Psychotherapie in Bremen Welche Herausforderungen stehen vor uns? Was kommt mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz auf uns zu?
|
|
- Julian Linden
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Psychotherapie in Bremen Welche Herausforderungen stehen vor uns? Was kommt mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz auf uns zu? Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen
2 Gliederung 1. Kurzer Rückblick auf die Schwerpunkte Versorgungsstärkungsgesetz: Wesentliche Änderungen für Psychotherapeuten 3. KVHB- Projekt: Anlaufpraxen Was ist davon zu halten? 4. Umfrage zur Kostenerstattung: Ergebnisse 5. Kommende Herausforderungen
3 Schwerpunkte in den zurückliegenden 4 Jahren - I Gesundheitspolitische Gesetzgebungen: Lobbyarbeit vor Ort GKV- Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Gemeinsames Landesgremium nach 90 a, SGB V im Land Bremen gegründet: PK Bremen wurde Vollmitglied Landespsychiatrieplan 2010: PK Bremen setzt sich ein für die Einbeziehung psychotherapeutischer Kompetenzen in der Behandlung von psychisch kranken Menschen mit komplexem Hilfebedarf
4 Schwerpunkte in den zurückliegenden 4 Jahren - II Einrichtung von Trauma- Ambulanzen in Bremen und Bremerhaven: PK Bremen steuerte ihren Fachverstand bei Widerstand der PK Bremen trug wesentlich bei, die Schließung des Studienganges Psychologie an der Bremer Uni zu verhindern Gespräche mit Krankenkassen und KVHB Widerstand gegen restriktive Ausschreibungspraxis bei Praxisaufgaben Gründung eines Rechtshilfefonds auf Initiative der Kammer
5 Schwerpunkte in den zurückliegenden 4 Jahren III Unterstützung von Kammermitgliedern bei Aufgabe und Übernahme von Kassenpraxen Unterstützung für Kammermitglieder, die in einer Privatpraxis arbeiten Umfrage zur Kostenerstattung Positionierung und Stellungnahmen für die Reform der Psychotherapieausbildung: Klares Votum für die basale Direktausbildung mit anschließender Weiterbildung Novellierung der Berufsordnung der PK Bremen Qualifizierungen in der Psychotherapie von Psychosen -Gründung eines Qualitätszirkels Psychosen- Psychotherapie
6 Schwerpunkte in den zurückliegenden 4 Jahren IV Verbesserte Informationen für Menschen mit Migrationshintergrund (Broschüren, Internetseite) Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in kultursensibler Psychotherapie Bremer Modell zur Wertbestimmung psychotherapeutischer Praxen Stellungnahme zum Rechtsstatus angestellter Psychotherapeuten in Kliniken und Krankenhäusern
7 Schwerpunkte in den zurückliegenden 4 Jahren V Neuentwicklung des öffentlichen Auftretens: Neues Logo
8 Was kommt mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) auf uns zu? 11. Juni 2015: Der Deutsche Bundestag hat das VSG beschlossen 24. Juni 2015: Gesundheitsausschuss des Bundesrates (nicht zustimmungspflichtig) Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündigung (01. August 2015) Einzelne Detailregelungen später
9 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) I 28, SGB V: Klarstellung Das Delegationsrecht von psychotherapeutischen Leistungen an Hilfspersonen wird ausdrücklich erwähnt. 73, SGB V: Befugniserweiterung für Psychotherapeuten Psychotherapeuten erhalten Befugnis für Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, von Krankenhausbehandlung und von Krankentransporten sowie von Soziotherapie (Nach Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinien) Allerdings fehlt Befugnis zur Verordnung von Ergotherapie und Logopädie in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen und von Ergotherapie innerhalb der neuropsychologischen Psychotherapie. Auch Verschreibung von Arbeitsunfähigkeit fehlt.
