Richtlinie. Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung. Variante 2. X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
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- Frieda Hofer
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1 Nr.: RL 3/1-24/2006 vom: Richtlinie Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung Variante 1 Variante 2 Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Erstausgabe
2 Inhalt: VORBEMERKUNGEN. Seite 3 1. ANWENDUNGSBEREICH.. Seite 3 2. VARIANTEN.... Seite 3 3. DEFINITIONEN Seite 5 4. STATIONIERUNGSFEUERWEHR und STANDORTWAHL. Seite 6 5. FINANZIERUNG, BETRIEB und ERHALT Seite 7 6. STÜTZPUNKTE in der STEIERMARK. Seite 8 ANHANG. Seite 9 Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 2 von 10 gedruckt am
3 VORBEMERKUNGEN: Diese Richtlinie dient dazu, eine flächendeckende Versorgung mit Fahrzeugen für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und / oder bei Katastrophen in der Steiermark zu ermöglichen. In jeder Region bzw. jedem Bezirk soll je nach den örtlichen Gegebenheiten zumindest ein Feuerwehrfahrzeug der 2. Welle für die technische Hilfeleistung stationiert sein. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine flächendeckende Stationierung in allen Regionen der Steiermark mit schweren Rüstfahrzeugen gelegt. Deren Haupteinsatzmittel, der hydraulische Ladekran, die Einbauseilwinde, sowie der Einbaugenerator sollen in angemessenen Zeiten als Stützpunktgeräte zur Verfügung stehen. Als Variante kann ein LKW mit Ladekran in Kombination mit einem RLFA 2000 als Alternative angesehen werden. Die Umsetzung erfolgt mittels eines verbindlichen Stützpunktkonzeptes, in dem die wesentlichen Anforderungen festgelegt werden. 1. ANWENDUNGSBEREICH Diese Richtlinie gilt für den Landesfeuerwehrverband Steiermark und die Bezirksfeuerwehrverbände als Grundlage für die Beschaffung, Standortwahl und den laufenden Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und Katastrophen. Diese Richtlinie umfasst ebenfalls ein Stützpunktkonzept für die Steiermark, in dem eine flächendeckende Versorgung der Bezirke mit den entsprechenden Feuerwehrfahrzeugen für die technische Hilfeleistung für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben wird. 2. VARIANTEN VARIANTE 1: Schweres Rüstfahrzeug (): Gemäß RL 3/1-21/2006 vom ist ein schweres Rüstfahrzeug () Modell Steiermark ein Fahrzeug nach ÖNORM EN S-2 (1) (Seilwinde, Ladekran, Generator, Lichtmast) Technische Hauptmerkmale: Einsatzgewicht max kg Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde Hydraulische Seilwinde min. 8 t Zugkraft Stromerzeuger fest eingebaut und mobile Ausführung Als gilt ein Fahrzeug das die Mindestanforderungen der RL 3/1-21/2006 (Baurichtlinie ) erfüllt, sowie mit der Pflichtbeladung beladen ist. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 3 von 10 gedruckt am
4 Das ist als Fahrzeug der 2. Welle ein für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und Katastrophen ausgerüstetes Feuerwehrfahrzeug und verfügt über die Besatzung von 1 : 2 (1 Kommandant, 2 Mann einschließlich Fahrer). Auch die Besatzung 1 : 1 (1 Kommandant und 1 Fahrer ist möglich). VARIANTE 2: in Kombination mit einem RLFA 2000: Ein kann in Verbindung mit einem RLFA 2000 als taktische Einheit, als Ersatz für ein schweres Rüstfahrzeug gelten. Ein hat grundsätzlich folgende Ausführungsvarianten: A) Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde 2-Achsfahrgestell oder 3-Achsfahrgestell Mittel- oder Heckkran mit entsprechender Ladefläche B) und Lasthaken Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde Min. 3-Achsfahrgestell Mittelkran Lasthaken für Wechselladecontainer Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 4 von 10 gedruckt am
