Kritik der Geschlechterverhältnisse Politik der Geschlechterdifferenz. Vorlesung Wintersemester 08/09 Prof. Dr. Ingrid Kurz-Scherf
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1 Kritik der Geschlechterverhältnisse Politik der Geschlechterdifferenz Vorlesung Wintersemester 08/09 Prof. Dr. Ingrid Kurz-Scherf
2 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung FeMale (CD) Einführung Themenplan der Vorlesung Proseminare Organisation Geschichte(n) aus der real-existierenden Andrarchie
3 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden (1) Politische Philosophie und die Frauenfrage Seyla Benhabib und Linda Nicholson, in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus, S (2) Benhabib, Seyla/Nicholson, Linda 1987: Politische Philosophie und die Frauenfrage, in: Iring Fetscher/Herfried Münkler (Hg.), Pipers Handbuch der politischen Ideen, Bd. 5: Neuzeit, München, S
4 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Platon ( v.u.z.); aus: Politeia Der Staat Gerechtigkeit sei, dass jeder das Eigene und Seinige hat und tut (434) Wenn also das männliche und das weibliche Geschlecht sich in Bezug auf irgendeine Kunst oder eine sonstige Beschäftigung als verschieden erweisen, so muss man jedem von beiden wie wir behaupten eben das Seine zuweisen. Wenn aber die Besonderheit bloß darin besteht, dass die Frau gebärt und der Mann zeugt, so ist... dadurch noch gar nicht bewiesen, dass hinsichtlich des von uns geltend gemachten Gesichtspunkts die Frau vom Manne verschieden ist, sondern wir werden nach wie vor der Überzeugung sein, dass unsere Wächter und ihre Frauen denselben Beschäftigungen obliegen müssen (454 e) Es gibt also... keine die Staatsverwaltung betreffende Beschäftigung, die der Frau als Frau oder dem Mann als Mann zukäme; vielmehr sind die natürlichen Anlagen gleichmäßig unter beiden Geschlechtern verteilt, und naturgemäß hat die Frau ebenso wie der Mann Anspruch auf alle Beschäftigungen, bei allen aber ist die Frau schwächer als der Mann (455 e)
5 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Aristoteles ( v.u.z.); aus: Politik Es ist auch eine Ungereimtheit, einen Vergleich mit den Tieren anzustellen und zu erklären, dass die Frauen dasselbe besorgen und tun sollen wie die Männer. Denn bei den Tieren besteht kein Hauswesen (1264 b 4) Der Staat besteht aber nicht bloß aus einer Mehrheit von Menschen, dieselben sind auch der Art nach verschieden (1261 a) Es ist also notwendig, dass sich zuerst diejenigen Individuen verbinden, die ohne einander nicht sein können, also einmal Männliches und Weibliches der Fortpflanzung wegen,... dann zweitens von Natur Herrschendes und Beherrschtes der Erhaltung wegen (1252 a) Endlich verhält sich Männliches und Weibliches von Natur so zueinander, dass das eine das Bessere, das andere das Schlechtere und das eine das Herrschende und das andere das Dienende ist (1254 b)
6 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Aurelius Augustinus ( ): Das Weib ist ein minderwertiges Wesen, das von Gott nicht nach seinem Ebenbilde geschaffen wurde. Es entspricht der natürlichen Ordnung, dass die Frauen den Männern dienen Thomas von Aquin ( ) Der wesentliche Wert einer Frau liegt in ihrer Gebärfähigkeit und in ihrem hauswirtschaftlichen Nutzen. Die Frau ist ein Missgriff der Natur..., eine Art verstümmelter, verfehlter, misslungener Mann... Die volle Verwirklichung der menschlichen Art ist nur der Mann Martin Luther ( ) Die größte Ehre, die das Weib hat, ist allzumal, dass die Männer durch sie geboren werden Will die Frau nicht, so komm die Magd
