Kirchliches Amtsblatt

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1 E 4189 Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Nr. 4 Rottenburg am Neckar, 15. März 2011 Band 55 Apostolischer Stuhl Botschaft des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. für die Fastenzeit Deutsche Bischofskonferenz Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2011) 72 Bischöfliches Ordinariat Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur "Bischof-Moser-Kollekte" 74 Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen Bischöfliches Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart 74 Caritas-Fastenopfer am 12./20. März Heilig-Land-Kollekte der deutschen Diözesen am Palmsonntag, 17. April Veränderung der Mietkosten bei Ordensgestellungsverträgen BO Nr , Absatz Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) der Diözese Organisationserlass 79 Richtlinien zur Verleihung des Titels Kirchenmusikdirektor/-in 80 Richtlinien zur Verleihung des Titels Chordirektor DCV 81 Korrektur zur Veröffentlichung BO Nr vom (KABl. 2011, S. 12) Mitglieder der AVR-Schlichtungsstelle 81 Personalangelegenheiten Personalnachrichten 82 Wohnung für Ruhestandsgeistlichen 83 Mitteilungen Wallfahrten nach Kroatien und in die Türkei 83 Blickwechsel Missionarisch Kirche sein in der Vertrauenskrise Zweite Pastoraltagung 83 Stressbewältigung im privaten Alltag und Beruf 84 St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart Kranken- und Sterbekasse (KSK) VVaG, Stuttgart, Bericht über das Geschäftsjahr Den Weggang gestalten den Einstieg planen Studientag für GemeindereerentInnen, die den Sellenwechsel vor sich haben 104 Katechumenat Konversion Wiedereintritt Erfahrungsaustausch und Impulse für KatechumenatsbegleiterInnen und alle pastoralen Dienste (Reihe: Forum Glaubenskommunikation) 104 Eucharistie- und Versöhnungskatechese für Erwachsene Workshoptag für alle Pastoralen Dienste und ehrenamtliche MitarbeiterInnen 104 Wir möchten, dass unser Kind getauft wird Einführung in die Taufgespräche in Elterngruppen Kurs für ehrenamtliche und hauptamtliche MitarbeiterInnen 104 Zu Haus bei Gott Tagung zur Firmpastoral für alle pastoralen Dienste und interessierte Ehrenamtliche 105 Encontro anual para colaboradores(as) na catequese das Comunidades de idioma português Jahrestreffen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Katechese in portugiesischsprachigen Gemeinden 105 Bevor es zum Eklat kommt Mediation in Konflikten erfolgreich bleiben Tagung für alle pastoralen Dienste in Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg 105 Missionarische Experimente wagen Zweiteiliger Kurs Verkürzte Neuauflage 106 Studientagung: Christliche Spiritualität und die vielen Spiritualitäten 106 Osterleuchter abzugeben 107 Beilage Aufruf der deutschen Bischöfe zur Palmsonntags-Kollekte 2011 zum Verlesen Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur Bischof-Moser-Kollekte zum Verlesen

2 70 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Apostolischer Stuhl Botschaft des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. für die Fastenzeit 2011 "Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt!" (vgl. Kol 2,12) Liebe Brüder und Schwestern! Die Fastenzeit, die uns zur Feier des heiligen Osterfestes hinführt, ist für die Kirche eine überaus kostbare und wichtige liturgische Zeit. Im Hinblick darauf freue ich mich, ein besonderes Wort an euch zu richten, da sie mit entsprechendem Eifer gelebt werden soll. Während die Gemeinschaft der Kirche der endgültigen Vereinigung mit ihrem Bräutigam beim ewigen Ostern entgegenharrt, verstärkt sie, unermüdlich im Gebet und in Werken der Liebe, ihre Anstrengungen auf dem Weg der Reinigung im Geist, um mit größerer Fülle aus dem Geheimnis der Erlösung das neue Leben in Christus zu schöpfen (vgl. Präfation für die Fastenzeit 1). 1. Dieses Leben ist uns schon am Tag unserer Taufe geschenkt worden, als für uns, die wir "mit der Taufe am Tod und an der Auferstehung Christi Anteil haben", "das freudige und erhebende Abenteuer der Jüngerschaft" begonnen hat (Homilie am Fest der Taufe des Herrn, 10. Januar 2010). Der heilige Paulus betont in seinen Briefen immer wieder die einzigartige Gemeinschaft mit dem Sohn Gottes, die durch dieses Bad der Taufe gewirkt wird. Die Tatsache, dass man die Taufe in den meisten Fällen als Kind empfängt, macht deutlich, dass es sich um ein Geschenk Gottes handelt: Keiner verdient sich das ewige Leben aus eigener Kraft heraus. Das Erbarmen Gottes, das die Sünde hinweg nimmt und es ermöglicht, so zu leben, "wie es dem Leben in Christus Jesus entspricht" (Phil 2,5), wird dem Menschen unentgeltlich geschenkt. Der Völkerapostel erläutert in seinem Brief an die Philipper den Sinngehalt der Umwandlung, welche sich durch die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung Christi vollzieht, indem er ihr Ziel aufzeigt: "Christus will ich erkennen und die Macht seiner Auferstehung und die Gemeinschaft mit seinen Leiden; sein Tod soll mich prägen. So hoffe ich, auch zur Auferstehung von den Toten zu gelangen" (Phil 3,10-11). Die Taufe ist also kein Ritus der Vergangenheit, sondern die Begegnung mit Christus, der die ganze Existenz des Getauften formt, ihm göttliches Leben verleiht und ihn zu einer aufrichtigen Umkehr ruft, die von der Gnade begonnen und getragen wird und so die Vollgestalt Christi erreichen lässt. Die Taufe steht in einer besonderen Beziehung zur Fastenzeit als einem günstigen Moment, um die rettende Gnade zu erfahren. Die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils haben alle Hirten der Kirche dazu aufgerufen, "die der Fastenliturgie eigenen Taufmotive stärker" zu nutzen (Konstitution Sacrosanctum Concilium, 109). Denn immer schon verbindet die Kirche die Osternacht mit der Feier der Taufe: In diesem Sakrament wird jenes große Geheimnis wirksam, in dem der Mensch der Sünde stirbt, des neuen Lebens im auferstandenen Christus teilhaftig wird und denselben Geist Gottes empfängt, der Jesus von den Toten auferweckt hat (vgl. Röm 8,11). Dieses unentgeltliche Geschenk muss immer wieder neu in jedem von uns entfacht werden, und die Fastenzeit bietet uns einen dem Katechumenat ähnlichen Weg an, der für die Christen der frühen Kirche wie auch für die Taufbewerber von heute eine unersetzbare Schule des Glaubens und des christlichen Lebens ist: Sie erleben die Taufe wirklich als einen entscheidenden Moment für ihre ganze Existenz. 2. Was könnte sich besser eignen, um ernsthaft den Weg auf Ostern zu beschreiten und uns auf die Feier der Auferstehung des Herrn das freudigste und feierlichste Fest des ganzen Kirchenjahres vorzubereiten, als sich vom Wort Gottes leiten zu lassen? Deshalb führt uns die Kirche in den Evangelientexten der Sonntage der Fastenzeit hin auf eine besonders innige Begegnung mit dem Herrn, indem sie uns die Etappen der christlichen Initiation noch einmal durchlaufen lässt: für die Katechumenen im Hinblick auf den Empfang des Sakramentes der Wiedergeburt; für die schon Getauften, um neue und maßgebende Schritte in der Nachfolge Christi und in der vollkommeneren Hingabe an Ihn zu setzen. Der erste Sonntag des Weges durch die Fastenzeit macht die Verfassung unseres Menschseins auf dieser Erde deutlich. Der siegreiche Kampf gegen die Versuchungen, mit dem die Sendung Jesu beginnt, ist eine Einladung, sich der eigenen Schwachheit bewusst zu werden, um die Gnade zu empfangen, die von Sünden frei macht und neue Kraft in Christus ausgießt, der Weg, Wahrheit und Leben ist (vgl. Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 25). Er ist ein deutlicher Aufruf, sich daran zu erinnern, dass der christliche Glaube, nach dem Beispiel Jesu und in Gemeinschaft mit Ihm, einen Kampf "gegen die Beherrscher dieser finsteren Welt" (Eph 6,12) einschließt, in welcher der Teufel am Werk ist, der auch heute nicht müde wird, den Menschen, der sich dem Herrn nähern will, zu versuchen: Christus geht daraus als Sieger hervor, um auch unser Herz für die Hoffnung zu öffnen und uns darin zu leiten, die Verführungen des Bösen zu besiegen. Das Evangelium von der Verklärung des Herrn stellt uns die Herrlichkeit Christi vor Augen, die die Auferstehung vorwegnimmt und die Vergöttlichung des Menschen ankündigt. Die Gemeinschaft der Christen erkennt, dass sie wie die Apostel Petrus, Jakobus und Johannes "beiseite [ ] auf einen hohen Berg" (Mt 17,1) geführt wird, um in Christus, als Söhne im Sohn, wie-