5 3. DEFINITIONEN Einsatzbereich: Das (sowie ein in Verbindung mit einem RLFA 2000) ist prinzipiell ein Feuerwehrfahrzeug der 2. Welle und erfüllt die Aufgaben eines Stützpunktfahrzeuges für eine Region bzw. einen Bezirk. Um dies zu gewährleisten, muss die erforderliche Besatzung sowie das Fahrzeug rund um die Uhr für den vorgesehenen Einsatzbereich zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind die erforderlichen Wartungsarbeiten am Fahrzeug und seinen Komponenten, die so rasch als möglich durchgeführt werden müssen. Bedienmannschaft: Als Bedienmannschaft eines schweren Rüstfahrzeuges bzw. eines sind bei einer Besatzung von 1:2 jederzeit 3 Mann mit der entsprechenden Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Für die entsprechende Ausbildung der Bedienmannschaft (C-Führerschein, Kranführerlehrgang, Technische Lehrgänge bzw. Gruppenkommandantenlehrgang) hat die Stationierungsfeuerwehr Sorge zu tragen. Stationierungsfeuerwehr: Die Stationierungsfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehren) werden vom jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband verbindlich festgelegt. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 5 von 10 gedruckt am
6 4. STATIONIERUNGSFEUERWEHR und STANDORTWAHL Anforderungsprofil an eine Stationierungsfeuerwehr: - Ein soll als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr stationiert werden, die mindestens die Kategorie 4 laut gültiger Mindestausrüstungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes aufweist. - Ein soll als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr stationiert werden, die bereits über ein RLFA 2000 verfügt. Ist ein RLFA 2000 in der Stützpunktfeuerwehr nicht vorhanden, kann eine andere Feuerwehr den zweiten Teil der Taktischen Einheit bilden. Eine entsprechende Vereinbarung ist zu treffen. - Ebenso muss seitens der Stationierungsfeuerwehr ein geeigneter Stellplatz vorhanden sein, oder errichtet werden. - Die Stationierungsfeuerwehr hat nachweislich, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche, ausgebildete Bedienmannschaft für das Stützpunktfahrzeug rund um die Uhr zur Verfügung steht. - Sollten die Voraussetzungen von der vorgesehenen Stationierungsfeuerwehr nicht oder nicht mehr erfüllt werden, ist eine andere Stationierungsfeuerwehr für das Stützpunktfahrzeug festzulegen. Dies gilt im Besonderen für die Gewährleistung, dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gegeben ist. Die Ausbildung der benötigten Bedienmannschaft (Kranführerlehrgang, Technische Lehrgänge) ist sicherzustellen. Als Übergangsfrist zur Erlangung der Ausbildung gilt ein Jahr. Die Überprüfung der Einsatzbereitschaft obliegt dem jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandanten. - Werden Voraussetzungen von der Stationierungsfeuerwehr nicht oder nicht mehr erfüllt, ist eine Refundierung der gewährten Fördermittel vorgesehen. Grundsätzliche Standortwahl: - Grundsätzlich ist für jeden Feuerwehrbezirk in der Steiermark ein schweres Rüstfahrzeug als Stützpunktfahrzeug vorgesehen. Die Standortwahl hat durch den jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband, in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband, zu erfolgen. - Bei der Wahl des Standortes ist darauf zu achten, dass die Stationierungsfeuerwehr die Anforderungen erfüllt und dass das Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde hergestellt ist. - Der Standort soll so gewählt werden, dass der jeweilige Bezirk von einer Stelle aus möglichst zentral abgedeckt werden kann, um die Anfahrtszeiten im Einsatzfall so kurz als möglich zu halten. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 6 von 10 gedruckt am
