Regierung von Niederbayern. Abwasserentsorgung Gewässerschutz in Niederbayern Zusammenfassung Wasserwirtschaft

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1 Regierung von Niederbayern Abwasserentsorgung Gewässerschutz in Niederbayern Zusammenfassung 2011 Wasserwirtschaft

2 Impressum Regierung von Niederbayern Sachgebiet 52 Regierungsplatz Landshut Tel.: 0871/ Internet: Bildnachweis: Regierung von Niederbayern; Reimund Neumaier Titelbild: Neubau der Kläranlage Jandelsbrunn Stand

3 Inhaltsverzeichnis 1 Struktur der Abwasserentsorgung in Niederbayern 5 2 Abwasserbehandlung 5 3 Weitergehende Anforderungen 8 4 Abwassersammlung 8 5 Verhinderung von Leckagen 9 6 Begrenzung der Gewässerverschmutzung durch Regenüberläufe 10 7 Klärschlammverbringung 11 8 Demographie und wasserwirtschaftliche Infrastruktur 11 9 Interkommunale Zusammenarbeit Benchmarking Förderung Maßnahmen zur Energieeffizienz auf Kläranlagen, Pilotprojekte Klimaänderung und wasserwirtschaftliche Infrastruktur Fazit 17 Glossar 18 3

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5 Abwasserentsorgung / Gewässerschutz 1 Struktur der Abwasserentsorgung in Niederbayern Niederbayern ist ein Regierungsbezirk mit mehr als 250 Städten und Gemeinden und aktuell etwa 1,19 Mio. Einwohnern. Die letzte Erhebung zum Anschlussgrad im Vollzug des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) fand in Bayern für das Jahr 2010 statt. Demnach sind rund 90,7 % der niederbayerischen Einwohner an eine Kanalisation und 90,6 % an eine Kläranlage angeschlossen. 8,5 % der Bevölkerung Niederbayerns sind dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserentsorgung anschließbar. Die Siedlungsstruktur Niederbayerns unterscheidet sich deutlich von der anderer Regierungsbezirke. So liegt in Niederbayern die durchschnittliche - Anzahl der Ortsteile je Gemeinde bei 44 (Bayern 20 OT/Gde.) - Zahl der Einwohner je Ortsteil bei 105 (Bayern 294 E/OT) - Bevölkerungsdichte bei 115 Einwohner pro km2 (Bayern 176 E/km2) Diese für den Aufwand einer zentralen abwassertechnischen Erschließung ungünstigen Bedingungen spiegeln sich insgesamt in einem vergleichsweise niedrigen Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserentsorgung wider. Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden; diese stellen die Abwasserbeseitigung im Regelfall durch Anschluss an eine gemeindliche Kanalisation und anschließender Reinigung des Abwassers in gemeindlichen Kläranlagen sicher. Wenn aus wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen kein Anschluss an eine gemeindliche Abwasseranlage möglich ist - was in Niederbayern auf Grund der dezentralen Siedlungsstruktur relativ häufig der Fall ist - muss eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen erfolgen. 2 Abwasserbehandlung 2.1 Kommunale Abwasserbehandlung In Niederbayern sind zum Stand 2011 rd. 485 Kläranlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser mit einer Gesamtausbaugröße von 2,62 Millionen Einwohnerwerten (EW) in Betrieb. Die Gesamtausbaugröße setzt sich zusammen aus etwa 1,04 Mio. angeschlossenen Einwohnern (EZ) und rund 1,58 Mio. Einwohnergleichwerten (EGW) von Gewerbe, Industrie sowie Reserven. Grundlage der Anforderungen an die Abwasserbeseitigung sind die in der Abwasserverordnung (AbwV) des Bundes genannten Mindestanforderungen. In Gemeindegebieten mit einem Abwasseranfall, der mindestens der Abwassermenge von Einwohnern entspricht, sind zusätzlich die Anforderungen aus der EG-Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser aus dem Jahre 1991 (Nr. 91/271/EWG) einzuhalten. Die Richtlinie wurde durch die Reinhalteordnung kommunales Abwasser (ROkAbw vom , GVBl. S. 402) in bayerisches Recht umgesetzt. 5