7 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Jean Bodin ( ); aus: Sechs Bücher über den Staat Ein mannhaftes, tapferes Volk könnte sich nur mühsam mit dem Regiment einer Frau abfinden... Wären die Untertanen solche Memmen, dass sie sich unter Zwang oder aus anderen Gründen die Gynäkokratie beim souveränen Regiment gefallen ließen, dann kann kein Zweifel bestehen, dass jeder Untertan sie auch im Hause wird dulden müssen (2: 450) Thomas Hobbes ( ); aus: Vom Menschen (1648) und Leviathan (1651) Naturzustand: homo homini lupus est «Die einander Gleiches tun können, sind gleich Hier ist nach dem Naturrecht der Sieger der Herr der Besiegten Offenbar ist aber das Neugeborene eher in der Gewalt der Mutter als eines anderen... Denn die Ungleichheit der natürlichen Kräfte ist nicht so groß, dass der Mann ohne Krieg die Gewalt über die Frau erlangen könnte Durch den Gesellschaftsvertrag wird dem Staat, dem sich die Staatsbürger freiwillig unterwerfen, das Gewaltmonopol übertragen.... weil in allen Staaten, die ja von den Vätern, nicht von den Müttern begründet worden sind, das häusliche Regiment dem Manne gebührt
8 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden John Locke ( ); aus: Zwei Abhandlungen über die Regierung (1690) Naturzustand: Menschen sind frei und gleich. Es herrscht ein Zustand der Subsistenz und Suffizienz (Rauschenbach). Gott gab die Welt den Menschen gemeinsam. Doch da er sie ihnen zu ihrem Nutzen gab und zu den größtmöglichen Annehmlichkeiten des Lebens... kann man nicht annehmen, er habe beabsichtigt, dass sie immer Gemeingut und unkultiviert bleiben sollte. Er gab sie den Fleißigen und Verständigen zur Nutznießung (und Arbeit sollte seinen Rechtsanspruch darauf bewirken (220) Durch den Gesellschaftsvertrag werden Staaten geschaffen um das Privateigentum zu schützen. Obwohl die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder aufzuziehen, und die Verpflichtung der Kinder, ihre Eltern zu ehren, auf der einen Seite alle Gewalt und auf der anderen Seite alle Unterwerfung enthält,... so liegt gewöhnlich doch noch eine andere Gewalt in der Person des Vaters, durch die seine Kinder ihm zum Gehorsam verpflichtet sind.... Das ist die Macht die Menschen gewöhnlich besitzen, ihr Vermögen denjenigen zu vermachen, die ihnen am liebsten sind (244)
9 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Jean-Jacques Rousseau ( ), aus: Politische Ökonomie (1755) Aus mehreren in der Natur der Sachen liegenden Gründen muss der Vater in der Familie befehlen. Erstens darf die Autorität von Vater und Mutter nicht gleich sein; vielmehr muß die Leitung in einer Hand liegen und bei Meinungsverschiedenheiten eine ausschlaggebende Stimme entscheiden. Zweitens für wie unbedeutend man die typischen Beschwernisse der Frau auch halten mag, da sie ihr immer eine Zeitlang Untätigkeit auferlegen, ist das ein hinreichender Grund dafür, sie von jener Vorrangstellung auszuschließen: denn wenn auch eine Waage völlig im Gleichgewicht steht, so genügt doch ein Strohhalm, um den Ausschlag zu geben. Außerdem muß der Ehemann das Verhalten seiner Frau überwachen: weil ihm daran gelegen ist, sich zu vergewissern, dass die Kinder, die er anerkennen und ernähren muss, nicht anderen als ihm gehören. Die Frau, die nichts vergleichbares zu fürchten braucht, hat nicht dasselbe Recht über ihren Mann. Rousseau verstieg sich zu der Behauptung, dass nie ein Volk vom exzessiven Genuß des Weines ruiniert wurde. Völker gingen hingegen zugrunde wegen des desordre des femmes. Trunkenheit, überwiegend bei Männern beobachtet, erschien als das kleinere Übel. Sie macht nur albern, aber nicht böse (Klaus von Beyme (1992), Theorie der Politik im 20sten Jahrhundert, Frankfurt, S. 307)
