Vertragsbedingungen. Wichtiger Hinweis zum IDSCHUTZ (Stand: September 2012) Vertragsbedingungen. I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Vertragsbedingungen Wichtiger Hinweis zum IDSCHUTZ (Stand: September 2012) Vertragsbedingungen Der IDSCHUTZ ist ein Produkt der Affinion International GmbH, Sitz: Millerntorplatz 1, Hamburg, Deutschland, Telefon: +49 (0) , affinioninternational.com, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 68138, Geschäftsführer: Michele Conforti, Guillaume Huser, USt-ID: DE 74/854/ Der IDSCHUTZ ist ein gebündeltes Produkt von Serviceleistungen, für die sich die Affinion International GmbH (nachstehend Affinion oder wir ) verantwortlich zeichnet und von Versicherungsleistungen, für die sich der jeweilige Versicherer verantwortlich zeichnet. Die Identitätsdiebstahl-Versicherung wird von Lloyd s Versicherer London (Lloyd s of London) erbracht. Die Serviceleistung Online-Monitoring wird von einem Dienstleister der Affinion International GmbH erbracht. Beauftragt mit der Vermittlung der Identitäts-Rechtsberatung ist die Deutsche Anwaltshotline AG. Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ bearbeitet die Affinion International GmbH nach Eingang Ihres ausgefüllten Antragsformulars. Sobald die Affinion International GmbH Ihren Antrag angenommen hat und Ihnen Ihr Begrüßungsschreiben bzw. Ihre Willkommens- zugegangen ist, beginnt das Vertragsverhältnis über die Leistungen des IDSCHUTZes. Die Affinion International GmbH wird Ihr Girokonto oder die von Ihnen angegebene Kreditkarte automatisch mit den sich aus dem Vertrag ergebenden Gebühren belasten. Mit Antragstellung willigen Sie ein, dass der Mitgliedsbeitrag für den IDSCHUTZ Ihrem Girokonto oder der von Ihnen angegebenen Kreditkarte belastet wird. Unabhängig von Ihrem unten erläuterten Widerrufsrecht können Sie den Vertrag über die IDSCHUTZ-Mitgliedschaft durch eine Mitteilung an die Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg oder telefonisch (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) unter Angabe Ihrer IDSCHUTZ-Kundennummer, entsprechend der Regelung in Abschnitt I. Ziffer 7.1 dieser Vertragsbedingungen kündigen. Die Mitgliedschaft und die Leistungen bleiben bis zum Ablauf des Zahlungszeitraums bestehen. Die Kündigung oder der Widerruf des IDSCHUTZes umfasst stets alle damit verbundenen Einzelleistungen. Eine gesonderte Kündigung einzelner Leistungsbestandteile des IDSCHUTZes ist nicht möglich. I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Bedingungen dieses allgemeinen Teils gelten für alle Leistungen und Verträge des IDSCHUTZes gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils die besonderen Bestimmungen für das Online-Monitoring (Abschnitt II), die besonderen Bedingungen für die telefonische Rechtsberatung (Abschnitt III) und die besonderen Versicherungsbedingungen für die Identitätsdiebstahl-Versicherung (Abschnitt IV). Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Bedingungen gehen die besonderen Bedingungen den allgemeinen vor. 2. Vertragsschluss 2.1 Der Vertrag über den IDSCHUTZ wird zwischen Ihnen als IDSCHUTZ-Kunde und der Affinion International GmbH geschlossen. Die Leistung Online-Monitoring wird von einem Dienstleister von der Affinion International GmbH erbracht (vgl. Abschnitt II). Die Leistungen Identitäts-Rechtsberatung (vgl. Abschnitt III) und Identitätsdiebstahl-Versicherungen (vgl. Abschnitt IV) werden von Kooperationspartnern der Affinion International GmbH erbracht. Die Leistung der Affinion International GmbH beschränkt sich in diesen Fällen der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern auf die Vermittlung der Leistung zwischen Ihnen als IDSCHUTZ-Kunde und dem jeweiligen Kooperationspartner sowie einer eventuellen Kostenübernahme. Die Kooperationspartner sind Lloyd s of London (Lloyd s Versicherer London) und die Deutsche Anwaltshotline AG. 2.2 Für den Vertrag über die Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen, die für Sie geltenden Konditionen ausweislich des Begrüßungsschreibens bzw. der Willkommens- sowie die gegebenenfalls bestehenden besonderen Bedingungen für die einzelnen Leistungen sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde schriftlich durch die Affinion International GmbH zugestimmt. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß 7 Abs. 1 und 2 VVG, gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer gegebenenfalls bestehenden Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB und den 1 4 VVG-InfoV, sowie nicht vor Übermittlung der in 8 Abs. 2 Nr. 1 VVG genannten Unterlagen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IDSCHUTZ Service-Center Postfach Fax: Hamburg info@idschutz.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 3. Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Änderungen der Vertragsumstände 3.1 Die Mitgliedschaft im IDSCHUTZ ist nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind, möglich. Mit Ihnen im selben Haushalt lebende Ehegatten und Kinder können von den Leistungen des IDSCHUTZes ebenfalls profitieren, ohne selbst Kunde zu sein. Sofern weitere Personen von Ihrer Mitgliedschaft erfasst werden sollen, müssen Sie uns die Namen dieser Personen über das Service-Center telefonisch unter der Telefonnummer (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) mitteilen. 3.2 Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sein, sind die Affinion International GmbH und ihre Kooperationspartner berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und die Rückerstattung von Leistungen zu verlangen, die erbracht wurden, während die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Affinion International GmbH ist in diesem Fall zudem berechtigt, Ihre Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ fristlos zu kündigen, bzw. mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wurden. Sie sind verpflichtet, der Affinion International GmbH jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich mitzuteilen. 4. Leistungsumfang Der IDSCHUTZ enthält die im Folgenden beschriebenen Leistungen. In Abschnitt 4.1 finden sich die Serviceleisteistungen, in Abschnitt 4.2 die Versicherungsleistungen. Zugang zu allen Leistungen erhalten Sie über die Service-Hotline unter der Telefonnummer (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

