Berlin, 12. August Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in den Bereichen Soziales und Arbeit

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1 Berlin, 12. August 2013 Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in den Bereichen Soziales und Arbeit Der Synopse liegen folgende Wahlprogramme der Parteien zugrunde: CDU/CSU: Gemeinsam erfolgreich für Deutschland Regierungsprogramm SPD: Das Wir entscheidet, das Regierungsprogramm

2 Synopse Bundestagswahl 2013 Alterssicherungspolitik CDU/CSU SPD dbb Positionen Fortentwicklung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung Verhältnis der drei Säulen Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige ohne anderweitige Absicherung mit Wahlmöglichkeit zwischen GRV oder anderen Vorsorgearten (S. 74). Zukunftsfeste Altersvorsorge ruht auf drei Säulen, wobei die GRV die tragende Säule bleiben soll. Private und betriebliche Altersvorsorge sollen gestärkt werden (S. 72, 73). Einbeziehung der Selbständigen ohne obligatorische Altersversorgung in die GRV soll ein erster Schritt die Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung auszubauen sein (S. 81). Die GRV ist nach Auffassung der SPD die erste Säule. Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt, bei der Riester-Rente sollen die Kostentransparenz und die Effizienz verbessert werden (S. 80). Die Versicherungspflicht von Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre kein Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Systems. Kurzfristig erzielbaren Mehreinnahmen stünden später hohe Mehrausgaben wegen entsprechender Rentenansprüche gegenüber, die langfristig negativ wirken würden. Zudem würden die Anstrengungen zur Kapitaldeckung und zu einer generationengerechten Finanzierung der Beamtenversorgung zunichte gemacht. Der zusätzlichen Altersvorsorge wird künftig ein größerer Stellenwert zukommen. Insoweit ist insbesondere die betriebliche Altersversorgung weiter auszubauen. Auch die Bedeutung der privaten Altersvorsorge wird wachsen. Für solche kapitalgedeckten Modelle ist auf eine dem Zweck der Alterssicherung dienende Anlagestrategie und optimierte Absicherung der Kapitalmittel zu 2

3 achten. Geringverdiener/ Rente nach Mindesteinkommen Langzeitarbeitslose/ ALG II-Bezieher/innen Rentenrechtliche Absicherung von Kindererziehung und Pflege Nach 40 Jahren Versicherung und privater Vorsorge soll Zuschuss zur Rente auf 850 gezahlt werden (S.73). k.a. Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, soll ab 2014 mit einem zusätzlichen Rentenpunkt berücksichtigt, Pflegezeiten besser anerkannt werden (S. 73). Zu einem gesetzlichen Mindestlohn soll eine Solidarrente eigenführt werden. Sie soll dafür sorgen, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 Euro liegt (S. 80). Wer die Solidarrente in Höhe von mindestens 850 Euro durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt (S. 80). Angemessene Berücksichtigung von Zeiten der Betreuung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden (S. 81). Um die Beschäftigten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen, ist sicher zu stellen, dass die lohn- und beitragsorientierten Rentenanwartschaften ein auskömmliches Niveau erreichen. Um auch allen Geringverdienern mit langjähriger Erwerbsbiografie Rentenansprüche oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu sichern, sollte die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen erwogen werden. Der dbb drängt darauf, die Gefahr von Altersarmut u. a. infolge von Arbeitslosigkeit nicht zu unterschätzen und geeignete Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit bzw. Teilzeitbeschäftigungen und flexible Arbeitszeitmodelle wegen Kindererziehung dürfen sich nicht negativ für die Betroffenen auswirken. So sind Erziehungszeiten bei 3

