VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG HÄNDLERFUNKTION

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG HÄNDLERFUNKTION"

Transkript

1 1. Vorwort 1.1 Allgemeines Diese Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) definiert Anforderungen zum Qualitätswesen der REHAU Lieferanten. Die REHAU QSV ist damit ein Regelwerk zur Sicherstellung der Qualität von Zukaufmaterialien. Mit Zielsetzung des Null-Fehlerprinzips in der Lieferantenkette werden grundlegende Schnittstellen, Vorgaben, resultierende Aufgaben sowie die Spiegelung aus Normen, Gesetzen und Forderungender Endkunden festgelegt. Fallspezifische Änderungen oder Ergänzungen der REHAU QSV sind in Abstimmung zwischen REHAU und dem Lieferanten (z.b. in der REHAU Technischen Lieferbedingung Einkauf TLE) möglich. 1.2 Schnittstelle Händlerfunktion Der Lieferant in Händlerfunktion ist verpflichtet, die in dieser Vereinbarung festgelegten Anforderungen zur Qualitätssicherung in angemessener Form an Unterlieferanten (u.a. Produzenten, Dienstleister, Spediteure) zu übertragen und sich nachweislich von der Einhaltung der Vorgaben zu überzeugen. In Verantwortung des Lieferanten sind entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Unterlieferanten vorzunehmen. Dazu gehören Darlegung des Lieferantenspiegels an REHAU, Übertragung von kundenspezifischen Forderungen (REHAU und Endkunden), durchgängige Rückverfolgbarkeit von Daten und Dokumenten sowie weitere erforderliche Vorgaben nach Einschätzung des Lieferanten. Ein vom Lieferanten beabsichtigter Wechsel von Unterlieferanten ist an REHAU frühzeitig anzuzeigen, um erforderliche Bemusterungs- und Freigabeverfahren zu vereinbaren. 2. Qualitätsmanagementsystem 2.1 Allgemeine Anforderungen Die Anforderungen der ISO 9001 in jeweils aktueller Ausgabe sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Lieferant verpflichtet sich, ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 zu unterhalten. Im Falle von Fusionen, Akquisitionen, Angliederungen und ähnlichen Maßnahmen mit möglicher Auswirkung auf die Struktur des Unternehmens oder seiner Betriebe nimmt der Lieferant eine Verifizierung zum QM-System vor und informiert REHAU unverzüglich zu Sachverhalt und Ergebnis der Verifizierung. 2.2 Erweiterte Anforderungen Fließen Produkte / Dienstleistungen in Bereiche mit erweiterten Anforderungen ein (z.b. erhöhtes Folgeschadenrisiko), zeigt RE- HAU dies entsprechend an (z.b. Technische Lieferbedingungen Einkauf TLE). 2.3 Bereich Automotive Fließen Produkte / Dienstleistungen in den Automotive-Bereich ein, ist in der Lieferantenkette ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 in jeweils aktueller Ausgabe erforderlich. Die darüber hinausgehenden Anforderungen der ISO / TS entsprechend jeweils aktueller Ausgabe sind zu berücksichtigen. Im Falle der Nichtaufrechterhaltung oder bei Verlust eines Zertifikats nach ISO 9001 in der Lieferkette informiert der Lieferant RE- HAU unverzüglich. Weitere Automotive-Anforderungen werden im Rahmen dieser QS-Vereinbarung nachstehend ausgewiesen. 6835DE Seite 1 von 5

2 3. Auditierung / Überprüfung des QM-Systems Der Lieferant ermöglicht REHAU, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung, die Durchführung von Auditmaßnahmen. REHAU behält sich vor, Auditmaßnahmen auch im Falle von bereits vorliegenden Nachweisen Dritter durchzuführen. Der Lieferant stellt alle dazu erforderlichen Unterlagen / Daten bereit und erlaubt den Zugang zu den für REHAU relevanten Bereichen. Gleichwertiges Auditrecht bei Unterlieferanten ist vom Lieferanten sicherzustellen. Auditmaßnahmen und Bewertung erfolgen bevorzugt auf Basis von VDA-Vorgaben (z.b. Prozessaudit VDA 6.3) sowie in Automotive-Bereichen in Verbindung ISO / TS Wenn erforderlich, werden mit dem Lieferanten Verbesserungsmaßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Zielterminen vereinbart. Die Wirksamkeit der Korrekturen wird ggf. durch ein Folgeaudit überwacht. 4. Lieferantenbewertung / Zielvereinbarung Der Lieferant ist zur fehlerfreien Leistung (Null-Fehler-Zielsetzung) verpflichtet. Werden keine spezifischen Zielvereinbarungen getroffen (z.b. in TLE, Rahmenvereinbarung, Regelungen im Anlaufmanagement), gilt als Zielwert Null ppm. Eine getroffene spezifische Vereinbarung zu ppm-werten bedeutet dabei kein von REHAU akzeptiertes Qualitätsniveau. Die Vereinbarung von Qualitätszielen und -maßnahmen schränkt die Haftung des Lieferanten für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Lieferungen nicht ein. Fehlerhafte Lieferungen / Leistungen werden von REHAU nicht akzeptiert und gehen zu Lasten des Lieferanten. Die laufende Lieferleistung ist Bestandteil der REHAU Lieferantenbeurteilung. Bei der Vergabe und Verlängerung von Aufträgen wird REHAU bevorzugt Lieferanten berücksichtigen, die im Rahmen der REHAU Lieferantenbeurteilung als leistungsfähig beurteilt werden. Im Falle von zwischen REHAU und dem Lieferanten vereinbarten Qualitätszielen (z.b. ppm-targets) sorgt der Lieferant für sachgerechte Vereinbarung mit und Durchsetzung bei den jeweiligen Subunternehmern. Bei Zielverfehlung erfolgt Eskalation durch REHAU gegenüber dem Lieferanten. Der Lieferant ist dahingehend verpflichtet, einen Aktionsplan mit Korrekturmaßnahmen zur Stabilisierung der Lieferleistung und dauerhaften Leistungsverbesserung an REHAU vorzustellen sowie weitere Schritte mit REHAU zu vereinbaren. 5. Nachhaltigkeit, Umwelt und Sicherheit Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz für die Herstellung und Handhabung der zu liefernden Produkte. Das betrifft die benötigten Materialien, Anlagen, Geräte, Arbeitsplätze sowie Transporte. Dabei ist auch ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen zu gewährleisten. Gesundheitsfördernde Maßnahmen an den Arbeitsplätzen sind zu unterstützen. 6. Entwicklung / Prüfplanung Im Falle von Entwicklungsaufträgen setzt der Lieferant eigenverantwortlich fundierte Methoden ein (u.a. definierte Projektleitung, Meilensteinpläne, zugehörige Überwachungsmechanismen). Der jeweilige Entwicklungsfortschritt ist an REHAU bekannt zu geben. REHAU behält sich vor, eine Überprüfung / Abnahme der Entwicklungsleistung auch vor Ort beim Lieferanten sowie bei Subunternehmern vorzunehmen. Prüfumfänge (Merkmale, Stichprobenanzahl, Fähigkeitsgrenzwerte u.a.) sind vom Lieferanten eigenverantwortlich festzulegen. In Einzelfällen (z.b. bei risikobehafteten Produkten) können Prüfumfänge durch REHAU (z.b. in der TLE) vorgegeben werden. 6835DE Seite 2 von 5