10 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Immanuel Kant ( ), aus: Über den Gemeinspruch : Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis (1793) «Derjenige nun, welcher das Stimmrecht in dieser Gesetzgebung hat, heißt ein Bürger (citoyen, d.i. Staatsbürger, nicht Stadtbürger, bourgeois). Die dazu erforderliche Qualität ist, außer der natürlichen (dass es kein Kind, kein Weib sei), die einzige, dass er sein eigener Herr sei, mithin Eigentum habe,... folglich dass er niemandem diene Johann Gottlieb Fichte ( ); aus: Grundlage des Naturrechts (1796) Die Ruhe des Weibes hängt davon ab, dass sie ihrem Gatten ganz unterworfen sey, und keinen anderen Willen habe, als den Seinigen Das Weib ist nicht unterworfen, so dass der Mann ein Zwangsrecht auf sie hätte, sie ist unterworfen durch ihren eigenen fortdauernden, nothwendigen Wunsch, unterworfen zu sein. Sie dürfte wohl ihre Freiheit zurücknehmen, wenn sie wollte; aber gerade hier liegt es; sie kann vernünftigerweise nicht wollen (345)
11 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Georg Wilhelm Friedrich Hegel ( ); aus Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821) Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung... Frauen können wohl gebildet sein, aber für die höheren Wissenschaften, die Philosophie und gewisse Produktionen der Kunst, die ein Allgemeines fordern, sind sie nicht gemacht. Frauen können Einfälle, Geschmack, Zierlichkeit haben, aber das Ideale haben sie nicht ( 166) Das eine ist das Geistige, als das sich Entzweiende in die für sich seiende persönliche Selbständigkeit und in das Wissen und Wollen der freien Allgemeinheit, in das Selbstbewusstsein des begreifenden Gedankens und in das Wollen des objektiven Endzwecks, - das andere das in der Einigkeit sich erhaltende Geistige als Wissen und Wollen des Substanziellen in Form der konkreten Einzelheit und der Empfindung; - jenes im Verhältnis nach außen das Mächtige und Betätigende, dieses das Passive und Subjektive. Der Mann hat daher sein wirkliches, substantielles Leben im Staate, der Wissenschaft und dergleichen, und sonst im Kampfe und der Arbeit mit der Außenwelt und mit sich selbst, so dass er nur aus seiner Entzweiung die selbständige Einigkeit mit sich erkämpft, deren ruhige Anschauung und die empfindende subjektive Sittlichkeit er in der Familie hat, in welcher die Frau ihre substantielle Bestimmung und in dieser Pietät ihre sittliche Gesinnung hat ( 166) So ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden ( 238).
12 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Karl Marx ( ) Das Verhältnis des Mannes zum Weib ist das natürlichste Verhältnis des Menschen zum Menschen. In ihm zeigt sich also, inwieweit das natürliche Verhalten des Menschen menschlich und das menschliche Wesen ihm zum natürlichen Wesen... geworden ist. In diesem Verhältnis zeigt sich auch, inwieweit das Bedürfnis des Menschen zum menschlichen Bedürfnis, inwieweit ihm also der andere Mensch als Mensch zum Bedürfnis geworden ist, inwieweit er in seinem individuellsten zugleich Gemeinwesen ist (Nationalökonomie und Philosophie, 1844) Aber die Bourgeoisie hat nicht nur die Waffen geschmiedet, die ihr den Tod bringen; sie hat auch die Männer gezeugt, die diese Waffen führen werden (Kommunistisches Manifest, 1848)
13 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Max Weber ( ); aus: Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie (1922) Universalgeschichtliche Probleme wird der Sohn der modernen europäischen Kulturwelt unvermeidlicher- und berechtigterweise unter der Fragestellung behandeln: welche Verkettung von Umständen hat dazu geführt, dass gerade auf dem Boden des Okzidents, und nur hier, Kulturerscheinungen auftraten, welche doch wie wenigstens wir uns gern vorstellen in einer Entwicklungsrichtung von universeller Bedeutung und Gültigkeit lagen?
14 ... so ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden Theodor W. Adorno ( )/Max Horkheimer ( ); aus: Dialektik der Aufklärung (1947) Die Frau ist nicht Subjekt André Gorz ( ); aus: Brief an D. Geschichte einer Liebe, o.o.: Rotpunktverlag, 2007) Als wäre es Deine Berufung, mich in der meinen zu bestärken.
