Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt. Strukturatlas. Ministerium des Innern

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1 1 Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt Strukturatlas Stand Ministerium des Innern 1

2 Impressum Herausgeber: Ministerium des Innern Referat 14 - Organisation der Landesverwaltung, Verwaltungs- und Funktionalreform Halberstädter Straße 2/Platz des 17. Juni Magdeburg Veröffentlicht im Internet unter: Ministerium des Innern 2

3 Inhalt Inhaltsverzeichnis Vorwort...4 Verzeichnis der Karten Landtag Landesverwaltung...9 Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 09./ (MBl. LSA S. 779), zuletzt geändert durch Beschluss vom 25. Januar 2005 (MBl. LSA S. 31) Staatskanzlei Ministerium des Innern Ministerium der Justiz Ministerium der Finanzen Ministerium für Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium für Bau und Verkehr Kommunalverwaltung Gemeinden Verwaltungsgemeinschaften Landkreise Bundesverwaltung Arbeitsverwaltung Bundeswehrverwaltung Wahlkreise Landesrechnungshof Landesverfassungsgericht

4 Vorwort Vorwort Der Strukturatlas zum Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt soll die interessierte Öffentlichkeit unterrichten, ein Nachschlagewerk für den Verwaltungspraktiker sein und als Unterrichtsmittel für den Verwaltungsnachwuchs sowie für sonstige Ausbildungszwecke dienen. Mit seinem umfangreichen Kartenmaterial, seinen Übersichten und Schaubildern gibt er einen Überblick über die regionale Gliederung der Behörden und Dienststellen sowie deren Aufbauorganisation. Im Zuge der Neustrukturierung der Landesverwaltung sind insbesondere im Jahr 2004 wesentliche Veränderungen in der Behördenorganisation erfolgt. Mit der Modernisierung soll die öffentliche Verwaltung in ihrer Funktion als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft gestärkt werden. Nach Auflösung der drei Regierungspräsidien wurde deshalb zum 1. Januar 2004 das Landesverwaltungsamt als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde errichtet. Die finanzielle Situation des Landes sowie die demographische Entwicklung erfordern eine Reduzierung des Personalkörpers. Gleichwohl erwarten die Dienstleistungsempfänger Bürger und Wirtschaft - eine effektive Verwaltung. Die Auflösung der Schulaufsichts- und der Versorgungsverwaltung und die Eingliederung dieser Aufgaben in das Landesverwaltungsamt tragen zu einem effizienteren Arbeiten bei und führten gleichzeitig zu Personaleinsparungen. Die Errichtung von weiteren Landesbetrieben wie z. B. des Liegenschafts- und Immobilienmanagements Sachsen-Anhalt LIMSA gewährt Flexibilität für ein betriebswirtschaftliches Handeln. Die überarbeitete Fassung des Strukturatlasses des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet aufbauorganisatorische Veränderungen, die seit dem 1. September 2004 wirksam wurden. Hier sind insbesondere die Errichtung des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt, die Übertragung der Aufgaben der Biosphärenreservatsverwaltungen sowie der Naturparkverwaltung Drömling auf das Landesverwaltungsamt und die Auflösung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zu nennen. Anregungen zur Ergänzung oder Änderung des Nachschlagewerkes sind jederzeit willkommen. 4

5 Verzeichnis der Karten Verzeichnis der Karten Landesverwaltungsamt Polizeidirektionen Polizeireviere, Revierkommissariate, Revierstationen Geoinformationsverwaltung Landesarchive Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Amtsgerichte Zuständigkeitsbereiche Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit Staatsanwaltschaften Finanzverwaltung Landeshauptkasse, Bezügestelle und LIMSA Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt 79 Gewerbeaufsicht in Sachsen-Anhalt Gymnasien in Landesträgerschaft Sonderschulen in Landesträgerschaft Berufsbildende Schulen Universitäten/Hochschule für Kunst und Design Fachhochschulen Landesamt für Geologie und Bergwesen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung Landesforstbetrieb, Forstämter Behörden und Einrichtungen der Umwelt- und 111 Naturschutzverwaltung Straßenbau- und Staatshochbauverwaltung Landkreise und kreisfreie Städte Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen, 134 Sachsen-Anhalt Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen, 135 Thüringen Kreiswehrersatzämter 139 5

6 Verzeichnis der Karten Standortverwaltungen Bundesvermögensämter Wahlkreise der Bundestagswahl Wahlkreise der Landtagswahl

7 Landtag 1. Landtag Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt. Gemäß der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt übt er die gesetzgebende Gewalt aus, beschließt über den Landeshaushalt, wählt den Ministerpräsidenten, überwacht er die vollziehende Gewalt. Dem Landtag gehören in der 4. Wahlperiode 115 Abgeordnete an: CDU 48 Abgeordnete SPD 25 Abgeordnete PDS 25 Abgeordnete FDP 17 Abgeordnete Als auf Zeit gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt übt der Landtag die Funktion politischer Willensbildung aus, die in eine Vielzahl von Entscheidungen mündet. Dem Landtag obliegt, die Gesetze des Landes zu beschließen. Dieses Gesetzgebungsrecht steht nur ihm und über einen Volksentscheid dem Volk direkt zu. Das Budgetrecht des Landtages umfasst die Funktion, darüber bestimmen zu können, wie viele öffentliche Mittel für welche Zwecke ausgegeben werden dürfen. Mit der Wahl des Ministerpräsidenten und anderen Personen wirkt der Landtag an der Bildung staatlicher Organe und der Auswahl politischen Führungspersonals mit. Die Kontrolle der Exekutive als Funktion des Landtages ist ein wesentliches Element der Gewaltenteilung. Spezielle Abgeordneten- und Minderheitenrechte gewährleisten die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle. Durch die öffentliche Verhandlung der parlamentarischen Initiativen fördert der Landtag die Willensbildung im Lande, informiert die Öffentlichkeit und regt die Kommunikation zwischen Wähler und Gewählten an. 7

8 Landtag Organisationsplan der Landtagsverwaltung Präsident des Landtages Landesbeauftragter für den Datenschutz 1) Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz 1) Direktor beim Landtag Büro des Landtagspräsidenten Pressesprecher des Landtages Gesetzgebungs- und Beratungsdienst 2) Abteilung 1 Abteilung 2 Verwaltung 3) Parlamentarische Dienste Referat 11 Haushalt, Abgeordnetenentschädigung Referat 21 Plenar- und Ausschussdienst, Petitionen und Drucksachen Referat 12 Personal, Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik Referat 22 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst- und Protokoll Referat 13 Liegenschaften, Zentrale Dienste Referat 23 Stenografischer Dienst Referat 14 Bibliothek, Dokumentation, Archiv 1) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landtages. Seine Geschäftsstelle ist beim Präsidenten des Landtages eingerichtet ( 21 DSG-LSA). 2) Die Mitglieder unterstehen dem Direktor nur in dienstrechtlicher und organisatorischer Hinsicht ( 2 der Richtlinie zu Aufgaben und Organisation des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes). 3) Der Leiter der Abteilung 1 nimmt in Personalunion die Aufgaben eines Referatsleiters wahr für die Sachgebiete: - Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Zusammenarbeit mit der Staatshochbauverwaltung, Gebäude- und Raumplanung - Mitwirkung an der Überwachung der Baudurchführung und der Abnahme durch die Staatshochbauverwaltung 8

9 2. Landesverwaltung Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 09./ (MBl. LSA S. 779), zuletzt geändert durch Beschluss vom 25. Januar 2005 (MBl. LSA S. 31) I. Aufbau der Landesregierung 1. Es werden die Staatskanzlei und die Ministerien als oberste Landesbehörden gebildet: a) Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, b) Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, c) Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, d) Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, e) Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, f) Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, g) Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, h) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, i) Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt. 2. Die Staatskanzlei und die Ministerien haben ihren Sitz in Magdeburg. 3. Der Staatskanzlei werden die Zuständigkeiten für Bundes- und Europaangelegenheiten mit der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin und dem Verbindungsbüro des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel zugeordnet. II. Abgrenzung der Geschäftsbereiche Die Zuständigkeitsbereiche der Staatskanzlei und der Ministerien werden wie folgt bestimmt: 1. Staatskanzlei (Stk) Allgemeine Europaangelegenheiten, Bevollmächtigter für Bundes- und Europaangelegenheiten, Bundesrats- und Bundestagsangelegenheiten, EU-Angelegenheiten im Bundesrat, Förderung des Europagedankens, Fragen der EU und der gesamteuropäischen Einigung, Gnadensachen, Koordinierungsstelle Verwaltungs- und Funktionalreform, Internationale Zusammenarbeit, interregionale Kooperation Landesrundfunkausschuss, Landeszentrale für politische Bildung, Medien- und Presseangelegenheiten, Mittelfristige Planung, Organisation der Landesregierung, 9

10 Presse- und Informationsamt der Landesregierung, Projektgruppe gender mainstreaming, Protokoll, Ressortkoordinierung, Titel, Orden, Ehrungen, bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Verbindungsbüro des Landes bei der EU, Verfassungsangelegenheiten, Vertretung des Landes beim Bund. 2. Ministerium des Innern (MI) Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr, Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht, Archivwesen, Ausländer-, Asyl- und Vertriebenenwesen, Aus- und Fortbildung einschließlich in EU-Angelegenheiten, Beamtenrecht, Bewachungsgewerbe, Brand- und Katastrophenschutz, Datenschutz, Dienst- und Fachaufsicht über die Versorgungsstelle für die Sonderversorgung der Polizei, Feuerwehr und des Strafvollzuges, egovernment (in Abstimmung mit Stk) Enteignungsrecht, Ehe- und Altersjubiläen, öffentliche Belobigungen, Erschließungsbeitragsrecht, Gebietsreform, Kommunalreform, Gedenkstätten für die Opfer von Gewaltherrschaft, Geheimschutz, Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und jüdische Friedhöfe, Grundstücksverkehrsordnung, Häftlingshilfegesetz, Hoheitszeichen und Symbole, Investitionsvorrangregelung, Kampfmittelbeseitigung, Kommunalangelegenheiten einschließlich Kommunalaufsicht, Kommunaler Finanzausgleich, Lagezentrum der Landesregierung, Landesgrenzen, Landesinformations-Zentrum (LIZ), Militärische Angelegenheiten einschließlich militärischer Luftverkehr, Zivildienst, Offene Vermögensfragen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Organisation der Landesverwaltung, Pass-, Ausweis- und Melderecht, Personalvertretungsrecht, Polizei, 10

11 Sammlungen, Lotterien und Glücksspiele, Spielbankaufsicht, Sonn- und Feiertagsrecht, Sperrzeitrecht, Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Namensrecht, Statistik, Stiftungen des privaten Rechts, Allgemeines Stiftungsrecht, Vereinsrecht, Verfassungsschutz, Verkehrsrechtliche Grundsatzfragen des Brand- und Katastrophenschutzes, der Polizei sowie der Streitkräfte, Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei und Sicherheitsbehörden, Vermessungs- und Katasterwesen, Versammlungsrecht, Verwaltungs- und Funktionalreform (in Abstimmung mit der Stk, dem MJ und dem MF), Vollzug von Parteiverboten, Vorschlagswesen, Wahlen, Abstimmungen, Waffenrecht, Wiedergutmachung einschließlich der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung (DDR-Unrecht), Zentrale IT-Aufgaben (Landesleitstelle-IT), Zentrale Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung, Zivile Verteidigung. 3. Ministerium der Justiz (MJ) Angelegenheiten der Rechtsetzung (Rechtsetzung - einschließlich Verfassungsmäßigkeit, Notwendigkeit, Vollzugseignung und Rechtsfolgenabschätzung, Rechtsvereinfachung, Rechtsbereinigung, Rechtsförmlichkeit und Verkündungswesen samt Amtsblattstelle (GVBl. LSA, MBl. LSA, SVBl. LSA, JMBl. LSA und StAnz. SA), Vorschrifteninformationssystem sowie die Rechtsförmlichkeit bundesrechtlicher Vorhaben, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung, Gerichtsverfahrensrecht und - kostenrecht, Gnadenwesen, Juristen- und Justizaus- und -fortbildung, Justizverwaltungsangelegenheiten, Justizvollzug, Kommunale Schiedsstellen, Landesjustizprüfungsamt, Notariats- und Anwaltswesen, Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der Europäischen Gemeinschaften, Rechtshilfe, Stasi-Unterlagen-Gesetz sowie Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Sozialen Dienste der Justiz, Strafrecht, Verfassungsrecht des Bundes und des Landes, soweit Rechtsetzung und Landesverfassungsgericht, 11

12 Zivilrecht. 4. Ministerium der Finanzen (MF) Besoldung, Bürgschaften, Entwicklung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung (KLR), EU-Bescheinigende Stelle EAGFL-Garantie, Finanzausgleich, Finanzierungshilfen, soweit nicht anderen Ressorts übertragen, Finanzpolitik, Finanzrechenzentrum, Grundsätze des Gebührenerhebens und des Verwaltungskostengesetzes sowie Erlass der Allgemeinen Gebührenordnung, Grundsätzliche Fragen des Verwaltungskostenrechts, Kassen-, Rechnungs- und Rechnungsprüfungswesen, Kreditaufnahme (sämtliche Kreditaufnahmen für das Land und seine Sondervermögen) Landeshaushalt, Liegenschaften, Verwaltung Sondervermögen, Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt Mittelfristige Planung, Öffentliche Banken, Schulden, Sparkassen und Versicherungen, Steuerberatende Berufe, Steuerrecht und steuerliches Verfahrensrecht, ausgenommen Regelungen zur örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern nach dem KAG und Steuerfestsetzungen bei Realsteuern, Steuerverwaltung, Tarifrecht, Vermögen/Beteiligungen, Vermögenszuordnungsverfahren nach dem VZOG, Versorgung, Verwaltungsbehörde für die EU-Strukturfonds, EFRE-Zahlstelle, ESF-Zahlstelle. 5. Ministerium für Gesundheit und Soziales (MS) Altenheime, Altenpolitik, Ambulante medizinische Versorgung, Apothekenwesen, Arbeitsschutz, Arzneimittelwesen, Ausländerbeauftragte(r) der Landesregierung, Behindertenbeauftragte(r), Behindertenpolitik, Bestattungswesen, Familienhilfe, Familienförderung, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Koordination innerhalb der Landesregierung, Frauenförderung, Frauenfördergesetz, Gesundheitliche Belange der Gentechnologie, Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, 12

13 Heilberufe und Fachberufe des Gesundheitswesens, soziale Berufe, Heimaufsicht und -gesetz, Hygiene, Jugendschutz, Kammern für Humanheilberufe, Kinderbeauftragte(r), Kinder-, Jugendhilfe, Krankenhausplanung und -finanzierung, Krebsregister, Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge, soziales Entschädigungsrecht, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Fleischhygiene, Maßregelvollzug, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Pflegesätze und leistungsgerechte Entgelte, Pflegekosten, Private Pflegeversicherung, Psychisch Kranke, Rettungswesen, Soziale Betreuung von Behinderten, Sozialhilfe, Sozialversicherung, (Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherungen), Sport, Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe, Verbraucheraufklärung, Verbraucherschutz, Wohlfahrtspflege. 6. Kultusministerium (MK) Akademische Grade, Akademisches Studien- und Prüfungswesen, Allgemeinbildendes und berufsbildendes Schulwesen, Aufstiegsfortbildungsförderung, Ausbildungsförderung, Bibliotheken, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Landesdenkmalbehörden, Erwachsenenbildung, Forschungsförderung, Hochschulbauplanung, Hochschulen, Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Kirchenangelegenheiten einschließlich Religionsgemeinschaften, Kulturgüterschutz/Kulturgutverluste, Koordinierung der Forschungsförderung, Kunst- und Kulturförderung, Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, Museen, Öffentlich-rechtliche Landesstiftungen in Bildung, Wissenschaft und Kultur, Schulbauförderung, 13

14 Schulbehörden, Schulentwicklungsplanung, Studentenwerke, Studentenwohnraumförderung, Traditions- und Heimatpflege, UNESCO-Weltkulturerbestätten, Universitätskliniken, Wissenschaftliche Forschungseinrichtungen. 7. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (MW) Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Außenwirtschaft, Absatzförderung, Bergrechtliche Belange bei Endlagern für radioaktive Abfälle, Bergverwaltung einschließlich bergbaulicher Sanierung, Berufliche Aus- und Weiterbildung in der Wirtschaft, Blaue Liste Institut für Wirtschaftsforschung in Halle und ähnliche Einrichtungen, Börse, EG-Binnenmarkt, Eichwesen, Energiepolitik unter Beteiligung des MLU in Fragen regenerativer Energie und Energieeinsparungen, Energiepreisaufsicht, Energiewirtschaft, Finanzielle Förderung der beruflichen Bildung und betrieblichen Ausbildung, Förderung der wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung, Frau und Wirtschaft, Freie Berufe, Dienstleistungen, Geologie und Bodenkunde, Grundsicherung für Arbeitslose, Handel einschließlich Ladenschlussrecht, Handwerk, Industrieansiedlung, -betreuung, Innovationspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Kammern, Landeskartellbehörde, Materialprüfung, Messewesen, Mittelstandsförderung, Öffentliches Auftragswesen, Post- und Telekommunikation, Preisrecht, Private Banken, Privatisierung einschließlich Treuhandnachsorge, Qualitätssicherung, Regionalisierung der Strukturpolitik in Fragen der Wirtschaftsförderung und -entwicklung, Rohstoffsicherung, -vorsorge, 14

15 Standortmarketing, Tarifrecht (gewerbliche Wirtschaft, Handel), Tarifregister, Technologiepolitik und -transfer, Tourismus, Umweltfragen der Wirtschaft, Verkehrsfragen der Wirtschaft, Versicherungsaufsicht, Wirtschaftsförderung, Wirtschafts-, Gewerbe- und Handwerksrecht. 8. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) Abfallbeseitigung, Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abwasserbeseitigung, Agenda 21, Agrarpolitik, Agrarangelegenheiten, Altlasten, Anlagensicherheit, Arten- und Biotopschutz, Berufliche Aus- und Weiterbildung, Beteiligung in Fragen regenerativer Energie und Energieeinsparung, Bewirtschaftung der Gewässer, Bodenschutz, Bodennutzung und Bodenkultur, Chemikalien- und Produktsicherheit (außer Arbeitsschutz), Domänen, Liegenschaften der Landwirtschafts-, Forst- und Naturschutzverwaltung (soweit nicht MF), Dorferneuerung, Eingriffsregelung nach Naturschutzgesetz, Emissionsschutz, Ernährungsvorsorge, -sicherstellung, EU-Zahlstelle, Fischwirtschaft, Flurneuordnung, Bodenordnung, Forstpolitik, Forstliche Angelegenheiten, Förderung des ländlichen Raumes, Frauenpolitik im ländlichen Raum, Freistellung nach Investitionshemmnisbeseitigungsgesetz, Freiwilliges ökologisches Jahr, Futtermittelangelegenheiten, Genressourcen, Gentechnik/-sicherheit (außer Arbeitsschutz), Gewässeraufsicht, Gewässerkundlicher Landesdienst, 15

16 Gewässerunterhaltung, Gewässer- und Grundwasserschutz, Großschutzgebiete, Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung, Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete, Holzverwertung, Immissionsschutz, Jagdwesen, Kernenergie und Strahlenschutz, Kleingartenwesen, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaftsförderung, Landwirtschaftliches Beratungswesen, Landwirtschaftsplanung und entwicklung, Marktordnungsmaßnahmen, Marktpolitik, Marktstrukturpolitik, Nachhaltige Entwicklung, Nachwachsende Rohstoffe, Naturschutz und Landschaftspflege, Naturschutz und Umweltangelegenheiten, Nukleare Entsorgung, Pflanzliche Erzeugung und Agrarökologie, Pflanzenschutz, Privat- und Körperschaftswald, Produktverarbeitung, Regionale Entwicklung, Schutzgebiete des Naturschutzes, Tierhaltung, Tierische Erzeugung und Vermarktung, Fischerei, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierzucht, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umweltbelange der Rekultivierung ehemaliger Bergbaubetriebe, Umwelterziehung, Umweltaus- und -fortbildung, Umweltpolitische Gesamtplanung, Vertragsnaturschutz, Veterinärangelegenheiten, Waldökologie, Waldschutz, Wasserbau, Wasserrecht, Wasserschutzgebiete, Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch, Wasserversorgung. 16

17 9. Ministerium für Bau und Verkehr (MBV) Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Bautechnik, Europäische Raumordnung, Förderung des kommunalen Straßenbaus, Straßenbaufinanzierung, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Häfen und Schifffahrt, Kombinierter Ladungsverkehr (einschl. GVZ), Luftverkehr und Wetterdienst, Nachhaltige Raumentwicklung, Öffentlicher Personenverkehr, Ordnung des Straßenverkehrs, Raumordnung, Landesentwicklungsplanung, Grundlagen der Regionalplanung, Raumordnungskataster, landesplanerische Abstimmung von Einzelprojekten, Regionalisierung der Strukturpolitik, soweit nicht MW zuständig, im Sinne der Raumordnung und Verknüpfung mit der Landesplanung, Schienenverkehr (einschl. Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs), Staatlicher Hochbau (einschließlich Hochschulbau), Städtebau, Städtebauförderung, Städtebaulicher Denkmalschutz, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Stadt und Land, Straßenplanung und -bau, Straßenrecht, Straßenunterhaltung und -betrieb, Straßenverkehrstechnik, Verkehrspolitik, -planung und -forschung, Verkehrssicherheit, Wohngeld, Wohnungsbauförderung, Wohnungs- und Mietrecht, Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete, Wohnungswirtschaft, Wohnungswirtschaftliches Informationssystem. 17