3 Die serienbegleitenden Prüfungen müssen dazu geeignet sein, jederzeit die Konformität der Produkte mit den Spezifikationen nachzuweisen. Ggf. kann REHAU vom Lieferanten zur direkten Vereinbarung mit Subunternehmern eingeschaltet werden. Der Lieferant stellt auf Anforderung REHAU nachweisführende Prüfplanungsunterlagen fallweise zur Verfügung. 7. Altautoverordnung / IMDS Im Falle von Produkten für den Automotive-Bereich, die für Mitglieder der EU bestimmt sind, bestätigt der Lieferant die Einhaltung der Richtlinie 2000/53/EG (EU-Altautoverordnung) und der relevanten EU-Richtlinien, insbesondere 67/548/EWG, 2002/525EG sowie R76/769EWG und 2003/11/EG. Alle Daten zur Zusammensetzung der gelieferten Produkte sind im IMDS ( unter REHAU AG + Co, Firmen-ID 210 einzustellen. Zielsetzung ist ein, durch REHAU akzeptierter, IMDS-Eintrag spätestens 4 Wochen vor dem abgestimmten Bemusterungstermin. Etwaige, neben den EU-Richtlinien geltende, nationale Vorgaben sind vom Lieferanten zu beachten und Festlegungen zum benötigten Datenaustausch fallweise mit REHAU zu vereinbaren. 8. Verpackung / Kennzeichnung Gebinde / Verpackungen und zugehörige Kennzeichnung zur qualitätsgerechten Anlieferung, Verarbeitung und Rückverfolgbarkeit werden, wenn durch REHAU nicht spezifisch vorgegeben (z.b. Zeichnung, TLE), eigenverantwortlich vom Lieferanten vorgeschlagen und an REHAU vorgestellt. Abstimmung und Freigabe zur Produkt- und Gebindekennzeichnung erfolgen im Rahmen von Prüfplanung und Bemusterungsablauf.Sind nach Einschätzung des Lieferanten ergänzende Daten zur Rückverfolgbarkeit / Eingrenzung evtl. fehlerhafter Fertigungs- und Lieferlose erforderlich, führt der Lieferant Abklärung mit REHAU herbei. Vom Lieferanten geplante Änderungen gegenüber den vereinbarten Spezifikationen bedürfen der frühzeitigen Abstimmung und Vereinbarung mit REHAU (vgl. auch Bemusterung). Bei Produkten mit begrenzter Haltbarkeit / Lagerdauer ist darauf zu achten, dass zwischen Herstelldatum und Auslieferung an REHAU nicht mehr als ein Zeitraum von max. 20 % des Haltbarkeitszeitraumes benötigt wird (Richtwert). Ggf. führt die einkaufende Stelle REHAU fallweise Abstimmung mit dem Lieferanten herbei. 9. Bemusterung Das formelle Bemusterungsverfahren dient der technischen Verifizierung von Reifegraden und als Eignungsnachweis von Zukaufprodukten / zu erbringenden Dienstleistungen. Auf Grundlage der Produkt- und Prozessspezifikationen ist vor Aufnahme der Serienlieferung eine Erstmustervorstellung an REHAU durchzuführen. Basis der Bemusterung bilden Vorgaben gemäß VDA 2 oder PPAP-Verfahren. Evtl. alternative Bemusterungsverfahren oder Änderungen zum Bemusterungsablauf werden von REHAU mitgeteilt und mit dem Lieferanten abgestimmt. Im Bereich Automotive sind Teile, Halbfertigwaren und deren Verpackung mit dem Generationsstand entsprechend dem REHAU Teilelebenslauf (REHAU Dr.Nr. 7600) zu kennzeichnen. Bis zur endgültigen Freigabe der Bemusterung (Note 1) durch REHAU ist jeder Lieferung ein Ausdruck des aktuellen Teilelebenslaufes beizulegen. Die entsprechende Formatvorlage kann bei Bedarf bei REHAU angefragt werden. 6835DE Seite 3 von 5

