Kennzeichnungswesten für. die Steirischen Feuerwehren

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1 Nr.: RL 3.5 / vom: Richtlinie Kennzeichnungswesten für die Steirischen Feuerwehren Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFV Publikation: Homepage des LFV am Intranet des LFV am Geschäftsbuch LFV am Ablage im Ordner am Erstausgabe

2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Einleitung Präambel Gesetzlicher Teil Geltungsbereich Allgemeines Kennzeichnungsmöglichkeiten Beschreibung der Kennzeichnungsweste 6 4. Kennzeichnungsziel Kosten der Kennzeichnungswesten 10

3 1 Einleitung 1.1 Präambel Dem von einer großen Mehrheit getragenen Wunsch nach einer einheitlichen Kennzeichnung, welcher seitens der Steirischen Feuerwehrkommandanten geäußert wurde, trägt der Landesfeuerwehrverband Steiermark mit dieser Kennzeichnungsrichtlinie Rechnung. Im Wissen, Vertrauen und Verständnis um diese gegenständliche Richtlinie möchte der Landesfeuerwehrverband Steiermark, in angemessener Übergangsfrist, eine größtmögliche Einheitlichkeit hinsichtlich Kennzeichnung für die Steirischen Feuerwehren sicherstellen. In der vorliegenden Richtlinie, welche die Kennzeichnung der Steirischen Feuerwehren regeln, werden die Kennzeichnungsstücke vereinzelt nicht nur beschrieben, sondern auch abgebildet. Der Landesfeuerwehrverband Steiermark ruft alle Feuerwehrmitglieder der Steiermark auf, ihren persönlichen Beitrag zur Einheitlichkeit zu leisten!

4 1.2 Gesetzlicher Teil Wann müssen Warnwesten auf öffentlichen Verkehrsflächen getragen werden? Der durch die Novelle erweiterte 102 Abs. 10 KFG lautet sinngemäß, Warnwesten betreffend: Der Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen hat eine geeignete der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung zu tragen: a) im Fall des 89 Abs2 StVO 1960 (dieser besagt, wenn das Aufstellen von Warneinrichtungen erforderlich ist), kurz, beim Aufstellen des Pannendreiecks oder b) wenn sich der Lenker auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält. Dies nicht nur, wenn das im Stillstand befindliche Fahrzeug sich auf der Fahrbahn befindet, sondern auch, wenn sich dieses auf dem Pannenstreifen befindet und sich der Lenker auf dem Pannenstreifen aufhält. Ergänzend ist auszuführen, dass es sich bei der Warnkleidung nicht unbedingt um eine Warnweste handeln muss, sondern auch andere Kleidungsstücke wie Overall, Jacke, Hose oder auch nur ein Überwurf mit entsprechenden reflektierenden Streifen, dem Gesetz Genüge tun, wenn diese Kleidungsstücke der ÖNORM EN 471 entspricht. Was besagt die ÖNORM EN 471 Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Schutzkleidung fest, die die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflexion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung. Die rechtliche Schlussfolgerung Der Gesetzgeber hat die Tragepflicht: 1. nur für die oben genannte Situation vorgesehen 2. Die Tragepflicht stellt ab auf Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen. Nur diese werden als Normadressat genannt. Hätte der Gesetzgeber mehr gewollt, hätte es etwa heißen müssen: Jedermann, der sich auf Autobahnen aufhält..., sohin auch Beamte der öffentlichen Sicherheit, Geometer, Arbeiter des Straßendienstes, Sachverständige, welche einen Unfall aufnehmen etc. Auch Lenker eines einspurigen Kraftfahrzeuges, sohin MOTORRADFAHRER, trifft das Gesetz NICHT!!!

5 3. Nach den Erläuterungen zur KFG-Novelle soll die Tragepflicht nicht überspannt ausgelegt werden. Die Norm diene dazu, die Gefährdung für die Lenker mehrspuriger Kraftfahrzeuge bei den genannten Schadensfällen zu reduzieren. 4. Feuerwehren sind laut Rechtsabteilung des ÖBFV a) nicht Normadressat und das Tragen der Warnwesten ist deshalb bei den Feuerwehren nicht erforderlich, weil b) bei Einsätzen von Feuerwehren die Unfallstelle durch andere Mittel ohnehin weit höher qualifiziert abgesichert und auffällig gemacht wurde, als dies durch eine bloße Warnweste geschieht und letztlich c) man davon ausgehen kann, dass die übliche Einsatzbekleidung von Feuerwehrkräften mit den reflektierenden Streifen in gleicher Weise wie die neue Warnkleidung Schutz vor Gefahr bietet. 1.3 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark sowie für die Organe und die Bediensteten des Landesfeuerwehrverbandes, sowie der Feuerwehr und Zivilschutzschule Steiermark Für die Berufsfeuerwehr der Stadt Graz gelten die von der Stadt Graz erlassenen Bekleidungsvorschriften, welche durch den Landesfeuerwehrverband Steiermark zu bestätigen sind. Die Richtlinie ist gleichermaßen auf alle Feuerwehrmitglieder, sowohl Feuerwehrmänner als auch frauen der Steirischen Feuerwehren anzuwenden. Abweichungen von dieser Richtlinie können im Einzelfall ausschließlich durch eine besondere Dienstanweisung des Landesfeuerwehrkommandanten geregelt werden. 1.4 Allgemein: Kennzeichnungswesten Wann sollten Kennzeichnungswesten bei der Feuerwehr getragen werden? Kennzeichnungswesten sollten bei allen Einsätzen oder beim Zusammentreffen mehrerer Feuerwehren von den Gruppenkommandanten und dem Einsatzleiter getragen werden. Vor allem die Erkennbarkeit der Führungskräfte (GKDT, EL) ist hervorzuheben. Der Einsatzleiter soll durch die gelbfärbige Kennzeichnungsweste gekennzeichnet sein. Es ist darauf zu achten, dass bei größeren Einsätzen oder Katastrophen die Kennzeichnungsweste des Einsatzleiters nur auf eine Person beschränkt wird. Ausnahmen bilden nur die Aufteilungen in Einsatzabschnitte. Der ZGKDT im KHD kann in Abstimmung mit dem EL die gelbe Kennzeichnungsweste tragen.