15 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) (1) Einleitung und Lektürehilfe Frühe Frauenbewegungen in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus, S (2) Holland-Cunz, Barbara 2003: Die alte neue Frauenfrage, Frankfurt a.m.; - Gerhard, Ute 1990: Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung, Reinbek bei Hamburg
16 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Literatur zur Geschichte der Frauen und der Frauenbewegung (Auswahl) Gerhard, Ute, 1991, Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung, Reinbeck bei Hamburg Anderson, Bonnie S.; Zinsser, Judith P., 1993: Eine eigene Geschichte. Frauen in Europa. 2 Bände, Zürich Lerner, Gerda, 1995: Die Entstehung des feministischen Bewusstseins. Vom Mittelalter bis zur Ersten Frauenbewegung, Frankfurt a.m./new York Nave-Herz, Rosemarie, 1997: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, 5. Auflage, Bonn (Bundeszentrale für Politische Bildung) Bock, Gisela, 2000: Frauen in der europäischen Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München Holland-Cunz, Barbara 2003: Die alte neue Frauenfrage, Frankfurt a.m. Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus
17 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Kleine Geschichte der Frauenbewegung: Vorkämpferinnen Christine de Pisan ( ) Das Buch der Stadt der Frauen (1405) Olympe de Gouges (1748/ «Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin» (1791) Mary Wollstonecraft ( ) Ein Plädoyer für die Rechte der Frau (1792) Flora Tristan ( ) Arbeiterunion (1843)
18 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Kleine Geschichte der Frauenbewegung: Verbündete Charles Fourier ( ) Theorie der vier Bewegungen und der allgemeinen Bestimmungen (1808) John Stuart Mill ( )/Harriet Taylor Mill ( ) Die Hörigkeit der Frau (1869) August Bebel ( ) Die Frau und der Sozialismus (1883)
19 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Kleine Geschichte der Frauenbewegung: bürgerliche (liberale) Frauenbewegung Louise Otto Peters ( ) 1848/49: Märzrevolution 1849: Frauenzeitung (Verbot 1850/52) 1848/49: Mitbegründerin Dienstboten- und Arbeiterinnenverein 1865: zus. mit Auguste Schmidt Allgemeiner Deutscher Frauenverein Helene Lange ( ) 1890: Allgemeiner Deutscher Lehrerinnenverein : Vorstand Bund deutscher Frauenvereine (BDF) Gertrud Bäumer ( ) : Vorsitzende Bund deutscher Frauenvereine (BDF) : Herausgabe der Zeitschrift Die Frau (z.t. zus. Mit Helene Lange) 1920: erste deutsche Ministerialrätin (1933 ihres Ämtes enthoben)
20 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Kleine Geschichte der Frauenbewegung: proletarische (sozialistische) Frauenbewegung Lily Braun ( ) Die Frauenfrage (1901) Frauenarbeit und Beruf (1914) Clara Zetkin ( ) 1878: Eintritt in Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (ab 1890: SPD) : Herausgeberin der SPD-Frauenzeitung Die Gleichheit 1915: Mitinitiatorin einer internationalen sozialistischen Antikriegs-Frauenkonferenz in Bern ab 1916: Spartakus, USPD, KPD Emma Goldmann ( ) 1893, 1916/17, Gefängnis 1906: Mother Earth (anarcha-feministische Zeitschrift) 1919: Ausweisung nach Russland, danach England und Frankreich 1936: Spanischer Bürgerkrieg Alexandra Kollontai ( ) Tagebuch einer sexuell emanzipierten Kommunistin (1921)
21 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Kleine Geschichte der Frauenbewegung: radikale (autonome) Frauenbewegung Minna Cauer ( ) 1892: Beitritt Deutsche Friedensgesellschaft (Bertha von Suttner) : Herausgabe der Zeitung Die Frauenbewegung : Vorsitz Verband Fortschrittlicher Frauenvereine Helene Stöcker ( ) Bis 1932: Herausgabe der Zeitschrift Die neue Generation Bund für Mutterschutz und Sexualreform 1915: Internationaler Frauenfriedenskongress 1933: Emigration Hedwig Dohm (1831/ ) Die wissenschaftliche Emanzipation der Frau (1874) Die Antifeministen (1902)
22 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Themen und Kämpfe der frühen Frauenbewegungen (Auswahl) Menschenrechte sind Frauenrechte Recht auf Organisation und Partizipation (Stimmrecht) Recht auf Bildung Recht auf Berufstätigkeit Mutterschutz Sexualreform Frieden
