Freiburg, 10. November Vorentwurf der Stundentafel 1 H -11 H, gültig ab Schuljahr 2019/20 mit Inkrafttreten des Lehrplans 21 in Deutschfreiburg
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1 Service de l enseignement obligatoire de langue allemande EnOA Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht DOA Spitalgasse 1, 1701 Freiburg T , F Freiburg, 10. November 2016 Vorentwurf der Stundentafel 1 H -11 H, gültig ab Schuljahr 2019/20 mit Inkrafttreten des Lehrplans 21 in Deutschfreiburg Ausgangssituation Lehrplan 21 ( Mit dem HarmoS-Konkordat, welchem der Kanton Freiburg 2010 beigetreten ist, erfüllen die Kantone alle Vorgaben von Art. 62 der Bundesverfassung für die obligatorische Schule. Diese Vorgaben betreffen die Dauer der obligatorischen Schulzeit, den Sprachenunterricht sowie die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen festgelegt in sprachregionalen Lehrplänen. Die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) gab den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen am 31. Oktober 2014 den Lehrplan 21 (LP 21) zur Einführung frei. Die Einführung liegt in der Kompetenz der Kantone gemäss ihren rechtlichen Grundlagen. Der zweisprachige Kanton Freiburg ist in der speziellen Situation, dass für die französischsprachigen Schülerinnen und Schüler seit 2010 der Plan d études romand (PER) und gemäss Beschluss von Herrn Jean-Pierre Siggen, Staatsrat und Direktor, der LP 21 an den deutschsprachigen Schulen des Kantons Freiburg mit Beginn des Schuljahres 2019/20 gelten wird. Stundentafel: In der Stundentafel wird festgelegt, wie viel Unterrichtszeit in den einzelnen Schuljahren und Fachbereichen zur Verfügung steht. Die Stundentafel stellt somit eine wesentliche Planungsgrundlage für den Unterricht dar. Da sich die Stundentafel auf die Lehrpläne bezieht, wurde die aktuelle Stundentafel Deutschfreiburgs in den letzten Monaten vom Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) in Hinblick auf die Einführung des LP 21 evaluiert. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe, bestehend aus Lehrpersonen aller drei Zyklen, Vertretungen der Grundbildung (PH FR; Uni FR, ILLB) sowie Vertretungen der Schulinspektoren-, der Schuldirektoren- und der Schulleiterkonferenz, erarbeitete pro Zyklus Stundentafelvarianten und gab diesbezügliche Empfehlungen ab. Die Varianten und Vorschläge wurden den Fachgruppenpräsidien und den internen Gremien des DOA zur Anhörung vorgelegt und wo nötig angepasst. Gesetzliche Rahmenbedingungen Für den Kanton Freiburg sind die rechtlichen Grundlagen im Gesetz vom 9. September 2014 über die obligatorische Schule (SchG) und im Reglement vom 19. April 2016 zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) geregelt ( Direction de l instruction publique, de la culture et du sport DICS Direktion für Erziehung, Kultur und Sport EKSD