4 Jede Art von Änderung an Komponenten, Herstellungsprozess und -ort, welche die vereinbarte Spezifikation oder die Produktqualität beeinflussen kann, ist durch Neubemusterung aufzuzeigen. Durchführung und Umfang von Neubemusterungen sind mit REHAU frühzeitig abzustimmen. Serienlieferung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch REHAU erfolgen. 10. Absicherung der Qualitätsleistung in der Serie Der Lieferant sorgt für die erforderliche Integration von Unterlieferanten, um nachfolgende Anforderungen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Ggf. kann REHAU vom Lieferanten zur Unterstützung eingeschaltet werden. Der Lieferant ist verpflichtet, zur Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Spezifikation erforderliche Qualitätsprüfungen in entsprechenden Vorgaben festzuhalten und mittels geeigneter Dokumentation / Datenlenkung nachweislich sicherzustellen (z.b. Prüfplan, Prüfprotokolle). Die Produktion ist prozessbegleitend zu überwachen. Werden zur vereinbarten Spezifikation keine besonderen Merkmale zur statistischen Prozessregelung und zugehörige Fähigkeitsgrenzwerte seitens REHAU bekannt gegeben (z.b. in Zeichnung, TLE), ist der Lieferant ggf. in Abstimmung mit dem Subunternehmer für Festlegung und Bewertung besonderer, für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher, Produktmerkmale und Prozessparameter verantwortlich. Auf Anforderung sind Prüfpläne und eingesetzte statistische Verfahren wie z.b. Fähigkeitsanalysen vom Lieferanten beizubringen und ggf. mit REHAU abzustimmen (vgl. u.a. Bemusterungsablauf). Auf Anforderung ist die Produktqualität zu bescheinigen. Geforderte Merkmale, benötigte Nachweisstufe und Art der Bereitstellung (z.b. Beigabe der Bescheinigungen / Prüfzeugnisse zu jeder Charge / Lieferung) werden seitens REHAU in der TLE festgelegt. Werden Qualitätsabweichungen an bereits gelieferten Produkten / erbrachten Dienstleistungen vom Lieferanten festgestellt oder vermutet, ist REHAU unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen mit REHAU abzustimmen, um mögliche Folgeschäden zu minimieren. 11. Requalification Des Weiteren verpflichtet sich der Lieferant bei Produkten mit REHAU Risikoklassifizierung (gem. TLE), in regelmäßigen Zeitabständen, sofern in der TLE nicht anders gefordert jährlich, zu einer Requalifikationsprüfung (vollständige Maß- und Funktionsprüfung auf Grundlage zugehöriger Vorgaben / Spezifikation) der beauftragten Produkte. Bei Produkten für den Automotive-Bereich gilt dies generell. Das Ergebnis der Requalifikationsprüfung wird auf Anforderung von REHAU vom Lieferanten analog der Erstmustervorstellung bekannt gegeben. 12. Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Archivierung Der Lieferant sorgt eigenverantwortlich für eine angemessene Archivierung und Rückverfolgbarkeit der relevanten Dokumentation (Produktions- und Qualitätsaufzeichnungen). Die grundsätzliche Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre. Bei Produkten mit REHAU Risikoklassifizierung (gem. TLE) beträgt die Aufbewahrungsfrist 15 Jahre nach letzter Bestellung durch REHAU. 6835DE Seite 4 von 5

5 13. Wareneingangsprüfungen bei REHAU Die Verantwortung einer fehlerfreien Lieferleistung obliegt dem Lieferanten. REHAU ist deshalb bestrebt, die Aufwendungen im Wareneingang zu minimieren. Soweit nicht anders vereinbart, werden Wareneingangsprüfungen bei REHAU lediglich als Ident- und Mengenprüfung und auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden ausgelegt. Weitere Untersuchungsobliegenheiten von REHAU bestehen nicht. Die Ergebnisse aus Wareneingangsprüfung und Lieferleistung fließen in die REHAU Lieferantenbewertung ein (sh. oben). 14. Reklamationen 14.1 Allgemeine Anforderungen Werden gelieferte Produkte / erbrachte Dienstleistungen seitens REHAU reklamiert, reicht der Lieferant innerhalb von drei Arbeitstagen einen ersten schriftlichen Zwischenbescheid bei REHAU ein. Wenn im Einzelfall nicht anders vereinbart, stellt der Lieferant spätestens zwei Wochen nach Eingang der Reklamation einen ergänzenden / abschließenden Bericht an REHAU zur Verfügung. Der Lieferant beurteilt die Wirksamkeit eingeführter Korrekturen, um Wiederholungsreklamationen auszuschließen und nimmt formelle Abschlussmeldung an REHAU vor. In Einzelfällen behält sich REHAU vor, die Wirksamkeit von kommunizierten Korrekturen beim Lieferanten vor Ort zu verifizieren Bereich Automotive Werden gelieferte Produkte / erbrachte Dienstleistungen seitens REHAU reklamiert, gibt der Lieferant unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Anzeige durch REHAU, eine erste schriftliche Stellungnahme an REHAU ab. Spätestens nach drei Arbeitstagen reicht der Lieferant einen Zwischenbescheid in Form eines 8D-Berichtes bei REHAU ein. Wenn im Einzelfall nicht anders vereinbart, stellt der Lieferant spätestens zwei Wochen nach Eingang der Reklamation einen ergänzenden / abschließenden 8D-Bericht an REHAU zur Verfügung. REHAU behält sich vor, im Falle vom Lieferanten nicht eingehaltener Fristen zur schriftlichen Stellungnahme dringliche Maßnahmen (z.b. Aussortierung oder Rücksendung der reklamierten Ware) auch ohne dessen ausdrücklicher Zustimmung durchzuführen, um mögliche Folgeschäden (z.b. Bandstillstand / Produktionsausfall bei OEM oder REHAU) zu minimieren. 15. Qualitätsleistung des Lieferanten Erfordern Lieferleistung, Qualitätslage oder (berechtigte) Zweifel an den qualitätssichernden Maßnahmen des Lieferanten erhöhten Aufwand bei Wareneingangsprüfung, Weiterverarbeitung und Marktbedienung durch REHAU, kann dieser Aufwand dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden, nachdem dies dem Lieferanten angezeigt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Wird dem Lieferanten oder einem von ihm eingesetzten Subunternehmen von einem Endkunden (OEM) der Automobilindustrie eine Qualitätsauszeichnung oder ein formeller Lieferantenstatus nach Regelungen des OEM entzogen, ist der Lieferant zur unverzüglichen Information an REHAU verpflichtet (z.b. Ford Q1 revoked, Daimler Q-Help 3). 6835DE Seite 5 von 5

