B e s c h l u s s v o r l a g e
|
|
- Busso Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: Vorlage-Nr. XI / 1003 öffentlich nichtöffentlich X Datum Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kreisausschuss Kreistag Für persönliche Notizen B e r a t u n g s e r g e b n i s Mehrheit Ja Nein Enth. wie Vorl. geänd. beschl. vertagt Erweiterung der Sehusaschule Seesen um einen "G"- und einen "KM"-Zweig zum Beschlussvorschlag: 1. Die Sehusaschule Seesen wird zum um die Schulzweige geistige Entwicklung und körperlich motorische Entwicklung erweitert. 2. Die Haushaltsmittel in Höhe von für die Umbaumaßnahmen incl. Ausstattung in Seesen werden in 2015 zum Teil außerplanmäßig und zum Teil durch fachbereichsinterne Budgetverschiebungen zur Verfügung gestellt. Eine Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt 4 und Mehrerträgen aus der FAG-Festsetzung Der Festlegung von Schulbezirken für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sowie körperlich motorische Entwicklung wird zugestimmt. 4. Die Maßnahmen beinhalten gleichzeitig die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung. In Vertretung Regine Körner Erste Kreisrätin 1
2 Kurzinformation Strategische Zielsetzung (Der Beschluss leistet voraussichtlich einen Beitrag zu folgenden Zielen aus dem Strategieprogramm 2030 ) Zif f er des Oberziels Zif f er des Zwischenziels Ziel- oder Maßnahmebeschreibung 5 Zeitgemäße schulische Bildung und berufliche Aus- und Weiterbildung in einem attraktiven Lernumfeld Erwartete Ergebnisse / Wirkungen (Was soll erreicht werden?) Die Raumsituation am Standort Vienenburg soll entspannt werden. Gleichzeitig soll das Angebot i n der Fläche gestärkt werden. Der Schulweg für einen Teil der Kinder wird verkürzt. Ressourceneinsatz (Welche Ressourcen sind für die Umsetzung erforderlich?) Personell (z.b. Mitarbeiter/innen / Stellen / St-Anteile u.ä.) Sächlich (z.b. IT/Räume o.ä.) Finanziell (Haushaltsmäßige Zuordnung / Aufwendungen / Erträge / Folgekosten) Haushaltsjahr Produkt / Leistung / Invest.Objekt/ Kostenstelle Sachkonto und I1.427*** und Seite im HH-Plan: Freiwillige Aufgabe? JA NEIN Einmalige Aufwendungen / Erträge Gesamtkosten der Maßnahme Zweckgebundene Erträge (Zuschüsse u.ä.) Einmalige Belastung des Kreishaushalts Mittel stehen zur Verfügung? JA NEIN Laufende Aufwendungen / Erträge Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Laufende Erträge (Zuschüsse u.ä.) Zu erwartende jährliche Folgekosten Kurzfassung des Sachverhalts: Allgemeines Der Landkreis Goslar ist Schulträger von 4 Förderschulen. Mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden geführt: Die Eichenbergschule in Bad Harzburg (Aufhebung ; siehe auch KT- Vorlage XI / 999), die Pestalozzischule in Goslar sowie die Sehusaschule in Seesen. Darüber hinaus gibt es die Schule am Harly in Vienenburg mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerzahl im Schuljahr 2014/15: Schulstandort / Insgesamt Schule S K S K S K S K S K S K S K S K S K S K S K S K S K Bad Harzburg Eichenbergschule Goslar Pestalozzischule Seesen Sehusaschule Vienenburg Schule am Harly Gesamt
3 Im Landkreis Goslar gibt es noch drei weitere Förderschulen in privater Trägerschaft. Die Amalie- Löbbecke-Schule in Hahnenklee, die Marie-Juchacz-Schule in Wolfshagen und die Evangelische Schule Oberharz in Clausthal-Zellerfeld/ Seesen (alle mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ). Raumsituation Die Eichenbergschule in Bad Harzburg ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 ist dort auch die Außenstelle der Schule am Harly mit 2 Klassen beiheimatet. Darüber hinaus nutzt die BbS Bad Harzburg 2 Klassenräume. Das Gebäude ist nicht barrierefrei und könnte nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand entsprechend hergerichtet werden. Die Pestalozzischule in Goslar ist in einem Gebäude der Stadt Goslar untergebracht. Es stehen ausreichend Unterrichtsräume zur Verfügung. Die Stadt Goslar erhält für die Nutzung des Gebäudes, in dem auch die Worthschule beherbergt ist, eine Miete vom Landkreis Goslar. Die Sehusaschule in Seesen ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Einige Räume sind bis zum Sommer 2017 an die Evangelische Schule Oberharz vermietet. Zum Gebäude gehört neben einer kleinen Sportfreifläche (die auch als Pausenhof genutzt wird) auch eine Einfeldsporthalle. Im Gebäude stehen insgesamt 11 allgemeine Unterrichtsräume und 9 Fachunterrichtsräume zur Verfügung. Das Gebäude ist zum Teil bereits barrierefrei. Die Schule am Harly in Vienenburg ist gemeinsam mit der Vicco-von-Bülow-Oberschule in einem Gebäude untergebracht. Der Förderschule stehen aktuell 12 allgemeine Unterrichtsräume und 5 Fachunterrichtsräume sowie ein Gymnastikraum, eine Mensa und ein Therapieraum zur Verfügung. Obwohl 2 Klassen bereits in der Außenstelle in Bad Harzburg untergebracht sind, kann der vorhandene Raumbedarf nicht adäquat abgedeckt werden. Auch die Oberschule kommt mit den ihr zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht mehr aus. Im nächsten Schuljahr werden erneut 3 