2 4.1 Serviceleistungen Online-Monitoring Auf Wunsch wird Affinion Ihren Namen, Ihre aktuelle Adresse und -adresse, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Telefonnummer (nachfolgend die Registrierungsdetails) registrieren. Weitere Informationen können Sie separat online registrieren. Ihre Registrierungsdetails werden durch den Einsatz von Suchmaschinen, Datenbanken und Webseiten überwacht. Jedes Quartal erhalten Sie eine , in der Ihnen die Ergebnisse dieser Datenüberwachung mitgeteilt werden. Wenn es sich um kritische Daten handelt, erhalten Sie sofort eine Benachrichtigung per Identitäts-Rechtsberatung: Juristischer Rat im Falle eines Identitätsdiebstahls Sind Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden und auf der Suche nach juristischem Rat, so bekommen Sie über die Service-Hotline schnell und unkompliziert Hilfe. Die Service-Hotline vermittelt Sie an die Deutsche Anwaltshotline, welche eine Verbindung zu einem für Sie geeigneten selbstständigen und unabhängigen Rechtsanwalt herstellt. Sie können diese Leistung nach Maßgabe der in Abschnitt III festgelegten Bedingungen über die Service-Hotline in Anspruch nehmen h-Notfall-Hotline: 24h-Soforthilfe rund um die Uhr bei zur Unterstützung von Kartensperrungen oder Identitätsdiebstahl-Notfällen Bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl steht Ihnen die 24h-Notfall-Hotline an sieben Tagen die Woche zur Verfügung. Die Hotline berät Sie bei allen Fragen rund um Identitätsdiebstahl und gibt Hinweise zur Prävention. Bei Bedarf werden auch Experten zu unterschiedlichen Fragen vermittelt. Im Notfall rufen Sie die 24h-Notfall-Hotline unter (Inland, gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) und (aus dem Ausland, es gelten die Preise Ihres Telefonvertragspartners) an vor allem bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl hilft Ihnen das Serviceteam mit Rat und Tat weiter. Sie erhalten Hinweise z.b. zum Sperren von Karten bzw. Konten, zur Änderung von Passwörtern auf Internetseiten, zur Einschaltung der Polizei, zur Unterrichtung von Anbietern, deren Leistungen im Rahmen des Identitätsdiebstahls auf Ihre Kosten missbräuchlich in Anspruch genommen wurden etc. 4.2 Versicherungsleistungen Identitätsdiebstahl-Versicherung: Absicherung von verschiedenen finanziellen Schäden und telefonische Soforthilfe Wenn Sie Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist, so sichert die Versicherung verschiedene finanzielle Schäden im Umfang und nach Maßgabe der in Abschnitt IV aufgeführten Bedingungen ab. 5. Inanspruchnahme der Leistungen Nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Grundsätze können Sie die Leistungen des IDSCHUTZes gemäß der Leistungsbeschreibung telefonisch unter der Nummer (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) über das Service-Center in Anspruch nehmen. Zur Auftragsannahme im Service-Center müssen Sie sich als IDSCHUTZ-Kunde durch Nennung Ihrer Kundennummer legitimieren. Ohne korrekte Legitimation können Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit keine Aufträge übermitteln. Telefongespräche mit dem IDSCHUTZ Service-Center können aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen werden verwendet, um die Aufträge der Kunden entsprechend bearbeiten zu können und um die Servicequalität des Service-Centers laufend zu überprüfen. Sie werden vor Beginn der Aufzeichnung auf diese hingewiesen. Eine Aufzeichnung unterbleibt, wenn Sie dieser widersprechen. 6. Beiträge Die Mitgliedsbeiträge für den IDSCHUTZ werden in den im Begrüßungsschreiben genannten Abständen berechnet, falls der Vertrag nicht von Ihnen oder Affinion International GmbH wirksam widerrufen oder gekündigt wurde. Die Höhe der zukünftigen Beiträge richtet sich nach dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitragssatz. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Zahlung erfolgt, indem Affinion den vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag Ihrem Girokonto oder der von Ihnen angegebenen Kreditkarte belastet. Sofern Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitg zahlen (d.h. die Belastung Ihres Girokontos oder der von Ihnen angegebenen Kreditkarte in Höhe des Erstbeitrages durch Affinion nicht rechtzeitig ermöglichen oder die Abbuchung nicht möglich ist oder zurückgerufen wird), ist Affinion, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Im Falle des Rücktritts kann Affinion eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Sofern der Erstbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch nicht gezahlt ist, ist Affinion nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Während des Verzugs ist Affinion ferner berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens nach 286, 288 BGB zu fordern. Sollten Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (d.h. die Belastung Ihres Girokontos oder der von Ihnen angegebenen Kreditkarte in Höhe eines Folgebeitrages durch Affinion nicht rechtzeitig ermöglichen), kann Affinion Sie auf Ihre Kosten in Textform (z.b. Brief, Fax, ) zur Zahlung (d.h. zur Ermöglichung der Belastung Ihres Girokontos oder der von Ihnen angegebenen Kreditkarte durch Affinion) innerhalb einer Frist von zwei Monaten unter Angabe der rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten und unter Hinweis auf die Rechtsfolgen bei Fristablauf auffordern. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung des Beitrags, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist Affinion nicht zur Leistung verpflichtet. Ferner kann Affinion nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf wird Affinion Sie bei der Kündigung hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten (bzw. die Belastung Ihres Girokontos oder der von Ihnen angegebenen Kreditkarte durch Affinion ermöglichen). 7. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung 7.1 Ihre Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ beginnt erst nach Erhalt des Begrüßungsschreibens bzw. der Willkommens- . Ihr Vertrag über die IDSCHUTZ- Mitgliedschaft läuft auf über ein Jahr und verlängert sich automatisch nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit. Sie können Ihre Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigen. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen indem Sie dies der Affinion International GmbH unter Angabe Ihrer IDSCHUTZ-Kundennummer entweder schriftlich (IDSCHUTZ Service-Center, Postfach , Hamburg) oder telefonisch unter der Telefonnummer (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) mitteilen. Die Beendigung der Mitgliedschaft umfasst stets alle vom IDSCHUTZ umfassten Leistungen. Eine gesonderte Beendigung bloß einzelner Teilleistungen ist nicht möglich. 7.2 Die Affinion International GmbH kann die IDSCHUTZ-Verträge durch fristlose Kündigung beenden, wenn Sie eine wesentliche Vertragsbedingung (beispielsweise die Mitgliedschaftsvoraussetzungen, siehe oben Ziffer 3 verletzen, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Die Affinion International GmbH kann den Vertrag über die Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ im Übrigen unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich kündigen. Im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung durch die Affinion International GmbH erstattet Ihnen die Affinion International GmbH die gezahlten regelmäßigen Beiträge für den Zeitraum ab der Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung des IDSCHUTZes hat grundsätzlich die gleichzeitige Beendigung aller Vertragsverhältnisse über die einzelnen Leistungen zur Folge. Eventuell in Abwicklung befindliche Einzelleistungen werden noch erbracht. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Affinion International GmbH insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien. 8. Datenschutz Die Affinion International GmbH nimmt den Schutz der Daten der Kunden sowie die Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Informationen sehr ernst. Die folgenden Bestimmungen regeln, wie die Affinion International GmbH Ihre Daten nutzt und verarbeitet. Das betrifft auch die Angaben, die Sie bei der Registrierung für den IDSCHUTZ machen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten untereinander sowie mit folgenden Versicherern sowie deren folgenden Vertretern, austauschen: Lloyd s Versicherer London (Lloyd s of London) One Lime Street London EC3M 7HA Großbritannien Desgleichen werden wir Ihre personenbezogenen Daten soweit erforderlich an Dienstleister und Beauftragte wie der Affinion Data Services Inc., 40 Oakview Drive, Trumbull, Connecticut 06611, USA, sowie der Triligent Cooporation 100 Connecticut Avenue, Connecticut 06850, USA, die mit dem Daten-Hosting betraut sind, weitergeben. Die Weitergabe Ihrer Daten geschieht im Rahmen der Verwaltung Ihrer Police, der Abrechnung und Einziehung von Prämien sowie der Abwicklung von Schadensfällen und Auszahlung von Leistungen. Wir behalten uns vor, die oben erwähnten Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu ergreifen. Dies gilt auch für die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA, wo die Datenschutzregelungen weniger strikt sind als in der Europäischen Union. Für diesen Fall haben wir allerdings die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten in den USA und anderen Ländern im gleichen Umfang geschützt sind wie in der Europäischen Union. Wir speichern Ihre Daten so lange, wie dies aus den oben genannten Gründen zweckmäßig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf Anfrage erteilen wir Ihnen Auskunft über die konkreten Informationen, die wir über Sie gespeichert haben. Sofern Sie der Meinung sind, dass die gespeicherten Informationen unzutreffend oder unvollständig sind, sollten Sie die Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg (unter Angabe Ihrer IDSCHUTZ-Kundenummer) unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben werden umgehend berichtigt. Die Affinion International GmbH kann Ihre Daten zu oben beschriebenem Zweck in der Zukunft an Versicherungsgesellschaften und Dienstleister weitergeben, um Ihren Versicherungsschutz in angemessenem Umfang weiterhin sicherzustellen. 9. Werbung und Marktforschung Wenn Sie bei der Anmeldung eine entsprechende Einwilligung erteilt haben, nutzt die Affinion International GmbH die Eckdaten und freiwilligen Angaben zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Werbeinformationen per oder per Post und für weitere von Ihnen bestellte Produkte von der Affinion International GmbH. Sie können diese Einwilligung jederzeit gegenüber dem Service-Center widerrufen. Wurde die Einwilligung nicht erklärt oder wurde diese widerrufen, so findet eine Datennutzung nach vorstehendem Absatz nicht statt. Selbstverständlich können Sie alle Leistungen des IDSCHUTZes weiter nutzen. Sie erhalten dann lediglich die zur Abwicklung der Leistungen notwendigen Informationen

