Auswirkungen auf Österreich; Schutzmaßnahmen in Österreich

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1 Fragen und Antworten zu Japan Version 1 vom Auswirkungen auf Österreich; Schutzmaßnahmen in Österreich Kann es Auswirkungen auf Österreich geben? Können radioaktive Stoffe aus Japan nach Österreich gelangen? Könnte eine Einnahme von Iod-Tabletten (Kalium- Iodid-Tabletten) in Österreich erforderlich werden? Grundsätzlich ist es denkbar, dass im Laufe der nächsten Wochen sehr geringe Mengen an radioaktiven Stoffen mit der Luftströmung auch nach Österreich gelangen können. Gesundheitliche Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung sind aber praktisch ausgeschlossen. In Österreich werden seit langer Zeit schon ständig Messungen der Umweltradioaktivität durchgeführt. Mit den dabei eingesetzten sehr empfindlichen Messmethoden ist es möglich, selbst sehr geringe Mengen an radioaktiven Stoffen nachzuweisen. Die Bevölkerung wird in nächster Zeit laufend über die Ergebnisse dieser Messungen informiert. Wichtig: Aufgrund der großen Entfernung ist die Einnahme von Iod- Tabletten in Österreich aufgrund der aktuellen Ereignisse in Japan mit Sicherheit nicht erforderlich. Dies gilt auch für den Fall, dass es im Laufe der weiteren Entwicklung zu sehr hohen Freisetzungen von radioaktivem Iod kommt. Könnten irgendwelche sonstige Schutzmaßnahmen in Österreich erforderlich sein? Lebensmittel aus Japan Allgemeine Information zu Iod-Tabletten: Die Einnahme von Iod-Tabletten (Kalium-Iodid-Tabletten) schützt die Schilddrüse vor radioaktivem Iod. Sie kann bei Unfällen in Kernkraftwerken nahe der österreichischen Grenze bei sehr ungünstigen Verhältnissen (hohe Freisetzung, ungünstige Wetterbedingungen) erforderlich sein. Iod-Tabletten sind zum Schutz von Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden vorgesehen. Personen über 40 Jahre sollen diese Tabletten nicht einnehmen, da bei ihnen das Risiko schwerer Nebenwirkungen (Schilddrüsenüberfunktion, Belastung des Herz-Kreislauf-Systems) besteht und ihr Schilddrüsenkrebsrisiko sehr gering ist. Auch für sonstige Schutzmaßnahmen (zb Aufenthalt in Gebäuden) gilt aufgrund der großen Entfernung, dass sie in Österreich sicher nicht erforderlich sein werden. (Hinsichtlich Kontrolle von importierten Lebensmitteln, Futtermitteln und sonstigen Produkten: siehe spezielle Fragen). Sind Lebensmittel aus Japan radioaktiv kontaminiert? Die aus Kernkraftwerken freigesetzten Radionuklide führen zu einer radioaktiven Kontamination von pflanzlichen Nahrungs- und Futtermitteln, die in den betroffenen Gebieten auf den Feldern wachsen. Insbesondere betrifft dies Gemüse und Obst sowie Gras,

2 das dann zu einer Kontamination von Milch und Fleisch der weidenden Tiere führen kann. Bei einer Kontamination des Meeres kann es zu einer Kontamination von Fischen kommen. Aufgrund der großen Verdünnung der radioaktiven Stoffe sind jedoch nur relativ geringe Kontaminationen zu erwarten. Anmerkung 1: Zur jetzigen Jahreszeit wachsen in den betroffenen Gebieten Japans praktisch keine Pflanzen. Dieser Belastungspfad hat daher zurzeit praktisch keine Bedeutung. Werden Lebensmittel aus Japan auf Radioaktivität überwacht? Anmerkung 2: Alle Lebensmittel aus Japan, die sich zurzeit im Handel befinden (zb Fischkonserven, Reis, Tee), können bedenkenlos konsumiert werden, da sie mit Sicherheit nicht radioaktiv kontaminiert sind. Dies gilt auch für sonstige Produkte aus Japan (zb elektronische Geräte, Teekannen). Aus Japan werden kaum Lebensmittel oder Futtermittel nach Europa importiert. Basierend auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission werden trotzdem ab sofort alle Lebensmittel mit Herkunft Japan auf Radioaktivität untersucht. Eine entsprechende Kontrolle erfolgt auch in allen anderen EU- Staaten, sodass auch über diesen Weg keine unzulässig kontaminierten Lebensmittel nach Österreich gelangen können. Rückkehrer aus Japan; Reisen nach Japan; Reisen in möglicherweise betroffene Regionen Sind Strahlenmessungen an Rückkehrern aus Japan an Flughäfen erforderlich? Wohin können sich besorgte Rückkehrer aus Japan oder sonstigen betroffenen Regionen wenden? Was ist bei Reisen nach Japan zu beachten? Beim derzeitigen Stand der Lage sind Kontaminationsmessungen an Personen, die aus Japan zurückkehren, nicht erforderlich. Die Lage wird von den zuständigen Behörden laufend beobachtet und neu bewertet. Sollten aufgrund einer geänderten Lage Strahlenmessungen an Rückkehrern aus Japan erforderlich werden, wird die Behörde entsprechend reagieren. Rückkehrer, die radioaktive Kontaminationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten, sollen sich ärztlichen Rat einholen. Der Arzt wird im Bedarfsfall die erforderlichen Untersuchungen oder sonstigen Maßnahmen anordnen. Hinsichtlich Reisen nach Japan sollen die entsprechenden Hinweise (zb Reisewarnungen) des Außenamtes beachtet werden (Homepage: In Japan selbst soll den dortigen Behördenanweisungen Folge geleistet werden. Im Bedarfsfall soll die Österreichische Vertretung in Japan kontaktiert werden. Die Kontaktadressen der Österreichischen Vertretung sollten noch