3 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, der das Geschenk der göttlichen Gnade zu empfangen: "Das ist mein geliebter Sohn, an dem ich Gefallen gefunden habe; auf ihn sollt ihr hören." (V. 5). Es ist eine Einladung, vom Lärm des Alltags Abstand zu nehmen, um in die Gegenwart Gottes einzutauchen: Er möchte uns tagtäglich ein Wort zukommen lassen, das tief in unseren Geist eindringt, wo es Gut und Böse unterscheidet (vgl. Hebr 4,12), und das den Willen stärkt, dem Herrn nachzufolgen. Die Bitte Jesu an die samaritische Frau: "Gib mir zu trinken!" (Joh 4,7), die ihren Platz in der Liturgie des dritten Sonntages hat, drückt die Leidenschaft Gottes für jeden Menschen aus und möchte in unserem Herzen den Wunsch nach dem Geschenk der "sprudelnden Quelle [ ], deren Wasser ewiges Leben schenkt" (V. 14), wecken: Es ist die Gabe des Heiligen Geistes, der die Christen zu "wahren Beter[n]" macht, die fähig sind, den Vater "im Geist und in der Wahrheit" (V. 23) anzubeten. Nur dieses Wasser vermag unseren Durst nach dem Guten, nach der Wahrheit und nach der Schönheit zu löschen! Nur dieses Wasser, das uns der Sohn gibt, bewässert die Wüsten der unruhigen und unzufriedenen Seele, "bis sie ruht in Gott", wie es das bekannte Wort des heiligen Augustinus sagt. Der "Sonntag des Blindgeborenen" stellt uns Christus als das Licht der Welt vor Augen. Das Evangelium fragt jeden einzelnen von uns: "Glaubst du an den Menschensohn?". "Ich glaube, Herr!" (Joh 9,35.38), bestätigt freudig der Blindgeborene und macht sich so zur Stimme eines jeden Glaubenden. Das Heilungswunder ist das Zeichen dafür, dass Christus zusammen mit dem Augenlicht auch unseren inneren Blick öffnen möchte, damit unser Glaube immer tiefer wird und wir in Ihm unseren einzigen Retter erkennen können. Er erhellt alle Dunkelheit des Lebens und lässt den Menschen als "Kind des Lichtes" leben. Wenn uns am fünften Sonntag die Auferweckung des Lazarus verkündet wird, werden wir mit dem letzten Geheimnis unserer Existenz konfrontiert: "Ich bin die Auferstehung und das Leben. [ ] Glaubst du das?" (Joh 11,25-26). Für die christliche Gemeinschaft ist das der Augenblick, mit Marta offen alle Hoffnung auf Jesus von Nazaret zu setzen: "Ja, Herr, ich glaube, dass du der Messias bist, der Sohn Gottes, der in die Welt kommen soll" (V. 27). Die Gemeinschaft mit Christus in diesem Leben bereitet uns darauf vor, die Grenze des Todes zu überwinden, um für immer in Ihm zu leben. Der Glaube an die Auferstehung der Toten und die Hoffnung auf das ewige Leben öffnen unseren Blick für den letzten Sinn unserer Existenz: Gott hat den Menschen für die Auferstehung und das Leben erschaffen, und diese Wahrheit gibt der Geschichte der Menschen, ihrer persönlichen Existenz und ihrem Leben in der Gesellschaft wie auch der Kultur, der Politik und der Wirtschaft ihren wahren und letztgültigen Sinn. Ohne das Licht des Glaubens endet das ganze Universum eingeschlossen in einem Grab ohne Zukunft, ohne Hoffnung. Der Weg durch die Fastenzeit findet seine Vollendung in den Drei Österlichen Tagen, besonders in der großen Vigil der Osternacht: Bei der Erneuerung des Taufversprechens bekennen wir von neuem, dass Christus der Herr unseres Lebens ist, jenes Lebens, das Gott uns geschenkt hat, als wir "aus dem Wasser und dem Heiligen Geist" wiedergeboren wurden, und wir bekräftigen von neuem unseren festen Entschluss, dem Werk der Gnade zu entsprechen, um seine Jünger zu sein. 3. Unser Eingetaucht-Sein in Tod und Auferstehung Christi durch das Sakrament der Taufe drängt uns jeden Tag aufs neue dazu, unser Herz von der Last der materiellen Dinge zu befreien, von jener egoistischen Bindung an die "Erde", die uns arm macht und uns daran hindert, für Gott und den Nächsten bereit und offen zu sein. In Christus hat sich Gott als die Liebe offenbart (vgl. 1 Joh 4,7-10). Das Kreuz Christi, das "Wort vom Kreuz" verdeutlicht die rettende Kraft Gottes (vgl. 1 Kor 1,18), die geschenkt wird, um den Menschen aufzurichten und ihm das Heil zu bringen: Liebe in ihrer radikalsten Form (vgl. Enzyklika Deus caritas est, 12). Durch die traditionellen Übungen des Fastens, des Almosengeens und des Gebetes, Ausdrucksweisen der Verpflichtung zur Umkehr, erzieht die Fastenzeit dazu, die Liebe Christi immer radikaler zu leben. Das Fasten, das unterschiedlich begründet sein kann, hat für den Christen einen tief religiösen Sinn: Indem wir unseren Tisch ärmer machen, lernen wir unseren Egoismus zu überwinden, um in der Logik des Schenkens und der Liebe zu leben; indem wir den Verzicht auf etwas auf uns nehmen nicht bloß auf etwas Überflüssiges lernen wir, unseren Blick vom eigenen "Ich" abzuwenden, um jemanden an unserer Seite zu entdecken und Gott im Angesicht vieler unserer Brüder zu erkennen. Für den Christen hat das Fasten nichts mit einer Ichbezogenheit zu tun, sondern es öffnet mehr und mehr auf Gott hin und auf die Bedürfnisse der Menschen und sorgt dafür, dass die Liebe zu Gott auch die Liebe zum Nächsten einschließt (vgl. Mk 12,31). Auf unserem Weg sehen wir uns auch der Versuchung des Haben-Wollens gegenüber, der Habsucht nach Geld, die die Vorrangstellung Gottes in unserem Leben gefährdet. Die Besitzgier bringt Gewalt, Missbrauch und Tod hervor; aus diesem Grunde erinnert die Kirche besonders in der Fastenzeit an die Übung des Almosengebens, das heißt an das Teilen. Die Vergötterung der Güter hingegen entfernt nicht nur vom anderen, sondern sie entblößt den Menschen, macht ihn unglücklich, betrügt ihn, weckt falsche Hoffnungen, ohne das zu verwirklichen, was sie verspricht, weil sie die materiellen Dinge an die Stelle Gottes setzt, der allein Quelle des Lebens ist. Wie kann man die Vatergüte Gottes verstehen, wenn das Herz voll von sich selbst und den eigenen Plänen ist, mit denen man sich einbildet, sich die Zukunft sichern zu können? Es ist die Versuchung, so zu denken wie der Reiche im Gleichnis: "Nun hast du einen großen Vorrat, der für viele Jahre reicht ". Wir kennen das Urteil des Herrn: "Du Narr! Noch in dieser Nacht wird man dein Leben

4 72 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, von dir zurückfordern " (Lk 12,19-20). Die Übung des Almosengebens ist ein Aufruf, Gott den Vorrang zu geben und dem anderen gegenüber aufmerksam zu sein, um unseren guten Vater neu zu entdecken und sein Erbarmen zu empfangen. In der gesamten Fastenzeit bietet uns die Kirche das Wort Gottes sehr reichlich an. Wenn wir es betrachten und verinnerlichen, um es tagtäglich zu leben, lernen wir eine kostbare und unersetzbare Form des Gebetes kennen. Denn das aufmerksame Hören auf Gott, der unaufhörlich zu unserem Herzen spricht, nährt den Weg des Glaubens, den wir am Tag der Taufe begonnen haben. Das Gebet erlaubt uns auch, eine neue Auffassung der Zeit zu gewinnen: Ohne die Perspektive der Ewigkeit und der Transzendenz unterteilt sie nämlich nur unsere Schritte auf einen Horizont hin, der keine Zukunft hat. Im Gebet finden wir hingegen Zeit für Gott, um zu erkennen, dass "seine Worte nicht vergehen werden" (vgl. Mk 13,31), um einzutreten in jene innige Gemeinschaft mit Ihm, die "niemand uns nimmt" (vgl. Joh 16,22) und die uns für die Hoffnung öffnet, die nicht zugrunde gehen lässt, für das ewige Leben. Kurz gesagt, der Weg durch die Fastenzeit, auf dem wir eingeladen sind, das Geheimnis des Kreuzes zu betrachten, bedeutet, dass "sein Tod mich prägen soll" (Phil 3,10), um eine tiefe Umkehr in unserem Leben verwirklichen zu können: sich verwandeln lassen durch das Wirken des Heiligen Geistes wie der hl. Paulus auf dem Weg nach Damaskus; unsere Existenz mit Entschiedenheit am Willen Gottes ausrichten; uns von unserem Egoismus befreien, indem wir die Machtsucht über die andern überwinden und uns der Liebe Christi öffnen. Die Fastenzeit ist eine geeignete Zeit, um unsere Schwachheit einzugestehen und nach einer ehrlichen Prüfung unseres Lebens die erneuernde Gnade des Sakramentes der Versöhnung zu empfangen sowie entschieden auf Christus zuzugehen. Liebe Brüder und Schwestern, durch die persönliche Begegnung mit unserem Erlöser und durch Fasten, Almosengeben und Gebet führt uns der Weg der Umkehr auf Ostern hin zur Wiederentdeckung unserer Taufe. Empfangen wir in dieser Fastenzeit wieder neu die Gnade, die Gott uns in jenem Moment geschenkt hat, damit er all unser Handeln erleuchte und leite. Was das Sakrament bezeichnet und bewirkt, sollen wir jeden Tag in der Nachfolge Christi großzügiger und überzeugender leben. Auf diesem unseren Weg vertrauen wir uns der Jungfrau Maria an, die das Wort Gottes im Glauben und im Fleisch geboren hat, um wie sie in den Tod und die Auferstehung ihres Sohnes Jesus einzutauchen und das ewige Leben zu erlangen. Aus dem Vatikan, am 4. November 2010 Benedictus PP. XVI. Deutsche Bischofskonferenz Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2011) In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres Glaubens die Treue halten. Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI. ihre Aufgabe und Mission beschrieben: Ja, auch wenn sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat. Dieses Wort des Heils ( ) klingt mit besonderer Kraft an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und der Gewalt zu brechen. Im Geist der Seligpreisungen sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der ganzen Gesellschaft bei. Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger Lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind. Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende bei der Palmsonntags- Kollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt s Gott. Würzburg, den 24. Januar 2011 Für das Bistum Rottenburg-Stuttgart + Dr. Gebhard Fürst Bischof Die Kollekte wird am Palmsonntag, dem 17. April 2011 gehalten.