3 10. Auftragsbearbeitung Die der Affinion International GmbH und den Kooperationspartnern im Rahmen des IDSCHUTZes von Ihnen übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsausführung aufgrund von Unklarheiten, z.b. nicht vollständig ausgefüllter Anträge, zurückgestellt werden, werden Sie hierüber unverzüglich telefonisch oder in Textform informiert. Die Affinion International GmbH behält sich in diesem Fall die Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor. 11. Beschwerden Beschwerden zu dem IDSCHUTZ können Sie unter Angabe Ihrer Kundennummer an das Service-Center richten unter Telefon (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) oder per Post an: IDSCHUTZ Service-Center, Postfach , Hamburg. Das Service- Center reagiert innerhalb von 2 Werktagen auf Beschwerden und wird bemüht sein, das Problem innerhalb von 28 Arbeitstagen zu beheben. Ist absehbar, dass das Problem nicht innerhalb der vorgenannten Frist zu lösen ist, wird das Service-Center Sie im Vorfeld darüber informieren und Ihnen mitteilen, wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von einer Beschwerde unberührt. Bitte beachten Sie auch die versicherungsspezifischen Beschwerdemöglichkeiten In Abschnitt IV. Ziffer Sorgfaltspflichten des Kunden Die Zahlungsansprüche der Affinion International GmbH, die dieser gegen Sie zustehen, werden Ihrem Girokonto bzw. Ihrer angegebenen Kreditkarte belastet. Aus diesem Grund haben Sie dafür zu sorgen, dass Ihr Bankkonto die erforderliche Deckung aufweist. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs haben Sie etwaige Adressänderungen und Änderungen Ihrer Bankverbindung unverzüglich dem Service- Center mitzuteilen. 13. Haftung 13.1 Die Affinion International GmbH, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie die für die Erbringung von Leistungen des IDSCHUTZes zuständigen Kooperationspartner (Lloyd s of London (Lloyd s Versicherer London) und die Deutsche Anwaltshotline AG) haften für Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Mitgliedschaft beim IDSCHUTZ nach den folgenden Bestimmungen: 13.2 Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dabei auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt Die Affinion International GmbH ist stets bemüht, alle Angaben und Informationen innerhalb ihres Internetauftritts aktuell zu halten. In regelmäßigen Abständen werden alle Inhalte überprüft und ggf. aktualisiert. Trotz sorgfältiger Kontrolle kann es zu Irrtümern bei den Angaben kommen. Die Affinion International GmbH übernimmt daher keine Haftung und gibt auch keine Garantie dafür, dass die im Rahmen des Internetauftritts dargestellten Inhalte und Angaben aktuell, korrekt und vollständig sind Die Affinion International GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der Kooperationspartner. Hierzu zählen z.b. die Deutsche Anwaltshotline AG bzw. die von unabhängigen und selbstständigen Rechtsanwälten erbrachte Indetitäts-Rechtsberatung. Die Haftung der Affinion International GmbH für Unrichtigkeit, Unvollständigkeit und sonstige Mängel der Leistungen der Kooperationspartner ist ausgeschlossen Es wird jegliche Haftung aufgrund eventuell auftretender technischer oder sonstiger Störungen ausgeschlossen Die Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und zufällige Schäden ist ausgeschlossen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche vertragliche und nichtvertragliche Ansprüche. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn der Affinion International GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 16. Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit im Falle von Versicherungsleistungen 16.1 Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die von Ihnen als versicherte Person vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer (Lloyd s of London) den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung von einer versicherten Person zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn die versicherte Person die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt die versicherte Person Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer der versicherten Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 17. Änderungen der Vertragsbedingungen Die Affinion International GmbH behält sich vor, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Affinion teilt Ihnen alle Änderungen der Vertragsbedingungen (beispielsweise Änderungen der Versicherungsbedingungen) schriftlich mit. Diese Änderungen werden Ihnen mindestens 30 Tage vor Eintritt der Änderung mitgeteilt. Im Falle einer derartigen Änderung können Sie den Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung kündigen. In diesem Fall werden Ihnen die bereits gezahlten regelmäßigen Beiträge für den Zeitraum ab der Wirksamkeit der Kündigung erstattet. Äußern Sie sich innerhalb der Frist von 30 Tagen nicht, wird die Änderung wirksam. Sie werden im Rahmen der Änderungsmitteilung über den Beginn dieser Frist, die Bedeutung Ihres Schweigens auf eine solche Mitteilung und über Ihr Kündigungsrecht ausdrücklich hingewiesen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Ihr vorstehend unter Ziffer 7.1 beschriebenes allgemeines Kündigungsrecht. Sie können unter der Rufnummer (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) anrufen, um weitere Information zu den gegenwärtig angebotenen Leistungen zu erhalten. 