4 Rente und Pension voll anzurechnen. Rentenniveau Rente soll auch in Zukunft stabil und sicher sein; Rentner verlässlich an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligen (S. 72). Spürbare Erhöhung der Renten von Erwerbsminderungsrentnern (S. 74). Das derzeitige Niveau bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung soll bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten werden (S. 80). In der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Rentenniveau gewahrt bleiben, das zumindest im Zusammenspiel mit einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet. Für weitere Niveauabsenkungen ist kein Raum. Fortgesetzte Verringerungen der Ansprüche würden zudem das System an sich in Frage stellen, wenn den geleisteten Beiträgen keine adäquaten Leistungen mehr gegenüberstehen. Abschaffung Rente mit 67 Nein (S.73). Verbesserung des flexiblen Übergangs in den Ruhestand durch Weiterentwicklung der Hinzuverdienstregelungen bei vorgezogenen Altersrenten (S. 74). Bessere Gesundheitsleistungen und Anpassung der Reha- Leistungen an den sich verändernden Altersaufbau (S. 74). Nein, aber eine Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst möglich, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64jährigen AN sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (S. 80). Abschlagsfreier Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren (S. 79). Attraktive Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible Übergangsmodelle (S. 79). Abschlagsfreier Zugang zur Erwerbsminderungsrente und eine Verlängerung der Zurechnungszeit (S. 79). Im Zusammenhang mit der wegen der demografischen Entwicklung veranlassten Anhebung der Regelaltersgrenzen auf 67 Jahre müssen deren Konsequenzen und die Wirkungen auf den Arbeitsmarkt beachtet werden. Damit die Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, müssen Präventionsmaßnahmen sowie die Anstrengungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich intensiviert werden. Daneben sind die Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang 4

5 aus der Erwerbs- in die Ruhestandsphase zu verbessern. Ost-Renten Angleichung Die Angleichung kommt voran und ist mit dem geltenden Recht zu erreichen (S. 59). Ein einheitliches Rentensystem in Ost und West wird bis 2020 angestrebt (S. 81). Im Rentenrecht nicht lösbare Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht sollen in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz geregelt werden (S. 81). Für Härtefälle soll ein steuerfinanzierter Fonds eingerichtet werden (S. 81). Der dbb fordert die zügige Anpassung des allgemeinen Rentenwertes Ost an den allgemeinen Rentenwert West. Im Rahmen des Angleichungsprozesses müssen die Renten im Osten Deutschlands steigen. Die rentenrechtliche Höherwertung der Einkommen in den neuen Bundesländern ist so lange beizubehalten, wie nach wie vor deutliche Einkommensunterschiede zwischen Ost und West bestehen. Darüber hinaus fordert der dbb Verbesserungen in der Altersversorgung für bestimmte Betroffene in den neuen Bundesländern, die von den rentenrechtlichen Übergangsregelungen besonders betroffen sind. Gesundheitspolitik CDU/CSU SPD dbb Positionen Modell Eindeutiges Bekenntnis zum dualen KV-System; strikte Ablehnung einer Bürgerversicherung. Stärkung des Wettbewerbs der Krankenkassen untereinander, verpflichtende Prämienrückerstattung bei hohen Rücklagen (S.74) Einführung einer Bürgerversicherung als Kranken- und Pflege- Vollversicherung für alle Bürger in Deutschland. Einheitlicher und solidarischer Wettbewerbsrahmen für alle Kassen. Auf ein Jahr befristetes Wechselrecht für PKV-Bestandskunden. Das historisch gewachsene Nebeneinander von GKV und PKV hat sich bewährt und muss nach Auffassung des dbb bestehen bleiben. Der derzeitige Versichertenkreis soll beibehalten werden. Die Sondersysteme des Beihilferechts und der Heilfürsorge sol- 5