6 Darin ist unter dem Begriff gemeindliches Gebiet nicht die Fläche einer politischen Gemeinde definiert, sondern vielmehr ein abwassertechnisch zusammenhängender bzw. -fassbarer Siedlungsbereich. So darf für gemeindliche Gebiete ab 2000 EW eine Erlaubnis für das Einleiten von kommunalem Abwasser aus einer Abwasseranlage nur erteilt werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden. In Niederbayern gibt es 175 solcher Abb. 1 Kläranlage Röhrnbach gemeindlicher Gebiete mit einer Gesamtausbaugröße von etwa 2,44 Millionen Einwohnerwerten. Sie alle verfügen über eine öffentliche Infrastruktur zur Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser. Tab. 1 Ausbaugröße in Anzahl der Summe Ausbaugröße Einwohnerwerten EW Anlagen EW kleiner bis > bis mehr als Gesamt Niederbayern Anzahl und Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen in Niederbayern (Stand 2011) In Bayern kommen für die biologische Behandlung sowohl naturnahe als auch technische Verfahren zum Einsatz. Naturnahe Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die natürlichen biologischen Abbauprozesse im Wesentlichen ohne technische Unterstützung ablaufen können. Erforderlich dafür sind ausreichend große Anlagendimensionen und eine ausreichend lange Verweilzeit des Abwassers in den Anlagen. Diese Verfahren - Anwendungsbeispiele sind Abwasserteichanlagen oder Pflanzenkläranlagen - kommen vor allem in ländlichen Gebieten häufig zum Einsatz, so auch in Niederbayern (s. Tab. 2). Technische Verfahren sind unabdingbar für größere Ortschaften und Städte. Nur durch eine technische Unterstützung (insbesondere durch intensive Belüftung des Abwassers) lassen sich die biologischen Abbauprozesse so beschleunigen und intensivieren, dass die großen Abwassermengen in relativ kurzer Zeit und in vergleichsweise platzsparenden Anlagen ausreichend behandelt werden können. 6

7 Tab. 2 Gesamtausbaugröße in EW Anzahl Abwasserteichanlage (nach dem Stand der Technik) Abwasserteichanlage (Behelfsanlage) Belebungsanlage mit getrennter Schlammstabilisierung Belebungsanlage mit Schlammstabilisierung biologische Kläranlage im Parallelbetrieb mehrstufige biologische Kläranlage Pflanzenkläranlage Rotationstauchkörperanlage Tropfkörperanlage Gesamtergebnis Überblick über die eingesetzten Reinigungsverfahren in Niederbayern (Stand 2011) Auf Artikel 4 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie geht die Forderung zurück, dass kommunales Abwasser in Abwasseranlagen mit mehr als EW Ausbaugröße mindestens einer Zweitbehandlung unterzogen werden muss. Gemeint ist hier die biologische Behandlung des Abwassers, im Wesentlichen durch Mikroorganismen. Die Zweitbehandlung ist in Bayern wie in Deutschland in allen kommunalen Kläranlagen Standard. Die Abwasserzusammensetzung im Zulauf kleinerer kommunaler Kläranlagen bis ca EW Ausbaugröße kann mitunter von größeren gewerblichen lndirekteinleitern beeinflusst werden. Wird die Produktion in Gewerbebetrieben ausgeweitet oder anderweitig verändert, müssen die kommunalen Kläranlagen hierfür oftmals entsprechend angepasst werden. Wenn die Kläranlagen im Laufe der Zeit veralten und dadurch die technischen Anforderungen nicht mehr erfüllen oder wenn sich die Zahl der angeschlossenen Einwohner über die ursprüngliche Bemessung hinaus erhöht oder weitergehende Reinigungsanforderungen zu stellen sind, müssen die betroffenen Anlagen saniert oder ertüchtigt/nachgerüstet bzw. erweitert werden. Hierzu werden i.d.r. von den Kreisverwaltungsbehörden sogenannte Sanierungsbescheide erlassen, in denen auch die Umsetzungsfristen festgelegt werden. 2.2 Kleinkläranlagen Für Kleinkläranlagen gilt die Einhaltung der gleichen Mindestanforderungen an die Behandlung wie für kommunale Kläranlagen der Größenklasse 1 nach Anhang 1 der AbwV. Das bedeutet insbesondere, dass auch bei der Abwasserreinigung über privat betriebene Kleinkläranlagen zusätzlich zur mechanischen Behandlung (Absetzwirkung) eine biologische Behandlung des Abwassers vorzusehen ist. Derzeit sind etwa der rund auf Dauer zu betreibenden Kleinkläranlagen in Niederbayern mit einer biologischen Behandlungsstufe ausgestattet. Damit waren zum Stand Juli 7