18. Rechtswahl und Gerichtsstand Der Vertrag über die Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ und Ihr erster Kontakt mit der Affinion International GmbH unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Übereinkommen). Ergänzend zu den versicherungsvertraglichen Vereinbarungen ist insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz anzuwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Verträgen unterliegen ausschließlich der Rechtsprechung deutscher Gerichte. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände gemäß 13, 17, 21, 29 ZPO und 215 VVG, soweit diese Regelungen Anwendung finden. 19. Allgemeines 19.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nähsten kommt Der Vertragstext über die Mitgliedschaft bei dem IDSCHUTZ wird von der Affinion International GmbH nach Vertragsschluss nicht für jeden einzelnen Kunden gespeichert. Der Abschluss des IDSCHUTZ-Vertrags und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags erfolgt jeweils in deutscher Sprache. 14. Regressforderungen Die Affinion International GmbH und die Kooperationspartner des IDSCHUTZes behalten sich im Falle eines Schadens vor, entsprechend dem gesetzlichen Anspruch in 86 Abs. 1 VVG Regress von Dritten zu fordern, soweit gegen diese Schadensersatzansprüche bestehen und soweit der Versicherer den durch diese verursachten Schaden ersetzt. Es steht der Affinion International GmbH und den Kooperationspartnern frei, Schadensersatzansprüche nach eigenem Ermessen auch gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall sind Sie nach 86 Abs. 2 VVG verpflichtet, der Affinion International GmbH und/oder den Kooperationspartner soweit erforderlich alle erforderlichen Informationen mitzuteilen und die Verfolgung der Ansprüche soweit erforderlich zu unterstützen. 15. Abtretung Ansprüche aus den IDSCHUTZ-Vertrag können weder abgetreten noch beliehen werden. II. Besondere Bedingungen für das Online-Monitoring Wenn Kriminelle Zugang zu persönlichen Daten erhalten, können sie diese dazu nutzen, mehr Informationen über eine Person zu sammeln und die komplette Identität nachzubauen. Die Affinion International GmbH bietet deshalb über einen Dienstleiter eine Suche nach unerlaubt verwendeten persönlichen Daten im Internet an. Für die Inanspruchnahme dieser Leistung können Sie bestimmte persönliche Daten über eine Eingabemaske online registrieren. Sie entscheiden durch Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars, nach welchen persönlichen Daten im Internet gesucht werden soll. Nach folgenden Daten kann gesucht werden: Name Adresse Geburtsdatum - 3 -

4 Telefonnummer, Mobilfunknummer -adresse Kreditkarten- bzw. Kontonummern (in Verbindung mit Bankleitzahlen) Führerscheinnummer, Personalausweis- und Reisepassnummer ebay-id PayPal-ID Über das Online-Registrierungsformular erteilen Sie den Auftrag zur Suche nach den Daten und zur Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck. Nachdem Sie Ihre Daten zum Zwecke der Online-Überwachung hinterlegt haben, wird der Dienstleister kontinuierlich (24 Stunden täglich) nach den hinterlegten Informationen im Internet suchen. Wenn der Verdacht auf Datenmissbrauch in Verbindung mit den von Ihnen aufgeführten Daten besteht, erhalten Sie unverzüglich eine Information über das Service-Center. Der Hinweis kann telefonisch, per SMS oder per erfolgen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich an das Service-Center zu wenden und werden dort beraten, was Sie tun sollen, um weiteren Missbrauch zu vermeiden. Weiterhin erhalten Sie pro Quartal eine oder einen Brief, mit einer Auflistung aller Daten, die zur Suche angegeben wurden und im Internet gefunden wurden. Diese Informationen werden mit Erhalt der nächsten Meldung wieder gelöscht. Die Online-Überwachung darf ausschließlich für private und nicht für kommerzielle oder sonstige Zwecke genutzt werden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit der Suche oder das Auffinden von unbefugt abgebildeten oder genutzten Daten im Internet wird nicht gegeben. Zur Leistungserbringung werden die Daten in Deutschland (Affinion International GmbH) und Großbritannien (Affinion International Ltd und SentryBay) gespeichert und verarbeitet. III. Besondere Bedingungen für die Identitäts-Rechtsberatung Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I gelten hinsichtlich der Identitäts-Rechtsberatung nachfolgende zusätzliche Bedingungen: 1. Vertragspartner 1.1 Der Vertrag über die Identitäts-Rechtsberatung wird zwischen Ihnen als Identitätsschutz-Kunden und dem jeweils beratenden Anwalt geschlossen. 1.2 Die Leistung der Affinion International GmbH beschränkt sich auf die Ermöglichung der Konsultierung eines Anwalts über die Anwaltshotline und auf die diesbezügliche Kostenübernahme für die ersten 60 Minuten der Beratung. 2. Leistungsumfang 2.1 Über das Service-Center unter der Telefonnummer (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) stehen Ihnen selbstständige und unabhängige Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Fachgebietsspezialisierungen für eine telefonische Identitäts- Rechtsberatung zur Verfügung, deren Daten und Qualifikationen Sie im Internet unter einsehen können. 2.2 Die telefonische Identitäts-Rechtsberatung ist nur zu folgenden Themengebieten möglich: Internetbetrug Rückabwicklung von Geschäften, die von Dritten im Namen des Kunden getätigt wurden Maestro- und Kreditkartenmissbrauch Diebstahl von Kontodaten, wie z.b. PIN ( Phishing ) 2.3 Die telefonische Identitäts-Rechtsberatung ist für Sie als Kunde des IDSCHUTZes bis zu einer Gesprächsdauer von 60 Minuten pro Anruf ohne Kosten, mit Ausnahme der in Absatz 2.1 aufgeführten Telefongebühren, da der IDSCHUTZ diese Kosten für Sie übernimmt. 