältniszahlen im Jahr 1993 findet seit 2011 der Demografiefaktor Anwendung. Bedingung: Die Arbeitsbelastung (= Fallzahlen) der Ärzte in einem Planungsbereich liegt über dem bundesweiten Durchschnitt. Annahme: Die erhöhte Fallzahl ist durch einen hohen Anteil älterer Personen im Planungsbereich und deren erhöhter Nachfrage nach ärztlichen Leistungen begründet. Die Verhältniszahl wird abhängig von der altersbezogenen Bevölkerungszusammensetzung (Einwohner < 60 Jahren, Einwohner >= 60 Jahre) sowie dem für die betroffene Arztgruppe spezifischen Leistungsbedarf der über 60-Jährigen (im Vergleich zum Leistungsbedarf der unter 60-Jährigen) modifiziert. Dadurch wird die Verhältniszahl dem demografischen Bedarf im Planungsbereich angepasst. z.b.: hoher Anteil älterer Einwohner + hoher Leistungsbedarf = Verhältniszahl sinkt mehr Ärzte können zugelassen werden , KVBB Folie 9

10 Kriterien Formel zur Berechnung des Demokratiefaktors: Allgemeiner Anteil <60-Jährige in % + (Allgemeiner Anteil >60-Jährige in % * Leistungsbedarfsfaktor) Regionaler Anteil <60-Jährige in % + (Regionaler Anteil >60-Jährige in % * Leistungsbedarfsfaktor) IDie Allgemeinen Bevölkerungsanteile beziehen sich auf die Bevölkerung in den alten Bundesländern im Jahr IDie Regionalen Bevölkerungsanteile beziehen sich auf die Bevölkerung in einem Planungsbereich im aktuellen Jahr. IDer Leistungsbedarfsfaktor ist spezifisch pro Arztgruppe , KVBB Folie 10

11 Überversorgung und Unterversorgung Die Versorgungssituation wird durch den Versorgungsgrad ausgedrückt. Der Versorgungsgrad ist das relative Verhältnis zwischen Ider Anzahl der geplanten Ärzte aufgrund der Verhältniszahl sowie der aktuellen Einwohnerzahl und Ider Anzahl der tatsächlich tätigen Ärzte. Überversorgung Versorgungsgrad > 110 % Folge: keine Praxisneugründungen in dem Planungsbereich möglich Unterversorgung Hausärzte: Versorgungsgrad < 75 % Fachärzte: Versorgungsgrad < 50 % , KVBB Folie 11

12 Beispielrechnung Landkreis Havelland Augenheilkunde Einwohner (Stand ) Unmodifizierte Verhältniszahl Modifizierte Verhältniszahl aufgrund des Demokrafiefaktors Einwohner pro Augenarzt Einwohner pro Augenarzt Soll bis 100 % 8 (rd. 7,5) Ist (Stand ) 9,0 Versorgungsgrad 119, , KVBB Folie 12

13 2. Änderung der Bedarfsplanung , KVBB Folie 13

14 Änderung der Bedarfsplanung Gründe und GKV-VStG Kritik an der Bedarfsplanung IDie Planungsregionen sind zu groß. Lokale Disparitäten aufgrund der räumlichen Verteilung der Ärzte im Planungsbereich werden nicht erkannt. IDer tatsächliche Bedarf an ärztlichen Leistungen wird durch die Verhältniszahlen nicht ermittelt, sie sind ein Rückgriff auf den historischen Zustand im Jahr IUrsprüngliches Ziel der Bedarfsplanung war die Begrenzung der Arztzahl. Anforderungen an die Bedarfsplanung durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz INeufestlegung der Planungsbereiche bis zum zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung IBerücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Anpassung der Verhältniszahlen IAbweichung von Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie möglich, soweit dies zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (Demografie, Morbidität) erforderlich ist mehr Kompetenzen für die zuständigen Akteure im Land , KVBB Folie 14

15 Änderung der Bedarfsplanung Konzept der KBV Einteilung der Planungsgruppen Ausweitung der Bedarfsplanung auf alle Arztgruppen Neugliederung der Planungsbereiche Mit zunehmender Spezialisierung der Ärzte soll auch die Größe der Planungsregion wachsen. Anpassung der Verhältniszahlen Variante 1: Stichtag Berücksichtigung der demografischen Veränderungen Variante 2: Stichtag , KVBB Folie 15

16 Änderung der Bedarfsplanung Konzept der KBV - Planungsregionen Hausärztliche Versorgung Planung auf Ebene der Gemeindeverbände Wohnortnahe fachärztliche Versorgung z.b. Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Kinderärzte, Orthopäden Planung weiterhin auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Sonderbereich I der fachärztlichen Versorgung z.b. Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen Planung auf Ebene der Raumordnungsregionen Sonderbereich II der fachärztlichen Versorgung z.b. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Strahlentherapie Planung auf Ebene der KV , KVBB Folie 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! , KVBB Folie 17

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