5 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Bischöfliches Ordinariat Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 Liebe Schwestern und Brüder, am 27. März 2011 sind die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Wir erinnern Sie an diese in unserer Verfassung verankerte Bürgerpflicht und bitten Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Damit geben Sie dem neu zu wählenden Landtag für seine 15. Legislaturperiode eine breite Legitimation. Wir dürfen uns bewusst vor Augen führen: Unser Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht, um das uns viele Menschen in zahlreichen Ländern der Erde beneiden. Nutzen Sie die Chance, am 27. März 2011 die politische Richtung in Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen. Nicht an der Wahl teilzunehmen, heißt: auf die Vertretung der eigenen Meinung im Parlament zu verzichten und politische Randgruppen zu stärken. Entscheiden Sie sich für die Kandidatinnen und Kandidaten, die beim Beantworten der anstehenden Sachfragen zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger zielführende und nachhaltige Wege beschreiten wollen. Die Herausforderungen im Land sind in der Tat sehr vielfältig. Beispielhaft wollen wir daran erinnern: Für die Zukunft unseres Landes wird es entscheidend darauf ankommen, ausreichend Haushaltsmittel zur Unterstützung von Familien und zum Ausbau der Kleinkindbetreuung aufzubringen, neue Investitionen im Schul- und Hochschulbereich zu tätigen und die Infrastruktur des Landes zu sanieren. Die Staatsverschuldung muss, wie es auch die Verfassung verlangt, zurückgefahren werden. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind in unserem Land nach der Finanzkrise zwar zurückgegangen. Unser Augenmerk muss jedoch auch weiterhin auf die Ausbildungssituation und auf Arbeitsangebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet werden. Das Engagement in der ehrenamtlichen Betätigung, die unser Land auszeichnet, sollte auch in Zukunft unterstützt und gefördert werden. Wir denken aber auch an so wichtige Fragen wie die nach der Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen: Die Fragen der Biomedizin, der Bewahrung der Schöpfung, die Fragen nach dem Umgang mit Embryonen, aber auch das Thema Behinderte und Kranke in unserer Gesellschaft und schließlich die Frage nach Alter, Sterben und Tod. Diese Themen werden für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend sein. Daher ist es wichtig, dass uns im Parlament auch künftig Frauen und Männer vertreten, die mit Weitblick, Engagement und Verantwortungsbewusstsein vor Gott und den Menschen in unserem Land handeln. Darum bitten wir Sie nochmals: Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht achtlos verfallen, sondern gehen Sie ganz bewusst zur Landtagswahl und bestimmen Sie so über die Zusammensetzung und die Mehrheiten im Landtag mit! Ermuntern Sie auch die Menschen in Ihrer Umgebung, an dieser Wahl teilzunehmen! Wir ermutigen besonders auch die jungen Menschen, die zum ersten Mal zur Wahl aufgerufen sind, ihrer politischen Meinung mit der Abgabe ihrer Stimme Gewicht zu geben. Wir danken den Mitgliedern des Landtags für die in der zu Ende gehenden Wahlperiode geleistete Arbeit. Wir sind dankbar dafür, dass sich so viele Männer und Frauen bereit erklärt haben, politische Verantwortung zu übernehmen. Den Kandidatinnen und Kandidaten, die am 27. März 2011 gewählt werden, wünschen wir Gottes Segen für ihren Dienst an unserer Gesellschaft. Freiburg/Rottenburg-Stuttgart, den 1. März Dr. Robert Zollitsch +Dr. Gebhard Fürst Erzbischof von Freiburg Bischof von Rottenburg-Stuttgart Das Wort der Bischöfe zur Landtagswahl soll am 19./20. März 2011 den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Sperrfrist für Presse, Hörfunk und Fernsehen 19. März 2011, 18:00 Uhr. Das Recht auf Bildung sollen alle Bürger in unserem Land, unabhängig von Herkommen und materiellen Möglichkeiten, wahrnehmen können.

6 74 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur Bischof-Moser-Kollekte Liebe Schwestern und Brüder, auch in diesem Jahr bitte ich Sie, durch die Kollekte an Ostern die Bischof-Moser-Stiftung zu unterstützen. Wie Sie wissen, soll diese Stiftung eine finanzielle Grundsicherung aufbauen, damit qualifizierte pastorale Dienste in der Verkündigung, Liturgie und Katechese in den Kirchengemeinden und anderen Seelsorgebereichen langfristig zur Verfügung stehen. Unsere pastoralen Mitarbeiter leisten einen unverzichtbaren Dienst bei der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, bei der Feier der Liturgie und bei den karitativen Diensten in Gemeinde und Diözese. Sie fördern das Engagement der Menschen an verschiedensten Orten der Seelsorge, machen ihnen Mut und unterstützen die ehrenamtliche Arbeit Vieler durch fachkundige Hilfestellung. Die Bischof-Moser-Stiftung fördert derzeit mehrere Projekte in Kirchengemeinden, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger Ehrenamtliche begleiten. So unterstützt ein ständiger Diakon Frauen und Männer, die ehrenamtlich in der Seelsorge für alte Menschen in Pflegeheimen mitarbeiten. Oder eine Pastoralreferentin begleitet im Projekt Kirchengemeinde-Schule- Bildung Jugendbegleiterinnen und -begleiter, die in der kirchlichen Jugendarbeit neue Wege suchen und in Schulen mit Ganztagesbetreuung gehen. Um solche Projekte einer missionarischen Pastoral verwirklichen zu können, bedarf es eines kontinuierlichen finanziellen Aufbaus der Bischof-Moser-Stiftung. Sie soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft genügend pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um Menschen im Glauben zu fördern. Daher bitte ich Sie, liebe Schwestern und Brüder, um Ihre hochherzige Spende für die Bischof-Moser-Stiftung zur Förderung pastoraler Dienste und sage Ihnen ein herzliches Vergelt s Gott für Ihre Unterstützung! Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen die Freude unseres auferstandenen Herrn, Jesus Christus! Ihr + Dr. Gebhard Fürst Bischof Dieser Aufruf soll am Palmsonntag oder an Ostern in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahr 2010 eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erlassen (KABl , S. 290 ff.). Auf dieser Grundlage setzt Herr Bischof Dr. Fürst folgendes Bischöfliches Gesetz in Kraft, welches die Prüfung der persönlichen Eignung von Personen, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, zu deren Auftrag die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört, konkretisiert. BO Nr PfReg. F 1.1 Bischöfliches Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart 1 Präambel Aus Sorge um das körperliche und geistige Wohl junger Menschen, zur Gewährleistung der Qualität kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und zur Wahrung des christlichen Erziehungsauftrags muss sichergestellt werden, dass nur von ihrer Persönlichkeit her geeignete Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt werden. Dementsprechend wird das nachfolgende Gesetz erlassen. 1 Persönliche Eignung Die Diözese, die Kirchengemeinden, die Dekanate und deren Einrichtungen haben hinsichtlich der persönlichen Eignung insbesondere sicherzustellen, dass keine Personen, die in kirchlichen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder diese betreuen, eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. 1 Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen Bezug genommen wird, gilt dieses für weibliche und männliche Personen ausgenommen Geistliche in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form geführt.

7 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Führungszeugnis (1) Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus 1 haben sich die dort genannten kirchlichen Rechtsträger bei der Einstellung von den eingesetzten Personen ein erweitertes Führungszeugnis nach 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Bereits eingesetzte Personen sind vom Träger bis zum zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aufzufordern. Den sonstigen kirchlichen Rechtsträgern wird empfohlen, entsprechende Regelungen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen in ihren Einrichtungen zu erlassen. (2) Die Verpflichtung nach Abs. 1 gilt insbesondere für die Beschäftigung folgender Personengruppen: 1. Geistliche 2. Ordensangehörige in einem Gestellungsverhältnis in Einrichtungen im Jurisdiktionsbereich des Diözesanbischofs 3. Pastoral- und Gemeindereferenten 4. Bildungs- und Dekanatsjugendreferenten 5. Mitarbeiter in Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft 6. Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberater 7. Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft 8. Chorleiter, Kirchenmusiker, Mesner, Hausmeister 9. sonstige im Sinne von 1 hauptamtlich eingesetzte Personen. (3) Die Vorlagepflicht von Führungszeugnissen betrifft auch Honorarkräfte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende, Mehraufwandentschädigungskräfte und andere, insbesondere aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung vergleichbar tätige Personen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt kommen. 3 Verfahren (1) Das Führungszeugnis nach 2 ist unmittelbar nach Zugang von dem jeweiligen Personalverantwortlichen zu prüfen und danach in einem verschlossenen Umschlag zur Personalakte bzw. zu den Akten des Rechtsträgers zu nehmen. (2) Die Kosten für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses im Rahmen des Einstellungsverfahrens trägt der Dienstnehmer. Im Falle einer eventuell in einer Ausführungsregelung nach 6 geregelten wiederholten Zeugnisvorlagepflicht werden die Kosten für weitere Zeugnisausstellungen vom Dienstgeber erstattet. Die Höhe dieser Kosten ist in geeigneter Form zu belegen. (3) Der Generalvikar kann für einzelne Rechtsträger oder Gruppen von Rechtsträgern eine andere Person oder Verwaltungsstelle mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 beauftragen. 4 Handlungspflichten in kinder- und jugendpastoralen Handlungsfeldern (1) Mitarbeiter, die in kinder- und jugendpastoralen Handlungsfeldern eingesetzt sind, haben die zur Abwendung der Gefährdung notwendigen Schritte einzuleiten, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden. (2) Sofern sich ein solcher Verdacht gegen einen Geistlichen oder Ordensangehörigen oder gegen einen haupt-, neben- oder ehrenamtlichen kirchlichen Mitarbeiter richtet, ist dieser unverzüglich der Kommission sexueller Missbrauch anzuzeigen. Auf die Regularien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der Diözese Rottenburg- Stuttgart wird ausdrücklich hingewiesen. 2 5 Regelung für Ehrenamtliche (1) Die Träger der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind gehalten, bei der Auswahl von in diesem Bereich eingesetzten Ehrenamtlichen eine größtmögliche Sorgfalt im Hinblick auf die Geeignetheit dieser Personen anzuwenden. (2) Der Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit setzt in der Regel eine nachgewiesene Schulung voraus, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen dient. (3) Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit haben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Ehrenerklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen abzugeben, in der sie darüber hinaus erklären, dass sie nicht wegen einer der in 1 genannten Straftatbestände bestraft worden sind und auch kein Ermittlungsverfahren insoweit gegen sie eingeleitet worden ist. 6 Ausführungsregelungen Der Generalvikar kann zu den Regelungen dieses Gesetzes Ausführungsregelungen erlassen, die dessen Bestimmungen konkretisieren oder gegenüber dessen Bestimmungen aus begründetem Anlass strengere Anforderungen vorsehen können. 7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Rottenburg, den Dr. Gebhard Fürst Bischof 2 BO Nr. A ; PfReg. F 1.1