2.4 Bei einer längeren Gesprächsdauer als 60 Minuten fallen für Sie Kosten in Höhe von 1,99 EUR pro weiterer angefangener Minute an. 3. Haftung Eine Haftung der Affinion International GmbH für den von den Rechtsanwälten der Identitäts-Rechtsberatung erteilten Rechtsrat ist ausgeschlossen. IV. Besondere Bedingungen für die Identitätsdiebstahl- Versicherung 1. Versicherer 1.1 Die Versicherungsdeckung wird zu 100% bei Lloyd s of London durch die Versicherer des Syndikates 5820 gewährt, welches von der Jubilee Managing Agency Limited gemanagt wird. Die Jubilee Managing Agency Limited wird in Großbritannien von der Financial Services Authority autorisiert und reguliert. Die Adresse von Lloyd s of London ist: LLOYD S VERSICHERER LONDON (LLOYD S OF LONDON) SITZ ONE LIME STREET LONDON EC3M 7HA GROSSBRITANNIEN RECHTSFORM: VEREINIGUNG VON VERSICHERERN NACH ENGLISCHEM RECHT ( the association of underwriters known as Lloyd s ) Für den IDSCHUTZ hat die Affinion International GmbH eine Gruppenversicherung mit dem Versicherer abgeschlossen, unter der die Kunden des IDSCHUTZes als Versicherte Personen absichert sind. Die folgenden Versicherungsbedingungen werden daher zum Bestandteil des Vertrages über eine Mitgliedschaft zwischen den Kunden und Affinion International GmbH. Soweit die folgenden Versicherungsbedingungen die Lloyd s Versicherer London von der Leistungspflicht freistellen, gilt das Gleiche entsprechend für die Affinion International GmbH. 2. Versicherte Personen Versicherte Person sind alle natürlichen Personen, die Kunde des IDSCHUTZes sind und mit Ihnen im selben Haushalt lebende Ehegatten und Kinder. 3. Klausel zur Individualhaftung Die Verpflichtungen der unterzeichnenden Versicherer im Rahmen von Versicherungsverträgen, die von diesen gezeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haftungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für Zeichnungen irgendeines anderen mit unterzeichnenden Versicherers, der aus irgendwelchen Gründen seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt. 4. Generelle Deckungsausschlüsse bezüglich dieser Versicherung bei Lloyd s of London Die Versicherung deckt die folgenden Fälle nicht ab: 1. Jegliche rechtliche Verantwortung, die direkt oder indirekt verursacht, mitverursacht oder hervorgerufen wird von a) ionisierenden Strahlen oder radioaktiver Verschmutzung durch Nukleartreibstoff oder Nuklearabfall aus der Verbrennung von Nukleartreibstoff. b) radioaktiven, giftigen, explosiven oder anderen gefährlichen Eigenschaften eines explosiven nuklearen Bauteils oder einer nuklearen Komponente davon. 2. Jegliche Verluste oder Schäden oder Leistungspflichten, die direkt oder indirekt verursacht werden durch Krieg, Terror, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wird oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufruhr, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung, Beschlagnahme, Verstaatlichung, Requirierung, Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum durch einen, oder auf Anweisung einer Regierung oder einer öffentlichen oder regionalen Behörde erteilten Befehl. 3. Schäden, die direkt verursacht werden durch Druckwellen von Flugzeugen und anderen Fluggeräten, die mit Schallgeschwindigkeit oder Überschallgeschwindigkeit fliegen. 5. Hinweise zu eventuellen Fragen oder Beschwerden Für Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an das Service-Center unter (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen). Für den Fall, dass Sie unzufrieden hinsichtlich der Versicherung von Lloyd s of London gestellt werden, können Beschwerden gerichtet werden an: Lloyd s of London (Lloyd s Versicherer London) Policyholder & Market Assistance Department One Lime Street London EC3M 7HA Großbritannien Rechtsform: Vereinigung von Versicherern nach englischem Recht Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist: The Financial Services Authority 25 The North Colonnade Canary Wharf London E14 5HS Großbritannien Beschwerden können auch an die deutsche Aufsichtsbehörde unter der folgenden Adresse gerichtet werden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße Bonn, Deutschland - 4 -

5 Auch wenn Sie eine Beschwerde eingelegt haben, haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 6. Geltung des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz gilt für den Fall, dass der IDSCHUTZ-Kunde während des Versicherungszeitraums Opfer von Identitätsmissbrauch wird. Der Versicherungszeitraum besteht, solange der Kunde IDSCHUTZ-Kunde ist, der Kunde den Mitgliedsbeitrag für den IDSCHUTZ gezahlt hat und keine vorherige Kündigung erfolgt ist. 7. Definition Identitätsmissbrauch 7.1 Unter Identitätsmissbrauch ist eine Situation zu verstehen, in der eine Person in betrügerischer Absicht, zu Profitzwecken und ohne Einverständnis der Versicherten Person, die Identität der Versicherten Person für Handlungen wie die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Kreditkarte, die Beantragung eines Identitätsnachweises bzw. eines telefonischen Abschlusses bzw. eine andere Zeichnungs- oder Bestellform im Namen der Versicherten Person benutzt. Der Versicherungsschutz des IDSCHUTZes ist dabei auf solche Fälle beschränkt, bei denen der Dritte rechtlich wirksame Geschäfte mit Dritten zu Lasten des IDSCHUTZ-Kunden abschließt. Wird die Identität der Versicherten Person von einer Person für mehrere Handlungen im Sinne des vorangegangenen Satzes benutzt, so handelt es sich dabei um einen einzigen Identitätsmissbrauch. 