Europäische Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. D.Schwotzer / IS-DD1-CHE/ZW
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- Ralph Brandt
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1 Europäische Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
2 Wie stellen wir sicher, das ein Behälter, der heute so aussieht
3 morgen nicht so aussieht??????
4 1. Europäische Druckgeräterichtlinie 97/23 EG Warum eigentlich Druckgeräterichtlinie???? Artikel 2 Abs. 2 Aus dem Grundgesetz Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Daraus erwächst dem Staat eine besondere Fürsorgepflicht, die unter anderem in den Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ihren Niederschlag findet. Artikel 13 Abs. 1 Die Wohnung ist unverletzlich. Firmengelände steht der Wohnung gleich. Um überwachungsbedürftige Anlagen auch überwachen zu können, muss in einem Gesetz als Ausnahme vom Artikel 13 einem berechtigten Personenkreis der ungehinderte Zutritt ermöglicht werden ( 11 ProdSG)
5 1. Europäische Druckgeräterichtlinie 97/23 EG 11 Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde (1) Die Befugnis erteilende Behörde kann von den Konformitätsbewertungsstellen, denen sie die Befugnis zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat, die zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben erforderlichen Auskünfte und sonstige Unterstützung verlangen sowie die dazu erforderlichen Anordnungen treffen. Die Befugnis erteilende Behörde ist insbesondere befugt zu verlangen, dass ihr die Unterlagen vorgelegt werden, die der Konformitätsbewertung zugrunde liegen. Sie und die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume sowie Prüflaboratorien zu betreten und zu besichtigen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben erforderlich ist.
6 Aus dem (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) Abschnitt 9 Überwachungsbedürftige Anlagen 34 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren durch Anlagen, die mit Rücksicht auf ihre Gefährlichkeit einer besonderen Überwachung bedürfen (überwachungsbedürftige Anlagen), wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. Dass die Errichtung solcher Anlagen, ihre Inbetriebnahme, die Vornahme von Änderungen an bestehenden Anlagen und sonstige die Anlagen betreffenden.. à Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräteverordnung,.
7 Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräteverordnung Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen. Ziel im Fall DGRL 97/23/EG: - Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften für Druckgeräte - Festlegung von Beschaffenheitsanforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme - Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte - usw.
8 à Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) (14. ProdSV) Druckgeräteverordnung = Bindeglied zwischen Herstellung und Betrieb
9 Betriebsvorschriften u. Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheit Betrieb Europa Europäische Richtlinien nach Artikel 100a [95] EG Vertrag Druckgeräterichtlinie - 97/23/EG Europäische Richtlinien nach Artikel 118a [137] EG Vertrag Benutzung von Arbeitsmitteln - 89/655/EWG, 95/63/EG, 2001/45/EG national 3 Abs. 1 ProdSG 18, 19 Arbeitsschutzgesetz 14 ProdSV Überwachungsbedürftige Anlagen 14. ProdSV DruckgeräteV Betriebssicherheitsverordnung
10 Ziele der Druckgeräterichtlinie Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EG Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften für Druckgeräte Festlegung von Beschaffenheitsanforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte
11 Was regelt die Druckgeräterichtlinie? - Einstufung von Druckgeräten nach Gefahrenpotenzial - Mediumeigenschaft gefährliche/ungefährliche Fluide - Mediumeigenschaft Gase/Flüssigkeiten - Druck, Volumen (Behälter), Durchmesser (Rohrleitungen) - Definition grundlegender technischer Anforderungen (Auslegung, Werkstoffe, Herstellung, Prüfung) - Festlegung von Konformitätsbewertungsverfahren für den Hersteller (Einzelprüfung, Qualitätssicherungssystem, Einschaltung benannter Stellen) Diese Richtlinie gilt dagegen nicht für den Zusammenbau von Druckgeräten, der auf dem Gelände des Anwenders, beispielsweise in Industrieanlagen, unter seiner Verantwortung erfolgt.
12 Definition Druckgeräte / Inhalt und Begriffe der DGRL Behälter Rohrleitungen drucktragende Ausrüstungsteile Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion Baugruppen aus mehreren Druckgeräten, die eine funktionale Einheit bilden à mit einem Überdruck PS > 0,5 bar!!!!
13 Nach dem Erwägungsgrund 4 liegt ein Druckgerät vor, wenn in einem Behältnis ein größerer Druck als 0,5 bar vorhanden ist. Geräte, die einem Druck von höchstens 0,5 bar ausgesetzt sind, weisen kein bedeutendes Druckrisiko auf. Ihr freier Verkehr in der Gemeinschaft sollte daher nicht behindert werden. Folglich gilt diese Richtlinie für Geräte mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar.