allgemeine Unterrichtsräume fehlen. Die Verwaltung prüft z. Zt., ob ggf. für 2 Jahre ein Container mit 2 Unterrichtsräumen aufgestellt werden kann. Zum Schulgebäude gehören zwei Sporthallen und eine Sportfreifläche. Handlungsbedarf Die räumliche Unterbringung der Schule am Harly entspricht am Standort Vienenburg nicht mehr den dringendsten Anforderungen. Es sind weder in Menge als auch Ausstattung ausreichend Räume vorhanden. Die Therapieräume und teilweise auch die allgemeinen Unterrichtsräume sind nicht mehr zeitgemäß ausgestattet. Die Schule am Harly hat diesen Mangel in den vergangenen Jahren bereits mehrfach moniert. Die Schule am Harly kann bei der Prognostizierung der Schülerzahlen nicht mit anderen allgemein bildenden Schulen verglichen werden. Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren immer wieder leicht angestiegen. Auch die integrative Beschulung in Integrationsklassen führte bislang nicht zu einem Rückgang der Schülerzahlen. Diese Entwicklung ist auch für die nächsten Jahre wahrscheinlich. Es kann sogar durch die Aufhebung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen noch dazu kommen, dass der Bedarf weiter steigt. Die Vicco-von-Bülow-Oberschule hatte in den letzten beiden Jahren und insbesondere im aktuellen Schuljahr einen starken Zulauf von Schülerinnen und Schülern verzeichnet. Das pädagogische Konzept der Schule erfährt eine hohe Akzeptanz bei den Erziehungsberechtigten aus dem Bereich der ehemaligen Stadt Vienenburg. Durch die Freigabe des Elternwillens haben sich u. a. auch vermehrt Goslarer für den Standort Vienenburg entschieden. Durch diese sehr positive Entwicklung der Schule wurde die Raumsituation noch mehr verschärft. Die Oberschule verfügt zwar (noch) über ein Stammklassenprinzip, notwendige Differenzierungsräume stehen daneben aber nicht mehr zur Verfügung. 3
4 Wenn die Außenstelle der Schule am Harly in der Eichenbergschule in Bad Harzburg zum Sommer 2016 ausläuft, kann eine Beschulung unter den jetzigen Bedingungen für beide Schulen nicht mehr sichergestellt werden. Eine Verlängerung oder dauerhafte Einrichtung der Außenstelle im Gebäude der Eichenbergschule in Bad Harzburg ist keine Option, da das Gebäude nicht barrierefrei ist (u. a. befinden sich die Toilettenanlagen im Keller). Mögliche Alternativen Im Rahmen der Außenstellensuche im vergangenen Sommer und der erfolgten Gespräche im Rahmen der Schulentwicklungsplanung kristallisierten sich drei Varianten heraus: Variante 1) Das Schulzentrum Vienenburg wird um den benötigten Raumbedarf baulich erweitert. Grundstücksflächen für einen Anbau wären gegeben. Ausgehend von 6 allgemeinen Unterrichtsräumen und 3 Differenzierungsräumen wären min. eine Bruttogrundrissfläche von rd. 800 m² zu schaffen. Die Baukosten hierfür würden sich auf rd. 1,63 Mio. belaufen. Variante 2) Im Workshop im November in Wöltingerode wurde seitens der Politik geäußert, dass eine Schule mit einem landkreisweiten Einzugsbereich wie die Schule am Harly normalerweise an einen zentralen Standort gehört. Auch das Kollegium und die Schulleitung der Schule am Harly würden den Erhalt einer Einheit an einem zentral gelegenen Standort favorisieren. Die Kosten für einen Neubau mit rd m² Bruttogrundrissfläche (ohne die Kosten für den Erwerb eines Grundstücks) würden sich auf rd. 6 Mio. belaufen (ohne Ausstattung). Variante 3) Es wird eine zweite Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung im Landkreis Goslar geschaffen. Dabei würde sich ein Standort anbieten, der nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Standort Vienenburg liegt, damit in diesem Zuge auch die teilweise sehr langen Fahrwege der Schülerinnen und Schüler verkürzt werden können. Eine Unterbringung sollte in einem bereits bestehenden Schulgebäude des Landkreises Goslar erfolgen. Hier würden dann nur Kosten für die entsprechenden Umbaumaßnahmen und die Ausstattung entstehen. Kosten hierfür wurden auf rd geschätzt. Aus wirtschaftlichen Aspekten wurde die Variante 3 näher geprüft. Als zweiter Standort für eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung kommt Seesen in Betracht. Die Sehusaschule würde nach den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen sukzessive auslaufen. Durch die Erweiterung der Sehusaschule kann nicht nur ein vorhandenes Schulgebäude weiterhin sinnvoll genutzt werden, sondern könnte auch der Schulzweig Lernen bis zum Schluss auslaufen. Anderenfalls würde auch hier eine vorzeitige Aufhebung analog der Eichenbergschule auf Grund zu geringer Schülerzahlen spätestens im Sommer 2017 anstehen. Die Kombination eines L - und G -Zweiges unter einer Schulleitung gab es bereits bis 2004 am Standort Vienenburg. U. a. aus Raumgründen hat man seinerzeit die Schule am Harly um den L - Zweig eingeschränkt und diese zentral in Bad Harzburg (gemeinsam mit der damaligen Gustav- Lesemann-Schule) beschult. Pädagogische Gründe, die zu einer Trennung der beiden Schulzweige führten, gab es nicht. Der Übergang zwischen den beiden Schulzweigen ist durchaus als fließend zu betrachten. Die Schulleitungen prognostizieren sogar, dass bei einer sukzessiven Auflösung der Förderschulen L die Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen G noch ansteigen. Auch bei einer inklusiven Beschulung kann nicht davon ausgegangen werden, dass 100 % dieser Schülerschaft in den Regelschulen beschult werden können. Die Schule am Harly verzeichnet immer wieder Rückläufer aus Integrationsklassen. Das die Integration in Regelschulen nicht immer funktioniert hat unterschiedliche Gründe, die hier nicht im Detail dargestellt werden können. 4