3 vor der Abreise besorgt werden. Diese sind: Tel.: Sonderfall Iod-Tabletten: Personen unter 40 Jahren sollten aus Österreich Iod-Tabletten mitnehmen. Die Einnahme der Tabletten sollte jedoch erst nach Aufforderung der japanischen Behörden erfolgen. Im Zweifelsfall sollte bezüglich einer Einnahme mit der österreichischen Botschaft in Japan Kontakt aufgenommen werden. (Zu den Iod-Tabletten siehe auch obige Antworten) Was ist bei Reisen in benachbarte Regionen zu beachten? Zurzeit sind keine Regionen außerhalb Japans radioaktiv kontaminiert. Für Reisen dorthin sind also derzeit keine besonderen Dinge zu beachten. Aktuelle Informationen sind über das Außenamt zu erhalten (Homepage-Adresse siehe oben). Sollten in Zukunft auch benachbarte Regionen betroffen sein, sind grundsätzlich die jetzt für Japanreisen gegebenen Empfehlungen zu berücksichtigen.

4 Strahlenschutz in Österreich bzw. in Niederösterreich erstellt Abteilung IVW4 Feuerwehr und Zivilschutz, Abt. BD 4 Umwelttechnik, Stand 17. März 2011 Wichtiger Hinweis: Für Österreich besteht aufgrund der großen Distanz zu Japan keine Gefahr. Diese Unterlage dient zur koordinierten Kommunikation betreffend mediale Anfragen zum Thema: Was wäre, wenn in einem grenznahen Kraftwerk zu Österreich eine ähnliche Situation, wie in Japan passieren würde? Die hier vorliegende Zusammenfassung bietet einen Überblick über den Gesamtstaatlichen Interventionsplan für radiologische Notstandssituationen. Diesem Plan liegen Unfallszenarien in grenznahen Kraftwerken zugrunde. Bedrohungsanalyse KKWs für Österreich (Auszug aus der Risikoanalyse des BMLFUW 2010) Die Berechungen für alle untersuchten Szenarien (AKWs in einer Entfernung von bis zu 400km) haben ergeben, dass selbst unter sehr konservativen Annahmen Evakuierungen in Österreich praktisch nicht erforderlich sind, sondern dass die anderen in der Notfallplanung vorgesehenen Interventionsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ausreichend sind. Die wesentlichen behördlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Falle einer radiologischen Notstandssituation in Österreich sind: Jodblockade durch Kaliumjodid (Bereithaltung der Tabletten in Kindergärten, Schulen, Horten und Internaten) Aufenthalt in Gebäuden (Schutz im eigenen Haus) Laufende Kontrolle von Lebensmitteln Hinweis: Kaliumjodidtabletten Die für die österreichische Bevölkerung aktuell vorgesehenen Tabletten sind laut Schreiben des BMG vom bis Ende 2011 verwendbar. Das BMG hat derzeit eine EU-weite Ausschreibung zur Anschaffung der Tabletten im Laufen. Die Abt. GS 2 des Landes NÖ hat die Weiterverwendbarkeit der Tabletten nochmals schriftlich duch die NÖ Apothekerkammer am bestätigen lassen. Seitens GS 2 wurden auch die zuständigen Stellen für das Schul- und Kindergartenwesen verständigt. Ablauf bei Eintreten eines Strahlenunfalls: 1) Unfall passiert Kraftwerksbetreiber und Staaten haben Meldeverpflichtungen 2) Internationale Meldesysteme garantieren rasche Informationsweitergabe (nähere Infos dazu über das BMLFUW) 3) Bundesstrahlenwarnzentrale verfügt über Zugriff auf ausländische Messstationen 4) Österreichisches Strahlenfrühwarnsystem Strahlenfrühwarnsystem meldet automatisch Pegelüberschreitung an (Alarmpegel von 300 nsv/h entspricht dem 2-4 fachen des Normalwertes)

