LVA-EINHEIT: TELEKOMMUNIKATION

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1 VL WIRTSCHAFTSBEREICHE [ ] THOMAS TRENTINAGLIA VL WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT FÜR REWI TECH [ ] CARSTEN ROTH SS 2015 LVA-EINHEIT: TELEKOMMUNIKATION I. LITERATUR Die Literaturempfehlungen richten sich an Studierende, die gerne mit Büchern lernen oder vertiefende Kenntnisse erwerben wollen. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist der Erwerb der angeführten Literatur nicht erforderlich! Stratil (Hrsg), Telekommunikationsgesetz 2003 (2013) Telekommunikationsgesetz, Texte Materialien Judikatur, prolibris Verlag (2012) Damjanovic/Holoubek/Lehofer, Grundzüge des Telekommunikationsrechts, 2. Aufl. (2006) Damjanovic/Holoubek/Kassai/Lehofer/Urbantschitsch, Handbuch des Telekommunikationsrechts (2006) Parschalk/Otto/Weber/Zuser, Telekommunikationsrecht (2006) Holoubek/Damjanovic, Telekommunikationsrecht, in Holoubek/Potacs (Hg), Öffentliches Wirtschaftsrecht, Band 1, 3. Aufl. (2013) Bauer, Leitungs- und Mitbenutzungsrechte nach dem Telekommunikationsgesetz 2003 (2003) Feiel, Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze und Duldungspflichten von Grundeigentümern, bbl 2012, 193 (RDB) Mikula, Die Leitungs- und Mitbenutzungsrechte nach dem TKG 2003 in der höchstgerichtlichen Judikatur, MR 2014, 52 (RDB) Kolb, Vorratsdatenspeicherung, Jan Sramek Verlag (2011) Metzler, Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft und schon bald wieder Rechtsgeschichte?, ZTR 2012, 106 (RDB) Felsner, Vorratsdatenspeicherung, juridikum 2011, 21 (RDB) II. PRÜFUNGSFRAGEN Hinweis: Die folgenden Fragen und Aufgaben sind soweit möglich jeweils unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlagen (genaues Zitieren der jeweiligen Normen, einschließlich eventueller Absätze, Sätze, Ziffern oder Buchstaben!) zu beantworten. Eine ungenaue Zitierweise führt ggfls. zu Punktabzügen bei der LVA-Prüfung! Zur Beantwortung der Fragen sind die jeweils zum gültigen Fassungen von Gesetzen, Verordnungen etc. heranzuziehen, soweit in der Aufgabenstellung nicht ausdrücklich Abweichendes genannt ist! Grundlagen 1) Telekommunikationsrecht ist Regulierungsrecht. Was verstehen Sie darunter? Historische Entwicklung 1) Aus welchen Gründen stellte seit dem Ende des 19. Jhd. der Staat und (zunächst noch) nicht private Unternehmen Telekommunikationsdienstleistungen zur Verfügung und warum ließ man ab Ende der 1980er Jahre private Anbieter zu? Seite 1 von 5