2 Seite 2 von 10 > Unterrichtszeiten: SchG, Art 18; Abs. 3 und 4; SchR, Art. 30 > Lehrpläne und Lehrmittel: SchG, Art. 22 > Alternierender Unterricht: SchR, Art. 35 > Halbklassenunterricht: SchR, Art. 51 > Konfessioneller Religionsunterricht: SchG, Art. 23; SchR, Art. 42 > Wahlfächer und Freifächer an der Orientierungsschule: SchR, Art. 34 und Art. 49 Die Anzahl Wochenlektionen für den Fachbereich Bewegung und Sport ist durch das Bundesgesetz über die Förderung von Bewegung und Sport, Art. 12 festgelegt. Die Unterrichtszeit im 3. Zyklus (9 H -11 H ) beträgt Wochenlektionen, einschliesslich der Wahlfächer und des konfessionellen Unterrichts (Art. 30 SchR). In der Umsetzung bedeutet das ein Stundentotal von insgesamt 99 Lektionen. Grundsätze bei der Erarbeitung der Stundentafel Vorliegender Entwurf der Stundentafel 1 H - 11 H respektiert die für den Kanton Freiburg geltenden gesetzlichen und kantonsspezifischen Rahmenbedingungen (Bedeutung der Zweisprachigkeit, Lehrplan Passepartout) und baut auf Bewährtem auf. Gleichzeitig ist der Stundentafelentwurf, mit Ausnahme der 1 H, für welche der Kanton FR gemäss Art 30 SchR maximal 14 Wochenlektionen vorsieht, gut auf die Planungsannahmen des LP 21 und die Empfehlungen des Fachberichts Stundentafel der D-EDK abgestimmt. Die Fachbereichsbezeichnungen des LP 21 wurden übernommen und wo nötig mit Fachbezeichnungen ergänzt. Bei der Erarbeitung wurden sowohl zyklusspezifische Ansprüche wie die Kohärenz über die gesamte obligatorische Schulzeit 1 H -11 H berücksichtigt. Was bleibt gleich? Die heute geltende Gesamtstundendotation gemäss SchR, Art. 30 bleibt mit der neuen Stundentafel unverändert. Die Wahl und Gliederung der Fachbereiche im LP 21 ist in vielen Bereichen gleich wie in der aktuellen Stundentafel. Um der Zweisprachigkeit des Kantons Freiburg Rechnung zu tragen, geht im Entwurf der vorliegenden Stundentafel die Lektionendotation für Französisch über die Empfehlung des Fachberichts Stundentafel der D-EDK hinaus und orientiert sich am Lehrplan Passepartout, der seit 2013 in Deutschfreiburg gilt und auch mit Inkrafttreten des LP 21 seine Gültigkeit behält. Das Wahl- und Freifachangebot im 3. Zyklus bleibt unverändert, die Fachbezeichnungen wurden gemäss LP 21 angepasst. Für den konfessionellen Unterricht ist wie bisher von der 3 H -11 H eine Wochenlektion vorgesehen. Die dispensierten Schülerinnen und Schüler stehen während dieser Zeit unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule. Aus Gründen der Gleichbehandlung können während dieser Lektion nicht Inhalte des LP 21 unterrichtet werden. Was wird anders? Erster Zyklus: Die Fachbereiche Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch Gesellschaft (NMG) werden mit der neuen Stundentafel gestärkt. Der Fachbereich NMG beinhaltet ebenfalls die Inhalte von Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG). Zweiter Zyklus: Medien und Informatik ist im 2. Zyklus ein neuer Fachbereich und wird in der 7 H und 8 H mit je einer Wochenlektion unterrichtet. Mit dieser Strategie trägt der Kanton Freiburg der Bedeutsamkeit der diesbezüglichen Kompetenzen in der heutigen Gesellschaft sowie Arbeitswelt Rechnung. Die Fachbereiche Deutsch sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) werden mit der neuen Stundentafel gestärkt. Der Fachbereich NMG beinhaltet ebenfalls die Inhalte von Ethik, Religionen Gemeinschaft (ERG).