8 76 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Ausführungsregelung zur Anwendung des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart für die MitarbeiterInnen im Bereich Jugend (HA III) 1. Vorlageintervall: In Ergänzung der erstmaligen Zeugnisvorlage im Rahmen der Einstellung nach 2 (1) des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg- Stuttgart muss eine wiederholte Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für die vom Gesetz umfassten hauptberuflich, nebenberuflich oder als Honorarkraft tätigen Personen in einem regelmäßigem Abstand von drei Jahren erfolgen. 2. Haupt-, nebenberufliche Mitarbeiter und Honorarkräfte Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach 2 des o.g. Gesetzes gilt für hauptberuflich, nebenberuflich oder als Honorarkraft tätige Personen der Hauptabteilung III uneingeschränkt. 3. Zivil- und Freiwilligendienstleistende Zivil- und Freiwilligendienstleistende haben vor Dienstbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das BJA und die BDKJ-Diözesanstelle wirken auf eine Umsetzung in den Mitgliedsverbänden und Einsatzstellen hin. 4. Praktikanten Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Durchführungshinweis: Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar Ausführungsregelung zur Anwendung des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart für die MitarbeiterInnen im Bereich Schulen 1. Lehrkräfte und Angestellte Angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte haben vor der erstmaligen Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Anschließend soll eine erneute Vorlage alle 5 Jahre erfolgen. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Angestellten im Bereich der Schulen. 2. Praktikanten und Zivildienstleistende Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Gleiches gilt für Zivil- und Ersatzdienstleistende vor deren Dienstbeginn. 3. Studierende der Katholischen Akademie Domschule Würzburg Studierende von Theologie im Fernkurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg haben vor dem Eintritt in das religionspädagogische Praktikum in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, im Anschluss daran im Falle einer Weiterbeschäftigung alle 5 Jahre. 4. Ehrenamtliche im Bereich Schulpastoral Ehrenamtlich tätige Personen im Bereich Schulpastoral, die als Betreuungskräfte an den Tagen der Besinnung und Orientierung teilnehmen, haben vor Beginn Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine schriftliche Erklärung gem. 5 (3) des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart abzugeben, sowie eine geeignete Schulung nachzuweisen. 5. Pastoral- und Gemeindereferenten Angehende Pastoralreferenten und Gemeindereferenten (m/w) sollen das Zeugnis erstmalig vor der Aufnahme in den Bewerberkreis vorlegen. Die zweite Vorlage muss vor der Beauftragung erfolgen. Beim Quereinstieg von externen Bewerbern ist beim erstmaligen Eintritt das Zeugnis vorzulegen, die zweite Vorlage erfolgt vor der Beauftragung. Nach der Beauftragung ist das Zeugnis von im Bereich Schulen eingesetzten Pastoralund Gemeindereferenten gemäß Ziffer 1 alle 5 Jahre vorzulegen. Durchführungshinweis: Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar

9 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Ausführungsregelung zur Anwendung des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart für die pastoralen MitarbeiterInnen 1. Priester a) inländische Priester Die erstmalige Zeugnisanforderung soll für angehende Priester vor der Aufnahme in die Diözesantheologenschaft erfolgen. Die nächste Vorlage muss vor der Admissio erfolgen. b) ausländische Priester und Ordensgestellungen Bei der Anstellung ausländischer Priester ist vom Entsendebischof eine Unbedenklichkeitserklärung einzuholen. Bei Ordensgestellungen muss vom Orden, sofern anforderbar, das erweiterte Führungszeugnis des Priesters, zumindest aber eine Unbedenklichkeitserklärung, vorgelegt werden. 2. Ständige Diakone Die erste Zeugnisvorlage muss vor der Aufnahme ins Interessentenjahr erfolgen, die zweite Vorlage vor der Weihe. 3. Pastoralreferenten und Gemeindereferenten Angehende Pastoralreferenten und Gemeindereferenten (m/w) sollen das Zeugnis erstmalig vor der Aufnahme in den Bewerberkreis vorlegen. Die zweite Vorlage muss vor der Beauftragung erfolgen. Beim Quereinstieg von externen Bewerbern ist beim erstmaligen Eintritt das Zeugnis vorzulegen, die zweite Vorlage erfolgt vor der Beauftragung. 4. Sonstiges bei der Diözese angestelltes Personal, das in Kirchengemeinden tätig ist (Mesner, Hausmeister, Pfarramtssekretärinnen) Die Zeugnisvorlage erfolgt vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme. Durchführungshinweis: Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar BO Nr PfReg. H 7.4 b Caritas Fastenopfer am 19./20. März 2011 Investieren Sie in Menschlichkeit! Spenden ermöglichen karitative Arbeit vor Ort Investieren Sie in Menschlichkeit. Unter diesem Motto ruft die Caritas am 19. und 20. März zum Caritas-Fastenopfer in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 40 Prozent der Sammlung bleibt in den Kirchengemeinden für sozial-karitative Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für Dienste und Projekte in der jeweiligen Caritas-Region vor Ort und an den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF). Menschlichkeit drückt sich nicht nur in Mitgefühl oder Hilfsbereitschaft Schwächeren gegenüber aus. Menschlichkeit kommt auch zum Tragen, wenn sich Menschen mit Respekt und auf gleicher Augenhöhe begegnen. Für Menschen mit Behinderung ist eine solche Erfahrung noch immer nicht selbstverständlich. Sie erleben Distanz, Mitleid oder auch übermäßiges Hilfeangebot. Im Blick ist nur ihre Behinderung, nicht sie als Mensch. Auch wenn dies oft der Ängstlichkeit und Unsicherheit in der Begegnung mit Menschen mit Behinderung geschuldet ist: es verletzt. Und vor allem: Es grenzt aus. Unter dem Motto Kein Mensch ist perfekt. Menschen mit Behinderung Menschen wie du und ich will die Caritas in ihrer Jahreskampagne 2011 einen Beitrag leisten, Barrieren von Unsicherheit und Unverständnis zwischen Menschen mit und ohne Behinderung abzubauen, zum Dialog ermutigen und mit der Vision eines selbstverständlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen von Anfang an infizieren. In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis in die 90er Jahre viel Energie darauf verwendet, Einrichtungen aufzubauen, die Menschen mit Behinderung in einer geschützten Umgebung zu fördern. Seit einigen Jahren stehen diese Einrichtungen in einem Veränderungsprozess. Sie setzen auf die Integration in den allgemeinen Arbeitmarkt; auch sollen Menschen mit Behinderung selbstbestimmt zwischen unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten wählen können. Für sie unterhält die Caritas und die katholischen Kirchengemeinden darum vielfältige Dienste und unterstützende Angebote. Der Wirkungskreis der Caritas ist aber noch viel größer: Vor allem für Familien, die heute im Alltag viele Herausforderungen zu bewältigen haben, will die Caritas günstige Rahmenbedingungen schaffen. Können doch gerade Kinder und ihre Familien schnell von Armut bedroht sein, verliert etwa ein Elternteil seinen Arbeitsplatz oder geht die Ehe in die Brüche.

10 78 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Hier hilft die Caritas mit ihren Angeboten schnell und unkompliziert weiter. Mit Beratungsangeboten von der Erziehungs- bis zur Suchtberatung, mit Elternkursen und der Arbeit mit Jugendlichen knüpft die Caritas ein dichtes Netz an Hilfe und Unterstützung. Damit dieses Hilfenetz auch weiterhin verlässlich bestehen bleibt, ist die Caritas bei ihrer Arbeit immer mehr auf freiwillige Spenden angewiesen. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 40 Prozent der Sammlung bleibt in den Kirchengemeinden für karitative Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für Dienste und Projekte in der jeweiligen Caritas-Region vor Ort, wovon zehn Prozent für den Sozialdienst katholischer Frauen bestimmt sind. Die Caritas bittet um Spenden unter dem Stichwort Caritas-Fastenopfer auf das Konto bei der BW-Bank (BLZ ). BO Nr PfReg. H 7.4 b Apostel der Versöhnung Palmsonntagskollekte am 17. April für die Christen im Heiligen Land Der Nahe Osten stand in den vergangenen Wochen immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Massenproteste haben zu Umstürzen in der Region geführt. Auch die Christen in den Ländern des Heiligen Landes sind davon betroffen. Welche Folgen die Unruhen für sie haben werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Doch schon jetzt ist deutlich: Die Christen im Heiligen Land bedürfen dringend der weltweiten Solidarität, wie sie sie am Palmsonntag erleben. Die Deutschen Bischöfe schreiben hierzu: In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres Glaubens die Treue halten. Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI. ihre Aufgabe und Mission beschrieben: Ja, auch wenn sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat. Dieses Wort des Heils (...) klingt mit besonderer Kraft an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und der Gewalt zu brechen. Im Geist der Seligpreisungen sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der ganzen Gesellschaft bei. Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger Lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind. Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende bei der Palmsonntags- Kollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt s Gott. Das Generalsekretariat des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande, Steinfelder Gasse 17, Köln versendet an die Pfarrgemeinden Plakate für den Aushang und Textvorschläge für die Ankündigung. Sämtliche Materialien stehen im Internet als Download zur Verfügung: Die Seelsorger werden gebeten, auch die Mitgliedschaft im Verein vom Heiligen Lande zu empfehlen. Die Erträge der Kollekte sind unter Verwendung der dafür zugesandten Überweisungsformulare (Buchungs- Nr ) an die Kasse der Diözesanverwaltung zu überweisen. BO Nr PfReg. N 2.3e Veränderung der Mietkosten bei Ordensgestellungsverträgen BO Nr. A , Absatz Unter Hinweis auf 6 Abs. 1 des Muster-Ordensgestellungsvertrages wird gere gelt, dass für Ordenspriester, die mietfrei in einem Pfarrhaus oder in einer diö zesanen Einrichtung wohnen oder denen auf Kosten der Diözese eine Woh nung zur Verfügung gestellt wird, das Gestellungsgeld monatlich um 320 (3.840, jährlich, einheitliche Durchschnittsmiete) gemindert wird. Bei Ordenspriestern, die als Vikare eingesetzt sind und in der Ausbildungs- bzw. Einarbeitungsphase stehen, werden 255, monatlich (3.060, jährlich) ab gezogen.