5 In Gesprächen mit der Schulleitung der Schule am Harly und der Schulleitung der Sehusaschule Seesen sowie der NLSchB wurden alle Vor- und Nachteile dieser Variante besprochen. Die Schulleitung der Schule am Harly hat sich vorrangig für den Erhalt einer Schule an einem zentralen Standort ausgesprochen. Sofern dies aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar sei, ist die Variante 3 vorstellbar. Vor- und Nachteile der Variante 3) Vorteile: - Entspannung der Raumsituation am Standort Vienenburg - Erweiterung des schulischen Bildungsangebotes in der Fläche - Kürzere Fahrzeiten im Rahmen der Schülerbeförderung - Der Schulzweig Lernen kann bis zum Ende abgeschult werden - Vorhandenes Schulgebäude kann weiterhin schulisch genutzt werden - Geringere Kosten im Rahmen der Bauunterhaltung Nachteile: - Die Sehusaschule muss sich erst noch ein pädagogisches Konzept erarbeiten und dann im Laufe der ersten Jahre sukzessive umsetzen. - Veränderung der Einheit Schule am Harly - Langsamer Aufbau eines weiteren Schulzweiges - Ggf. jahrgangsübergreifender Unterricht notwendig Beide Schulleitungen betrachten es auch für sinnvoll in diesem Zusammenhang den Schulzweig körperliche und motorische Entwicklung, den es im Landkreis Goslar bislang noch nicht gibt, mit einzurichten. Dies gilt für beide Schulstandorte. Die NLSchB würde diese Entwicklung ausdrücklich begrüßen. Bislang besuchen diese Schülerinnen und Schüler die Wartbergschule in Osterode a. H. oder die Hans-Würtz-Schule in Braunschweig. Beide Schulträger verlangen hierfür vom Landkreis Goslar ein Gastschulgeld (Osterode a. H und Braunschweig ). Durch die Erweiterung um den Schulzweig körperliche und motorische Entwicklung entstehen keine zusätzlichen Bedarfe für eine weitergehende Ausstattung im Vergleich zum bestehenden G- Zweig. Notwendige Baumaßnahmen am Standort Seesen In einer gemeinsamen Begehung des Schulgebäudes in Seesen mit einer Vertretung der Schule am Harly und der Sehusaschule wurden die notwendigen Baumaßnahmen für jeden Raum festgelegt. Zunächst sollen 6 allgemeine Unterrichtsräume für den G -Zweig ausgestattet werden. D. h. dass jeder Klassenraum mit einer Küchenzeile auszustatten ist. In dem Zuge werden teilweise die Fußböden und Decken erneuert und die Wände gestrichen. Tische, Stühle und Tafeln sind weitestgehend vorhanden. Ein Nasstherapieraum wird geschaffen mit einer sog. Flügelbadewanne und Hebelift. Ein Gymnastikraum mit einer entsprechenden Deckenkonstruktion für Therapiezwecke ist einzurichten incl. entsprechender Ausstattung mit Geräten. Die Mensa und die Lehrküche sind auf die Bedürfnisse des G -Zweiges anzupassen. Ein Aufzug über drei Etagen ist zu installieren. Der Zugang zur Sporthalle ist barrierefrei herzurichten. 5
6 Im Schulgebäude ist eine weitere behindertengerechte WC-Anlage zu schaffen, die auch Platz für Wickelmöglichkeiten bietet. Die Zuwegung zum Gebäude für die Schülerbeförderungsunternehmen ist umzugestalten. Dafür wird der jetzige Lehrerparkplatz aufgegeben. Dieser wird hinter der Sporthalle neu geschaffen. Die jetzigen Außeneingänge sind mit automatisch öffnenden Türen zu versehen. Eine erste Kostenschätzung des Architekten hat Kosten in Höhe von ergeben. Hinzu kommen noch Ausstattungen für die Küchen (jeweils im Klassensatz), den Gymnastik- und Therapiebereich (rd ). Baumaßnahmen am Schulstandort Vienenburg Schule am Harly Sobald die Raumsituation durch den Umzug einiger Klassen nach Seesen sich in Vienenburg etwas entspannt, sind auch hier dringend bauliche Anpassungen vorzunehmen. Neben den ohnehin geplanten bauordnungsrechtlichen Maßnahmen muss der Therapiebereich dem heutigen Standard angepasst und ausgeweitet werden. Einige Raumumwidmungen sind vorzunehmen (die Verlagerung der Lehrküche wurde seitens der Schule gewünscht). Auch der Verwaltungsbereich mit lediglich insgesamt rd. 50 m² (Sekretariat, Konrektor, Rektor und Teeküche) ist nicht ausreichend. Teilvermietung von Flächen in der Sehusaschule Seesen Seit Sommer 2014 sind an den Stephansstift für die Evangelische Schule Oberharz (ESO) Räume im Gebäude der Sehusaschule Seesen vermietet. Der Mietvertrag läuft bis zum Sommer Die Schulleitung der ESO ist über aktuelle Planungen informiert. Der ESO ist schriftlich mitgeteilt worden, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird. Eine weitere Nutzung von Räumen durch die ESO bei einer Erweiterung der Sehusaschule wurde von der Schulleitung ausgeschlossen. Festlegung von Schulbezirken Bislang umfasst das Einzugsgebiet der Schule am