8 2011 rund 79 % aller Kleinkläranlagen in Niederbayern auf den Stand der Technik nachgerüstet. Bis 2015 muss diese Nachrüstung für die restlichen Kleinkläranlagen abgeschlossen werden (siehe auch Kapitel 10, Förderung). 3 Weitergehende Anforderungen Gemäß Artikel 5 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie muss das kommunale Abwasser in Siedlungsgebieten bzw. in Kläranlagen mit mehr als EW Ausbaugröße und einer Einleitung in empfindliche Gebiete (Gebiete, die in die Nordsee entwässern oder Gebiete, die im Einzugsgebiet der in der ROkAbw genannten Seen liegen bzw. nitratsensible Gebiete im Sinne der EG-Nitratrichtlinie (91/676/EWG)) einer weitergehenden Behandlung unterzogen werden muss. Gemeint ist hier eine gezielte Elimination der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser. Die nach Richtlinie 91/271/EWG gestellten Anforderungen an die Einleitung von kommunalem Abwasser in empfindlichen Gebieten werden allerdings mittlerweile im gesamten deutschen Donaueinzugsgebiet erfüllt, so dass eine formale Ausweisung dieses Gebiets als empfindlich entbehrlich ist (Art. 5 Abs. 8 der EG- Richtlinie). Die Abbaugrade für Phosphor liegen seit Jahren bayernweit auf einem sehr hohen Niveau. Im Bereich der Stickstoffelimination konnten die bayerischen Kläranlagen in den letzten Jahren ihre Reinigungsleistung stetig erhöhen. Etwa 87 % des Phosphors und 77 % des Stickstoffs werden derzeit in den Abwasserreinigungsanlagen eliminiert. Anfängliche Unterschiede in den verschiedenen Gewässereinzugsgebieten sind heute nicht mehr feststellbar. Bereits seit dem Jahr 2004 werden die Anforderungen der EG- Kommunalabwasserrichtlinie an die weitergehende Reinigung flächendeckend, d.h. auch in Niederbayern, erfüllt. In den vergangenen zehn Jahren führte die verbesserte Reinigungsleistung in den kommunalen Kläranlagen zu einem weiteren Rückgang der in Gewässer eingeleiteten Nährstofffrachten. Die Stickstoffemissionen nahmen insgesamt um knapp 20 %, die Phosphoremissionen um etwa 5 % ab. Die größeren Erfolge waren dabei in diesem Zeitraum im Donaueinzugsgebiet, zu dem auch Niederbayern zählt, zu verzeichnen. 4 Abwassersammlung Mehr als Kilometer öffentliche Kanäle in Niederbayern gewährleisten die Entwässerung der Siedlungsgebiete und die Ableitung des anfallenden Abwassers zu den kommunalen Kläranlagen. In Siedlungsgebieten/Kläranlageneinzugsgebieten mit mehr als Einwohnerwerten muss nach Artikel 3 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie eine Kanalisation vorhanden sein (Frist lief Ende des Jahres 2005 ab), die den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Gefordert sind dabei u. a. die Dichtheit der Anlagen und die Begrenzung der Verschmutzung der aufnehmenden Gewässer durch Regenüberläufe. In Bayern/Niederbayern stand die Infrastruktur schon vor dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung. 8