14 Inhalt DGRL Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Art. 13 Art. 14 Art. 15 Art. 16 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Marktüberwachung Technische Anforderungen Freier Warenverkehr Konformitätsvermutung Ausschuss für Normen und technische Vorschriften Ausschuss Druckgeräte Schutzklausel Einstufung von Druckgeräten Konformitätsbewertung Europäische Werkstoffzulassung Benannte Stellen Anerkannte unabhängige Prüfstellen Betreiberprüfstellen CE-Kennzeichnung Zu Unrecht vorgenommene CE- Kennzeichnung Art. 17 (Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit Kommission) Art. 18 Zu Ablehnungen oder Einschränkungen führende Entscheidungen Art. 19 Außerkraftsetzung Art. 20 Umsetzung, Übergangsbestimmungen Art. 21 Adressaten der Richtlinie Anhang I: Grundlegende Sicherheitsanforderungen Anhang II: Konformitätsbewertungsdiagramme Anhang III: Konformitätsbewertungsverfahren Anhang IV: Mindestkriterien für die Bestimmung der benannten Stellen gemäß Artikel 12 und der anerkannten unabhängigen Prüfstellen gemäß Artikel 13 Anhang V: Kriterien für die Zulassung von Betreiberprüfstellen gemäß Artikel 14 Anhang VI: CE-Kennzeichnung Anhang VII: Konformitätserklärung
15 Begriffe nach DGRL 1. Druckgeräte Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile. Druckgeräte umfassen auch alle gegebenenfalls an drucktragenden Teilen angebrachten Elemente, wie z. B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente, Hebeösen usw.;»behälter«ein geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte. Ein Behälter kann mehrere Druckräume aufweisen;»rohrleitungen«zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile, Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere druckhaltende Teile. Wärmetauscher aus Rohren zum Kühlen oder Erhitzen von Luft sind Rohrleitungen gleichgestellt;
16 »Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion«Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgeräts bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Diese Einrichtungen umfassen - Einrichtungen zur unmittelbaren Druckbegrenzung wie Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe, gesteuerte Sicherheitseinrichtungen und - Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten oder Abschalten und Sperren bewirken wie Druck-, Temperatur- oder Fluidniveauschalter sowie mess- und regeltechnische Schutzeinrichtungen»druckhaltende Ausrüstungsteile«Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen;»baugruppen«mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden;
17 »Druck«den auf den Atmosphärendruck bezogenen Druck, das heißt einen Überdruck; demnach wird ein Druck im Vakuumbereich durch einen Negativwert ausgedrückt;»maximal zulässiger Druck (PS)«den vom Hersteller angegebenen höchsten Druck, für den das Druckgerät ausgelegt ist. Er wird für eine vom Hersteller vorgegebene Stelle festgelegt. Hierbei handelt es sich um die Anschlussstelle der Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion oder um den höchsten Punkt des Druckgeräts oder, falls nicht geeignet, um eine andere angegebene Stelle;»zulässige minimale/maximale Temperatur (TS)«die vom Hersteller angegebene minimale/maximale Temperatur, für die das Gerät ausgelegt ist;»volumen (V)«das innere Volumen eines Druckraums einschließlich des Volumens von den Stutzen bis zur ersten Verbindung, aber abzüglich des Volumens festeingebauter innenliegender Teile;
18 »Nennweite (DN)«eine numerische Größenbezeichnung, welche für alle Bauteile eines Rohrsystems benutzt wird, für die nicht der Außendurchmesser oder die Gewindegröße angegeben werden. Es handelt sich um eine gerundete Zahl, die als Nenngröße dient und nur näherungsweise mit den Fertigungsmaßen in Beziehung steht. Die Nennweite wird durch DN, gefolgt von einer Zahl, ausgedrückt;»fluide«gase, Flüssigkeiten und Dämpfe als reine Phase sowie deren Gemische. Fluide können eine Suspension von Feststoffen enthalten;»dauerhafte Verbindungen«Verbindungen, die nur durch zerstörende Verfahren getrennt werden können;»europäische Werkstoffzulassung«ein technisches Dokument, in dem die Merkmale von Werkstoffen festgelegt sind, die für eine wiederholte Verwendung zur Herstellung von Druckgeräten bestimmt sind und nicht in einer harmonisierten Norm geregelt werden.