6 Prävention Ausbau mit Schwerpunktsetzung auf betriebliche Angebote sowie Kitas und Schulen (S.76) Einheitliche Honorarordnung (bei konstantem Honorarvolumen zum status quo). Reform der Krankenhausfinanzierung mit angemessener Berücksichtigung der Personalkosten (S.73, 76) Umfassendes Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz geplant. Bereitstellung zusätzlicher Mittel (S.74) len erhalten bleiben. Prävention muss weiter gestärkt werden. Präventionsgesetz kann erst der Anfang gewesen sein. Investitionen in Prävention zahlen sich mittel- bis langfristig aus, deshalb plädiert der dbb für Bereitstellung zusätzlicher Mittel. versicherungsfremde Leistungen Keine Änderungen angedacht. Noch nicht konkretisiert. Versicherungsfremde Leistungen, inkl. Familienversicherung sollten nach Ansicht des dbb über das Steuersystem finanziert werden, dürfen jedoch nicht beliebig ausgeweitet werden. Versicherungspflicht + Beitragsbemessung Keine Änderungen angedacht. Wiederherstellung der vollständig paritätischen Finanzierung (S.73) Forderung nach Wiederherstellung der vollständig paritätischen Finanzierung. Medizinisches Personal Attraktivität der Gesundheitsberufe soll gesteigert werden (S.76) Fachkräfteoffensive in der Krankenund Altenpflege (S.78) Attraktivität der Gesundheitsberufe muss gesteigert werden (Stichwort: Fachkräftemangel). Pflegeversicherung Pflegeversicherung hat sich bewährt, muss aber mit dem Ziel das hohe Leistungsniveau zu halten und gleichzeitig hohe Einführung einer Bürgerversicherung als Kranken- und Pflege- Vollversicherung für alle Bürger in Deutschland. Reform des Pflegebe- Strikte Ablehnung einer Pflege- Bürgerversicherung. Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss im Zusammenhang mit 6

7 Zuzahlungen zu vermeiden weiterentwickelt werden. Moderate Beitragssatzsteigerung angedacht, um Leistungsverbesserungen und bessere Abstufungen bei der Pflegebedürftigkeitsbestimmung umzusetzen. Element der Eigenverantwortung bleibt (Teilkasko-Charakter) (S.77) dürftigkeitsbegriffs (S.77) einer allgemeinen Pflegereform erfolgen. Der dbb steht moderaten Beitragssatzsteigerungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Betriebliches Gesundheitsmanagement Gemeinsam mit den Tarifparteien, Krankenkassen und weiteren Partnern soll das BGM gestärkt und neue attraktive Angebote entwickelt werden. Das soll älteren Arbeitnehmern mehr Chancen auf eine gute Beschäftigung eröffnen (S. 39). k.a. außer allgemeiner Feststellung, dass Prävention in Lebenswelten wie Kita, Schule und Arbeitswelt ausgebaut werden muss, um sozial ungleiche Gesundheitschancen auszugleichen (S. 74). Dafür aber: Forderung nach Antistress-Verordnung (S. 21). Betriebliche Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit müssen in den Dienststellen und Betrieben flächendeckend ein- und durchgeführt werden. Damit diese Systeme erfolgreich etabliert und weiterentwickelt werden, müssen sie in gemeinsamer Verantwortung von Arbeitgebern und Beschäftigten erarbeitet werden. Dabei ist Gesundheitsmanagement auch stärker als Führungsaufgabe zu verstehen. Der dbb begrüßt die Aufnahme von psychischen Gefährdungen in das Arbeitsschutzgesetz. Sollten sich hieraus keine Verbesserungen in Hinblick auf psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben, wäre eine Antistress- 7