5 Bundesstrahlenwarnzentrale (BMLFUW) und an die zuständige Landeswarnzentrale 5) Experten der Bundesstrahlenwarnzentrale beurteilen die Gefährdung 6) Wenn Bedarf besteht - Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt laut dem Gesamtstaatlichen Interventionsplan für radiologische Notstandssituationen für Zwischenfälle in kerntechnischen Anlagen. Exkurs: Strahlenfrühwarnsystem: Österreich hat seit 1983 eines der dichtesten Messnetze Europas für die Frühwarnung zur Verfügung. ab 300 nsv/h (nanosievert/stunde), wird automatisch ein Alarm ausgelöst Normalwerte liegen zwischen 70 und 200nSv/h) 336 Messstellen in Österreich, 70 in Niederösterreich, rund 100 Stationen sind über das Internet für die Öffentlichkeit abrufbar: Die Messwerte sind ständig auf der ORF Teletext Seite 623 verfügbar. Was bedeutet ein Strahlenalarm auf Landesebene (großräumige Kontamination)? Zunächst kommt es umgehend zur Einberufung des behördlichen Landesführungsstabes. Dieser besteht aus: dem behördlichen Landeseinsatzleiter (zuständiges Regierungsmitglied) einer Führungsgruppe mit Sachgebieten (Personal der Abteilung IVW4) einer Fachgruppe mit ExpertInnen aller Einsatzorganisationen und ExpertInnen und VertreterInnen aus den wichtigsten Lebensbereichen (Kindergarten- und Schulwesen, Gesundheitswesen, Lebensmittelaufsicht, Trinkwasserhygiene, Landwirtschaftskammer, Apothekerkammer, etc.) Auf Bezirksebene werden auf den Bezirkshauptmannschaften ebenso behördliche Bezirksführungsstäbe mit einer ähnlichen Struktur wie auf Landesebene einberufen.

6 Gesetzliche Grundlage für die Notfallplanung und deren Umsetzung bilden: 36l, 37 Strahlenschutzgesetz (Gesamtstaatlicher Interventionsplan des Bundes und der Länder) 38 Strahlenschutzgesetz (Interventionsmaßnahmen durch Landeshauptmann) Was sind typische Maßnahmen? Die erforderlichen Maßnahmen sind aufgrund der Erfahrungen von Tschernobyl bekannt und in den österreichischen Notfallplänen aufgelistet. Die Notfallpläne sind gut abgestimmte Maßnahmenlisten, die von Arbeitsgruppen des Bundes und der Länder erarbeitet wurden und sich an internationalen Maßstäben orientieren. Die Maßnahmenpläne werden seitens des Bundes in Zusammenarbeit mit den Ländern regelmäßig überarbeitet. Seit Herbst 2010 hat das Land NÖ mit interdisziplinären Arbeitsgruppen die NÖ Pläne aktualisiert und eine Übung im Bezirk Gmünd am 14. und 15. April 2011 vorbereitet. Ziel der Maßnahmen ist immer der größtmögliche Schutz der Bevölkerung und der Umwelt. A) Maßnahmen der Behörden sind Permanente Überwachung Österreichs durch das Strahlenfrühwarnsystem und ein laborgestütztes Messnetz Einsatz der Strahlenspürer der Einsatzorganisationen sowie im Assistenzfall des Österreichischen Bundesheeres für - Strahlenmessungen an besonders frequentierten öffentlichen Orten - Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und Gegenständen beim Grenzübertritt im Hinblick auf radioaktive Kontamination - Dekontamination von Fahrzeugen und Personen

