LVA-EINHEIT: GELD UND KREDIT
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- Detlef Messner
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1 VL WIRTSCHAFTSBEREICHE [ ] CARSTEN ROTH/THOMAS TRENTINAGLIA VL WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT FÜR REWI TECH [ ] BRUNO BINDER/CARSTEN ROTH/THOMAS TRENTINAGLIA SS 2015 LVA-EINHEIT: GELD UND KREDIT I. LITERATUR Die Literaturempfehlungen richten sich an Studierende, die gerne mit Büchern lernen oder vertiefende Kenntnisse erwerben wollen. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist der Erwerb der angeführten Literatur nicht erforderlich! Dullinger/Kaindl (Hrsg), Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell Jahrbuch 2011/12, Manz Verlag (2012) Kammel, Einführung in das Bank- und Kapitalmarktrecht, Linde Verlag (2011) Kohtamäki, Die Reform der Bankenaufsicht in der Europäischen Union (2012) Nicolas Raschauer, Aktuelle Strukturprobleme des europäischen und österreichischen Bankenaufsichtsrechts, Springer Verlag (2010) Oppitz, Bankrecht, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht 3 Verlag Österreich (2013) Braumüller ua (Hrsg), Europäisches Finanzmarktrecht vor neuen Herausforderungen, ZFR Spezial (2013) KODEX Banken- und Börserecht II. PRÜFUNGSFRAGEN Hinweis: Die folgenden Fragen und Aufgaben sind soweit möglich jeweils unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlagen (genaues Zitieren der jeweiligen Normen, einschließlich eventueller Absätze, Sätze, Ziffern oder Buchstaben!) zu beantworten. Eine ungenaue Zitierweise führt ggfls. zu Punktabzügen bei der LVA-Prüfung! Maßgeblich ist die Rechtslage zum ! Einordnung des Bankaufsichtsrechts 1) Was verstehen Sie unter Aufsichtsrecht? 2) Was bezweckt die Bankenaufsicht durch die FMA? 3) Worin liegt der Unterschied des Aufsichtsrechts zum Regulierungsrecht? 4) Worin liegt der Unterschied des Aufsichtsrechts zum Wirtschaftslenkungsrecht? Bankensektoren 1) Nennen Sie die Bankensektoren in Österreich! 2) Wie ist die Interessenvertretung der österreichischen Banken organisiert? 3) Nennen Sie zwei Bankenverbände in Österreich! 4) In welcher Rechtsform sind die Volksbanken und die Raiffeisenbanken der untersten Stufe organisiert? 5) Charakterisieren Sie Sparkassen! Welche Arten von Sparkassen gibt es? 6) Was sind Gemeindesparkassen? Seite 1 von 5
2 Rechtsgrundlagen 1) Was regelt und bezweckt das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BASAG)? Welche Instrumente sind darin vorgesehen? 2) Charakterisieren Sie eine Bausparkasse! 3) Ist das BWG auf die Österreichische Nationalbank anwendbar? 4) Wofür ist die ÖNB gemeinsam mit den anderen Zentralbanken des Euroraumes zuständig? Kreditinstitute 1) Was ist ein Kreditinstitut? 2) Wie ist der Begriff gewerblich im Sinne des 1 Abs 1 BWG auszulegen? 3) X will eine gemeinnützige Bank zur Unterstützung von Jungunternehmern gründen, die keinen Gewinn erwirtschaften soll. Überschüsse sollen sofort durch günstigere Konditionen ausgeglichen werden. Benötigt X eine Bankkonzession nach dem BWG? Begründen Sie! 4) Nennen Sie vier Arten von Bankgeschäften! 5) Was unterscheidet ein Finanzinstitut von einem Kreditinstitut? 6) Welche Bewilligung/Konzession benötigt ein Finanzinstitut und welche Behörde erteilt diese? 7) Nennen Sie 2 Geschäftstätigkeiten, die Finanzinstitute ausüben dürfen? 8) Die A-Bank AG ist Inhaberin einer Bankkonzession für das Kreditgeschäft ( 1 Abs 1 Z 3 BWG). Darf die A- Bank AG auch gewerbsmäßig Leasingverträge abschließen? Begründen Sie! Konzessionspflicht 1) Was verstehen Sie allgemein unter einer Konzession? 2) Kann ein Kreditinstitut eine Konzession für lediglich eine Art von Bankgeschäften beantragen? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 3) Was verstehen Sie unter dem Universalbankprinzip? 4) Welche verwaltungsrechtlichen und welche zivilrechtlichen Konsequenz hat die Ausübung von Bankgeschäften ohne Konzession? 5) Nennen Sie zwei sachliche Voraussetzungen für die Konzessionserteilung! 6) Nennen Sie zwei persönliche Voraussetzungen für die Konzessionserteilung! 7) Die X-GmbH betreibt gewerbsmäßig das Einlagengeschäft ( 1 Abs 1 Z 1 BWG), ohne hierfür eine Konzession der FMA erhalten zu haben. Von ihren Kunden verlangt die X-GmbH Bankspesen zur Vergütung ihrer Tätigkeit: a. Ist das Einlagengeschäft mit dem Kunden Y zivilrechtlich wirksam? b. Kann die Bank Bankspesen in Rechnung stellen? c. Welche verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen hat die X-GmbH zu befürchten? 8) Über das Vermögen der konzessionierten Y-Bank wurde das Konkursverfahren eröffnet. Wie hat die FMA vorzugehen? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 9) Die Z-Bank hat im Konzessionierungsverfahren angeben, dass Sitz und Hauptverwaltung im Inland liegen. Im Zuge einer Überprüfung stellt die FMA fest, dass es sich nur um eine Briefkastenadresse handelt. Wie hat die FMA vorzugehen? Seite 2 von 5
3 Warnmeldungen 1) Was ist eine Warnmeldung nach 4 Abs 7 BWG? 2) Welche Rechtsnatur hat die Warnmeldung nach 4 Abs 7 BWG? 3) Beurteilen Sie unter Berücksichtigung der Judikatur des VfGH aus verfassungsrechtlicher Sicht Warnmeldungen, für die wie nach der Fassung des 4 Abs 7 BWG idf vor der Novelle BGBl I 66/2009 im Gesetz keine Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen sind! 4) Die FMA warnt in einer Investorenwarnung vor X-AG, die angeblich Bankgeschäfte ohne Konzession betreiben würde. Die X-AG ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, weil aus ihrer Sicht die Tätigkeit der X-AG ein Gewerbe nach der GewO, aber kein Bankgeschäft isd 1 BWG darstellt. Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen für das Kreditinstitut? Finanzmarktaufsicht: Struktur und Organisation 1) Welche Ziele verfolgt die Verlagerung der Bankenaufsicht auf die europäische Ebene? 2) Ist die Übertragung eines Großteils der Aufgaben der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar? Begründen Sie! 3) Die X-AG will in Österreich eine Bankkonzession beantragen. Welche Behörde ist hierfür zuständig? Beschreiben Sie das Verfahren zur Erteilung der Konzession! 4) 1 Abs 1 FMABG ist eine Verfassungsbestimmung. Warum? Welche historischen Gründe führten zu dieser Verfassungsbestimmung? 5) Welche Rolle nimmt die Österreichische Nationalbank im Rahmen der Bankenaufsicht wahr? 6) Charakterisieren Sie die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). In welcher Rechtsform ist sie organisiert und inwiefern besteht eine Weisungsbindung und ein Aufsichtsrecht anderer staatlichen Behörden? 7) Welche Rechtsmittel bestehen gegen einen Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)? 8) Welche Interessenkonflikte werden in Zukunft innerhalb der EZB auftreten? 9) Welche Rechtsmittel bestehen gegen einen Beschluss der EZB im Rahmen der Bankenaufsicht? Finanzmarktaufsicht: Funktionen und Mittel 1) Ein Kreditinstitut läuft Gefahr, seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen zu können. Nennen Sie eine Maßnahme, die die Finanzmarktaufsichtsbehörde ergreifen kann und nennen Sie die Rechtsgrundlage! 2) Wie hat die FMA bei Rechtsverstößen von Kreditinstituten gegen das BWG vorzugehen? Welche Eskalationsstufen sieht das Gesetz vor? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 3) In welchen Fällen wird für ein Kreditinstitut ein Staatskommissär bestellt? 4) In welchen Fällen hat ein eingesetzter Staatskommissär gegen einen Beschluss eines Kreditinstitutes Einspruch zu erheben und welche Rechtsfolgen hat ein solcher Einspruch? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 5) Ein für ein Kreditinstut bestellter Staatskommissionär ist der Auffassung, dass ein Organ eine Vorschrift des BWG verletzt. Was muss der Staatskommissionär tun? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! Europäisches Finanzaufsichtssystem 1) Woraus besteht das Europäische Finanzaufsichtssystem? 2) Skizzieren die Aufgaben des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB)! Seite 3 von 5