10 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) II 75, SGB V: Terminservicestellen Vermittlung für Ersttermin beim Psychotherapeuten wird explizit zur Aufgabe der KVen, allerdings erst nach Einführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde, siehe 92 92, SGB V: Überarbeitung der Psychotherapie- Richtlinie Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 30. Juni 2016 die Psychotherapie- Richtlinie in folgender Weise zu überarbeiten: Einführung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde mit Regelungen zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, der Akutversorgung und der Rezidivprophylaxe Förderung der Gruppenpsychotherapie Vereinfachung des Gutachterverfahrens
11 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) III 95, Absatz 1: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann nur aus Psychotherapeuten bestehen Ein MVZ muss nicht mehr fachübergreifend sein. Reine psychotherapeutische MVZ werden somit möglich. Alleinige Leitung durch PP oder KJP aber nur möglich, wenn dem MVZ kein ärztlicher Psychotherapeut angehört 95 SGB V, Absatz 3 : Definition von Versorgungsaufträgen durch KVen Es wird festgelegt, dass die Einhaltung der Versorgungsaufträge durch die Leistungserbringer von der KV zu prüfen ist und darüber jährlich dem Landesausschuss und dem Zulassungsausschuss Bericht erstattet werden muss.
12 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) IV 101, Absatz 1, SGB V: Vergrößerung des Praxisumfangs bei Jobsharing / Anstellung Es werden Ausnahmeregelungen für die Leistungsbegrenzung bei Jobsharing und Anstellung bei unterdurchschnittlichem Praxisumfang geschaffen: Für psychotherapeutische Praxen soll Vergrößerung des Praxisumfangs nicht auf den Fachgruppenschnitt begrenzt werden. -> Auftrag an G-BA 101, Absatz 1, SGB V : Überarbeitung der Bedarfsplanung Mit Wirkung zum soll der Bedarfsplan überarbeitet werden mit dem Ziel, kleinräumiger, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Sozial- und Morbiditätsstruktur die Planung aufzustellen.
13 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) V 103, Absatz 3a, SGB V: Soll-Regelung beim Aufkauf von Arzt-/Psychotherapeutensitzen Die bisherige Kann -Regelung wird durch eine Soll -Regelung bei der Praxisübergabe in gesperrten Gebieten ersetzt. Diese soll aber erst ab einen Über versorgungsgrad von 140 % gelten. Damit gilt dann in Bremen- Stadt die Soll-Regelung (Versorgungsgrad von ca. 185 %) in Bremerhaven weiterhin die Kann-Regelung (136,4%) Folge für Bremen- Stadt wird sein, dass der ZA jeweils begründen muss, warum aus Versorgungsgründen die Weitergabe eines Sitzes erforderlich ist. Bundesweit liegen Sitze (18 %) über 140 % und sind vom Abbau bedroht. In Bremen- Stadt sind ca. 60 Sitze bedroht.
14 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) VI 103, Absatz 3a, SGB V: Privilegierte Praxisnachfolge Die privilegierte Praxisnachfolge bei Anstellung oder Jobsharing greift nur dann, wenn Anstellung oder die gemeinschaftliche Ausübung mindestens 3 Jahre angedauert hat. Für Anstellungs- oder Jobsharingverhältnisse, die vor dem 08. März 2015 (Tag der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag) eingegangen wurden, gilt das nicht. Es gilt weiterhin, dass nach 5- jähriger Jobsharing-Tätigkeit der Jobsharing- Partner privilegiert bei der Praxisnachfolge ist und dass nach 10- jähriger Tätigkeit das Recht auf eine Zulassung besteht.
15 GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) VII Was wurde nicht geregelt? Keine umfassendere Definition psychotherapeutischer Tätigkeit unter Einschluss von Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Keine Streichung des verpflichtenden Konsiliarverfahren im SGB V. Keine verbindlichere Regelung zur Bestimmung der psychotherapeutischen Honorare auf der Basis des Durchschnittsertrages aller Facharztgruppen.
16 KVHB- Anlaufpraxen I Vereinbarung der KVHB mit Kassen zu sogenannten Anlaufpraxen Offizielle Bezeichnung: Regelung zur Förderung der Strukturqualität im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung Innovative Idee oder Misstrauen gegenüber Qualität psychotherapeutischen Handelns?