11 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Die Nebenkosten sind nach dem tatsächlichen Verbrauch mit dem Vermieter (in der Regel die örtliche Kirchenpflege) abzurechnen. Bei Ordenspriestern, die ihren Wohnsitz nicht im Pfarrhaus haben, entfällt der Abzug für die Wohnung. Entstehen deshalb Fahrtkosten zwischen Ordenshaus (Wohnung) und Pfarrei (Dienstort) sind die Auslagen dafür nicht erstattungsfä hig. Inkrafttreten zum 1. Juli BO Nr PfReg, B 2.1 Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) der Diözese Organisationserlass In Ziffer 9 des Organisationserlasses zur Zusammenführung von Psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese (EFL) und Erziehungsberatungsstellen (EB) des Caritasverbandes zur Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft des Caritasverbandes vom (BO Nr. A 437; KABl Nr. 4/2009 v ) wurden für die von diesem Erlass nicht betroffenen Psychologischen Beratungsstellen in Trägerschaft bzw. ökumenischer Mitträgerschaft der Diözese vorläufige Regelungen getroffen. Diese vorläufigen Regelungen werden nun durch folgenden Organisationserlass ersetzt: 1. Die Trägerschaft bzw. Mitträgerschaft der Diözese für die Psychologischen Beratungsstellen in Aalen, Albstadt, Horb, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart (Ruf und Rat) und Tuttlingen bleibt mittelfristig erhalten. 2. Die in Nr. 1 genannten PFL-Stellen werden ab einheitlich als Einrichtungen der Diözese in der unmittelbaren Zuständigkeit der Hauptabteilung VI Caritas des Bischöflichen Ordinariats betrieben. 3. Das Dekanat trägt Sorge für die Gestaltung, die Förderung und die Koordination des gesamten sozial-karitativen kirchlichen Handelns (vgl. 4 Abs. 1 DekO sowie Rahmenordnung zur Kooperation zwischen den Dekanaten und dem Caritasverband, BO Nr. A 180 vom ). Deshalb vertritt der Dekan auch das sozial-karitative kirchliche Handeln der Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft der Diözese gegenüber dem jeweiligen Stadt- und Landkreis in Abstimmung mit der Hauptabteilung VI Caritas und ggf. mit Unterstützung der jeweiligen Caritas- Region in ihrer spitzenverbandlichen Funktion. 4. Bei den ökumenischen Beratungsstellen (Aalen, Albstadt, Tübingen und Tuttlingen) wird die Kooperation mit den evangelischen Partnern fortgesetzt und systematisch weiterentwickelt. Für die Psychologische Beratungsstelle Aalen wird im Jahr 2011 eine weitergehende Trägeroption, ggf. die Abgabe der Trägerschaft an vorhandene karitative Träger, geprüft. 5. Die Rechnungsführung erfolgt ab , soweit dies nicht vom evangelischen Mitträger übernommen wird, unmittelbar bei der Diözese. 6. Das Inventar bzw. die sächliche Ausstattung der PFL werden vom zuständigen Dekanat für den weiteren Betrieb in Trägerschaft der Diözese bzw. in ökumenischer Mitträgerschaft zur Verfügung gestellt, es sei denn, das Dekanat widerspricht dieser Regelung durch ausdrücklichen Beschluss bis zum Die Diözese tritt in vorhandene Verträge des Dekanats zum Betrieb der PFL (z. B.: Mietverträge o. ä.) ein. Zweckgebundene Rücklagen des Dekanats werden in Abstimmung zwischen Hauptabteilung Caritas und Dekanat für den Betrieb der örtlichen PFL verwandt. 7. Aufgaben und Kompetenzen der PFL-Leitungen werden im Rahmen einer Stellenbeschreibung definiert. Die Leitungen in diözesaner Anstellung werden dem Fachreferenten der Hauptabteilung VI Caritas unmittelbar unterstellt. Bei den ökumenischen Beratungsstellen werden je nach Anstellung der Leitung im Rahmen der ökumenischen Kooperation Beteiligungs- und Mitspracherechte des Mitträgers vereinbart. 8. Für die Beratungsstellen gilt die diözesane Konzeption der Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) vom Dies bedeutet für die Kooperation im Dekanat u. a.: a) Die PFL wirkt am Auftrag der Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten zum diakonischen Handeln mit. In diesem Kontext gilt es, die Erfahrungen der PFL in kirchlichen Bezügen vor Ort zu thematisieren. b) Die Leitung der PFL kooperiert mit den anderen katholischen Einrichtungen und Seelsorgeeinheiten und wirkt mit bei einer zuverlässigen, strukturierten und abgestimmten Zusammenarbeit in ihrem Themenspektrum im Dekanat. Auf Einladung des Dekans nimmt die PFL- Leitung an Konferenzen im Dekanat teil (vgl. 22 Abs. 8 DekO). c) Die strategischen Ziele werden von der Hauptabteilung VI Caritas zusammen mit dem Dekan entsprechend der örtlichen Bedarfe abgestimmt.

12 80 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, d) Der Dekan wirkt entsprechend 22 Abs. 5 DekO bei Zielvereinbarungen der/des Träger/s mit der PFL-Leitung mit. e) Der Träger bestellt die Leitung der PFL im Einvernehmen mit dem Dekan und dem Mitträger (bei ökumenischen Stellen). 9. Ein Dekan wird von der Dekanekonferenz zur beratenden Mitgliedschaft in der Trägerkonferenz der PFL entsandt. Der betreffende Dekan erhält ein Informations- und Initiativrecht gegenüber der Trägerkonferenz bzw. der Hauptabteilung VI Caritas. Er vertritt die Dekanate in der Trägerkonferenz. 10. Die Einrichtungen der Hauptabteilung VI Caritas (Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) und Telefonseelsorge (TS)) bilden mitarbeitervertretungsrechtlich zum Beginn der 8. Amtsperiode der Mitarbeitervertretungen (Frühjahr 2014) eine Einrichtung nach 1 a MAVO. Wahlberechtigt im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) sind, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach der MAVO, die Beschäftigten der Diözese in der Zuständigkeit der Hauptabteilung VI Caritas aus den Bereichen Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) und Telefonseelsorge (TS), sowie die diözesanen Angestellten, die der PFL des Diözesancaritasverbandes zugewiesen wurden und vor Ort in einer Einrichtung des Caritasverbandes tätig sind. Für die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zur 8. Amtsperiode eine Mitarbeitervertretung und Sondervertretung der Hauptabteilung VI Caritas (MAV und SV - PFL-TS) gebildet. Dieser Organisationserlass tritt zum in Kraft. Anderslautende Regelungen zu den Psychologischen Beratungsstellen in Trägerschaft bzw. ökumenischer Mitträgerschaft der Diözese werden hiermit außer Kraft gesetzt. Rottenburg, den 8. Februar 2011 Dr. Clemens Stroppel Generalvikar BO Nr PfReg. F 1.9 Richtlinien zur Verleihung des Titels Kirchenmusikdirektor/-in Für herausragende Verdienste um die Kirchenmusik mit überregionaler Bedeutung verleiht der Bischof den Titel Kirchenmusikdirektor/in. I. Voraussetzungen In der Regel abgeschlossenes kirchenmusikalisches A- oder B-Examen bzw. Master oder Bachelor. Hauptberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker/- in über einen Zeitraum von mindestens fünfzehn Jahren, davon mindestens acht Jahre in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ausstrahlung und Bedeutung der kirchenmusikalischen Arbeit über die eigene Kirchengemeinde hinaus, z. B. durch außerordentliche künstlerische oder pädagogische Leistungen, auch auf dem Hintergrund liturgiemusikalischer Verantwortung, besonderes Engagement in der Ausbildung von Kirchenmusikern, kontinuierliche und vorbildliche kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat bzw. der kirchenmusikalischen Region, Verdienste um die Kirchenmusik auf diözesaner Ebene (z.b. Tätigkeit in kirchenmusikalischen Verbänden, Arbeitsgruppen, Kommission Kirchenmusik etc.), bedeutende kompositorische Tätigkeit. Die Anzahl der im aktiven Dienst innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart tätigen Kirchenmusikdirektoren soll in der Regel nicht über 30 liegen. II. Voranfrage/Antragstellung Die Verleihung des Titels kann beantragen a) die Kommission Kirchenmusik b) der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes c) eine Kirchengemeinde auf Beschluss des Kirchengemeinderates. Vor der Antragstellung erfolgt eine Voranfrage beim Amt für Kirchenmusik. Nach positivem Bescheid über die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen erfolgt der schriftliche Antrag an das Amt für Kirchenmusik. III. Beschlussfassung Das Amt für Kirchenmusik legt, ggf. nach Rücksprache mit der anstellenden Kirchengemeinde, der Kommission Kirchenmusik eine Stellungnahme zu dem Antrag vor. Die Kommission Kirchenmusik entscheidet mit Dreiviertel-Mehrheit der tatsächlichen Mitglieder über den Antrag und schlägt dem Bischof die Verleihung vor. IV. Verleihung Der Bischof verleiht den Titel Kirchenmusikdirektor/- in. Das Ernennungsschreiben wird im Rahmen einer dem Titel angemessenen öffentlichen Veranstaltung vom Leiter der Hauptabteilung Liturgie und Kirchenmusik oder vom Leiter des Amtes für Kirchenmusik verlesen und überreicht. Die Grundsätze für die Verleihung des Titel Kirchenmusikdirektor/-in aus dem Jahre 1997 (KABl. 1997, S. 440) treten außer Kraft.

13 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, BO Nr PfReg. F 1.9 BO Nr PfReg. F 1.1 a 1 Richtlinien zur Verleihung des Titels Chordirektor DCV Chorleiter/-innen, die im kirchenmusikalischen Dienst einer Kirchengemeinde stehen und sich in besonderer Weise um das kirchliche Chorwesen verdient gemacht haben, können vom Bischof den Titel Chordirektor/-in DCV verliehen bekommen. I. Voraussetzungen Schriftlicher Nachweis des/der zuständigen Dekanatskirchenmusikers/-in über die besonderen kirchenmusikalische Leistungen des/der Chorleiters/-in. Vorbildliche liturgiemusikalische Gestaltung mit Chormusik. Teilnahme an kirchenmusikalischen Fortbildungen. Chorleitertätigkeit im kirchlichen Dienst über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren. Der Titel wird an Leiter/-innen von Chören verliehen, die dem Cäcilienverband angehören. II. Voranfrage/Antragstellung Die Verleihung des Titels kann beantragen: a) Eine Kirchengemeinde auf Beschluss des Kirchengemeinderates b) Der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes c) Die Kommission Kirchenmusik. Vor der Antragsstellung erfolgt eine Voranfrage beim Geschäftsführer des Diözesancäcilienverbandes, der die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen feststellt. Der Antrag ist formlos unter Anlage einer chronologischen Übersicht der kirchenmusikalischen Tätigkeit sowie von Gottesdienst- und Konzertprogrammen an die Geschäftsstelle des Diözesancäcilienverbandes einzureichen. Korrektur zur Veröffentlichung BO Nr vom (KABl. 2011, S. 12) Mitglieder der AVR-Schlichtungsstelle Dienstnehmer: Als Beisitzer: Bruno Bantle Vorsitzender der Mitarbeitervertretung der Vinzenz von Paul Hospital ggmbh Schwenninger Straße 55, Rottweil Als stellvertretender Beisitzer: Norbert Both Mitglied der MAV der Stiftung Haus Lindenhof / Arbeit Integration Lindenhofstraße 153, Schwäbisch Gmünd Dienstgeber: Als Beisitzer: Peter Wacker Strombergstraße Stuttgart Als stellvertretender Beisitzer: Martin Hitzel Strombergstraße Stuttgart III. Beschlussfassung Der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes entscheidet mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder über den Antrag und schlägt dem Bischof die Verleihung des Titels vor. Der Leiter des Amtes für Kirchenmusik ist vorab zu hören. IV. Verleihung Der Bischof verleiht den Titel Chordirektor DCV. Das Ernennungsschreiben wird im Rahmen einer dem Titel angemessenen öffentlichen Veranstaltung vom Diözesanpräses des Cäcilienverbandes oder seinem Stellvertreter verlesen und überreicht.

