Aufklärung über Gefahren im Verkehr. Wertsachen in Fahrzeugen. Sicherheit beim Radfahren und Skaten. Quelle: HNA. Quelle: WLZ. Quelle: WLZ Quelle: HNA
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- Kristin Kaufer
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1 31 32 Aufklärung über Gefahren im Verkehr Wertsachen in Fahrzeugen Sicherheit beim Radfahren und Skaten
2 33 34 Sicherheit auf Schulwegen Tipps und Hinweise zum sicheren Urlaub Mitfahrt von Polizisten in Zivil in den Schul- und Linienbussen Polizeimalbuch für Kinder Vorsicht wachsamer Nachbar
3 35 36 Aktion Sicherer Weihnachtseinkauf Graffiti und Vandalismus Wandbilder, Schriftzüge oder Namenskürzel auf privaten und öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen beeinflussen zunehmend das Erscheinungsbild unserer Stadt. Die Mehrheit der Bevölkerung empfindet sie als störend. Die öffentliche Diskussion, ob es sich dabei um echte Kunstwerke oder Schmierereien handelt, erübrigt sich, wenn Graffiti ohne Einwilligung des Eigentümers angebracht wird. Nicht genehmigte Flächen zu besprühen, stellt eine Sachbeschädigung dar, für die ein Sprayer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Zudem handelt es sich beim verbotenen Betreten eines Grundstückes um Hausfriedensbruch. Graffiti an diversen Trafostationen im Korbacher Stadtgebiet Beschmierter Informationskasten der evangelischen Kirchen in Korbach
4 37 38 Zug der Kurhessenbahn auf dem Korbacher Bahnhof Mauer der Mauser-Werke Ziel der jugendlichen Sprayer ist es, innerhalb der Graffiti-Szene Anerkennung und Ruhm (fame) zu erlangen. Sie erreichen das durch eine spezielle und häufige Darstellung ihres eigenen Wortkürzels (tag) in der Öffentlichkeit. Die tags werden mit Farbspraydosen aufgesprüht, aufgemalt und mit irgendeinem Werkzeug eingekratzt. Bevorzugte Objekte sind öffentliche Verkehrsmittel und Flächen, die für viele Menschen gut sichtbar sind. Verbotenes tagen ist für die Jugendlichen meist Ausdruck des Protestes. Gerade das Risiko, erwischt zu werden, macht das Sprayen zu einem Abenteuer und bringt ihnen den Kick und dieanerkennung in der Gruppe. Doch illegale Graffitis sind Sachbeschädigungen und somit strafbar. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten behalten 30 Jahre Gültigkeit. Wird eine Gruppe beim illegalen Sprayen überrascht, haftet letztlich jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme. Aufzugstür des Altenheims in der Schillerstraße Aber auch Vandalismus, wie umgeknickte Bepflanzungen, herausgerissene Blumen, umgeknickte Verkehrsschilder, abgetretene Papierkörbe, eingeworfene Scheiben usw. machen sich in unserer Stadt immer mehr breit. Im vergangenen Jahr mussten über allein für städtische Einrichtungen aufgewandt werden, um Vandalismusschäden zu beseitigen.