18 Staatskanzlei SACHSEN-ANHALT Ministerium des Innern Ministerium der Justiz Organisationsplan der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium der Finanzen Ministerium für Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium für Bau und Verkehr Landesverwaltung 1 Verwaltung, Organisation 2 Ressortkoordinierung und Planung und föderale Angelegenheiten 1 Allgemeine Angelegenheiten 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1 Personal-, Haushalt- und Organisationsangelegenheiten, Liegenschafttswesen, Bauangelegenheiten, Automatische Datenverarbeitung, Aus- und Fortbildung 1 Zentralabteilung 1 Allgemeine Angelegenheiten 1 Allgemeine und übergreifende Angelegenheiten 2 Haushaltsabteilung 2 Gesundheit 2 Schulformübergreifende Grundsatzangelegenheiten 1 Zentralabteilung, Recht 2 Wirtschaftspolitik, Industrie, Außenwirtschaft 1 Zentralabteilung, Kerntechnik 2 Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten, Umweltinformation 1 Allgemeine Angelegenheiten 2 Raumordnung, Stadtentwicklung und Wohnen 3 Presse- und Informationsamt der Landesregierung 3 Kommunalangelegenheiten 2 Zivilrecht und Öffentliches Recht 3 Vermögens- und wirtschaftspolitische Angelegenheiten 3 Soziales 3 Schulformbezogene Angelegenheiten, Schulaufsicht 3 Mittelstandspolitik, Innovation, Tourismus 3 Immissionsschutz, Chemie, Kreislaufwirtschaft 3 Verkehr und Straßenbau 4 Internationale Zusammenarbeit, EU- Angelegenheiten, Protokoll, Medienpolitik 4 Verwaltungs- und Hoheitsangelegenheiten 3 Justizvollzug, Sozialer Dienst, Geheimschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter 4 Steuern, Steuerberatungsrecht 4 Arbeits- und Verbraucherschutz 4 Wissenschaft, Hochschulen und Forschung 4 Wirtschaftsordnung, Energie, Bergbau 4 Naturschutz und Forsten, Liegenschaften 4 Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht 5 Vertretung des Landes Sachsen- Anhalt beim Bund 5 Verfassungsschutz 4 Strafrecht, 5 Kinder, Landesjustizprüfamt Jugend, Sport 5 Kultur 5 Arbeit 5 Ländlicher Raum, Agrarpolitik, Förderung 6 Frauen, Familie 6 Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gentechnik, Berufliche Bildung 18

19 2.1 Staatskanzlei Von der Staatskanzlei werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Ressortkoordinierung, Regierungsplanung und Grundsatzfragen, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Bundesrats- und Bundestagsangelegenheiten, Ministerpräsidentenkonferenzen, Rundfunkrecht, Medienrecht, Presserecht, Verfassungsrecht, Gnadensachen, Presse- und Informationsamt der Landesregierung, Protokoll, Orden, Ehrungen, Organisation der Landesregierung, Vertretung des Landes beim Bund, Verbindungsbüro des Landes bei der Europäischen Union, Allgemeine Europaangelegenheiten, Internationale Beziehungen. Zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen, die hauptsächlich folgende Aufgaben wahrnehmen: Verbindungsbüro des Landes bei der Europäischen Union in Brüssel (Referat 42 der Staatskanzlei) - Aufbau und Unterhaltung enger Kontakte zu Vertretern der Europäischen Institutionen und weiteren in Brüssel ansässigen Organisationen und Einrichtungen - Information der Landesregierung und anderer öffentlicher Stellen über Maßnahmen, Programme und sich abzeichnende Entwicklungen - Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln - Vertretung der Interessen des Landes gegenüber der EU-Kommission und anderer EU- Institutionen - Werbung für Sachsen-Anhalt Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin (Abteilung 5 der Staatskanzlei) - Werbung für Unterstützung der Initiativen der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt - Vorbereitung der Regierungsentscheidungen Sachsen-Anhalts im Bundesrat - Pflege der Verbindungen zu allen wichtigen Bundesorganisationen und Interessenvertretungen Medienanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Die Medienanstalt ist in Sachsen-Anhalt die zuständige Behörde für die Zulassung, Lizenzierung und Beaufsichtigung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter. wesentliche Aufgaben der MSA sind: - Zulassung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Sachsen-Anhalt - Beobachtung und Kontrolle der privaten Radio- und Fernsehprogramme - Sicherung des Jugendschutzes und der Werbegrenzen - Behandlung von Programmbeschwerden - Förderung Offener Kanäle und nicht kommerziellen Hörfunks 19

20 - Überwachung der medienrechtlichen Ordnung in Kabelnetzen - Förderung der rundfunktechnischen Infrastruktur - Beteiligung an Projekten zur Erprobung neuer Kommunikationstechniken - Förderung medienpädagogischer Maßnahmen Die dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei nachgeordnete Einrichtung nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr: Landeszentrale für politische Bildung - Förderung der politischen Bildung durch Veranstaltungen und Publikationen in Kooperation mit staatlichen und freien Trägern 20

21 SACHSEN-ANHALT Staatskanzlei Büro des Ministerpräsidenten Ministerpräsident Herr Prof. Dr. Wolfgang Böhmer Organisationsplan der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt 2.1 Staatskanzlei Hausanschrift Postanschrift Domplatz 4 Postfach Magdeburg Magdeburg Tel. (0391) Telefax (0391) Internet: poststelle@stk.sachsen-anhalt.de Landesverwaltung Büro des Chefs der Staatskanzlei Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Herr Rainer Robra Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Frauenpolitik Beauftragter für französischsachsenanhaltinische Kulturangelegenheiten Verbindungsbüro des Landes bei der Europäischen Union (Ref. 42) Boulevard St. Michel 78 B-1040 Brüssel Tel.: (0032-2) , Telefax (0032-2) poststelle@vb-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de Vertretung des Landes beim Bund Luisenstraße Berlin Tel. (030) , Telefax (030) poststelle@lv.stk.sachsen-anhalt.de Abteilung 1 Verwaltung, Organisation Abteilung 2 Ressortkoordinierung und Planung Abteilung 3 Presse- und Informationsamt der Landesregierung Abteilung 4 Internationale Zusammenarbeit, EU-Angelegenheiten, Protokoll, Medienpolitik Abteilung 5 Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund 11 Innerer Dienst, Organisation 12.1 Personalangelegenheiten der Landesverwaltung, Grundsatzfragen der Personalplanung und entwicklung, Dienstrecht 21 Regierungsplanung, Grundsatzangelegenheiten, Initiative Mitteldeutschland; Querschnitts- und überregionale Aspekte der Wirtschaftspolitik; Modernisierung der bundesstattlichen Ordnung 22 Kabinett, Landtag, Parteien, Verbände 31 Chef vom Dienst, Kommunikation und Dokumentation, Internetauftritt der Landesregierung, Informationsmanagement 32 Pressearbeit, Reden, Grußworte 41 Europaangelegenheiten 42 Verbindungsbüro des Landes bei der Europäischen Union 51 Koordinierung Bundesrat/Vermittlungsausschuss; Inneres; Verteidigung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen 52 Soziales und Gesundheit; Familie und Senioren; Frauen und Jugend; Sport 12.2 Personalangelegenheiten der Staatskanzlei, Gender Mainstreaming, Justitiariat 13 Haushalt, Finanzplanung; Landeszentrale für politische Bildung 14 Informations- und Kommunikationstechnik, Organisation, egovernment Geschäftsstelle Stellen- und Personalabbau 23 Ressortkoordinierung Ministerium für Gesundheit und Soziales, Ministerium für Bau und Verkehr, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (öffentlich geförderter Arbeitsmarkt, Ausbildungsförderung) 24 Ressortkoordinierung Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz, Verfassung 25 Ressortkoordinierung Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 26 Ressortkoordinierung Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Ministerium der Finanzen 27 Ressortkoordinierung Kultusministerium; Verbindung zu Kirchen und Religionsgemeinschaften 33 Öffentlichkeitsarbeit 43 Protokoll 44 Medienrecht und -politik Beauftragter für Verwaltungs- und Funktionalreform 53 Finanzen; Wirtschaft und Arbeit; Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Bildung und Forschung; Kultur und Medien; Tourismus 54 Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz; Chemikaliensicherheit und Energie 55 Europäische und auswärtige Angelegenheiten in der Zuständigkeit von Bundesrat und Bundestag; Kontakt zu diplomatischen Vertretungen 56 Recht/Justitiariat; Ständige Vertrags kommission; Verwaltung; Informationsund Kommunikationstechnik, Besucherdienst Ministerpräsidentenkonferenz, Bundesrat

22 2.2 Ministerium des Innern Vom Ministerium des Innern werden hauptsächlich folgende Aufgaben bzw. Zuständigkeiten wahrgenommen: - Allgemeine Angelegenheiten - Organisation der Landesverwaltung - Verwaltungs- und Funktionalreform (in Abstimmung mit der Stk, dem MJ und dem MF) - Vorschlagswesen - Zentrale Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung - Beamtenrecht - Personalvertretungsrecht - Aus- und Fortbildung einschließlich in EU-Angelegenheiten - Statistik - Vollzug von Parteiverboten - Wahlen und Abstimmungen - Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Polizei - Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr - Bewachungsgewerbe - Kampfmittelbeseitigung - Sammlungen, Lotterien und Glücksspiele, Spielbankenaufsicht - Sperrzeitrecht - Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - Versammlungsrecht - Waffenrecht - Lagezentrum der Landesregierung - Verkehrsrechtliche Grundsatzfragen des Brand- und Katastrophenschutzes, der Polizei sowie der Streitkräfte - Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei und Sicherheitsbehörden - Brand- und Katastrophenschutz - Militärische Angelegenheiten einschließlich militärischer Luftverkehr, Zivildienst - Zivile Verteidigung - Dienst- und Fachaufsicht über die Versorgungsstelle für die Sonderversorgung der Polizei, Feuerwehr und des Strafvollzuges - Kommunalangelegenheiten - Gebietsreform, Kommunalreform - Kommunalangelegenheiten einschließlich Kommunalaufsicht - Kommunaler Finanzausgleich - Erschließungsbeitragsrecht - Grundstücksverkehrsordnung - Investitionsvorrangregelung - Offene Vermögensfragen - Verwaltungs- und Hoheitsangelegenheiten - Archivwesen - Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht 22

23 - Datenschutz - Enteignungsrecht - Ehe- und Altersjubiläen, öffentliche Belobigungen - Gedenkstätten für die Opfer von Gewaltherrschaft - Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und jüdische Friedhöfe - Häftlingshilfegesetz - Hoheitszeichen und Symbole - Landesgrenzen - Sonn- und Feiertagsrecht - Stiftungen des privaten Rechts, Allgemeines Stiftungsrecht - Vereinsrecht - Wiedergutmachung einschließlich der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung (DDR-Unrecht) - Ausländer-, Asyl- und Vertriebenenwesen - Pass-, Ausweis- und Melderecht - Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Namensrecht - egovernment (in Abstimmung mit der Stk) - Geoinformationswesen - Landesinformationszentrum (LIZ) - Zentrale IT-Aufgaben (Landesleitstelle IT) - Angelegenheiten des Verfassungsschutzes - Verfassungsschutz - Geheimschutz Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen, die hauptsächlich folgende Aufgaben wahrnehmen: Statistisches Landesamt Landesinformationszentrum Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Karte 2.2.4) Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt (Karte 2.2.5) Landesverwaltungsamt (Karte 2.2.1) Landeskriminalamt Technisches Polizeiamt 6 Polizeidirektionen (Karte 2.2.2) 35 Polizeireviere (Karte 2.2.3) 19 Revierkommissariate (Karte 2.2.3) 75 Revierstationen (Karte 2.2.3) Landesbereitschaftspolizei Fachhochschule der Polizei Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Studieninstitut des Landes Sachsen-Anhalt Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt 23

24 Aufgabenbeschreibungen der Behörden, Dienststellen und Einrichtungen Statistisches Landesamt Die Hauptaufgaben des Statistischen Landesamtes bestehen darin, - EU-, Bundes- und Landesstatistiken zu erheben, aufzubereiten, auszuwerten und zu veröffentlichen, - Prognose und Modellrechnungen vorzunehmen, z.b. regelmäßige Durchführung der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung, - auf Anforderung oberster Landesbehörden auf dem Gebiet der amtlichen Statistik Gutachten zu erstellen und sonstige statistische Arbeiten durchzuführen, z.b. die Berechnung und Durchführung der kommunalen Finanzzuweisungen für das Land und die Erstellung der Energiebilanz des Landes, - ein statistisches Informationssystem zu betreiben. Landesinformationszentrum Sachsen-Anhalt Das Landesinformationszentrum ist der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung. Im Landesinformationszentrum wird ein IT-Kompetenz-Center eingerichtet. Das Landesinformationszentrum ist ein Landesbetrieb nach 26 LHO. Landeshauptarchiv des Landes Sachsen-Anhalt Dem Landeshauptarchiv obliegt nach dem Landesarchivgesetz die systematische Ermittlung und Bewertung, die sichere Aufbewahrung und dauerhafte substantielle Erhaltung, die Ordnung und Erschließung, die Bereitstellung für die Nutzung sowie die Auswertung der in seinem Zuständigkeitsbereich entstandenen bzw. entstehenden archivwürdigen Unterlagen, des Landesarchivgutes. Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) erfolgt die Unterbringung asylsuchender Ausländer zunächst in Aufnahmeeinrichtungen der Länder. Aufnahmeeinrichtung im Sinne 44 Abs. 1 AsylVfG ist für das Land Sachsen-Anhalt die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt. 24

25 Studieninstitut des Landes Sachsen-Anhalt Das Studieninstitut des Landes Sachsen-Anhalt dient der Durchführung vorgeschriebener theoretischer Lehrveranstaltungen - für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt, - für Verwaltungsfachangestellte, - für die Angestelltenprüfung I und II, - für Beamte besondere Fachrichtungen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes. Im Rahmen der Fortbildung ist das Studieninstitut zuständig für die Umsetzung des Fortbildungsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt. Dem Studieninstitut sind die Aufgaben der zuständigen Stelle gemäß 84 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz für die Ausbildungsberufe - Verwaltungsfachangestellte/r und Fachangestellte/r für Bürokommunikation sowie - Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste übertragen. Die zuständige Stelle am Studieninstitut - überwacht die Ausbildung sowohl der kommunalen als auch der Landesauszubildenden, - ist verantwortlich für deren Prüfungen, - führt Ausbilderlehrgänge (AfA) zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung durch und - wirkt mit bei der Fortbildung von Berufsschullehrerinnen/Berufsschullehrern, die in Klassen für Auszubildende des Berufes Verwaltungsfachangestellte/r unterrichten. Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge Die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge ist für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zuständig. Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt Das Institut der Feuerwehr ist eine Forschungseinrichtung, die im Auftrag des Landes Sachsen- Anhalt Brandschutzforschung betreibt. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt nimmt vor allem die behördlichen Aufgaben nach dem Fachgesetz für das Geoinformationswesen wahr. 25

26 Hierbei obliegen dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation u.a. Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems des Landes mit den Amtlichen Bezugssystemen und der Grundstückswertermittlung als Kernaufgaben. Zudem ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation zentraler Geodienstleister des Landes und hierbei insbesondere autorisiert für - Geodienstleistungen mit Beratung und Betreuung im GIS-Management (GIS=Geoinformationssystem) für sämtliche Landesbehörden und kommunale Gebietskörperschaften, - die Moderationsfunktion für sämtliche GIS-Akteure im Land Sachsen-Anhalt, - die Initiierung und Durchführung von Kooperationen/Partnerschaften mit der GIS-Wirtschaft für Pilot-/Großprojekte, - eine Zusammenarbeit mit dem zentralen IT-Dienstleister des Landes (LIZ) zur Aktivierung der egovernment-initiative des Landes. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation ist insbesondere zuständig für - die Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach 18 Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (ÖbVermIng LSA); - die Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach 2 Abs. 2 i.v.m. 1 Abs. 3 des VermGeoG LSA, - alle Entscheidungen und Maßnahmen nach dem ÖbVermIngG LSA, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation nimmt nach anderen Rechtsvorschriften vor allem folgende Aufgaben wahr: - Durchführung und Mitwirkung bei der Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) - Aufgaben als Geschäftsstellen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Sachsen-Anhalt und der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte entsprechend ihrer regionalbezogenen Zuständigkeit, - Anfertigung von Planunterlagen für Bauleitpläne (nach dem BauGB), - Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen, - Mitwirkung an der Durchführung des Vermögenszuordnungsgesetzes, - Aufgaben als Sonderbehörde nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG). 26

27 Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation ist für die Ausbildungsberufe Kartograph/Kartographin im öffentlichen Dienst, bei behördlichen Stellen des Landes und bei den Gemeinden und Landkreisen sowie Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin in Sachsen-Anhalt zuständige Stelle im Rahmen des 84 Abs. 1 und 2 des Berufsbildungsgesetzes. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation ist Koordinierungsstelle für die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahnen des mittleren vermessungstechnischen sowie des mittleren kartographischen Verwaltungsdienstes in Sachsen-Anhalt. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation vertritt das Land in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation vertritt das Land im Kuratorium des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Verwaltungsbeamten. In Angelegenheiten, die das Vermessungs- und Katasterwesen und die Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt betreffen, insbesondere für die Rechtsvorschriften im Vermessungsund Katasterwesen und die interministerielle Abstimmung in Angelegenheiten des Vermessungsund Katasterwesens, unterstützt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation das Ministerium des Innern. In konsequenter Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips bei der staatliche Aufgabenwahrnehmung ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation zuständig für die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung im Vermessungs- und Katasterwesen. Zur Gewährleistung einheitlicher Standards und zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität staatlicher Leistungen verfügt das LVermGeo die erforderlichen Fachvorschriften. Landeskriminalamt Das Landeskriminalamt ist zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei, nimmt kriminalpolizeiliche Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler Bedeutung durch. 27

28 Technisches Polizeiamt Das Technische Polizeiamt ist das moderne Technik- und Logistikcenter der Polizei. Es ist Dienstleister für die Polizeibehörden und einrichtungen auf den Gebieten: zentrale Beschaffung von Ausrüstungen der Landespolizei; Planung, Erprobung und Instandhaltung technischer Systeme und Anlagen sowie Führungsund Einsatzmittel (FEM); Planung, Organisation, Aufbau des Corporate Network der Polizei und Verwaltung (CNPV); Erarbeitung und Umsetzung von technischen Grundsatzentscheidungen; innovative Hard- und Softwarelösungen; qualifizierte Bergung, Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln; Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung; Technische Fortbildung; Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren: ab 2005 erfolgt durch das Technische Polizeiamt die zentrale Beschaffung von IT- Komponenten für die Landesministerien. 6 Polizeidirektionen Die Polizeidirektionen nehmen in ihren Bezirken die polizeilichen Aufgaben mit Ausnahme der Aufgaben wahr, die nach 79 Abs. 1 SOG LSA oder auf Grund einer Verordnung nach 80 SOG LSA einer anderen Polizeibehörde übertragen sind. Die Polizeidirektion Magdeburg ist darüber hinaus im ganzen Land für die Aufgaben der Wasserschutzpolizei zuständig. Der Polizeidirektion Dessau ist die Diensthundführerschule als polizeilicher Sonderdienst nachgeordnet. Die Diensthundführerschule in Pretzsch ist zentrale Ausbildungsstätte für Diensthundführer und Diensthunde. Sie gibt im Rahmen des Diensthundwesens allgemeine Empfehlungen vor und berät insbesondere in allen Fragen der Haltung, Ausbildung, des Einsatzes und des Ankaufes von Diensthunden die diensthundführenden Dienststellen. 28

29 Polizeirevier Polizeireviere sind den Polizeidirektionen nachgeordnete Dienststellen, denen alle polizeilichen Aufgaben obliegen, soweit sie nicht anderen Organisationseinheiten der Polizeidirektionen oder anderen Behörden oder Einrichtungen übertragen worden sind. Das Polizeirevier gliedert sich in: Leiter Polizeirevier (LPRev), Reviereinsatzdienst (RED), dem Revierverkehrsdienst (RVD), dem Revierverwaltungsdienst (RVerwD). Darüber hinaus gliedern sich die Polizeireviere nach polizeitaktischem Bedarf in dislozierte Organisationseinheiten Revierkommissariate (RK) mit Rund-um-die-Uhr-Dienst und Revierstationen (RSt). Die Polizeireviere sind die polizeilichen Ansprechpartner der Landkreise und Gebietskörperschaften, insbesondere in allen Fragen der Gefahrenabwehr, der Verhütung von Straftaten, des Katastrophenschutzes und des Straßenverkehrs. Fachhochschule der Polizei Die Fachhochschule der Polizei ist die zentrale Einrichtung des Landes zur Aus- und Fortbildung des Polizeivollzugsdienstes. Landesbereitschaftspolizei Die Landesbereitschaftspolizei wird zur Bewältigung besonderer polizeilicher Einsatzlagen eingesetzt. Sie ist verantwortlich für die Fortbildung der Kräfte der Landeseinsatzorganisation Elbe (LEO ELBE). Die Landesbereitschaftspolizei unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im täglichen Dienst. Der Landesbereitschaftspolizei sind die nachfolgenden Zentralen Sonderdienste angegliedert: Polizeihubschrauberstaffel Landespolizeiorchester Polizeiärztlicher Dienst 29

30 SACHSEN-ANHALT Ministerium des Innern Ministerbüro, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Persönlicher Referent Organisationsplan des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Minister Klaus Jeziorsky Landesverwaltung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundes- und Europaangelegenheiten Staatssekretär Thomas Pleye Beauftragte für Frauenpolitik Gleichstellungsbeauftragte Abteilung 1 Allgemeine Angelegenheiten Abteilung 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abteilung 3 Kommunalangelegenheiten Abteilung 4 Verwaltungs- und Hoheitsangelegenheiten Abteilung 5 Verfassungsschutz Referat 11 Organisation, Informationstechnik Referat 21 Recht der Gefahrenabwehr Referat 31 Allgemeines Kommunalrecht Referat 41 Verwaltungsverfahren, Datenschutz, Wiedergutmachung, Referat 51 GSB-MI, Grundsatzangelegenheiten Referat 12 Personalangelegenheiten Referat 13 Haushalt Referat 14 Organisation der Landesverwaltung, Verwaltungs- und Funktionalreform Referat 22 Neue Steuerung, Haushalt und Technik der Polizei Referat 23 Polizeivollzugsdienst Referat 24 Kriminalitätsbekämpfung Referat 32 Kommunale Finanzen Referat 33 Kommunale Wirtschaft Referat 42 Staatsangehörigkeits-, Personenstand-, Melderecht, Ausländer, Spätaussiedler, Vertriebene Referat 44 Geoinformations- und Archivwesen, Gedenkstätten Referat 52 Rechtsextremismus/-terrorismus Referat 53 Links- und Ausländerextremismus/- terrorismus Referat 15 Öffentliches Dienstrecht Referat 16 Personalservicecenter der Landesverwaltung (PSC), Aus- und Fortbildung Referat 17 Zentrale Dienste, Statistik, Wahlen Referat 25 Brand- und Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, Militärische Angelegenheiten, - Landesbranddirektor - Referat 27 Personal, Dienstrecht und Polizeiärztlicher Dienst, Referat 45 Landesleitstelle Informationstechnik (LIT), egovernment in der Landesverwaltung Referat 54 Spionageabwehr, Geheimschutz, Observation 30

