Mitteilung für Inhaber von Anteilen der folgenden Teilfonds von GO UCITS ETF Solutions Plc (früher ETFX Fund Company Plc) (die Gesellschaft ):
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- Klaudia Weber
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1 24. Juli 2014 Mitteilung für Inhaber von Anteilen der folgenden Teilfonds von GO UCITS ETF Solutions Plc (früher ETFX Fund Company Plc) (die Gesellschaft ): ETFS WNA Global Nuclear Energy GO UCITS ETF (ISIN: IE00B3C94706) ETFS DAXglobal Alternative Energy GO UCITS ETF (ISIN: IE00B3CNHC86) ETFS DAXglobal Coal Mining GO UCITS ETF (ISIN: IE00B3CNHF18) ETFS DAXglobal Shipping GO UCITS ETF (ISIN: IE00B3CMS880) ETFS Dow Jones Global Select Dividend GO UCITS ETF (ISIN: IE00B67DFL95) (zusammen die Fonds ) WICHTIG BITTE LESEN HANDELN ERFORDERLICH BIS 26. AUGUST 2014 Sehr geehrte Anteilseigner, die Mitglieder des Verwaltungsrats haben angesichts der über einen längeren Zeitraum relativ geringen Größe der vorstehend genannten Fonds und der mit ihrer Verwaltung verbundenen Kosten entschieden, diese Fonds zu schließen und abzuwickeln. In diesem Zusammenhang teilen die Mitglieder des Verwaltungsrats allen Inhabern von Anteilen an diesen Fonds (die Anteile ) mit, dass beabsichtigt ist, (i) die Notierung der Fonds an allen relevanten Börsen (wie nachstehend definiert) dauerhaft zu beenden (das Delisting ), (ii) die Fonds dauerhaft für weitere Anteilszeichnungen und Rücknahmen durch autorisierte Marktteilnehmer zu schließen und (iii) alle verbleibenden Fondsanteile obligatorisch zurückzunehmen (die obligatorische Rücknahme ), und zwar entsprechend den nachstehend in den Abschnitten Verfahren und Vorgesehener Zeitplan genannten Verfahren und Daten. Da die Mitglieder des Verwaltungsrats die Fonds möglichst zügig und kosteneffizient schließen möchten, bitten wir Sie, FOLGENDES ZU BEACHTEN: 1) Wenn Sie Ihre Anteile nicht bis zum 26. August 2014 (letzter Handelstag an einer relevanten Börse) verkauft haben und am 5. September 2014 weiter als Anteilseigner eines der Fonds eingetragen sind, ODER 2) wenn Sie die Rücknahme Ihrer Anteile nicht wirksam bis 27. August 2014 beantragt haben und am 5. September 2014 weiter als Anteilseigner eines der Fonds eingetragen sind, werden die Mitglieder des Verwaltungsrats nach eigenem Ermessen ihr Recht gemäß Verkaufsprospekt der Gesellschaft vom 13. Februar 2014 (der Prospekt ) ausüben und Ihre Anteile an den Fonds obligatorisch gegen Barvergütung zurücknehmen. VERFAHREN
2 Im Rahmen der Schließung und Abwicklung der Fonds sind die folgenden Schritte erforderlich: 1) Letzter Handelstag an sämtlichen Börsen, an denen die Anteile notieren, d. h. London Stock Exchange, Frankfurter Wertpapierbörse, Borsa Italiana, NYSE Euronext und SIX Swiss Exchange (die relevanten Börsen ), ist der 26. August 2014 (der letzte Börsenhandelstag ). Anleger, die an einer relevanten Börse handeln, können nur bis zum 26. August 2014 Anteile an der Börse kaufen oder verkaufen. 2) Das Delisting der Anteile der einzelnen Fonds an den relevanten Börsen (bzw. die Aussetzung vom Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) erfolgt mit Wirkung zum 27. August ) Als letzter Handelstag (gemäß Definition im Prospekt), an dem Anträge autorisierter Marktteilnehmer auf Zeichnung oder Rücknahme akzeptiert werden, wird der 28. August 2014 festgelegt (der letzte Handelstag ). Anträge auf Zeichnung und Rücknahme zum letzten Handelstag müssen jedoch am 27. August 2014 bis Uhr eingehen ( Handelsfrist für die einzelnen Fonds gemäß Prospekt). Andernfalls sind sie ungültig. 