11. Workshop "Krematorium" in Bremen am April 2014

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1 Druckgeräterichtlinie Bedeutung im Krematorium 11. Workshop "Krematorium" in Bremen am April

2 Firmenprofil Energieeffizienz mit Tradition eneg unser Name ist unser Auftrag, denn eneg ist die Bezeichnung des Energieeinsparungsgesetzes, das Ende der siebziger Jahre für einen tief greifenden Wandel im Umgang mit den Energieressourcen sorgte. Seither steht eneg für effiziente Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie. Gebäudeautomation Energieversorgungssysteme Service mit 24-Stunden-Bereitschaft Gründung: 1978 Firmensitz: Hamburg über 80 Mitarbeiter Krematoriumworkshop

3 Gebäudeautomation gewerkeübergreifende Gebäudeautomation integrierte Raumautomation Mess- und Energiedaten- Managementsysteme GA-Anlagen nach den Richtlinien der Bundeswehr (HBGA-zertifiziert) GMP-konforme Systeme für die behördlich regulierte Industrie (Pharma, Life Science, Lebensmittel) Systemintegration verteilter Liegenschaften BACnet, LonWorks, Profibus, OPC, M-Bus, Modbus Krematoriumworkshop

4 Energieversorgungssysteme Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 10 kw bis 30 MW sicherheitstechnische Ausrüstung von Wärmeerzeugern Systemlösungen unser Beitrag zur Emissionsminderung und zum Klimaschutz Prozessautomation für Krematorien, Spezialfeuerungen, Analysetechnik, Druckprüfung von Kessel und Brennstoffleitungen Krematoriumworkshop

5 24-Stunden-Service Service für Heizung, Klima, Lüftung, Feuerung, MSR, Elektro Serviceverträge wahlweise mit bis zu 1,5 Stunden Verfügbarkeitsgarantie bei Störungen Dienstleistungen für den Betreiber: regelmäßiger regelungstechnischer Check via Ferneinwahl Energie- und Messdatenmanagement, Energieberichte Wartungs- und Instandhaltungsmanagement Planung und Beratung bei Energiesparmaßnahmen Krematoriumworkshop

6 Themenübersicht Druckgeräterichtlinie Bedeutung im Krematorium 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Ausrüstung von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Betrieb von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 6

7 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Vorbemerkung Das Herstellen und Betreiben von Druckgeräten erfolgt auf der Grundlage von unterschiedlichsten Regelwerken. Für die Herstellung gelten europäische Richtlinien in Verbindungen mit Normen ( CE ). Für den Betrieb gelten das deutsche Produktsicherheitsgesetz (national) ProdSG in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). 7

8 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Ziel und Zweck von EU- Richtlinien Ziel ist es, technische Handelshemmnisse abzubauen, um einen freien Warenverkehr innerhalb der EU zu ermöglichen. Das Harmonisierungskonzept legt einheitliche Beschaffenheitsanforderungen für Erzeugnisse in EU- Richtlinien fest. Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit von Personen, Tieren und Sachen. Auf der Grundlage von EU- Richtlinien müssen Produkte mit dem CE- Zeichen gekennzeichnet werden. 8

9 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Wann finden EU- Richtlinien keine Anwendungen? z.b. wenn die Produkte im Sinne der EU- Richtlinie nicht erstmalig in Verkehr gebracht werden gebrauchte Produkte umfangreiche Dokumentation Herkunftsnachweis Definition Inverkehrbringen: Ist die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt ( 2 Nr. 15 ProdSG). 9

10 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Umsetzung in deutsches Recht Herstellen EU- Richtlinien Inverkehrbringen (Betrieb) Grundgesetz einfache ProdSG ArbSchG weitere Druckbehälter 2009/105/EG 6. ProdSV ArbStättV Druckgeräte- 14. ProdSV BetrSichV richtlinie 97/23/EG weitere GefStoffV weitere 10