8 Verordnung zu prüfen. Arbeitsmarktpolitik CDU/CSU SPD dbb Positionen Mindestlohn Grundsicherung f. Arbeitssuchende, Arbeitslosenversicherung Tariflicher Mindestlohn in Branchen und Regionen, in denen es bisher keine entsprechenden Vereinbarungen gibt als Verhandlungsergebnis der Tarifpartner und nicht als Vorgabe der Politik. Bekenntnis zum Grundsatz des Equal-Pay (S.23) Künftiger Schwerpunkt der Eingliederung wird auf Langzeitarbeitslose gelegt sowie auf junge Menschen ohne Berufsabschluss (S.24) Einheitlicher, flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Bekenntnis zur Tarifeinheit. Lohnunterschiede zwischen Ost und West müssen beseitigt werden. Equal-Pay muss zur Selbstverständlichkeit werden (S.18) Verlängerung der Rahmenfrist für den Erwerb eines Anspruches auf Arbeitslosengeld I von zwei auf drei Jahre. Durch sinkende Arbeitslosigkeit freiwerdende Fördermittel sollen dazu dienen, die Arbeitslosenversicherung in eine Arbeitsversicherung umzuwandeln (S.23) Der dbb ist gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, fordert vielmehr branchenspezifische Lösungen. Der Grundsatz des Förderns und des Forderns darf nicht aus den Augen verloren werden. Erhöhungen der Regelsätze müssen immer auch vor dem Hintergrund möglicher negativer Anreizwirkungen betrachtet werden. AM-Instrumente, Arbeitsvermittlung Künftiger Schwerpunkt der Eingliederung wird auf Langzeitarbeitslose gelegt sowie auf junge Menschen ohne Berufsabschluss (S.24) Mittel der Arbeitsförderung dürfen nicht gekürzt werden. Fokus soll auf Langzeitarbeitslosen und älteren Arbeitsuchenden liegen. Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen (S.23) Die Verschlankung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums der vergangenen Jahre muss fortgesetzt werden. Stärkere Individualisierung ist wünschenswert, kann aber nur mit ausreichender Personalstärke effizient genutzt werden. 8

9 Aus- und Weiterbildung Schul- und Ausbildungsabschluss sind elementar für die künftige berufliche Entwicklung und sollen entsprechend künftig stärker in den Fokus gerückt werden (S.24) Sofortprogramm 2. Chance auf Berufsausbildung mit dem Ziel, jedem Schulabsolventen einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Beschleunigung bei Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse (S.24) Beibehaltung des bewährten dualen Ausbildungssystems. Schwerpunktsetzung von Ausbildungsförderung auf Berufe mit künftig absehbarem Fachkräftemangel. Arbeitsrecht CDU/CSU SPD dbb Positionen Leiharbeit Leiharbeit wird als Möglichkeit benannt, berufliche Perspektiven zu schaffen und beispielsweise Auftragsspitzen zu bewältigen (S.24). Leiharbeit soll reduziert werden. Sozial abgesicherte und gute Arbeit soll wieder die Norm werden (S. 19). Der dbb fordert eine Einschränkung der Leiharbeit auf das notwendige Maß. CDU/CSU sprechen sich für den Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort aus. Der Grundsatz soll unter Berücksichtigung von Übergangs- und Einarbeitungszeiten umgesetzt werden. Die Tarifparteien sind für die Umsetzung des Grundsatzes zuständig (S.24). Für Leiharbeitnehmer und Stammbeschäftigte soll das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit und der gleichen Arbeitsbedingungen gelten. Dieses Prinzip soll gesetzlich durchgesetzt werden (S.20). Es wird die bedingungslose Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten gefordert. Hierzu soll der Tarifvorbehalt gestrichen werden. Der Gesetzgeber ist für die Umsetzung zuständig. Keine Angaben zum Synchronisationsverbot (Einstellung des Beschäftigten vom Verleihbetrieb für die Erledigung nur eines befristeten Auftrages) Die SPD fordert die Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes. Das Synchronisationsverbot ist wieder einzuführen. 9

10 Werkverträge stellen ein wichtiges Instrument auf dem Arbeitsmarkt dar. Mit den Sozialpartnern soll sichergestellt werden, dass dieses Instrument nicht missbraucht wird (S.23). Es sollen klare Regelungen geschaffen werden, um echte Werkverträge von Schein- Werkverträgen unterscheiden zu können. Die Sanktionen sollen bei Missbrauch verschärft werden (S.20). Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften dürfen nicht durch andere Gestaltungen, wie etwa Werkverträge, ausgehebelt werden. Befristete Arbeitsverhältnisse Befristete Arbeitsverhältnisse werden als Möglichkeit benannt, berufliche Perspektiven zu schaffen (S.24). Befristete Arbeitsverhältnisse sollen reduziert werden (S.19). Die SPD spricht sich für die Abschaffung sachgrundloser Befristungen aus (S. 21). Der Katalog möglicher Befristungsgründe soll überprüft werden. Befristete Arbeitsverhältnisse sollen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Der dbb fordert die Streichung der sachgrundlosen Befristung. Gestrichen werden sollen zudem die Befristungsgründe der Erprobung und der Zweckbindung von Haushaltsmitteln. Kündigungsschutz k.a. k.a. Das Kündigungsschutzgesetz hat sich in der Vergangenheit bewährt. Der dbb spricht sich ausdrücklich gegen Gestaltungsinstrumente aus, die diesen Arbeitnehmerschutz umgehen. Der dbb fordert, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 umzusetzen und Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Kündigungsfristen zu be- 10