7.2 Die Identität der Versicherten Person ist auszulegen als jede Identifikationsform, durch die üblicherweise eine Identifikation der Versicherten Person erfolgt, wie beispielsweise sein bzw. ihr Pass, Passwörter für eine Online-Anmeldung, digitale Unterschriften, Fahrerlaubnisse, PIN-Nummern, Personalausweisnummern, Sozialversicherungsnummer, Kontonummern u.ä. 8. Umfang des Versicherungsschutzes 8.1 Die Zahlungen des Versicherers für sämtliche Fälle eines Identitätsmissbrauch sind für jeden Begünstigten insgesamt auf einen maximalen Entschädigungsbetrag in Höhe von , EUR (zehntausend) pro Versicherungsjahr beschränkt. 8.2 Von dem Höchstbetrag sind folgende Posten umfasst Prozesskosten Prozesskosten sind definiert als die Honorare bzw. Kosten, die der Rechtsvertreter (bei dem es sich um den mit Zustimmung des Service-Centers zur Vertretung des Versicherungsnehmers benannten Rechtsanwalt bzw. eine andere Person handelt) entsprechend den gesetzlichen Gebührenvorgaben und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt hat. Hierzu zählen insbesondere auch Kosten für: - die Abwehr eines Rechtsstreits und/oder die Vermeidung möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen, deren Einleitung gegen die Versicherte Person durch Händler bzw. deren Inkassounternehmen erfolgt ist; - die Anfechtung einer zu Unrecht gegen den Versicherungsnehmer ergangener straf- bzw. zivilrechtlicher Entscheidungen; - die Anfechtung der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit von Angaben in einer Kundenkreditauskunft. Der Versicherungsschutz versteht sich vorbehaltlich einer vorausgehenden Entscheidung des Versicherers zur Inanspruchnahme eines Rechtsvertreters, die der Versicherten Person schriftlich vom Versicherer oder dem Service-Center zugestellt wird. Der Versicher ist darüber hinaus dazu berechtigt, festzulegen, welchen bzw. welche Rechtsvertreter die Versicherte Person zu konsultieren hat Verdienstausfall Verdienstausfall aufgrund entgangener Arbeitszeit, der der Versicherten Person entstanden ist zur Klärung praktischer Fragen im Zusammenhang mit dem Identitätsmissbrauch (Besuche bei der Polizei, Kreditauskunftsstellen bzw. Rechtsanwälten zur Abgabe gesetzlich erforderlicher Erklärungen u.ä.). Anträgen auf Verdienstausfall Selbständiger ist die Steuererklärung des Vorjahres beizufügen, die die Grundlage hierfür bildet. Der Versicherungsschutz ist auf den Verdienstausfall innerhalb der ersten 12 Monate im Anschluss an die Feststellung eines Identitätsmissbrauch beschränkt und umfasst keinen künftigen Verdienstausfall. Geschäftsausfälle der Versicherten Person sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Der für einen Verdienstausfall zahlbare Höchstbetrag beträgt 3.000, EUR (dreitausend) pro Schadensfall und Versicherungsjahr Auslagen Auslagen im Zusammenhang mit der Ausstellung einer bzw. mehrerer neuer Kredit-/ Kundenkarten und/oder sonstiger Identitätsnachweise im Zusammenhang mit einer erneuten Feststellung der gestohlenen Identität sowie Auslagen im Zusammenhang mit Anträgen (Gebühren), Reisen und Portokosten. 8.3 Die Versicherung umfasst ausschließlich solche Verluste, die der Versicherten Person als Privatperson entstanden sind; Verluste, die der Versicherten Person aufgrund eines Identitätsmissbrauch als Geschäftsperson entstanden sind, sind demzufolge ausgeschlossen. 8.4 Die Beilegung sämtlicher Auseinandersetzungen mit angeblichen Gläubigern erfolgt nach Möglichkeit einvernehmlich. Sofern die Beilegung einer Auseinandersetzung durch einen Beschwerdeausschuss, wie beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere zugelassene Beschwerdegremien möglich ist, hat die Versicherte Person diesen Weg als Mittel der Wahl zu beschreiten. 8.5 Es erfolgt kein Selbstbehalt. 8.6 Ausgeschlossen sind: a) sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Darlehen, die in betrügerischer Weise erwirkt wurden; b) Auslagen bzw. Prozesskosten, die entstanden sind aufgrund einer betrügerischen, unlauteren bzw. kriminellen Handlungsweise der Versicherten Person bzw. einer im Zusammenwirken mit der Versichertern Person bzw. dem bevoll mächtigten Vertreter der Versicherten Person handelnden Person, unabhängig davon, ob diese alleine bzw. im geheimen Einverständnis mit anderen gehandelt hat; c) Verluste infolge einer vorsätzlichen, bewussten, absichtlichen oder fahrlässigen Missachtung der Notwendigkeit durch die Versicherte Person zur Ergreifung erforderlicher Maßnahmen für eine Vermeidung, Verhinderung bzw. Beschränkung eines Identitätsmissbrauch; d) Prozesskosten im Zusammenhang mit der Beantragung einer gerichtlichen Überprüfung; e) Prozesskosten aus einer Auseinandersetzung zwischen der Versicherten Person und dem Versicherer; f) Prozesskosten die nicht vorher schriftlich vom Versicherer freigegeben wurden g) Verluste die nicht unverzüglich dem Service-Center nach Entdecken gemeldet wurden, wenn die Versicherte Person den Verdacht hat, Opfer von Identitätsmissbrauch zu sein. h) Entgangene Vergütungen durch Geschäftsausfälle oder zukünftige Verdienstausfälle (mit Ausnahme des Verdienstausfalls innerhalb der ersten 12 Monate im Anschluss an die Feststellung eines Identitätsmissbrauch gem ) i) durch ein Gericht gegen die Versicherte Person verhängte Geldstrafen bzw. anderweitige Strafzahlungen; j) Verluste, für die die Versicherte Person zum Erhalt einer Entschädigung durch eine Behörde, Bank, ein Finanzunternehmen bzw. andere Dritte neben dem Schädiger berechtigt ist; k) Verluste aus einer Gewerbetätigkeit der Versicherte Person; l) Datenschäden bzw. -verluste; m) andere als die unter Umfang des Versicherungsschutzes angeführten Verluste; n) vor dem Beginn des Versicherungsschutzes