Sozialdemokratische Partei Deutschlands Landesorganisation Hamburg

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1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Landesorganisation Hamburg Landesparteitag.0.0 Beschluss Weiterleitung der Stellungnahme des AK "Gut und sicher leben" der SPD Hamburg an den Parteivorstand der SPD und ihre Kommission "Zukunft der Alterssicherung und Schutz vor Altersarmut" sowie zur Behandlung auf den Themenparteitag soziale Sicherungssysteme und Rente Gut und sicher leben: Perspektiven schaffen für Arbeit und sichere Altersvorsorge Stellungnahme des AK Sozialpolitik der SPD Hamburg zum Diskussionsentwurf des SPD-Parteivorstandes zur Rentenpolitik Der SPD-Parteivorstand hat im August 0 ein Diskussionspapier zur Altersvorsorgepolitik vorgelegt und alle Gliederungen der SPD aufgefordert, dazu Stellung zu beziehen. Außerdem hat er eine Kommission Zukunft der Alterssicherung Schutz vor Altersarmut unter Leitung vor Kurt Beck, Olaf Scholz, Elke Ferner und Ottmar Schreiner eingesetzt. Die Vorschläge dieser Kommission sowie der SPD- Gliederungen sollen in einer abschließenden Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag im Dezember 0 münden. Der Arbeitskreis Sozialpolitik der SPD Hamburg legt hiermit seine Stellungnahme vor. Probleme der Altersvorsorge Seit vielen Jahren ist die Finanzierungsbasis der gesetzlichen, auf dem Umlageprinzip basierenden Rentenversicherung (GRV) in den Blickpunkt der politischen Debatte gerückt. Mehrere gesetzliche Korrekturen an der Rentenberechnungsformel und am Renteneintrittsalter sowie die Förderung einer zusätzlichen privaten (kapitalgedeckten) Altersvorsorge wurden seitdem umgesetzt. Die Folge für kommende Rentnergenerationen ist eine deutliche Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Altersrente. Daraus resultiert ein faktischer Zwang, sich zur Vermeidung von Altersarmut zusätzlich privat zu versichern (sofern man sich das leisten kann). Dennoch halten die Probleme der Altersvorsorge an. Dies liegt auch daran, dass die Finanzierungsprobleme der GRV in der Debatte der vergangenen Jahre oftmals zu einseitig auf die demographische Veränderung (also das sich ändernde Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern) zurückgeführt wurden. Tatsächlich wird die Finanzierungsbasis der GRV aber von einer ganzen Reihe von Faktoren beeinflusst: Durch die über Jahrzehnte anhaltende Massenarbeitslosigkeit fehlten und fehlen der gesetzlichen Rentenversicherung Millionen von potentiellen Beitragszahlern. 1

2 Auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verringert sich das Volumen der Beitragszahlungen durch negative Entwicklungen in der Erwerbsarbeit. Dies sind vor allem unstete Erwerbsverläufe, die Ausbreitung von Niedriglöhnen und prekären Arbeitsverhältnissen (Minijobs u.a.) und das allgemeine Absinken des (realen) Lohnniveaus. Während und indem das nominelle Renteneintrittsalter angehoben wurde (zuerst auf Jahre für alle und seit 00 mit aufwachsender Wirkung ab 01 auf Jahre), wuchs die Lücke zwischen diesem und dem faktischen, realen durchschnittlichen Renteneintrittsalter über längere Zeit an. Die Beschäftigungsquote der 0 jährigen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) liegt aktuell nur bei %. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung (geringere Geburtenrate, steigende durchschnittliche Lebenserwartung) verändert sich das Verhältnis von potentiellen Beitragszahlern zu Rentenbeziehern langsam, aber stetig in der Weise, dass (relativ) weniger Arbeitnehmer/innen die Beiträge zur Finanzierung von (relativ) mehr Rentner/innen aufbringen müssen. Doch entgegen der oftmals vorherrschenden Meinung hat dies keineswegs zwangsläufig eine Schmälerung der aus Beiträgen erbrachten Finanzierungsbasis der GRV zur Folge, da andere Faktoren diese Entwicklung (mindestens) ausgleichen könnten: o Die Erwerbsquote von Frauen ist in den letzten Jahrzehnten zwar angestiegen, liegt aber immer noch deutlich unter anderen vergleichbaren Industrieländern. o Die Lohnquote, also der Anteil der Arbeitnehmereinkommen am gesamten Volkseinkommen, ist in den letzten zehn Jahren von % auf heute % stark abgesunken, während die Gewinn- und Vermögenseinkommen entsprechend stark gestiegen sind (obwohl sich der Anteil der abhängig Beschäftigten an den Erwerbstätigen praktisch nicht verändert hat). Da die Beiträge der Versicherten zur GRV aber bisher ausschließlich aus den Arbeitnehmereinkommen gezahlt werden, steht ein immer größerer Teil des wachsenden gesellschaftlichen Reichtums zur Finanzierung der Altersvorsorge nicht zur Verfügung. o Dieser Umstand könnte auch durch einen höheren Beitragssatz zur GRV (möglicherweise über 0% hinaus) kompensiert werden; dies gilt jedoch politisch nicht als opportun jedenfalls nicht den Arbeitgebern gegenüber. Den Arbeitnehmer/innen wird jedoch mit Einführung der Riester-Rente bei gleichzeitiger Absenkung des Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente eine faktisch deutlich höhere Zahlung zur Altersvorsorge (also GRV-Beitrag plus Beitrag zur Riester-Rente) zugemutet.