11 rücksichtigen. Arbeits- und Gesundheitsschutz Beschäftigte sollen mit Hilfe neuer vorbeugender Konzepte geistig und körperlich gesund bleiben. Diese sollen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern partnerschaftlich entwickelt werden (S. 25) Der Arbeitsschutz soll an die neuen Herausforderungen (Stichwort: psychische Belastungen) angepasst werden, so dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird (S. 18). Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss an Veränderungen im Berufsalltag angepasst werden. Zentrale Themen sind hierbei der Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und die alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. Die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben soll stärker kontrolliert werden, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen (S. 21). Etablierung einer Anti-Stress- Verordnung, um und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit zu bieten. (S. 21) Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Damit diese in der Praxis auch durchgeführt wird, sind Kontrollen durch Aufsichtsbeamte unabdingbar. Es muss genügend Personal für diese Aufgabe bereitgestellt und dem Personalabbau beendet werden. Die Mitbestimmungsrechte für die Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sollen ausgeweitet werden (S.22). Alters- und Alternsgerechtes Arbeiten Außer Verbesserung des BGM (S. 39) k.a. Es wird erkannt, dass die Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung besondere Herausforderungen an alters- und alternsgerechtes Arbeiten in der Zukunft stellen. Jenseits eines Bekenntnisses zu älteren Arbeitnehmerinnen Der dbb sieht sich in seiner Rolle als Sozialpartner selbst in der Pflicht, aktiv an der Gestaltung von alters- und alternsgerechten Arbeitsplätzen mitzuwirken. So hat der dbb ein eigenes Konzept für einen demografiesensiblen 11

12 und Arbeitnehmern, die mit einer Kombination aus ihren Erfahrungen und aktuellem Wissen ein wertvolles Potenzial darstellen, finden sich keine Angaben, wie alters- und alternsgerechtes Arbeiten gestaltet werden soll (S. 18). Tarifvertrag mit dem Titel Grundlagen für einen Tarifvertrag Demografischer Wandel im öffentlichen Dienst ausgearbeitet. Behindertenpolitik Die CDU/CSU will eine inklusive Gesellschaft. Die UN-BRK soll weiter umgesetzt werden. Barrierefreiheit soll in allen Bereichen erzielt werden. Bis 2022 soll der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland barrierefrei sein. Es seien bereits Standards festgelegt worden, wie Gebäude barrierefrei gestaltet werden können. Menschen mit Behinderung sollen in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden. Kinder mit Behinderung sollen stärker in den Regelunterricht einbezogen werden, ohne auf die individuelle Förderung zu verzichten. Die inklusive Schule soll weiter vorangebracht werden. Förderschulen sollen erhalten werden (S. 67). Ziel ist das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen. Die SPD fordert sog. inklusive Sozialräume. Die UN-BRK müsse gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Organisationen umgesetzt werden. Nichts über uns ohne uns!. Inklusion sei ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Barrierefreiheit müsse in allen Bereichen möglich sein. Die SPD befürwortet inklusive Schulen und eine selbstbestimmte Wahl des Wohnortes und der Wohnform. Ein inklusiver Arbeitsmarkt sei erforderlich. Die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung müssten verbessert werden. Es soll ein Bundesleistungsgesetz geschaffen werden, das die Eingliederungshilfe in ihrer bisherigen Form ablöst. Kommunen seien hierbei teilzuentlasten (S. 82). Der dbb fordert die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Barrierefreiheit muss in allen Bereichen hergestellt werden. Barrierefreiheit ist als Pflichtfach in das Architekturstudium aufzunehmen. Die Umsetzung der UN-BRK kann nicht allein von Bildungsstätten erfüllt werden. Es müssen Ressourcen für Inklusion bereitgestellt werden. Kinder und Jugendliche mit Behinderung müssen individuell gefördert werden. Ein inklusives Schulsystem muss so gestaltet sein, dass sowohl Kinder mit und ohne Behinderungen zu Gewinnern werden. Inklusion kann nur in Kooperation mit den Eltern und Partnern im Umfeld der Schule und in der Region gelingen. Die Bedeutung der sonderpädagogischen Kompetenz wird nicht in Frage gestellt. 12