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Automotive Externe Dienstleistung

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Automotive Externe Dienstleistung 1. Vorwort Diese REHAU Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) definiert Anforderungen zum Qualitätswesen der REHAU Lieferanten und regelt die spezifischen Vorgaben zur Sicherstellung der Qualität von externen

Mehr

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Automotive

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Automotive 1. Vorwort Diese Vereinbarung zur Qualitätssicherung (QSV) definiert Anforderungen zum Qualitätswesen der REHAU Lieferanten. Die REHAU QSV ist damit ein Regelwerk zur Sicherstellung der Qualität von Materialien.

Mehr

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Automotive

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Automotive 1. Vorwort Diese Vereinbarung zur Qualitätssicherung (QSV) definiert Anforderungen zum Qualitätswesen der REHAU Lieferanten. Die REHAU QSV ist damit ein Regelwerk zur Sicherstellung der Qualität von Materialien,

Mehr

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG AUTOMOTIVE

VEREINBARUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG AUTOMOTIVE 1. Vorwort Diese Vereinbarung zur Qualitätssicherung (QSV) definiert Anforderungen zum Qualitätswesen der REHAU Lieferanten. Die REHAU QSV ist damit ein Regelwerk zur Sicherstellung der Qualität von Materialien.

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG. Qualitätssicherungsvereinbarung. a) Allgemein b) Teilespezifisch

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG. Qualitätssicherungsvereinbarung. a) Allgemein b) Teilespezifisch Qualitätssicherungsvereinbarung a) Allgemein b) Teilespezifisch zwischen der Firma Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim nachstehend Staiger genannt und der Firma nachstehend Lieferant

Mehr

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung Qualitäts- und D zwischen Bader GmbH & Co. KG Metzgerstr. 32 34 D - 73033 Göppingen - nachstehend Bader genannt und - nachstehend Lieferant genannt Diese mit Bader abgeschlossene Qualitäts- und (QSV) ist

Mehr

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt -

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend E+E genannt - zwischen der Firma E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A - 4209 Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt - und der Firma - nachfolgend "Lieferer" genannt - 1/5 INHALTSANGABE SEITE 1. GELTUNGSBEREICH

Mehr

Richtlinien zur Erstbemusterung

Richtlinien zur Erstbemusterung Richtlinien zur Erstbemusterung zwischen sonnen GmbH Am Riedbach 1 87499 Wildpoldsried - nachfolgend sonnen genannt - und - nachfolgend LIEFERANT genannt - Erstellt: S. Wacker Seite 1 von 5 Version: 1.0

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen D (Dienstleistungen) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring

Mehr

FB Qualitätssicherungsvereinbarung QSV

FB Qualitätssicherungsvereinbarung QSV Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Geltungsbereich... 2 2 Grundsätzliches... 2 3 Qualitätssicherungssystem des Lieferanten... 2 4 Prüfungen beim Lieferanten... 3 5 Vertragsunterlagen, Bestellungen und anderes...

Mehr

Qualitätssicherungs- Vereinbarung

Qualitätssicherungs- Vereinbarung Qualitätssicherungs- Vereinbarung zwischen Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH Dachauer Str. 655, 80995 München auch im Auftrag der RMMV-Tochtergesellschaften - nachstehend RMMV genannt - und LIEFERANT

Mehr

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ziel 2. Geltungsbereich 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten 4. Qualitätsmanagementsystem des Unterlieferanten 5. Qualitätsplanung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013

Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013 - 1 - Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013 1. Anforderungen an das Qualitätssicherungs-System des Lieferers Rahmenvertrag Zur Sicherstellung der Qualität seiner an den Besteller

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-004 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen Dienstleistungen und Fremdbearbeitung Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant)

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: Daniel Hille

Mehr

Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten

Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten A. Monforts Werkzeugmaschinen GmbH Schwalmstrasse 301 D- 41238 Mönchengladbach - nachstehend A. Monforts genannt und Lieferant xxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend

Mehr

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten Dokumenten-Nr.: Q_072_04 Seite 1 von 5 Erstellt am: 25.09.2013 Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) der Frerk Aggregatebau GmbH Stand November 2013 zwischen der Frerk Aggregatebau GmbH, Industriestraße