31 Oberste Landesbehörde SACHSEN-ANHALT Ministerium des Innern Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt Nachgeordnete Bereiche und Einrichtungen des Ministeriums des Innern Ministerium des Innern Landesverwaltung Obere Landesbehörden Landeshauptarchiv Landesverwaltungsamt Statistisches Landesamt Landeskriminalamt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Untere Landesbehörden 6 Polizeidirektionen Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Sonstige Einrichtungen Brandschutzund Katastrophenschutzschule Landesbereitschaftspolizei Fachhochschule der Polizei Studieninstitut LSA Institut der Feuerwehr Technisches Polizeiamt 31

32 Polizeibehörden- und Einrichtungen SACHSEN-ANHALT Ministerium des Innern Ministerium des Innern Polizeibehörden Polizeieinrichtungen Landeskriminalamt Landesbereitschaftspolizei Polizeidirektion Dessau Technisches Polizeiamt Polizeidirektion Halberstadt Fachhochschule der Polizei Polizeidirektion Halle Polizeidirektion Magdeburg Polizeidirektion Merseburg Polizeidirektion Stendal 32

33 SACHSEN-ANHALT Ministerium des Innern Polizeieinrichtungen Organisationsübersicht der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium des Innern Abteilung 2 Polizeibehörden Landesverwaltung Landesbereitschaftspolizei (LBP) Fachhochschule der Polizei (FH Pol) Technisches Polizeiamt (TPA) Landeskriminalamt (LKA) Polizeihubschrauberstaffel Polizeidirektion Dessau Polizeidirektion Halberstadt Polizeidirektion Halle Polizeidirektion Magdeburg Polizeidirektion Merseburg Polizeidirektion Stendal Polizeirevier Bernburg Revierstationen Könnern Nienburg Güsten Polizeirevier Bitterfeld Revierkommissariat Wolfen Revierstationen Zörbig Pouch Sanderdorf Raguhn Polizeirevier Dessau Revierstation Kochstedt Polizeirevier Köthen Revierstationen Aken Radegast Polizeirevier Anhalt-Zerbst Revierkommissariat Roßlau Revierstationen Loburg Coswig Oranienbaum/ Wörlitz Polizeirevier Wittenberg Revierkommissariat Gräfenhainichen Jessen Revierstationen Bad Schmiedeberg Zahna Annaburg BAB-Polizeirevier Dessau Diensthundführerschule BAB-Revierkommissariat Plötzetal Polizeirevier Aschersleben- Staßfurt Revierkommissariat Staßfurt Revierstationen Nachterstedt Egeln Polizeirevier Halberstadt Revierstationen Dingelstedt Osterwieck Polizeirevier Bördekreis Revierkommissariat Wanzleben Revierstationen Gröningen Völpke Eilsleben Sülzetal Polizeirevier Quedlinburg Revierkommissariat Thale Revierstationen Ballenstedt Harzgerode Polizeirevier Wernigerode Revierkommissariat Blankenburg Revierstationen Hasselfelde Ilsenburg Polizeirevier Neustadt Revierstation Heide-Nord Polizeirevier Mitte Polizeirevier Nord Polizeirevier Süd Polizeirevier Saalkreis Revierstationen Landsberg Teutschenthal Löbejün Polizeirevier Nord-West Revierstation Nord Polizeirevier Mitte Revierstation Magdeburg Ost Polizeirevier Süd Polizeirevier Schönebeck Revierstation Calbe Wasserschutzpolizei WSP-Revier Magdeburg WSP- Revierstationen Burg Genthin Haldensleben WSP-Revier Dessau WSP- Revierstationen Bernburg Halle Wittenberg WSP-Revier Havelberg WSP-Revierstation Tangermünde Polizeirevier Mansfelder Land Revierkommissariat Hettstedt Revierstationen Helbra Röblingen am See Mansfeld Polizeirevier Merseburg- Querfurt Revierkommissariat Querfurt Revierstationen Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Braunsbedra Günthersdorf Polizeirevier Burgenlandkreis Revierkommissariat Zeitz Revierstationen Nebra Bad Kösen Freyburg Droyßig Polizeirevier Sangerhausen Revierstationen Allstedt Roßla Polizeirevier Weißenfels Revierstation Hohenmölsen BAB-Polizeirevier Weißenfels BAB-Revierkommissariat Sangerhausen Polizeirevier Jerichower Land Revierkommissariat Genthin Revierstationen Gommern Möckern Biederitz Elbe-Parey Tucheim Polizeirevier Ohrekreis Revierkommissariat Wolmirstedt Revierstationen Irxleben Oebisfelde Flecken Weferlingen Erxleben Rogätz Polizeirevier Salzwedel Revierkommissariat Gardelegen Klötze Revierstationen Arendsee Flecken Diesdorf Kalbe Mieste Polizeirevier Stendal Revierkommissariat Havelberg Osterburg Revierstationen Tangerhütte Tangermünde Seehausen Bismark Hohenberg- Krusemark BAB-Polizeirevier Börde 33

34 SACHSEN-ANHALT Ministerium des Innern Pressestelle Organigramm Polizeidirektion Polizeipräsident Controllingstelle Landesverwaltung Abteilungsleiter Abteilungsleiter Polizei Verwaltung Dezernat 11 Einsatz Dezernat 12 Polizeiliche Prävention Dezernat 13 Aus- und Fortbildung Dezernat 21 Recht Dezernat 22 Haushalt/Technik/ Informationstechnik Dezernat 23 Organisation/ Innerer Dienst Dezernat 24 Personal Dezernat 25 Sonderversorgung (nur PD Magdeburg) Zentraler Kriminaldienst Polizeirevier BAB-Polizeirevier Zentraler Einsatzdienst Zentraler Verkehrsdienst Wasserschutzpolizei Diensthundführerschule (nur PD Halle und Magdeburg) (nur PD Magdeburg) (nur PD Dessau) 34

35 Organigramm Polizeirevier (PRev)* Leiter Polizeirevier (LPRev) (1) Landesverwaltung Revierverkehrsdienst (RVD) (2) Reviereinsatzdienst (RED) Dienstgruppen Revierkriminaldienst (RKD) Sach- Sach- Sach- Sachbereich bereich bereich bereich Kriminaltechnik/ Eigen- Son- Jugend- Erken- tumsde- stige kriminungs- likte Delikte nalität dienst Revierverwaltungsdienst (RVerwD) Revierstation (RSt) Revierkommissariat (RK) (3) Einsatz- Kriminaldienst dienst (bei Bedarf) Einsatzdienst Kriminaldienst (bei Bedarf) Verkehrsermittlungs dienst (bei Bedarf) Verwaltungsdienst (bei Bedarf) (1) durchgezogene Linie = Unterstellungsverhältnis (2) unterbrochene Linie = Weisungsrecht im Rahmen der fachlichen Verantwortlichkeit (Fachaufsicht) (3) außer in den PRev in den Städten Halle/S. und Magdeburg sowie in den PRev Bernburg, Dessau, Köthen, Saalkreis, Sangerhausen, Weißenfels, Halberstadt, und Schönebeck * (PRev) Name des Landkreises/ der kreisfreien Stadt PRev in der Stadt Halle: Mitte. Neustadt, Nord, Süd PRev in der Stadt Magdeburg: Mitte, Nord-West, Süd 35

36 Landesverwaltungsamt Im zweiten Vorschaltgesetz zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung wurde die Auflösung der Regierungspräsidien zum und die Errichtung des Landesverwaltungsamtes ab dem gesetzlich festgelegt. Im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz vom 27. Februar 2003 wurde durch die ab 2002 amtierende Landesregierung der zeitliche Rahmen für die Auflösung der Regierungspräsidien und die Errichtung des Landesverwaltungsamtes um ein Jahr verkürzt. Mit dem Gesetz zu Neuordnung der Landesverwaltung vom 17. Dezember 2003 wurde das Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle und zwei unselbständigen Nebenstellen in Magdeburg und Dessau errichtet. Gleichzeitig erfolgte die Auflösung von 22 Sonderbehörden und die Eingliederung dieser in das Landesverwaltungsamt. So wurden die Staatlichen Schulämter, die Staatlichen Seminare für Lehrämter, das Landesamt für Versorgung und Soziales und die Ämter für Versorgung und Soziales in das Landesverwaltungsamt eingegliedert. Im dreistufigen Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt steht das Landesverwaltungsamt als Behörde der allgemeinen Landesverwaltung an der Schnittstelle zwischen den obersten und den unteren Landesbehörden, sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten. Mit der Errichtung des Landesverwaltungsamtes wurde einem Grundsatz des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes vom 27. Februar jede Aufgabe nur an einem Standort wahrzunehmen - Rechnung getragen. Zu den Aufgaben des Landesverwaltungsamtes gehört es, vermittelnd zwischen den teilweise gegensätzlichen Zielen der fachlich gegliederten obersten Landesbehörden und den Sonderbehörden der Ortsstufe zu wirken. Die vermittelnde Funktion des Landesverwaltungsamtes zeigt sich nicht nur darin, dass es spezielle Aufgaben ausführt. Der Aufgabenbestand dieser Behörde erfasst vielmehr Fachbereiche fast aller oberster Landesbehörden. Dadurch fängt das Landesverwaltungsamt die Risiken des Auseinanderfallens des staatlichen Verwaltungsvollzuges in untereinander beziehungslose Systeme differenzierter Zuständigkeiten auf, die die fachliche Spezialisierung der obersten Landesbehörden in sich bergen. Auf Grund der Aufgabenvielfalt verkörpert das Landesverwaltungsamt das Prinzip der Einheit der Verwaltung aus einer Hand. 36

37 Es erreicht diese einheitliche Aufgabenerfüllung dadurch, dass die verschiedenen Zuständigkeiten nicht nur in Form einer Bürogemeinschaft addiert werden, sondern das sachliche verwandte Aufgaben aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft werden. Das Landesverwaltungsamt erfüllt insofern auch eine Bündelungsfunktion. So ist es möglich, schwierige Sachverhalte unter Vermeidung unnötiger Reibungsverluste innerhalb einer Behörde abschließend zu prüfen und zu entscheiden. Die obersten Landesbehörden werden somit von einzelfallbezogenen Verwaltungstätigkeiten befreit. Die Ministerien können sich so vorrangig auf ihre Leitungsaufgaben konzentrieren. Die untere Verwaltungsebene wird zudem von schwierigen Genehmigungsverfahren mit überörtlichem Bezug entlastet. Auf Grund ihrer Mittelstellung zwischen der stärker politisch geprägten Regierungs- und Ortsebene und wegen der Fähigkeit, als Bündelungsbehörde vielfältige Interessen auszugleichen, ist das Landesverwaltungsamt eine wichtige Rechtsschutz- und Aufsichtsinstanz. Als Widerspruchsbehörde ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen vor Anrufung der Verwaltungsgerichte und trägt zur Entlastung der Justiz bei. Das Landesverwaltungsamt stellt einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in den ihm nachgeordneten Verwaltungsbehörden sicher. Als Kommunalaufsichtsbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte leistet das Landesverwaltungsamt im Weg der Rechtsaufsicht einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und trägt durch die Fachaufsicht im übertragenen Wirkungskreis zur Förderung des Zusammenhalts der öffentlichen Verwaltung insgesamt bei. 37

38 Oberste Landesbehörden Staatskanzlei Ministerium des Innern Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt (Grundzüge) Bündelungsfunktion des Landesverwaltungsamtes Ministerium der Justiz Ministerium der Finanzen Ministerium für Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium für Bau und Verkehr Landesverwaltung Obere Landesbehörden Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Abteilung 6 Landesverwaltungsamt Untere Landesbehörden Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Forstamt übertragener Wirkungskreis eigener Wirkungskreis Landkreise und kreisfreie Städte sonstige Einrichtungen Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber 38

39 Abteilung 1 Zentraler Service Präsident des Landesverwaltungsamtes Abteilung 2 Bau und Ordnung Präsidialbüro Gleichstellung Kommunikation Controlling Abteilung 3 Vizepräsident Wirtschaft und Kommunales Organigramm des Landesverwaltungsamtes Abteilung 4 Landwirtschaft und Umwelt Koordinierungsstelle Cross Compliance Abteilung 5 Schule Abteilung 6 Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung Landesverwaltung BfdH, Fördermittelmanagement Referat 101 Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr Referat 201 Wirtschaft Referat 301 Abfallwirtschaft, Bodenschutz Referat 401 Grundschulen Referat 501 Landesjugendamt-Jugend Referat 601 * Organisation, IT Referat 102 Brand- und Katastrophenschutz, militärische Angelegenheiten Referat 202 Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung Referat 302 Immissionsschutz, Gentechnik Referat 402 Sekundarschulen Referat 502 Landesjugendamt-Familie und Frauen Referat 602 Haushalt, Innerer Dienst Referat 103 Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Referat 203 Erwachsenenbildung, Fachstelle für öffentl. Bibliotheken, BaföG Referat 303 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Referat 403 Sonderschulen Referat 503 Landesjugendamt- Kindertageseinrichtungen Referat 603 Personaleinsatz, Personalbetreuung Bauwesen Kommunaler Service Wasser Gymnasien, Gesamtschulen Gesundheit Referat 104 Referat 204 Referat 304 Referat 404 Referat 504 Referat 604 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung Referat 105 Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung Referat 205 Kommunalaufsicht Referat 305 Abwasser Referat 405 Berufsbildende Schulen Referat 505 Arzneimittel- und Apothelkenwesen Referat 605 Justitiariat Referat 106 Denkmalschutz, UNESCO Weltkulturerbe Referat 206 Stiftungen Referat 306 Fördermittel, Teilentschuldung, Hochwasserrichtlinie Referat 406 Fort- und Weiterbildung, Schulpsychologische Beratung Referat 506 Heimaufsicht, Rettungsdienst Referat 606 LARoV - Vermögensrecht Referat 207 Verkehrswesen Referat 307 Naturschutz, Landschaftspflege Referat 407 Evaluation, Schulinspektion Referat 507 * Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Referat 607 LARoV - Singularentschädigung Referat 208 Planfeststellungsverfahren Referat 308 Forst- und Jagdhoheit Referat 408 Unterrichtsversorgung, Datenerhebung, Schulentwicklungsplanung Referat 508 Integrationsamt Referat 608 LARoV - Unternehmensentschädigung Referat 209 Raumordnung, Landesentwicklung Referat 309 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Referat 409 Personal, Haushalt, Schulrecht Bereich Halle Referat 509 Landesversorgungsamt Referat 609 Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG Referat 210 Kultur Referat 311 Großschutzgebiete Referat 410 Personal, Haushalt, Schulrecht Bereich Magdeburg Referat 510 Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht Referat 610 SACHSEN-ANHALT Gedenkstätten Referat 211 Sport Referat 313 Staatliches Seminar für Lehrämter Halle Referat 511 Versorgungsamt, Schwerbehindertenrecht Referat 611 Landesverwaltungsamt Staatliches Seminar für Lehrämter Magdeburg Referat 512 Bundeserziehungsgeld und Soziales Referat

40 Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Hauptsitz des Landesverwaltungsamtes Nebenstellen des Landesverwaltungsamtes 40

41 Sachsen-Anhalt Polizeidirektionen Legende: Landesgrenze Grenze des Zuständigkeitsbezirks Kreisgrenze Sitz einer Polizeidirektion 41

42 Sachsen-Anhalt Polizeireviere, Revierkommissariate, Revierstationen 42

43 Sachsen-Anhalt Geoinformationsverwaltung Legende: Landesgrenze Regionalbereichsgrenze Landkreisgrenze Sitz des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Standort des jeweiligen Regionalbereiches (RB) Nebenstandort 43

44 Sachsen-Anhalt Landesarchive Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz des Landeshauptarchives Sachsen-Anhalt Sitz einer Abteilung des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt 44

45 2.3 Ministerium der Justiz Vom Ministerium der Justiz werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Angelegenheiten der Rechtsetzung (Rechtsetzung einschließlich Verfassungsmäßigkeit, Notwendigkeit, Vollzugseignung und der Rechtsfolgenabschätzung-, Rechtsvereinfachung, Rechtsbereinigung, Rechtsförmlichkeit) und Verkündungswesen samt Amtsblattstelle (GVBl. LSA, MBl. LSA, SVBl. LSA, JMBl. LSA und StAnz. SA), Vorschrifteninformationssystem sowie die Rechtsförmlichkeit bundesrechtlicher Vorhaben, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung, Gerichtsverfahrensrecht und kostenrecht, Gnadenwesen, Juristen- und Justizaus- und fortbildung, Justizverwaltungsangelegenheiten, Justizvollzug, außergerichtliche Streitschlichtung durch kommunale Schiedsstellen, Landesjustizprüfungsamt, Notariats- und Anwaltswesen, Ordnungswidrigkeitsrecht, Recht der Europäischen Gemeinschaften, Rechtshilfe, Stasi-Unterlagen-Gesetz sowie Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Soziale Dienste der Justiz, Strafrecht, Verfassungsrecht des Bundes und des Landes, soweit Rechtsetzung und Landesverfassungsgericht, Zivilrecht. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen: Oberlandesgericht (Karte 2.3.1) 4 Landgerichte (Karte 2.3.1) 27 Amtsgerichte (Karte 2.3.1) Oberverwaltungsgericht (Karte 2.3.3) 3 Verwaltungsgerichte (Karte 2.3.3) Landessozialgericht (Karte 2.3.4) 4 Sozialgerichte (Karte 2.3.4) Finanzgericht Landesarbeitsgericht (Karte 2.3.5) 6 Arbeitsgerichte (Karte 2.3.5) Generalstaatsanwaltschaft (Karte 2.3.6) 4 Staatsanwaltschaften (Karte 2.3.6) 7 Justizvollzugsanstalten Jugendanstalt 45

46 Jugendarrestanstalt Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) 5 Soziale Dienste der Justiz Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Grundbucharchiv Barby Aus- und Fortbildungsstätte der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Aufgabenbeschreibungen: Ordentliche Gerichtsbarkeit Oberlandesgericht, Landgerichte und Amtsgerichte Die Rechtssprechung im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit umfasst die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit ( 13 GVG) und die nichtstreitige oder sog. Freiwillige Gerichtsbarkeit (z.b. Grundbuch-, Register, Vormundschafts-, Erbschaftssachen). Fachgerichtsbarkeiten Verwaltungsgerichtsbarkeit Der Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt die Rechtssprechung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Der Begriff beschränkt sich heute auf die allgemeine Verwaltung in Abgrenzung zur Gerichtsbarkeit in besonderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung (Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt; diese sind in den Ländern als Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte eingerichtet. Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nach 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit nicht eine bundesgesetzliche Sonderregelung besteht (verwaltungsgerichtliche Generalklausel). Arbeitsgerichtsbarkeit Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist der Zweig der Gerichtsbarkeit, dem die Rechtssprechung aus dem Arbeitsrecht (sog. Arbeitssachen) auf der Grundlage des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) zugewiesen ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte ausgeübt ( 1 ArbGG). Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis (auch über dessen Bestehen) sowie aus unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen im Urteilsverfahren ( 2, 46 ff ArbGG), die Angelegen- 46

47 heiten des Betriebsverfassungsrechts, der Mitbestimmung oder der Tariffähigkeit im Beschlussverfahren ( 2a, 80 ff. ArbGG). Sozialgerichtsbarkeit Die Sozialgerichtsbarkeit ist ein besonderer Verwaltungsgerichtszweig für Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe, der Arbeitsförderung und Kriegsopferversorgung. Des Weiteren entscheiden die Sozialgerichte über Streitigkeiten aufgrund der Beziehungen zwischen Kassenärzten (Kassenzahnärzten), Krankenhäusern und Krankenkassen einschließlich ihrer Vereinigungen sowie über Streitigkeiten aufgrund von Entscheidungen der gemeinsamen Gremien von Leistungserbringern des Gesundheitswesens und Krankenkassen ( 51 Abs. 1 und 2 SGG). Weiterhin entscheiden die Sozialgerichte u.a. auch über Streitigkeiten nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz, dem Gesetz über den Zivildienst, dem Bundesseuchengesetz (übertragbare Krankheiten), dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten und dem Kindergeldrecht. Finanzgerichtsbarkeit Die Finanzgerichtsbarkeit ist eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt ( 2 FGO). Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlichrechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten ( 33 FGO). Staatsanwaltschaften Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine Doppelbehörde. Sie wird in Verwaltungssachen als Der Generalstaatsanwalt, in Rechtssachen als Generalstaatsanwaltschaft bezeichnet. Sie ist Ermittlungs- und Anklagebehörde beispielhaft in Spionagesachen, die in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt werden. Sie ist auch Anschuldigungsbehörde in Rechtsanwaltsund Steuerberatersachen. Ferner nimmt die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht Stellung zu Revisionen und Rechtsbeschwerden sowie zu Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte. 47

48 Staatsanwaltschaften Die Staatsanwaltschaften leiten mit Hilfe der Polizei die Ermittlungsverfahren, erheben Anklage vor den Gerichten und vertreten diese auch dort. Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund angezeigter oder ermittelter Tatsachen das Vorliegen einer strafbaren Handlung bejaht, ist sie zum Einschreiten gesetzlich verpflichtet und in diesem Rahmen frei von Weisungen der Aufsichtsbehörden. Diese zwingende Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens, das Legalitätsprinzip, ist eines der wesentlichen Merkmale der Arbeit der Staatsanwaltschaften unseres demokratischen Rechtsstaates. Im Ermittlungsverfahren untersucht die Staatsanwaltschaft in der Regel in Zusammenarbeit mit der Polizei -, ob gegen den Beschuldigten der hinreichende Verdacht einer Straftat besteht. Ist das der Fall, erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage durch Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. Anderenfalls stellt sie das Verfahren ein. Die Einstellung kann darauf beruhen, dass ein hinreichender Tatverdacht fehlt oder ein Verfahrenshindernis gegeben ist. Weitere Einstellungsmöglichkeiten bestehen bei geringer Schuld oder falls der Beschuldigte in einem weiteren Verfahren bereits erheblich bestraft worden ist. Schließlich ist die Staatsanwaltschaft zuständig für die Strafvollstreckung und die Bearbeitung von Gnadenanträgen. Justizvollzug Die Justizvollzugsanstalten und die Jugendanstalt dienen dem Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft. Durch den Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Sozialer Dienst Zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes gehören die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, die Gerichtshilfe, der Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Opferberatung. Sonstige Behörden Das Aus- und Fortbildungszentrum Benneckenstein ist ein verwaltungsinterne Aus- und Fortbildungsstätte. 48