19 Ausnahmen Ausgenommen von der DGRL sind u. a.: Fernleitungen (Offshore/Onshore) Wasserversorgungs- und Abwassernetze Fernwärmeleitungen einfache Druckbehälter nach RL 2009/105/EG (alt 87/404/EWG) Druckgeräte zum Betrieb von Fahrzeugen kerntechnische Anlagen, die dem Regelwerk des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) unterliegen Fallrohrleitungen in Wasserkraftwerken Reparaturen an Rohrleitungen Maschinenteile
20 Ausnahmen Hochöfen mit Ofenkühlung Druckgeräte mit flexibler Umhüllung, z. B. Luftreifen Getränkeflaschen/-dosen Warmwasserheizungen Fahrzeugtanks Grundlegende Sicherheitsanforderungen Beseitigung oder Verminderung der druckbedingten Gefahren Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Gefahren Unterrichtung über die Restgefahren und Hinweise zu Installation und Benutzung Gefahrenanalyse und Betriebsanleitung
21 Im Anhang 1 werden die grundlegenden Sicherheitsanforderungen bezüglich: Auslegung Fertigung Prüfung Kennzeichnung / Etikettierung Anleitung und Werkstoffe genannt. Die aufgeführten grundlegenden Anforderungen sind bindend.
22 Harmonisierte Normen Verbunden mit der Einführung von europäischen Richtlinien mussten möglichst zeitgleich auch einheitliche europäische Normen, die sogenannten harmonisierten Normen verabschiedet werden. Die Erarbeitung der harmonisierten Normen erfolgt durch die Technischen Komitees (TC). Werden bei der Auslegung / Fertigung als Grundlage harmonisierte Normen herangezogen, gilt der Nachweis der grundlegenden Sicherheitsanforderungen als erbracht. à Was ist eine Harmonisierte Norm????
23 Harmonisierte Normen 1. Normen die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurden 2. Normen besitzen den Anhang ZA DIN EN _ pdf
24 Definition und Einteilung der Fluide Fluide = Gase, Flüssigkeiten, Dämpfe und deren Gemische Fluide Gruppe 1 = gefährliche Fluide explosionsgefährlich hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich (wenn max. zul. Temperatur über Flammpunkt liegt) sehr giftig giftig brandfördernd Fluide Gruppe 2 = alle nicht zu Gruppe 1 zählenden Fluide Hinweise auf die Eingruppierung von Fluiden und die Fluidgruppe 1 oder 2 sind mit Hilfe der Datensicherheitsblätter möglich. dort finden sich Hinweise auf die Gefährlichkeits- und Risikomerkmale der Stoffe (R- und S-Sätze).
25
26 Entwurf nach Druckgeräterichtlinie Auslegung auf die erforderliche Belastbarkeit Vorkehrungen für sichere Handhabung und Betrieb Vorkehrungen für die Inspektion Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten Vorkehrungen für sicheres Füllen und Entleeren Schutzvorkehrungen gegen Korrosion und andere chemische Einflüsse sowie Verschleiß Schutz vor Überschreiten der zulässigen Grenzen des Druckgerätes (Druck, Temperatur) Schadensvorkehrungen gegen externen Brand
27 Entwurf nach Druckgeräterichtlinie z.b.: Schutzvorkehrungen gegen Korrosion und andere chemische Einflüsse Wassersoff induzierte Spannungsrisskorrosion verursacht durch SiHCL 3 / H 2 Verbindung an Rostfreien Stahl Bruchfläche MSA.pdf Mikroschliff MSA.pdf REM MSA.pdf
28 Entwurf nach Druckgeräterichtlinie z.b.: Schutz vor Überschreiten der zulässigen Grenzen des Druckgerätes (Druck, Temperatur)..\Schadensbilder\Filme\Mythbusters - boiler rocket.mpg
29 Benannte Stelle nach Druckgeräterichtlinie Benannte Stelle = neutrale Stelle zur Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren; auch bezeichnet als NoBo = notified body Die Benennung erfolgt durch die EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland erfolgt die Benennung durch ZLS = Zentralstelle der Länder für Sicherheit Die Bewertung der Kompetenz erfolgt i.d.r. durch Akkreditierungsverfahren nach EN Notifizierung Die Unterrichtung der EU-Kommission und der anderen Mitgliedsstaaten erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, Reihe C. Jede benannte Stelle erhält eine individuelle Kenn-Nummer (z.b für TÜV-SÜD Industrie Service GmbH)
30 Kategorienauswahl Druckgeräte PS > 0,5 bar Baugruppen Auslegung Anhang I Fertigung Konformitätsbewertung Anhang II, III, VII
31 Diagrammübersicht / Einstufung Diagramm 1 Diagramm 2 Diagramm 3 Diagramm 4 Diagramm 5 Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 Diagramm 9 Behälter Behälter Behälter Behälter Dampfkessel Rohrleitung Rohrleitung Rohrleitung Rohrleitung Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Ausrüstungsteil Fluidgr. 1 Fluidgr. 2 Fluidgr. 1 Fluidgr. 2 Fluidgr. 1 Fluidgr. 2 Fluidgr. 1 Fluidgr. 2 Gase, verflüssigte Gase... Flüssigkeiten deren Dampfdruck... Gase, verflüssigte Gase... Flüssigkeiten deren Dampfdruck...