5 39 40 Brandstiftung an der öffentlichen Toilettenanlage im Korbacher Parkdeck Zu den Ursachen und zur Entstehung von Vandalismus wurde bereits im zweiten Präventionsbericht der Kreisstadt Korbach ausführlich berichtet. Die Stadt Korbach will und wird es nicht mehr hinnehmen, dass durch Sachbeschädigungen, wie Graffiti und Vandalismus, der Allgemeinheit erhebliche Schäden entstehen und durch die Allgemeinheit erhebliche Mittel aufgebracht werden müssen, um diese zu beseitigen. Aus diesem Grunde waren Aktionen gegen Vandalismus und Graffiti einer der Hauptschwerpunkte der Arbeit des Präventionsrates und der Polizei im vergangenen Jahr. Konsequent werden alle Graffiti- und Vandalismusschäden aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht. Ferner werden für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung eines Täters führen, Belohnungen ausgesetzt. Brandstiftung Parkscheinautomat im Korbacher Parkdeck Aber auch Informationsveranstaltungen für die Eltern fanden statt, damit diese auf bestimmte Merkmale bei ihren Kindern achten können, die auf eine Zugehörigkeit zur Graffiti-Szene hindeuten. Oftmals wird verkannt, dass ein Kind zwar bis zum 14. Lebensjahr strafunmündig, jedoch ab 7. Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig ist und von ihm verursachte Graffitibzw. Vandalismusschäden Schadenersatzpflichten für einen großen Teil seines Lebens nach sich ziehen können. Vandalismus an der Korbacher Spalte Sachbeschädigung an der Haupteingagstür des Korbacher Rathauses Vandalismus und Graffiti an der Grillhütte im Indianerwäldchen
6 41 42 Bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen Bereits im ersten und zweiten Präventionsbericht wurde ausführlich über die Wichtigkeit baulicher und ordnungsrechtlicher Maßnahmen im Rahmen der Präventionsarbeit berichtet. Auch in den Jahren 2003/2004 wurden diese Maßnahmen konsequent weitergeführt. Hierzu gehören unter anderem die transparente Gestaltung von Grünanlagen und Parkplätzen durch Rückschnitt von Bäumen, Büschen und Sträuchern, die Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Schulwegsicherung, aber auch die ständige Überwachung der öffentlichen Toilettenanlagen und die sofortige Beseitigung von Vandalismusschäden. Sicherheit auf Schulwegen - Ergänzung der Beleuchtung im Herrengraben und der Straße von Avranches
7 43 44 Rückschnitt von Büschen und Sträuchern auf dem Parkplatz des Stadtkrankenhauses - Schillerstraße / Enser Straße Umgestaltung - ZOB-Korbach Ergebnis: Rückgang der Autoaufbrüche um über 95%
8 45 46 Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen Früh übt sich, wer ein unabhängiges Leben führen will. Die Fachleute für Suchtvorbeugung sind sich heute einig: Eltern können gerade dann am wirksamsten einer späteren Suchtgefährdung ihrer Kinder vorbeugen, wenn sie eigentlich denken, dass Drogen und Sucht noch gar nichts mit ihren Kindern zu tun haben: in Kindheit und frühem Jugendalter. Schon jetzt kommt es darauf an, Kindern so viel Sicherheit und Geborgenheit zu geben, dass sie die vielen kleinen und großen Schritte in ein unabhängiges Leben wagen. Eltern, Erzieher und andere Erwachsene bilden einen wesentlichen Teil des Umfelds, in dem sich Persönlichkeit und Verhaltensweise des Kindes entwickeln. Wer die Bedürfnisse von Kindern kennt und nachempfinden kann, hat schon einen wichtigen Schritt der Suchtvorbeugung hinter sich. Abenteuerlust, kleine und große Sensationen, Träume und Phantasiereisen von Kindern haben aber allzu oft keinen Platz in der Welt der Großen. Sie sind eher damit beschäftigt, ihre Anerkennung, Bestätigung und Zuwendung in den wichtigen ernsten Dingen des Lebens zu erreichen und vergessen dabei, dass die kleinen Leute manchmal in einer anderen Welt leben. Für Kinder hat Anerkennung nicht immer etwas mit Leistung zu tun. Sie brauchen Bestätigung auch für Träumereien und Träume und Zuwendung nicht nur, wenn sie zuvor etwas geleistet haben. Wenn diese Welten gar nicht