49 Das Grundbucharchiv Barby verwahrt den Großteil der zu DDR-Zeiten geschlossenen Grundbücher und Grundakten des Landes Sachsen-Anhalt; nur wenige Restbestände lagern bei den Grundbuchämtern selbst. Im Rahmen des 12 Grundbuchordnung werden Auskünfte zu den in den geschlossenen Grundbüchern verzeichneten Rechtsverhältnissen erteilt. Die überwiegende Zahl der Auskunftsersuchen bezieht sich auf Verfahren nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, nach dem Vermögenszuordnungsgesetz, der Grundstücksverkehrsordnung und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. verwahrt für die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossene Strafverfahrensakten der Gerichte und Staatsanwaltschaften der ehemaligen DDR. erfasst und archiviert die im Zuge der Einführung des sog. Elektronischen Grundbuchs umzustellenden ca. 1 Million Grundbücher und verwaltet die in diesem Zusammenhang geschlossenen (Papier-) Grundbücher. Der erfasste elektronische Grundbuchdatenbestand wird von der zum Grundbucharchiv gehörenden Zentralen Grundbuchdatenstelle verwaltet. Per Datenfernübertragung ist dieser Datenbestand den Grundbuchämtern und externen Nutzern zugänglich. Die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR Zweck der Behörde ist, durch Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern einen wirkungsvollen Beitrag zur Aufarbeitung und Bewältigung der vom Staatssicherheitsdienst belasteten Vergangenheit im Sinne von 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu leisten, indem a) den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Schutz und Hilfe angeboten, b) Initiativen zur Selbsthilfe von Betroffenen und Dritten unterstützt und c) der Dialog zwischen Betroffenen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ermöglicht wird. ( 38 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1991 und das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. August 1993). Darüber hinaus werden bei der Landesbeauftragten Erkenntnisse über das Wirken des Staatssicherheitsdienstes und seine Stellung in den Machtstrukturen der ehemaligen DDR gesammelt und veröffentlicht. Die Themen werden auch durch Anfragen bestimmt, die an die Behörde gerichtet werden. 49

50 Organisationsplan des Ministeriums der Justiz SACHSEN-ANHALT Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Bundesratsangelegenheiten, Initiative Mitteldeutschland Minister Curt Becker Ministerium der Justiz Persönlicher Referent des Ministers Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecherin, Koordinierung Internet Staatssekretär Paul Uwe Söker Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Frauenpolitik Abteilung 1 Personal-, Haushalts- und Organisationsangelegenheiten, Liegenschaftswesen und Bauangelegenheiten, Automatisierte Datenverarbeitung, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Zivilrecht und Öffentliches Recht Abteilung 3 Justizvollzug, Sozialer Dienst, Geheimschutzbeauftragter *, Sicherheitsbeauftragter * Abteilung 4 Strafrecht Landesjustizprüfungsamt Referat 101 Personalangelegenheiten der Richter und Staatsanwälte sowie des nichthöheren Justizdienstes Referat 201 Bürgerliches Recht und Nebengesetze, Büchereiwesen Referat 301 Personalangelegenheiten, Organisation sowie Aus- und Fortbildung des Justizvollzuges Referat 401 Strafverfahrensrecht, Recht der Gerichtsverfassung (Strafgerichte) Referat 102 Automatisierte Datenverarbeitung, Projekt HAMISSA Referat 202 Verfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht, Kostenrecht, Vollstreckungsrecht, Aufbauorganisation der Gerichte, Verfassungsrecht Referat 302 Frauen- und Jugendvollzug, Abschiebungshaft, Soziale Betreuung der Gefangenen, Ärztliche Versorgung der Gefangenen Referat 402 Materielles Strafrecht, Jugendstrafrecht, Immunitätsangelegenheiten, Strafvollstreckungs- und Maßregelvollzugsrecht, Datenschutzbeauftragter * Referat 103 Liegenschaftswesen und Bauangelegenheiten der allgemeinen Justizverwaltung und des Justizvollzuges Referat 203 Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht Referat 303 Freiheitsstraf- und U-Haftvollzug, Sozialtherapie, Psychotherapie, Grundsatzangelegenheiten der Sicherheit im Justizvollzug Referat 403 Intern. Rechtshilfe in Strafsachen, Nebenstraf- u. Ordnungswidrigkeitenr., Angelegenheiten der EU im Straf- u. Strafverfahrensr., Antikorruptionsbeauftr. * Referat 104 Beauftragter für den Haushalt *, Haushalts-, Finanzplanungs-, Kassen- und Rechnungswesen, Projekt-, Kosten- und Leistungsrechnung Referat 204 Rechtssetzung, Verkündungswesen, Amtsblattstelle, Gesetzesfolgenabschätzung und Rechtsförmlichkeitsprüfung Referat 304 Haushaltsangelegenheiten des Justizvollzuges, Vollstreckungsund Einweisungspläne, IT im Justizvollzug, Gefangenenarbeitswesen Referat 404 Gnadenrecht, Kriminalprävention, Kriminologie Referat 105 Statistik, Geschäftsgang, Organisation, Allgemeine Justizverwaltungsangelegenheiten Referat 205 Europa- und Völkerrecht, Haushalterische Regelungsfolgenabschätzung Referat 305 Sozialer Dienst der Justiz mit Personalangelegenheiten, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Gemeinnützige Arbeit, Täter- Opfer-Ausgleich, Opferberatung Landesjustizprüfungsamt Referat 106 Personalangelegenheiten des MJ, Organisation MJ, Innerer Dienst Referat 206 Rechtsanwälte und Notare, Ehrenamtliche Richter, Aufbauorganisation der Justizverwaltung Prüfungsabteilung I Ausbildung der Rechtsreferendare, Erste und Zweite juristische Staatsprüfung, Prüfung nichtrichterlicher Dienste Referat 107 Ausbildung des nichthöheren Dienstes, Fortbildung *) dem Staatssekretär unmittelbar unterstellt Prüfungsabteilung II Recht und Koordinierung der Justizausbildung, Prüfungsrecht und Prüfungsverfahrensrecht, Verwaltungsrechtssachen 50

51 Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilgerichte) Oberlandesgericht Naumburg Landgericht Dessau Landgericht Halle Landgericht Magdeburg Landgericht Stendal Amtsgerichte Amtsgerichte Amtsgerichte Amtsgerichte Bernburg Eisleben Aschersleben Burg Bitterfeld Halle-Saalkreis Halberstadt Gardelegen Dessau Hettstedt Haldensleben Osterburg Köthen Merseburg Magdeburg Salzwedel Wittenberg Naumburg Oschersleben Stendal Zerbst Sangerhausen Quedlinburg Weißenfels Schönebeck Zeitz Wernigerode Gerichte der besonderen Gerichtsbarkeit Oberverwaltungsgericht Magdeburg Landessozialgericht Halle Landesarbeitsgericht Halle Finanzgericht Dessau Verwaltungsgerichte Sozialgerichte Arbeitsgerichte Dessau Dessau Dessau Halle Halle Halberstadt Magdeburg Magdeburg Halle Stendal Magdeburg Naumburg Stendal 51

52 Sachsen-Anhalt Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Legende: Landesgrenze Grenze der Zuständigkeit eines Landgerichts Kreisgrenze Sitz eines Oberlandesgerichts Sitz eines Landgerichts Sitz eines Amtsgerichts Sitz einer Zweigstelle eines Amtsgerichts 52

53 Sachsen-Anhalt Amtsgerichte Zuständigkeitsbereiche Legende: Landesgrenze Grenze der Zuständigkeit eines Amtsgerichts Sitz eines Amtsgerichts 53

54 Sachsen-Anhalt Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit Legende: Landesgrenze Grenze der Zuständigkeitsbezirkes Kreisgrenze Sitz eines Oberverwaltungsgerichts Sitz eines Verwaltungsgerichts 54

55 Sachsen-Anhalt Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit Legende: Landesgrenze Grenze der Zuständigkeitsbezirkes Kreisgrenze Sitz des Landessozialgerichts Sitz eines Sozialgerichts 55

56 Sachsen-Anhalt Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit Legende: Landesgrenze Grenze der Zuständigkeitsbezirkes Kreisgrenze Sitz des Landesarbeitsgerichts Sitz eines Arbeitsgerichts 56

57 Sachsen-Anhalt Staatsanwaltschaften Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz der Generalstaatsanwaltschaft Sitz einer Staatsanwaltschaft Sitz der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Halle Sitz der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Magdeburg 57

58 2.4 Ministerium der Finanzen Vom Ministerium der Finanzen werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Landeshaushalt und Finanzplanung, Finanzbeziehungen EU, Kassen- und Rechnungswesen, Allgemeine Gebührenordnung, Kosten- und Leistungsrechnung, neue Steuerungsinstrumente, Personal- und Stellenentwicklung Land, Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht, Vermögens- und wirtschaftspolitische Angelegenheiten, Steuerrecht und steuerliches Verfahrensrecht, Angelegenheiten der steuerberatenden Berufe, Allgemeine Gebührenordnung, Steuerverwaltung, Liegenschaften, Öffentliches Beschaffungswesen Finanzrechenzentrum Interministerielle Geschäftsstelle zur Steuerung der Strukturfonds Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen: Oberfinanzdirektion Magdeburg (OFD) Die Oberfinanzdirektion Magdeburg (OFD) ist als Mittelbehörde der Bundes- und Landesfinanzverwaltung eingerichtet. Im Bereich der Landesverwaltung gliedert sich die OFD in die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung sowie die Landesbauabteilung. Die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung im Bereich der Landesverwaltung übt insbesondere die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt aus. Dem Finanzrechenzentrum der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung obliegt die termin- und qualitätsgerechte Bereitstellung von DV-Verfahren für die Steuer- und Finanzverwaltung des Landes (einschließlich Landeshaushalt) sowie für die Bezügeverwaltung und die Landesbauabteilung des Landesamtes für Straßenbau. Ferner ist der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung die Bezügestelle des Landes Sachsen-Anhalt, die Landeshauptkasse, sowie die EU-Bescheinigende Stelle für Auszahlungen aus den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Abteilung Garantie zugeordnet. 21 Finanzämter (Karte 2.4.1) Im Land Sachsen-Anhalt sind 21 Finanzämter mit Sitz in Bitterfeld, Dessau, Eisleben, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle, (Halle-Nord und Halle-Süd), Köthen, Magdeburg (Magdeburg I und II), Merseburg, Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Sangerhausen, Staßfurt, Stendal, Wernigerode, Wittenberg sowie Zeitz eingerichtet. Den Finanzämtern obliegt insbesondere die Festsetzung und Erhebung der Steuern nach dem Einkommen, dem Ertrag und dem Umsatz. 58

59 Bezügestelle der Oberfinanzdirektion Magdeburg (Karte 2.4.2) Der Bezügestelle der OFD obliegen die Bezügezahlungen für die Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt, die Festsetzung von Beihilfe sowie die Zahlungen an Versorgungsempfänger. Für die Landesbediensteten ist die Bezügestelle Familienkasse für die Kindergeldzahlung. Die Bezügestelle ist zuständig für die Festsetzung von Trennungsgeld, Umzugskosten und Dienstunfallfürsorge. Landeshauptkasse (Karte 2.4.2) Die Landeshauptkasse nimmt die Kassengeschäfte für alle Dienststellen des Landes mit Ausnahme der Kassengeschäfte im Bereich der Steuererhebung wahr. Sie ist auch zuständig für die Vollstreckung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen (ohne Steuerforderungen). Das Ministerium nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über folgende Einrichtungen wahr: Landesbetrieb für Liegenschafts- und Immobilienmanagement (LIMSA) Der Landesbetrieb nimmt die zentrale Eigentümerfunktion des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich des Liegenschafts- und Immobilienmanagements wahr. Ausgenommen hiervon sind die Grundstücksangelegenheiten der Landesstraßen-, Landeswasserstraßen- und der Forstverwaltung sowie das betriebsnotwendige Grund- und Immobilienvermögen der übrigen Betriebe des Landes ( 26 LHO) und der Stiftungen des Landes. Zu den Aufgaben des LIMSA gehören die Verwaltung und Bewirtschaftung des Verwaltungsgrundvermögens sowie des allgemeinen Grundvermögens (z.b. Betriebsführung aller technischen Anlagen, Instandhaltung, Pflege der Außenanlagen etc.), die Vermieterfunktion (Unterbringung der Landesbehörden, Gebäudemanagement) und das Standortmanagement (Grundstücksverkehr und entwicklung). 59

60 Organisationsplan des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Interministerielle Geschäftsstelle zur Steuerung der Strukturfonds (EU-Verwaltungsbehörde) Minister Prof. Dr. Karl Heinz Paqué Ministerbüro / Leitung SACHSEN-ANHALT Ministerium der Finanzen Landesverwaltung Management, / Controlling Staatssekretär Ulrich Köhler Stabsaufgaben/Revision Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte Beauftragte für Frauenpolitik/Gender Mainstreaming Abteilung 1 Zentralabteilung Abteilung 2 Haushaltsabteilung Abteilung 3 Vermögens- u. wirtschaftspolitische Angelegenheiten Abteilung 4 Steuern, Steuerberatungsrecht 11 Organisation, Innere Dienste, ressortübergreifende Verwaltungsreform, 12 Personalreferat, Beauftragte für den Haushalt Epl Informationstechnologie, Koordninierungsstelle HAMISSA (KSH) 14 Tarifreferat 15 Finanzielles öffentliches Dienstrecht, Justitiariat, Finanzverfassung 21 Gesamthaushalt, Finanzplanung, Epl NHK Neue Steuerungsinstrumente, Haus- Haltsrecht, Kassenwesen 22 Haushalt für MK 23 Haushalt für MS, Staatlicher Hochbau Epl. 20, 24 EU-Angelegenheiten, Haushalt MJ und MF, Sondervermögen, Beauftragte/r Epl. 53 und Stellen- und Personalausgabenhaushalte, Haushalt für LT, Stk, LRH, Öffentliches Beschaffungswesen 31 Beteiligungen, Landesstiftungen, LIMSA 32 Sparkassenaufsicht, Öffentliches Bankenwesen 33 Kreditmanagement 34 Bürgschaften, Finanzierungshilfen 35 Kommunale Finanzbeziehungen, Steuerschätzung, Finanzpolitik 36 Bund-Länder-Finanzbeziehungen 41 Allgemeines Abgabenrecht, Steuerberatungsrecht, VerkehrSt, Betriebsprüfung, Steuerfahndung 42 EinkommenSt, LohnSt, KirchenSt, Vermögensbildung 43 KörperschaftsSt, GewerbeSt, EinkommSt, Gebührenrecht, Internationales Steuerrecht 44 UmsatzSt, VerbrauchSt, ErbschaftSt, GrundSt, Investitionszulage 45 Organisation/Automation der Steuerverwaltung, FRZ 26 Haushalt für MI, MBV 27 Haushalt für MLU, MW 60

61 Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Ministeriums der Finanzen Oberste Bundesbehörde Bundesministerium der Finanzen Oberste Landesbehörde Ministerium der Finanzen Dienst- und Fachaufsicht Obere Landesbehörden Besitz- und Verkehrssteuerabteilung Oberfinanzdirektion Finanzrechenzentrum Bundesvermögensabteilung Landesbetrieb für Liegenschafts- und Immobilienmanagement (LIMSA) Bezügestelle Landeshauptkasse EU-bescheinigende Stelle Untere Landesbehörden 21 Finanzämter 61

62 Sachsen-Anhalt Finanzverwaltung Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz der Oberfinanzdirektion Sitz eines Finanzamtes 62

63 Sachsen-Anhalt Landeshauptkasse, Bezügestelle und LIMSA Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz der Landeszentralkasse Sitz der Bezügestelle Außenstelle der Bezügestelle Sitz LIMSA Niederlassungen LIMSA Halle (Saale) 63

64 2.5 Ministerium für Gesundheit und Soziales Vom Ministerium für Gesundheit und Soziales werden hauptsächlich folgende Aufgaben bzw. Zuständigkeiten wahrgenommen: Altenheime, Altenpolitik, Ambulante medizinische Versorgung, Apothekenwesen, Arzneimittelwesen, Arbeitsschutz, Behindertenpolitik, Bestattungswesen, Bioethik und Recht, Betriebliche Gesundheitsförderung, Familienhilfe, Familienförderung, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Koordination innerhalb der Landesregierung, Frauenförderung, Frauenfördergesetz, Gesundheitliche Belange der Gentechnologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Gesundheitsziele, Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Heilberufe und Fachberufe des Gesundheitswesens, soziale Berufe, Heimaufsicht und gesetz, Hygiene, Jugendschutz, Kammern für Humanheilberufe, Kinder-, Jugendhilfe, Krankenhausplanung und -finanzierung, Krebsregister, Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge, soziales Entschädigungsrecht, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Fleischhygiene, Maßregelvollzug, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Pflegesätze und leistungsgerechte Entgelte, Pflegekosten, Prävention, Präventionsgesetz, Private Pflegeversicherung, 64

65 Psychisch Kranke, Rettungswesen, Soziale Betreuung von Behinderten, Sozialhilfe, Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflegeversicherungen), Sport, Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe, Verbraucheraufklärung, Verbraucherschutz, Wohlfahrtspflege. Landesbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt im Ministerium für Gesundheit und Soziales Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik Ausländerbeauftragter der Landesregierung Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen Kinderbeauftragte Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen: Landesamt für Verbraucherschutz (Karte 2.5.1) Sozialagentur Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) wurde auf Beschluss der Landesregierung vom in Bekanntmachung des MS vom und gem. Runderlass des MS, MI und MLU vom aus Teilen des Landesuntersuchungsamtes für Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz und des Landesamtes für Arbeitsschutz sowie den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern errichtet. Das LAV wird mit Wirkung vom als Landesbetrieb gemäß 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt geführt. 65

66 Das LAV ist für die Fachbereiche 2 Hygiene, 3 Lebensmitteluntersuchungsamt und 4 Veterinäruntersuchungsamt für ganz Sachsen-Anhalt zuständig. Der Fachbereich 5 Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit ist ebenfalls für ganz Sachsen-Anhalt zuständig, für bestimmte Aufgaben ergibt sich eine örtliche Zuständigkeit der Regionalbereiche der Gewerbeaufsicht, die aus der Karte ersichtlich ist. Das Landesamt für Verbraucherschutz nimmt folgende Aufgaben war: Fachbereich Hygiene - Fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Gefahrenabwehr/Seuchenbekämpfung - Fachliche Leitstelle für die Überwachung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten - Fachliche Leitstelle für die Aufklärung von Erkrankungsgeschehen und Beratungsstelle in Bezug auf Fragen gesunder Lebens-, Wohn- und Umweltbedingungen der Bürger (Umwelthygiene, Umweltmedizin) - Beratung und Unterstützung der Gesundheitsämter bei Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention, etwa beim Impfschutz der Bevölkerung und der Gesundheitsverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben und Investitionen - Hygienische, umweltmedizinische, mikrobiologische Untersuchungen - Trink- und Badewasseruntersuchungen/-hygiene - Arzneimitteluntersuchungen - Krankenhaushygiene - Ansprechpartner, Koordinator und Anlaufstelle für die erforderliche Handlungsfähigkeit des Landes bei bioterroristischen Anschlägen durch Vorhalten von Kapazitäten auf dem Gebiet der Infektionsepidemiologie einschließlich entsprechender Laboruntersetzung - Fortbildungsstätte für die Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit und Soziales). 66

67 Fachbereich Lebensmitteluntersuchungsamt - Untersuchung der im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsüberwachung nach Probeentnahmeplänen gezogenen Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakwaren - Sachverständige Beurteilung der untersuchten Proben - Untersuchung und sachverständige Beurteilung von Produkten des Weinrechts - Organisation und Durchführung des Lebensmittelmonitoring - Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sachgebiet Fachbereich Veterinäruntersuchungsamt - Morphologische, mikrobiologische, virologische, molekularbiologische und parasitologische Untersuchungen an Materialien von lebenden oder verendeten Haus- und Wildtieren zur Tierseuchenüberwachung bzw. feststellung auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes - Untersuchungen zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) - Monitoringuntersuchungen zu pharmakologisch wirksamen Substanzen und anderen Rückständen und Umweltkontaminaten - Mikrobiologische Untersuchung von Fleisch und Geflügelfleisch sowie die Mastitisdiagnostik auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - Bearbeitung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen und zur Einhaltung von Nutztierhaltungsnormen durch die Task Force-Tierseuchenbekämpfung LSA Fachbereich Amt für Arbeitsschutz und Technische Sicherheit - Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes in den Unternehmen, u.a. zu den Gebieten - Betriebliche Arbeitsschutzsysteme, betriebliche Gesundheitsförderung und medizinischer Arbeitsschutz - Technikgestaltung und Arbeitsverfahren - Arbeitsgestaltung, Fragen der Ergonomie - Chemische, physikalische, biologische und psychische Belastungen und Beanspruchungen 67

68 - Schutz besonderer Personengruppen, wie Mütter, Jugendliche, Kinder und Heimarbeiter - Arbeitszeitgestaltung, insbesondere beim Fahrpersonal - Produktsicherheit, sichere Gestaltung technischer Geräte und Medizinprodukte - Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten/Verbrauchern zu den vorstehenden Themen - Marktüberwachung im Sinne des Verbraucherschutzes Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt (LHO-Betrieb) Durch Beschluss der Landesregierung vom wurde die Sozialagentur des Landes Sachsen Anhalt als Landesbetrieb gemäß 26 Abs. 1 der Landeshauhaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt Anhalt mit Wirkung vom errichtet. Der Sitz der Sozialagentur ist Halle, Anschrift : Sozialagentur LSA, Neustädter Passage 15, Halle. Die Sozialagentur erfüllt als eine Behörde des überörtlicher Trägers der Sozialhilfe die in der Verordnung über die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe (HeranzVO-BSHG) vom 24. Juni 2004 (GVBl. LSA S. 354) und im Erlass dem Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom Az.: /100 (MBl. LSA S. 330) über die Errichtung der Sozialagentur Sachsen- Anhalt festgelegten Aufgaben. Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Sozialhilfe zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt. Die Sozialagentur übt die Fach- und Rechtsaufsicht sowie die Steuerungsfunktion zur Sicherung eines einheitlichen Vollzuges gegenüber den herangezogenen Gebietskörperschaften aus. Der LHO-Betrieb sichert, in Zusammenhang mit dem erweiterten Umfang der Heranziehung, die Aufgabenerledigung ohne Brüche ab 01. Juli Außerdem werden durch die in einem LHO- Betrieb übliche kaufmännische Buchführung bereits Elemente installiert, die den Übergang in eine GmbH erleichtern. Die Übergangszeit kann zur Vorbereitung der GmbH, einschließlich der Lösung der rechtlichen, steuerlichen, personalrechtlichen und organisatorischen Probleme, genutzt werden. Die Sozialagentur führt alle Informationen zusammen und sichert die Steuerung der Transfermittel im Bereich des üötrsh und die Kostenkontrolle mit einem Minimum an Overheadkosten gegenüber dem Istzustand. Neben der Steuerung hat die Sozialagentur folgende Aufgaben: - Sie nimmt die Fach- und Rechtsaufsicht über die hgk en wahr, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten und gibt dazu die entsprechenden Vorgaben. - Sie übernimmt die zentral durchzuführenden Aufgaben (z. B. Grundsatzfragen, rechtliche Vertretung vor Gerichten, Pflegesatzverhandlungen, Vertretung in der Kommission K93, Widerspruchsstelle u.a.m.). - Sie realisiert die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hgk en zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung. - Sie wird ein einheitliches Sozialhilfecontrolling durchführen. - Sie betreibt den rehabilitations-pädagogischen Fachdienst. - Sie ist Widerspruchsstelle. - Sie vertritt das Land Sachsen-Anhalt in bundesweiten Gremien des üötrsh (z. B. BAGüS). 68