Harly den gesamten Landkreis Goslar. Die Schülerbeförderung erfolgt ausschließlich im Freistellungsverkehr. Die Festlegung auf Schulbezirke sollte für die Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und körperlich und motorische Entwicklung erfolgen, um die Schülerbeförderung finanziell und organisatorisch in einem planbaren Rahmen zu halten. Den Erziehungsberechtigten wird jedoch auch weiterhin nach 63 (3) NSchG die Möglichkeit gegeben eine andere Schule zu besuchen, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellt oder dies aus pädagogischen Gründen geboten erscheint. Über den Antrag entscheiden die beiden Schulen. Der Schulträger und der Träger der Schülerbeförderung müssen eine Stellungnahme hierzu abgeben. Sollte es zu keiner Einigung kommen, entscheidet die NLSchB. Einzugsbereich für den Standort Vienenburg werden die Kommunen Braunlage, Bad Harzburg, Liebenburg und Goslar (ohne den Ortsteil Hahnenklee). Einzugsbereich für den Standort Seesen werden die Kommunen Langelsheim, Lutter, Clausthal- Zellerfeld, OT Hahnenklee (Stadt Goslar) und Seesen. Auf der Grundlage der aktuellen Schülerschaft würden dann 69 Schülerinnen und Schüler am Standort Vienenburg und 39 Schülerinnen und Schüler am Standort Seesen beschult werden. Dies entspricht 10 Klassen bzw. 6 Klassen. 6
7 Für die Änderung der Satzung zur Schulbezirksfestlegung ergeht noch eine gesonderte Kreistagsvorlage. Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Um den Unterrichtsbeginn mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu gewährleisten, müssen wesentliche Baumaßnahmen bereits in diesem Jahr geplant, ausgeschrieben und teilweise auch realisiert werden. Der Mittelbedarf i. H. v (Finanzhaushalt: , Ergebnishaushalt: ) war im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 noch nicht bekannt und konnte somit auch nicht im Haushaltsplan 2015 veranschlagt werden. Zur Unabweisbarkeit verweise ich auf die vorstehenden Ausführungen. Aus diesem Grunde ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Um im Teilhaushalt 4 entsprechende Deckung zu gewährleisten, muss für veranschlagte Baumaßnahmen, die bereits mit den Schulen verbindlich abgestimmt sind und kurz vor der Ausschreibung stehen, die Reißleine gezogen werden, d. h., dass für diese Maßnahmen der Planungs- und Realisierungsprozess zu unterbrechen ist und mindestens bis nach Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2016 verschoben werden muss. Nach Mitteilung des Steuerungsdienstes 1.1 stehen derzeit Mehrerträge aus der FAG- Festsetzung 2015 als mögliche Deckungsmittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Diese zu Lasten dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen in Schulgebäuden nicht in Anspruch zu nehmen, erscheint unangemessen. Die verbleibenden Deckungsbeiträge leistet der FB 4 aus dem eigenen Teilhaushalt, indem: a) voraussichtlich die geplante Erneuerung der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume im Ratsgymnasium Goslar und im Jacobson-Gymnasium Seesen verschoben werden, b) Mehrerträge aus der EON-Avacon-Beteiligung (Dividende) zur Verfügung stehen ( ) und c) die derzeitige Sanierung der Förderschule Vienenburg wegen der ohnehin zusätzlich geplanten Ertüchtigungen gestreckt wird. Deckungsvorschlag Finanzhaushalt Ergebnishaushalt Mehrerträge FAG-Festsetzung (P , Sachkonto ) Mehrerträge aus den Dividenden der EON-Avacon Beteiligung ( , SKto ) Vorläufige Minderaufwendungen durch Verschiebungen der Baumaßnahme Sanierung der Förderschule Vienenburg ( , SKto ) Vorläufiger Verzicht im Jahr 2015 auf die geplante Erneuerung der NTW-Räume im Ratsgymnasium Goslar (I , SKto ) Vorläufiger Verzicht im Jahr 2015 auf die geplante Erneuerung der NTW-Räume im Jacobson-Gymnasium Seesen (I , SKto ) Summe
I n f o r m a t i o n s v o r l a g e
I n f o r m a t i o n s v o r l a g e Az.: 5.1 Vorlage-Nr. XI / 1378 öffentlich nichtöffentlich X Datum 01.09.16 Beratungsgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: TOP Sozialausschuss
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: 41 40 Vorlage-Nr. XI / 462-2 öffentlich nichtöffentlich X Datum.09.13 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
MehrAllgemein bildende Schulen im Landkreis Goslar Schuljahr 2013/14
Fachbereich Bildung und Kultur Förderschulen im Landkreis Goslar Schule am Harly Vienenburg Eichenbergschule Bad Harzburg Sehusaschule Seesen Pestalozzischule Goslar Schülerstatistik Allgemein bildende
MehrSchülerstatistik. Fachbereich Bildung und Kultur. Allgemein bildende Schulen im Landkreis Goslar. Schuljahr 2009/10
Fachbereich Bildung und Kultur Schule am Schloss Liebenburg - Haupt- und Realschule Barockschloss Liebenburg Schülerstatistik Allgemein bildende Schulen im Landkreis Goslar Schuljahr 2009/10 Inhaltsverzeichnis:
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: SvD 2.2 / 10 11 22 00 Vorlage-Nr. XI / 1312 öffentlich nichtöffentlich X Datum 13.05.2016 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Finanz- und Personalausschuss
