Leistungsbewertung am HLG 1. 1 Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung

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1 Leistungsbewertung am HLG 1 1 Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung Die nachfolgenden Absprachen zur den Leistungsbewertungen sollen einerseits zu Erkenntnissen und Einschätzungen der individuellen Lernentwicklung führen, anderseits die Leistungen an verbindlichen Standards messen lassen können. Grundlage sind die Ausführungen der Richtlinien und Lehrpläne Sport für die Sekundarstufe I des Landes NRW. Gemäß diesen Vorgaben unterstreichen wir, dass der individuelle Leistungsfortschritt und die normierten Tabellenlisten Vorrang haben sollen vor dem Vergleich mit anderen. Wir unterstreichen und fördern damit das Anliegen der Schüler/ Schülerinnen nach unmittelbarer Rückmeldung mit der besonderen Betonung, das Selbstbewusstsein der Ansprechpartner zu fördern, Misserfolge zu vermeiden und weitere Anreize zur sportlichen Betätigung innerhalb und außerhalb des Schulbetriebes zu schaffen. Quelle: Schulportal NRW 1.1 Leistungsbewertung und Inhaltsbereiche a) motorische Fähigkeiten und Wissen individuelle sportmotorische Lern- und Leistungsfortschritte in den Teilbereichen: Kondition (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit) Koordination Bewegungsqualität Spielfähigkeit Sportbezogene, kognitive Bewertungen/ Einordnungen b) Sozialverhalten

2 Leistungsbewertung am HLG 2 Kooperationsfähigkeit und Hilfsbereitschaft Konfliktverhalten und Schlichtungsverfahren Umgang/ Akzeptanz von Regelwerken c) Arbeitsverhalten Zuverlässigkeit Selbstständigkeit Lern- und Leistungsbereitschaft d) Ergänzungen Qualität und Umfang der motorischen und kognitiven Leistungen Bei den motorischen Leistungen sollte der individuelle Leistungs- fortschritt besonders betont in die Benotung einfließen Engagement im Sportunterricht Überdies möchten wir betonen, dass die besonderen physischen und psychischen Vorgaben (individuelle Leistungsvoraussetzungen) der zu bewertenden Schüler und Schülerinnen gewichtet in die Bewertung mit einfließen müssen. 2 Formen der Leistungsbewertung a) Individuelle Überprüfungsformen Demonstrationen Präsentationen von Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit Motorische Tests Gesonderte Beiträge zur Stundengestaltung (z.b. Aufwärmarbeit...) Erwerb von besonderen Leistungsnachweisen (hier u.a.: Sportabzeichen in der LA oder SW, BJ Spiele, Teilnahme an den Stadtmeisterschaften) als ergänzende Benotungsgrundlage im Gesamtspektrum 3 Absprachen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen in der Leistungsbewertung 3.1 Verbindliche Absprachen über Grundsätze der Leistungsbewertung Bewertet wird, wie der Schüler: 1. sein Bewegungskönnen zeigt (u.a. technisches, taktisches, konditionelles, kreativgestalterisches Können), 2. sich auf Unterrichtssituationen einlässt, 3. Beiträge zur gemeinsamen Planung und Gestaltung von Lern-, Übungs-, Spiel- und Wettkampfsituationen einbringt, 4. Erfahrungen, Kenntnisse strukturiert wiedergibt, 5. Sachzusammenhänge sachgerecht und kritisch reflektiert erläutern kann, 6. motorische Grundeigenschaften funktionell erweitert hat, 7. Sportliches Können weiterentwickeln kann, 8. Sportliches Handeln zusammen mit anderen regeln kann.

3 Leistungsbewertung am HLG Fakultativ verbindliche Absprachen über Lernerfolgskontrollen im Bereich Sonstige Mitarbeit" 1. Sportmotorische Leistungen in den Bewegungsfeldern/Sportbereichen werden quantitativ und qualitativ bewertet 2. die einem Bewegungsfeld/Sportbereich zugehörigen konditionellen und koordinativen Fähigkeiten müssen in die Bewertung einbezogen werden. Beispiele weitergehender Konkretisierungen und Absprachen zu l und 2 1 : mindestens eine quantitative Messung und/ oder mindestens eine qualitative Messung (z.b. Demonstration) pro UV und mindestens ein konditionell-orientierter Test während der Qualifikationsphase 3. Überprüft und bewertet werden Lernerfolge hinsichtlich fachspezifisch wichtiger Schlüsselqualifikationen (Beharrlichkeit, Leistungsbereitschaft, Kooperation, Kreativität, etc.) Beispiele weitergehender Konkretisierungen und Absprachen zu 3: Als Orientierung können entsprechende Ausdifferenzierungen beobachtbaren Verhaltens bei den Kopfnoten " herangezogen werden. Mindestens einmal in der Qualifikationsphase wird eine Gruppenleistung bewertet. 4. Überprüft und bewertet werden fachliche Kenntnisse und methodische Fähigkeiten Beispiele weitergehender Konkretisierungen und Absprachen zu 4: Überprüfungsformen sind in erster Linie Beiträge zur Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsgesprächen, Einmal in der Qualifikationsphase wird eine schriftliche Übung durchgeführt. Hausaufgaben sind integrativer Bestandteil des Sportunterrichts und werden auch nachgehalten; in diesem Rahmen wird insbesondere der kompetente Umgang mit den Operatoren geschult. 1 kursiv gedruckte Konkretisierungen sind getroffene Absprachen einer Fachschaft, die möglich aber nicht obligatorisch sind.