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN. Gültig ab Oktober 2009

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN. Gültig ab Oktober 2009 TMF-QMS Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 9 QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN Gültig ab Oktober 2009 zwischen Techno Metall Fertigung Wiegand OHG, Industriestraße 4, 09496 Marienberg

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Art: Q01 Dokument: A01 Version: 00 Teildokument: 000 Standardmusterprüfung: Der Lieferant muss im Rahmen seiner Lieferung ein Standardmuster,

Mehr

ppm-vereinbarung In Ergänzung zum Lieferantenhandbuch wird eine ppm-vereinbarung abgeschlossen. ...

ppm-vereinbarung In Ergänzung zum Lieferantenhandbuch wird eine ppm-vereinbarung abgeschlossen. ... Gültig für die Holz Wastl Handelsges. m. b. H. Eisenstadt und die ungarischen Produktionswerke AWF 1-4 Sopron Ipari Park sowie AWF Sarvar Ikervari ut. Stand: 01-2015 In Ergänzung zum Lieferantenhandbuch

Mehr

Generelle Information

Generelle Information Generelle Information an bestehende und künftige Lieferanten von Jansen AG, CH-9463 Oberriet 1. Allgemeines 1.1. Zweck und Zusammenarbeit Der Lieferant ist für die Qualität seiner Produkte voll verantwortlich.

Mehr

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS KG

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS KG Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) für Lieferanten der OTTO FUCHS KG Derschlager Straße 26 D-58540 Meinerzhagen - nachfolgend Besteller genannt - QSV OTTO FUCHS KG_ Rev.3_Feb. 2016 1. Präambel Diese

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 01/2011) Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV zwischen Name Lieferant Straße PLZ Ort (nachfolgend Lieferant genannt) und der PTM GmbH

Mehr

Protokolle, Bericht der Managementbewertung, Übersicht der QM-Dokumente. Durchgeführt von/am: Max Mustermann am Freigegeben durch:

Protokolle, Bericht der Managementbewertung, Übersicht der QM-Dokumente. Durchgeführt von/am: Max Mustermann am Freigegeben durch: MANAGEMENTBEWERTUNG Gültig für den Zeitraum: 01.01.2016 bis 12.12.2016 Prozess: Managementbewertung. Ziel: Bewertung des QM-Systems um dessen fortlaufende Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sowie

Mehr

Qualitätsmanagement-Richtlinie für Lieferanten. ANHANG Anleitung zur Durchführung von Erstbemusterungen. Ausgabe A Seite 2 von 6

Qualitätsmanagement-Richtlinie für Lieferanten. ANHANG Anleitung zur Durchführung von Erstbemusterungen. Ausgabe A Seite 2 von 6 Ausgabe A Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Warum sind Erstmuster notwendig?... 3 2 Umfang der Bemusterung und Angabe über die erforderlichen Nachweise... 3 3 Aufbau des Erstmusterprüfberichtes... 3 4

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung /

Qualitätssicherungsvereinbarung / zwischen Zimmer DS GmbH Daempfungssysteme Im Glockenloch 2 77866 Rheinau (nachfolgend Zimmer DS genannt) und (nachfolgend Lieferant genannt) Im Folgenden werden ZIMMER DS und Lieferant auch Vertragspartner

Mehr

Qualitäts Sicherungs Vereinbarung

Qualitäts Sicherungs Vereinbarung Qualitäts Sicherungs Vereinbarung zwischen AG Lueb & Schumacher GmbH & Co. KG An der Landwehr 11-13 D-41334 Nettetal und Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Qualitätsmanagementsystem (QMS) 3. Serienlieferungen

Mehr

Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten

Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten Stand: März 2014 Gummiwerk KRAIBURG GmbH & Co. KG KRAIBURG Austria GmbH & Co. KG Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten Mit den Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten wollen

Mehr

GEZE QM-PUBLIC. Lieferantenbewertung

GEZE QM-PUBLIC. Lieferantenbewertung GEZE QM-PUBLIC Inhaltsverzeichnis 1 - Gesamt 3 2 Einzelkennzahlen 3 2.1 Termintreue 3 2.2 Mengentreue 4 2.3 Produktqualität (Qualitätskennzahl QKZ) 4 3 Maßnahmen aus der 5 4 Impressum 6 Seite 2 von 6 1

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 8 Qualitätssicherungsvereinbarung QSV Zwischen der Scheideler GmbH & Co. KG Am Bahnhof 5 b D-34434 Borgentreich-Borgholz nachfolgend Scheideler genannt und nachfolgend Lieferant genannt über

Mehr

Qualitätsleitfaden für die Beschaffung

Qualitätsleitfaden für die Beschaffung Qualitätsleitfaden für die Beschaffung Stand: V1 Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Warum gibt es einen Qualitätsleitfaden?... 3 2.1. Geltungsbereich... 3 3. Verantwortlichkeit... 4 3.1. Fehlerprävention...

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an.