17 KVHB- Anlaufpraxen II Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KVHB im Weser-Kurier, 14. April 2015 zur Aufgabenstellung von sogenannten Anlaufpraxen: Wir wollen eine Stelle einrichten, an die sich Patienten für ein Erstgespräch wenden können. Dort soll geklärt werden, ob und welche Art von Psychotherapie notwendig ist. Das soll verhindern, dass Plätze etwa durch eine Fehlbelegung blockiert werden. Bei Arbeits-, Ehe- oder anderen Sozialproblemen könnten andere Angebote wie eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe helfen.
18 KVHB- Anlaufpraxen III Charakter dieser Vereinbarung: Anhang zum Honorarvereinbarungsmaßstab der KV Von Kassenseite Teilnehmer: AOK Bremen/Bremerhaven HKK Knappschaft Von KV- Seite Teilnehmer: Psychotherapeutische Praxen, die sich zu dieser Aufgabe bereiterklären. Die Anzahl soll auf wenige Praxen begrenzt werden. Zur Zeit sind 5 psychoanalytische und 1 verhaltenstherapeutische Praxis (nur Stadt Bremen) bei der KVHB eingeschrieben. (Lt. Information im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KVHB am )
19 KVHB- Anlaufpraxen IV Welche Ziele formuliert die Vereinbarung? Vermeidung von unklaren Diagnosen und Fehlallokationen Reduzierung von Anzahl und Dauer stationärer Aufenthalte Schnellerer Zugang zu therapeutischer Hilfe für bereits arbeitsunfähige Patienten mit dem Ziel der Reduktion von Arbeitsunfähigkeitstagen Verringerung von Wartezeiten Zugang der Versicherten zu den jeweils erforderlichen therapeutischen Ressourcen
20 KVHB- Anlaufpraxen V Welche Patienten können teilnehmen? Liegt im Ermessen der teilnehmenden Kasse, diese vergibt Berechtigungsschein Teilnahme freiwillig Freie Arztwahl bleibt erhalten
21 KVHB- Anlaufpraxen VI Aufgaben der Anlaufpraxis laut Vereinbarung I: Termin für Erstgesprächs innerhalb von 14 Tagen Diagnosestellung mit Empfehlung für den Versicherten Information und Beratung des Versicherten in ein bis max. drei Terminen in möglichst kurzer zeitlicher Abfolge Bei Bedarf Vermittlung an einen zugelassenen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten oder an eine sonstige Institution innerhalb von vier Wochen Die Anlaufpraxis nimmt persönlichen Kontakt mit dem zugelassenen Psychotherapeuten auf und nimmt deren Rückmeldung entgegen, ob der Versicherte sich dort gemeldet hat Die Anlaufstelle codiert die festgestellte Diagnose endstellig und gibt diese an den vermittelten ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten weiter
22 KVHB- Anlaufpraxen VII Aufgaben der Anlaufpraxis laut Vereinbarung II: Bei Vermittlung an eine sonstige Einrichtung händigt die Anlaufstelle dem Versicherten zur Beratung und Aufklärung entsprechendes Informationsmaterial aus; auf eine Rückmeldung an die Anlaufpraxis über diese Vermittlung wird verzichtet Information über den Abschluss des Diagnoseverfahrens an die zuständige Krankenkasse unter Berücksichtigung datenschutzrechtlichen Vorgaben mit Einwilligung des Versicherten gemäß der von der zuständigen Krankenkasse zur Verfügung gestellter Unterlagen Die Anlaufpraxis verpflichtet sich dazu, nur Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen gem. der oben beschriebenen Aufgaben weiter zu vermitteln. Nur in Ausnahmefällen sollte die Therapie des Versicherten in der Anlaufpraxis selbst durchgeführt werden.