23 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1) Diskussionsfrage: Warum haben die frühen Frauenbewegungen nicht mehr Widerstand gegen den aufkommenden Nationalsozialismus geleistet? Thesen: Fragmentierung der bürgerlichen und radikalen Frauenbewegung/Auflösung der proletarischen Frauenbewegung (Verzicht auf eigenständiges allgemeinpolitisches Mandat) Mütterlichkeitsideologie der bürgerlichen Frauenbewegung als Wegbereiter des Nationalsozialismus Männlichkeitsideologie der bürgerlichen und sozialistischen/kommunistischen Weltauffassungen/Parteien/Bewegungen als Wegbereiter des Nationalsozialismus
24 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (2) (1) Lektürehilfe Autonome Frauenbewegung in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus, S (2) Holland-Cunz, Barbara 2003: Die alte neue Frauenfrage, Reinbeck bei Hamburg; - Lenz, Ilse 2000: Frauenbewegungen weltweit. Aufbrüche, Kontinuitäten, Veränderungen., Opladen
25 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (2) 1949: Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz; Elisabeth Selbert) Gründung des Deutschen Frauenrats als überparteilicher Dachverband von Frauenverbänden und Frauenausschüssen in Partein, Gewerkschaften, Kirschen etc. Simone de Beauvoir: Le deuxième sex (Das andere Geschlecht) 1963: Betty Friedan: The Feminine Mythique (Der Weiblichkeitswahn) 1966: Gründung National Organization for Women (NOW) in Washington D.C. In der Bundesrepublik Deutschland (West): "Pflegerin und Trösterin sollte die Frau sein; Sinnbild bescheidener Harmonie, Ordnungsfaktor in der einzig verläßlichen Welt des Privaten; Erwerbstätigkeit und gesellschaftliches Engagement sollte die Frau nur eingehen, wenn es die familiären Anforderungen zulassen. (Bericht der Bundesregierung über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft)
26 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (2) Anfang 1968: Aktionsrat zur Befreiung der Frau im SDS Frankfurter Weiberrat September 1968: Tomatenwurf auf der 23. Delegiertenkonferenz des SDS (Sigrid Rüger anläßlich der SDS-Ignoranz zu einer Rede von Helke Sander November 1968: Befreit die sozialistischen Eminenzen von ihren bürgerlichen Schwänzen (Frankfurter Weiberrat zur 24. Delegiertenkonferenz des SDS in Hannover) Ab 1968/69: in fast allen Städten Frauengruppen u.a. mit den Schwerpunkten 218 und Selbsterfahrung, aber auch Berufstätigkeit/Hausarbeit, Kinder(läden), Kapitalismuskritik (z.b.: Brot & Rosen, Sozialistischer Frauenbund )
27 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (2) 1970: Frauenaktion 70 in Frankfurt, Ziel: Streichung , April in Frankreich: Je me suis fait avorter in Nouvel Observateur (u.a. S. d. Beauvoir, Marguerite Duras, Jeanne Moreau) 1971, Juni in Deutschland: Wir haben abgetrieben in Stern (u.a. Alice Schwarzer, Senta Berger, Romy Schneider) 1972: Einrichtung des ersten "Frauenzentrums" in Berlin. 1974: Gründung des ersten Frauenbuchverlags "Frauenoffensive 1975: UN: Jahr der Frau, erste Weltfrauenkonferenz in Mexico 1976: Erste Sommeruniversität für Frauen in der Freien Universität Berlin (West) Gründung der Zeitschrift Courage (bis 1984)
28 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (2) 1977 Erstes Frauenhaus in Berlin Gründung der Zeitschrift Emma Erstes "Feministisches Frauen-Gesundheits-Zentrum" in Berlin Gründung des Vereins "Sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis e.v., Herausgabe der Zeitschrift Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis (ab 1978) 1979 Gründung der Sektion Frauenforschung in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 1980 zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen ab 1980 Das Engagement in der neuen Frauenbewegung verlagert sich teilweise auf "Die Friedensbewegung" und die Partei "Die Grünen 1982 erste Gleichstellungsbüros in Köln und Hamburg Gründung der Zeitschrift Feministische Studien 1985 Dritte Weltfrauenkonferenz in Nairobi 1987 erste Professur für Frauenforschung an der Uni Frankfurt 1991 Gründung Arbeitskreis Politik und Geschlecht in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft 1995 Vierte Weltfrauenkonferenz in Peking 1997 Gründung der Zeitschrift Femina Politica 2007 Die ZEIT: Wir brauchen einen neuen Feminismus
29 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (2) Themen und Kämpfe der neuen Frauenbewegungen (Auswahl) Die Tyrannei des Mannes in unserer Gesellschaft Gleichberechtigung und/oder Emanzipation Autonomie versus Institution Arbeit und Arbeitsteilung/Kapitalismus und Patriarchat Körperpolitik und Selbsterfahrung Wissenschaft und Wissenschaftskritik Ökologie Gewalt und Krieg