2 Internationales Recht 1) Welche Aufgaben hat die Internationale Fernmeldeunion? Unionsrecht 1) Auf welchen primärrechtlichen Rechtsquellen beruht das Europäische Telekommunikationsrecht? 2) Welche Ziele verfolgt das Europäische Telekommunikationsrecht? Nationale Rechtsvorschriften 2) Definieren Sie Kommunikationsnetz und nennen Sie Beispiele! 3) Definieren Sie Kommunikationsdienst und nennen Sie Beispiele! 4) Sie wollen im Internet über Ihre Homepage Waren aus Ihrem Sortiment verkaufen / ein Chat-Forum errichten / einen Fotoshop betreiben / TV-Programme über das Internet ausstrahlen. Fallen diese Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes? Begründen Sie anhand der gesetzlichen Bestimmungen! 5) Sie wollen sich über das ORF-Programm beschweren. Finden Sie die Rechtsgrundlagen im Telekommunikationsgesetz? Begründen Sie! 6) Nennen Sie Angelegenheiten, die vom Bund aufgrund des Kompetenztatbestandes Fernmeldewesen (Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG) geregelt werden dürfen! 7) Welche Bedeutung kommt der sogenannten Gesichtspunktetheorie im Bereich des Telekommunikationsrechts zu? Marktzutrittsregulierung 1) Was verstehen Sie unter dem Prinzip der Allgemeingenehmigung im Telekommunikationsrecht? 2) Worauf erstreckt sich der Anwendungsbereich der Allgemeingenehmigung? 3) Sie wollen ein festes terrestrisches Netz, das überwiegend zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste dient, errichten. Benötigen Sie eine Bewilligung nach dem TKG oder unterliegt das Vorhaben der Anzeigepflicht? Begründen Sie und nehmen Sie Bezug auf Legaldefinitionen! 4) Sie wollen ein Firmennetzwerk errichten. Benötigen Sie eine Bewilligung nach dem TKG? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 5) Sie haben gemäß 15 Abs 2 TKG die Errichtung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes angezeigt und gleich darauf mit der Errichtung desnetzes begonnen. Die Behörde untersagt Ihnen mit Bescheid die Errichtung, weil Ihnen noch keine Bestätigung gemäß 15 Abs 3 TKG zugestellt wurde. Handelt die Behörde rechtmäßig? Begründen Sie Ihre Antwort! 6) Sie errichten ein öffentliches Kommunikationsnetz, erfüllen sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen, haben aber vergessen, die Errichtung gemäß 15 Abs 1 TKG anzuzeigen. Welche Konsequenzen haben Sie zu befürchten? Seite 2 von 5

3 Funkanlagen 1) Was ist eine Funkanlage? 2) Sie behaupten gestützt auf ein Sachverständigengutachten in einem Schadenersatzprozess, dass Sie durch die Funkwellen (elektromagnetische Felder) einer Funkanlage in ihrer Gesundheit beeinträchtigt wurden. Der Betreiber der Anlage hat aber alle in Verordnungen und in Ö-Normen normierten Grenzwerte eingehalten. Wie ist die Rechtslage im Schadenersatzprozess? 3) Der Landtag diskutiert darüber, in die Bauordnung eine Bestimmung aufzunehmen, wonach im baurechtlichen Bewilligungsverfahren für Antennentragmasten (Funkanlagen) in Zukunft auch geprüft werden soll, ob die von der Anlage ausgehenden Funkwellen Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben? Begründen Sie Ihre Auffassung! 4) Welche Rechte haben Nachbarn im baurechtlichen Bewilligungsverfahren betreffend Antennenanlagen? Frequenzverwaltung 1) Was regelt der Frequenznutzungsplan? 2) Wie erfolgt die Vergabe der Frequenzen, wenn der Bedarf das Angebot übersteigt? Wegerechte und Duldungspflichten 1) Warum erachtete es der Gesetzgeber als erforderlich, Leitungsrechte im TKG zu regeln? 2) Was verstehen Sie unter einem Leitungsrecht im Sinne des TKG? Erläutern Sie, nennen Sie ein Beispiel und nehmen Sie falls erforderlich auf Legaldefinitionen Bezug! 3) Ein Bereitsteller eines Kommunikationsnetzes will entlang einer öffentlichen Gemeindestraße eine Verkabelung für ein Kommunikationsnetz verlegen. Benötigen das Unternehmen hierfür eine Bewilligung? Haben Sie ein Entgelt zu entrichten? Müssen das Unternehmen die Gemeinde vorher um Erlaubnis fragen? Nennen Sie jeweils die Rechtsgrundlage. 4) Ein Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes will einen unterirdisch geführten Übertragungsweg (Kommunikationsanlage) über ein privates, unbebautes Grundstück verlegen. Das Grundstück ist a. Landwirtschaftlich genutzt (Widmung Grünland) b. Als Bauland gewidmet und soll in den nächsten 2 Jahren bebaut werden. Wird das Ansinnen Erfolg haben? Gebührt dem Eigentümer eine Entschädigung? Begründen Sie anhand der gesetzlichen Bestimmungen! 5) Sie als Kommunikationsnetzbetreiber wollen in einem Mehrparteienhaus diverse Kabelleitungen für Telekommunikation verlegen (im Haus existieren noch keine derartigen Leitungen). Haben Sie dazu ein Recht? Wie gehen Sie vor, wenn ein betroffener Liegenschaftseigentümer sich weigert, die Verlegung von Leitungen zuzulassen? Nennen Sie die Rechtsgrundlagen, die Behördenzuständigkeit und den Rechtsweg! 6) Was verstehen Sie unter einem Nutzungsrecht im Sinne des TKG? Erläutern Sie mit eigenen Worten und nennen Sie ein Beispiel! 7) Über Ihr Grundstück verläuft eine unterirdisch geführte Stromleitung. Das Elektrizitätsunternehmen will Telefonleitungen am Kanal entlang verlegen. Unter welchen Voraussetzungen darf die Telekommunikationsleitung verlegt werden? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 8) Was ist ein Mitbenutzungsrecht isd 8 Abs 1 TKG? Erklären Sie den Begriff mit eigenen Worten und grenzen Sie das Mitbenutzungsrecht vom Nutzungsrecht gemäß 7 TKG ab! Seite 3 von 5