4 Leistungsbewertung am HLG Absprachen zur Leistungsbewertung in Kursprofilen innerhalb der Qualifikationsphase Bewegungsfelder Pädagogische Perspektiven Bereich I gleich Nicht gleich Kommentar Beispiel Gleich, auch in der Auswahl der profilbildenden Gegenstands- bereiche Alle Absprachen zu I+II müssen eingehalten werden. Zusätzlich: die quantitativen Leistungen müssen nach den gleichen Normtabellen bewertet werden und die Aspekte des Beobachtbaren Verhaltens unter der pädagogischen Perspektive sind verpflichtend. Laufen, Springen, Werfen unter Päd. Perspektive D Benutzen beide Kurse die gleichen (heruntergerechneten) Zeittabellen, orientiert an den Abiturrichtlinien? Gleich, auch in der Auswahl der profilbildenden Gegenstandsbereiche Die pädagogische Perspektive bestimmt die Leistungsanforderungen. Alle Absprachen unter I+II müssen eingehalten werden. Zusätzlich: Quantitative Messungen und sportmotorisches Können werden unter bestimmten Bedingungen gleich bewertet Laufen, Springen, Werfen unter Päd. Perspektive D bzw. Päd. Perspektive F Kann ein normierter Cooper-Test als Bewertungsgrundlage für beide Kurse dienen? Gleich, jedoch ungleich in der Auswahl der profilbildenden Gegenstandsbereiche Die pädagogische Perspektive bestimmt die Leistungsanforderungen. Alle Absprachen unter I+II müssen eingehalten werden. Zusätzlich sind die Bewertungskriterien, die sich als beobachtbares Verhalten unter einer bestimmten pädagogischen Perspektive zeigen, hier zu Grunde zu legen. (vgl. S. 3) Spiele in und mit Regelstrukturen Handball unter Päd. Perspektive E Tischtennis unter Päd. Perspektive E Gleich, jedoch ungleich in der der Auswahl der profilbildenden Gegenstandsbereiche Alle Absprachen zu I+II müssen eingehalten werden! Spiele in und mit Regelstrukturen Handball unter Päd. Perspektive D Tischtennis unter Päd. Perspektive F Unterschiedlich Alle Absprachen zu I+II müssen eingehalten werden. Zusätzlich sind die Bewertungskriterien, die sich als beobachtbares Verhalten unter einer bestimmten pädagogischen Perspektive zeigen, hier zu Grunde zu Gestalten, Darstellen Tanzen Gleiten, Fahren, Rollen Jeweils unter Päd. Perspektive B

5 Leistungsbewertung am HLG 5 legen. (vgl. S. 3) Erstellen einer Kür Unterschiedlich Alle Absprachen zu I+II müssen eingehalten werden! Gestalten, Tanzen, Darstellen unter Päd. Perspektive A Ringen und Kämpfen unter Päd. Perspektive E