23 KVHB- Anlaufpraxen VIII Vergütung für Anlaufpraxen: Bezeichnung Häufigkeit Betrag Diagnostik max. 3 mal 110,00 (mind. 50 Min.) Testverfahren einmalig 15,00 Zuschlag zu GOP 35300, Vermittlung einmalig 70,00 mit anschließender Therapie (PT-R) oder zu sonstigen Einrichtungen (z.b. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen
24 KVHB- Anlaufpraxen IX Was ist von diesem Modell zu halten? Ist es das, was mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde auf uns zukommt? Aus unserer Sicht: Nein! Führt nicht zu einer generellen Flexibilisierung psychotherapeutischer Tätigkeit Nur wenige Praxen sollen in dieser Weise privilegiert werden Kassen bestimmen, welche Versicherte dieses Angebot erhalten Führt zu Doppeldiagnostik Schafft keine neuen Behandlungskapazitäten Im Gegenteil Stellt ein generelles Misstrauen in die Qualität der Diagnostik und Indikationsstellung psychotherapeutischer Praxen dar Scheint das Ziel zu verfolgen, Behandlungen über Kostenerstattung zu erschweren
25 Umfrage zur Kostenerstattung im März 2015 I Angeschrieben wurden alle Mitglieder, die nicht vertragspsychotherapeutisch tätig waren. 60 Kolleginnen und Kollegen antworteten. Gefragt wurde nach Kostenerstattung im Jahr Psychotherapeutinnen/en gaben an, in 2014 in Kostenerstattung gearbeitet zu haben. 90 % waren PP, 10 % KJP - 85 % der Behandler/innen waren weiblich. Große Varianz im Umfang der Kostenerstattung in der einzelnen Praxis, zwischen 0,5 und 15 Sitzungen pro Woche. Insgesamt kam es zu 354 Behandlungen in Kostenerstattung im Jahr In der Privatpraxis liegt der Anteil der Psychotherapien im Rahmen der Kostenerstattung bei 50 %.
26 Umfrage zur Kostenerstattung im März 2015 II Welche Probleme in der Kostenerstattung? 30 Prozent der Anträge wurden zunächst abgelehnt, davon wurde wiederum ca. die Hälfte nachträglich nach Widerspruch genehmigt. Die Erfahrungen mit den einzelnen Krankenkassen waren sehr unterschiedlich und widersprüchlich. Jeweils ein Drittel der Antworten berichteten von positiven Erfahrungen bei Barmer/GEK, TK und BKK Firmus. Besonders negativ schnitt die AOK Bremen/Bremerhaven ab. Aber auch bei der DAK und der TK gab es viele negative Erfahrungen. Häufig wurde von nicht wertschätzendem Umgang von Kassenmitarbeitern mit den Privatbehandlerinnen/n berichtet. Insgesamt wurde das Verfahren als intransparent und willkürlich erlebt.
27 Umfrage zur Kostenerstattung im März 2015 III Schlussfolgerungen: Psychotherapien auf der Basis von Kostenerstattung tragen zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen bei. Der Rechtsanspruch auf Kostenerstattung seitens der Versicherten wird jedoch zum Teil systematisch von Krankenkassen missachtet. Dieses Vorgehen der Krankenkassen ist mit dem Auftrag der Kassen, ihren Versicherten eine zeitnahe Behandlung zu ermöglichen, nicht zu vereinbaren.
28 Welche Aufgaben liegen in der kommenden Zeit vor uns? Reform der Psychotherapieausbildung: Aufbau der Strukturen einer Direktausbildung mit anschließender Approbation und Entwicklung eines darauf aufbauenden Weiterbildungssystems. Umsetzung der Regelungen des VSG im Detail wird uns sehr fordern Der Teufel steckt im Detail: Änderung der G-BA- Richtlinien. Nach der Reform ist vor der Reform. Das Krankenhausstrukturgesetz ist gerade als Entwurf vorgelegt worden Eine große Herausforderung für uns, sich sachkundig in diesen Prozess im Interesse unserer angestellten Kolleginnen/en einzubringen. Ebenfalls steht die Weiterentwicklung des PEPP (Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik) an. Entwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen vor Ort in Bremen und Bremerhaven Welche Modelle psychotherapeutischer Praxen brauchen wir für die Zukunft? Mitarbeit an innovativen Versorgungskonzepten (Gemeindepsychiatrische Verbünde und Teams, Home Treatment u.a.) im Land Bremen.