4) Der Handel der Fonds wird mit Wirkung vom und einschließlich des auf den letzten Handelstag folgenden Tags dauerhaft ausgesetzt (d. h. für Zeichnungen und Rücknahmen gesperrt), und das Fondsvermögen wird zum Zwecke der Ausschüttung an die Anteilseigner am letzten Ausschüttungstermin oder kurz danach liquidiert (wie nachstehend definiert). 5) Jeder der Fonds bildet bis einschließlich 28. August 2014 seinen relevanten Index ab. 6) Für Personen, die: ihre Anteile nicht bis zum letzten Börsenhandelstag verkauft haben oder keinen gültigen Antrag auf Rücknahme ihrer Anteile bis zum letzten Handelstag gestellt haben und die am 5. September 2014 (das obligatorische Rücknahmedatum ) im Verzeichnis der Anteilseigner als Inhaber der Anteile eingetragen sind, erfolgt am obligatorischen Rücknahmedatum die obligatorische Rücknahme ihrer Anteile. 7) Der Erlös aus der obligatorischen Rücknahme wird am oder um den 15. September 2014 (der letzte Ausschüttungstermin ) an die am obligatorischen Rücknahmedatum als Anteilseigner eingetragenen Personen ausgeschüttet. Der Erlös aus der obligatorischen Rücknahme wird auf das beim Registerführer der Gesellschaft für den betreffenden Anteilseigner eingetragene Konto ausgezahlt. 8) Nach dem letzten Ausschüttungstermin beantragt die Gesellschaft bei der irischen Zentralbank die Löschung der Zulassung der Fonds. WEITERE HINWEISE Anleger am Sekundärmarkt, die eine obligatorische Rücknahme ihrer Anteile vermeiden möchten, sollten einen Verkauf der betreffenden Anteile an einer relevanten Börse bis am 26. August 2014 erwägen.
3 Anteilseigner, bei denen es sich um autorisierte Marktteilnehmer handelt, können bis am 27. August 2014 um Uhr jederzeit entsprechend dem im Prospekt beschriebenen normalen Rücknahmeverfahren die Rücknahme ihrer Anteile beantragen. Jeder der Fonds bildet seinen Index bis einschließlich 28. August 2014 weiter ab (d. h., der 28. August 2014 ist der letzte Tag, an dem der Nettoinventarwert der einzelnen Fonds sich parallel zum relevanten Index bewegt). Wenn Ihre Fondsanteile wie vorstehend beschrieben obligatorisch zurückgenommen werden, erhalten Sie den jeweiligen Rücknahmepreis für die betreffenden Anteile (der gemäß den Bedingungen des Prospekts am obligatorischen Rücknahmedatum berechnet wird). Sofern alle Dokumentationsanforderungen in Verbindung mit der Bekämpfung von Geldwäsche erfüllt wurden, werden die Erlöse aus der Rücknahme gemäß den Rücknahmeanweisungen, die für Sie beim Verwalter hinterlegt wurden, an Sie ausgeschüttet. Der Verwalter der Gesellschaft, GO ETF Management Limited, trägt alle Rechts- und Verfahrenskosten sowie alle Kosten im Hinblick auf Börsen und Dienstleistungsanbieter, die im Zusammenhang mit dem Delisting, der obligatorischen Rücknahme und der Abwicklung der Fonds entstehen. Anleger am Sekundärmarkt: Ausschüttungserlöse aus der obligatorischen Rücknahme von Anteilen werden von der Gesellschaft unter keinen Umständen direkt an Personen ausgezahlt, die am obligatorischen Rücknahmedatum nicht im Verzeichnis der Anteilseigner als Inhaber der Anteile