und gar nie zusammen passen wollen, kann darin eine der Ursachen liegen, dass Kinder oder Jugendliche einmal Zuflucht und Anerkennung in Alkohol, Nikotin, Medikamenten, Drogen oder anderen Suchtmitteln suchen. Suchtgefährdung und Sucht werden nicht durch eine einzige Ursache herbeigeführt, sondern entstehen aufgrund eines vielschichtigen Ursachenbündels. Teile davon, z. B. das Umfeld, in dem Kinder leben, sind von Eltern nicht oder nur in geringem Maße beeinflussbar: ungünstige Wohnbedingungen, langfristigearbeitslosigkeit der Eltern oder andere nachteilige Bedingungen.Arbeitslosigkeit z. B. bedingt immer Stress für die ganze Familie. Finde ich wieder Arbeit, werde ich überhaupt noch gebraucht? Reicht das Geld? Fragen, die nicht nur von den Kinderproblemen ablenken. Kinder spüren auch den Druck, der auf den Eltern lastet, können ihn aber nicht einordnen und werden unsicher. Kinder brauchen das Gefühl, dass ihre Sehnsüchte und Bedürfnisse ernst genommen werden. Süßigkeiten, Fernsehen, Geldgeschenke usw. sind Ersatzbefriedigungen, aber kein Ersatz für Verständnis und Zuwendung. Wenn Kinder daran gewöhnt werden, mit den oft bequemer erreichbaren Ersatzbefriedigungen zufrieden zu sein, kann dies ein erster Schritt zu späterem Suchtverhalten sein. Aus den vorgenannten Gründen ist die Zusammenarbeit des Korbacher Präventionsrates mit Kindergärten und Schulen außerordentlich wichtig. Durch die Förderung von Eigeninitiativen der jeweiligen Einrichtungen, durch die Unterstützung bei Präventionsveranstaltungen, durch Beratung von Eltern und Erziehern soll die Eigeninitiative der jeweiligen Einrichtung gefördert und die Mündigkeit, Konfliktfähigkeit, die Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft und das individuelle Selbstverständnis bei Kindern und Jugendlichen gestärkt und ein Beitrag zur Zivilcourage geleistet werden. Ebenfalls soll der kritische Umgang mit legalen und illegalen Suchtmitteln gefördert werden. Nach anfänglichem Zurückhalten kann nunmehr festgestellt werden, dass sich die Zusammenarbeit in den letzten drei Jahren hervorragend bewährt hat und mittlerweile Kindergärten und Schulen an eigenen Präventionsprojekten arbeiten. Vor allem aber nehmen mit zunehmenden Alter des Kindes die Einflüsse von außen zu: aus der Clique, dem Freundeskreis, der Schulklasse oder durch Zeitschriften, Fernsehen, Idole oder andere Vorbilder. Solche Einflüsse sind nur in begrenztem Maß von Eltern, Verwandten, Betreuern oder Lehrern zu kontrollieren. Eltern können dennoch durch ihr Verhalten entscheidend dazu beitragen, ihre Kinder vor Suchtgefährdungen zu schützen, indem sie die Grundbedingungen schaffen, die Kinder für ihre Entwicklung zu unabhängigen Menschen brauchen: ein ausreichendes Grundvertrauen. Die Befriedigung von körperlichen und seelischen Grundbedürfnissen schafft den festen Boden unter den Füßen, auf dem Kinder die vielen schwierigen Schritte ihrer Persönlichkeitsentwicklung tun können. Liebe und Zuwendung sind ebenso lebenswichtige Grundbedürfnisse für Kinder wie Essen und Trinken. Bleiben diese Bedürfnisse unbefriedigt, versucht das Kind, sich auf andere Weise Ersatz zu verschaffen.
9 47 48 Quelle: Korbacher Anzeiger
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12 53 54 Um diese Präventionsprojekte auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat sich der Präventionsrat entschlossen, in seinen Präventionsberichten jeweils ein Projekt eines Kindergartens bzw. einer Schule darzustellen. Nachdem im zweiten Präventionsbericht die Gewaltprävention an der Humboldtschule Korbach dargestellt wurde, berichten in diesem Jahr die Beruflichen Schulen Korbach über ihre Gewaltprävention. Gewaltprävention an den Beruflichen Schulen Korbach Quelle: Text und Bilder bis Seite 70 Berufliche Schulen Korbach
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Mitfahrt von Polizisten in Zivil in den Schul- und Linienbussen
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