11 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Umsetzung in deutsches Recht Mit der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) wird die Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) in nationales Recht umgesetzt. Druckgeräte und Baugruppen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn: 1. die technischen Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind (Anhang 1) 2. die Kennzeichnung gemäß Anhang 1 der Richtlinie und 3. die CE Kennzeichnung vorgenommen wurde, 4. eine Konformitätserklärung erstellt wurde und 5. eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beigefügt ist. 11

12 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Umsetzung in deutsches Recht Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Die Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und deren Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar 12

13 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Druckgeräte Dampfkessel Druckbehälter Baugruppen Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion druckhaltende Ausrüstungsteile Rohrleitungen 13

14 1. Gesetze, Verordnungen, technische Regeln freier Warenverkehr (Artikel 4) Die Mitgliedsstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Druckgeräten unter den vom Hersteller festgelegten Bedingungen nicht wegen druckbedingter Risiken verbieten, beschränken oder behindern, wenn diese den Anforderungen der Richtlinie entsprechen und mit der CE- Kennzeichnung versehen sind und somit ersichtlich ist, dass sie einer Konformitätsbewertung nach Artikel 10 unterzogen wurden. 1) Die Mitgliedsstaaten gehen davon aus, dass Druckgeräte und deren Baugruppen, die mit der CE- Kennzeichnung gemäß Artikel 15 und der 2) EG- Konformitätserklärung gemäß Anhang VII versehen sind, 3) sämtliche Bestimmungen dieser Richtlinie erfüllen. 14

15 2. Einstufung von Druckgeräten 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Ausrüstung von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Betrieb von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 15

16 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG beinhaltendes Medium Aggregatzustand (gasförmig oder flüssig) physikalisch- chemische und giftige Eigenschaften (Gruppe 1 und Gruppe 2) Art des Druckgerätes Behälter, Rohrleitung, Ausrüstungsteil, Baugruppe gespeicherte Energie PS x V (max. zul. Druck (bar) x Volumen (l)) PS x DN (max. zul. Druck (bar) x Nennweite) 16

17 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Nach dem Aggregatszustand (1) Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten mit Dampfdruck bei Betriebstemperatur > 1,5 bar a Beispiel: Wasser mit Betriebstemperatur > 111 C Ammoniak mit max. zul. Temp. > -25 C (2) Flüssigkeiten Beispiel: Wasser mit Betriebstemperatur < 111 C Ammoniak mit max. zul. Temp.< -25 C Thermalöl (Marlotherm S) mit Temperatur > 400 C 17

18 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Gefahreinteilung der Medien Gruppe 1 18

19 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Gefahreinteilung der Medien Gruppe 2 alle anderen Stoffe z. B. Mineralöl HFA Öl- in Wasser- Emulsionen, HFB Wasser in Öl Emulsionen, HFC Wasser- Glykole Wasser Stickstoff 19

20 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Art des Druckgerätes Behälter, Rohrleitung, Ausrüstungsteil, Baugruppe 20

21 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Die DGRL enthält drei wesentliche Anweisungen: Druckgeräte werden nach dem zunehmenden Gefahrenpotential in Kategorien eingeteilt. Nicht in den Anwendungsbereich der DGRL fallen Druckgeräte mit einem zulässigen Druck bis 0,5 bar und die Ausnahmen in Art. 1 Abs. 3.; z. B.: Fernleitungen (Offshore- oder Onshore); Verteilnetze von Abwasser Die Druckgeräte müssen die grundlegenden technischen Anforderungen des Anhang 1 erfüllen. Der Hersteller von Druckgeräten muss jedes Gerät vor dem Inverkehrbringen einem der in Anhang III beschriebenem Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen. 21

22 2. Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates 22

23 3. Ausrüstung von Druckbehältern 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Ausrüstung von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Betrieb von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 23