eingetragen sind. Bitte beachten Sie, dass Anleger, die Anteile über einen Makler oder Market- Maker/autorisierten Marktteilnehmer kaufen und verkaufen, und/oder Anleger, die Anteile über einen Nominee und/oder einen Clearing-Agent halten, möglicherweise nicht im Verzeichnis der Anteilseigner der Gesellschaft eingetragen sind. Solche Anteilseigner sollten sich bezüglich ihrer Anlage direkt an den betreffenden Makler, Market-Maker/autorisierten Marktteilnehmer, Nominee oder Clearing-Agent wenden. Ausschließlich autorisierte Marktteilnehmer: Ein autorisierter Marktteilnehmer, der bis zum letzten Handelstag keinen gültigen Antrag auf Rücknahme von Anteilen (die relevanten Anteile ) stellt, unterliegt in Bezug auf die relevanten Anteile nicht der obligatorischen Rücknahme. Wird ein solcher Rücknahmeantrag jedoch nicht vor dem obligatorischen Rücknahmedatum abgerechnet (weil der entsprechende autorisierte Marktteilnehmer die relevanten Anteile bis zu diesem Datum nicht geliefert hat), wird er annulliert. In diesem Fall werden die Anteile, die Gegenstand des annullierten Rücknahmeantrags waren, am obligatorischen Rücknahmedatum zusammen mit allen anderen ausstehenden Anteilen an der Gesellschaft obligatorisch zurückgenommen. Der autorisierte Marktteilnehmer, dessen Antrag annulliert wurde, hat der Gesellschaft den Betrag zu erstatten, um den der Rücknahmepreis je Anteil, der für die obligatorische Rücknahme festgelegt wurde, den Rücknahmepreis je Anteil übersteigt, der dem entsprechenden autorisierten Marktteilnehmer aufgrund des annullierten Rücknahmeantrags ausgezahlt worden wäre, wenn dieser nicht annulliert worden wäre. Dieser Betrag entspricht dem Verlust, der dem Fonds aus der Annullierung des Rücknahmeantrags entsteht. WEITERE INFORMATIONEN Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: GO ETF Solutions LLP Tel.: info@etfsecurities.com
4 Mit freundlichen Grüßen Für und im Namen des Verwaltungsrats von GO UCITS ETF Solutions Plc
5 GO UCITS ETF SOLUTIONS PLC (vorher ETFX Fund Company Plc) (eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital strukturiert als Umbrella-Fonds mit Einzelhaftung der Teilfonds) HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ) DELISTING UND SCHLIESSUNG DIVERSER TEILFONDS 1. FRAGE: Mir war das Delisting/die Schließung nicht bekannt. Weshalb habe ich keine Mitteilung erhalten? ANTWORT: Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle Anteilsinhaber, die im Verzeichnis der Anteilsinhaber für den betreffenden Fonds eingetragen sind, 30 Tage im Voraus über eine geplante obligatorische Rücknahme zu unterrichten. Daher wurde allen Anteilsinhabern, die am 24. Juli 2014 im Verzeichnis der Anteilsinhaber eingetragen waren, eine Mitteilung an die Anteilsinhaber übermittelt (d. h. mehr als einen Monat vor dem in der Mitteilung an die Anteilsinhaber angegebenen letzten Handelstag und obligatorischen Rücknahmedatum). Da es üblich ist, dass Anleger Exchange Traded Funds (ETFs) am Sekundärmarkt (darunter auch an Börsen) handeln, werden die Einheiten oder Anteile oft von einem Broker (oder einem anderen Nominee) des Anlegers im Auftrag des Anlegers gehalten. Dies bedeutet, dass im Verzeichnis der Anteilsinhaber oft der jeweilige Nominee und nicht der wirtschaftlich berechtigte Anleger geführt wird. In vielen Fällen ist die Mitteilung