29 Wie bereiten wir uns als Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Bremen auf die künftigen Aufgaben vor? Wir wählen heute einen neuen Kammervorstand, aber wir brauchen alsbald einen weiteren Generationenwechsel, auch auf der Ebene der Präsidenten. Notwendig ist eine stärkere Verantwortungsübernahme der Kammerangehörigen. Ohne Kammerarbeit und berufspolitisches Engagement lässt sich die Zukunft unseres Berufstandes nicht erfolgreich gestalten. Gefordert sind Sie alle!
30 Nur, wer sein Ziel kennt, findet den Weg - Lao Tse -
31 Vielen Dank
Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss
Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie
MehrAktuelle Entwicklungen in der ambulanten. Versorgung
Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen Gliederung 1. 20 Prozent Mindestquote KJP 2. Kauf und Verkauf
MehrErwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform
Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag
MehrStrukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung
KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4682 6. Wahlperiode 24.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
Mehr10. Landespsychotherapeutentag. Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem. Berlin,
10. Landespsychotherapeutentag Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem Berlin, 12.09.2015 Wer ein Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung abgeben
MehrWartezeiten und neue Versorgungsformen in der ambulanten Psychotherapie
Wartezeiten und neue Versorgungsformen in der ambulanten Psychotherapie Für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen Dr. Dietrich Munz, Präsident der
MehrVorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit
Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des NetzWerkes psychische Gesundheit Vertrag nach 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse 1 Ausgangssituation
MehrPsychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung
Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
MehrDie Psychotherapeutische Sprechstunde und weitere Folgen des GKV-VSG für die Psychotherapie-Praxis
Die Psychotherapeutische Sprechstunde und weitere Folgen des GKV-VSG für die Psychotherapie-Praxis Workshop 1 Moderation: Herr Michael Krenz, Präsident Frau Kemper-Bürger, GF LPT, 12.09.2015 Agenda I.
MehrRahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker
MehrFamilienfreundliche Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen BPtK-Standpunkt vom 11. Juni 2010
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen BPtK-Standpunkt vom 11. Juni 2010 BPtK Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: (030) 27 87 85-0 Fax: (030) 27 87 85-44 info@bptk.de www.bptk.de Zusammenfassung
MehrRegelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären
Mehr11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen
11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen Marion Bünning Assessorin jur. Leiterin der Abteilung Recht & Zulassung 03.10.2015 11. Bremer MR-Symposium
MehrGesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
--------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ
MehrNeue Versorgungsformen in der TK bei psychischen Erkrankungen
Neue Versorgungsformen in der TK bei psychischen Erkrankungen Dr. med. Torsten Hecke MPH Workshop der : Neue Versorgungsformen Modelle für eine verbesserte Versorgung psychisch kranker Menschen Agenda
MehrDie neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze
Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze Der 87b SGB V Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 87b SGB V Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung) Neufassung
Mehrich brauche Psychotherapie Eine Orientierungshilfe für Betroffene und deren Angehörige Ausschreibungstext
Hilfe ich brauche Psychotherapie Eine Orientierungshilfe für Betroffene und deren Angehörige Ausschreibungstext Jeder von uns kann im Laufe des Lebens in eine Situation kommen, in der sie oder er wegen
MehrAntrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars)
Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars) Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 2 des Antragsformulars)
MehrEinflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrHilfsangebote im Kontext von Psychotherapie
Hilfsangebote im Kontext von Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Peter Lehndorfer 25. März 2010 AD(H)S Fachtagung StMAS Als leitliniengerecht
MehrAusbildung für die psychotherapeutische Versorgung: Weiterentwicklungszweck des PsychThG ist blockiert
Anlage zu dem Verbändeschreiben vom 07.10.2010 an die AOLG Ausbildung für die psychotherapeutische Versorgung: Weiterentwicklungszweck des PsychThG ist blockiert Das Psychotherapeutenrecht ist berufs-
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrAmbulante Psychotherapie weiter gedacht! Reinhardtstraßenhöfe Reinhardtstr Berlin. fachtagung in berlin
13.04.2016 fachtagung in berlin Ambulante Psychotherapie weiter gedacht! Reinhardtstraßenhöfe Reinhardtstr. 14 10117 Berlin Ambulante Psychotherapie weiter gedacht! Die Bedeutung psychischer Erkrankungen
MehrAmbulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!?
Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!? BERLINER RUNDE ZUR ZUKUNFT DER PFLEGE - Zuhause genesen Brücken in eine ambulante Zukunft Elsbeth Rütten Zuhause genesen Brücken in eine ambulante
MehrSozial-Info. Juli Sicherstellung hochwertiger Gesundheitsversorgung auf dem Land? Gesundheitswesen. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von A - Z
Juli 2015 Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von A - Z Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
MehrDetails einer Reform der Psychotherapeutenausbildung
Zukunft der Psychotherapeutenausbildung Details einer Reform der Psychotherapeutenausbildung BPtK-Vorstand 17. Deutscher Psychotherapeutentag Hannover, 13. November 2010 Reform der Psychotherapeutenausbildung
MehrVertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen
Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
MehrDie Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz
Die Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz Mainz, 14.08.2012 Referentin: Dr. Doris Naumann Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier Psychologischer Fachdienst
MehrVersammlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bremerhaven. Ablauf: Statements der Gäste:
Versammlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bremerhaven Mittwoch, 26. Februar 2014 20.00 Uhr Zentrum seelische Gesundheit, Hafenstr.126 (Sparkassenhaus) Ablauf: Einführung: Karl Heinz
Mehr1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse
MehrRemscheid, 26. September 2014
Remscheid, 26. September 2014 Blickpunkt Psychiatrie in NRW Psychiatrie hat großen Anteil an Krankenhausausgaben Bei der TK in NRW 2013 ca. 139 Mio. Euro von ca. 1,4 Mrd. Euro insgesamt Dies ist der drittgrößte
MehrTag der Neuapprobierten
Tag der Neuapprobierten 30. Juni 2012 9.30 16.00 Uhr Folie 1 Bedingungen und Perspektiven der Berufstätigkeit in Anstellung und Niederlassung Folie 2 Niederlassung: Selbstständigkeit vs. Sicherheit? Unabhängigkeit
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Indikation Schizophrenie (Anfrage des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. April 2013) Berlin, 15.05.2013 Bundesärztekammer
MehrInformationen zur Kostenerstattung
Psychotherapeutische Praxis Dipl.-Psych. Viola Wedler Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) Informationen zur Kostenerstattung Was benötigen Sie, um eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
MehrDEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015
DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der
MehrFacharztgleichstellung
Psychotherapeutenkammer Hessen Facharztgleichstellung - Eine Bestandsaufnahme aus juristischer Sicht Referent: Johann Rautschka-Rücker Gliederung Vortrag Begriff und Verortung Facharztgleichstellung Besonderheiten
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
Mehr68. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung
68. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat am 15.12.2015 folgende Satzungsänderung, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrNr. 158 Name: Kompetenznetz Parkinson - Benchmarking in der Patienten-Versorgung - Depression bei der Parkinson-Krankheit (KND)
Quellen Informationsgrundlage für diesen Datensatz Name der Qualitätsinitiative Internetlink der Initiative nur aus Recherche Kompetenznetz Parkinson - Benchmarking in der Patienten-Versorgung - Depression
Mehr26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v.