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: StD 1.1 Vorlage-Nr. XI / 92 öffentlich nichtöffentlich X Datum 06.02.2012 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Finanz- und Personalausschuss 23.02.2012
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: Vorlage-Nr. XI / 1230 öffentlich nichtöffentlich X Datum 01.02.2016 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Betriebsausschuss KWB 17.02.2016 9 Kreisausschuss
MehrN I E D E R S C H R I F T über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport in der X. Wahlperiode am
Datum Az.: 41 40 08.06.09 N I E D E R S C H R I F T über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport in der X. Wahlperiode am 04.06.2009 Öffentlicher Sitzungsteil Beginn: Ende: Tagungsort:
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: StD 1.1 Vorlage-Nr. XI / 161 öffentlich nichtöffentlich X Datum 23.04.2012 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Finanz- und Personalausschuss 10.05.2012
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: StB 1 Vorlage-Nr. XI / 1170 öffentlich nichtöffentlich X Datum 27.10.2015 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Wirtschaftsausschuss Kreisausschuss
MehrI n f o r m a t i o n s v o r l a g e
I n f o r m a t i o n s v o r l a g e Az.: 5.1 Vorlage-Nr. XI / 794 öffentlich nichtöffentlich X Datum 20.08.2014 Beratungsgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: TOP Sozialausschuss
Mehr2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um auf
Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01736-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 581 /14
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 581 /14 öffentlich Datum 20.10.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung
MehrAnlage 1 zu Vorlage 65/2017
Anlage 1 zu Vorlage 65/2017 Anlage 2 zu Vorlage 65/2017 Anlage 3 zu Vorlage 65/2017 SPD Pulverwiesen 11 73726 Esslingen a. N. Die sozialdemokratische Kreistagsfraktion im Landkreis Esslingen Esslingen,
MehrEntwurfsfassung Stand Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Anlage 1 zur KT-Vorlage Nr. vom 17.05.2018 Entwurfsfassung Stand 18.04.2018 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und
MehrDrucksachen-Nr. 36/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Produktkonto. Deckungsvorschlag:
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 36/2010 Version Datum 22.04.2010 Blatt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss für
MehrDie entsprechende Kostenschätzung wurde mit Schreiben vom aktualisiert an die Verwaltung übergeben und ist nachfolgend dargestellt:
7. Sanierung der Friedrich Ebert-Schule (ehemaliges Hauptschulgebäude) h i e r Grundsatzbeschluss über die weitere Vorgehensweise (Variante Neubau als Anbau); Beschluss Sachverhalt: In der Sitzung des
MehrSchulentwicklungsplanung der Gemeinde Rangsdorf von 2015 bis 2019 (beschlossen in der Sitzung der Gemeindevertretung am
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Rangsdorf von 2015 bis 2019 (beschlossen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.09.2016) Teil A Primärschulbereich Grundschule Rangsdorf, Grundschule Groß Machnow
MehrGremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Offene Ganztagsschule Gruppenbildung im Schuljahr 2016/2017
KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Beschlussvorlage Schule, Sport öffentlich x Thewes, Daniela nicht öffentlich Drucksachennummer 038/2016 Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
MehrKreistag öffentlich. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1 Kreistagsdrucksache Nr.:(S-KT) 305/2013 Anlage 1 Az.: 013.33; 270.20; 012.3 Datum: 18. Februar 2013 Betreff: Inklusion - Weitergabe der Sachkostenbeiträge Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales,
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: 5.4.0.1 Vorlage-Nr. XI / 361 öffentlich nichtöffentlich X Datum 22.01.2013 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Jugendhilfeausschuss 07.02.2013 8
MehrVerordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)
Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106
MehrGemeinde Barleben. Schulzusammenlegung von Ganztags- und Grundschule im Schulgebäude Feldstraße
Gemeinde Barleben Schulzusammenlegung von Ganztags- und Grundschule im Schulgebäude Feldstraße 1 Ausgangssituation Gebäude Schulgebäude Feldstraße 20 Schulgebäude Breiteweg 158 2006/2007 Baujahr Altbau
MehrHerzlich willkommen zum Informationsabend Wie geht es nach der Grundschule weiter? FB 4
Herzlich willkommen zum Informationsabend Wie geht es nach der Grundschule weiter? 1 TAGESORDNUNG Begrüßung Vorstellung des Nds. Schulsystems Fachbereich 4 Bildungs- und Teilhabepaket Fachbereich 5 Vortrag
MehrDer Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -
Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 03.05.2016 -Fachbereich Schule und Sport - Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 1615/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord 11.05.2016 Bezirksvertretung
MehrMögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Juli 2013 Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich
MehrNeubau einer Mensa am Zeppelin-Gymnasium in Stuttgart-Ost, Vorprojekt-/Projektbeschluss
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Kultur, Bildung und Sport Technisches Referat GZ: KBS, T GRDrs 429/2015 Stuttgart, 17.11.2015 Neubau einer Mensa am Zeppelin-Gymnasium in Stuttgart-Ost, Vorprojekt-/Projektbeschluss
MehrQuickborn, Der Bürgermeister Büro des Bürgermeister SITZUNGSVORLAGE
STADT QUICKBORN Quickborn, 23.05.2012 Der Bürgermeister Büro des Bürgermeister Nachfrage bei Herrn Gercken Projekt Schulbaumaßnahmen - 0.10 - Tel.: 611-240 DS-Nr. IX/ 540 Ratsmitglieder, bürgerliche Ausschussmitglieder
MehrEntwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme
Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen Erste Stellungnahme Mehr gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Den wohl größten Veränderungsprozess werden Sachsens Schulen
MehrErrichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft
8. Errichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft im Jugendzentrum der Gemeinde Ilvesheim h i e r Ermächtigung der Verwaltung zur Einleitung der Umbaumaßnahmen; Beschluss. Sachverhalt: Die Notwendigkeit,
MehrBewerbung um die erneute Verleihung des Gütesiegels der Aktionsgemeinschaft Gütesiegel Weser-Ems
Bewerbung um die erneute Verleihung des Gütesiegels der Aktionsgemeinschaft Gütesiegel Weser-Ems vorgelegt von der Oberschule Artland, Quakenbrück September, 2016 Erneute Bewerbung zur Verleihung des Gütesiegels
MehrFragebogen für Antrag auf Schulbegleitung. Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr
Kreis Stormarn Fachdienst Soziale Hilfen und Teilhabe Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung (von der Schule auszufüllen) Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr Neuantrag/ geplanter
MehrVorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
J5 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung und Unterhaltung der Sonderschule für lernbehinderte Kinder und Jugendliche Besigheim vom 14.06.1976 Öffentlich-rechtliche
MehrZeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/ /2025. Stand: Juli 2018
Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/2019 2024/2025 Stand: Juli 2018 Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 Arbeit in Arbeitsgemeinschaften Flexible Schuleingangsphase Leistungsermittlung
MehrInklusionskonzept Grundschule Handorf
Stand: 24.6.2013 Inklusionskonzept Grundschule Handorf 1. Rechtliche Grundlagen In der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden im Jahr 2008 grundlegende Rechte
MehrBS-Beschluss öffentlich B608-22/17
BS-Beschluss öffentlich B608-22/17 Beschlussdatum: 05.10.2017 öffentlich: Ja Drucksachen-Nr.: Erfassungsdatum: 06/1128 22.08.2017 Einbringer: Dez. II, Stabsstelle Stadtsanierung Beratungsgegenstand: Prioritätenliste
MehrDer Bürgermeister. Marl, Schulverwaltungsbüro (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2013/0119. Öffentliche Sitzung.
Der Bürgermeister Marl, 08.04.2013 Schulverwaltungsbüro (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2013/0119 Bezugsvorlage Nr. Öffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge: Ausschuss für Schule und
MehrInformationsveranstaltung. Bürgerbegehren - Bürgerentscheid
Informationsveranstaltung Bürgerbegehren - Bürgerentscheid 26.02.2013 Bürgerbegehren - Bürgerentscheid Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /16
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 3057 /16 öffentlich Datum 24.08.2016 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
MehrBESCHLÜSSE DER 14. SITZUNG DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE, KULTUR UND SPORT
LANDKREIS FREISING BESCHLÜSSE DER 14. SITZUNG DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE, KULTUR UND SPORT Sitzungsdatum: Donnerstag, 09.03.2017 Beginn: 14:15 Uhr Ende 16:50 Uhr Ort: im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes,
MehrAnlage 8 (8-3) Darstellung der schulischen Verhältnisse. Name der Schule, Anschrift, Landkreis (Telefon, Fax)
Anlage 8 (8-3) Darstellung der schulischen Verhältnisse Name der Schule, Anschrift, Landkreis (Telefon, Fax) Friedrich-Schiller-Schule, Grundschule Großheppach Zügernbergstraße 35 7384 Weinstadt-Großheppach
MehrDer Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung
Der Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung 1.) Allgemeine Hinweise zur Einleitung eines Förderausschusses 1. Grundsätzlich ist vorab zu bedenken, dass eine Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische
MehrSek 1 - Schulentwicklung in Osnabrück
Sek 1 - Schulentwicklung in Osnabrück 1. Unsere Ziele 2. Entwicklung Schülerzahlen in OS 3. Nachfrage Integrative Schulformen 4. Raumsituation und zusätzlicher Schulraumbedarf 5. Unsere Schulentwicklungsmodelle
MehrVom 14. März Az.: /2
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung eines Aufwendungsersatzes für Umbauten infolge inklusiver Bildungsangebote an Schulen kommunaler Schulträger (VwV Umbau Inklusion) Vom 14.