erfolgte Identitätsmissbräuche; o) durch ausländische Staaten gegen die Versicherte Person vorgebrachte Rechtsansprüche; p) gesetzliche Haftungsarten, die direkt bzw. indirekt, vollständig bzw. partiell verursacht wurden bzw. die Folge sind von: ionisierenden Strahlungen bzw. radioaktiver Verunreinigung aus Kernbrennstoffen bzw. radioaktiven Abfällen aus der Verbrennung von Kernbrennstoffen; radioaktiven, toxischen, explosiven bzw. anderweitigen gefährlichen Eigenschaften von Explosions- bzw. Nuklearverbindungen bzw. nuklearen Bestandteilen hiervon; Verluste bzw. Schäden oder Haftungsformen, die direkt bzw. indirekt verursacht wurden, erfolgen oder das Ergebnis sind von Krieg, Terrorismus, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob eine Kriegserklärung erfolgt ist), Bürgerkrieg, Aufständen, Revolution, Aufruhr, militärischen bzw. anderweitigen Machtergreifungen bzw. der Beschlagnahmung, Verstaatlichung, Requirierung bzw. Zerstörung und Beschädigung von Vermögen durch staatliche bzw. kommunale Behörden bzw. auf deren Anweisung hin; Verluste, die unmittelbar verursacht wurden durch die von Flugzeugen bzw. anderen mit Schall- bzw. Überschallgeschwindigkeit sich bewegenden Fluggeräten ausgelösten Druckwellen; Verluste, die bewirkt wurden durch eine externe elektromagnetische Strahlung, einschließlich einer durch Sonneneruptionen verursachten elektromagnetischen Strahlung, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein. 9. Anzeige eines Identitätsmissbrauchs bei dem Service-Center, der Polizei etc. 9.1 Die Versicherte Person hat sobald für die Versicherte Person der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs besteht bzw. er einen Identitätsmissbrauch festgestellt hat dies unverzüglich bei dem Service-Center anzuzeigen. Das Service-Center nimmt sodann eine Überprüfung zum Versicherungsschutz vor und unterstützt die Versicherte Person bei der Feststellung, ob es zu einem Identitätsmissbrauch gekommen ist und welches Ausmaß dieser ggf. hat. Das Service-Center setzt die Versicherte Person über die Maßnahmen in Kenntnis, die die Versicherte Person zur Einschränkung der Folgen sowie zur Vermeidung finanzieller Verluste unverzüglich zu ergreifen hat. 9.2 Die Versicherte Person hat die Aussteller von Kredit- und Kundenkarten, Banken, Behörden bzw. andere, die über diesen Identitätsmissbrauch in Kenntnis zu setzen sind, unverzüglich zu informieren. 9.3 Sollte die Versicherte Person feststellen, dass sie das Opfer eines Identitätsmissbrauch geworden ist, hat die Versicherte Person diese Tatsache unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Anzeige sowie die Eingangsbestätigung der Polizei sind umgehend an das Service-Center weiterzuleiten. 9.4 Die Versicherte Person hat darüber hinaus eine Vorlage bzw. Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit und einem Versicherungsschutz durch diese Versicherung möglicherweise bzw. tatsächlich von Bedeutung sind, sämtliche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und soweit es dem Versicherungsnehmer möglich ist, das Service- Center über sämtliche Dinge in Kenntnis zu setzen, die ggf. bzw. tatsächlich in dieser Angelegenheit von Bedeutung sind. 9.5 Bei Beantragung eines Verdienstausfalls hat die Versicherte Person einen Nachweis ihres Arbeitgebers darüber beizufügen, dass sie unbezahlten Urlaub in Anspruch genommen hat und diese arbeitsfreie Zeit erforderlich war

6 10. Schadensformular 10.1 Um einen Schadensanspruch geltend zu machen, fordert die Versicherte Person bei dem Service-Center unter der Rufnummer (gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) ein Schadensformular an. Das ausgefüllte und unterschriebene Schadensformular ist zusammen mit sämtlichen erforderlichen Nachweisen an die folgende Anschrift zu übersenden: IDSCHUTZ Service-Center Postfach Hamburg 10.2 Erforderliche Nachweise sind alle Angaben, die für das Service-Center zur Bearbeitung des Antrags sowie zur Berechnung der korrekten Regulierungssumme erforderlich sind. Innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Versicherung gegen die Versicherte Person vorgebrachte Ansprüche im Zusammenhang mit einem Identitätsmissbrauch, der vor Ablauf der Versicherung verübt wurde, sind durch die Versicherung abgedeckt, sofern ein derartiger Anspruch unverzüglich nach seinem Vorbringen gegen die Versicherte Person bei dem Service-Center angezeigt wurde. 11. Doppelversicherung Sofern das durch diese Versicherung umfasste Risiko zusätzlich durch eine bzw. mehrere andere Versicherungsverträge abgedeckt ist, die eine Klausel dazu enthalten, dass dieser bzw. diese Versicherer und/oder Versicherungsunternehmen eine Haftung im Fall einer Doppelversicherung ablehnen, besitzt diese Klausel eine Rechtsgültigkeit in Bezug auf diese Versicherung. In diesen Fällen erfolgt eine Aufteilung der Haftung zwischen den Versicherungen und/oder Verträgen entsprechend den darin enthaltenen Bestimmungen. Der Versicherungsnehmer ist jedoch nicht berechtigt zum Erhalt eines höheren Entschädigungsbetrages, als er ihn im Fall des Bestehens von lediglich einer Versicherung und/oder eines Vertrages erhalten hätte. 12. Gerichtsstand Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände gemäß 13, 17, 21, 29 ZPO und 215 VVG. 13. Doppelversicherung 13.1 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Gesetzesbestimmungen, die nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrags sind Hauptgeschäftsfeld des Versicherers ist der Betrieb von Versicherungen aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften und Dienstleistungen /0912

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