9 5 Verhinderung von Leckagen Im Rahmen der Bayerischen Eigenüberwachungsverordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, regelmäßig Untersuchungen zum Zustand der Kanalisation durchzuführen, zu dokumentieren und der Wasserwirtschaftsverwaltung vorzulegen. Werden Schäden an der Kanalisation nachgewiesen, müssen diese beurteilt und, je nach Schwere des Schadens, in einer vorgegebenen Zeitspanne behoben werden (zustandsorientierte Instandhaltung). In einem vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in Auftrag gegebenen Bericht von 2008 Zustand der Kanalisation in Bayern werden wichtige Erkenntnisse vorgestellt. Die Gesamtlänge der öffentlichen Misch- und Schmutzwasserkanäle, die im Berichtsjahr 2006 älter als 40 Jahre waren, liegt gemessen am Anteil an der Gesamtnetzlänge gemäß Hochrechnung bei ca. 17,0 %. Der Zustand der Kanäle ist altersgemäß und ein kurz- bis mittelfristiger Sanierungsbedarf wurde bei 15,7 % der Schmutz- und Mischwasserkanäle ermittelt. Durch Leckagen im Kanalsystem oder durch Fehlanschlüsse kann sauberes Grund- oder Dränagewasser in den Kanal eindringen. Die Verdünnungswirkung dieses sogenannten Fremdwassers (FW) darf bei der zu erreichenden Reinigungsleistung von Kläranlagen nicht angesetzt werden (vgl. AbwV). Bayern verfolgt konsequent den Weg, diese Verdünnung zu reduzieren indem konkrete Vorgaben zur Reduzierung des Fremdwasseranteils am Abwasserabfluss gemacht werden. Gemäß Art. 8a des Bayerischen Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) ist eine Verdünnung bei häuslichem und bei kommunalem Abwasser zulässig, wenn der geschätzte Verdünnungsanteil im Jahresmittel ein Viertel des Abwasserabflusses bei Trockenwetter nicht übersteigt. In Niederbayern ist hier bei einer Reihe von Abwasseranlagen noch deutlicher Handlungsbedarf (s. Tab. 3 u. Abb. 2) gegeben. Tab. 3 FW-Anteil Anzahl der Kläranlagen 26 % - 50 % % % % 100 % 122 Gesamt 418 Anlagen mit hohem Fremdwasser-Anteil in Niederbayern (Quelle UDIS-By) 9

10 Abb. 2 Fremdwasseranteile in Niederbayern 6. Begrenzung der Gewässerverschmutzung durch Regenüberläufe In der Trennkanalisation ist im Prinzip ausgeschlossen, dass unbehandeltes Schmutzwasser in die Gewässer gelangt. Das nicht behandlungsbedürftige abgeleitete Regenwasser kann unmittelbar in einen Vorfluter eingeleitet werden. Falls es behandlungsbedürftig ist, darf dies erst nach entsprechender Reinigung erfolgen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann jedoch eine Zwischenspeicherung des Regenwassers erforderlich sein, um eine hydraulische Gewässerbelastung durch zu hohe Einleitmengen zu vermeiden. Im Mischsystem werden überwiegend Regenüberlaufbecken eingesetzt. Sie sind so konstruiert, dass sie im Regenfall zum einen nur so viel Mischwasser weitergeben, wie die Kläranlage aufnehmen und reinigen kann, zum anderen aber die Gewässerbelastung durch den Beckenüberlauf möglichst gering halten. Nach Angaben des bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD) werden in Niederbayern derzeit ca. 660 Regenüberlaufbecken mit einem Rückhaltevolumen von rund m 3 betrieben, die die Einleitung von Mischwasser auf ein gewässerverträgliches Maß beschränken. 10

11 7 Klärschlammverbringung Die Verbringung des Klärschlamms hat sich in den vergangenen 10 Jahren grundlegend verändert wurden noch 68 % des anfallenden Klärschlamms in Niederbayern landwirtschaftlich verwertet. 9 % wurden auf Deponien verbracht und ca. 5 % des Schlamms wurden verbrannt. Derzeit werden ca. 38 % verbrannt. Eine Deponierung ist seit Inkrafttreten der Deponieverordnung (2005) mit hohen Auflagen verbunden und daher in der Statistik vernachlässigbar geworden. Abb. 3 Klärschlammverbleib Die landwirtschaftliche Verwertung unterliegt den Anforderungen der Klärschlammverordnung. Da sich im Klärschlamm Schadstoffe befinden können ist es das Ziel, die Klärschlammausbringung auf landwirtschaftliche Flächen mittelfristig zu beenden. Unter der sonstigen Verwertung ist die Unterbringung des Schlamms bei der Rekultivierung und im Landschaftsbau, insbesondere in den neuen Ländern, zu verstehen. 8 Demographie und wasserwirtschaftliche Infrastruktur (Bevölkerungsentwicklung in den Landkreisen) Änderungen in der Bevölkerungsstruktur haben auch Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung. Nach den Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Niederbayern wird in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen die Bevölkerung um mindestens 7,5 % abnehmen. Der Betrachtungszeitraum wurde dabei von 2010 bis 2028 definiert. 11

