Dr. Nadine Zeibig, Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

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1 1 Dr. Nadine Zeibig, Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Workshop II: Perspektiven der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Inputthema: Das Dreisäulenmodell in der Altersvorsorge über Fehlentscheidungen und Fehler Die Alterssicherung in Deutschland basiert auf drei Säulen 1. Säule Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), 2. Säule Betriebliche Altersvorsorge (BAV), 3. Säule Private Altersvorsorge. Das deutsche Alterssicherungssystem wurde in den letzten Jahren wiederholt reformiert (z.b. 1992, 1999, 2001, 2004, 2007, 2011, 2013). Neben deutlichen Senkungen des gesetzlichen Rentenniveaus durch die Reformen 2001 und 2004 hat der Gesetzgeber 2007 zudem das Regelrentenalter von 65 auf 67 Jahre angehoben hat er die für ALG-II- Empfänger zu zahlenden Rentenbeiträge abgeschafft. Aufgehoben wurden auch vielfältige Möglichkeiten der Frühverrentung, so z.b. die vorgezogene Inanspruchnahme einer Rente wegen Arbeitslosigkeit und die geförderte Altersteilzeit. Die Alterssicherungspolitik der letzten Jahre ist bedenklich; sie entspricht nicht der betrieblichen Realität, setzt auf vermeintliche Eigenvorsorge der Beschäftigten und verstärkt das Risiko von Altersarmut. Die Reform 2001 führte zu einem Paradigmenwechsel in der Alterssicherung weg von der gesetzlichen Rentenversicherung als Lebensstandard(ver-)sicherung hin zur Gewährleistung von Beitragsstabilität. Aufgrund der Reformen werden die Rentenzahlbeträge in Deutschland bis 2030 um gut ein Viertel sinken, obwohl bereits heute ein Großteil der gesetzlichen Renten unterhalb der Grundsicherung liegt. Im schlechtesten Fall wird das Rentenniveau vor Steuern bis 2030 auf unter 43 fallen, denn 154 III Nr. 2 SGB VI sieht insoweit kein Mindestsicherungsniveau vor. Muss ein Durchschnittsverdiener heute 27 Jahre arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erreichen, sind es 2030 aufgrund des sinkenden Rentenniveaus immerhin 35 Jahre (wer nur 75 des Durchschnitts verdient, muss 47 Jahre lang RV- Beiträge zahlen; ein Minijobber 170 Jahre). Die Erwerbstätigkeit von Frauen über 65 Jahre betrug 2011 in Westdeutschland jedoch nur 25 Jahre, in Ostdeutschland 37 Jahre; bei Männern waren es in Westdeutschland 42 Jahre, in Ostdeutschland 43 Jahre. Arbeiten bis zum Alter von 67 Jahren der neuen Regelaltersgrenze ist vielen Beschäftigten nicht möglich. Zwar ist die Erwerbsbeteiligung der Jährigen gestiegen (2012: Männer 56 ; Frauen 39 ), jedoch ist nur ein Viertel der Jährigen vor Rentenantritt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Die Mehrheit der Beschäftigten geht wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente mit lebenslangen Abschlägen in Rente (2011: 48 der Neuzugänge); das Rentenzugangsalter lag 2010 und 2011 bei rund 63 Jahren. Viele Beschäftigte müssen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Verstärkt wird die Gefahr von Altersarmut darüber hinaus durch die seitens der Arbeitsmarktpolitik ermöglichte Ausweitung des Niedriglohnsektors und der Zunahme

2 2 atypischer, prekärer Beschäftigung, denn sie wirken sich erheblich auf die an das Erwerbseinkommen anknüpfende gesetzliche Rente aus. Die durch die Reformen entstandenen Rentenlücken können entgegen der Annahme des Gesetzgebers nicht durch die 2. und 3. Säule kompensiert werden, denn beide Formen der Altersvorsorge sind längst nicht flächendeckend verbreitet und die Auszahlungen häufig niedrig. Leistungen der 2. und 3. Säule fehlen insbesondere dort, wo sie dringend nötig wären, so z. B. bei Geringverdienern, Geringqualifizierten und Arbeitslosen. Die betriebliche sowie die private Altersvorsorge sind allenfalls als Zusatzvorsorge denkbar, nicht jedoch als Ersatz für reformbedingt sinkende Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einführung eines Entgeltumwandlungsanspruchs in der betrieblichen Altersvorsorge 2002 und die Einführung der privaten Riester-Rente haben trotz steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Begünstigungen bzw. staatlicher Zuschüsse nicht die gewünschten Erfolge gebracht verfügten rund 60 der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine BAV-Anwartschaft (inklusive ÖD). Die Zahl der letztendlich tatsächlich eine betriebliche Altersvorsorge beziehenden Rentner ist jedoch deutlich kleiner. Riester-Verträge gab es 2012 knapp 16 Millionen, jedoch entspricht dies unter den förderberechtigten Haushalten einem Verbreitungsgrad von gerade einmal 40. Darüber hinaus sind die Zahlen rückläufig; zudem ist rund ein Fünftel der Verträge ruhend gestellt. Kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte wie die Riester-Rente sind anders als die umlagefinanzierte GRV anfällig für Finanz- und Wirtschaftskrisen. Die geringe Rendite und der gesunkene Garantiezins führen teilweise zu unrentablen Anlagen, die häufig gerade einmal die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen ausschütten. Die Produktpalette ist trotz eingeführten Produktinformationsblattes unüberschaubar; die Abschluss- und Verwaltungskosten sind nach wie vor erheblich. Reformbedarf: Die gesetzliche Rentenversicherung muss wieder in Richtung einer lebensstandardsichernden Versicherung entwickelt werden. Sie muss so ausgestaltet sein, dass sie eine deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegende gesetzliche Rente gewährt. Die 2. und 3. Säule sind nicht geeignet die Rentenlücken zu schließen; sie können allenfalls eine Zusatzvorsorge sein, denn viele Beschäftigte können sich eine BAV oder eine private Altersvorsorge nicht leisten. Im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge als Zusatzvorsorge muss darüber nachgedacht werden, wie eine weitere Verbreitung und eine höhere Beteiligung von Arbeitgebern/-innen erreicht werden kann. Allein Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge genügen nicht, da längst nicht alle Arbeitnehmer/-innen in tarifgebunden Betrieben arbeiten; auch gibt es nicht in jedem Betrieb Betriebsräte. Darüber hinaus ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig, nur 2 der Tarifverträge sind allgemeinverbindlich; rückläufig ist auch die Vertretung durch Betriebsräte. In Abhängigkeit der Ausgestaltung der ersten beiden Säulen muss zudem über Notwendigkeit und Ausgestaltung der privaten Altersvorsorge diskutiert werden.