69 Die Sozialagentur nimmt die Aufgaben des Landes Sachsen-Anhalt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe wahr, sofern die Aufgaben nicht durch Erlass MS vom (MBl. LSA Nr. 26/2004) dem Ministerium vorbehalten oder durch die Landkreise und kreisfreien Städte nach 5 der Heranziehungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen sind. Zukünftige Veränderungen der Aufgaben regelt das Ministerium. Landesverwaltungsamt Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales arbeiten im Landesverwaltungsamt folgende Organisationseinheiten: Abteilung 2 Bau und Ordnung Referat 203-Verbraucherschutz, Veterinärwesen - Grundsatzangelegenheiten der Fachaufsicht über die unteren Veterinärbehörden und Behörden der Lebensmittelüberwachung - Ausbildung, Prüfung, Fortbildung - Tierseuchenbekämpfung, Ein-, Durch- und Ausfuhrangelegenheiten - Tierimpfstoffwesen - Viehkennzeichnung und registrierung - Tierkörperbeseitigung - Tierärztliches Arzneimittelwesen, Fütterungsarzneimittel - Tierärztliche Tierzuchtangelegenheiten - Futtermittelangelegenheiten - Tierschutz - Allgemeiner Tiergesundheitsschutz - Fleischhygiene - Geflügelfleischhygiene - Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsüberwachung, Verbraucherschutz - Weinüberwachung - Hufbeschlagwesen - Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz im Rahmen der zivilen Verteidigung, des Katastrophenschutzes und der Ernährungssicherstellung Abteilung 3 Wirtschaft und Kommunales Referat 313-Sport - Grundsatzangelegenheiten - Zusammenarbeit mit Landessportbund, Sportverbänden und Vereinen - Zusammenarbeit mit Leistungszentren und Sportspezialschulen - Sport- und Sportstättenförderung - Aus- und Fortbildung Abteilung 6 Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung 69

70 Referat 601- Jugend - Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss - Fortbildung - Jugendhilfeplanung - Unterhaltsvorschussgesetz - Informations- und Öffentlichkeitsarbeit - Kinder- und Jugendhilfestatistik, Berichtswesen in Verbindung mit der Jugendhilfeplanung - Umsetzung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als Träger der freien Jugendhilfe - Bearbeitung der Förderbereiche zur Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Konzeptentwicklung und Fachberatung für Projekte in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Beratung der Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Fachspezifische überörtliche Jugendhilfeplanung für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Fortbildung - Grundsatzangelegenheiten im Bereich der internationalen Jugendbegegnung Referat 602-Familie und Frauen - Zentrale Adoptionsstelle - Familienförderung - Erstattung von Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe - Hilfen zur Erziehung/Betriebserlaubnisverfahren - Frauenförderung - Überörtliche Jugendhilfeplanung für die Aufgaben des Referates Familie und Frauen - Fortbildung im Rahmen der Aufgaben des Referates Familie und Frauen - Statistik/ jährliche Meldungen im Bereich Hilfen zur Erziehung, Adoption - Berichtswesen und Beschlussvorlagen für den Landesjugendhilfeausschuss, für das Ministerium, Veröffentlichung von Fachbeiträgen zur Entwicklung der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung und der Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Referat 603-Kindertagesstätten - Modellprojekte - Fortbildung und Fachtagungen für sozialpädagogische Fachkräfte, freie und öffentliche Träger - Bedarfs- und Entwicklungsplanung - Statistik Kindertageseinrichtungen/jährliche Personal- Platzzahlmeldung - Betriebserlaubnisverfahren/Aufsicht - Fachberatung der Träger und sozialpädagogischer Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der freien Träger - Bau- und Einrichtungskosten/Kostenpauschalen für Kindertageseinrichtungen - Berichtswesen und Beschlussvorlagen für den Landesjugendhilfeausschuss, für Ministerium und Veröffentlichung von Fachbeiträgen zur Entwicklung von Kindertageseinrichtungen - Förderung von Investitionen für Jugendeinrichtungen, Familienzentren, Einrichtungen der Erziehungshilfe, Frauenzentren und Frauenhäuser Referat 604-Gesundheit - Leitender Arzt der Versorgungsverwaltung - Versorgungs- und sozialmedizinische Begutachtung - Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden in Sachsen-Anhalt 70

71 - Widerspruchsbearbeitung für Bescheide der unteren Gesundheitsbehörden in Sachsen-Anhalt gemäß 73 Abs. 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - Prüfungsausschussvorsitz für Gesundheitsfachberufe - Ärztliche Querschnittsaufgaben Referat 605-Arzneimittel und Apothekenwesen - Arzneimittelgesetz (AMG) - Transfusionsgesetz (TFG) - Apothekengesetz (ApG) - Betäubungsmittelgesetz (BtmG) - Heilmittelwerbegesetz (HWG) - Expertenfachgruppen (EFG) - Mitglied in der GLP-Kommission LSA - Qualitätssicherung (QS) Referat 606-Heimaufsicht, Rettungsdienst - Ergänzende Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes - Geschäftsstelle der AG 20 nach 20 HeimG - Durchführung der Aufgaben nach dem Heimgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen (HeimMitwirkV, HeimMindBauV, HeimPersV und HeimsicherungsV) - Förderung von Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke - Förderung von Projekten der Suchtkrankenhilfe und Suchprävention - Förderung von Projekten zu Wiedereingliederung psychisch Kranker - Förderung der Landesstelle für Suchtfragen Referat 607-Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - Akademische Gesundheitsberufe und Heilpraktikerangelegenheiten - Durchführung der Approbationsordnungen für Ärzte, Apotheker und Zahnärzte - Gesundheitsfachberufe Referat 608-Integrationsamt - Leitung des Integrationsamtes - Grundsatzangelegenheiten SGB XI/Öffentlichkeitsarbeit - Weiterentwicklung und Betreuung der IT-Verfahren - Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen - Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Fachdienste, Rechtsangelegenheiten - Durchführung SGB IX Kündigungsschutz/begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Widerspruchsausschuss Referat 609-Landesversorgungsamt Grundsatzangelegenheiten - des sozialen Entschädigungsrechts einschließlich der Anhanggesetze und der Kriegsopferfürsorge - des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) - des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen - Anhalt - des Bundeserziehungsgeldgesetzes - Rechtsbehelfs- und rechtsmittelverfahren - Schadensersatzangelegenheiten aufgrund von gesetzlichen Forderungsübergängen im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts bzw. in Angelegenheiten nach dem Gesetz über das Blindenund Gehörlosengeld im Land Sachsen - Anhalt 71

72 - Erstattung von Fahrgeldausfällen im öffentlichen Personenverkehr Referat 610-Versorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht - Durchführung des sozialen Entschädigungsrechts: Gesetze, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären - Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferversorgung), Anhanggesetze (Gewaltopferentschädigung, Versorgung Impfgeschädigter, politisch anerkannter Häftlinge, ehemaliger Wehrdienst- /Zivildienstleistender) - Heil- und Krankenbehandlung / Orthopädische Versorgung - Kriegsopferfürsorge (KOF) - Entschädigungsleistungen nach dem Anti D Hilfegesetz (AntiDHG)+ - Gewährung von Kapitalentschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) - Unterstützungsleistungen für Bürger der ehemaligen DDR bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen nach dem Unterstützungsabschlussgesetz (UntAbschlG) Referat 611-Versorgungsamt - Schwerbehindertenrecht - Durchführung des SGB IX Feststellung des Vorliegens einer Behinderung, des Grades der Behinderung sowie von Nachteilsausgleichen - Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt - Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen sowie Entschädigung Dritter für Aufwendungsersatz Referat 612-Bundeserziehungsgeld, Soziales - Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) - Durchführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Angelegenheiten des Bundeserziehungsgeldgesetzes und nach dem Pflegeversicherungsgesetz - Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung anerkannter Betreuungsvereine - Finanzhilfe des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Richtlinie zur Verwendung von Mitteln der Konzessionsabgabe - Zuschüsse für die Landesseniorenvertretung LSA - Zuschüsse für die Landesarbeitsgemeinschaft Aktiv in den Vorruhestand Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sind folgende Landesbeauftragte angesiedelt: Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik Die Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr: - die Beratung der Landesregierung in Angelegenheiten der Frauen und Gleichstellungspolitik 72

73 - die Initiierung von Konzepten, Maßnahmen und Programmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern - die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in der Landesverwaltung - die Interessenvertretung von von Diskriminierung betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bei besonderen Problemlagen - der Kontakt zu den Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene - die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Arbeitgebern und in der Gleichstellungspolitik tätigen Organisationen, Berufsverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen - Information und Vernetzungsaktivitäten Ausländerbeauftragter Der Ausländerbeauftragte nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr: - Mitwirkung bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Kabinettsvorlagen und Petitionen im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches - Vermittlung zwischen Behörden, Vereinen und Betroffenen - Enge Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden der Ausländersozialarbeit - Förderung der Arbeit der Vereine und Verbände der Ausländersozialarbeit - Entwicklung von Initiativen zum Ausbau des Netzes der interkulturellen Zusammenarbeit - Öffentlichkeitsarbeit gegen Vorurteile, Aufklärung über Hintergründe der Zuwanderung - Werbung für Toleranz und Weltoffenheit Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen Der Behindertenbeauftragte nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr: - Ansprechpartner für alle behinderten Bürgerinnen und Bürger - Bindeglied zwischen behinderten Menschen und Verwaltung - Mittler zwischen behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden, Politik und öffentlicher Verwaltung 73

74 - Beratung der Landesregierung in allen Fragen behinderter Menschen und Unterbreitung von Vorschlägen zur besseren Integration Behinderter in Arbeit und Gesellschaft. - Beteiligung an Verfahren der Gesetz- und Verordnungsgebung im Zahmen seiner Zuständigkeiten - Wahrnehmung des Vorsitzes und der Geschäftsführung des Behindertenbeirates - Leitung des beim Sozialministerium eingerichteten Runden Tisches für behinderte Menschen Kinderbeauftragte Die Kinderbeauftragte nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr: - die Bekanntmachung der UN-Kinderrechtekonvention - die Mitarbeit an der Schaffung einer kinderfreundlichen Umwelt - den Blick aus der Sicht der Kinder auf Gesetzesvorhaben und Maßnahmen der Landespolitik - die Anregung der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Politik, insbesondere in der Kommunalpolitik - die Stärkung der Position der Kinder z.b. bei der Geltendmachung ihrer Rechte durch Rechtsberatung oder den Anwalt des Kindes Beratung der Landesregierung in allen Kinder betreffenden Fragen - die Anregung konkreter Maßnahmen der Kinderpolitik - Ansprechpartnerin für Kinder und diejenigen, die sich um ihr Wohl bemühen 74

75 S 1 Stab S 11 Pressesprecherin/Öffentlichkeitsarbeit S 12 Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten S 13 Europaangelegenheiten/ Konferenzen S 14 Controlling/Aufgabenkritik/ Projektmanagement Minister Gerry Kley Staatssekretärin Bärbel Freudenberg-Pilster Organisationsplan des Ministeriums für Gesundheit und Soziales M 1 Ministerbüro M 2 Koordinator S 2 Umsetzung und Weiterentwicklung S 21 Familienkonzept S 22 Gender-Mainstreaming-Konzept S 3 HGB S 41 Geschäftsstelle S 4 Beauftragte Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik Ausländerbeauftragter Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen Kinderbeauftragte Landesverwaltung Abteilung 1 Service Abteilung 2 Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung 3 Soziales und Sport Abteilung 4 Familie und Frauen Referat 11 Innerer Dienst, EDV Referat 21a Grundsatzangelegenheiten des Gesundheitswesens, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Hygiene Referat 24 Verbraucherberatung, Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz Referat 31 Sozialhilfe Referat 41 Familie Referat 12a Personal Referat 21b Psychiatrie, Suchtprävention, Maßregelvollzug Referat 25a Geräte- und anlagenbezogener Arbeitsschutz, Koordination von Länderangelegenheiten Referat 32a Menschen mit Behinderungen Referat 42 Frauen und Gleichstellung Referat 12b Organisation Referat 22a Medizinische Angelegenheiten, Gesundheitsvorsorge, -ziele, -berichterstattung Referat 25b Stoffbezogener Arbeitsschutz, Medizinprodukte und Arbeitsstätten Referat 32b Sozialpolitisches Gesamtkonzept, Abteilungskoordination Referat 43 Jugend Referat 13 Haushalt, Interne Revision Referat 22b Rechtsangelegenheiten, Heilberufe, Rettungswesen; Arzneimittelwesen Referat 26a Überwachung tierischer Lebensmittel, Fleischhygiene Referat 33 Kranken- und Pflegeversicherung Referat 44 Senioren 75 Referat 14 Justitiariat, Beteiligungsverwaltung, Prüfamt Referat 23 Wirtschaftliche Fragen des Gesundheitswesens, Krankenhauspflegesätze, - planung, Bauplanung, Finanzierung Referat 26b Überwachung pflanzlicher Lebensmittel, Bedarfsgegenstände Referat 34 Rehabilitation und Rente Referat 45 Kinder

76 Organisationsplan des Landesamtes für Verbraucherschutz Präsident/in Stabsstelle Landesverwaltung Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 Fachbereich 4 Fachbereich 5 Verwaltung Hygiene Lebensmittelsicherheit Veterinärmedizin Arbeitsschutz (Halle) (Magdeburg) (Halle) (Stendal) (Dessau) Dezernat 11 Dezernat 21 Dezernat 31 Dezernat 41 Dezernat 51 Personal, Recht, Verwaltung Gesundheits- und Hygienemanagement Tierische Lebensmittel Morphologische und mikrobiologische Tierseuchendiagnostik Technischer und sozialer Arbeitsschutz Dezernat 12 Dezernat 22 Dezernat 32 Dezernat 42 Dezernat 52 Wirtschaftliche Angelegenheiten Umwelt- und Wasserhygiene Pflanzliche Lebensmittel Virologische Tierseuchendiagnostik Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Dezernat 13 Informationsmanagement Dezernat 23 Medizinische Mikrobiologie Dezernat 33 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände, Kontaminanten Dezernat 43 Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung Dezernat 53 Gewerbeaufsicht Regionalbereich West Dezernat 24 Dezernat 44 Dezernat 54 Arzneimittelprüfstelle Fleisch- und Milchhygiene Gewerbeaufsicht Regionalbereich Ost Dezernat 45 Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Regionalbereich Mitte Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Regionalbereich Nord Dezernat Gewerbeaufsicht Regionalbereich Süd

77 Organigramm der Sozialagentur Sachsen-Anhalt Landesverwaltung Servicekraft Geschäftsführer Stellv. Geschäftsführer Geschäftsbereich 1 Geschäftsbereich 2 Geschäftsbereich 3 Geschäftsbereich 4 Geschäftsbereich 5 Service Pflegesätze Fachservice Justitiariat Fachplanung Rehapädagogischer Fachdienst Zentrale Sachbearbeitung 77

78 Oberste Landesbehörde Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt Nachgeordnete Behörden des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Gesundheit und Soziales Landesverwaltung Obere Landesbehörden Referat 203 Verbraucherschutz* Referat Sportangelegenheiten** Landesverwaltungsamt Referate Versorgung und Soziales** Untere Landesbehörden Sonstige Einrichtungen Landesamt für Verbraucherschutz (LHO-Betrieb) Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt (LHO-Betrieb) * Fachaufsicht bei MS und MLU ** Fachaufsicht bei MS 78

79 Sachsen-Anhalt Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt Gewerbeaufsicht in Sachsen-Anhalt Legende: Landesgrenze Grenze des Zuständigkeitsbezirks eines Regionalbereiches der Gewerbeaufsicht Kreisgrenze Sitz des Landesamtes für Verbraucherschutz Sitz eines Fachbereiches des Landesamtes für Verbraucherschutz Sitz eines Regionalbereiches der Gewerbeaufsicht Landesverwaltungsamt (Verbraucherschutz) 79

80 2.6 Kultusministerium Vom Kultusministerium werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Allgemeine Bildung, Berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Lehrerbildung, Schulgestaltung, Schulverfassung, Schulentwicklungsplanung, Schulbauförderung, Hochschulen, Studentenwerke, Hochschulbibliotheken, Hochschulzulassung, Hochschulrecht, Studienangebote, Studien- und Prüfungswesen, Koordinierung der Forschungsförderung, Forschungseinrichtungen, Denkmalpflege, Kunst und Kultur, Bibliothekswesen, Kirchenangelegenheiten. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Karte 2.6.4) Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Karte 2.6.4) Burg Giebichenstein - Hochschule für Kunst und Design Halle (Karte 2.6.4) 4 Fachhochschulen (Karte 2.6.5) Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle Theologische Hochschule Friedensau Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung Landesverwaltungsamt/ 2 Staatliche Seminare für Lehrämter 2 Studentenwerke 5 Gymnasien in Landesträgerschaft (Karte 2.6.1) 5 Sonderschulen in Landesträgerschaft (Karte 2.6.2) 17 Stiftungen - Stiftung Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg des Kollegialstifts Zeitz (Domstifter) - Stiftung Bauhaus Dessau - Kulturstiftung Dessau-Wörlitz - Franckesche Stiftung - Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt 80

81 - Stiftung Schulpforta - Stiftung Leucorea - Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt - Stiftung Kloster Michaelstein - Kloster Bergesche Stiftung - Stiftung Kloster Unserer Lieben Frauen - Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt - Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa - Leibniz-Institut für Neurobiologie - Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie - Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung - Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt Aufgabenbeschreibung Denkmalfachamt Denkmalfachamt ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte). Das Landesamt ist zuständig für die Betreuung des Bestandes an Kulturdenkmalen im Land auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes LSA. Dies beinhaltet den Schutz, den Erhalt, die Pflege und die wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmale einschließlich ihrer Umgebung und die Sammlung, Erfassung, Bewahrung und Präsentation von archäologischen Kulturdenkmalen im Landesmuseum für Vorgeschichte sowie die Vermittlung und Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse zur Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für die Belange von Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archäologie. Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer spezifischen Aufgabenstellung der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung und künstlerische Vorhaben sowie durch Lehre, Studium, Weiterbildung und Kunstausübung. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Fachhochschulen dienen den angewandten Wissenschaften und widmen sich entsprechen anwendungsbezogenen Lehre-, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Den Kunsthochschulen obliegen die Pflege und Weiterentwicklung der Künste und 81

82 ihrer Grundlagenwissenschaften. Sie dienen der Vermittlung künstlerischer und kunstwissenschaftlicher Fähigkeiten und bereiten auf kunstpädagogische Berufe vor. Die Hochschulen haben die ständige Aufgabe, im Zusammenwirken mit den zuständigen staatlichen Stellen Inhalte und Formen von Lehre und Studium hinsichtlich neuer Entwicklungen in Wissenschaft, Forschung, Technik, Kultur sowie in der beruflichen Praxis zu überprüfen und fortzuführen. Die Hochschulen dienen auch dem weiterbildenden Studium, bieten Weiterbildungsmöglichkeiten an und beteiligen sich an Weiterbildungsveranstaltungen anderer Institutionen. Sie fördern die Weiterbildung ihres Personals. Die Hochschulen führen im Rahmen ihres Weiterbildungsangebotes Umschulungsmaßnahmen, insbesondere für Hoch- und Fachhochschulabsolventen, durch. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die Hochschulen untereinander und mit anderen Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie mit Partnern der Wirtschaft zusammenarbeiten und so die Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse im gesellschaftlichen Leben und in der beruflichen Praxis sowie in der praxisorientierten Umweltbildung fördern. Die Hochschulen fördern entsprechend ihrer spezifischen Aufgabenstellung den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs. Sie wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern hin. Lkt Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe in diesen Bereichen werden unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt. Darüber hinaus ergreifen die Hochschulen Maßnahmen zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen von Wissenschaftlerinnen, sonstigen weiblichen Beschäftigten und Studentinnen und zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden und an ihrer sportliche und kulturelle Selbstbetätigung mit. Sie berücksichtigen insbesondere die besonderen Probleme von Studierenden mit Kindern und die besonderen Bedürfnisse, den Fürsorge- und Betreuungsaufwand Behinderter und chronisch kranker Studierender sowie von behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten. Die Hochschulen fördern die internationale, insbesondere die europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich. Sie fördern den Austausch mit ausländischen Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse der ausländischen Studierenden. 82

83 Die Hochschulen unterrichten die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie berichten regelmäßig über Lehrangebote und Forschungsergebnisse. Sie unterrichten laufend ihre Mitglieder über Angelegenheiten, die der hochschulpolitischen Willensbildung unterliegen. Sie begutachten und bewerten mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung und -sicherung in regelmäßigen Abständen die Erfüllung ihrer Aufgaben (Selbstevaluation). Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen haben die Pflicht, hierbei mitzuwirken. Auf der Grundlage der Ergebnisse der internen Evaluation führt eine vom Land und von den Hochschulen unabhängige und wissenschaftsnahe Einrichtung eine weitere Begutachtung und Bewertung der Hochschulen durch (externe Evaluation). Die Evaluationsergebnisse werden veröffentlicht. Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung (LISA) Das Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung ist als eine dem Kultusministerium nachgeordnete Einrichtung für die Schul- und Curriculumentwicklung, die landesweite Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und die Medienangelegenheiten im Schulbereich zuständig. Zu den wesentlichen Aufgaben im LISA gehören: - Erarbeitung, Erprobung und Begleitung von Rahmenrichtlinien und Begleitmaterialien, - Durchführung, Begleitung und Evaluation von Schul- und Modellversuchen, - Lehrerfortbildung für Funktionsträger und Fortbildungsmöglichkeiten zur Unterstützung der regionalen und schulinternen Fortbildung, - Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung zu speziellen Fächern oder Fachrichtungen der berufsbildenden Schulen und Sonderschulen, - Anerkennung von Veranstaltungen weiterer Träger der Lehrerfortbildung, - Entwicklung von Medienkompetenzkonzepten für Schule und Unterricht, - Entwicklung und Produktion von Lehr- und Lernmitteln, - Mediensammlung, Medienempfehlung und Medienvertrieb, - Erstellen der Aufgaben für die schriftliche Abiturprüfung. 83