6 Leistungsbewertung am HLG Beispiele beobachtbaren Verhaltens unter den Pädagogischen Perspektiven Pädagogische Perspektive A B C D E F Beobachtbares Verhalten Die Bedeutung taktiler, visueller und akustischer Wahrnehmungen für das Bewegen darstellen Peripheres Sehen und antizipatives Verhalten nachweisen und zeigen können Koordinative Leistungsfähigkeit nachweisen Die Reaktion des menschlichen Körpers auf Belastungen einschätzen und ausdrücken Bewegungsgestaltungen anderer deuten und bewerten Differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten zeigen Originalität und Vielfalt von Ideen beim Variieren und Gestalten von Bewegungen zeigen Handlungsentwürfe unter Anwendung von Gestaltungskriterien in Bewegung umsetzen Risiken beim Sporttreiben erkennen und verantwortungsvoll reduzieren Mit eigenen Ängsten und Ängsten anderer verantwortungsvoll umgehen An der Bewältigung von Ängsten bei sportlichen Bewegungen arbeiten Sicherheitsmaßnahmen beachten Vertrauen und Verlässlichkeit zeigen Fehler erkennen und korrigieren Konditionelle Leistungsfähigkeit nachweisen Taktische Fähigkeiten nachweisen In Leistungssituationen Einsatz zeigen Beharrlich auf ein Ziel (Übungs-, Trainingsziel) hinarbeiten Leistungsmaßstäbe kennen, anwenden und reflektieren Spiel- und Wettkampfleitung Fair handeln- über das bloße Einhalten von Regeln hinaus Regelkenntnisse nachweisen und Vereinbarungen einhalten Absprachen mit anderen treffen sowie organisatorisch und motorisch umsetzen Kenntnisse zu einer gesundheitsgerechten Lebensführung nachweisen Gesundheitliche Risiken kennen und gesundheitsgerecht handeln Maßnahmen zur individuellen Förderung der Fitness kennen und durchführen Bewegung funktionsgerecht ausführen Gesundheitlich vertretbare und gesundheitlich fragwürdige Körperideale reflektieren

7 Leistungsbewertung am HLG Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung, die auf Anforderungen der Bereiche II III basieren Bereich II 1. Fachliche Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns Vertieftes Wissen zu den Inhalten der jeweiligen BF und SB Beispiele weitergehender Möglichkeiten der Absprache: Vertieftes Wissen über motorische Grundfertigkeiten (A, K, B, Koo, S) Vertieftes Wissen zum Auf- und Abwärmen 2. Fachliche Kenntnisse zum sportlichen Handeln im sozialen Kontext Beispiele weitergehender Möglichkeiten der Absprache: Vertieftes Wissen über die Organisation sportlicher Übungs- und Wettkampfsituationen mit anderen und für andere in den angebotenen BF und SB Reflektierter Umgang mit geschlechtsspezifischen Interessens- und Leistungsunterschieden 3. Fachliche Kenntnisse über den Sport als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit Beispiele weitergehender Möglichkeiten der Absprache: 1. Sinnrichtungen und Motive sportlichen Handelns 2. Vertiefte Kenntnisse im Zusammenhang mit den pädagogischen Perspektiven und ihrer Verbindung zum Bewegungsfeld Bereich III 1. Methodisch-strategisches Lernen Beispielhafte Möglichkeiten der Absprache: Methoden der Analyse von Bewegungsabläufen und Spielhandlungen auf der Grundlage exakter Beobachtung und Beschreibung Methoden des Trainierens und des Bewegungslernens Die Lösung bewegungsbezogener Aufgabenstellungen durch Erproben und Experimentieren Umgang mit wichtigen fachspezifischen Arbeitsmethoden (Darstellung und Auswertung von Messdaten; Beschreibung von Abbildungen und schematischen Darstellungen; Arbeit mit Texten; Arbeit mit Modellen; Arbeit mit Hypothesen und Theorien) 2. Sozial-kommunikatives Lernen Beispielhafte Möglichkeiten der Absprache: Das Arbeiten in der Gruppe, Arbeits -, Gesprächs und Kooperationstechniken Bereitschaft und Fähigkeit der Absprache und Verständigung unter den Beteiligten und verantwortliche Übernahme von Aufgaben z. B. Helfen und Sichern Bewegungskorrektur durch Partner

8 Leistungsbewertung am HLG Abstufung innerhalb der Kriterien: Kooperationsfähigkeit sehr gut: Er arbeitet mit anderen sehr gerne und verantwortungsbewusst zusammen, Ist aufgeschlossen gegenüber anderen und Ist führend und tolerant. gut: Er arbeitet mit anderen erfolgreich zusammen, ist zuverlässig. Initiativ und hilfsbereit. befriedigend: Er verhält sich in der Gruppe anpassungsfähig, kommunikationsfreudig und mitteilungsbereit. ausreichend: Er ist nicht immer bereit, mit anderen zusammenzuarbeiten, hält sich mehr im Hintergrund mangelhaft: Es macht Ihm Mühe, mit anderen zusammenzuarbeiten, er braucht genaue Arbeitsanweisungen. Seine Umgangformen sind verbesserungsfähig. ungenügend: Er zeigt sich unwillig, mit anderen zusammenzuarbeiten, ist uneinsichtig und unbelehrbar. Seine Umgangsformen sind schlecht.

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