13 Unfallversicherung k.a. k.a. Der dbb bekennt sich zum dualen System, da sich die Arbeitsteilung zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und Arbeitsschutzverwaltung bewährt hat. Die Arbeitsschutzbehörden und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihren vielseitigen Kontrollaufgaben auch tatsächlich gerecht werden können. Familienpolitik CDU/CSU SPD dbb Positionen Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Unternehmen sollen unterstützt werden, Arbeitsplätze besser den Bedürfnissen von Familien anzupassen. Dazu zählen flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit (S.60). Familienbedingte Auszeiten sollen nicht zum Karrierehemmnis werden. Der Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Auszeit soll gut möglich sein. Während der Gewerkschaften sollen unterstützt werden, den Beschäftigten mehr Zeitautonomie zu verschaffen (S. 52). Eingeführt werden soll eine Familienarbeitszeit, die es Eltern erlaubt, ihre Arbeitszeit zeitlich befristet partnerschaftlich zu reduzieren (S.52). Es bedarf sowohl familiengerechter Arbeitszeit im Betrieb, als auch eine bessere Infrastruktur und verlässli- Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, bedarf es weitergehender gesetzlicher Regelungen. Der dbb fordert einen Anspruch des Beschäftigten, insbesondere wenn familiäre Verpflichtungen vorliegen, auf Mitbestimmung über Ort und Lage der Arbeitszeit sowie einen Anspruch, nach Ablauf der Elternzeit wieder auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. 13

14 Familienphase sollen die Beschäftigten sich fortbilden können. Die CDU/CSU möchte dies mit einem Wiedereinstiegs- BAföG unterstützen (S.61). Die Inanspruchnahme von haushalts- und familienunterstützenden Dienstleistungen soll erleichtert werden (S.61). che Betreuungsangebote (S.52). Den Beschäftigten ist der Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Auszeit zu erleichtern. Hierzu sind unterschiedlichste Maßnahmen notwendig. Eine hiervon ist die Möglichkeit des Beschäftigten, während der familienbedingten Auszeit am Betriebsleben und an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen freiwillig weiter teilzunehmen. Der dbb fordert, familienunterstützende haushaltsnahe Dienstleistungen weiter auszubauen. Diese müssen bezahlbar gestaltet werden, was z. B. über das Steuerrecht geschehen könnte. Familienbedingte Reduzierung der Arbeitszeit CDU/CSU wollen gemeinsam mit den Sozialpartnern die Rückkehr aus einer Familienphase oder von der Teilzeit- zur Vollbeschäftigung erleichtern. Beschäftigten soll nach einer Erziehungs- oder Pflegephase die Rückkehr in Vollzeit mit Hilfe eines Rechtsanspruchs ermöglicht werden (S.63). Das Teilzeit- und Befristungsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass Eltern und pflegende Angehörige neben einem Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auch einen Anspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit erhalten. Der Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung soll darüber hinaus konkretisiert und gestärkt werden (S.52). Beschäftigte sollen, insbesondere nach einer familienbedingten Verringerung ihrer Arbeitszeit, einen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit erhalten. Auch im weiteren Berufsverlauf ist ein Wechsel von Verringerung zur Verlängerung und umgekehrt flexibel zu ermöglichen. Betreuungsgeld Betreuungsgeld unterstützt die Wahlfreiheit der Eltern (S.62). Betreuungsgeld soll abgeschafft werden (S.53). 14