2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an. Einkaufsbedingungen Stand 31.03.2014 1 Vertragsabschluss 1. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der

Mehr

QualitätsSicherungsVereinbarung QSV02 A - Teile

QualitätsSicherungsVereinbarung QSV02 A - Teile Zwischen Feinwerktechnik hago GmbH Unter Greut 4 D-79790 Küssaberg Im folgenden hago genannt und im folgenden Lieferant genannt - hago und Lieferant im folgenden Vertragspartner genannt 01.02.06 P.-M.Münzer

Mehr

Deutsche Übersetzung der. NATO- Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung

Deutsche Übersetzung der. NATO- Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung Deutsche Übersetzung der NATO- Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung AQAP 2131 () (November 2006) (Deutsche Übersetzung vom November 2006) Verantwortlich für die deutsche Fassung dieser Druckschrift

Mehr

KBA-Typgenehmigung. Voraussetzungen und Überwachung Typgenehmigung

KBA-Typgenehmigung. Voraussetzungen und Überwachung Typgenehmigung Typgenehmigung Das KBA Präsident Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Abteilung Zentrale Dienste Abteilung Zentrale Register Abteilung Typgenehmigung Abteilung Marktüberwachung Abteilung Statistik

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen Food

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen Food Einkauf GUSTO AG Gustostraße 1 84432 Hohenpolding Lieferant: 1. Allgemeine Anforderungen an den Rohstoff/ das Produkt Es werden die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten,

Mehr

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001 Kundencheckliste zur Forderung der QM-System 4.1 Sind in Ihrem Unternehmen ausgegliederte Prozesse vorhanden, die sie für Ihr QM- System (die Produkt- /Dienstleistungsqualität benötigen? Wie stellen Sie

Mehr

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1 Holzmaste Spezifikation MS-Traversen FLT10.0310 Teil 3 - Seite 1/9 Fachbereich: WT-S Verbindlichkeit: Muss X Verbindlichkeit: Soll Verbindlichkeit: Kann Version

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen K (Kaufteile) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring 38

Mehr

Die QM-System. System- Dokumentaion

Die QM-System. System- Dokumentaion Die QM-System System- Dokumentaion QM-Handbuch (QM-H) Allgemeiner Teil der QM-System Dokumentation, zu deren Gestaltung es keine verbindlichen Vorschriften gibt Im QM-H H sollte immer beschrieben und vorgestellt

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Für Lieferanten ohne zertifiziertes Qualitätsmanagement

Für Lieferanten ohne zertifiziertes Qualitätsmanagement Für Lieferanten ohne zertifiziertes Qualitätsmanagement Bitte füllen Sie diesen Fragebogen nur aus, wenn Ihr Unternehmen über kein zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügt. Lieferant/Dienstleister der

Mehr

Vorschau. QM-Dokumentation Verzeichnis der Aufzeichnungen

Vorschau. QM-Dokumentation Verzeichnis der Aufzeichnungen Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Version 2.0: Änderungen der Archivierungsvorschriften Punkt: 3.4 Version 3.0 01.12.2017: Änderungen (gelb markiert) in 3.1; 3.4; 4.3 (Textpassage wurde entnommen);

Mehr

Verbindungstechnik. mit der Lieferantenselbstauskunft bitten wir Sie, um einige grundsätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen.

Verbindungstechnik. mit der Lieferantenselbstauskunft bitten wir Sie, um einige grundsätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen. TIGGES GmbH & Co. KG Postfach 12 04 85 D-42334 Wuppertal An alle Lieferanten Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum/Version EK 06-2012 Lieferantenselbstauskunft Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Qualitätsrichtlinien für Zulieferer

Qualitätsrichtlinien für Zulieferer Qualitätsrichtlinien für Zulieferer QR1 der Schunk Sintermetalltechnik, Gießen (nachfolgend SST genannt) 1. Einführung Wir streben ein partnerschaftliches, dauerhaftes Verhältnis zu unseren Lieferanten

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Trajet GmbH Rebenring 31 38106 Braunschweig - nachfolgend Kunde genannt - und Firma - nachfolgend Lieferant genannt - Qualitätssicherungsvereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagement

Mehr

Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies

Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies 1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten

Mehr

WN 001 Liefervorgaben für Rohmaterial

WN 001 Liefervorgaben für Rohmaterial 1 Zweck Diese Werksnorm der Fa. Ewald Denker GmbH legt die fest. Sie stellt sicher, dass das unabhängig von den einzelnen Lieferanten immer in der gleichen Qualität angeliefert wird. 2 Geltungs- und Anwendungsbereich

Mehr

Merkblatt für die Qualitätssicherung von Zulieferungen (BMW Qualitätssicherungsvorschriften)

Merkblatt für die Qualitätssicherung von Zulieferungen (BMW Qualitätssicherungsvorschriften) Merkblatt für die Qualitätssicherung von Zulieferungen (BMW Qualitätssicherungsvorschriften) Die hohen Erwartungen und Ansprüche der BMW Kunden an die Qualität von BMW Erzeugnissen fordern eine entsprechende

Mehr

Arbeitsanweisung Lieferantenbewertung Zukaufteile & Lohnbearbeitung

Arbeitsanweisung Lieferantenbewertung Zukaufteile & Lohnbearbeitung 1. Zweck und Geltungsbereich Durch ein sschema soll die der Gesamtleistung eines Lieferanten und deren Veränderung gemessen werden. Ziel ist es, Verbesserungen in den Bereichen zu erarbeiten, in denen

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG zwischen im folgenden "Lieferant" genannt und im folgenden "Besteller" genannt Präambel Der Besteller und seine Zweigfirmen stellen als Zulieferanten der Automobilindustrie

Mehr

Audit-Bericht ISO 9001

Audit-Bericht ISO 9001 Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19

Mehr

Arbeitsanweisung Lieferantenbewertung

Arbeitsanweisung Lieferantenbewertung AA 11-05 Ausgabe 02.14 Index L Arbeitsanweisung Lieferantenbewertung AA11-05 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Lieferantenbewertung.docx Name: Zentraleinkauf H. Vollmer H. Stöber Datum: Februar 2014 Informationsausdruck:

Mehr

Auszug EN Ausgabe:

Auszug EN Ausgabe: Auszug EN 15650 Ausgabe: 2010-06-15 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte 6.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) 6.3.1 Allgemeines

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Allgemeines Anwendungsbereich Qualitätsanforderungen Anforderungen / Beschränkungen 2

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Allgemeines Anwendungsbereich Qualitätsanforderungen Anforderungen / Beschränkungen 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 1. Allgemeines 2 1.1 Anwendungsbereich 2 1.2 Qualitätsanforderungen 2 1.3 Anforderungen / Beschränkungen 2 2. Qualitätsfähigkeit von Lieferanten 3 2.1 Bewertung der Qualitätsfähigkeit

Mehr

P02LE004 Richtlinie Logistik für Lieferanten der Richard Wolf GmbH

P02LE004 Richtlinie Logistik für Lieferanten der Richard Wolf GmbH Inhalt 1. Präambel... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Einhaltung, Umsetzung, Abweichungen... 2 4. Lieferschein/ RW- Warenbegleitschein... 3 4.1 Lieferschein... 3 4.2 RW- Warenbegleitschein... 4 5. Etikettieren...

Mehr

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 1 von 9 erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 2 von 9 Änderungstand 4 Verteiler: LOQ; LOQL; LO-E; Lieferant Inhaltsverzeichnis: Seite

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung /

Qualitätssicherungsvereinbarung / zwischen Zimmer GmbH Im Salmenkopf 5 77866 Rheinau (nachfolgend Zimmer genannt) und «Lieferantenname» «Straße» «PLZ» «Ort» (nachfolgend Lieferant genannt) Im Folgenden werden Zimmer und Lieferant auch

Mehr

Vereinbarung mit Lieferanten zur Absicherung der Lieferleistung.

Vereinbarung mit Lieferanten zur Absicherung der Lieferleistung. Als Lieferant an unsere Organisation sind Sie ein wesentlicher Teil der Wertschöpfungskette und tragen somit eine Mitverantwortung zur Produktqualität der Fa. MÖHLING GMBH. Aus diesem Grund heraus ist

Mehr

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS Dülken GmbH & Co. KG. für Lieferanten der. Heiligenstraße 70 D Viersen

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS Dülken GmbH & Co. KG. für Lieferanten der. Heiligenstraße 70 D Viersen Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) für Lieferanten der OTTO FUCHS Dülken GmbH & Co. KG Heiligenstraße 70 D-41751 Viersen - nachfolgend Besteller genannt - QSV OTTO FUCHS Dülken GmbH & Co. KG_Rev. 2_Juli

Mehr

Basis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten

Basis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten Basis Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem unserer Lieferanten QW Aspöck Systems Stand 02 2007 Seite 1 von 7 Vorwort Diese Qualitätsvorschrift definiert die Anforderungen der Aspöck Systems GmbH

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft F KSM katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Steuer-Nr. Umsatzsteuer-ID: Mail: www: Bearbeiter (Name/Funktion): Datum: Unterschrift: Gesamtanzahl

Mehr

J. Wagner GmbH Otto Lilienthal Straße 18 D Markdorf. J. Wagner AG Industriestraße 22 CH Altstätten. Im Folgenden Fa.

J. Wagner GmbH Otto Lilienthal Straße 18 D Markdorf. J. Wagner AG Industriestraße 22 CH Altstätten. Im Folgenden Fa. zwischen : J. Wagner GmbH Otto Lilienthal Straße 18 D - 88677 Markdorf oder J. Wagner AG Industriestraße 22 CH - 9450 Altstätten Im Folgenden Fa. Wagner genannt Und im Folgenden Lieferant genannt Ident.Nr.:

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 11/2011) Bürkert Werke GmbH Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Obligatorische

Mehr

Wirksames Gewährleistungs- und Regressmanagement

Wirksames Gewährleistungs- und Regressmanagement Wirksames Gewährleistungs- und Regressmanagement - 1 - Situation Gewährleistungskosten in % vom Umsatz Ø Zulieferer 1 % - 2 - Die Situation Die OEM und Zulieferer haben reagiert: Anpassung der GW-Management-Systeme

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Seite: 1 / 6 1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Name der Firma Anschrift Telefon Telefax E-Mail 1.2 Leitende Personen Geschäftsführung Geschäftsführender Gesellschafter (falls abweichend zur Firma)

Mehr

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin

Mehr

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten Qualitätsrichtlinie für Lieferanten Unsere Lieferanten sind ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg unseres Unternehmens. Um die Qualität unserer Produkte zu gewährleisten, wählen wir unsere Lieferanten

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Anlage 6 zur MPA QS 14 Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG Dresselhaus International GmbH Zeppelinstraße 13, 32051 Herford mit deren Niederlassungen und Tochtergesellschaften.