84 Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes Schulbehörden sind das Kultusministerium als oberste Schulbehörde und das Landesverwaltungsamt. Zur staatlichen Schulaufsicht gehören die Planung, Ordnung und Entwicklung des Schulwesens. Die Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft ergeben sich aus Artikel 7 des Grundgesetzes. Zur staatlichen Schulaufsicht gehören die Planung, Ordnung, Entwicklung und Evaluation des Schulwesens. Die Schulbehörden haben die Entwicklung des Schulwesens zu planen und zu gestalten sowie die Schulen und Schulträger zu beraten. Sie evaluieren die Ergebnisse schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit und nutzen die Ergebnisse für ihre Beratungstätigkeit. Sie nehmen die Aufgaben der schulpsychologischen Beratung wahr. Die Schulbehörden haben darauf hinzuwirken, dass das Schulwesen den geltenden Vorschriften entspricht. Die Schulbehörden üben die Dienst- und Fachaufsicht aus. Sie haben die Aufgabe der Beratung und Unterstützung der Schulen für deren pädagogische und organisatorische Entwicklung; sie fördern die Selbständigkeit der Schulen in ihrer Arbeit und evaluieren deren Ergebnisse. Hierüber berichten sie regelmäßig dem Kultusministerium. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Verwaltung und Unterhaltung der Schulen durch die Schulträger aus. Landesverwaltungsamt/Staatliche Seminare für Lehrämter Die Staatlichen Seminare für Lehrämter nehmen folgende Aufgaben wahr: - Planung, Koordinierung, Durchführung und Auswertung der pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Sonderschulen sowie den berufsbildenden Schulen; - Planung, Koordinierung, Durchführung und Auswertung der schulpraktischen Ausbildung; - Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Zweiten Staatsprüfung; - Zusammenarbeit mit den lehrerausbildenden Universitäten und Hochschulen; - Unterstützung der Schulen im Rahmen der regionalen Fortbildung. Gymnasien in Landesträgerschaft Die Gymnasien in Landesträgerschaft sind Schulen mit genehmigten inhaltlichen Schwerpunkten. Das Land ist für diese Schulen von besonderer Bedeutung nach 65 Abs. 4 Schulgesetz der Schulträger. Die Gymnasien ermöglichen begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern des 84

85 Landes eine vertiefte schulische Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, sprachlichen, musisch-künstlerischen oder sportlichen Bereich. Neben dem Regelunterricht mit den Inhalten und Zielen nach den Rahmenrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt werden vertiefende und ergänzende Lerninhalte im jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkt vermittelt. Dafür werden zusätzliche Unterrichtsstunden bereit gestellt. Wegen des landesweiten Einzugsbereiches verfügen alle Schulen über ein angeschlossenes Wohnheim. Die grundständigen Angelegenheiten des Schulträgers (Fragen der Haushalts-, Investitions- und Bauplanungen sowie die personelle Ausstattung der Schulen) nimmt das Kultusministerium direkt wahr. Die verwaltungsfachliche Betreuung sowie die personelle Umsetzung ist weitestgehend dem Landesverwaltungsamt übertragen worden. Sonderschulen in Landesträgerschaft Bei den Sonderschulen in Landesträgerschaft übernimmt das Land die Aufgaben des Schulträgers und die inhaltlich-organisatorischen Aufgaben zur Absicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulen. Die inhaltlich-organisatorischen Aufgaben sind weitestgehend dem Landesverwaltungsamt übertragen worden. Die Aufgaben des Schulträgers werden vom Kultusministerium direkt übernommen. Dazu gehören insbesondere alle Haushaltsfragen, die Ausstattung der Gebäude (z.b. mit Schulmöbeln u.a.), die baulichen Erfordernisse (wie Instandhaltung, Um-, An- oder Ausbau nach behindertenspezifischen Gesichtspunkten u.ä.), die personelle Ausstattung der Schulen, die Bereitstellung der erforderlichen Lehr- und Lernmittel. Sollten Schülerinnen und Schüler dieser Sonderschulen eine weiterführende Schule zum Erwerb des Abiturs besuchen wollen, übernimmt das Kultusministerium die dazu erforderlichen Verwaltungsprozesse. Die Sonderschulen in Landesträgerschaft haben einen überregionalen Einzugsbereich. Die Schülerbeförderung wird von den Landkreisen geregelt, in denen die Kinder im Schulpflichtalter ihren Hauptwohnsitz haben. Stiftung Moritzburg (Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt) Die Stiftung Moritzburg in Halle ist das größte Kunstmuseum Sachsen-Anhalts. Sie präsentiert ständige Ausstellungen, Sonderausstellungen und Ausstellungen außerhalb der Moritzburg. Zu den ständigen Ausstellungen gehören: - Kunst des 19. Jahrhunderts Malerei und Grafik - Kunst der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Malerei und Plastik - Glas und Keramik des Mittelalters bis zur Gegenwart - Goldschmiedekunst 85

86 - Keramik Aus der Sammlung des Landesmünzkabinetts Sachsen-Anhalt Die Sammlungen umfassen: Gemälde das Grafische Kabinett Plastiken Kunsthandwerk das Landesmünzkabinett Photografien 86

87 SACHSEN-ANHALT Kultusministerium Organisationsplan des Kultusministeriums Minister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz P RF M Leitungsbüro Pressesprecherin Parl./Kabinettsangelegenheiten, Koordinierung der Gremienarbeit im MK u. EU-/ internat. Angelegenheiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Landesverwaltung Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) Stabsstelle Besondere Angelegenheiten der Lehrerbildung und der Beruflichen Bildung Staatssekretär (Amtschef) Winfried Willems Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Frauenpolitik Staatssekretär Wolfgang Böhm Abteilung 1 Allgemeine und übergreifende Angelegenheiten Abteilung 2 Schulformübergreifende Grundsatzangelegenheiten Abteilung 3 Schulformbezogene Angelegenheiten, Schulaufsicht Abteilung 4 Wissenschaft, Hochschulen und Forschung Abteilung 5 Kultur Referat 11 Organisation, zentrale Angelegenheiten, Informations- und Kommunikationstechnik, Innerer Dienst Referat 21 Grundsatzfragen der Schulentwicklung, Innovationen im Schulbereich, Medien, Bildungsstandards, Schulqualität Referat 31 Grundsatzfragen der Schulaufsicht, Gymnasien, Fachgymnasien, Landesschulen Referat 41 Wissenschaftspolitik, Hochschulplanung, Hochschulstatistik Referat 51 Grundsatzfragen der Kulturpolitik, EU- u. internationale Angelegenheiten, Film, Medien Referat 12 Personalangelegenheiten des MK, Öffentl. Dienstrecht, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht, Personalentwicklung Referat 22 Schulrecht, Schulgesetzgebung, EU- und internationale Angelegenheiten, Gremien und Schulgesetz Referat 32 Grundschulen, Sonderschulen Referat 42 Universitäten, nichtstaatliche Hochschulen Referat 52 Musik, Theater, bildende u. angewandte Kunst Referat 13 Personalangelegenheiten des Geschäftsbereichs, Öffentl. Dienstrecht, Arbeits-, Tarifund Sozialrecht, Personalentwicklung Referat 23 Angelegenheiten der kommunalen Schulträger, Ausstattung von Schulen, Schulentwicklungsplanung Referat 33 Sekundarschulen, Gesamtschulen, Ganztagsbetreuung, Schulverbünde Referat 43 Fachhochschulen Referat 53 Denkmalpflege, Denkmalschutz, Museen, Kulturtourismus Referat 14 Haushalt, Finanzplanung Referat 24 Rahmenrichtlinien, schulform- und flächenübergreifende Themenfelder, Begabtenförderung Referat 34 Berufsschulen, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr Referat 44 Hochschulrecht, Hochschulgesetzgebung, Medizinische Fakultäten Referat 54 Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Traditions- und Heimatpflege, öffentl. Bibliotheken, Literatur Referat 15 Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Kirchenangelegenheiten Referat 25 Lehrerbildung, Schulen in freier Trägerschaft, Ethik- und Religionsunterricht Referat 35 Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachschulen Referat 45 Studienreform, Neue Medien, wissenschaftliche Bibliotheken Referat 55 Stiftungen Referat 26 Erwachsenenbildung, Weiterbildung Referat 36 Prognosen, Statistiken, Bedarfsentwicklung, Schulpsychologischer Dienst Referat 46 Studentische Angelegenheiten, Hochschulzugang, Hochschulkapazität, Ausbildungsförderung, Studentenwerke Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Referat 47 Hochschulbauplanung, Studentenwohnraumförderung 87 Referat 48 Forschung und Technologietransfer, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

88 Oberste Landesbehörde Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Kultusministeriums Kultusministerium Landesverwaltung Obere Landesbehörden Landesverwaltungsamt Referat 206 (Denkmalpflege, Denkmalschutz), Referat 311 (Kultur), Abteilung 5 (Schule) Staatliche Seminare für Lehrämter Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) Sonstige Einrichtungen 2 Universitäten 4 Fachhochschulen Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Weiterbildung und 5 Gymnasien in Landesträgerschaft 5 Sonderschulen in Landesträgerschaft Unterrichtsforschung Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein Halle 2 Studentenwerke Theologische Hochschule Friedensau Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle 88

89 Sachsen-Anhalt Gymnasien in Landesträgerschaft Legende: Landesgrenze Grenze des Zuständigkeitsbezirks Kreisgrenze Latina August Hermann Francke Sportgymnasium Halle Sportgymnasium Magdeburg Landesschule Pforta Landesgymnasium für Musik 89

90 Sachsen-Anhalt Sonderschulen in Landesträgerschaft Legende: Landesgrenzen Kreisgrenze Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halberstadt Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Halle Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halle Landesbildungszentrum für Körperbehinderte Halle Sonderschulzentrum Tangerhütte - Schule für Körperbehinderte - Schule für Blinde und Sehbehinderte 90

91 Sachsen-Anhalt Berufsbildende Schulen Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Berufsbildende Schulen 91

92 Sachsen-Anhalt Universitäten/Hochschule für Kunst und Design Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg Burg Giebichenstein- Hochschule für Kunst und Design Halle 92

93 Sachsen-Anhalt Fachhochschulen Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz einer Fachhochschule weitere Standorte der FHS Anhalt Halberstadt 93

94 2.7 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Wirtschaftspolitik, Industriepolitik, Wirtschaftsförderung, Industrieansiedlung, Mittelstandspolitik, Förderpolitik, Existenzgründung, Forschungs- und Technologiepolitik, Innovation, Informationsgesellschaft, Medienwirtschaft, Wirtschaftsordnung, Energiepolitik, Gewerbe- und Handwerksrecht, Wettbewerbsrecht, Energie, Bergbau, Geologie, Eichwesen, Ver- und Entsorgungsmedien, Außenwirtschaftsbeziehungen, Binnenmarkt, Regionale Strukturpolitik, Landesentwicklung, Tourismus, Messen, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Zielgruppenförderung, ergänzende Förderung für Jugendliche, Berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik, Ladenschlussgesetz. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen, die hauptsächlich folgende Aufgaben wahrnehmen: Landesamt für Geologie und Bergwesen (Karte 2.7.1) - Geologische Landesaufnahme, Bodenkunde, Rohstoffsicherung; Vollzug des Bundesberggesetzes Landeseichamt (Landesbetrieb nach 26 LHO) - Überwachung der Vorschriften des Gesetzlichen Messwesens Landesmaterialprüfamt (Landesbetrieb nach 26 LHO) - Dienstleistungen für Wirtschaft und Behörden im Bereich der Material- und Werkstoffprüfung 94

95 Organisationsplan des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit SACHSEN-ANHALT Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Minister Dr. Horst Rehberger Referat 01 Ministerbüro Referat 02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Referat 03 Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten Projektmanager für Tourismus (PMT) Koordinierungsstelle Ansiedlungsoffensive Staatssekretär Rudolf Bohn Generalbevollmächtigter für Investitionen Staatssekretär Dr. Reiner Haseloff Gleichstellungsbeauftragte A Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 1 Abteilung 4 Abteilung 5 Wirtschaftspolitik, Industrie, Außenwirtschaft Mittelstandspolitik, Innovation, Tourismus Zentralabteilung, Recht Wirtschaftsordnung, Energie, Bergbau Arbeit Referat 21 Referat 31 Referat 11 Referat 41 Referat 51 I Wirtschaftspolitik, Statistik, Umwelt und Verkehr Referat 22 Mittelstand, Deregulierung Referat 32 Organisation, Informationstechnik (11I), Innerer Dienst (11II) Referat 12 Gewerbe- und Handwerksrecht, Wirtschaftsprüfer- und Genossenschaftswesen, Kammeraufsicht Referat 42 Arbeitsmarkt, Arbeitsund Tarifrecht, SGB II, Ladenschlussgesetz Referat 52 Regionale Wirtschaftsförderung Existenzgründung Personal, Dienstrecht Wettbewerbsrecht, Bankwesen, Versicherungen, Öffentliches Auftragswesen Aktive Arbeitsmarktpolitik, Fachkräfteintegration Referat 23 Referat 33 Referat 13 Referat 43 Referat 53 Industrieansiedlung, Flächenpolitik Handwerk, Freie Berufe, Handel, Dienstleistungen, Post und Telekommunikation Haushalt, Finanzplanung, Finanzcontrolling, Energie Berufliche Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung Referat 24 Referat 34 I Referat 14 Referat 44 Referat 54 Industrie I, Industriepolitik, Technologiepolitik, Innovation, Clusterthemen Justitiariat, Steuerfragen, Beteiligungen, Datenschutz Bergbau I, Geologie, Rohstoffsicherung Zielgruppenförderung, ergänzende Förderung für Jugendliche Referat 25 Referat 34 II Referat 15 Referat 45 Referat 55 Industrie II, Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften FuE Förderung, FuE Infrastruktur Europäische Wirtschaftspolitik, Beihilfekontrollrecht Ver- und Entsorgungsmedien, Bergbau II, Eichwesen, Materialprüfung Bestandspflege, Beschäftigungssicherung, Unabhängige Prüfgruppe - ESF Referat 26 I Referat 35 Außenwirtschaft, Messeund Absatzförderung Tourismus, Marketing Referat 26 II Interregionale Wirtschaftskooperation, und Entwicklungszusammenarbeit 95

96 Verwaltungsaufbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Oberste Landesbehörde Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Obere Landesbehörden Landesamt für Geologie und Bergwesen Landesverwaltungsamt Referat 301 Referat 302 Untere Landesbehörden Sonstige Einrichtungen Landesmaterialprüfamt (LHO-Betrieb) Landeseichamt (LHO-Betrieb) 96

97 Sachsen-Anhalt Landesamt für Geologie und Bergwesen Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Standorte des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sitz des Landesamtes für Geologie und Bergwesen 97

98 Sachsen-Anhalt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer 98

99 2.8 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Umwelt (Sonderprogramme, Umweltallianz, Umweltforschung, Nachhaltigkeit) Wasserwirtschaft (Wasserbewirtschaftung, Gewässer und Anlagen, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung) Immissionsschutz (Luftreinhalteplanung, Klimaschutz, Emissionsminderung, Anlagensicherheit, Lärmbekämpfung) Chemikaliensicherheit Bodenschutz Kreislaufwirtschaft (Sonderabfall, Siedlungsabfall) Altlasten Naturschutz (Schutzgebiete, Arten- und Biotopenschutz, Flächenschutz, Landschaftsplanung- und entwicklung, Eingriffsregelung) Gentechnik Kerntechnik (Strahlenschutz, Nukleare Entsorgung, Atomrechtliche Verfahren) Landwirtschaft (pflanzliche und tierische Erzeugung, ökologischer Landbau, pflanzliche und tierische Märkte, Technik und Bauwesen, Agrarmarketing, Nachwachsende Rohstoffe) Ländlicher Raum (Flurneuordnung und Bodenneuordnung, Planungen im ländlichen Raum, Agrarstrukturverwaltung, Landfrauen, Landjugend, Ernährungsvorsorge, Domänen, Liegenschaften, Landwirtschaftliches Bodenrecht, ländlicher Wegebau, Bodenmanagement, Dorferneuerung) Agrarpolitik der Land- und Ernährungswirtschaft, Fördermaßnahmen Veterinärwesen (Veterinärverwaltung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Futtermittelüberwachung) 99

100 Forst (Forst- und Jagdpolitik, Forstverwaltung, Wald- und Holzwirtschaft) Berufliche Bildung, Umweltbildung und -erziehung Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen: Landesverwaltungsamt (Karte 2.8.3) - Biosphärenreservatsverwaltung Flusslandschaft Mittlere Elbe (Karte 2.8.3) - Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz i.g. (Karte 2.8.3) - Naturparkverwaltung Drömling (Karte 2.8.3) Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt (Karte 2.8.2) - 24 Forstämter 4 Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung einschließlich Außenstellen (Karte 2.8.1) Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau - Landgestüt Sachsen-Anhalt Landesweingut Kloster Pforta Landesamt für Umweltschutz (Karte 2.8.3) - staatliche Vogelschutzwarte Steckby (Karte 2.8.3) mit - CITES Büro Steckby (Karte 2.8.3) und - Storchenhof Loburg (Karte 2.8.3) Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (Karte 2.8.3) Landesanstalt für Altlastenfreistellung Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Nationalparkverwaltung Hochharz (Karte 2.8.3) 100

101 Aufgabenbeschreibungen Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Die 24 Staatlichen Forstämter sind Bestandteil des Landesforstbetriebes. Aufgaben der Staatlichen Forstämter im Landesforstbetrieb sind die Aufgaben nach dem Landeswaldgesetz, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung des Landeswaldes und die Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald. Der Landesforstbetrieb untersteht der unmittelbaren Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. In Angelegenheiten der Forsthoheit und der Jagdhoheit unterstehen die Staatlichen Forstämter der Fachaufsicht des Landesverwaltungsamtes. 4 Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung Die vier Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sind unter anderem zuständig für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und Flurbereinigungsgesetz, Förderung der Dorferneuerung und anderer Maßnahmen im ländlichen Raum sowie Marktordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen beziehungsweise weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. Dem Landesverwaltungsamt sind die vier Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung dienst- und fachaufsichtlich unterstellt. Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Aufgabenschwerpunkte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sind: eine anwendungsorientierte, standortlich konzentrierte Untersuchungs- und Forschungstätigkeit, Erarbeitung fachlicher Grundlagen zur Standortauswahl, Düngung, Pflanzenernährung, Futtermitteln, nachhaltige Landbewirtschaftung, Landessortenversuche, Saatgutanerkennung und -verkehrskontrolle, Beraterseminar, Kontrollaufgaben des Pflanzenschutzes, Ökologischer Landbau, Landwirtschaftliche Berufsausbildung (überbetriebliche Ausbildung, Fort- und Weiterbildung), 101

102 Landwirtschaftliche Fachschulausbildung Fachschule Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe Berufsausbildung der Waldarbeiter der Landesforstverwaltung; Aus- und Weiterbildung der Waldarbeiter Mit Kabinettbeschluss vom wurde das Landgestüt Sachsen-Anhalt zum in die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) eingegliedert. Aufgabenschwerpunkte des Landgestüts Sachsen-Anhalt sind: Bereitstellung qualitativ hochwertiger Hengste für die Besamung bzw. Bedeckung von Stuten (Hengsthaltung) Ankauf und die Aufzucht von Hengstanwärtern Leistungsprüfanstalt für Pferde Überbetriebliche Ausbildungsstätte für Pferdewirte mit Schwerpunkt Zucht und Haltung und Reiten Landesweingut Kloster Pforta Das heutige Landesweingut wurde 1993 vom Land Sachsen-Anhalt gegründet. Es ist gleich seiner klerikalen und weltlichen Vorgänger ein Muster- und Demonstrationsweingut, das den bestehenden und künftigen Weinbau an Saale und Unstrut fördern und stärken will. Dies wird mittels eigener Versuche im Weinbau und Keller und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Forschungsanstalten in Deutschland erreicht, indem eigenes Wissen und Erfahrung den Winzern der Region zur Verfügung gestellt wird. Für Weinliebhaber bietet sich Gelegenheit, die hochwertigen Gutsabfüllungen unter fachlicher Beratung in den Probierstuben in den Saalhäusern und in Schulpforte zu verkosten oder mit dem Freundes- und Bekanntenkreis eine Weinprobe im Landesweingut durchzuführen. Landesamt für Umweltschutz Mit Runderlass des damaligen Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt vom wurden für das Landesamt für Umweltschutz folgende Aufgabenschwerpunkte festgeschrieben: Sie ist Technische Fachbehörde des Ministeriums mit den Bereichen: - Wasserwirtschaft, 102

103 - Abfall, Altlasten, Bodenschutz, - Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, - Naturschutz und - Gentechnik, - Nachhaltigkeit, - Unterstützung des Ministeriums bei Angelegenheiten der Umweltplanung und der Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß Beschluss der Landesregierung vom werden folgende Umweltuntersuchungen im Landesamt für Umweltschutz wahrgenommen: - Spezialuntersuchung Umwelt, Qualitätssicherung, - Luftanalytik Umwelt, - Umweltradioaktivität, Landesmessstellen Ferner ist laut Beschluss der Landesregierung vom die Staatliche Vogelschutzwarte mit Storchenhof Loburg und CITES-Büro in das Landesamt eingegliedert. Das Landesamt für Umweltschutz und die Staatliche Vogelschutzwarte sind gemäß Naturschutzgesetz des Landes Sachsen- Anhalt Fachbehörde für Naturschutz. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Der LHW realisiert für das Land Sachsen-Anhalt folgende Aufgaben: Betrieb und Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen (Deiche; Wehre; Siele, Schöpf- und Pumpwerke) Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung Entwicklung und Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten für das LSA Planung und Bau von HW-Schutzanlagen für das Land Sachsen-Anhalt Ausbau Renaturierung der Landesgewässer Betrieb, Unterhaltung, Ausbau des hydrologischen Messnetzes Bereitstellung hydrologischer Daten Durchführung des Hochwasserinformations- und alarmdienstes / Hochwassermeldedienst Betrieb und Unterhaltung von 10 Schleusen an Unstrut und Saale Zuständige Stelle für Aufgaben des gewässerkundlichen Landesdienstes nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Umsetzung von Aufgaben laut EU-Wasserrahmenrichtlinie 103