4 9) Sie wollen ein Funknetz in einem Gebiet aufbauen, in dem es bereits Antennenanlagen gibt. Besteht ein Recht und/oder eine Pflicht, fremde Antennenanlagen mitzubenützen? Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen? Universaldienst 1) Was verstehen Sie unter Universaldienst? Wo ist das im TKG geregelt? 2) Wie wurde der Universaldienst in der Vergangenheit und wie wird er derzeit gewährleistet? 3) Anlässlich einer Überprüfung wird festgestellt, dass der Markt nicht bereit ist, ein abgelegenes Gebiet in Grenznähe zu Tschechien mit Internetanschluss zu versorgen. Wie hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie in diesem Fall vorzugehen? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! Nutzerrechte 1) Was ist der grundrechtliche Hintergrund des Universaldienstes und des Kontrahierungszwangs im Telekommunikationsrecht? Fernmelde- und Aufsichtsbehörden 1) Nennen Sie die Fernmelde- und Aufsichtsbehörden! Welche dieser Behörden agiert weisungsfrei? Grundrechtliche Aspekte des Telekommunikationsrechts 1) Warum ist die zwischenmenschliche Kommunikation grundrechtlich sensibel und welche Grundrechte spielen eine besondere Rolle? 2) Was sind Stammdaten? Nennen Sie ein Beispiel für einen Fall, in dem Stammdaten nicht erhoben werden müssen? 3) Was sind Verkehrsdaten? Nennen Sie Beispiele! 4) In welchen Fällen bzw für welche Zwecke dürfen Verkehrsdaten gespeichert werden? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 5) Was sind Standortdaten? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Standortdaten gespeichert werden? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 6) Was sind Inhaltsdaten? Dürfen diese gespeichert werden? Nennen Sie die Rechtsgrundlagen! Vorratsdatenspeicherung 1) Beschreiben Sie kurz, was Vorratsdatenspeicherung im Bereich Telekommunikation bedeutet! 2) Nennen Sie zwei Beispiele von Daten, die bei der Vorratsdatenspeicherung von den Anbietern von Telekommunikationsdiensten gespeichert werden mussten! 3) Warum konnte der VfGH zunächst (im Jahr 2012) über die Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung noch nicht entscheiden, sondern musste den EuGH anrufen? 4) Welche Grundrechte wurden nach Auffassung des EuGH durch die Vorratsdatenrichtlinie verletzt? Seite 4 von 5

5 5) Stellen Sie dar, aus welchen Gründen der EuGH in der Vorratsdatenspeicherung einen Eingriff in die Grundrechte der Art 7 und 8 GRC erblickte! 6) Wird durch die Vorratsdatenspeicherung der Wesensgehalt der Art 7 und 8 GRC verletzt? 7) Ist die Vorratsdatenspeicherung nach Auffassung des EuGH eine im Gemeinwohl liegende Aufgabe und ist sie geeignet, die Ziele zu erreichen? Begründen Sie! 8) Der EuGH führte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch. Stellen Sie die Kernpunkte der Begründung des EuGH dar! 9) Prüfte nach der Entscheidung des EuGH im fortgesetzten Verfahren (Juni 2014) die Vorratsdatenspeicherung auf ihre Vereinbarkeit mit den nationalen Grundrechten oder auf ihre Vereinbarkeit mit der Vorratsdatenrichtlinie? Begründen Sie, warum! Seite 5 von 5

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