Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen - Technische Möglichkeiten - - Absicherung als ganzheitlicher Ansatz -
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- Marcus Hartmut Franke
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1 Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen - Technische Möglichkeiten - - Absicherung als ganzheitlicher Ansatz - Eine Veranstaltung der
2 Dipl.-Ing. OBR René Schubert Feuerwehr Ratingen Fachbereichsleiter des DIN FNFW NA FBR Fachbereichsausschuss Ausrüstung für die Feuerwehr Obmann im DIN FNFW NA Allgemeine Anforderungen Essen, an 15.September Feuerwehr-Fahrzeuge, 2010 Löschfahrzeuge
3 I Unfallbeispiele
4 BAB 2 Magdeburg LKW in Unfallstelle 4 Tote 3 Verletzte
5 BAB 40 Essen PKW in LF, welches zur Absicherung eines Unfalls einsetzt wurde. 2 Tote
6 II Ursachen Warum kommt es zu Unfällen in abgesicherten Einsatzstellen / Arbeitsstellen?
7 Ursachen (Auszug) Neben dem Fehlverhalten des Unfallfahrers spielen folgende Aspekte eine Rolle: Es wird keine Absicherung vorgenommen Die Einsatzstelle wird ungenügend oder zu spät abgesichert Es wird keine Warnkleidung getragen Einsatzfahrzeuge werden ungünstig aufgestellt Der Abstand von der ersten Warnung bis zur Einsatzstelle ist zu gering Es ist kein geeignetes Warngerät vorhanden Es ist zu wenig Warngerät vorhanden Einsatzfahrzeuge sind unauffällig u.s.w.
8 III Verbesserungsansätze
9 Ganzheitliches Konzept erforderlich Tagessichtbarkeit von Personal und Fahrzeug Nachtsichtbarkeit von Personal und Fahrzeug Weitwarnwirkung durch Heckwarnsystem Ausstattung mit mobilen Gerätschaften Taktik und Ausbildung Einsatzorganisation
10 IV Fahrzeuggestaltung Erläuterung der Anforderungen am KONZEPT RATINGEN
11 ca Bewohner, Einpendler, Gäste ca. 90 m² Stadtfläche ca. 90 km Autobahnzuständigkeit BF: RD 1 Standort BS / HL / Sonderfzge i.d.r. Schutzziel 1 AGBF FF: 8 Standorte BS / HL / Sonderfzge i.d.r. Schutzziel 2 AGBF Fuhrpark: ca. 60 Fahrzeuge bis auf zwei alle RAL 3000 erste Anfänge mit Konturmarkierung
12 Beispiel Ausgangslage Ratingen
13 Tagessichtbarkeit Erforderlich sind Farbe mit Wiedererkennungswert Kontrast Fluoreszenz
14
15 Farbe RAL 3024/6 mit RAL 9010 Fluoreszenz und Kontrast
16 Farbe RAL 3000 mit RAL 1016 Fluoreszenz und Kontrast
17 Farbe RAL 3000 mit RAL 1016 Fluoreszenz und Kontrast
18 Farbe RAL 3000 mit RAL 1016 Fluoreszenz und Kontrast
19 Nachtsichtbarkeit Farben egal - Nachts sind alle Katzen grau Konturmarkierung in Anlehnung an ECE R 104 Beschriftungen reflektierend nach ECE R104 Umfeldbeleuchtung Arbeitsfeldbeleuchtung
20
21 Reflexion Kontur und corporate design
22 Reflexion Kontur ohne corporate design
23 Reflexion - gleiche Heckansicht wie am Tage
24 Zu Beachten Rechtslage Materialauswahl Verarbeitung Investitionsaufwand
25 Weitere Maßnahmen Feuerwehr Ratingen Anbauteile bei Neufzgen / Sanierung RAL 1016 Schwefelgelb (kein Ausbleichen!) Warnanlagen in LED intersection-lights - Kotflügelblaulicht Heckwarnsystem gelb LED
26 Saniertes LF 16/12
27 Kotflügelblaulicht
