LVA-EINHEIT: GELD UND KREDIT

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1 VL WIRTSCHAFTSBEREICHE [ ] CARSTEN ROTH/THOMAS TRENTINAGLIA VL WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT FÜR REWI TECH [ ] BRUNO BINDER/CARSTEN ROTH/THOMAS TRENTINAGLIA SS 2016 LVA-EINHEIT: GELD UND KREDIT I. LITERATUR Die Literaturempfehlungen richten sich an Studierende, die gerne mit Büchern lernen oder vertiefende Kenntnisse erwerben wollen. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist der Erwerb der angeführten Literatur nicht erforderlich! Dullinger/Kaindl (Hrsg), Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell Jahrbuch 2011/12, Manz Verlag (2012) Kohtamäki, Die Reform der Bankenaufsicht in der Europäischen Union (2012) B. Raschauer, Finanzmarktaufsichtsrecht (2015) Oppitz, Bankrecht, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht 3 Verlag Österreich (2013) Braumüller ua (Hrsg), Europäisches Finanzmarktrecht vor neuen Herausforderungen, ZFR Spezial (2013) KODEX Banken- und Börserecht II. PRÜFUNGSFRAGEN Hinweis: Die folgenden Fragen und Aufgaben sind soweit möglich jeweils unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlagen (genaues Zitieren der jeweiligen Normen, einschließlich eventueller Absätze, Sätze, Ziffern oder Buchstaben!) zu beantworten. Eine ungenaue Zitierweise führt ggfls. zu Punktabzügen bei der LVA-Prüfung! Maßgeblich ist die Rechtslage zum ! Einordnung des Bankaufsichtsrechts 1) Was verstehen Sie unter Aufsichtsrecht? 2) Was bezweckt die Bankenaufsicht durch die FMA? 3) Worin liegt der Unterschied des Aufsichtsrechts zum Regulierungsrecht? 4) Worin liegt der Unterschied des Aufsichtsrechts zum Wirtschaftslenkungsrecht? Bankensektoren 1) Nennen Sie die Bankensektoren in Österreich! 2) Wie ist die Interessenvertretung der österreichischen Banken organisiert? 3) Nennen Sie zwei Bankenverbände in Österreich! 4) In welcher Rechtsform sind die Volksbanken und die Raiffeisenbanken der untersten Stufe organisiert? 5) Charakterisieren Sie Sparkassen! Welche Arten von Sparkassen gibt es? 6) Was sind Gemeindesparkassen? Seite 1 von 5