14 82 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Personalangelegenheiten Personalnachrichten Personalveränderungen bei Priestern und Diakonen Ernennungen Pfarrer Eugene N i y i g e n a in Bietigheim-Bissingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde Beato Giovanni Battista Scalabrini, Seelsorgeeinheit 10 Ludwigsburg-West, Dekanat Ludwigsburg ( ) Pfarrer Désiré M a t a n d in Tuttlingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde S. Maria di Lourdes Regina Immacolata in Sindelfingen in der Seelsorgeeinheit 9, Dekanat Böblingen ( ) Pfarrer Kaspar Ba u m g ä r t n e r in Biberach zum Administrator der Kroatischen Katholischen Gemeinde Sveti Nikola Tavelić in Biberach in der Seelsorgeeinheit 9a Biberach-Nord, Dekanat Biberach ( ) Pfarrer Dr. Alain André R a b a r i j a o n a in Bad Urach zum Administrator mit dem Titel Pfarrer in der Pfarrei St. Josef in Bad Urach in der Seelsorgeeinheit 4a Bad Urach, Dekanat Reutlingen-Zwiefalten ( ) Pater Pawel P a k u l a in Tuttlingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde Santo Padre Pio da Pietrelcina in Tuttlingen in der Seelsorgeeinheit 1 Tuttlingen, Dekanat Tuttlingen- Spaichingen und zum Pfarrvikar der Italienischen Katholischen Gemeinde Sacro Cuore di Gesú in Rottweil in der Seelsorgeeinheit 4, Dekanat Rottweil ( ) Pfarrer Heinz-Martin Z i p f e l in Ludwigsburg zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 11 Ludwigsburg Mitte-Ost (mit der Katholischen Kroatischen Gemeinde Sveti Petar i Pavao in Ludwigsburg, Katholischen Polnischen Gemeinde Matka Boska Czestochowska z Jasnej Góry in Ludwigsburg und der Katholischen Portugiesischen Gemeinde Nossa Senhora de Fátima in Ludwigsburg) Dekanat Ludwigsburg ( ) Pater Franziskus D o s e SVD in Ottobeuren zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 9 Aulendorf, Dekanat Allgäu-Oberschwaben ( ) Pfarrer Walter K l i n k in Albstadt zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 3 Steinachtal, Dekanat Freudenstadt ( ) Pater Jiji E t t a n i y i l Abraham MST in Crailsheim zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Pfarrei St. Stephanus in Oppenweiler in der Seelsorgeeinheit 8, Dekanat Rems-Murr ( ) Pfarrer Augustine O p p o n g T a b i r i in Reutlingen zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 2 Reutlingen-Mitte/Eningen, Dekanat Reutlingen-Zwiefalten ( ) Investitur Pfarrer Helmut N o h a n o w i t s c h in St. Stephanus in Bretzfeld und Mariä Unbefleckte Empfängnis in Waldenburg, Seelsorgeeinheit 1a Hohenlohe-Süd, Dekanat Hohenlohe ( ) Inkardination Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart hat inkardiniert: Pfarrer Thomas (Walter) R u o ß OSB in Biberach ( ) Korrektur Pfarrer Adam G a l a z k a in Bönnigheim ( ) Pfarrer Jürgen R i e g e r in Rottweil ( ) Beendigung des Dienstes Pater Mladen M a r i c in Stuttgart ist in den Dienst seines Ordens zurückgekehrt ( ) Pfarrer Michael H e i l in Stuttgart ist aus dem priesterlichen Dienst der Diözese ausgeschieden ( ) Versetzung in den Ruhestand Diakon Prof. Dr. Uwe B ä h r in Göppingen, Seelsorgeeinheit 12, Dekanat Göppingen-Geislingen ( ) Diakon Roland E h r e n f r i e d in Erlenbach, Seelsorgeeinheit 4, Dekanat Heilbronn-Neckarsulm ( ) Todesfälle Diakon i. R. Arthur S t ö h r in Ulm-Jungingen, Dekanat Ehingen-Ulm, 76 Jahre Pfarrer i. R. Geistlicher Rat Karl E f i n g e r in Aixheim, Dekanat Tuttlingen-Spaichingen, 91 Jahre Diakon i.r. Otto P e r f o l l in Neuenstein, Dekanat Hohenlohe, 60 Jahre R.I.P.

15 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Personalveränderungen bei Pastoralassistenten und Pastoralreferenten Mitteilungen Weitere Personalveränderungen Pastoralreferent Stefan M ü l l e r G u g g e m o s, bisher Fachstelle Medien, wird Pastoralreferent im Dekanat Rottenburg in der Seelsorgeeinheit 3 Tübingen ( ) Pastoralreferent Wolfgang M ü l l e r in Kirchheim u. T., bisher in der Seelsorgeeinheit Kirchheim unter Teck, Dekanat Esslingen-Nürtingen wird Pastoralreferent für die Projektstelle in der Gesamtkirchengemeinde Ludwigsburg, Dekanat Ludwigsburg, befristet für 3 Jahre ( ) Pastoralreferentin Maria L e r k e in Winnenden, bisher in der Seelsorgeeinheit 2 Waiblingen-Korb-Neustadt, Dekanat Rems-Murr, wird Pastoralreferentin in der Seelsorgeeinheit 7 Winnenden-Schwaikheim- Leutenbach, Dekanat Rems-Murr ( ) Personalveränderungen bei Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beendigung des Dienstes Ursula Z e h bisher Mitarbeiterin in der Seelsorge bei Menschen mit Hörschädigung in der Region Stuttgart ( ) Wohnung für Ruhestandsgeistlichen Die Katholische Kirchengemeinde Maria Hilfe der Christen in Kressbronn am Bodensee bietet einem Ruhestandsgeistlichen das ehemalige Kaplaneihaus im Ortsteil Tunau an. Es handelt sich um eine sehr geräumige Wohnung. Für eine Haushälterin ist im 1.Stock eine kleine Wohnung vorhanden. Auch eine Garage steht zur Verfügung. Das Kaplaneihaus befindet sich in einer ruhigen und wunderschönen Lage nur wenige hundert Meter entfernt vom Bodensee. Mithilfe in den Gottesdiensten in der Kapelle in Tunau direkt neben dem Kaplaneihaus und in der Seelsorgeeinheit wird gerne angenommen. Tunau ist ein kleiner Ortsteil von Kressbronn und befindet sich in der Mitte der beiden größeren Gemeinden Kressbronn und Langenargen, jeweils ca. zwei Kilometer von der jeweiligen Ortsmitte entfernt. Das Kaplaneihaus ist in einem sehr guten Zustand. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Katholische Pfarramt Kressbronn, Pfarrer Joachim Haas, Telefon oder stmaria.kressbronn@drs.de Wallfahrten nach Kroatien und in die Türkei Frühjahr am Mittelmeer, kulturelle Sehenswürdigkeiten und viele geistliche Impulse. Das kennzeichnet die beiden Pilgerfahrten nach Kroatien und in die Türkei, die die Pilgerstelle der Diözese Anfang April anbietet. Vom bis bzw werden die Teilnehmer unterwegs sein und sicher mit einer Fülle von Eindrücken zurückkehren. Für beide Reisen sind noch Plätze frei. Das genaue Programm und weitere Informationen zu diesen und anderen Wallfahrten gibt es bei der Diözesanpilgerstelle im Caritasverband, Strombergstraße 11, Stuttgart, Telefon , pilgerstelle@caritas-dicvrs.de oder im Internet unter BLICKWECHSEL Missionarisch Kirche sein in der Vertrauenskrise Zweite Pastoraltagung 16./17. Mai 2011 Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen Inhalt: Muss uns nicht Angst und Bange werden angesichts der demographischen Entwicklung und des Mitgliederschwunds? Haben wir eine Zukunft in der säkularen Gesellschaft? Hat die missionarische Kirche angesichts der Vertrauenskrise eine Chance? Die Vertrauenskrise ist vielschichtig. Die Kirche hat Vertrauen verspielt. Die Gesellschaft hat Vertrauen in die Kirche verloren. Auch die kirchlichen Mitarbeiter/innen wissen nicht, ob sie einer Zukunft der Kirche noch trauen können. Die zweite Pastoraltagung möchte die kritische Situation der Kirche wahrnehmen und doch nicht dabei stehen bleiben. Zum einen sollen die geistlichen und theologischen Ressourcen unserer Tradition mobilisiert werden, um die gegenwärtige Lage zu symbolisieren und zu verstehen. Zum anderen enthalten diese Ressourcen im Dialog mit der Gegenwart Potentiale für einen Blickwechsel in der Krise.

16 84 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Missionarisch Kirche werden bildet die bündelnde Beschreibung einer aufkeimenden Entwicklung. Die genaue Ausgestaltung wird in Impuls und Gesprächsgruppen weiter betrieben und nimmt immer mehr Gestalt an. Themen und Fragestellungen: Was motiviert und was bremst, sich für die missionarische Kirche einzusetzen Ohne Mystik keine Mission. Zur Neu(er)findung von Kirche. Ekklesiologischer Blickwechsel Konkret werden. Pastoraltheologischer Blickwechsel Perspektiven für die missionarische Kirche im eigenen Lebens- und Wirkungsraum Was pastorale Mitarbeiter/innen und was Gemeinden brauchen, um den missionarischen Aufbruch zu wagen Termin: Montag/Dienstag, 16./17. Mai 2011 (Beginn: 09:30 Uhr; Ende: 17:00 Uhr) Mitwirkende: Bischof Dr. Gebhard Fürst Dr. Gotthard Fuchs, Ordinariatsrat für Kultur, Kirche und Wissenschaft in den Bistümern Limburg und Mainz, Wiesbaden Dr. Hubertus Schönemann, Leiter der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral, Erfurt Tagungsleitung: Domkapitular Rudolf Hagmann Teilnehmer/innen: Eingeladen sind alle Pfarrer, Gemeindereferenten/ innen, Diakone und Pastoralreferenten/innen. Eingeladen sind zudem alle Hauptabteilungsleiter/ innen und alle Referenten/innen des Bischöflichen Ordinariats und der mittleren Ebene. Teilnehmerbeitrag: 40 ohne Übernachtung 50 im Doppelzimmer (mit Etagendusche) 60 im Einzelzimmer (in Rottenburg-Kernstadt oder Umgebung) Veranstalter: HA IV Pastorale Konzeption, HA V Pastorales Personal, Institut für Fort- und Weiterbildung Anmeldung: Institut für Fort- und Weiterbildung, Postfach 9, Rottenburg, Tel (Sekretärin Angelika Riester), Fax , ARiester.institut-fwb@bo.drs.de Anmeldeschluss ist der 15. April Stressbewältigung im privaten Alltag und Beruf In vielen Lebensbereichen vor allem im beruflichen und persönlichen, aber auch im familiären Alltag ist Stress und ein möglicher Burn-Out mittlerweile zu einem Massenphänomen geworden. Gemeint ist damit ein Zusammentreffen von Desinteresse, Lustlosigkeit und tiefgreifender Resignation, innerer Müdigkeit und dem Gefühl, am Ende zu sein. Die Folge bei den Betroffenen ist häufig eine tiefe innere Krise, die sich im persönlich-familiären Leben (Rückzug aus den unterschiedlichen Beziehungen) und am Arbeitsplatz (innere Kündigung) auswirkt. Themenbereiche: Begriffserklärungen, Verlauf, Symptome und Folgen Wege und Möglichkeiten der Vorsorge und erste Hilfen im beruflichen und privaten Alltag Die Tagung wendet sich an Interessierte sowie an Beschäftigte und Führungskräfte in Profit- und Non- Profit-Organisationen. Termin: :30 Uhr bis 16:30 Uhr Ort: Bischof-Leiprecht-Zentrum Jahnstraße Stuttgart (kostenfreie Parkplätze im Innenhof) Kosten: 10,00 Leitung: Berthold Zähringer Referent, Supervisor und Organisationsberater, Fachbereich Ehe und Familie Dr. Franz Brendle, Fachbereich Führungskräfte Anmeldeschluss: Veranstalter: Fachbereich Ehe und Familie, Fachbereich Führungskräfte Kooperationspartner: Deutsche Jugend Kraft, Familienbund der Katholiken, Kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kolping, Verband Kath. Landvolk Anmeldung: Bischöfliches Ordinariat, HA XI - Fachbereich Ehe und Familie, Jahnstraße 30, Stuttgart, Tel (Sekretariat), krahnfeld@ bo.drs.de