3 Mit der Riester-Rente wurde 00 zusätzlich zur GRV und den betrieblichen Altersvorsorgemodellen die staatliche Förderung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge eingeführt. Diese ist zwar formell nicht obligatorisch, aber aufgrund der einhergehenden deutlichen Absenkung des Versorgungsniveaus der GRV sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faktisch gezwungen, sich privat zu versichern, wenn sie nicht im Alter erhebliche Einbußen in Kauf nehmen wollen. Menschen mit geringen Arbeitseinkommen können sich die Beiträge zur privaten Rentenversicherung (trotz staatlicher Förderung) zumeist jedoch kaum leisten. Aus heutiger Perspektive vor allem nach der großen Finanzmarktkrise ist jedoch deutlich: Die private Rentenversicherung ist keine Alternative zur gesetzlichen. Das eingezahlte Kapital sowie die Ertragsentwicklung (also die spätere Rentenauszahlung) sind auf den Finanzmärkten erheblichen Risiken und Schwankungen ausgesetzt. Im Ergebnis dieser schlaglichtartigen Bestandsaufnahme teilen und bekräftigen wir die Schlussfolgerungen, die auch im Diskussionsentwurf des Parteivorstandes gezogen werden: Aus den Problemen am Arbeitsmarkt sowie des reduzierten Leistungsniveaus der GRV droht in naher bis mittlerer Zukunft ein erheblich höheres Ausmaß an Altersarmut zu erwachsen, als wir es in den letzten zwanzig Jahren kannten. Das Finanzierungsproblem der GRV ist nicht allein eine Folge der demographischen Entwicklung, sondern (mindestens) genauso der sich massiv verschärfenden Verteilungsungerechtigkeit zwischen Arbeitseinkommen einerseits und Gewinn- bzw. Vermögenseinkommen andererseits. Die gesetzliche, umlagebasierte Rentenversicherung kann und sollte daher durch eine Kombination geeigneter Reformmaßnahmen am Arbeitsmarkt und in Struktur und Reichweite der GRV selbst (v.a. durch die Ausweitung der Beitragsbasis als Bürger - oder Erwerbstätigenversicherung ) gestärkt werden. Sie kann und sollte auch in Zukunft die zentrale und allein ausreichende Form der Altersvorsorge darstellen. I. Ziele und Kriterien der Rentenpolitik im Hinblick auf die Rente mit Der SPD-Parteivorstand hat zwei zentrale Voraussetzungen formuliert, die vor dem Beginn der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf erfüllt sein müssen: a) Die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 0 und muss mindestens 0% betragen. b) Die Möglichkeit flexibler Übergänge vor dem nominellen Renteneintrittsalter ohne erhebliche Einbußen beim Rentenniveau muss für stark belastete Erwerbstätige ausgebaut werden.