12 In Bayern trifft diese Prognose bei insgesamt 21 Landkreisen zu. Rückläufige Bevölkerungszahlen, weniger Gewerbe und geringerer Wasserverbrauch der älteren Bevölkerung stellen die Kommunen als Betreiber der Wasser- und Abwasserinfrastruktur vor neue Zukunftsaufgaben. Das Kernproblem ist dabei der hohe Fixkostenanteil der Infrastrukturen. Kanäle, Leitungen und Klärwerke müssen nach wie vor funktionsfähig gehalten werden. Bezogen auf die Gesamtkosten stellen diese Kosten den Löwenanteil (Abwasser: Prozent; Wasser: Prozent) dar. Daraus kann jetzt bei abnehmender Bevölkerung die paradoxe Situation entstehen, dass trotz geringeren Wasserbezugs bzw. Abwasseranfalls die Gebühren stark steigen. Der Regierungsbezirk Niederbayern hat in der Dringlichkeitsliste 2011 bei der Abwasserentsorgung insgesamt 179 Bauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 104 Mio. für das Förderprogramm 2011 angemeldet. Davon stammen 42 Vorhaben, mit einem Investitionsvolumen von 28,7 Mio., aus den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen. Abb. 4 Bevölkerungsentwicklung Diese Landkreise sind am stärksten von der Bevölkerungsabnahme betroffen. Da Investitionen für Baumaßnahmen im Bereich von Abwasseranlagen grundsätzlich für eine lange Lebensdauer ausgelegt werden, ist der hohe finanzielle Einsatz dort besonders genau zu prüfen. Die Kommunen werden von den Wasserwirtschaftsämtern Deggendorf und Landshut bei der Beratung im Zuge von Abwasserfördermaßnahmen auf diese Zusammenhänge im Hinblick auf eine in die Zukunft gerichtete Planung hingewiesen. In der Konsequenz kann dabei durchaus der Anschluss an eine Nachbarkläranlage möglich sein. 12

13 9 Interkommunale Zusammenarbeit Die kleinteilige kommunale Struktur in Bayern, der erwartete Rückgang der Einwohnerzahlen in vielen Kommunen insbesondere der Landkreise an der tschechischen Grenze sowie die veränderte Bevölkerungsstruktur hinsichtlich des Anteils der einzelnen Altersgruppen machen interkommunale Zusammenarbeit künftig noch sinnvoller und notwendiger. Verstärkte Zusammenarbeit über die Grenzen der Gebietskörperschaften hinaus ist eine wirksame Zukunftsstrategie, um die Aufgaben der Daseinsvorsorge und der gleichwertigen Regionalentwicklung zu bewältigen. Denn so können unnötige Doppelstrukturen in den Kommunen vermieden, die Stärken einzelner Kommunen betont und ein flächendeckend hohes Niveau bei der Daseinsvorsorge in der Region gewährleistet werden. Die Initiative dazu muss von den Kommunen selbst kommen. Bereits heute wird interkommunale Zusammenarbeit bei 300 Kommunen in Niederbayern im Rahmen der Kläranlagennachbarschaft und bei den 222 öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen im Rahmen der Wasserwerksnachbarschaft betrieben. Diese Einrichtungen werden von der Wasserwirtschaftsverwaltung im Rahmen der Möglichkeiten fachlich und personell unterstützt. 10 Benchmarking Kennzahlenvergleiche (Benchmarking) sind ein in der Privatwirtschaft entwickeltes und anerkanntes Instrument, um Wirtschaftlichkeitspotenziale in Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und zu nutzen. Ergebnisse aus dem Benchmarkingprozess geben Hinweise, wo durch zielgerichtete Maßnahmen eine Anlagen- und Betriebsoptimierung erreicht werden kann. Benchmarking bedeutet Standortbestimmung bei dem Vergleich von Produkten, Prozessen und Verfahren, Methoden und betrieblichen Funktionen. Orientierungspunkte für die Positionsbestimmung sind die Spitzenwerte (Benchmarks) anderer Teilnehmer mit vergleichbarem Anlagenbestand. Konkret können alle an dem Projekt Benchmarking Abwasser Bayern teilnehmenden Unternehmen folgende Erkenntnisse gewinnen: - Standortbestimmung: Wo steht mein Betrieb? Wie entwickelt es sich im Vergleich zur Branche? - Unterstützung der internen Steuerungsprozesse: Wie entwickeln sich die Hauptprozesse? - Erkenntnisse über Besonderheiten: Welcher Unternehmensbereich muss genauer untersucht werden? Insbesondere kommt der Energieeinsparung als wichtigem Kostensenkungsfaktor eine bedeutende Rolle zu. Um sich zu verbessern braucht man Maßstäbe und eine Orientierung über den eigenen Leistungsstand. Wirtschaftlichkeit wird bisher oft anhand des einfachen Entgeltvergleichs bewertet. Im Abwasserbereich ist dies aufgrund der vielen Randbedingungen nicht möglich. Weitblick und Vorsorge, Gebührenstabilität und Effizienz erfordern kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der Betriebsabläufe. Benchmarking ermöglicht die Positionsbestimmung und die gezielte Einflussnahme. Mit dem Projektabschluss am 12. Juni 2012 wurde die dritte Runde des Benchmarking Abwasser Bayern erfolgreich beendet. Jeder Teilnehmer hat einen Bericht erhalten. Dieser soll die Beteiligten 13

