Christian Gepp & Markus Drapalik

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1 Praxisseminar Strahlenschutz Teil 1.2: Grundlagen des Strahlenschutzes Christian Gepp & Markus Drapalik

2 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung in Ö Strahlenüberwachung in Ö IAEA 2

3 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung in Ö Strahlenüberwachung in Ö IAEA 3

4 Strahlenschutz Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen) (Wikipedia) 4

5 Grundsätze (IAEA) Fundamental Safety Principles 2006 vorgestellt, für EU-Staaten verbindlich 1. Verantwortlichkeit für den Strahlenschutz 2. Aufsichtspflicht der Regierung 3. Leitung und Management der Sicherheit 4. Notwendigkeit und Rechtfertigung 5. Optimierung des Strahlenschutzes (ALARA) 5

6 Grundsätze 6. Limitierung und Überwachung individueller Dosisgrenzwerte 7. Schutz der heutigen und zukünftigen Generationen 8. Prävention von Unfällen 9. Vorbereitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen 10. Schutz vor bestehenden oder unregulierten Strahlungsrisiken 6

7 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung in Ö Strahlenüberwachung in Ö IAEA 7

8 Rechtsvorschriften in Österreich Forschungsreaktor am Atominstitut der österr. Universitäten ist einzige kerntechnische Anlage im Sinne der IAEA-Richtlinien alle Verpflichtungen der RL müssen in nationales Recht umgesetzt werden 8

9 Rechtsvorschriften in Österreich Österreichische Richtlinien und Gesetze: Strahlenschutzgesetz Strahlenschutzverordnungen Katastrophenschutzgesetze 9

10 Strahlenschutzgesetz (1969) Es beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: Grundlegende Schutzbestimmungen Bewilligungserfordernisse und Meldepflichten Radioaktive Abfälle Schutz vor natürlichen Strahlenquellen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bei radiologischen Notstandssituationen Zentrale Strahlenschutzregister (Dosisregister und Strahlenquellenregister) Behördliche Überwachung der Umwelt auf radioaktive Kontaminationen 10

11 Rechtsvorschriften in Österreich Medizinische Strahlenschutzverordnung Strahlenschutz gesetz Radioaktive Abfälle- Verbringungsverordnung Allgemeine Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal Interventionsverordnung Natürliche Strahlenquellen- Verordnung Quelle: AGES 11

12 Katastrophenschutzgesetze Auf Landesebene geregelt... Zivilschutzgesetz Feuerwehrgesetz Keine expliziten Regelungen zu nuklearen Notstandssituationen 12

13 Gesetzlich erlaubte Grenzwerte Höchstzulässige Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen: Über einen Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten nicht mehr als 6 msv (Kategorien A und B) Höchstzulässige Dosis für fliegendes Personal Über einen Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten nicht mehr als 20 msv Höchstzulässige Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert pro Jahr 13

14 Gesetzlich erlaubte Grenzwerte Interventionspersonal Interventionsmaßnahmen Richtwert für die effektive Dosis Schutz von Sachwerten 20 msv Abwehr von akuten Gefahren für Personen / Verhinderung einer wesentlichen Schadensausweitung 100 msv Rettung von Menschenleben 250 msv 14

15 Effektive Dosen zum Vergleich Zahnmedizinische Röntgenuntersuchung 0,005 msv Flug von Frankfurt nach New York 0,28 msv Röntgen Lunge, 1 Aufnahme 0,02-0,08 msv CT Kopf 2-4 msv 15

16 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung in Ö Strahlenüberwachung in Ö IAEA 16

17 Staatliche Schutzmaßnahmen Verbleib im Innenraum Iod-Prophylaxe 17

18 Evakuierung in Österreich nicht vorgesehen: Verschiedene Untersuchungen haben die Auswirkung von schweren KKW-Unfällen auf Österreich systematisch untersucht und selbst extrem unwahrscheinliche "Worst Case"- Szenarien mit einbezogen. Diese Studien haben gezeigt, dass in Österreich im Falle eines KKW-Unfalls in Grenznähe auch unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen (z.b. starker Niederschlag) und einer größtmöglichen Freisetzung (Größenordnung von Tschernobyl) eine großräumige Evakuierung unter der Voraussetzung, dass andere Schutzmaßnahmen gesetzt werden, auszuschließen ist. (lebensministerium.at) Evakuierung von Iitate nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima; 40 km vom Kraftwerk ~ Entfernung der Österreichischen Grenze von Dukovany 18

19 Staatliches Krisen und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) Für länger andauernde Notsituationen Zielsetzung/primäre Aufgaben: Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe zuständigen Behörden der Länder sowie den Einsatzorganisationen bei Krisen- und Katastrophenfällen im In- und Ausland Vorsorge für eine rasche und erfolgreiche Schadensabwehr bzw. Schadensbewältigung 19

20 Aufbau SKKM 13 Bundesministerien: Koordination 9 Bundesländer: Gesetzgebung & überregionale Einsatzleitung 99 Bezirke: Katastropheneinsatzleitung 2359 Gemeinden: örtliche Gefahrenabwehr BM.I kann im Anlassfall Koordinationsausschuss einberufen 20

21 Bundeswarnzentrale Operatives Element des SKKM permanent besetzte Informationsdrehscheibe für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement und die internationale Katastrophenhilfe Sicherstellung einer möglichst verzugslosen Kommunikation Auslösung von erforderlichen Erstmaßnahmen Ist verbunden mit Landeswarnzentralen der Bundesländer zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene Einsatzorganisationen 21

22 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung in Ö Strahlenüberwachung in Ö IAEA 22

23 Strahlenüberwachung in Österreich Behördliche Überwachung auf großräumige radioaktive Kontaminationen und Ermittlung des Radioaktivitätsgehaltes basierend auf 37 Strahlenschutzgesetz: Automatisches Strahlenfrühwarnsystem Laborgestützes Überwachungsnetz (AGES) 23

24 Strahlenfrühwarnsystem 336 ODL-Stationen (15 km-raster) 10 Luftmonitorstationen (AMS) Quelle: AGES 24

25 Strahlenfrühwarnsystem Öffentliche Webseite für Online-Anzeige des Strahlenfrühwarnsystems: ausgewählte Stationen aktuelle Stundenmittelwerte SFWS-Daten sind auch über ORF-Teletext (Seite 623) abrufbar 25

26 Messstation Niederschlagssammler Großer Luftsammler Im Hintergrund: Kleiner Luftsammler Iodsammler AGES Standort Wien, 22 26

27 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung in Ö Strahlenüberwachung in Ö IAEA 27

28 IAEA International Atomic Energy Agency Sitz in Wien 1953 Rede Atoms for Peace (Eisenhower) 1957 Gründung Ab 1962 zunehmend als Kontrollorgan für KKWs Ab 1970 Überwachung des Atomwaffensperrvertrags 28

29 Aufgaben Förderung der friedlichen Nutzung der Atomenergie Safeguards - Atomwaffensperrvertrag Verbesserung der nuklearen Sicherheit International Reporting System for Operating Experience Weitere Gebiete: Entwicklung anderer Anwendungen (z.b. Pflanzenzucht, Sterile Insect Technology) 29

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