32 Behälter/Dampfkessel Kategorieauswahl Druckgeräte Druckbehälter Art. 3, Kap. 1.1 Druckgeräte Art. 3 Dampfkessel Art. 3, Kap. 1.2 Gas Art. 3, Kap. 1.1 a Fluidart Art. 3 Flüssigkeit Art. 3, Kap. 1.1 b Fluidgruppe Art. 9 Fluidgruppe Art. 9 Fluidgruppe 1 Fluidgruppe 2 Fluidgruppe 1 Fluidgruppe 2 PS (bar) PS (bar) PS (bar) PS (bar) PS (bar) ,5 PS = PS = 200 V = 1 Art. 3 Abs. 3 PS*V = 25 PS*V = 50 PS*V = 200 PS*V = Kategorie IV I II III PS = 0, PS = PS*V = PS*V = 200 V = PS*V = PS*V = Kategorie 10 IV PS = 4 Art. 3 Abs. 3 I II III 1 0,5 PS = 0, ,5 II V = 1 PS*V = 200 Kategorie III II Art. 3 Abs. 3 I PS = 500 PS = 10 PS = 0, ,5 I PS = V = 10 Art. 3 Abs. 3 Kategorie PS*V = II PS = 500 I PS = 10 PS = 0, ,5 Art. 3 Abs. 3 V = 2 Kategorie IV PS = 32 I II III V = PS*V = 50 PS*V = 200 PS*V = PS = 0,5 0,1 0, V (l) V (l) 0,1 V (l) 0,1 0,1 V (l) 0, , , ,1 0, V (l) Diagramm 1 Diagramm 2 Diagramm 3 Diagramm 4 Diagramm 5 V = PS = PS V = l bar bar l V = PS = PS V = l bar bar l V = PS = PS V = l bar bar l V = PS = PS V = l bar bar l V = PS = PS V = l bar bar l
33 Rohrleitungen / Ausrüstungsteile Kategorieauswahl Druckgeräte Rohrleitungen Art. 3, Kap. 1.3 Druckgeräte Art. 3 Ausrüstungsteile Art. 3, Kap. 1.4 druckhaltend mit Sicherheitsfunktion Gas Art. 3, Kap. 1.3 a Fluidart Art. 3 Flüssigkeit Art. 3, Kap. 1.3 b Fluidgruppe Fluidgruppe Fluidgruppe 1 Art. 9 Fluidgruppe 2 Fluidgruppe 1 Art. 9 Fluidgruppe 2 PS (bar) PS (bar) PS (bar) PS (bar) DN = 25 DN = II Kategorie III PS*DN = I II Kategorie III 100 PS*DN = PS*DN = PS*DN = PS*DN = Art. 3 Abs. 3 I Art. 3 Abs ,5 PS = 0,5 0,5 PS = 0,5 0,1 DN 0,1 DN 0, , DN = 100 DN = 350 DN = 32 DN = 100 DN = 250 Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 Diagramm 9 DN = DN = DN = DN = PS = bar PS = bar PS = bar PS = bar PS DN = bar PS DN = bar PS DN = bar PS DN = bar ,5 0,1 DN = Kategorie III PS = II 100 PS*DN = Kategorie II PS = 500 I PS = 10 PS = I Art. 3 Abs. 3 Art. 3 Abs. 3 1 PS = 0,5 0,5 PS = 0,5 DN 0,1 DN 0, , DN = 200 PS*DN = Diagramm 1 bis 9 nach Anhang II der EG-Richtlinie 97/23; siehe Rückseite DN/V = /l PS = bar PS DN/PS V = bar/bar l Kat. IV oder Kat. der abzusichernden Geräte
34 Schritte zur Wahl des Moduls 1) Sonderfall Ausrüstungsteil: Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind Kat. IV, (Ausnahmen möglich) Ausrüstungsteile werden mit PS(PN) * V und / oder PN * DN einer Kat. zugeordnet Siehe auch LL1.20, 1.25, 1.40, 2.01, 2.16 Druckgeräteart Art. 1 Art. 9 Art. 3 Art. 10 Art. III Fluid Geltungsbereich Ausschluss? Eingruppierung des Fluides Zuordnung der Kategorie 1) Wahl des Moduls PS, TS, V, DN P > 0,5 bar? Abs Gr. 1 oder Gr. 2 Diagr. Anh. II PS * V, PS * DN Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV A A1, D1, E1 B1 + D B + D B1 + F B + F B + E B + C1 G H H In Abhängigkeit von der Kategorie
35 Aufgaben von Hersteller bzw. benannter Stelle in den verschiedenen Modulen
36 Dokumentation/Kennzeichnung nach DGRL Für alle Druckgeräte Name und Anschrift des Herstellers bzw. andere Angaben zu seiner Identifizierung und gegebenenfalls die seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten; Herstellungsjahr; Angaben, die eine Identifizierung des Druckgeräts seiner Art entsprechend erlauben, wie Typ-, Serien- oder Loskennzeichnung, Fabrikationsnummer; Angaben über die wesentlichen zulässigen oberen/unteren Grenzwerte.