14 motivieren, positive Tendenzen, beispielsweise bei der Kanalsanierung, fortzusetzen und Verbesserungspotentiale wahrzunehmen. Die nächste Projektrunde startet voraussichtlich Förderung Seit 1994 wurden die Kommunen in Niederbayern mit über 600 Mio. bei der Abwasserentsorgung durch den Freistaat Bayern gefördert. Gleichzeitig wurden damit Investitionen von über 1,2 Mrd. angestoßen. Niederbayern erhält in den letzten Jahren neben Oberbayern und der Oberpfalz durchwegs die höchsten Zuwendungen bei der Abwasserentsorgung, hat aber auf Grund seiner besonderen Siedlungsstruktur bei der zentralen Abwasserentsorgung immer noch erheblichen Nachholbedarf. Aus dem gleichen Grund ergeben sich hohe spezifische Ausbaukosten beim Anschluss der vielen Ortsteile an zentrale Abwasserbehandlungsanlagen. Nur eine angemessene Berücksichtigung bei künftigen Förderprogrammen kann hier zeitnah Abhilfe schaffen und den Kommunen helfen, die strukturellen Nachteile zu kompensieren. Gleiches gilt für die erhebliche Zahl an Einwohnern, die auf Dauer über Kleinkläranlagen entsorgt werden müssen. Abb. 5 Fördermittel für kommunale Abwasseranlagen Bei der Abwasserentsorgung fördert der Freistaat seit 2003 die Nachrüstung der biologischen Nachreinigung bei Kleinkläranlagen (siehe auch Kapitel 2.2, Abwasserbehandlung). Bisher wurden in Niederbayern ca Anträge (Stand Sep. 2011) auf Förderung zur gesetzlich vorgeschriebenen Nachrüstung von Kleinkläranlagen gestellt. Seit Beginn der Förderung im Jahr 2003 wurden rd. 39 Mio. an Zuschüssen ausbezahlt. Zum sind die neuen Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) in Kraft getreten. Die Förderung von Kleinkläranlagen wurde damit letztmalig bis zum verlängert. 14