6 2 Kennzeichnungsmöglichkeiten Die Kennzeichnung wird sich, um ein verwechseln in Zukunft auszuschließen, auf vier Farben beschränken und soll auch in die Ausbildung einfließen. Eine weitere Farbenwahl wird nur durch eine Änderung dieser Richtlinie ermöglicht. Die Kennzeichnung wird in einem Einsatzgebiet oder an einem Einsatzort verwendet, wo sie leicht und deutlich ersichtlich sein sollte. 3 Beschreibung der Kennzeichnungswesten im Feuerwehrdienst Farbe Rot Wird von Feuerwehrmitgliedern bei Tätigkeiten wie Lotsen-, oder bei Verkehrsregelungsdiensten im Rahmen von Feuerwehreinsätzen getragen. Beschriftung: kein Ortsname!!!

7 Farbe Weiß Wird ausschließlich nur vom Gruppenkommandanten einer taktischen Einheit getragen. Beschriftung: Taktische Fahrzeugbezeichnung mit Namen der Feuerwehr TLF 4000 NEUMARKT RLF 2000 WEIZ RLF 2000 WEIZ

8 Farbe Gelb Einsatzleiter der Feuerwehr Beschriftung: Einsatzleiter Feuerwehr Sollten bei größeren Einsätzen mehrere Abschnitte gebildet werden, so können auf Anordnung des Einsatzleiters auch die Abschnittseinsatzleiter die gelbe Kennzeichnungsweste tragen dies gilt analog auch für den KHD-Einsatz. EINSATZLEITER EINSATZLEITER EINSATZLEITER

9 Farbe Blau Für Sonderdienste insbesondere für Presse, Gefahrgut, Strahlenschutz, Wasserdienst, Flugdienst, Atemschutz. Diese Kennzeichnungsweste soll nur den Verantwortlichen des im Einsatz befindlichen Sonderdienstes kennzeichnen. Beschriftung: Name des Sonderdienstes sowie der Ebene beim Bereichsfeuerwehrverband und der Feuerwehr kommt der Bereichs bzw. Ortsname hinzu. LANDESVERBAND PRESSEDIENST BEREICHSVERBAND GRAZ-UMGEBUNG GEFAHRGUT BEREICHSVERBAND LIEZEN WASSERDIENST LIEBOCH PRESSEDIENST

10 4 Beschreibung der Kennzeichnungsweste Die Kennzeichnungswesten sollten in einem leichten, luftdurchlässigen und grellen Stoff hergestellt sein. Die reflektierenden Streifen müssen nach ÖNORM EN 471 retroreflektierend ausgeführt sein. Es müssen zwei horizontale und zwei vertikalen retroreflektierende Streifen mit einer Streifenbreite von 5cm, wie auf den Abbildungen ersichtlich, angebracht sein. Auf der Kennzeichnungsweste können 2 Taschen angebracht werden (Funkgerät). 5 Kennzeichnungsziel Ziel dieser Richtlinie ist es, die Feuerwehren einheitlich, bei Einsätzen, Übungen und Feuerwehrtätigkeiten zu kennzeichnen und dadurch einen Einsatzablauf mit anderen Einsatzorganisationen zu erleichtern. 6 Kosten der Kennzeichnungswesten Vom Landesfeuerwehrverband Steiermark können diese Kennzeichnungswesten gesammelt eingekauft werden. Durch entsprechende Stückzahlen können günstige Einkaufspreise erzielt werden. Der entsprechende Antrag an den Landesfeuerwehrausschuss wurde am eingebracht und beschlossen. Diese Richtlinie wurde vom Landesfeuerwehrausschuss in seiner Sitzung am genehmigt und tritt mit 1. April 2013 in Kraft. Alle bisherigen Regelungen und Bestimmungen werden damit außer Kraft gesetzt. Für den Landesfeuerwehrverband Unterschrift am Original im Akt Der Landesfeuerwehrkommandant LBD Albert KERN Präsident d. ÖBFV

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