3 Seite 3 von 10 Dritter Zyklus: Der Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) ab der 10 H ist neu und beinhaltet in der 11 H den praktischen Hauswirtschaftsunterricht. Der Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaften (ERG), der ebenfalls die Inhalte von Lebenskunde umfasst, ist neu. Dieser Unterricht ist konfessionell neutral und für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Die neue Stundentafel erlaubt eine Flexibilisierung in der 11 H. Das neue Fach Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE) erlaubt den Schülerinnen und Schülern der 11 H nach einer Standortbestimmung in einem oder mehreren Fachbereichen individuelle Schwerpunkte im Hinblick auf ihren weiteren Bildungsweg zu setzen. Dabei festigen, vertiefen und erweitern sie ihre Kompetenzen gemäss LP 21. Zusätzlich stehen in der 11 H neu drei Wahlfachlektionen zur Verfügung, ebenfalls mit der Absicht, den Schülerinnen und Schülern eine möglichst differenzierte Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld oder den Übertritt in die weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Finanzielle Auswirkungen Mit vorliegendem Stundentafelentwurf bleibt die reglementarisch festgelegte Gesamtstundenzahl unverändert. Die vorgesehene Erhöhung der Wahlfächer in der 11 H von aktuell einer auf drei Lektionen bedingt ungefähr 2.15 zusätzliche Vollzeitstellen. Erläuterungen zur Lesbarkeit der Stundentafel Im Entwurf der Stundentafel werden die Wochenlektionen pro Fachbereich für die deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler des Kantons Freiburg ausgewiesen. Eine Lektion entspricht wie bisher 50 Minuten (Art. 30 SchR). Damit ein Vergleich mit dem Fachbericht Stundentafel der D-EDK möglich ist, wurden die Spannweiten des Fachberichts in Lektionen à 50 Minuten und 38 Schulwochen umgerechnet. Diese Spannweiten werden im Stundentafelentwurf pro Fachbereich und Zyklus ausgewiesen. Fazit und Ausblick Der Stundentafelentwurf 1 H - 11 H respektiert die Kohärenz der obligatorischen Schule 1 H -11 H, ist gut auf die Planungsannahmen des LP 21 abgestimmt und ermöglicht gleichzeitig den Lehrpersonen und Schulen genügend Handlungsspielraum für ihre Unterrichtsplanung. Er baut auf Bewährtem auf und bietet neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen und Entwicklungen Platz. Der Lehrplan Passepartout wird beibehalten und die für den Kanton Freiburg geltenden gesetzlichen und kantonsspezifischen Rahmenbedingungen werden eingehalten. Die Flexibilisierung der 11 H ist eine grosse Chance, die den Schülerinnen und Schülern eine differenzierte Vorbereitung auf ihr zukünftiges Berufsfeld oder den Übertritt in die weiterführenden Schulen ermöglicht, ganz im Sinne von: Kein Abschluss ohne Anschluss. Nach Auswertung des Konsultationsverfahrens, das einerseits Rückschluss über zyklusspezifische Bedürfnisse und andererseits über die Kohärenz der gesamten obligatorischen Schulzeit 1 H -11 H geben soll, wird entschieden, ob allenfalls ein Runder Tisch zu einzelnen Fragen einberufen wird. Der Entscheid über die Stundentafel 1 H 11 H obliegt anschliessend dem Erziehungsdirektor.
4 Seite 4 von 10 Stundentafel 1 H - 11 H : Erster Zyklus Wochenlektionen für Schülerinnen und Schüler pro Fachbereich, 50 Minuten / 38 Schulwochen Deutschsprachige Schulen Kanton Freiburg Vergleich FR /LP 21 Fachbereiche 1 H 1. KG 2 H 2. KG 3 H 1. PS 4 H 2. PS (Fachbericht Stundentafel D-EDK) LP 21 FR LP 21 1 H - 2 H 3 H - 4 H 3 H - 4 H Deutsch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft 2 (NMG) Gestalten Musik Bewegung und Sport Medien und Informatik Total pro Woche für LP 21-Inhalte FR: Konfessioneller Religionsunterricht Total pro Woche gemäss Art.30 SchR Erläuterungen zur Stundentafel 1 H -11 H : Erster Zyklus 1 Die Inhalte von Schreiben sind gemäss LP 21 im ersten Zyklus im Fachbereich Deutsch integriert. 2 Der Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) im 1. Zyklus umschliesst gemäss LP 21 ebenfalls die Inhalte von Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) und Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH). 3 Der Fachbereich Gestalten umschliesst die Fächer Bildnerisches Gestalten (BG, 2 Wochenlektionen) und Textiles und Technisches Gestalten (TTG, 2 Wochenlektionen). Der Halbklassenunterricht für TTG ist im Art. 51 SchR geregelt. 4 Drei Wochenlektionen für den Fachbereich Bewegung und Sport gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Bewegung und Sport, Art. 12.