104 Umweltanalytik, insbesondere gewässerbezogene Untersuchungsaufgaben Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Zentrale Aufgabe der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) ist es, die mit der Freistellungsregelung zusammenhängenden behördlichen Aufgaben im Altlastenbereich wahrzunehmen. Dazu gehört, die unterschiedlichen behördlichen Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalt im Altlastenbereich zu bündeln, zu koordinieren und das nötige Know-how für die komplexen Sanierungsmaßnahmen zusammenzuführen. Im Einzelnen sind folgende Aufgaben der LAF im Gründungsgesetz vom sowie in der Satzung der LAF verankert: Entscheidung über Freistellungsanträge nach dem Umweltrahmengesetz Durchführung der mit der Freistellung zusammenhängenden Maßnahmen: - Erstellung von Sanierungskonzepten und Sanierungsplänen - Entscheidung über notwendige Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Projektbeteiligten - Begleitung von Ausschreibungen und Vergaben in Abstimmung mit den Projektbeteiligten - Begleitung, Überwachung und Abnahme der Sanierungsmaßnahmen - Kontrolle der Rechnungen und Kostenerstattung gegenüber den Freigestellten - Finanzplanung für das Land Sachsen-Anhalt Seit Inkrafttreten des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes (BodSchAG) im April 2002 ist die LAF zuständige Bodenschutzbehörde für Maßnahmen in den ökologischen Großprojekten und für einige komplizierte andere Fälle. Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ist die zentrale Ansprechpartnerin für Investoren, Grundstückseigentümer und Kommunen in Sachsen-Anhalt. Sie übernimmt die Aufgaben des Landes, die sich aus der Freistellung ergeben. Die LAF begleitet und unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bis hin zur Refinanzierung, übernimmt während der gesamten Projektdauer die Abstimmung mit Behörden und koordiniert alle Beteiligten. Durch die Sicherstellung der termin- und kostengerechten Abwicklung wird der wirtschaftliche Einsatz der von Land 104

105 und Bund bereitgestellten Mittel für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und die Beseitigung von Hemmnissen für Ansiedlungen an Altstandorten erreicht. Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird rechtlich als selbständige Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt" verwaltet. Die Anstalt wird mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung von Stauanlagen im Sinne des 88 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt betraut; dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: die Regelung des Wasserabflusses, die Bereitstellung und der Vertrieb von Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung und Brauchwasser, das Führen der Stauanlagendokumentationen und Baubestandswerke der zugeordneten Stauanlagen, das Erarbeiten von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in wasserrechtlichen Verfahren, soweit diese Aufgabe berührt ist. Landesverwaltungsamt Das Landesverwaltungsamt, das als Bündelungsbehörde zwischen der obersten und den unteren Landesbehörden fingiert, ist für den einheitlichen Verwaltungsvollzug verantwortlich. Dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt obliegt die Fachaufsicht über die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten. Die Biosphärenreservatsverwaltung Flusslandschaft Mittlere Elbe und Karstlandschaft Südharz i.g. sowie die Naturparkverwaltung Drömling wurden zum 1. November 2004 als eigenständige Dienststellen aufgelöst. Die Aufgaben wurden auf das Landesverwaltungsamt übertragen. 105

106 Nationalparkverwaltung Hochharz Am wurde der Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks Harz und des Nationalparks Hochharz von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Die Zustimmung zum Staatsvertrag durch beide Landtage sowie der Austausch der Ratifikationsurkunden sind ebenfalls erfolgt. Gemeinsamkeiten erstrecken sich vorerst auf die Einrichtung einer gemeinsamen Leitung (Leiter, Stellvertreter, Pressesprecher)für beide Nationalparkverwaltungen. Weiterhin erfolgt die Vereinheitlichung der Fachaufsicht sowie der fachlichen Arbeit. Die einheitliche Leitung ist durch den Staatsvertrag zudem verpflichtet, Vorschläge zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation der beiden Nationalparkverwaltungen zu entwickeln. Durch die Zusammenführung soll die Einheitlichkeit des Landschaftsraumes betont und die Zusammengehörigkeit der Harzregion für die Bewohner und Besucher unterstrichen werden. 106

107 SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerbüro, Kabinetts- Landtags- Bundesangelegenheiten, Ministerkonferenzen Organisationsplan des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Ministerin Petra Wernicke Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Landesverwaltung Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Frauenpolitik, Landfrauen, Landjugend Staatssekretär Dr. Hermann-Onko Aikens Nachhaltige Entwicklung, Agenda 21, Internationale Zusammenarbeit im Agrar- und Umweltbereich Abteilung 1 Zentralabteilung, Kerntechnik Abteilung 2 Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten, Umweltinformation Abteilung 3 Immissionsschutz, Chemie, Kreislaufwirtschaft Abteilung 4 Naturschutz, Forsten, Liegenschaften Abteilung 5 Ländlicher Raum, Agrarpolitik, Förderung Abteilung 6 Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gentechnik, Berufliche Bildung 11 Organisation, Verwaltungsmodernisierung, Informations- und Kommunikationstechnik 21 Allgemeine Angelegenheiten der Abteilung, 31 Allg. Rechtsangelegenheiten der Abteilung 41 Allgemeine Angelegenheiten des Naturschutzes, Großschutzgebiete, Rechtsangelegenheiten der Abteilung 51 Rechtangelegenheiten der Abteilung, Planungen im ländlichen Raum 61 Allg. Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Agrarökonomie, Vermögensauseinandersetzung 12 Personal 22 Rechtsangelegenheiten der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes und der Altlasten 32 Luftreinhaltung, Klimaschutz, Umwelt und Verkehr 42 Landschaftsplanung, Landschaftsentwicklung, Eingriffsregelung 52 Agrarpolitik, Investitionsmaßnahmen der ländlichen Entwicklung, Dorferneuerung 62 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau 13 Haushalt, Controlling, LHO-Betriebsprüfung 23 Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung 33 Emissionsminderung, Anlagensicherheit, Öko-Audit 43 Natura 2000, Flächenschutz, Arten- und Biotopschutz 53 EU-Programme, Planung und Entwicklung, Evaluierung 63 Pflanzliche Märkte, Gartenund Weinbau 14 Justitiariat, Interne Revisionsdienste, EDV-Prüfstelle, Beteiligungsverwaltung 15 Aus- und Fortbildung 16 Nukleare Entsorgung, Atomrechtliche Verfahren, Strahlenschutz 17 Innerer Dienst, Hausverwaltung 24 Abwasserbeseitigung, anlagenbezogener Gewässerschutz, Wasserversorgung 25 Gewässerschutz, Gewässerbewirtschaftung, Wasserrahmenrichtlinie 26 Bodenschutz, Altlasten 27 Umweltinformationssystem 34 Lärmbekämpfung 35 Chemikaliensicherheit, Allgemeiner Gesundheitsschutz 36 Sonderabfall 37 Siedlungsabfall 38 Sonderprogramme, Umweltallianz, Forschung 44 Forst- und Jagdpolitik, Hoheitsangelegenheiten, Fördermaßnahmen 45 Wald- und Holztwirtschaft, Landesforstbetrieb 46 Domänen, Liegenschaften 54 EU-Zahlstelle 55 Flächenmaßnahmen der ländlichen Entwicklung 56 Beihilfemaßnahmen im InVeKoS 57 Koordination von automatisierten EU-Antragsverfahren 58 Flurneuordnung, Bodenneuordnung, ländliche Infrastruktur 64 Tierische Erzeugung und Märkte, Fischerei, Technik und Bauwesen 65 Veterinärwesen, Tierseuchen, Tierschutz, Futtermittel, Rechtsangelegenheiten 66 Genressourcen, Gentechnik 67 Berufliche Bildung 107

108 Oberste Landesbehörde Verwaltungsaufbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Landesverwaltung Unmittelbar nachgeordnete Einrichtungen des MLU - Landesamt für Verbraucherschutz * - Landesamt für Geologie und Bergwesen ** Landes- forstbetrieb - Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau - Landesweingut Kloster Pforta - Landesamt für Umweltschutz - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft - Nationalparkverwaltung Hochharz Mittlere Landesbehörden Landesverwaltungsamt **** einschließlich 24 Forstämter *** Untere Landesbehörden/ 4 Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung Sonstige Einrichtungen Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Landesanstalt für Altlastenfreistellung 108 Erläuterungen: Dienst- und Fachaufsicht Fachaufsicht Rechtsaufsicht * Fachaufsicht über den Bereich Veterinärwesen ** Fachaufsicht nur über den Bereich Bodenschutz *** unterstehen in Angelegenheiten der Forst- und Jagdhoheit der Fachaufsicht des Landesverwaltungsamtes ****Standorte Halle/Saale, Dessau, Roßla, Oebisfelde

109 Sachsen-Anhalt Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung Legende: Landesgrenze Grenze des Zuständigkeitsbezirkes Kreisgrenze Sitz eines Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung Außenstelle eines Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung 109

110 Sachsen-Anhalt Landesforstbetrieb, Forstämter Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Sitz eines Forstamtes 110

111 Sachsen-Anhalt Behörden und Einrichtungen der Umwelt- und Naturschutzverwaltung Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Landesverwaltungsamt Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Landesamt für Umweltschutz einschließlich Außenstellen Nationalpark-, Naturparkund Biosphärenreservatsverwaltung 111

112 2.9 Ministerium für Bau und Verkehr Vom Ministerium für Bau und Verkehr werden hauptsächlich folgende Aufgaben wahrgenommen: Stadtentwicklung und Wohnen Raumordnung und Landesentwicklung Verkehr Straßenbau und Straßenverkehr Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören folgende Behörden, Dienststellen und Einrichtungen: Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt mit 5 regionalen Niederlassungen (Karte 2.9.1) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Aufgabenbeschreibung Das Ministerium für Bau und Verkehr (MBV) gestaltet die Politik der Landesregierung in den Bereichen Stadtentwicklung und Wohnen, Raumordnung, Verkehr, Straßenbau und Straßenverkehr sowie Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht. Als oberste Landesbehörde arbeitet das Ministerium für Bau und Verkehr Gesetz- und Verordnungsentwürfe aus und stimmt diese mit den zu beteiligenden Stellen ab. Es entwickelt Förderstrategien, erarbeitet Richtlinien und koordiniert die Tätigkeit der nachgeordneten Behörden zur Gewährleistung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs. Im einzelnen sind folgende Aufgabenfelder zu nennen: Das Ministerium für Bau und Verkehr nimmt im Bereich Stadtentwicklung und Wohnen Grundsatzangelegenheiten des Städte- und Wohnungsbaus wahr. Es befasst sich mit Grundsatzfragen des Stadtumbaus, des Städtebausrechts, des Baunebenrechts sowie der Städte- und Wohnungsbauförderung. Es ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten des Wohnungsbindungsund Berechnungsrechts, des Wohngeldrechts, des Wohnungs- und Mietrechts sowie der Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete. Weiterhin obliegt dem Ministerium für Bau und Verkehr 112

113 die Beobachtung und Analyse von Entwicklungen in der Wohnungswirtschaft zur Vorbereitung wohnungspolitischer Maßnahmen. - Das Ministerium für Bau und Verkehr ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung und Landesentwicklung. Es erarbeitet den Landesentwicklungsplan, beschäftigt sich mit Fragen der Europäischen Raumordnung, der Nachhaltigen Raumentwicklung und der Raumbeobachtung. Es übernimmt die Abstimmung der Landesplanung mit dem Bund, anderen Bundesländern und Regionen. Das Ministerium für Bau und Verkehr befasst sich mit den Grundlagen der Regionalplanung, der Regionalisierung der Strukturpolitik im Sinne der Raumordnung und Verknüpfung mit der Landesplanung. Es ist zuständig für die Rechtsaufsicht über die Regionalen Planungsgemeinschaften, für Grundsatzfragen der Sicherung der Erfordernisse der Raumordnung, für die Durchführung von Raumordnungsverfahren für Maßnahmen von Landesbedeutung und für das Kartographische Raumordnungsinformationssystem. - Der Aufgabenbereich Verkehr umfasst Grundsatzfragen der Verkehrspolitik, -planung und - forschung, der Verkehrsfinanzierung, des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs sowie der Genehmigung und Aufsicht über nichtbundeseigene Eisenbahnen, Straßenbahnen und Seilbahnen. Zu weiteren Aufgaben gehören der Gewerbliche Güterkraftverkehr einschließlich kombinierter Ladungsverkehr, Grundsatzangelegenheiten auf den Gebieten Häfen und Schifffahrt sowie Luftverkehr und Wetterdienst. - Das Ministerium für Bau und Verkehr bearbeitet im Bereich Straßenbau und Straßenverkehr allgemeine Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens, Grundsatzfragen der Förderung des kommunalen Straßenbaus, der Straßenbaufinanzierung, des Straßenverkehrsrechts, der Sicherheit des Straßenverkehrs, der Straßenplanung, des Straßen- und Brückenbaus. Das Ministerium für Bau und Verkehr ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten der Straßenunterhaltung und des Straßenbetriebs, der Straßenverkehrstechnik und der Straßenverkehrstelematik. - Im Rahmen des Aufgabenbereichs Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht ist das Ministerium für Bau und Verkehr für die Betreuung des Baubereichs (Neubauten, Um- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Bauunterhaltung) zuständig. Die Staatshochbauverwaltung hat für alle Aufgaben des staatlichen Eigenbaus von Bund und Land die Koordinierung und Steuerung wahrzunehmen sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf der Grundlage der jeweiligen Bundes- und Landesgesetze zu gewährleisten. Dazu gehören Fragen des Vergaberechts, des privaten Baurechts und die Beachtung der bauplanungsrechtlichen Bestimmungen bei der Planung und Durchführung staatlicher Hochbaumaßnahmen. Damit nimmt sie die Aufgabe des Bauherrn für alle öffentlichen Bauten des Landes, einschließlich des Hochschulbaus und des Baus von Landeskrankenhäusern wahr und wirkt hinsichtlich der baufachlichen Prü- 113

114 fung auch bei Zuwendungsbaumaßnahmen Dritter mit. Darüber hinaus obliegt dem Ministerium für Bau und Verkehr die oberste Fachaufsicht über die Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, es wirkt mit bei der Fortschreibung des Bauordnungsrechts und dessen Nebengebieten. Der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt (LBB LSA) mit Sitz in Magdeburg ist mit seinen 5 regionalen Niederlassungen in Stendal, Halberstadt, Magdeburg, Dessau und Halle obere Straßenbaubehörde und untere Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen. Als Straßenbaubehörde ist der Landesbetrieb zuständig für die Straßenbaufinanzierung, die Straßenplanung, den Grunderwerb, den Straßenentwurf, die Straßenverwaltung, die Straßen- und Brückenbauvorbereitung, -abwicklung und -überwachung sowie für die Organisation und Durchführung des Unterhaltungs- und Betriebsdienstes. Weiterhin ist der LBB LSA für die Erledigung der Hochbauaufgaben des Landes und des Bundes zuständig. Dabei übt das Ministerium für Bau und Verkehr als oberste technische Instanz im Bereich der Baumaßnahmen des Landes die Dienst- und Fachaufsicht über den LBB LSA aus. Für die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes, die die Staatshochbauverwaltungen der Länder auf Grund entsprechender Abkommen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) ebenfalls wahrnehmen, verfügt die Staatshochbauverwaltung über einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Während die jeweils fachlich zuständigen Bundesministerien die Aufgaben der obersten technischen Instanz wahrnehmen, ist der Hauptniederlassung des LBB LSA die Wahrnehmung der technischen Aufsichtsbehörde der Mittelinstanz übertragen worden. Die örtlichen Bauvollzugsaufgaben erledigen für den Bundesbau die regionalen Niederlassungen des LBB LSA. Die Dienstaufsicht nimmt hier das Ministerium für Bau und Verkehr gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wahr. 114

115 Das Landesverwaltungsamt vollzieht als obere Landesbehörde Aufgaben für das Ministerium für Bau und Verkehr. Die Aufgaben werden von folgenden Referaten wahrgenommen: Referat 204 Bauwesen Städtebaurecht (höhere Verwaltungsbehörde) Bauordnungsrecht obere Bauaufsichtsbehörde Genehmigungsverfahren für Fliegende Bauten Zustimmungsverfahren für Bauten des Bundes und der Länder Referat 205 Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung Städtebauförderung (Bewilligungsbehörde, Prüfung und Entscheidung über Förderanträge; Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Fördermittel; Prüfung der Verwendungsnachweise) Wohnungsbauförderung / Wohnungsbindungsrecht Wohngeld Angelegenheiten der Wohnungswirtschaft Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete Schulbauförderung Hochwasserrichtlinie Referat 307 Verkehrswesen - Öffentlicher Personennahverkehr - Verkehrsfinanzierung - Abwicklung von Investitionsmaßnahmen (IFG-, GVFG-, Regionalisierungsmittel) für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) - Personenbeförderung - Eisenbahnen, Eisenbahnkreuzungen - Güterverkehr - Wasserstraßen und Häfen - Fähren - Luftverkehr 115

116 Referat 308 Planfeststellungsverfahren - Durchführung von Planfeststellungsverfahren Referat 309 Raumordnung, Landesentwicklung Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen Durchführung von Raumordnungsverfahren - Führung des Raumordnungskatasters - Raumbeobachtung und landesplanerische Analysen 116

117 Organisationsplan des Ministeriums für Bau und Verkehr Ministerbüro Persönlicher Referent des Ministers Minister Dr. Karl-Heinz Daehre Presse und Öffentlichkeitsarbeit Staatssekretär Dr. Hans-Joachim Gottschalk Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Frauenpolitik Abteilung 1 Allgemeine Angelegenheiten Abteilung 2 Raumordnung, Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung 3 Verkehr und Straßenbau Abteilung 4 Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht Referat 11 Referat 21 Referat 30 Referat 41 Organisation, Innerer Dienst Referat 12 Raumentwicklung, Raumbeobachtung und Rechtsfragen der Landesplanung Referat 22 Grundsatzfragen der Verkehrspolitik, -planung und -wirtschaft, internationale Verkehrsbeziehungen, VMK GKVS Referat 31 Baufachliche Grundsatzfragen des staatlichen Hochbaus, Haushalt Referat 42 Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung Allgemeine Angelegenheiten der Raumordnung und Landesentwicklung Straßenplanung, Straßenentwurf, Bauleitplanung, technische Vorschriften Baumaßnahmen des Landes, Controlling, Dienstaufsicht Bundesbau Referat 13 Referat 23 Referat 32 Referat 43 Haushalt, Finanz- und Fördercontrolling Infrastruktur und Verkehr, Sicherung der Erfordernisse der Raumordnung Schifffahrt, Häfen, Güterverkehr, Logistik Hochschulbau, Landeskrankenhäuser, Zuwendungsbau Referat 14 Referat 24 Referat 33 Referat 44 Informations- und Kommunikationstechnik, Internet, egovernment Grundsatz Städte- und Wohnungsbau, Stadtumbau, Haushalt Öffentlicher Personennahverkehr, Eisenbahnen, Bergbahnen, Technische Aufsicht Bahnen, Verkehrsrecht, Straßen- und Straßenbaurecht Bauaufsicht, Bautechnik, technische Gebäudeausrüstung Referat 15 Referat 25 Referat 34 Referat 45 Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, Justitiariat, Beteiligungsverwaltung Städtebauförderung, URBAN Luftverkehr Bauordnungsrecht, privates Baurecht Referat 26 Referat 35 Städtebaurecht, Baunebenrecht, Wohngeld, Wohnungsrecht, Hochwasser Verkehrs- und Straßenbaufinanzierung Referat 27 Referat 36 Internationale Bauausstellung Straßenverkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Gefahrgut Referat 37 Straßen- und Brückenbau, Verdingungswesen, Vergaberecht (Straßenbau) SACHSEN-ANHALT Ministerium für Bau und Verkehr Referat 38 Straßenunterhaltung und -betrieb, Verkehrstechnologien 117

118 Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Ministeriums für Bau und Verkehr Landesverwaltung Oberste Landesbehörde Ministerium für Bau und Verkehr Obere Landesbehörden/ Landesverwaltungsamt Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt (LBB LSA) Landesverwaltungsamt Referat 204, 205 (MD) Referat 307, 308, 309 (HAL) Untere Landesbehörden Landesbetrieb Bau Sachsen- Anhalt/untere Straßenverkehrsbehörde 118

119 Sachsen-Anhalt Straßenbau- und Staatshochbauverwaltung Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt Sitz einer regionalen Niederlassung Außenstelle einer regionalen Niederlassung 119

120 Kommunalverwaltung 3. Kommunalverwaltung 3.1 Gemeinden Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates. Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern. Nach 2 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt besitzen die Gemeinden das Recht der Aufgabenallzuständigkeit (siehe Schaubild). Sie sind in ihrem Gebiet der ausschließliche Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Sie stellt in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. Die Gemeinde, die nicht die Stellung einer Kreisfreien Stadt hat, gehört einem Landkreis an (kreisangehörige Gemeinde). Kreisfreie Städte sind die Städte Dessau, Halle und Magdeburg. Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte. In kreisfreien Städten und Gemeinden mit mehr als Einwohnern führen die Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Die Gemeinden sind verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel nach Maßgabe der Gesetze aus eigenen Einnahmen aufzubringen. Durch die umfangreiche Aufgabenstellung, die den Gemeinden auf Grund ihrer Verantwortlichkeit im eigenen und übertragenen Wirkungskreis obliegen, ist eine Eigenfinanzierung jedoch tatsächlich nicht möglich. Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt garantiert deshalb in Artikel 88 den Gemeinden eine angemessene Finanzausstattung. Der übergemeindliche Finanzausgleich soll sicherstellen, dass den Gemeinden die erforderlichen Mittel in dem Umfang gestellt werden, in dem die Gemeinden dazu nicht selbst in der Lage sind. 120

121 Kommunalverwaltung 3.2 Verwaltungsgemeinschaften Benachbarte Gemeinden eines Landkreises können zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt die ihr übertragenen oder von ihr zu besorgenden Aufgaben wahr. Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind der Gemeinschaftsausschuss und der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes. Die Mitgliedsgemeinden können vereinbaren, dass eine Mitgliedsgemeinde die Aufgaben des gemeinsamen Verwaltungsamtes erfüllt (Trägergemeinde). Die Verwaltungsgemeinschaft muss die zu Durchführung ihrer Aufgaben (siehe Schaubild) erforderliche Leistungsfähigkeit aufweisen. Davon ist auszugehen, wenn die Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden erreicht. Die Gemeinschaftsvereinbarung bestimmt Namen und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft. 3.3 Landkreise Der Landkreis verwaltet in eigener Verantwortung seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl seiner Einwohner zu fördern. Der Landkreis ist Gebietskörperschaft. Sein Gebiet bildet zugleich den Bereich der unteren Verwaltungsbehörde. Der Landkreis ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, in seinem Gebiet der Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- oder Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt. Der Landkreis stellt in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die für seine Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. 121