17 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart Kranken- und Sterbekasse (KSK) VVaG, Stuttgart, Hohenzollernstraße 23, Stuttgart Bericht über das Geschäftsjahr 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Die Organe des Versicherungsvereins 2. Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr Bericht des Aufsichtsrates 4. Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2009 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember Anhang für das Geschäftsjahr Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1. Organe Mitgliedervertreterversammlung: Die Rechte und Pflichten der Mitgliedervertreterversammlung sind in 16 der Satzung geregelt. In jedem Dekanat der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird von den ordentlichen Mitgliedern aus ihrer Mitte ein Mitgliedervertreter gewählt. Die Wahl erfolgt nach einer von der Mitgliedervertreterversammlung beschlossenen Wahlordnung ( 16 Ziffer 44 der Satzung). Aufsichtsrat: Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an, die nach 18 Ziffer 59 der Satzung nicht gleichzeitig Mitglieder der Kranken- und Sterbekasse sein müssen: Franz Glaser Prälat, Untermarchtal Aufsichtsratsvorsitzender vom Bischof bestellt bis 31. März 2009 ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates mit Wahl am 8. Juli 2009 Dr. Christian Hermes Pfarrer, Stuttgart Paul Hildebrand Domkapitular, Rottenburg (ab 8. September 2009) vom Bischof bestellt ab 8. September 2009 Gerhard König Pfarrer i. R., Mietingen Bernhard Mayer Justitiar, Pliezhausen Vorstand: Andreas Schardt Oberfinanzrat, Stuttgart Stellvertretender Vorsitzender Manfred Klos Dipl.-Betriebswirt, Bruchköbel Paul Magino Pfarrer, Wendlingen Paul Zeller Pfarrer, Zwiefalten Karl Wolf Dipl. Soz. Päd. (FH), Stuttgart 2. Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Weltwirtschaft befindet sich wie dem Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zu entnehmen ist nach dem schwersten Einbruch der Nachkriegszeit in einer leichten Erholungsphase, die jedoch aller Voraussicht nach mittelfristig wenig dynamisch verlaufen wird. Die weltweite Nachfrageschwäche führte auch in Deutschland zu Jahresbeginn 2009 zu einem historisch einmaligen Rückgang der Exporte und der Ausrüstungsinvestitionen. Trotz der leichten konjunkturellen Verbesserung in der II. Jahreshälfte brach die gesamtwirtschaftliche Produktion im Jahresdurchschnitt um 5 % ein. Die expansiven fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den den Arbeitsmarkt stabilisierenden Elementen konnten jedoch einen noch größeren Einbruch verhindern. So hat die Bundesregierung zwei Konjunkturprogrammen mit einem Umfang von zusammen rund 84 Mrd. Euro für die Jahre 2009 und 2010 aufgelegt. Zudem senkte die Europäische Zentralbank seit Oktober 2008 den Leitzins innerhalb von sieben Monaten von 4,25 % auf 1 % Punkt. Um der weiterhin angespannten Lage auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, hat die Europäische Zentralbank darüber hinaus fünf außergewöhnliche Maßnahmen zur Erhöhung der Liquidität ergriffen: Zentralbankgeld wird seitdem in unbegrenzter Menge zum Leitzins ausgegeben, gegen einen ausgeweiteten Kreis von Sicherheiten, zu Laufzeiten von bis zu einem Jahr. Ferner stellt die Europäische Zentralbank Liquidität in Fremdwährung zur Verfügung und kauft direkt Pfandbriefe auf. Mit diesen Maßnahmen ist es der Europäischen Zentralbank gelungen, die Unsicherheit auf den Finanz märkten, gemessen an der Zinsdifferenz zwischen gesicherten und ungesicherten Geldanlagen, auf das Niveau zu Krisenbeginn Ende August 2007 zu reduzieren. Nach dem dramatischen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr 2008/2009 hat sich die Deutsche Konjunktur zur Jahresmitte stabilisiert. Aktuell befindet sich die Deutsche Volkswirtschaft in einer Situation, in der die zwar wenig ausgeprägten aber dennoch vorhandenen außenwirtschaftlichen Impulse eine zögerliche Erholung eingeleitet haben. Seit Jahresanfang 2009 nehmen allerdings die Besorgnisse zu, eine Verknappung der Kreditversorgung oder Kreditklemme könne eine sich selbsttragende konjunkturelle Erholung verhindern. Von der Angebotsseite können zwei Faktoren zu verschärften Finanzierungsbedingungen der Realwirtschaft führen:

18 86 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Eine Neubewertung von Kreditrisiken, ein in dem Konjunkturzyklus notwendigerweise auftretender Prozess, der für sich noch keine Kreditklemmenproblematik begründen kann. In der aktuellen Situation besteht aber auch die Gefahr, dass die in der realwirtschaftlichen Verschlechterung begründeten Einschränkungen des Kreditangebotes durch weitere Friktionen im Finanzsystem verstärkt werden. Aufgrund der Verluste im Zusammenhang mit der Finanzkrise besteht hohe Unsicherheit bezüglich der verfügbaren Eigenkapitalpolster. Zudem ist für die Zukunft mit steigenden regulatorischen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung zu rechnen, die sowohl die Höhe als auch die Zusammensetzung der Eigenkapitalbasis betreffen. Die Erholung im Jahr 2010 wird mit einer prognostizierten Zuwachsrate des Bruttoinlandproduktes von 1,6 % allenfalls mäßig ausfallen. Zwar sind für das kommende Jahr weitere konjunkturelle Impulse von den fiskalpolitischen Maßnahmen im niedrigen Zinsniveau zu erwarten. Bremswirkungen gehen jedoch von der nachlaufenden Arbeitsmarktentwicklung sowie einem möglicherweise eingeschränkten Zugang der Realwirtschaft zu Finanzierungsmitteln aus. Die private Krankenversicherung Die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) sind im Jahre 2009 um weitere 10 Milliarden Euro auf jetzt 144 Milliarden Euro angewachsen. Dies entspricht einem Anstieg von 7,5 % gegenüber dem Vorjahr. Während die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr fast 16 Milliarden Euro vom Staat benötigen, was einer zehnprozentigen Beitragserhöhung entspräche, kommt die private Krankenversicherung ohne Steuerzuschuss und ohne Schulden aus. Der Netto-Neuzugang in der Vollversicherung lag 2009 bei Personen. Allerdings sind dabei in erheblichen Maße Sondereffekte aufgetreten: So kann Versicherten, die ihre Beiträge nicht bezahlen, seit der letzten Gesundheitsreform nicht mehr gekündigt werden. Sie wären nach altem Recht in der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherung gleichermaßen gekündigt worden, was die Netto-Zahlen entsprechend geschmälert hätte. Hinzu kommen die vorher nichtversicherten Personen, ein Sondereffekt der 2009 eingeführten Pflicht zur Versicherung, sowie die reinen Anwartschafts-Versicherungen für einen späteren Eintritt in die PKV. Der mit den Vorjahren vergleichbare echte Netto-Neuzugang beträgt 2009 nach Abzug dieser Sondereffekte rund vollversicherte Personen. Insgesamt waren somit zum Jahresende 2009 in der PKV 8,81 Millionen Menschen vollversichert, ein Plus von 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen insgesamt 21,71 Millionen Zusatzversicherungen, mehr als 2008 (+ 3,5 %). Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete 2009 einen Zuwachs um Personen (+ 12,5 %). Dem Bestandswachstum steht ein Wachstum der Beitragseinnahmen auf 29,41 Milliarden Euro (+3,7 %) in der Krankenversicherung sowie auf 2,08 Milliarden Euro (+ 5,7 %) in der Pflegeversicherung gegenüber. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen für die Krankenversicherung haben sich auf 20,45 Milliarden Euro erhöht (+ 4,6 %). In der privaten Pflegeversicherung stiegen die Kosten 2009 aufgrund der gesetzlichen Ausweitung der Leistungen auf 0,67 Milliarden Euro (+ 9,1 %). Die Alterungsrückstellungen verteilten sich Ende 2009 mit rund 124 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung (+ 7,8 %) und mit rund 20 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung (+ 5,3 %). Gesundheitspolitische Aspekte Nach Angaben des PKV Verbandes ist die Talfahrt im Neugeschäft der privaten Krankenversicherungen gestoppt. Noch immer wirkt sich allerdings die 2007 eingeführte 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sehr negativ auf die Branche aus. Der zum 1. Januar 2009 über das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingeführte Basistarif beinhaltet einen Aufnahmezwang. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Bereits im März 2008 hatten 30 Unternehmen der privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-WSG eingelegt. Einer dieser Beschwerdeführer war der St. Martinus Priesterverein. Mit Beschluss des I. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juni 2009 wurde festgestellt, dass der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarif durch die Gesundheitsreform 2007 bei kleineren Versicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit im Sinne von 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz eingreift. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis. Dies bedeutet, dass ein Antragsteller nur dann in den Basistarif aufgenommen werden muss, wenn er zum satzungsmäßigen Mitgliederkreis des Versicherungsvereines zählt. Ein genereller Zwang zum Abschluss von Verträgen für den Basistarif greift dagegen in die in Artikel 9 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit ein. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hat der kleinere Versicherungsverein St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder personal eng begrenzten Wirkungskreis. Der Solidargedanke eines bestimmten Kollektiv sei für die Entscheidung über die Mitgliedschaft maßgeblich. Durch den Kontrahierungszwang im Basistarif würden diesen Versicherungsvereinen Personen als Mitglieder aufgezwungen, die mit den bisher versicherten Personenkreisen in keiner Beziehung mehr stehen.