30 Gleichberechtigung und/oder Emanzipation: Frauenbewegungen (1/2) Diskurse und Kontroversen der Frauenbewegungen (Auswahl) Gleichheit und Differenz Autonomie und Integration Gleichberechtigung und Emanzipation Liberalismus/Sozialismus/Anarchismus u.a. Frauenfrage und soziale Frage Frauenpolitik/Geschlechterpolitik/Feminismus Wissenschaft und Wissenschaftskritik
31 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke (1) Gleichstellungspolitik jenseits patriarchaler Alternativen Silvia Kontos, in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus (2) Gerhard, Ute 1990: Gleichheit ohne Angleichung. Frauen im Recht, München; - Berghahn, Sabine 2003: Der Ritt auf der Schnecke, in: - Kurz-Scherf, Ingrid/Lepperhoff, Julia/Scheele, Alexandra 2006: Arbeit und Geschlecht im Wandel: Kontinuitäten, Brüche und Perspektiven für Wissenschaft und Politik, in:
32 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte Historischer Ausgangspunkt: Geschlechtsvormundschaft (cura sexus cura maritalis) Verwoben mit anderen Dimensionen von Rechtlosigkeit, Unterdrückung und Ungleichheit Frauen stehen lebenslang unter der Gewalt eines Mannes (Vater, Ehemann, Vormund) Historische Wellen der Abschwächung, Verschärfung und Ausdifferenzierungen des gleichbleibenden Grundprinzips der Unterordnung von Frauen unter Männer seit der Antike (vorher?)
33 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte Entdeckung der Menschenrechte: We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty an the pursuit of Happiness (Amerikanische Unabhängigkeitserklärung, 1776) Les hommes naissent et demeurent libre et égaux en droits. Les distinctions sociales ne peuvent etre fondées que sur l utilité commune. Le but de toute association politique est la conservation des droits naturels et imprescritibles de l homme. Ces droits sont la liberté, la proprieté, la sureté et la resistance à l opression» (Déclaration des droits de l Homme et du citoyen, 1789)
34 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte Entdeckung der Frauenrechte : Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten. Die sozialen Unterschiede können nur im allgemeinen Nutzen begründet sein. (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin; Olympe de Gouges, 1789) Wir halten folgende Wahrheiten für keines Beweises bedürftig: dass alle Männer und Frauen gleich geschaffen sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind, dass zu diesem Leben Freiheit und Streben nach Glück gehören, dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen eingesetzt werden, die den Rechtsgrund ihrer Macht aus der Zustimmung der Regierten ableiten. (Declaration of Sentiment; USA, 1848)
35 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1850 Politischen Vereinen ist die Aufnahme von Frauenpersonen, Schülern, Lehrlingen verboten ( 8 des Vereinsgesetzes) 1869 Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (u.a. Luise OttoPeters) 1871 Eine Schwangere, welche vorsätzlich abtreibt oder im Muterleib tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft... (Reichsstrafgesetzbuch; 1926: Abtreibung wird vom Verbrechen zum Vergehen, Gefängnis statt Zuchthaus; 1974 Fristenregelung, wird für verfassungswidrig erklärt; 1976 Indikationsregelung mit sozialer Indikation; 1992 Fristenregelung mit Beratungspflicht, wird für verfassungswidrig erklärt; seit 1995 aktuelle Regelung: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft... Der Tatbestand des 218 ist nicht verwirklicht, wenn..., Fristenregelung mit Beratungspflicht)
36 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1896/1900 Verabschiedung/Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Dem Mann steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Eheleben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung. ( 1354 Abs. 1) Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes ( 1355) Die Frau ist... berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten ( 1356) Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen... ( 1358) Das Vermögen der Frau wird durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen ( 1363) Das uneheliche Kind untersteht nicht der elterlichen Gewalt der Mutter ( 1707)