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Februar 2014 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Auf Grund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl.
MehrSchließung der Förderschule und Auflösung des Schulzweckverbandes Xanten-Sonsbeck-Alpen zum
Zu Punkt : Schließung der Förderschule und Auflösung des Schulzweckverbandes Xanten-Sonsbeck-Alpen zum 01.08.2016 Vorlagen Nr. 1303 Fe./2015 Das Engelbert-Humperdinck-Förderzentrum ist seit Jahrzehnten
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen
MehrSchulnetzplanung für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2019 bis 2024
Schulnetzplanung für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2019 bis 2024 Regionalkonferenz in der Region Altenburg, Pleißenaue und Nobitz 21. November
MehrDie Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/387 öffentlich Datum: 05.03.2015 Dienststelle: Fachbereich 44 Bearbeitung: Fr. Toteva Schulausschuss Ausschuss für Inklusion Finanz- und
MehrProduktbereich 40: Fachbereich Schule
Produktbereich 40: Fachbereich Schule Produktgruppe Produkte 40 01 Schulen 40 01 01 Grundschulen 40 01 02 Hauptschulen 40 01 03 Realschulen 40 01 04 Gymnasien 40 01 05 Gesamtschulen 40 01 06 Förderschulen
MehrNeubauplanungen für die Gesamtschule Höhscheid
erstellt am: 23.08.2016 - öffentlich - Neubauplanungen für die Gesamtschule Höhscheid Ressort 2 und Ressort 4: Stadtkämmerer Weeke und Beigeordnete Frau Becker Vorlage erstellt: 23 Immobilienmanagement
MehrTagesordnungspunkt: LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Linnich; hier: Änderung der Bezeichnung
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2170 öffentlich Datum: 19.10.2017 Dienststelle: Fachbereich 52 Bearbeitung: Frau Knechts Schulausschuss 20.11.2017 Beschluss Tagesordnungspunkt:
MehrEin Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve
RAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE Ein Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve INTENTION DER SCHULAUFSICHT Transparenz schaffen Perspektiven aufzeigen für Schüler,
MehrDrucksachen-Nr. 185/2002. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 185/2002 Version Datum 06.11.2002 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrSatzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine Aufgrund der 1 Abs. 1 und 58 Abs. 1 Ziffer 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrTel.: (9139) App
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VD Berlin, den 7. Dezember 2016 Tel.: 90 139 (9139) App. 3170 E-Mail: gerhard.lutz@senstadtum.berlin.de 0007 A An den Vorsitzenden des Hauptausschusses
MehrSchulentwicklungsplanung für die Stadt Warstein
Schulentwicklungsplanung für die Stadt Warstein Schuljahre 2014/15 bis 2020/21 Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales am 09.06.2015 Übersicht Entwicklung der Einwohnerzahlen Entwicklung der Schulanfängerzahlen
MehrFachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss
Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Fachanhörung Inklusion Wie können multiprofessionelle Teams erfolgreich unterstützen? Veranstalter: BLLV München 27. Oktober 2016 Dr. Heide Hollmer Inklusion IST Schuljahr
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: 41 40 06 08 Vorlage-Nr. XII / 18-1 öffentlich nichtöffentlich X Datum 17.03.2017 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Ausschuss für Bildung, Kultur
MehrBeratungsfolge Öffentlichkeit Sitzung am Ergebnis
Stadt Lörrach Fachbereich/Eigenbetrieb Grundstücks- und Gebäudemanagement Verfasser/in Helen Dotterweich Vorlage Nr. 167/2014 Datum 23.09.2014 Beschlussvorlage Beratungsfolge Öffentlichkeit Sitzung am
Mehr- Entwurf - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
- Entwurf - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Aufgrund des 150 Abs. 4 Satz 1 und des 155 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen
MehrP R O T O K O L L über die 40. Sitzung des Finanz- u. Personalausschusses in der XI. Wahlperiode am
Az.: StD 1.1 Datum:14.06.2016 P R O T O K O L L über die 40. Sitzung des Finanz- u. Personalausschusses in der XI. Wahlperiode am 30.05.2016 Öffentlicher Sitzungsteil Beginn Ende Tagungsort 16:00 Uhr 16:30
MehrEinrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Schillerschule
Beschlussvorlage Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Hauptamt 10/20/2016 22.03.2016 Verfasser/in Aktenzeichen Bera tungsf o l ge Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Zuständigkeit Hauptausschuss 11.04.2016
Mehröffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler
Drucksache Nr. 26 /1 PSP-Element 1.100.06.02 Amt für Schule, Jugend und Sport 18.01.2010 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Rat der Stadt 26.01.2010 Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats
MehrGemeinde Kalefeld - Der Bürgermeister -
Gemeinde Kalefeld - Der Bürgermeister - 1. Ergänzungs- Beschlussvorlage öffentlich nichtöffentlich Fachbereich/Sachbearbeiter Datum Aktenzeichen Drucksache Nr. II Bauamt 22.06.2017 II/0 055/2017 Beratungsfolge
Mehrzur Beschlussvorlage 170/2016 Antrag der IGS auf Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Hameln ab dem Schuljahr 2017/2018
Offener Brief 19.09.2016 zur Beschlussvorlage 170/2016 Antrag der IGS auf Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Hameln ab dem Schuljahr 2017/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, alle Gremien der IGS Hameln
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrBetreff: Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt" Sanierung Kontorhaus am Jödebrunnen
Stadt Braunschweig Der Oberbürgermeister 18-08008 Beschlussvorlage öffentlich Betreff: Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt" Sanierung Kontorhaus am Jödebrunnen Organisationseinheit:
MehrAntwort auf Anfragen öffentlich. geplant für Sitzung am
Der Regionspräsident Dezernat IV Nr. 0957 (III) AaA Hannover, 17. Juni 2014 Antwort auf Anfragen öffentlich Beschlus s Abstimmung Gremium geplant für Sitzung am Laut Vorschlag abweiche nd Ja Nein Enthaltun
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrBezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den Bezirksbürgermeister (9297)
Bezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den.03.2015 Bezirksbürgermeister (9297) - 2300 oliver.igel@ba-tk.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrMontag, 02. Februar 2015, Uhr,
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Am Montag, 02. Februar 2015, 19.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses in Friesenheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit nachfolgender Tagesordnung
MehrDrucksachen-Nr. 61/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 61/2009 Version Datum 04.05.2009 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss
Mehr17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72
Stadt Reutlingen 22.11.2017 17/134/01 50 Sozialamt Gz.: Ha-Bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis VKSA 05.12.2017 Vorberatung nichtöffentlich FiWA 07.12.2017 Vorberatung nichtöffentlich
MehrWeiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,
MehrSprechzettel von Ministerin Sylvia Löhrmann. für die Kabinettspressekonferenz
Sprechzettel von Ministerin Sylvia Löhrmann für die Kabinettspressekonferenz zur Verabschiedung des Aktionsplans Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv -Es gilt das gesprochene Wort! - I. Inklusive Schule:
MehrInklusion kann gelingen!
Fachtag Inklusion in der Schule Wo stehen wir in Niedersachsen? Inklusion kann gelingen! Was braucht gelingende Inklusion aus Sicht der Praxis? Inklusion ist für mich ein Zustand, in dem der Begriff überflüssig
MehrBarrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe
Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr Az.: 23.31002-797.751-3438517 Sitzungsvorlage KT/16/2017 Barrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe TOP Gremium
MehrBodelschwingh-Schule
Evangelische Grundschule der Stadt Bonn 1. Raumbezug im Verhältnis zu anderen Schulen Die liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg. In der Nähe liegt die Servatiusschule. 2. Zügigkeit Die wird laut Ratsbeschluss
MehrWarum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!
Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum! Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen.
MehrBeratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Ausschuss für Soziales Vorberatung nichtöffentlich
Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 300/2016 Az.: FB 2 Fr. Saur Datum: 18.11.2016 Sitzungsvorlage Gremium: Ausschuss für Soziales und Integration Am: 30.11.2016 Betreff: Änderung der Stellenzuordnung innerhalb
MehrEntwicklungschancen für das Philipp-Melanchthon-Gymnasium Meine, hier: Antrag CDU-Fraktion v
V o r l a g e L a n d k r e i s G i f h o r n Nr. (ggf. Datum Nachtragsvermerk) O- Nr.1025/XVIII.WP-1 30.07.2015 Beratungsfolge Ö 16.09.2015 Ausschuss für Schule und Sport N 30.09.2015 Kreisausschuss Ö
MehrAktuelle Situation und Zukunftsperspektiven für die Förderschulstandorte in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Main-Tauber
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4324 29. 06. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aktuelle
MehrMinisterin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen
Presseinformation Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 KSV-Gutachten zur schulischen Inklusion Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4006 6. Wahlperiode 03.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
Mehrmit der Entwicklung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und mit den Forderungen und dem Engagement der Eltern in der Region.
Einleitung Mit dieser Konzeption möchten wir einen strukturierten Überblick über die Arbeit an unserem Förderzentrum geben. Wir sehen dieses Papier als ein dynamisches Konzept an, das an allen Stellen
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Goslarer LINKE Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 349 öffentlich nichtöffentlich X Datum 18.01.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen
MehrGesamtkosten Umbau Achtalstraße 9 (siehe Anlage Kostenschätzung, Seite 1): ca
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Flächen- und Gebäudemanagement / Hochbau Sitzung am Aktenzeichen: 880.29 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Marion Natterer / Ruppert Lemcke
MehrLANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-
LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: 05.10.2017 Vorlage-Nr.: JHA II/10/2017 Datum: 22.09.2017 Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Frau Zörner öffentlich X nicht
MehrGesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Thüringer Schulgesetz Im Zusammenhang mit
MehrHaushaltsmittel sind vorhanden: HHST: , Finanzierungsvorschlag: Haushaltsplan 2014 fortfolgende
Beschlussvorlage Gemeinderat öffentlich Am 05.11.2013 TOP Aktenzeichen: 221 1. Beratungsgegenstand Karl-Spohn-Realschule Einführung eines Ganztagsbetriebs; Antragstellung des Schulträgers 2. Beschlussvorschlag:
MehrDezernat II Az. Datum Nr. 688 / Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff. N.Ö. 1. Sozialausschuss x 2. 3.
Informationsvorlage Dezernat II Az. Datum 12.11.2008 Nr. 688 / 2008 Betreff: Wohngeldreform 2009; Umsetzung in Mannheim Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff.
Mehr