15 Elterngeld/Elternzeit Neben dem bestehenden Elterngeld soll ein Teilelterngeld eingeführt werden, welches bis zu 28 Monate bezogen werden kann (eine nähere Konkretisierung fehlt) (S.61). Alle berufstätigen Großeltern sollen die Möglichkeit erhalten, Elternzeit (Großelternzeit) in Anspruch zu nehmen (S.61). Die derzeitige Rechtslage, wonach Mütter und Väter nur 7 Monate lang gleichzeitig Teilzeit arbeiten und Kindergeld beziehen können, soll dahingehend geändert werden, dass der Anspruch auf 14 Monate verlängert wird (S.55). Der dbb fordert eine Verlängerung der Elternzeit, wenn Mütter und Väter gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Den Eltern ist mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Elternzeit zu gewähren. Der dbb sieht die Großelternzeit kritisch. Kinderbetreuung Der Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder soll gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden voran getrieben werden. Hierzu sollen auch 24-Stunden-Kitas und flexible Betreuungsangebote gehören (S.61). Die SPD setzt sich für qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung ein (S.53). Familienzentren sollen gefördert werden (S.53). Für die Betreuung sind keine Gebühren zu zahlen (S.53). Der dbb fordert einen bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Ausbau der Kinderbetreuung. Der Schwerpunkt des Ausbaues an Betreuungsmöglichkeiten sollte dabei auf der Förderung staatlicher Einrichtungen liegen, um eine hohe Qualität der Betreuung sicher zu stellen. Für die Betreuung sind keine Gebühren zu zahlen. Arbeitszeitkonten/Lebensarbeitszeitkonten CDU/CSU wollen die Attraktivität und Verbreitung von Lebensarbeitszeitkonten erhöhen (S.62). Betriebe sollen Anreize erhalten, um Lebensarbeitszeitkonten und Arbeitszeitkonten, die eine kurzfristige Arbeitsunterbrechung ermöglichen, einzuführen (S.52). Der dbb setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte ein Arbeitszeitkonten bzw. Lebensarbeitszeitkonten führen können, mit denen flexible Gestaltungsmöglichkeiten umgesetzt werden können. Diese Konten sind sicher auszugestalten, um einen möglichen 15

16 Verlust des Wertes zu verhindern. Familienpflege Die Tarifparteien sollen individuelle, branchenbezogene Lösungen suchen, die bessere Möglichkeiten eröffnen, um berufliche Auszeiten zur Pflege von Angehörigen zu ermöglichen (S.62). Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation ihrer Angehörigen benötigen, sollen eine Lohnersatzleistung analog dem Kinderkrankengeld erhalten. Für eine länger andauernde Pflegesituation soll eine flexible Pflegezeit mit Lohnersatzleistung entwickelt werden. Die Maßnahmen sollen aus der Pflegeversicherung bezahlt werden (S.55). Der dbb fordert gesetzliche Lösungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, eine berufliche Auszeit, auch für die Pflege von Angehörigen, zu nehmen. Die gesetzlichen Regelungen sind sodann durch die Tarifvertragsparteien zu konkretisieren und auszubauen. Dem Beschäftigten ist ein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit einzuräumen. Der dbb fordert bei der Pflege von Angehörigen eine Entgeltersatzleistung, die, vergleichbar mit dem Elterngeld, einen Ausgleich für die durch die Pflege bedingte Arbeitszeitreduzierung bzw. Unterbrechung vorsieht. Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft Kinder von seelisch oder körperlich chronisch kranken Eltern sollen unterstützt werden (S.61) Eine eigenständige Jugendpolitik soll vorangetrieben werden (S.70). Jugendverbände sollen gefördert und gestärkt werden (S.57). Durch Präventionskonzepte sollen Kinder vor Missbrauch geschützt werden (S.57). Die SPD möchte das Wahlalter auf 16 Jahre senken (S.57). Der dbb setzt sich dafür ein, dass individuelle Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen und Eltern im Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht beschränkt, sondern, wo erforderlich, ausgebaut werden. 16

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