37 Dokumentation/Kennzeichnung nach DGRL àje nach Art des Druckgeräts sind weitere Angaben zu machen, die zur Gewährleistung der Sicherheit bei Montage, Betrieb, Benutzung und gegebenenfalls Wartung und regelmäßiger Überprüfung erforderlich sind; diese Angaben umfassen z. B. das Druckgerätevolumen V die Nennweite DN für Rohrleitungen den aufgebrachten Prüfdruck PT in bar und das Datum; den Einstelldruck der Sicherheitseinrichtung in bar; die Druckgeräteleistung in kw; die Netzspannung in Volt; die beabsichtigte Verwendung;
38 Dokumentation/Kennzeichnung nach DGRL den Füllungsgrad in kg/l; die Höchstfüllmasse in kg; die Leermasse in kg; die Produktgruppe Gefahrenanalyse Der Hersteller ist verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um die mit seinem Gerät verbundenen druckbedingten Gefahren zu ermitteln; er muß das Gerät dann unter Berücksichtigung seiner Analyse auslegen und bauen.
39 Dokumentation/Kennzeichnung nach DGRL Betriebsanleitung Beim Inverkehrbringen ist den Druckgeräten, sofern erforderlich, eine Betriebsanleitung für den Benutzer beizufügen, die alle der Sicherheit dienlichen Informationen zu folgenden Aspekten enthält: Montage einschließlich Verbindung verschiedener Druckgeräte ; Inbetriebnahme; Benutzung; Wartung einschließlich Inspektion durch den Benutzer.
40 Dokumentation/Kennzeichnung nach DGRL Betriebsanleitung Die Betriebsanleitung muß die gemäß Abschnitt 3.3 auf dem Druckgerät anzubringenden Angaben mit Ausnahme der Serienkennzeichnung enthalten; der Betriebsanleitung sind gegebenenfalls die technischen Dokumente sowie Zeichnungen und Diagramme beizufügen, die für das richtige Verständnis dieser Anleitung erforderlich sind. Gegebenenfalls muß in der Betriebsanleitung auch auf die Gefahren einer unsachgemäßen Verwendung gemäß Abschnitt 1.3 und auf die besonderen Merkmale des Entwurfs gemäß Abschnitt hingewiesen werden.
41 Dokumentation nach DGRL Die EG-Konformitätserklärung à Sie muß folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten, Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe, angewandte Konformitätsbewertungsverfahren, bei Baugruppen mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden Beschreibung der Druckgeräte Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren,
42 Dokumentation nach DGRL Die EG-Konformitätserklärung gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat, gegebenenfalls Verweis auf die EG- Baumusterprüfbescheinigung, die EG- Entwurfsprüfbescheinigung oder die EG- Konformitätsbescheinigung, gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht, gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
43 Dokumentation nach DGRL Die EG-Konformitätserklärung gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden, gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien, Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
44 Maschienenrichtlinie Bindeglied zwischen Maschienenrichtlinie und Druckgeräterichtlinie??? Verweis auf andere richtlinien Art.3.pdf Normenübersicht: Normenuebersicht_Druckgeraete_ pdf Normenuebersicht_ZfP_ pdf Normenuebersicht_Schweisstechnik_ pdf Normenuebersicht_EN13480-Reihe_ pdf
45 Dipl.Ing.(BA)/IWE D.Schwotzer Abteilung: IS-DD1-CHE 22. Feb
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