7 - Ebenso ist darauf zu achten, den Stützpunkt so zu wählen, dass die zu erwarteten Einsatzschwerpunkte, wie Hauptverkehrsachsen und Ballungsräume möglichst effizient abgedeckt werden können. - Wird ein schweres Rüstfahrzeug (oder ) bei einer Betriebsfeuerwehr stationiert, gilt diese Richtlinie nur, wenn dementsprechende überörtliche Stützpunktaufgaben übernommen werden. Vereinbarungen bilden die Grundlage! 5. FINANZIERUNG, BETRIEB und ERHALT Als Stützpunktfahrzeug hat ein oder ein ein großes Einsatzspektrum. Bei der Wahl des Standortes ist daher unbedingt das Einvernehmen über die Finanzierung mit der Stationierungsfeuerwehr sowie mit der zuständigen Gemeinde herzustellen. - Die Anschaffungskosten für ein überregional eingesetztes Fahrzeug entsprechend der vorliegenden Richtlinie, sollen zum großen Teil durch Fördermittel abgedeckt werden. Für ein Modell Steiermark bzw. ein Feuerwehrfahrzeug LKW mit Kran ist eine Förderung entsprechend der gültigen Beihilferichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark vorgesehen. Diese Förderung umfasst, das Fahrzeug und die benötigte Pflichtbeladung laut Baurichtlinie. - Jegliche Ausrüstung die über die Pflichtbeladung hinausgeht, oder die Anforderungen des Modell Steiermark übersteigt, wird nicht gefördert. Diese Bestimmung gilt analog für einen. - Es ist vorgesehen die Errichtung eines Stellplatzes für ein, wenn diese notwendig ist, mit dem dafür vorgesehenen Beihilfebetrag laut gültiger Beihilferichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes zu fördern. - Die anfallenden Kosten für die vorgeschriebenen periodischen, sicherheitstechnischen und gesetzlichen Prüfungen am Fahrzeug und seinen Anlagen (im Besonderen der Krananlage und der Seilwinde), hat die örtliche Gemeinde zu tragen. - Die Wartungs- und Reparaturkosten hat die örtliche Gemeinde zu tragen. - Eine Förderung von schweren Rüstfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen der technischen Hilfeleistung der 2. Welle, die in dieser Richtlinie nicht erfasst sind, ist nicht vorgesehen. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 7 von 10 gedruckt am
8 6. STÜTZPUNKTE in der STEIERMARK Grundsätzlich ist in jedem Feuerwehrbezirk der Steiermark ein als Stützpunktfahrzeug vorgesehen. Die Festlegung der Stützpunkte erfolgt durch den jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband. Mit einem Fahrzeug sollte in der Regel das Auslangen gefunden werden. Bei Bedarf besteht bei begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit in einem Feuerwehrbezirk weitere zu stationieren. Die Möglichkeit, dass ein seinen Einsatzbereich über zwei Bezirke erstreckt, ist in begründeten Fällen ebenfalls zulässig. Ebenso besteht die Möglichkeit als Variante einen in Verbindung mit einem RLFA 2000 statt eines als taktische Einheit zu stationieren. Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Albert Kern Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 8 von 10 gedruckt am
9 ANHANG Ab dem werden folgende Standorte für die nächsten 10 Jahre festgelegt: Bezirk Stützpunkt Fahrzeug Graz BF Graz Graz Umgebung FF Gratkorn-Markt FF Gössendorf FF Feldkirchen b.g. Bruck/Mur FF Bruck/Mur FF Mariazell FF Kapfenberg-Stadt Deutschlandsberg FF Eibiswald FF Deutschlandsberg FF Stainz Feldbach FF Fehring FF Feldbach Fürstenfeld FF Ilz FF Fürstenfeld Hartberg FF Hartberg FF Pöllau FF Pinggau Knittelfeld Raum Judenburg-Knittelfeld* oder Judenburg Raum Judenburg-Knittelfeld* oder Leibnitz FF Leibnitz Leoben FF Leoben FF Trofaiach Raum Eisenerz-Hieflau* Liezen FF Schladming Raum Bad Mitterndorf oder Raum Rottenmann-Wald a.s.* oder Murau FF Neumarkt Mürzzuschlag FF Mürzzuschlag FF Krieglach FF Kindberg Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 9 von 10 gedruckt am
10 Bezirk Stützpunkt Fahrzeug Radkersburg FF Mureck Voitsberg FF Ligist FF Voitsberg Weiz FF Gleisdorf FF Weiz * Gemeinsamer Stützpunkt für zwei Bezirke Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 10 von 10 gedruckt am
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