an die Anteilsinhaber daher an den entsprechenden Broker bzw. Nominee übermittelt worden, da dieser höchstwahrscheinlich als Anteilsinhaber im Verzeichnis eingetragen ist. Die Gesellschaft kann nicht alle wirtschaftlich berechtigten Anleger ermitteln, deren Anlagen von Nominees in ihrem Auftrag gehalten werden, da diese Angaben nicht öffentlich zugänglich sind (und der Geheimhaltung durch den Nominee unterliegen). Es liegt deshalb in der Verantwortung des Nominee, die Mitteilung gemäß den mit dem wirtschaftlich Berechtigten getroffenen vertraglichen Vereinbarungen an diesen weiterzuleiten. Neben der Mitteilung an die Anteilsinhaber wurden verschiedene Börsenankündigungen und Veröffentlichungen sonstiger Art gemäß den einschlägigen Vorschriften der Börsen, an denen die Fonds gehandelt werden, und den nationalen Bestimmungen der Länder, in denen die Fonds zum öffentlichen Vertrieb registriert sind, herausgegeben. 2. FRAGE: Entstehen mir Kosten in Verbindung mit dem obligatorischen Rücknahmeverfahren? ANTWORT: Die Management Company trägt sämtliche Rechts- und Verfahrenskosten sowie alle Kosten im Hinblick auf Börsen und Dienstleistungsanbieter, die im Zusammenhang mit dem Delisting und dem obligatorischen Rücknahmeverfahren entstehen. Die Gesellschaft gibt diese Kosten nicht an die Anteilsinhaber weiter, und sie berechnet den Anteilsinhabern keine Gebühren im Zusammenhang mit der Auszahlung des Rücknahmeerlöses an die Anteilsinhaber (die Auszahlung erfolgt in der Basiswährung des jeweiligen Fonds).
6 3. FRAGE: Wann erfahre ich, welche Auszahlung ich für meine Anlage erhalte? ANTWORT: Der endgültige Nettoinventarwert (NAV) richtet sich nach dem Stand des vom jeweiligen Fonds nachgebildeten Index am 28. August 2014 (letzter Handelstag), wobei der NAV den tatsächlich erzielten Liquidationswert aller Vermögenswerte des Fonds per 5. September 2014 (obligatorischer Rücknahmetag) berücksichtigt. Ihre Anlage ist daher den Schwankungen des betreffenden Index bis einschließlich 28. August 2014 ausgesetzt. Wir gehen davon aus, dass wir den endgültigen NAV am oder um den 10. September 2014 veröffentlichen können; die Daten werden auf folgender Website zur Verfügung gestellt: Der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten, ist davon abhängig, ob Ihnen der Erlös in der Basiswährung des jeweiligen Fonds ausgezahlt wird. Wenn Sie den Erlös in einer anderen Währung als der Basiswährung des betreffenden Fonds erhalten, ist der Betrag vom Wechselkurs abhängig, zu dem Ihr Broker/Nominee den Erlös umrechnet. 4. FRAGE: Wann erhalte ich meine Auszahlung? ANTWORT: Der Rücknahmeerlös wird am oder um den 15. September 2014 an die (per 5. September) im Verzeichnis der Anteilsinhaber eingetragenen Anteilsinhaber ausgeschüttet. Da ein großer Teil der Anteilsinhaber Broker oder Nominees sind, die die Anteile im Auftrag ihrer wirtschaftlich berechtigten Anlagekunden halten, liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Broker/Nominees, sicherzustellen, dass der Erlös an ihre wirtschaftlich berechtigten Anlagekunden gemäß den mit ihren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ausgeschüttet wird. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Broker/Nominee. Weitere Informationen erhalten Sie unter: +44 (0)
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