24 3. Ausrüstung von Druckbehältern Grundsätzlich sind die Beschaffenheitsanforderungen in den europäischen Richtlinien und den nachgeschalteten Normen geregelt. Diese beziehen sich auch auf die Ausrüstung. In jedem Fall sind die grundlegenden Anforderungen des Anhang I (97/23/EG) zu erfüllen. 24

25 3. Ausrüstung von Druckbehältern Auszüge aus dem Anhang 97/23/EG Vorkehrungen für die Sicherheit in Handhabung und Betrieb (Öffnungen und Verschlüsse, gefahrloses Ableiten) Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten Schutz vor Überschreiten der zulässigen Grenzen (Temperatur und Druck) füllen und entleeren (Überfüllbegrenzung, An- und Abkoppeln, Fülldruckbegrenzung, Freisetzung von Fluiden) Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion (geeignet und zuverlässig, fehlersicher, redundant) Kennzeichnung und Etikettierung 25

26 3. Ausrüstung von Druckbehältern Kennzeichnung Fabrikschildangaben Hersteller oder Lieferer Herstelljahr CE- Kennzeichnung, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle Volumen maximal zulässiger Druck zulässige minimale / maximale Temperatur weitere Angaben, soweit diese zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind (z. B. Anzahl der Klammerschrauben) 26

27 3. Ausrüstung von Druckbehältern 27

28 4. Aufstellung von Druckbehältern 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Ausrüstung von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Betrieb von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 28

29 4. Aufstellung von Druckbehältern Stand der Technik / Erkenntnisquelle TRB Reihe 600 oberirdische Druckbehälter erdgedeckte Druckbehälter Aufstellungsregelungen Schutz vor mechanischen Einwirkungen Zugänglichkeit für durchzuführende Prüfungen sichere Bedienung des Druckbehälters sichere Gründung gefahrlose Ableitung weitere 29

30 5. Betrieb von Druckbehältern 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Ausrüstung von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Betrieb von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 30

31 5. Betrieb von Druckbehältern geregelt in 12 BetrSichV 31

32 5. Betrieb von Druckbehältern TRBS 2141 Technische Regel für Betriebssicherheit 2141 (Gefährdungen durch Dampf und Druck- Allgemeine Anforderungen) TRB (technische Regeln zur Druckbehälterverordnung) Diese sind durch die Druckbehälterverordnung entstanden, die vorübergehend auch noch weiterhin zur Beschreibung des Standes der Technik herangezogen werden dürfen. Sie geben nach wie vor gute, zum Teil auch sehr konkrete Hinweise. TRB 700 Betrieb von Druckbehältern 32

33 5. Betrieb von Druckbehältern 1) Betreiberverpflichtung: überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden. 2) Inbetriebnahme erstmalig und nach wesentlicher Veränderung nur, wenn Beschaffenheit nach Verordnungen zum GPSG, Stand der Technik. 3) Betreiber hat die Anlage in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, zu überwachen, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten vorzunehmen und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. 4) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn diese Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können. 33

34 5. Betrieb von Druckbehältern Überwachungsbedürftige Druckanlagen ( 1 Abs. 2 Nr.1 BetrSichV) 34

35 5. Betrieb von Druckbehältern Maßnahmen an überwachungsbedürftigen Anlagen und die sich ergebenden Folgen 35

36 5. Betrieb von Druckbehältern Befähigte Person (bp) Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (= analog dem bisherigen Sachkundigen). zugelassene Überwachungsstelle (züwst) Der technische Überwachungsverein (TÜV) und andere ist wie bisher anerkannte sachverständige Stelle. Seit dem 01. Januar 2008 werden und können wiederkehrende Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen soweit sie nicht von befähigten Personen realisiert werden dürfen, von zugelassenen Überwachungsstellen ausgeführt, die sich einem geregelten Akkreditierungs- und Benennungsverfahren unterzogen haben. 36

37 6. Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Betrieb von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Ausrüstung von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 37