5 Seite 5 von 10 5 Die Inhalte von Medien und Informatik werden gemäss LP 21 im ersten Zyklus fächerübergreifend, das heisst integriert in andere Fächer, unterrichtet. 6 Konfessioneller Religionsunterricht gemäss Art. 23 SchG und Art. 42 SchR. Die dispensierten Schülerinnen und Schüler stehen während dieser Zeit unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule. Aus Gründen der Gleichbehandlung können während dieser Lektion nicht Inhalte des LP 21 unterrichtet werden. 7 Das Pensum der Lehrpersonen der Primarstufe beträgt wöchentlich 28 Lektionen. Die Differenz zwischen der wöchentlichen Anzahl Lektionen der Schülerinnen und Schüler der 3 H und der 4 H und der Anzahl Lektionen der Lehrpersonen wird durch den alternierenden Unterricht (SchR Art. 35) ausgeglichen.
6 Seite 6 von 10 Stundentafel 1 H - 11 H : Zweiter Zyklus Wochenlektionen für Schülerinnen und Schüler pro Fachbereich, 50 Minuten / 38 Schulwochen Deutschsprachige Schulen Kanton Freiburg Vergleich FR /LP 21 Fachbereiche 5 H 3. PS 6 H 4. PS 7 H 5. PS 8 H 6. PS (Fachbericht Stundentafel D-EDK) FR LP 21 5 H - 8 H 5 H - 8 H Deutsch Französisch Englisch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft 3 (NMG) Gestalten Musik Bewegung und Sport Medien und Informatik Total pro Woche für LP 21-Inhalte Konfessioneller Religionsunterricht Total pro Woche gemäss Art.30 SchR Erläuterungen zur Stundentafel 1 H -11 H : Zweiter Zyklus 1 Die Inhalte von Schreiben, inklusive Tastaturschreiben, sind gemäss LP 21 im 2. Zyklus im Fachbereich Deutsch integriert. 2 Für den Fremdsprachenunterricht (Französisch und Englisch) gilt mit der Inkraftsetzung des LP 21 weiterhin der Lehrplan Passepartout (Kantonale Lehrplananpassung). 3 Der Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) im 2. Zyklus umschliesst gemäss LP 21 ebenfalls die Inhalte von Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) und Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH).
7 Seite 7 von 10 4 Der Fachbereich Gestalten umschliesst die Fächer Bildnerisches Gestalten (BG, 2 Wochenlektionen) und Textiles und Technisches Gestalten (TTG, 2 Wochenlektionen). Der Halbklassenunterricht für TTG ist im Art. 51 SchR geregelt. 5 Drei Wochenlektionen für den Fachbereich Bewegung und Sport gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Bewegung und Sport, Art Die Inhalte von Medien und Informatik werden gemäss LP 21 im zweiten Zyklus in der 5 H und 6 H fächerübergreifend, das heisst integriert in andere Fächer, unterrichtet. In der 7 H und 8 H sieht der Stundentafelentwurf je eine Wochenlektion vor. Der Halbklassenunterricht für Medien und Informatik ist im Art. 51 SchR geregelt. 7 Konfessioneller Religionsunterricht gemäss Art. 23 SchG und Art. 42 SchR. Die dispensierten Schülerinnen und Schüler stehen während dieser Zeit unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule. Aus Gründen der Gleichbehandlung können während dieser Lektion nicht Inhalte des LP 21 unterrichtet werden.