15 Sogenannte Abwasserentsorgungskonzepte wurden von den Gemeinden mit den Wasserwirtschaftsämtern und den Kreisverwaltungsbehörden abgestimmt und aufgestellt. Dabei wurden alle Projekte für noch anzuschließende Ortsteile einer Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit unterzogen. 12 Maßnahmen zur Energieeffizienz auf Kläranlagen, Pilotprojekte Das Bayerische Umweltministerium hat Energieanalysen für Kläranlagen mit über Einwohnerwerten durch ein Sonderprogramm bis gefördert. Diese Anlagen verursachen insgesamt über 80 % des Gesamtstromverbrauchs aller Kläranlagen in Bayern. In Niederbayern haben sich 14 Kläranlagenbetreiber an diesem Projekt beteiligt. Um die Energieeffizienz der kommunalen Anlagen weiter zu steigern, wird das Sonderprogramm im Jahr 2012 fortgesetzt. Die Förderung ist um die Anlagen mit mindestens 5000 EW erweitert worden. Folgende Berührungspunkte zur Abwasserentsorgung wurden erkannt: Klärgas Optimierung der Klärschlammbehandlung zur besseren Energie- u. Abwärmenutzung Abwasser Energieentzug aus dem Rohabwasser im Kläranlagenzulauf zur Wärmeversorgung von Wohngebäuden Straubing: Das Projekt Energierückgewinnung aus Abwasser mit einen externen Wärmetauscher wurde erstmals in Deutschland realisiert und vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im Rahmen eines Pilotprojektes mit gefördert. In Straubing kommt Abwasser als eine bislang ungenutzte Energieressource zum Einsatz. Mittels einer Wärmepumpe werden 102 Wohnungen klimafreundlich beheizt. Abwasser wird aus dem Kanal abgeleitet und über einen Wärmetauscher geführt. Die Wärme wird dem Abwassers mit modernster Technologie entzogen und so für die Beheizung von mehr als Quadratmeter Wohnfläche zurückgewonnen. Die Wärmerückgewinnung aus Abwasser wird aufgrund der steigenden Energiepreise zunehmend interessant. Ebenfalls in Straubing werden auf der Kläranlage aus Klärschlamm Energie und zukünftig auch Nährstoffe gewonnen. Klärschlamm wird getrocknet, in Pelletform gepresst und in einem Ofen bei ca. 800 Grad verbrannt. Die heiße Abluft erzeugt mittels einer Mikrogasturbine Strom, der wiederum für die Schlammtrocknung eingesetzt wird. Aus der Restasche soll zukünftig Phosphor zurückgewonnen werden. In Straubing will man Gas aus der Klärgasgewinnung verflüssigen und damit die städtischen Fahrzeuge betreiben. 15

16 Freyung: Aufgrund der Energieanalyse konnten auf der Kläranlage Freyung Möglichkeiten zur Energieverbrauchssenkung und gleichzeitiger Erhöhung der Stromgewinnung erkannt werden. Ziel ist es, zukünftig energieautark zu sein. Bad Abbach: Im Rahmen des Projektes Kläranlage der Zukunft ist Bad Abbach aus elf Bewerbern für ein Pilotprojekt ausgewählt worden. Dabei will man durch die Nachrüstung einer anaeroben Schlammbehandlung Erfahrung sammeln, wie auch auf kleineren Kläranlagen aus Klärschlamm Gas zu gewinnen ist. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Umbau der Kläranlage werden durch das Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gefördert. 13 Klimaänderung und wasserwirtschaftliche Infrastruktur Der Klimawandel wird auch die Wasserwirtschaft in Bayern beeinflussen. Dies betrifft u.a. die öffentliche Abwasserentsorgung. Sie wird vor große Herausforderungen gestellt. Im Abwasserbereich muss aufgrund des Klimawandels mit einer Zunahme von Starkniederschlägen gerechnet werden. Vor allem bei Neubau, Sanierung oder Ersatz von Abwasseranlagen sollte auf veränderte Rahmenbedingungen entsprechend reagiert werden. Ein Anpassungsbedarf bestehender Anlagen nur wegen des Klimawandels wird derzeit jedoch nicht gesehen. Vor dem Hintergrund der langen Lebensdauer der Bauwerke der bestehenden wasserwirtschaftlichen Infrastruktur tragen Behörden, Kommunen und Ingenieurbüros eine hohe Verantwortung in Planung, Bau und Betrieb und somit auch für die damit verbundenen Investitionen. 16

17 14 Fazit Der Bericht zur Kommunalen Abwasserentsorgung in Niederbayern spiegelt die Situation im Jahr 2011 im Regierungsbezirk wider. Er gibt Aufschlüsse zu verschiedenen Brennpunkten der Abwasserentsorgung. Vor allem bei anfallenden altersbedingten Sanierungen von Abwasseranlagen gilt es anzusetzen, um ökonomische Nachteile und ökologische Beeinträchtigungen abzustellen und zukünftig zu vermeiden. Aktuell anstehende Maßnahmen in der Abwasserentsorgung erfordern vor der Umsetzung sorgfältig durchdachte Entscheidungen mit Überlegungen zu Klimawandel und demographischer Entwicklung. Wesentlich für die Bewältigung der Herausforderungen ist einmal mehr das vernetzte Denken (z.b. interkommunale Zusammenarbeit). Dabei kann zukünftig durchaus der Anschluss an eine Nachbarkläranlage mit einem leistungsfähigeren Vorfluter der eigenen gemeindlichen Lösung vorzuziehen sein. Beispielhaft für Niederbayern sei hier die Altersstruktur der kommunalen Kläranlagen im Ilzeinzugsgebiet genannt, für das es bereits eine regionalisierte Klimaprognose (KLIWA Fallstudie Ilzeinzugsgebiet) bis zum Jahr 2050 gibt. Baujahr Abb. 6 Kommunale Kläranlagen im Einzugsgebiet der Ilz Aus den angegebenen Tabellen und Grafiken können Schlussfolgerungen für die Lösung von anstehenden Aufgaben gezogen werden. Die Aktivitäten auf der Kläranlage Straubing z.b. zeigen, dass bei der Energierückgewinnung aus dem Abwasser und bei der Klärschlammentsorgung noch erhebliches Potential zur Steigerung der Energieeffizienz, und damit ein Beitrag zur Energiewende, vorhanden ist. 17