3 3 Anhang: Nettoaltersbezüge (vor Steuern) der 65 Jahre und älteren Personen in Deutschland 2011 Geschlecht Anteil Bezieher eigener GRV Höhe der Leistungen aus GRV Anteil Bezieher eigener BAV Privatwirtschaft (ohne ÖD) Höhe BAV (ohne ÖD) Anteil Bezieher private AV (ohne Einmalkapitalauszahlungen) Höhe private AV (nur für 55 Jahre und Ältere) Männer West: 89 Ost: 99 West: 1120 Ost: 1099 West: 31 Ost: 3 West: 580 Ost: 292 West: 4 Ost: 1 West: 528 Ost: 280 Frauen West: 86 Ost: 99 West: 507 Ost: 726 West: 8 Ost: 1 West: 207 Ost: 89 West: 2 Ost: 1 West: 332 Ost: 231 Quelle: BMAS/Infratest Sozialforschung, ASID 2011 (Befragung von Personen 55-jährigen und älteren Personen) Durchschnittliche Rentenzahlbeträge aus der GRV 2011 Renten wegen Alters Rentenzugang/- bestand Frauen Männer West Ost Deutschland West Ost Deutschland Rentenzugang Rentenbestand Quelle: Deutsche Rentenversicherung zitiert in BT-Drs. 17/11666 sowie in Betriebliche Altersversorgung 1/2013, 31ff. Verbreitung BAV/private AV bei jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2011 mit zusätzlicher Altersvorsorge davon mit BAV mit Riester darunter BAV und gesamt davon ZÖD BAV ohne ZÖD Riester Gesamt 71,3 56,4 17,5 38,8 35,2 20,2 Männer 70,6 57,3 11,7 45,6 32,6 19,3 Frauen 72,1 55,3 24,4 30,9 38,2 21,4 West 72, ,4 41,5 34,9 21 Ost 64,9 45,8 17,9 27,9 36,3 17,2 Quelle: BT-Drs. 17/11666 sowie in Betriebliche Altersversorgung 1/2013, S. 31ff. (Befragung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter)

4 4 Höhe der BAV/ZÖD-Anwartschaften der jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in 2011 Zusatzversorgung Öffentliche Dienst (ZÖD) BAV in Privatwirtschaft Männer Frauen Beschäftigter) Beteiligung von Arbeitgebern an Finanzierung der BAV von jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Privatwirtschaft in 2011 ausschließlich ANfinanziert ausschließlich AGfinanziert mischfinanziert gesamt (durchschnittlich gezahlter Eigenbeitrag: 109 /monatlich = 3,4 des Bruttoeinkommens) Beschäftigter). Etwas andere Werte finden sich in der Arbeitgeber- bzw. Trägerbefragung des BMAS aus 2011, siehe dazu BMAS/Infratest Sozialforschung, BAV Zur Beteiligung von AG an der Finanzierung der BAV in Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten und Betriebsrat sowie zur Verbreitung und Durchführungswegen in diesen Betrieben siehe Blank, Florian: Die Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland, WSI-Diskussionspapier Nr. 181, BAV-Anwartschaften nach Betriebsstätten und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Privatwirtschaft im Zeitverlauf Dezember 2001 Dezember 2011 Westdeutschland Betriebsstätten Beschäftigte insgesamt Männer Frauen Ostdeutschland Betriebsstätten Beschäftigte insgesamt Männer Frauen Quelle: BMAS/Infratest Sozialforschung, BAV 2011 (Arbeitgeber- bzw. Trägerbefragung)

5 5 BAV-Anwartschaften der jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Betriebsgrößen in der Privatwirtschaft in 2011 Betriebsgröße Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit BAV-Anwartschaft bis unter 10 Beschäftigte bis unter 50 Beschäftigte bis unter 250 Beschäftigte bis unter 500 Beschäftigte bis unter 1000 Beschäftigte und mehr Beschäftigte 54 Beschäftigter). Zu Daten der Verbreitung nach Betriebsgrößen und Branchen basierend auf Arbeitgeberbefragungen siehe BMAS/Infratest Sozialforschung, BAV Entwicklung private Altersvorsorge (Riester-Verträge) in Tsd. Jahr Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfonds Wohn-Riester/ Eigenheimrente Anzahl in Tsd k.a. k.a Quelle: BMAS Die Höhe der Riestersparbeträge lag bei den jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Riester-Sparern bei 75 monatlich (Männer 91, Frauen 59 ). Dies entspricht 2,8 des n Bruttolohns eines Riestersparers (siehe BMAS/Infratest Sozialforschung, Verbreitung Altersvorsorge 2011).

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