37 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1908 Frauen dürfen Mitglied in politischen Vereinen werden Immatrikulationsrecht für Frauen 1918 Aktives und passives Wahlrecht für Frauen 1919 Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten (Art. 109, Weimarer Reichsverfassung) 1920 Habilitationsrecht für Frauen
38 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte Frauen verlieren das passive Wahlrecht, werden ab 1935 nicht mehr als Richterinnen, ab 1936 nicht mehr als Rechtsanwältinnen zugelassen, können ab 1937 als verheiratete Beamtin entlassen werden, wenn ihre wirschaftliche Versorgung gesichert erscheint 1949 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz) Anpassung der dem Gleichheitssatz widersprechenden Gesetze bis spätestens (Art. 117 Absatz 1 Grundgesetz) Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben (Art. 7 Verfassung der DDR)
39 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1956 Bundesverfassungsgericht erklärt Frauenlohngruppen für verfassungswidrig 1957/58 Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau Stichentscheid des Vaters bei elterlichen Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Kindererziehung (1959 auf Betreiben des Juristinnenbundes vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt) Der Ehe- und Familienname ist der des Mannes. Die Frau ist berechtigt... dem Namen des Mannes ihren Mädchennamen hinzuzufügen ( 1355 BGB) Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist ( 1356 BGB)
40 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte (1968) Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe (Verfassung der DDR) 1976 Gründung des ersten Frauenhauses in Berlin 1977 Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen... Treffen sie keine Bestimmung, so ist Ehename der Geburtsname des Mannes ( 1355 BGB) Die Ehegatten regeln die Hauhaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen... Beide Ehegatten sind berechtigt erwerbstätig zu sein ( 1356 BGB)
41 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1979/81 CEDAW Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (1979 von UNO- Vollversammlung verabschiedet, seit 1981 in Kraft, mittlerweile von 180 Staaten unterzeichnet) In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck Diskriminierung der Frau jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, daß die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau ungeachtet ihres Familienstandes im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird (Art. 1)
42 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1980 Erste kommunale Gleichstellungsstellen in Köln und Hamburg 1989 Erstes Frauenfördergesetz in NRW; danach in fast allen Bundesländern Frauenförder- oder Gleichstellungsgesetze 1993 Familienrechtsrahmengesetz Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen... Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung ( 1355 BGB) 1994 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG)
43 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 1995 Die 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen verpflichtet alle Regierungen, bei allen politischen Entscheidungen die Auswirkungen auf die Situation von Männern und Frauen zu prüfen ( Gender Mainstreaming ) 1997 Gender Mainstreaming wird auf EU-Ebene mit dem Ziel, Chancengleichheit in allen Politikfeldern zu erreichen, im Amsterdamer Vertrag verankert. Die Bundesregierung verankert Gender Mainstreaming in ihrer Geschäftsordnung. Reform Strafgesetzbuch: Jede Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung ist strafbar, auch in der Ehe ( 177 StGB; bis 1997 war ausdrücklich nur die außereheliche Vergewaltigung strafbar, erster Versuch zur Veränderung scheitert 1983 im Deutschen Bundestag unter Hohn und Spott)
44 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Der Ritt auf der Schnecke Kleine Geschichte der Frauenrechte 2001 Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft August 2006 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. ( 1) Antidiskriminierungsstelle des Bundes ( 25) de/
45 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Empirische Dimensionen der Geschlechterdifferenz und der Geschlechterhierarchie (1) Politische Repräsentation von Frauen in Europa Beate Höcker, in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus (2) Young, Iris 1996: Fünf Formen der Unterdrückung, in: Nagl- Docekal, Herta; Pauer-Studer, Herlinde (Hg.): Politische Theorie. Differenz und Lebensqualität, Frankfurt a.m., S WSI 2005: FrauenDatenReport, Berlin; de.htm