38 6. Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Druckanlagen 38

39 6. Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen 39

40 6. Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Prüfzuständigkeiten, Druckbehälter für Gase/Dämpfe der Fluidgruppe 1 40

41 6. Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Wiederkehrende Prüfungen 41

42 6. Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Wiederkehrende Prüfungen: generelle Höchstfristen (ZÜS- Geräte) 42

43 7. praktische Übungen 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Betrieb von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Ausrüstung von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 43

44 7. praktische Übungen Rauchgas- Wasservorwärmer zul. Betriebsüberdruck: 10,0 bar zul. Betriebstemperatur: 120 C Nenninhalt: 240 l Ergebnisse nach Druckgeräterichtline PS = 10 bar V = 240 l PSxV = 2400 Diagramm 5, Art. 3, Anhang II Kategorie III Herstellernummer: WT Type: ECO-GL-SEG-15 Herstellerjahr: 2012 Zulässiger Betriebsdruck: 10 bar Zul. Betriebstemperatur: 120 C Nenninhalt: 240 l Wärmeleistung: 600 kw 44

45 7. praktische Übungen Rauchgas- Wasservorwärmer zul. Betriebsüberdruck: 6,0 bar zul. Betriebstemperatur: 120 C Nenninhalt: 3000 l Ergebnisse nach Druckgeräterichtline PS = 6,0 bar V = 3000 l PS x V = Diagramm 5, Art. 3, Anhang II Kategorie IV 45

46 7. praktische Übungen Bsp-Nr.. Art des Druckgerätes Medium Daten Diagramm Kategorie 1 Druckbehälter Flüssiggas 2 Rohrleitung Flüssiggas Prüfung vor IBN wiederkehrend max. 16 bar max l 1 IV ZÜS ZÜS max. 25 bar DN 40 6 I bp bp 3 Rohrleitung giftige Flüssigkeit max.10 bar DN Art.3 Abs.3 x x 4 Rohrleitung sehr giftige Flüssigkeit max. 10 bar DN 32 6 I ZÜS ZÜS 5 Wärmetauscher RR: Kühlwasser MR: giftige Gase RR: 6 bar l MR: 16 bar III IV ZÜS ZÜS ZÜS ZÜS 46

47 7. praktische Übungen Wer führt Prüfungen von Druckbehältern im Betrieb durch? Wiederkehrende Prüfungen vor IBN 15 BetrSichV Druckbehälter Tabelle 3 befähigte Person zugelassene Überwachungsstelle Kategorie Diagramm 1 I, II, III, IV 1 IV 2 Diagramm 2 I, II, III 1 III 2, IV Diagramm 3 I, II 3 III 5 II 4, III 6 Diagramm 4 I 7 I 8, II Tabelle 3 1)ps < 1 bar 2)ps > 1 bar 3)ps < 500 bar oder ps > 500 bar und ps* V < )ps > 500 bar und ps*v > )ps* V < )ps* V > )ps < 1000 bar oder ps > 1000 bar und ps* V < )ps > 1000 bar und ps* V >

48 8. Schäden 1) Gesetze, Verordnungen, technische Regeln 2) Einstufung von Druckgeräten 3) Betrieb von Druckbehältern 4) Aufstellung von Druckbehältern 5) Ausrüstung von Druckbehältern 6) Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen 7) praktische Übungen 8) Schäden 48

49 8. Schäden Kessel 49

50 8. Schäden Abgaswärmetauscher 50

51 8. Schäden Abgaswärmetauscher 51

52 Fragen? Quellen: Richtlinie 97/23/EG BetrSichV BG RCI TÜV Süd DGRL_ TRB TRB TRBS

53 Kontakt eneg Vertrieb- und Servicegesellschaft mbh Försterweg Hamburg Telefon: Telefax: Wir sind für Sie da schnell und unbürokratisch! Krematoriumworkshop

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