19 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Wir werten diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes als Entscheidung, die unsere von dem Gedanken der Solidargemeinschaft getragene Unternehmensphilosophie bestätigt und für unsere zukünftige Unternehmenspolitik richtungsweisend ist. Der bundesweite Start der Pflegeberatung durch die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH als eigenständige Tochter des PKV Verbandes gegründet, um für Privatversicherte Pflegeberatung gemäß 7 a Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) sicherzustellen, ist am 1. Januar 2009 erfolgt. Der St. Martinus Priesterverein ist unabhängig von einer unternehmenseigenen Beratung der versicherten Mitglieder an der durch COMPASS offerierten Pflegeberatung beteiligt. Seit Anfang des Jahres 2009 ist ein Gesundheitsfonds für die gesetzliche Krankenversicherung installiert, über den Beitragseinnahmen an die Krankenkassen verteilt werden sollen. Nach Einschätzung des PKV Verbandes bringt dieser Gesundheitsfonds höhere Beiträge mit sich und steckt voller Risiken und Nebenwirkungen. Zum 1. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Die Umsetzung der für Krankenversicherungsunternehmen vorgeschriebenen Verpflichtungen ist vor allem für kleinere Krankenversicherungsunternehmen mit einem hohem Verwaltungs-/ Kostenaufwand verbunden. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf des St. Martinus Priestervereines Das geschäftliche Betätigungsfeld des St. Martinus Priestervereines beschränkt sich auf die Versicherungsarten: Krankheitskostenversicherung Pflegepflichtversicherung Der St. Martinus Priesterverein ist zudem auf der Rechtsgrundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags die von der Diözese Rottenburg-Stuttgart beauftragte Beihilfeabrechnungsstelle für Geistliche. Rechtsform und wesentliche rechtliche Aspekte Die Kranken- und Sterbekasse (KSK) ist unter Anerkennung als kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne von 53 VAG innerhalb der Grenzen des Landes Baden-Württemberg zugelassen. Der Kreis der ordentlichen Mitglieder des Versicherungsvereins ist beschränkt auf in der Diözese Rottenburg-Stuttgart inkardinierte Priester, die zum Aufnahmezeitpunkt das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Priester, die in der Diözese Rottenburg-Stuttgart verwendet werden, aber nicht die ordentliche Mitgliedschaft erwerben können, sowie Alumnen des Priesterseminars, Diakone und Vikare können der KSK als außerordentliche Mitglieder beitreten. Zweck des Versicherungsvereins ist es, den Mitgliedern bei Krankheit materielle Hilfe und für den Todesfall ein Sterbegeld zu sichern. Bei Pflegebedürftigkeit erbringt die Kranken- und Sterbekasse die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) festgeschriebenen Leistungen für ambulante und stationäre Pflege. Versicherungsgeschäfte werden ausschließlich mit Mitgliedern getätigt. Versichertenbestand Im Verlauf des Geschäftsjahres verringerte sich der Mitgliederbestand von 862 auf 853 Mitglieder. 20 Abgängen stehen 11 Zugänge gegenüber. Die Abgänge setzen sich wie folgt zusammen: 18 Abgänge durch Tod 2 Abgänge durch Kündigung des Versicherungsverhältnisses aufgrund Ausscheidens aus dem Kreis der Mitglieder gemäß 5 der Satzung Die dargestellte Entwicklung entspricht unter Berück sichtigung der Altersstruktur unseres Mitglieder bestandes dem prognostizierten Ansatz des Vorstandes. Beitragseinnahmen Die Bruttobeiträge im Geschäftsjahr 2009 belaufen sich auf EUR ,92 (i. V. TEUR 2.316). Der Anstieg begründet sich in der zum 1. März 2009 durchgeführten Beitragerhöhung in der Krankenversicherung. Nach Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für das Geschäftsjahr 2009 liegt die Rechtsgrundlage für eine Überprüfung der Prämien des Krankheitskostentarifes nicht vor. Aufwendungen Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung (einschließlich der Regulierungsaufwendungen) sind im Jahre 2009 mit EUR ,26 gegenüber dem Vorjahr TEUR um EUR ,13 (- 0,83%) zurückgegangen. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle lag mit insgesamt EUR ,99 (i. V. TEUR 519) unter dem Niveau des Vorjahres. Hinsichtlich der kalkulatorischen Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden die Durchschnittsdaten der Geschäftsjahre 2005 bis 2009 und die tatsächlichen Aufwendungen in den Kalendermonaten Januar und Februar 2010 zu Grunde gelegt. Versicherungstechnische Rückstellungen Der Deckungsrückstellung waren im Geschäftsjahr nach versicherungsmathematischer Berechnung EUR ,36 (i. V. TEUR 286) kumuliert zuzuführen.

20 88 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, Davon entfallen EUR ,92 (i. V. TEUR 118) auf die Krankheitskostenversicherung, EUR 6.005,00 (i. V. TEUR 5) auf die Sterbegeldversicherung und EUR ,44 (i. V. TEUR 163) auf die Pflegepflichtversicherung. Verwaltungskosten Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind mit EUR ,30 (i. V. TEUR 126) um 6,62% niedriger als im Vorjahr. Die Verwaltungskostenquote gemäß Verbandsformel verringerte sich auf 4,68% (i. V. 5,46 %). Die über alle Funktionsbereiche verteilten gesamten Verwaltungsaufwendungen unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Regulierung von Versicherungsfällen, für die Verwaltung der Kapitalanlagen und für das Unternehmen als Ganzes sind auf EUR ,44 (i. V. EUR ,80) gestiegen. Der Anstieg der Verwaltungskosten ist in erster Linie auf folgende Positionen zurückzuführen: Zuführung zur gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellung für Altersteilzeitkosten für eine Mitarbeiterin sowie erhöhte EDV-Kosten. Investitionen in das Grundbesitzvermögen des St. Martinus Priestervereines wurden im Geschäftsjahr nur in geringem Umfange getätigt. Entwicklung der Kapitalanlagen Der buchmäßige Bestand der Kapitalanlagen erhöhte sich im Geschäftsjahr um EUR ,75 auf EUR ,50 (i. V. TEUR ). Ihre Zusammensetzung und Entwicklung ist auf Seite 21 dargestellt. An Erträgen aus den Kapitalanlagen wurden EUR ,72 (i. V. TEUR 691) erzielt. Die Nettoverzinsung ist im laufenden Geschäftsjahr von 3,104 % im Vorjahr auf 6,864 % angestiegen. Dieser Anstieg begründet sich in erhöhten Zinserträgen und Dividenden, Einlösungsgewinnen für in den Vorjahren abgeschriebene endfällige Wertpapiere und deutlich rückläufigen Abschreibungen für dauerhafte Wertminderungen einzelner Wertpapiere. Zur Bildung dieser Kennzahl werden von sämtlichen Erträgen aus Kapitalanlagen die gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen abgezogen und durch den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand geteilt. Die Kennzahl Nettoverzinsung misst den Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt in einem Jahr. Die Nettoverzinsung liefert eine realistische Bewertung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen und ist eine wichtige Kennzahl für die Ertragskraft eines Versicherungsunternehmens. Die laufende Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2009 betrug 5,087 % (i. V. 4,989 %). Bei Ermittlung der Bruttoverzinsung werden im Gegensatz zur Nettoverzinsung lediglich die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen ins Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagebestand gesetzt. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen werden nicht berücksichtigt. Die laufende Durchschnittsverzinsung erhöhte sich von 4,393 % auf 4,572 %. Bei der laufenden Durchschnittsverzinsung werden im Gegensatz zur Nettoverzinsung nur die laufenden Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. Zusätzlich werden Gebäudeabschreibungen erfasst. Diese Kennzahl wird durch die Zusammensetzung der Kapitalanlagen mitbeeinflusst, da die Einbeziehung der Abschreibungen auf Grundstücke dazu führt, dass Unternehmen, die einen relativ hohen Grundstücksanteil in den Kapitalanlagen haben, in der Regel eine niedrigere laufende Durchschnittsverzinsung erzielen, da die Gebäudeabschreibungen die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen mindern. Zudem finden Veräußerungsgewinne und -verluste keine Berücksichtigung. Die mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 6. No vember 2008 vorgenommene Umwidmung der meisten Kapitalanlagen in das Anlagevermögen wird beibehalten. Ergebnis Im Geschäftsjahr 2009 konnte ein Rohüberschuss in Höhe von EUR ,67 (i. V. TEUR 176) erwirtschaftet werden. Hiervon wurden EUR ,97 den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zugeführt. Eine Gutschrift gemäß 12a Abs. 3 VAG erfolgte in Höhe von EUR ,15. Nach der gesetzlich vorrangigen Zuführung des Überschusses zu den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung wird ein Jahresüberschuss von EUR ,55 ausgewiesen, der satzungsgemäß der Verlustrücklage nach 37 VAG zugeführt wurde. Das bilanzielle Eigenkapital konnte damit von EUR ,79 auf EUR ,34 erhöht werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der St. Martinus Priesterverein beschäftigte in dem Berichtsjahr fünf Mitarbeiterinnen, davon eine geringfügig Beschäftigte. Eine Mitarbeiterin ist zum 1. November 2009 in die Ruhephase der Altersteilzeitbeschäftigung eingetreten. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Vereines sind auf Seite 1 des Berichtes über das Geschäftsjahr 2009 benannt. Die Arbeitsbereiche Buchhaltung und Nachweisungswesen sind im Rahmen eines Werkvertrages fremd vergeben. Dank an die Mitarbeiterinnen Auch in dem Geschäftsjahr 2009 konnte der St. Martinus Priesterverein auf das Engagement und die Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen vertrauen. Für ihren Einsatz sprechen wir allen Beteiligten unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung aus.

Anlage 1... 5 Anlage 2... 6

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