4 3) Charakterisieren Sie die Rechtsform der EBA! 4) Die EBA hat die Aufgabe, technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zu entwerfen. Was ist darunter zu verstehen und wird damit bezweckt? Wer beschließt letztlich diese Standards? 5) Eine nationale Aufsichtsbehörde wendet einen Unionsrechtsakt fehlerhaft an. Welche Sanktionen bzw. Maßnahmen sind von der EBA zu ergreifen? Schildern Sie die Vorgehensweise! 6) In welchem Verhältnis stehen Beschlüsse der EBA zu den Beschlüssen der EZB? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 7) Wozu dient das Mediationsverfahren der EBA? Nennen Sie ein Beispiel! Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit 1) Erläutern Sie das single-licence-prinzip! 2) Eine österreichisches Kreditinstitut will in Deutschland a. eine unselbstständige Zweigstelle errichten. b. ein Tochterunternehmen mit Sitz in Deutschland gründen. Unter welchen Voraussetzungen ist das jeweils möglich? 3) Die deutsche X-Bank AG betreibt eine Zweigstelle in Österreich. a. Benötigt die Zweigstelle eine österreichische Bankkonzession? b. Welche Aufsichtsbehörde ist für die Aufsicht der Zweigstelle zuständig? 4) Die deutsche X-Bank AG gründet ein Tochterunternehmen, welches ausschließlich in Österreich Bankgeschäfte betreiben soll. a. Benötigt das Tochterunternehmen eine österreichische Bankkonzession? b. Welche Aufsichtsbehörde ist für die Aufsicht des Tochterunternehmens zuständig? 5) Die österreichische Y-Bank AG betreibt eine Zweigstelle in Ungarn. a. Benötigt die Zweigstelle eine ungarische Bankkonzession? b. Darf die österreichische FMA Vor-Ort-Prüfungen in der Zweigstelle in Ungarn durchführen? Nennen Sie die verfassungsrechtliche und die einfachgesetzliche Rechtsgrundlage! 6) Welche nationale Aufsichtsbehörde ist für die Aufsicht einer Zweigstelle eines deutschen Kreditinstitutes in Österreich zuständig? Einlagensicherung 1) Was versteht man unter Einlagensicherung? Bankgeheimnis 1) Warum steht das österreichische Bankgeheimnis international in Diskussion? 2) Unter welchen Voraussetzungen darf das Gericht die Bewilligung einer Kontoöffnung erteilen? 3) Was verstehen Sie rechtlich unter einem Geheimnis? 4) Das Finanzamt V fragt direkt bei der X-Bank zum Zweck der Ermittlung der Einkommenssteuer an, ob Y dort ein oder mehrere Konten unterhält und wie hoch die Kontostände sind. a. Ist die X-Bank zur Erteilung dieser Auskunft verpflichtet? (mit Begründung) b. Unter welchen Umständen könnte das Finanzamt V zu den gewünschten Informationen gelangen? Seite 4 von 5
5 5) Gegen den österreichischen Staatsbürger T wird wegen Betrugs ermittelt. Die Staatsanwaltschaft möchte sämtliche Kontodaten (insbesondere die Kontostände) dessen Konto bei der Z-Bank erfahren. a. Welche Vorgehensweise hat die Staatsanwaltschaft einzuhalten? b. Hat das Kreditinstitut eine Beschwerdemöglichkeit? Nennen Sie die Rechtsgrundlage! 6) Ein Kreditinstitut erhebt kein Rechtsmittel gegen einen offenkundig rechtswidrigen Gerichtsbeschluss. Welche Sanktionen drohen dem Kreditinstitut bzw dessen Mitarbeitern? 7) Welche verschiedenen Sanktionen bestehen bei der Verletzung des Bankgeheimnisses? Seite 5 von 5
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