18 Glossar Benchmarking: Benchmarking bezeichnet die vergleichende Analyse von Ergebnissen oder Prozessen mit einem festgelegten Bezugswert. Demographie: Die Wissenschaft von der Bevölkerung und ihrer Entwicklung bzw. die wissenschaftliche Erfassung und Auswertung des Zustands, der Struktur und der Veränderungen der Bevölkerung. Einwohnerwert: Ein Einwohnerwert (EW) beinhaltet die Summe der Belastung des Abwassers aus den natürlichen Einwohnern (EZ) und der Belastung aus gewerblichen bzw. industriellen Einleitungen (Einwohnergleichwerten = EGW). Entlastungsanlagen: Um Überlastungen der Kanalisation und der Kläranlagen zu vermeiden, sind Entlastungsanlagen im System angeordnet, über die Mischwasser direkt in ein Gewässer gelangen kann. Im Falle hoher Gewässerbelastungen werden Mischwasserbehandlungsanlagen angeordnet. Erstbehandlung : Darunter ist im Wesentlichen die physikalische Behandlung des kommunalen Abwassers mit Hilfe eines Verfahrens, bei dem sich die suspendierten Stoffe absetzen zu verstehen. Fremdwasser: Fremdwasser ist ein zusammenfassender Begriff für Wasser, das nicht in einen Abwasserkanal gehört und nicht in einer Kläranlage behandelt werden muss. Geeignete Behandlung : Behandlung von kommunalem Abwasser durch ein Verfahren und/ oder Entsorgungssystem, welches sicherstellt, dass die aufnehmenden Gewässer den maßgeblichen Qualitätszielen sowie den Bestimmungen dieser und jeder anderen einschlägigen Richtlinie der Gemeinschaft entsprechen. Gemeindliches Gebiet: Gebiet, in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und eine Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage oder Einleitungsstelle ausreichend konzentriert sind. Häusliches Abwasser : Abwasser aus Wohngebieten und den dazugehörigen Einrichtungen, vorwiegend menschlichen Ursprungs und der Tätigkeiten in Haushaltungen. Kanalisation: Leitungssystem, in dem kommunales Abwasser gesammelt und transportiert wird. Klärschlamm: behandelter oder unbehandelter Schlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen. Kommunales Abwasser: häusliches Abwasser oder Gemisch aus häuslichem und industriellem Abwasser und/oder Niederschlagswasser 18

19 Industrielles Abwasser: Abwasser aus Anlagen für gewerbliche oder industrielle Zwecke, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser und Niederschlagswasser handelt. Zweitbehandlung : Abwasserbehandlung durch eine biologische Stufe mit einem Nachklärbecken oder ein anderes Verfahren, bei dem die Anforderungen nach Anhang I Tabelle 1 der ROkAbw eingehalten werden. 19

20 Zusammenstellung von im Text vorkommenden Abkürzungen AbwV = Abwasserverordnung FW = Fremdwasser Gde. = Gemeinde KLIWA = Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft OT = Ortsteil ROkAbw = Reinhalteordnung kommunales Abwasser RZKKA = Richtlinie für Zuwendungen für Kleinkläranlagen UStatG = Umweltstatistikgesetz Quellen Der Text des niederbayerischen Berichts zur Abwasserentsorgung/Gewässerschutz wurde zum Teil vom Lagebericht 2010 des LfU zur Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in Bayern übernommen. UDIS Bayern Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Bayerisches Landesamt für Umwelt 20

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