Bernhard-Salzmann-Klinik LWL-Rehabilitationszentrum Ostwestfalen 26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v. Qualifizierte stationäre Entgiftung für Glückspielsüchtige
MehrVeränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG
Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004
MehrKonzept zur Rehabilitation von Patienten mit Burn-Out-Syndrom
Konzept zur Rehabilitation von Patienten mit Burn-Out-Syndrom > Basisbausteine > Individuelle Behandlungsbausteine nach spezieller Verordnung Zu unserer Klinik Die Mittelrhein-Klinik ist eine moderne Rehabilitationklinik
MehrHautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrDie Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:
TOP 7 Antrag 1 Bericht an die Vertreterversammlung der KBV Positionspapier Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik Vorstand KBV Die Vertreterversammlung
MehrGesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen
Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,
MehrDer Bremer Depressionsbericht
Janine Pfuhl Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 4.3.2009 Der Bremer Depressionsbericht Depressionen Regionale Daten und Informationen zu einer Volkskrankheit (Herbst 2008) Senatorin
MehrDirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen
Umsetzung des Aufnahme- und Entlassmanagements in Krankenhäusern Welche Vorteile sehen die Krankenkassen in der Verbesserung der Versorgung ihrer Versicherten? Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrInhalt. Worum es heute geht. Wie funktioniert Gesundheitspolitik? Warum wollen die Länder mehr Mitsprache?
Zweiter Meilensteinworkshop zur Brandenburger Fachkräftestudie Pflege Forum 1 Impuls Möglichkeiten und Grenzen landespolitischer Initiativen in den Bereichen (Seniorenpolitik, Pflege und) Gesundheit Bettina
MehrAktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik Die gesundheitspolitische Agenda 2015
Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik Die gesundheitspolitische Agenda 2015 Empfang der Gesundheitsregion Saar e.v. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverband Berlin, 10.06.2015
MehrHistorie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt
MehrI. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten
Die Praxisfiliale I. Die Ausgangssituation der Normalfall Die Praxisfiliale Welche Möglichkeiten und welche Vorgaben bestehen für mich? Einzelpraxis Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz),
MehrDIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG
DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG IN DER PSYCHIATRIE, PSYCHOSOMATIK UND KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525
MehrInformation für Ärzte
Information für Ärzte Information zur Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie bei gesetzlich versicherten Patienten Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, gesetzlich versicherte Patienten
MehrNahtloser Zugang aus dem qualifizierten Entzug in die Rehabilitation: Perspektiven aus Sicht der Rehabilitationsträger
Nahtloser Zugang aus dem qualifizierten Entzug in die Rehabilitation: Perspektiven aus Sicht der Rehabilitationsträger Klaus Gerkens Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) 29. Heidelberger Kongress des
MehrPraxisabgabe in gesperrten Planungsbereichen (Nachbesetzungsverfahren)
(Nachbesetzungsverfahren) Stand: 20. August 2015 Der Begriff Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Tod, Verzicht oder
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts (Transsexuellenrechtsreformgesetz TSRRG, Stand: )
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts (Transsexuellenrechtsreformgesetz TSRRG, Stand: 07.04.2009) Beurteilung der inneren Überzeugung Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
MehrTragende Gründe. Vom 20. November 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrAktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte:
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE Zwei Themenschwerpunkte: 1. Patientenrechtegesetz 2. Bundestagswahlen 1 Deutscher Verband der Ergotherapeuten
MehrKV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
Mehr... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)
Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten
Mehrvdek-bewertung des Koalitionsvertrages Deutschlands Zukunft gestalten von CDU, CSU und SPD für die ambulante Versorgung
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung Der vdek bewertet positiv, dass die Koalition mehr Anreize zur Ansiedlung von Ärzten in strukturschwachen Gebieten schaffen und flexiblere Rahmenbedingungen
MehrKrankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting
Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Ingo Pfenning Stationäre Versorgung Techniker Krankenkasse Vortrag am 15.Mai 2012 in Berlin Hygienesymposium
MehrSchritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Schritte in die Niederlassung 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung
MehrOPS-Kodes 2010 für Psychiatrie und Psychosomatik
OPS-Kodes 2010 für Psychiatrie und Psychosomatik Workshop Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik Berlin, 17.03.2010 Krause B 1 1 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information
MehrWege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Wege in die Niederlassung 15.11.2014 Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten
MehrR E C H T S A N W Ä L T E
R E C H T S A N W Ä L T E Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung ineges - Institut für Europäische Gesundheitspolitik & Sozialrecht, 01.04.2014 Prof. Dr. iur. Martin
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka
der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen
MehrBFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013
BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.
MehrInformationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren
Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren 1. Wer ist für meinen Antrag zuständig? Seite 2 2. Wie läuft das Verfahren bei der KV ab? Seite 2 3. Was muss ich beachten, wenn
MehrMVZ: Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit
MehrFrau Prof. Renate Schepker Frau Dr. Christa Schaff.
Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken Präventions- und Gesundheitsförderungsstrategien aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Frau Prof. Renate Schepker Frau
MehrKlinisch-psychologische Versorgung in Österreich
Klinisch-psychologische Versorgung in Österreich BÖP, 18. September 2007 Mag. Mag. (FH) Joachim Hagleitner Ziel der Studie Abbilden der klinisch-psychologischen Versorgung im Gesundheitswesen Angebot Tätigkeitsprofil
MehrAktuelle Entwicklungen in der Frühförderung
Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Gitta Hüttmann Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg SGB IX (seit 2001 in Kraft) Bundesgesetz bildet jedoch keine Finanzierungsgrundlage! Frühförderungsverordnung
MehrKonkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ
Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ Braunschweiger MVZ-Symposium 11.09.2008 * Braunschweig Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sozietät Dr. Rehborn * Rechtsanwälte
MehrFACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG
FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche
MehrVereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrAllgemeine Grundsätze
Allgemeine Grundsätze zur medizinisch-therapeutischen Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an hessischen Sonderschulen und im gemeinsamen Unterricht vereinbart
MehrStatement 2. Beratung, Betreuung und Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern durch Psychotherapeuten. Peter Lehndorfer
Statement 2 Beratung, Betreuung und Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern durch Psychotherapeuten Peter Lehndorfer Gesundes Aufwachsen in Familien mit psychisch kranken Eltern Fachtagung 5. Dezember
MehrAkkreditierung. Schritt 1 von 6 Veranstalter auswählen: I. Angaben zum Anbieter der Fortbildungsveranstaltung Antragsteller/Organisation: *
Online- Schritt 1 von 6 Veranstalter auswählen: I. Angaben zum Anbieter der Fortbildungsveranstaltung Antragsteller/Organisation: * Ansprechpartner: * Straße, Hsnr: * PLZ, Ort: * Tel.: * Fax: E-Mail: Internet:
MehrTragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrPsychische Störungen in der hausärztlichen Versorgung
Psychische Störungen in der hausärztlichen Versorgung Dr. med. Cornelia Goesmann Fachärztin für Allgemeinmedizin/Psychotherapie, niedergelassen als Hausärztin in Hannover seit 30 Jahren, Stellv. Vorsitzende
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
Mehr» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.
» Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB
MehrDAS BUDGETORIENTIERTE ENTGELTSYSTEM ALS ALTERNATIVE ZU PEPP!?
DAS BUDGETORIENTIERTE ENTGELTSYSTEM ALS ALTERNATIVE ZU PEPP!? Prof. Dr. Arno Deister Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik
MehrMedizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?
Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung
MehrStrukturqualität für Krankenhäuser nach 5
Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5 3. Versorgungsebene I Krankenhaus mit ausschließlich nicht-invasiver Diagnostik/Therapie Vorrangig soll in Krankenhäuser eingewiesen werden, welche die folgenden
MehrAllgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)
sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,
MehrTag der Neuapprobierten
Tag der Neuapprobierten 01. Februar 2014 9.30 16.00 Uhr Folie 1 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? 1. Was bedeutet Kammerangehörigkeit für Sie konkret? (von B wie Beitrag bis W wie Weiterbildung)
MehrUmbruch der rechtlichen Rahmenbedingungen Anlass für bundeseinheitliche Weiterbildungsordnungen
Umbruch der rechtlichen Rahmenbedingungen Anlass für bundeseinheitliche Weiterbildungsordnungen Nach der Etablierung der Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Mehr