8 Seite 8 von 10 Stundentafel 1 H - 11 H : Dritter Zyklus Wochenlektionen für Schülerinnen und Schüler pro Fachbereich, 50 Minuten / 38 Schulwochen Deutschsprachige Schulen Kanton Freiburg Vergleich FR /LP 21 Fachbereiche 9 H 1. OS 10 H 2. OS 11 H 3. OS (Fachbericht Stundentafel D-EDK) FR 9 H - 11 H LP 21 9 H - 11 H Deutsch Französisch Englisch Mathematik Natur und Technik Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Geografie Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Geschichte und Politik Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) Berufliche Orientierung (BO) Wirtschaft, Arbeit, Haushalt, (WAH) Bildnerisches Gestalten (BG) Textiles und Technisches Gestalten (TTG) Musik Bewegung und Sport Medien und Informatik Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE) Wahlfächer Total pro Woche für LP 21- Inhalte Konfessioneller Religionsunterricht Total pro Woche gemäss Art.30 SchR
9 Seite 9 von 10 Wahlfächer 8 Deutsch Fremdsprachen: Französisch, Englisch, Italienisch 9 H 1. OS 10 H 2. OS 11 H 3. OS Latein 3 (-1) 3 (-1) 3(-1) Mathematik Natur und Technik RZG: Geografie RZG: Geschichte und Politik WAH: Vertiefung Gestalten: BG und TTG Geometrisch-Technisches Zeichnen Tastaturschreiben: Vertiefung Medien und Informatik Bewegung und Sport Total Wahlfächer pro Woche 8 Freifach 10 Kulturelles Angebot, z, Bsp.: - Musik (Chor, Orchester, Band, Tanz, Theater, ) - Kunst, Erläuterungen zur Stundentafel 1 H -11 H : Dritter Zyklus 1 Für den Fremdsprachenunterricht (Französisch und Englisch) gilt mit der Inkraftsetzung des LP 21 weiterhin der Lehrplan Passepartout (Kantonale Lehrplananpassung). 2 In den Fachbereichen RZG Geografie und RZG: Geschichte und Politik werden die Inhalte des Fachbereichs Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) gemäss LP 21 unterrichtet. In der 9 H zusätzlich Inhalte des Fachbereichs Wirtschaft und Arbeit (WAH). 3 Der für den 3. Zyklus neue Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft umfasst auch den Bereich Lebenskunde gemäss LP Der für den 3. Zyklus neue Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt umfasst in der 11 H ebenfalls den praktischen Hauswirtschaftsunterricht. Dafür steht wie bisher ein zusätzliches Zeitgefäss im Rahmen von 90 Minuten für das Zubereiten der Mahlzeiten, das Essen und das Aufräumen zur Verfügung. Der Halbklassenunterricht für den Bereich Hauswirtschaft in der 11 H ist im Art. 51 SchR geregelt. 5 Der Halbklassenunterricht für den Fachbereich Textiles und Technisches Gestalten ist im Art. 51
10 Seite 10 von 10 SchR geregelt. 6 Drei Wochenlektionen für den Fachbereich Bewegung und Sport gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Bewegung und Sport, Art In der 11 H ermöglicht das für den 3. Zyklus neue Unterrichtsgefäss Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE) den Schülerinnen und Schülern in einem oder mehreren Fachbereichen der Stundentafel individuelle Schwerpunkte zu setzen. Dank dieser Flexibilisierung des letzten OS- Jahres können die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen im Sinne des LP 21 festigen, vertiefen und/oder erweitern. Die IVE ermöglicht eine differenzierte Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder den Übertritt in die weiterführenden Schulen und hat zum Ziel, allen Schülerinnen und Schülern sinnvolle Anschlusslösungen zu ermöglichen (Kein Abschluss ohne Anschluss). 8 Jede Schülerin und jeder Schüler muss aus dem Wahlfachbereich in der 9 H und 10 H je eine Wochenlektion und in der 11 H drei Wochenlektionen belegen, damit die wöchentlichen Unterrichtslektionen gemäss Art. 30 SchR erfüllt werden. Die Erhöhung von heute einer auf drei Wahlfachlektionen in der 11 H erlaubt eine weitere Flexibilisierung und Differenzierung im letzten OS-Jahr mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern sinnvolle Anschlusslösungen zu ermöglichen. Die Gruppengrösse pro Wahlfach wird im Art. 49 SchR geregelt. 9 Konfessioneller Religionsunterricht gemäss Art. 23 SchG und Art. 42 SchR. Die dispensierten Schülerinnen und Schüler stehen während dieser Zeit unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule. Aus Gründen der Gleichbehandlung können während dieser Lektion nicht Inhalte des LP 21 unterrichtet werden. 10 Zusätzlich zu den Pflicht- und Wahlfachlektionen, die besucht werden müssen, können Schülerinnen und Schüler an der Orientierungsschule ein Freifach aus dem Kulturellen Angebot besuchen (Art. 34 und Art. 49 SchR).
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