28 Kotflügelblaulicht
29 Heckwarnanlage LED
30 V Ansichten Entwicklung international
31 F Bild: Internet
32 GB Bild: Internet
33 Braunschweig Bild: Internet
34 Hessen Bild: Internet
35 Brandenburg Bild: Internet
36 Solingen Bild: FW Solingen
37 Bremen Bilder: Internet
38 USA
39 VI Rechtslage
40 ECE R 104 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung retroreflektierender Markierungen für schwere und lange Fahrzeuge und ihre Anhänger In Verbindung mit ECE R Kfz.pdf
41 DIN Farbgebung und besondere Kennzeichnung Zusätzlich sollten an den Außenflächen der Fahrzeuge jeweils a) für eine bessere Tagessichtbarkeit 1) bei Fahrzeugen, die nicht in Farbe Leuchtrot RAL 3024 oder Leuchthellrot RAL 3026 ausgeführt sind, fluoreszierende Teilflächen und 2) bei allen Fahrzeugen weiße oder fluoreszierende Teilflächen als Kontrast zur Grundfarbe angebracht sein; b) für eine bessere Nachtsichtbarkeit reflektierende Kontur-markierungen, Beschriftungen und sonstige Applikationen in Anlehnung an ECE-104 angebracht sein. ANMERKUNG 1 Diese Vorgaben wurden in Analogie zu DIN EN 1789: , Anhang A aufgenommen. ANMERKUNG 2 Bei Ausführung von fluoreszierenden Teilflächen sowie von reflektierenden Applikationen über ECE-R 104 hinausgehend, ist eine Ausnahmegenehmigung von 49a, Absatz 1, Satz 1 der StVZO erforderlich.
42 DIN EN Anhang A Um die Erkennbarkeit und die Sichtbarkeit des Fahrzeuges bei Tageslicht zu verbessern, sollte die Grundfarbe der Karosserie Gelb (RAL 1016) 10) oder Weiß sein. Wird die Option der weißen Karosserie gewählt, sollte zusätzlich an den Außenflächen der Fahrzeuge fluoreszierendes Gelb bzw. Gelb (RAL 1016) oder fluoreszierendes Rot (RAL 3024) eingesetzt werden. Für die Sicherstellung der Sichtbarkeit bei Nacht sollte mikroprismatisches reflektierendes Material aufgebracht werden.
43 StVZO 49a (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel....
44 StVZO 70 (4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.
45 Ziel Einheitliche Rahmenbedingungen für Heckwarnanlagen und Fahrzeuggestaltung reflektierend und fluoreszierend durch Regelung in StVZO ECE und Normung zugunsten der Sicherheit von Einsatzkräften Opfern und Dritten
46 Weg Initiative DFV / AGBF in AFKzV zu HWS (2004) führte zu Länderregelungen Neu: Bundesratsinitiative Sachen HWS (2009) Initiative DFV / AGBF in AFKzV zur Verankerung der DIN in der StVZO (2009) Initiativern in den Ländern Hessen umgesetzt Baden Württemberg umgesetzt Rheinplan Pfalz umgesetzt Nordrhein-Westfalen...
47 Nordrhein-Westfalen Entwurf in Anlehnung an Erlaß Hessen wurde erarbeitet AGBF und VdF haben Entwurf verabschiedet Entwurf liegt im MIK Übergang: Einzeln Ausnahmegenehmigung beantragen
48 VII Literaturhinweis
49 Literaturhinweis Inhalte zu Einsatzstellenabsicherung - warum? Rechtslage Persönliche Schutzausrüstung Absicherungsgerät Einsatzablauf Einsatzvorbereitung viele praktische Beispiele als Grafik 116 Seiten ca farbige Abbildungen
50 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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