4 Vor dem Hintergrund der unter I. beschriebenen Entwicklungen und Zusammenhänge werden diese Bedingungen vom AK Sozialpolitik der SPD Hamburg befürwortet. Sie sollten jedoch im Sinne der Generationengerechtigkeit auch am Arbeitsmarkt um eine weitere Bedingung ergänzt werden: c) Eine Anhebung des Renteneintritts sollte nur dann erfolgen, wenn daraus erkennbar keine negativen Folgen für die Beschäftigungschancen junger Menschen am Beginn des Erwerbslebens resultieren. II. Maßnahmen zur Wiederherstellung einer gerechten und armutsfesten Altersvorsorge Der SPD-Parteivorstand hat 0 Maßnahmen zur Wiederherstellung einer gerechten, solidarischen und sicheren Altersvorsorge formuliert, zu denen der AK Sozialpolitik der SPD Hamburg wie folgt Stellung bezieht: 1) Zusätzliche Anstrengungen der Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über das 0. Bzw.. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen Die Forderung ist richtig. Doch ein allgemeiner Appell ist nicht ausreichend. Die Politik muss vielmehr Rahmenbedingungen setzen, die eine gesundheitsverträgliche Weiterbeschäftigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis oder real ermöglichen und verbindlich durchsetzen: Ausbau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, arbeitszeitrechtliche Regelungen, altersgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, entsprechende altersgerechte Weiterbildung und Qualifizierung. ) Prüfung der Möglichkeiten für eine Differenzierung des Renteneintrittsalters (dauerhafte Beibehaltung des abschlagsfreien Rentenalters mit nach Versicherungsjahren sowie für Berufs- und Personengruppen mit besonderen Belastungen wie langjähriger Schichtarbeit und anderen langjährigen körperlichen Belastungen ähnlich den bereits heute existierenden Knappschaftsregelungen für Bergleute). Die Differenzierung des Renteneintrittsalters ist grundsätzlich richtig. Dafür gibt es eine Reihe verschiedener Varianten (z.b. Differenzierung nach Versicherungsjahren, nach individuellem Gesundheitszustand, nach einzelnen Branchen und Berufen, oder nach Arbeitern und Angestellten aufgrund stark divergierender Lebenserwartung), die auf ihre Eignung und jeweiligen Vor- und Nachteile geprüft werden müssen. Ein besonderes Gerechtigkeitsproblem besteht darin, dass ohne solche Differenzierungen derzeit die Beitragszahler/innen aus den niedrigeren Einkommensgruppen (v.a. Arbeiter und prekäre Dienstleister) faktisch diejenigen aus den höheren Einkommensgruppen (v.a. Angestellte) allein aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung (und also Rentenbezugsdauer) stark subventionieren. ) Bessere schulische Vorbereitung auf die Berufsausbildung zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit vieler Jugendlicher, um nach Versicherungsjahren im

5 Alter von Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können. (Motto: Lieber Ausbildung mit als Rente mit. ) Anerkennung von vollzeitschulischer Berufsausbildung als Rentenversicherungsjahre. Diese Maßnahmen sind richtig. Generell muss sichergestellt werden, dass jede und jeder Jugendliche einen Schulabschluss sowie eine berufliche oder akademische Ausbildung machen kann. Dafür müssen die Jugendlichen in die Lage versetzt, aber auch die ausreichend Ausbildungs- und Studienplätze geschaffen werden. ) Angemessene Löhne, die Stärkung der Tarifbindung und auch ein gesetzlicher Mindestlohn sind Voraussetzungen dafür, dass bereits in der Erwerbsphase das Risiko von Altersarmut reduziert wird. Es ist unverzichtbar, dass Fortschritte bei den Löhnen besonders derjenigen erreicht werden, die wenig verdienen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Löhne von Frauen. Geringere Beschäftigungschancen und strukturell niedrigere Löhne von Frauen als bei Männern sind auch im Hinblick auf eine angemessene Altersversorgung von Frauen ein großes Problem. Diese Forderungen sind richtig. Der Beschluss des Bundesparteitages vom September 0 Fairness auf dem Arbeitsmarkt sowie die entsprechenden Beschlüsse der Hamburger SPD, zuletzt auf dem Landesparteitag im Juni 0 bilden hierfür die wesentliche Grundlage. ) Auch wenn das Alterssicherungssystem grundsätzlich nicht korrigieren kann, was durch Fehlentwicklungen im Arbeitsleben zustande gekommen ist, muss sichergestellt werden, dass niemand, der stets viel gearbeitet hat, im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist. Deshalb wollen wir durch die Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, (Beitragszeiten mit weniger als Prozent des Durchschnittseinkommens werden höher bewertet), geringe Einkommen rentenrechtlich höher bewerten, bis ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Geltung erlangt. Diese Maßnahme ist grundsätzlich richtig. Um das formulierte Ziel zu gewährleisten (Rente über Grundsicherungsniveau), sollte die Höherbewertung jedoch unabhängig von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes erfolgen. Sie sollte zumindest so lange auch Einkommen über dem Mindestlohnniveau begünstigen, bis der Mindestlohn eine Höhe erreicht hat, die eine Altersrente (Grundrente) deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Grundsicherung gewährleistet. ) Niemand soll durch die Zeit der Arbeitslosigkeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Deshalb wollen wir Zeiten der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei der Rente höher bewerten.