2 Rechtsgrundlagen 1) Was regelt und bezweckt das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BASAG)? Welche Instrumente sind darin vorgesehen? 2) Charakterisieren Sie eine Bausparkasse! 3) Ist das BWG auf die Österreichische Nationalbank anwendbar? 4) Wofür ist die ÖNB gemeinsam mit den anderen Zentralbanken des Euroraumes zuständig? Kreditinstitute 1) Was ist ein Kreditinstitut? 2) Wie ist der Begriff gewerblich im Sinne des 1 Abs 1 BWG auszulegen? 3) X will eine gemeinnützige Bank zur Unterstützung von Jungunternehmern gründen, die keinen Gewinn erwirtschaften soll. Überschüsse sollen sofort durch günstigere Konditionen ausgeglichen werden. Benötigt X eine Bankkonzession nach dem BWG? Begründen Sie! 4) Nennen Sie vier Arten von Bankgeschäften! 5) Was unterscheidet ein Finanzinstitut von einem Kreditinstitut? 6) Welche Bewilligung/Konzession benötigt ein Finanzinstitut und welche Behörde erteilt diese? 7) Nennen Sie 2 Geschäftstätigkeiten, die Finanzinstitute ausüben dürfen? 8) Die A-Bank AG ist Inhaberin einer Bankkonzession für das Kreditgeschäft ( 1 Abs 1 Z 3 BWG). Darf die A- Bank AG auch gewerbsmäßig Leasingverträge abschließen? Begründen Sie! Konzessionspflicht 1) Was verstehen Sie allgemein unter einer Konzession? 2) Kann ein Kreditinstitut eine Konzession für lediglich eine Art von Bankgeschäften beantragen? Nennen Sie die 3) Was verstehen Sie unter dem Universalbankprinzip? 4) Welche verwaltungsrechtlichen und welche zivilrechtlichen Konsequenz hat die Ausübung von Bankgeschäften ohne Konzession? 5) Nennen Sie zwei sachliche Voraussetzungen für die Konzessionserteilung! 6) Nennen Sie zwei persönliche Voraussetzungen für die Konzessionserteilung! 7) Die X-GmbH betreibt gewerbsmäßig das Einlagengeschäft ( 1 Abs 1 Z 1 BWG), ohne hierfür eine Konzession der FMA erhalten zu haben. Von ihren Kunden verlangt die X-GmbH Bankspesen zur Vergütung ihrer Tätigkeit: a. Ist das Einlagengeschäft mit dem Kunden Y zivilrechtlich wirksam? b. Kann die Bank Bankspesen in Rechnung stellen? c. Welche verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen hat die X-GmbH zu befürchten? 8) Über das Vermögen der konzessionierten Y-Bank wurde das Konkursverfahren eröffnet. Wie hat die FMA vorzugehen? Nennen Sie die 9) Die Z-Bank hat im Konzessionierungsverfahren angeben, dass Sitz und Hauptverwaltung im Inland liegen. Im Zuge einer Überprüfung stellt die FMA fest, dass es sich nur um eine Briefkastenadresse handelt. Wie hat die FMA vorzugehen? Seite 2 von 5

3 Warnmeldungen 1) Was ist und wozu dient eine Warnmeldung nach 4 Abs 7 BWG? 2) Welche Rechtsnatur hat die Warnmeldung nach 4 Abs 7 BWG und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen Warnmeldungen? 3) Die FMA warnt in einer Investorenwarnung vor der X-AG, die angeblich Bankgeschäfte ohne Konzession betreiben würde. Die X-AG ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, weil aus ihrer Sicht die Tätigkeit der X-AG ein Gewerbe nach der GewO, aber kein Bankgeschäft isd 1 BWG darstellt. Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen für das Kreditinstitut? 4) Welches Rechtsmittel kann gegen einen Bescheid der FMA erhoben werden? Finanzmarktaufsicht 1) Welche Ziele verfolgt die Verlagerung der Bankenaufsicht auf die europäische Ebene? 2) Erläutern Sie, warum es innerhalb der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Interessenkonflikten kommen kann. 3) Innerhalb der Europäischen Zentralbank (EZB) gibt es Interessenkonflikte. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Interessenkonflikte weitgehend auszuschließen. 4) Charakterisieren Sie die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). In welcher Rechtsform ist sie organisiert und inwiefern besteht eine Weisungsbindung und ein Aufsichtsrecht anderer staatlichen Behörden? 5) Welche Rolle nimmt die Österreichische Nationalbank im Rahmen der Bankenaufsicht wahr? 6) Darf die Österreichische Nationalbank (ÖNB) nach einer Vor-Ort-Prüfung einen Bescheid an ein Kreditinstitut erlassen? Begründen Sie! Finanzmarktaufsicht: Aufsichtsmittel 1) Man unterscheidet zwischen präventiver Aufsicht, laufender Aufsicht und repressiver Aufsicht. Was bedeutet das? Nennen Sie jeweils ein Beispiel. 2) Ein Kreditinstitut läuft Gefahr, seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen zu können. Nennen Sie eine Maßnahme, die die Finanzmarktaufsichtsbehörde ergreifen kann und nennen Sie die 3) Wie hat die FMA bei Rechtsverstößen von Kreditinstituten gegen das BWG vorzugehen? Welche Eskalationsstufen sieht das Gesetz vor? Nennen Sie die 4) In welchen Fällen wird für ein Kreditinstitut ein Staatskommissär bestellt? 5) In welchen Fällen hat ein eingesetzter Staatskommissär gegen einen Beschluss eines Kreditinstitutes Einspruch zu erheben und welche Rechtsfolgen hat ein solcher Einspruch? Nennen Sie die 6) Ein für ein Kreditinstut bestellter Staatskommissionär ist der Auffassung, dass ein Organ eine Vorschrift des BWG verletzt. Was muss der Staatskommissionär tun? Nennen Sie die 7) Ein bestellter Staatskommissionär hat einen Einspruch gegen einen Beschluss des Aufsichtsrats des Kreditinstituts X erhoben. Das Kreditinstitut ist mit dem Einspruch nicht zufrieden. Welches Rechtsmittel kann das Kreditinstitut erheben? Wie läuft das Verfahren weiter? Nennen Sie die Seite 3 von 5