Mehr

Ute Schlieder Metallwarenfabrik GmbH

Ute Schlieder Metallwarenfabrik GmbH Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) für Lieferanten der OT Zöblitz Bahnhofstraße 16 09496 Marienberg Die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) dient zur Durchführung eines abgestimmten Qualitätsmanagements

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 6 Zwischen der SELVE GmbH & Co. KG Werdohler Landstr. 286 58513 Lüdenscheid -im Folgenden SELVE genannt- und -im Folgenden Lieferant genannt- Vorwort Qualität hat Priorität ist einer der Leitsätze

Mehr

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 1 von 8 erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 2 von 8 Änderungstand 3 Verteiler: LOQ; LOQL; LO-E; Lieferant Inhaltsverzeichnis: Seite

Mehr

Allgemeine Bemusterungsrichtlinie für Lieferanten

Allgemeine Bemusterungsrichtlinie für Lieferanten Titel Art Richtlinie Vertraulichkeit 1 Geltungsbereich Für Lieferanten der Testo SE & Co. KGaA Revision 3.0 Gültig ab 16.08.2016 Name Bereich Datum Erstellt M. Blum Quality Engineering 16.08.2016 Freigabe

Mehr

Übersicht über ISO 9001:2000

Übersicht über ISO 9001:2000 Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management

Mehr

Qualitätssicherungsbestimmungen für Lieferanten

Qualitätssicherungsbestimmungen für Lieferanten Die hohen Erwartungen und Ansprüche der Voigt Systemtechnik Kunden an die Qualität von Voigt Sytemtechnik Erzeugnissen fordern eine entsprechende Sicherung der Qualität der Zulieferung an Voigt Systemtechnik.

Mehr

GEZE Lieferantenrichtlinie LIEFERANTENRICHTLINIE ERSTMUSTERPRÜFUNG

GEZE Lieferantenrichtlinie LIEFERANTENRICHTLINIE ERSTMUSTERPRÜFUNG GEZE Lieferantenrichtlinie LIEFERANTENRICHTLINIE ERSTMUSTERPRÜFUNG Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der 3 2 Anlass für eine 3 3 Begriffe 3 4 Dokumente und Erstmusterprüfbericht (EMPB) 3 5 Durchführung der beim

Mehr

Präsentation Anforderungen für Bemusterung. Ersteller: Ewa Guszpil / Anita Czubak

Präsentation Anforderungen für Bemusterung. Ersteller: Ewa Guszpil / Anita Czubak Präsentation Anforderungen für Bemusterung Ersteller: Ewa Guszpil / Anita Czubak 16.06.2016 2 16.06.2016 3 16.06.2016 4 Zusammenfassung: Im Anhang finden Sie die Auflistung der geforderten Dokumentation

Mehr

Revision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen

Revision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen Seite 1 von 17 Dokumentationsanforderungen Anwendungsbereich 4 Kontext der Organisation 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs Bestehende Dokumente Kommentar verfügbar sein und aufrechterhalten werden Ausschlüsse

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Lieferantenselbstauskunft 1 Allgemeine Unternehmensangaben 1.1 Firmenname: 1.2 Anschrift: 1.3 Gründungsjahr: 1.4 Ansprechpartner Name: Geschäftsführung Vertrieb Qualität Abteilung: Telefon: Mobil-Telefon:

Mehr

Nachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren

Nachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren 1. Zweck Mit dieser Verfahrensanweisung werden Einzelheiten zur Durchführung der internen Qualitätsaudits geregelt. Ziel der internen Qualitätsaudits ist es, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen

Mehr

Qualitätsrichtlinien für Lieferanten der Schieffer International Group

Qualitätsrichtlinien für Lieferanten der Schieffer International Group Qualitätsrichtlinien für Lieferanten der Schieffer International Group Stand: Februar 2015 ersetzt Ausgabe Januar 2000 Bereich FL Ausgabe Januar 2005 Bereich KK Ausgabe Juli 2009 für beide Bereiche Ausgabe

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung 1 von 6 Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten der Tennant Metall & Technologie GmbH 1. Zweck und Geltungsbereich Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Projekt- Phasen Quality Gates Phase: 0 Phase: 1 Phase: 2 Phase: 3 Phase: 4 Phase: 5 Idee Definition Konzeption Qualifikation 3.1-3.3 Vorserie Serie 0 Detail Absicherung Finalisierung 1 2 3 4 5 Lieferantenselbstauskunft

Mehr

Bemusterungsanforderungen Lieferanten

Bemusterungsanforderungen Lieferanten 1 5 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Umfang / Vorlagestufen... 2 5 Inhalt... 3 5.1 Deckblatt... 3 5.2 Messbericht... 4 5.3 Werkstoffbericht... 4 5.4 Zeichnung...

Mehr

QS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung

QS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung 8 Qualitätssicherung 8.1 Übersicht projektübergreifende Ebene QM-Handbuch QM-Richtlinien Planungsebene Projekthandbuch Projektplan QS 1 QS-Initialisierung Prüfplan QS-Plan Ausführungsebene Ergebnisse aus

Mehr

Richtlinie für Lieferanten zur Qualitätssicherung

Richtlinie für Lieferanten zur Qualitätssicherung 1 von 7 1 Zweck der srichtlinie Die Stellung und Bedeutung der Franz Barta GmbH auf dem Weltmarkt wird durch die Qualität und Nachhaltigkeit unserer Produkte, unsere Zuverlässigkeit und die Fähigkeit,

Mehr

FO Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

FO Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Qualitätssicherungsvereinbarung Stand: 08/2017 zwischen dem Auftraggeber: Firma: Deharde GmbH dem Auftragnehmer: Firma: Straße / Haus-Nr.: Am Hafen 14a und Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort: 26316 Varel PLZ

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

NULL-FEHLER, KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG, ZUSAMMENARBEIT

NULL-FEHLER, KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG, ZUSAMMENARBEIT LIEFERANTENBEWERTUNG FÜR ENDPRODUKTRELEVANTE PRODUKTE, PROZESSE UND DIENSTLEISTUNGEN SCHAEFFLER GRUPPE NULL-FEHLER, KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG, ZUSAMMENARBEIT 2 1 ANWENDUNGSBEREICH Die Lieferantenbewertung

Mehr