6 Die Maßnahme ist richtig. Der Begriff unverschuldet im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit ist jedoch unpräzise und missverständlich und sollte daher vermieden werden. ) Zur Vermeidung von Altersarmut wird es notwendig sein, Selbständige, die nicht in einem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren System pflichtversichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wir werden im engen Kontakt mit Selbständigen einen geeigneten Weg entwickeln. Die Maßnahme ist richtig, aber nicht umfassend genug. Die SPD verfügt mit dem Konzept der Bürgerversicherung bzw. der Erwerbstätigenversicherung seit Jahren über ein Modell, mit dem alle Formen von Erwerbstätigkeit und alle daraus resultierenden Einkommen in einer einheitlichen gesetzlichen Altersvorsorge einbezogen werden. Neben den notwendigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in den Verhältnissen der Einkommensverteilung ist dies das zentrale Instrument, um die solidarische Altersvorsorge weiterzuentwickeln, ihre Finanzierungsprobleme zu überwinden und für die Zukunft auf einem auskömmlichen und der jeweiligen Lebensleistung angemessenen Niveau zu sichern. Die Bürger- bzw. Erwerbstätigenversicherung muss daher der zentrale Baustein des zukünftigen rentenpolitischen Konzepts der SPD bleiben. ) Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Sie sollen durch Erwerbsminderungsrenten geschützt werden. Dazu muss der Zugang und die Leistungen aber besser ausgestattet werden. Wir wollen dabei die Zurechnungszeiten (Berücksichtigung der Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 0. Lebensjahr) bis zum vollendeten. Lebensjahr anheben. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass das Erwerbsminderungsrisiko auch in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung abgesichert wird. Für ältere Arbeitslose über 0 Jahre, die zwar leistungsgemindert, aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine sozialversicherte Beschäftigung schaffen. Niemand soll eine durch Abschläge geminderte Rente akzeptieren müssen oder nach einem langen Arbeitsleben vor dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen werden. Diese Maßnahmen sind richtig. ) Wir wollen die durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit verlängern, auch um mehr jungen Erwachsenen nach ihrer Berufsausbildung einen gesicherten und unbefristeten Arbeitsplatz anbieten zu können. Diese Maßnahme ist grundsätzlich richtig. Die Förderung der Altersteilzeit sollte aber nach Möglichkeit so ausgestaltet werden, dass sie nicht von Arbeitgebern

7 dazu missbraucht werden kann, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb zu drängen, als es deren Wunsch entspricht. ) Wir wollen die Teilrente weiterentwickeln und eine "Altersrente wegen Teilrentenbezug" einführen: Ab dem 0. Lebensjahr kann die Arbeitszeit verkürzt und entsprechend der Arbeitszeitkürzung der Bezug einer Teilrente beantragt werden. Dadurch anfallende Abschläge sind vom Arbeitgeber auszugleichen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden neu geregelt. Die Beschäftigten sollen - unter Inkaufnahme von Abschlägen selbst über den eigenen Renteneintritt nach dem 0. Lebensjahr bestimmen können. Diese Maßnahme ist richtig. Die Möglichkeit der Teilrente wird selten genutzt; sie muss attraktiver werden. ) Wir werden die rechtlichen Voraussetzungen für tarifvertragliche Vereinbarungen schaffen, die ermöglichen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch laufend während des Arbeitslebens zu ihren Gunsten entrichtete Zusatzbeiträge diese Abschläge vermeiden können. So werden Entgeltpunkte angespart. Es können individuelle Aufstockungskonten entstehen. Damit kann branchenbezogen auf unterschiedliche berufliche Belastungen reagiert werden. Übernehmen Arbeitgeber diese zusätzlichen Beiträge voll, kann das auch aus Steuermitteln gefördert werden. Dadurch dass die Beiträge laufend während des Arbeitslebens gezahlt werden, ist auch sichergestellt, dass der vorzeitige Rentenbezug ohne Abschläge nicht wieder Teil von Frühverrentungsmodellen und Personalabbaukonzepten werden kann. In diesem Sinne werden wir auch bei der betrieblichen, tariflichen oder individuellen Altersvorsorge die Möglichkeiten verstärken, den Einkommensverlust bei einem vorzeitigen Rentenbeginn aufzufangen. Diese Maßnahme ist grundsätzlich richtig. Die steuerliche Förderung sollte jedoch so ausgestaltet werden, dass gewährleistet ist, dass von ihr auch Angehörige unterer Einkommensgruppen profitieren. AK Sozialpolitik Gut und sicher leben der SPD Hamburg, September 0

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