122 Kommunalverwaltung Der Landkreis führt den Namen gemäß 36 des Gesetzes zur Kreisgebietsreform. Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Das Land Sachsen-Anhalt ist in 21 Kreise eingeteilt (Karte 3.3.1) Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Aschersleben-Staßfurt Anhalt-Zerbst Bernburg Bitterfeld Bördekreis Burgenlandkreis Halberstadt Jerichower Land Köthen Mansfelder Land Merseburg-Querfurt Ohrekreis Quedlinburg Saalkreis Sangerhausen Schönebeck Stendal Weißenfels Wernigerode Wittenberg Sitz Salzwedel Aschersleben Zerbst Bernburg Bitterfeld Oschersleben Naumburg Halberstadt Burg Köthen Lutherstadt Eisleben Merseburg Haldensleben Quedlinburg Halle Sangerhausen Schönebeck Stendal Weißenfels Wernigerode Wittenberg 122

123 Kommunalverwaltung Landkreise und kreisfreie Städte im Land Sachsen-Anhalt Spalte A Einwohner (Stand ) Spalte B Fläche in Quadratkilometern Spalte C Bevölkerungsdichte (EW/km²) Spalte D Regierungsbezirk Spalte E Veränderung der Einwohnerzahl zu 06/1993 ( + / - ) Namen der Landkreise A B C D E 1 Sangerhausen ,64 96,74 HAL Bernburg ,53 166,33 DE Köthen ,38 144,15 DE Schönebeck ,16 164,91 MD Anhalt-Zerbst ,28 62,34 DE Weißenfels ,57 208,46 HAL Quedlinburg ,27 142,98 MD Halberstadt ,08 117,74 MD Bördekreis ,75 89,31 MD Saalkreis ,16 129,82 HAL Wernigerode ,65 119,18 MD Jerichower Land ,39 74,47 MD Altmarkkreis Salzwedel ,09 43,55 MD Aschersleben-Staßfurt ,62 154,76 MD Mansfelder Land ,63 139,39 HAL Bitterfeld ,40 210,07 DE Ohrekreis ,87 78,57 MD Wittenberg ,59 85,48 DE Merseburg-Querfurt ,63 165,67 HAL Stendal ,16 56,83 MD Burgenlandkreis ,50 134,68 HAL Summe kreisangehöriger ,35 100, Bereich 1 Dessau ,93 542,97 DE Magdeburg , ,53 MD Halle , ,92 HAL Summe kreisfreie Städte , , Summe LSA ,97 125,

124 Kommunalverwaltung Verteilung der Einwohner auf die Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt (Stand ) Größenklassen (Gemeinden mit...bis unter... Einwohner) Zahl der Städte und Gemeinden Bevölkerung insgesamt am Prozentualer Anteil Weniger als ,72 % ,75 % ,83 % ,58 % ,12 % ,38 % ,54 % ,09 % ,12 % ,63 % ,08 % ,00 % ,16 % Insgesamt % 124

125 Kommunalverwaltung Entwicklung der Einwohnerzahlen großer Städte im Land Sachsen-Anhalt (Stand ) Am Veränderung Sangerhausen ,32 % Aschersleben ,09 % Wolfen ,63 % Köthen ,52 % Naumburg ,79 % Zeitz ,91 % Weißenfels , 01 % Bernburg ,70 % Wernigerode ,15 % Schönebeck ,14 % Merseburg ,12 % Stendal ,71 % Halberstadt ,03 % Wittenberg ,92 % Dessau ,54 % Magdeburg ,82 % Halle ,45 % 125

126 Kommunalverwaltung Sachsen-Anhalt Landkreise und kreisfreie Städte Legende: Landesgrenze Kreisgrenze kreisfreie Stadt 126

127 Kommunalverwaltung Kommunalaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt 68 LKO LSA, 133 GO LSA, 17 GKG LSA Oberste Kommunalaufsichtsbehörde Ministerium des Innern Obere Kommunalaufsichtsbehörde Landesverwaltungsamt Aufsicht über Kreisfreie Städte, Landkreise Aufsicht über kreisübergreifende Zweckverbände Kommunalaufsichtsbehörde Landkreis Aufsicht über kreisangehörige Zweckverbände Aufsicht über kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufsicht über Verwaltungsgemeinschaften Die Kommunalaufsicht ist reine Rechtsaufsicht. Quelle: Klang/Gundlach/Müller/Kirchmer, Kommunalrecht in Sachsen-Anhalt,-Lehrbuch (in Vorbereitung) 127

128 Kommunalverwaltung Aufgaben der Gemeinden 2 GO LSA Aufgaben des eigenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Wirkungskreises 4 GO LSA 5 GO LSA Selbstverwaltungsaufgaben Aufgaben, die ihren Ursprung in der örtlichen Gemeinschaft haben oder die durch einen besonderen Bezug zu der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können. Die Art und Weise der Aufgabenerledigung erfolgt weisungsfrei. Auftragsangelegenheiten Aufgaben, die grundsätzlich in Zuständigkeit und Trägerschaft von Bund oder Land liegen. Kommunale Behörden werden lediglich mit der Erledigung dieser Aufgaben beauftragt. Die Art und Weise der Aufgabenerledigung erfolgt nach Weisung. Freiwillige Aufgaben Pflichtaufgaben Auftragsangelegenheiten nach Landesrecht Aufgaben nach Bundesrecht Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, deren Übernahme und Erfüllung die Gemeinde freiwillig beschlossen hat. Beispiele: Theater, Museen, Sportförderung, Energieversorgung Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, die durch Gesetz als eigene zugewiesen sind. Beispiele: Hortträgerschaft 4 HortGLSA Schulträgerschaft 65 SchulG LSA Trinkwasserversorgung 146 WG LSA Abwasserbeseitigung 151 WG LSA Abfallbeseitigung 3 AbfG LSA Straßenbaulast 42,47 StrG LSA Beispiele: Beispiele: Ausnahmen v.d. Sperrzeit 5 Sperrzeit VO Abfallbehörde 32 AbfG LSA Jagdwesen 38,47 JagdG LSA ZustVO SOG AllZust VO Kom Kommunalaufsicht Bundestagsund Europawahlen Bauaufsicht Personenstandsgesetz, 63 BauO LSA Gefahrenabwehr Wohngeldgesetz, 84 SOG LSA Meldeaufgaben Katastophen- 2 MG LSA schutzgesetz, erstreckt sich nur auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit Fachaufsicht erstreckt sich auf Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle 133 Abs. 2, GO LSA 133 Abs. 3 GO LSA Quelle: Klang/Gundlach/Müller/Kirchmer, Kommunalrecht in Sachsen-Anhalt, -Lehrbuch- (in Vorbereitung) 128

129 Kommunalverwaltung Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft 75, 77 GO LSA Zur Erfüllung übertragene Aufgaben Zu besorgende Aufgaben Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden, die alle auf die VG zur Erfüllung übertragen wurden Alle Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden, die nicht zur Erfüllung übertragen wurden 77 Abs. 6 u. Abs. 7 GO LSA einschließlich Satzungsrecht 77 Abs. 1 S. 1, Abs. 7 S. 2 GO LSA 77 Abs. Satz 1, Abs. 7 Satz 1 GO LSA Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, deren Wahrnehmung an eine bestimmte Einwohnergröße gebunden ist 77 Abs. 6 u. Abs. 7 GO LSA Unabhängig von ihrer Einwohnergröße nehmen die VG alle Aufgaben wahr, deren Wahrnehmung an eine Einwohnergröße von mindestens 5000 gebunden ist 77 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 GO LSA Die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und die zur Erfüllung übertragenen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises werden im eigenen Namen wahrgenommen Verwaltungsgemeinschaft handelt im Auftrag und im Namen der Mitgliedgemeinde und ist an Beschlüsse und Weisungen der Gemeindeorgane (Gemeinderat, Bürgermeister) gebunden Übertragener Wirkungskreis Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes ( 81 Abs. 4 GO LSA) Eigener Wirkungskreis Gemeinschaftausschuss ( 79 Abs. 1GO LSA) Quelle: Klang/Gundlach/Müller/Kirchmer, Kommunalrecht in Sachsen-Anhalt, -Lehrbuch- (in Vorbereitung) 129

130 Kommunalverwaltung Der Haushaltskreislauf in der Kommunalverwaltung Beschlussfassung über den Haushaltsplan durch den Rat/Verwaltungsgemeinschaftsausschuss/Kreistag Entwurf der Verwaltung Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung im Gemeinde- /Stadtrat/Kreistag Öffentliche Bekanntmachung 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA VG-Ausschuss 79 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 GO LSA 33 Abs. 3 Nr. 4 LKO LSA 94 Abs. 3 GO LSA VG i.v.m. 85 GO LSA 65 LKO i.v.m. 94 GO LSA R E C H N U N G S P R Ü F U N G S A M Prüfungswesen/ Jahresrechnung und Entlastung Feststellung, Bestätigung der Jahresrechnung, Entlastung 108 GO LSA i.v.m. 85 GO LSA u. 65 LKO LSA Prüfung der Jahresrechnung 125 u. 129 GO LSA i.v.m. 85 GO LSA u. 66 LKO LSA F A C H V E R A N T W O R T U N G Vollzug des Haushaltsplanes durch die Verwaltung Sachentscheidung Haushaltsüberwachung insb GemHVO Legalisierung von Abweichungen vom Haushaltsplan 97 GO LSA (VG i.v.m. 85 GO LSA), GemHVO Bewirtschaftung Anordnung fälliger Ansprüche und Verpflichtungen zur Annahme/ Auszahlung an die Kasse 106 GO LSA (VG i.v.m. 85 GO LSA) i.v.m. GemKVO, insb GemKVO Vollzug der Anordnungen durch die Kasse; Buchführung insb GemKVO R E S S O U R C E N V E R A N T W O R T U N G Rechenschaft Aufstellung der Jahresrechnung (auf der Grundlage der Buchführung) durch die Verwaltung 108 GO LSA, GemHVO, VG I.V.m. 85 GO LSA, 65 LKO LSA i.v.m. 108 GO LSA, GemHVO Ergebnisse (Soll-,Fehlbeträge, Rücklagenbildung) 20, 22 u. 23 GemHVO, 65 LKO LSA i.v.m. 20, 22 u. 23 GemHVO VG 85 GO LSA LKO LSA - Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1993 in der derzeit geltenden Fassung GO LSA - Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1993 in der derzeit geltenden Fassung GemHVO - Gemeindehaushaltsverordnung vom 22. Oktober 1991 in der derzeit geltenden Fassung GemKVO - Gemeindekassenverordnung vom 11. Dezember 1991 in der derzeit geltenden Fassung 130

131 Kommunalverwaltung Zusammenfassende Übersicht über die Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes 23,82126 v.h. des Landesanteils am Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer, des Zinsabschlages, der Landessteuern mit Ausnahme der Feuerschutzsteuer und der Totalisatorsteuer, der Gewerbesteuerumlage, der Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, der dem Land zufließenden Bundesergänzungszuweisungen gemäß 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom 23. Juni 1993 (BGBL. I S.944, 977), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20 Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955). Der Landesanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer wird um den in 28 Abs. 1 festgelegten Betrag gekürzt. 3 Abs. 2 FAG FINANZAUSGLEICHSMASSE Leistungen des Landes innerhalb des Finanzausgleichs und ergänzende Zuweisungen 5 bis 12 FAG 5 9 FAG Leistungen des Landes im Rahmen der Finanzausgleichsmasse Leistungen des Landes außerhalb der Finanzausgleichsmasse Allgemeine Zuweisungen als Unterschied zwischen der Steuerkraft- oder der Umlagekraftmeßzahl und der Bedarfsmeßzahl Schülerbeförderung 13 FAG je 50 v.h. nach dem Verhältnis der Fläche der Körperschaften und nach der Schülerzahl Kreisangehörige Gemeinden Landkreise Kreisfreie Städte Familienleistungsausgleich 14 FAG Kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden nach Schlüsselzahlen in ,03941 v.h. 29,96059 v.h. 27 v.h. ab ,02323 v.h. 29,97677 v.h. 27 v.h. Jugendpauschale 15 FAG Die Landkreise erhalten jährlich Euro und die kreisfreien Städte Euro für die Mitfinanzierung der Aufgaben der 11 bis 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe -. Die Aufteilung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte richtet sich nach der Einwohnerzahl. ergänzt um 3,4475 v.h. der Finanzausgleichsmasse für Aufgaben nach 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Landkreise Kreisfreie Städte nach der Einwohnerzahl Kostenerstattung 15a FAG Sozialhilfelasten - 10 FAG Für die mit dem Ersten Funktionalreformgesetz und dem Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 2. April 2002 (GVBl. LSA S. 214) sowie für die aufgrund der 52 und 53 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 454) übertragenen Aufgaben erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte: für das Jahr 2005 für das Jahr 2006 für das Jahr 2007 für das Jahr 2008 für das Jahr 2009 für das Jahr 2010 und danach jährlich ,39 Euro ,84 Euro ,84 Euro ,84 Euro ,84 Euro ,23 Euro Zusätzlich werden Tarif- und Besoldungserhöhungen, die im Jahr 2005 wirksam werden, bei der Erstattung der Personalkosten berücksichtigt. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt unabhängig von ihrer Finanzkraft zu 90 v.h. nach der Einwohnerzahl und zu 10 v.h. nach der Fläche. 7 v.h. der Finanzausgleichsmasse für Zuweisungen zum Ausgleich der Lasten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes für Landkreise und kreisfreie Städte Durchschnittliche Aufwendungen pro Hilfeempfänger * Zahl der Hilfeempfänger, höchstens jedoch 90 v.h. der tatsächlichen Aufwendungen 11 FAG Straßenbaulastzuweisungen je km Kreisstraße für Landkreise und kreisfreie Städte 11a FAG Investitionszuweisungen Kreisangehörige Gemeinden Landkreise Kreisfreie Städte in v.h. 15 v.h. 25 v.h. ab v.h. 20 v.h. 25 v.h. 12 FAG Bedarfszuweisungen 131

132 Bundesverwaltung 4. Bundesverwaltung 4.1 Arbeitsverwaltung Gliederung Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg gliedert sich in 180 Agenturen für Arbeit mit rund 660 Geschäftsstellen 10 Regionaldirektionen die Zentrale Hinzu kommen noch besondere Dienststellen. Die Zentrale in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene gewährleistet durch grundsätzliche Richtlinien die erforderliche einheitliche Aufgabenerledigung durch die einzelnen Dienststellen. Die Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene koordinieren die fachliche Arbeit der ihnen zugeordneten Agenturen für Arbeit. Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen ist zuständig für 15 Agenturen für Arbeit in beiden Ländern. Die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der unteren Verwaltungsebene erledigen im Kontakt mit den verschiedenen Kundengruppen die Fachaufgaben. Besondere Dienststellen für zentrale und überbezirkliche Aufgaben sind das Zentralamt, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, das Vorprüfamt, die Fachhochschule des Bundes Fachbereich Arbeitsverwaltung -, die Führungsakademie und die Bildungszentren der Bundesagentur für Arbeit. 132

133 Bundesverwaltung Aufgaben Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehören: Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Arbeitgeberberatung, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen, wie z.b. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld. Außerdem betreibt die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner gewährt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und als Familienkasse Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - übertragen. 133

134 Bundesverwaltung Arbeitsverwaltung Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen, Sachsen-Anhalt Legende: Landesgrenze Bezirk der Agentur für Arbeit Geschäftsstellenbezirk Hauptamt Geschäftsstelle 134

135 Bundesverwaltung Arbeitsverwaltung Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen, Thüringen Legende: Landesgrenze Bezirk der Agentur für Arbeit Geschäftsstellenbezirk Hauptamt Geschäftsstelle 135

136 Bundesverwaltung 4.2 Bundeswehrverwaltung Kreiswehrersatzamt 1 Die jungen Wehrpflichtigen werden nach ihrer jahrgangsweisen Erfassung durch die Meldebehörden bei den Kreiswehrersatzämtern (KWEA) gemustert. Dabei werden sie ärztlich auf Wehrdienstfähigkeit untersucht, ferner wird über die Anträge auf Wehrdienstausnahmen und darüber entschieden, wer von ihnen für den Wehrdienst zur Verfügung steht. Wer wehrdienstfähig ist, durchläuft eine Eignungs- und Verwendungsprüfung. Ziel ist es, den richtigen Mann an den richtigen Platz zu stellen. Es geht also nicht nur darum, den Personalbedarf der Streitkräfte an Grundwehrdienstleistenden nur zahlenmäßig zu decken, sondern auch die Personalanforderungen der Truppe qualitativ zu erfüllen und die jungen Männer entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen einzusetzen. Die Kreiswehrersatzämter berufen ungediente Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst, gediente Wehrpflichtige zu Wehrübungen und zum Wehrdienst im Verteidigungsfall (Mobilmachungsbeorderung) ein. Die Mitarbeiter der KWEA stehen jedem Wehrpflichtigen zur persönlichen Beratung zur Verfügung, insbesondere bei Einberufungswünschen und Fragen zu Wehrdienstausnahmen. Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind immer beim KWEA zu stellen. 1 Broschüre der Bundeswehr Die Wehrverwaltung des Bundes, Stichworte und Zahlen,

137 Bundesverwaltung Standortverwaltung 1 Sie ist zuständig für die Unterbringung der Bundeswehr, Bauten, Betrieb und Ausstattung der Liegenschaften und Grunderwerb einschließlich der Beitragsleistungen der NATO-Infrastruktur. In den neuen Bundesländern steht die Verbesserung der Infrastruktur im Vordergrund. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden vorrangig für dringende Sanierungen von Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäuden sowie Umweltschutz- und Hygienemaßnahmen eingesetzt. Maßnahmen im Rahmen des liegenschaftsbezogenen Umweltschutzes haben eine hohe Priorität. 1 Broschüre der Bundeswehr Die Wehrverwaltung des Bundes, Stichworte und Zahlen,

138 Bundesverwaltung Territoriale Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltung Ost im Land Sachsen-Anhalt Standortverwaltungen Standortverwaltung zuständig für Landkreis/kreisfreie Stadt Burg Doberlug-Kirchhain (Brandenburg) Leipzig (Sachsen) Weißenfels Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Zerbst (ohne Roßlau/Elbe), Bördekreis, Halberstadt, Jerichower Land, Magdeburg, Ohrekreis, Schönebeck, Stendal Wittenberg (nur Annaburg und Löben) Bitterfeld, Wittenberg (ohne Annaburg und Löben) Anhalt-Zerbst (nur Roßlau/Elbe), Aschersleben-Staßfurt, Bernburg, Burgenlandkreis, Dessau, Halle, Köthen, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Quedlinburg, Saalkreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wernigerode Kreiswehrersatzämter Kreiswehrersatzamt zuständig für Landkreis/kreisfreie Stadt Halle Magdeburg Stendal Burgenlandkreis, Halle, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Saalkreis, Sangerhausen, Weißenfels Aschersleben-Staßfurt, Bördekreis, Halberstadt, Jerichower Land, Magdeburg, Schönebeck, Quedlinburg, Wernigerode Altmarkkreis Salzwedel, Ohrekreis, Stendal Wittenberg Anhalt-Zerbst, Bernburg, Bitterfeld, Dessau, Köthen, Wittenberg 138

139 Bundesverwaltung Sachsen-Anhalt Kreiswehrersatzämter Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz eines Kreiswehrersatzamtes 139

140 Bundesverwaltung Sachsen-Anhalt Standortverwaltungen Legende: Landesgrenze Kreisgrenze Sitz einer Standortverwaltung 140

141 Bundesverwaltung Sachsen-Anhalt Bundesvermögensämter Legende: Landesgrenze Grenze eines Zuständigkeitsbezirks Kreisgrenze Sitz eines Bundesvermögensamtes 141

142 Wahlkreise 5. Wahlkreise Bundestagswahlkreise Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Sachsen-Anhalt verfügt über 10 Bundestagswahlkreise, die mit den Ziffern 66 bis 75 gekennzeichnet sind. Die Bezeichnung bzw. Beschreibung der Wahlkreise orientiert sich weitestgehend an landestypischen Regionen. Unabhängig von der Flächengröße der einzelnen Wahlkreise wird bei der Einteilung nur die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung zu einem Stichtag berücksichtigt. Landtagswahlkreise Sachsen-Anhalt ist in 45 Wahlkreise eingeteilt. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl beträgt für jeden Wahlkreis Einwohner. Für diese Einteilung wurde die Zahl der deutschen Bevölkerung in Sachsen-Anhalt mit Einwohnern mit Stichtag 30. September 2003 zugrunde gelegt. Sobald die durchschnittliche Bevölkerungszahl eines Wahlkreises um mehr als 20 vom Hundert nach oben oder unten abweicht, muss eine Neuabgrenzung vorgenommen werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn durch die Änderung von Gemeinde- oder Landkreisgrenzen auch die Wahlkreisgrenzen berührt werden, soweit nicht mehr als 5 vom Hundert der Einwohner den Wahlkreis wechseln. 142

143 Wahlkreise Bezeichnung der Bundestagswahlkreise (Karte 5.1.1) 66 Altmark 67 Elbe-Havel-Gebiet 68 Harz 69 Magdeburg 70 Börde 71 Anhalt 72 Bernburg-Bitterfeld-Saalkreis 73 Halle 74 Burgenland 75 Mansfelder Land 143

144 Wahlkreise Bezeichnung der Landtagswahlkreise 01 Salzwedel 24 Wittenberg 02 Gardelegen-Klötze 25 Jessen 03 Havelberg-Osterburg 26 Dessau 04 Stendal 27 Dessau-Roßlau 05 Genthin 28 Wolfen 06 Burg 29 Bitterfeld 07 Haldensleben 30 Quedlinburg 08 Wolmirstedt 31 Sangerhausen 09 Oschersleben 32 Hettstedt 10 Magdeburg I 33 Eisleben 11 Magdeburg II 34 Saalkreis 12 Magdeburg III 35 Bad Dürrenberg-Saalkreis 13 Magdeburg IV 36 Halle I 14 Halberstadt 37 Halle II 15 Blankenburg 38 Halle III 16 Wernigerode 39 Halle IV 17 Staßfurt 40 Merseburg 18 Aschersleben 41 Querfurt 19 Schönebeck 42 Nebra 20 Wanzleben 43 Zeitz 21 Bernburg 44 Naumburg 22 Köthen 45 Hohenmölsen-Weißenfels 23 Zerbst 144

145 Wahlkreise Sachsen-Anhalt Wahlkreise der Bundestagswahl 2002 Legende: Landesgrenze Wahlkreisgrenze 66 Nummer des Wahlkreises 145

146 Wahlkreise Sachsen-Anhalt Wahlkreise der Landtagswahl 2006 Legende: Landesgrenze Wahlkreisgrenze 38 Nummer des Wahlkreises 146

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