4 Europäisches Finanzaufsichtssystem 1) Skizzieren die Aufgaben des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB)! 2) Charakterisieren Sie die Rechtsform der European Banking Authority (EBA)! 3) Stellen Sie die Aufgaben der EBA überblicksartig dar! 4) Die EBA hat die Aufgabe, technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zu entwerfen. Was ist darunter zu verstehen und wird damit bezweckt? Wer beschließt letztlich diese Standards? 5) Eine nationale Aufsichtsbehörde wendet einen Unionsrechtsakt fehlerhaft an. Welche Sanktionen bzw. Maßnahmen sind von der EBA zu ergreifen? Schildern Sie die Vorgehensweise! 6) In welchem Verhältnis stehen Beschlüsse der EBA zu den Beschlüssen der EZB? Nennen Sie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit 1) Inwiefern ist im Bereich der Kreditinstitute die Dienstleistungsfreiheit verwirklicht? 2) Die deutsche X-Bank AG betreibt eine Zweigstelle in Österreich. Benötigt die Zweigstelle eine österreichische Bankkonzession? 3) Die deutsche X-Bank AG betreibt eine Zweigstelle in Österreich. Darf die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich Vor-Ort-Prüfungen durchführen? Ist das hoheitliche Tätigwerden ausländischer Organe auf österreichischem Territorium verfassungsrechtlich zulässig? Nennen Sie die 4) Die deutsche X-Bank AG gründet ein selbstständiges Tochterunternehmen in Österreich, welches ausschließlich in Österreich Bankgeschäfte betreiben soll. Benötigt das Tochterunternehmen eine österreichische Bankkonzession? Welche Aufsichtsbehörde ist für die Aufsicht des Tochterunternehmens zuständig? Mindestkapitalvorschriften 1) Was bezwecken Mindestkapitalvorschriften? Einlagensicherung 1) Was bedeutet Einlagensicherung? 2) Beschreiben Sie, zu welchen Änderungen es in den nächsten Jahren im Bereich der Einlagensicherung kommen wird. Bankgeheimnis 1) Was steht im Kontenregister? Inwiefern hat das Kontenregister etwas mit dem Bankgeheimnis zu tun? 2) Welche staatlichen Behörden bzw Organe haben Einsicht in das Kontenregister? Nennen Sie die 3) Das Finanzamt F möchte gerne wissen, welche Überweisungen Herr H von seinem Konto aus getätigt hat. Unter welchen Voraussetzungen darf das Finanzamt diese Informationen vom Kreditinstitut verlangen? 4) Welches Verfahren muss das Finanzamt F einhalten, wenn es ein "Auskunftsverlangen" über Kontobewegungen des Herrn H stellen will, der im Verdacht steht, eine falsche Steuererklärung gemacht zu haben? Seite 4 von 5

5 5) Welche verschiedenen Sanktionen bestehen bei der Verletzung des Bankgeheimnisses? Seite 5 von 5

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