7 Bereitstellung von Kaliumjodidtabletten durch die Gesundheitsbehörden und Empfehlung zur Einnahme im Anlassfall Laufende Strahlenüberwachung von Lebensmitteln Verstärkte Lebensmittelkontrollen im Anlassfall Vorwarnung und gegebenenfalls Kontrolle von gefährdeten Wasserversorgungsanlagen, Verzicht auf Zisternenwasser Aufforderung zum Konsumverzicht für bestimmte Nahrungsmittel Verkaufsverbot für bestimmte Lebensmittel Ernteverbot für Gemüse und Obst Auswahl von Frischmilch Maßnahmen bei der Nahrungsmittelproduktion Fütterungsmaßnahmen bei Schlachttieren und Milchvieh (z.b. Weideverbot für Milchkühe, Verbringung von Nutztieren in Stallungen, Verwendung von gering belastetem Futter) Laufende Empfehlungen an die Bevölkerung zur Verminderung der Strahlenbelastung (Vermeidung von Staubkontakt, besondere Hygiene, Waschen von Obst und Gemüse) Regelungen für die Klärschlammbeseitigung und die Behandlung kontaminierter Luftfilter Einführung von Grenzwerten für Nahrungsmittel, insbesondere für Baby und Kindernahrung. Exkurs Probennahme: Die Probenanzahl bei Nahrungsmittel und Trinkwasser legt der Bund fest. Die Proben aus Niederösterreich werden von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in Wien untersucht. Auswertungen der Proben werden in elektronische Datenbanken eingegeben und können von den zuständigen Landesdienststellen jederzeit eingesehen werden (z.b. LF 5 für den Bereich Lebensmittel). Aufgrund der Laborergebnisse werden die notwendigen Maßnahmen durchgeführt (z.b. Freigabe oder Nicht/Freigabe von Nahrungsmittel) Strahlenspürtrupps: Polizei (~126 ausgebildete Polizisten in NÖ) Feuerwehr (~ 200 FF-Mitglieder) Bundesheer über Assistenzanforderung B) Maßnahmen der Bevölkerung Selbstschutz Präventive Maßnahmen Ausreichende Bevorratung, um den Aufenthalt im Gebäude zu gewährleisten Kaliumjodidtabletten zu Hause einlagern liegen in den Apotheken seit Jahren zur Abholung bereit (HINWEIS: Aufgrund der Situation in Japan ist in Österreich die Einnahme auf keinen Fall erforderlich.) Maßnahmen der Bevölkerung im Anlassfall Aufenthalt im Gebäude Einnahme der Kaliumjodidtabletten für Personen bis 40 Jahre nach behördlicher Anordnung Nach Aufenthalt im Freien Kleidung vor dem Gebäude ablegen, gründliche Körperpflege (Dekontamination)

8 Kommunikation mit der Bevölkerung: Hinweise der Behörden werden für die Bevölkerung über Rundfunk, Teletext und Internetseiten weitergegeben. Auch die Einrichtung eines Call Centers ist im Plan vorgesehen. Um im Bedarfsfall rasch eine wichtige Information an die Bevölkerung zu kommunizieren steht ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem zur Verfügung. (~2400 Sirenen in NÖ, ~8000 Sirenen in ganz Österreich) Gefährdungslagen (3 stufig) für die Probennahmen (Luft, Nahrungsmittel, Landwirtschaft, Wasser) 1. GEFÄHRDUNGSLAGE 0: UNTER DEM GRENZWERT wenige Proben notwendig (z.b. Bezirk Gmünd 44 Proben vorgesehen) 2. GEFÄHRDUNGSLAGE 1: UM DEN GRENZWERT viele Proben notwendig (z.b. Bezirk Gmünd 64 Proben vorgesehen) 3. GEFÄHRDUNGSLAGE 2: ÜBER DEM GRENZWERT - selektive Probennahme der wesentlichen Probenstellen (z.b. Bezirk Gmünd 44 Proben) Gefährdungslage 0 In einem Gebiet der Gefährdungslage 0 werden (voraussichtlich) die vorgesehenen EU Höchstwerte für Lebens- und Futtermittel bei weitem unterschritten. Sofortmaßnahmen, wie der Aufenthalt in Gebäuden oder Iod-Blockade sind nicht notwendig, da die entsprechenden Interventionsrichtwerte der Interventionsverordnung weit unterschritten werden.

9 Gefährdungslage 1 In einem Gebiet der Gefährdungslage 1 werden (voraussichtlich) 10 % der vorgesehenen EU-Höchstwerte für manche Lebens- und Futtermittel und/oder (voraussichtlich) 10 % der Interventionsrichtwerte gemäß Interventionsverordnung für Personen unter 18 Jahre für den Aufenthalt in Gebäuden oder die Iod-Blockade überschritten. Gefährdungslage 2 In einem Gebiet der Gefährdungslage 2 werden (voraussichtlich) die EU-Höchstwerte für die meisten Lebens- und Futtermittel mit großer Wahrscheinlichkeit überschritten und/oder es werden (voraussichtlich) die Interventionsrichtwerte gemäß Interventionsverordnung für die Sofortmaßnahmen Aufenthalt in Gebäuden oder Iod-Blockade überschritten.

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