46 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Empirische Dimensionen der Geschlechterdifferenz und der Geschlechterhierarchie Rückblick: Androzentrismus im Denken am Beispiel der politischen Theorie Feminismus in der Praxis: frühe und autonome Frauenbewegungen Demokratie oder Androkratie? Auf dem Weg zur Gleichberechtigung oder: Der Ritt auf der Schnecke Soziogramm der real-existierenden Andrarchie
47 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Empirische Dimensionen der Geschlechterdifferenz und der Geschlechterhierarchie Geschlecht als Strukturkategorie (Regina Becker-Schmidt); z.b. in der Sozialstrukturforschung: Gesetz der hierarchisch zunehmenden Männerdominanz (Rainer Geißler) Geschlecht als Identitätskategorie; z.b. Judith Butler: Das Unbehagen der Geschlechter Geschlechte als Subjektkategorie: z.b. hegemoniale Männlichkeit (R. Connell)
48 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Empirische Dimensionen der Geschlechterdifferenz und der Geschlechterhierarchie Formen der Unterdrückung (Iris Young) Ausbeutung Marginalisierung Machtlosigkeit Kulturimperialismus Gewalt
49 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Empirische Dimensionen der Geschlechterdifferenz und der Geschlechterhierarchie Informationsquellen Qualitativ/wissenschaftlich: femina politika, Feministische Studien, Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis Feministisches Archiv Quantitativ (Überblick BRD): t.html 3D0AB75D C/boxen/hs.xsl/1124.htm Frauendatenreport (WSI)
50 Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art 3 GG) oder: Empirische Dimensionen der Geschlechterdifferenz und der Geschlechterhierarchie Informationsquellen Quantitativ (Überblick international): n_men_stats/index_de.htm
51 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (1) (1) Wie männlich ist die Wissenschaft, in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus, S (2) Harding, Sandra 1990: Feministische Wissenschaftstheorie. Zum Verhältnis von Wissenschaft und sozialem Geschlecht, Hamburg; - Sauer, Birgit 2001: Zur Geschlechtsblindheit der Politikwissenschaft, in: Ayla Satilmis (Hg.), Feministischer Eigensinn: Kompass für Politik und ihre Wissenschaft, Hamburg
52 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (1) Wie männlich ist die Wissenschaft z.b.: Maskulinismus in der Politikwissenschaft Feministische Verspätung Bemanntheit des Fachs Struktureller Maskulinismus Systematischer Maskulinismus Sauer, Birgit 2001: Zur Geschlechtsblindheit der Politikwissenschaft: eine feministische Kritik, in: Ayla Satilmis u.a. (Hg.), Feministischer Eigensinn. Kompass für Politik und ihre Wissenschaft, Hamburg
53 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (1) The seven sexist problems : Androcentricity Overgeneralization/Overspecificity Gender insensitivity Double Standards Sex Appropriateness Familialism Sexual dichotomism Margit Eichler (1991): Nonsexist Research Methods, New York/London: Routledge
54 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (1) Strömungen feministischer Theorie und Praxis Der liberale Feminismus Der radikale Feminismus Der sozialistische Feminismus Der humanistische (Gleichheits)Feminismus Der gynozentrische (Differenz)Feminismus Der postmoderne Feminismus Der kritisch-emanzipatorische (wissenschaftliche) Feminismus Feminismus als transformative politische Theorie und Praxis Holland-Cunz, Barbara 1996: Feminismus: Politische Kritik patriarchaler Herrschaft, in: Franz Neumann (Hg.), Handbuch Politische Theorien und Ideologien, Band 2, Opladen
55 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (1) Was ist Feminismus?... wird durch ein gemeinsames Band zusammen gehalten: das wissenschaftlich-politische Interesse an der Verfasstheit von Geschlechterverhältnissen und die Kritik an allen Formen von Macht und Herrschaft, die Frauen diskriminieren und deklassieren (Becker- Schmidt/Knapp 2001: 7) Feministische Kritik richtet sich... auf Phänomene von Macht, Herrschaft und Gewalt zwischen Männern und Frauen (Knapp 2001: 65) Becker-Schmidt, Regina/Knapp, Gudrun-Axeli 2001: Feministische Theorien zur Einführung, Hamburg: Junius Feminismus zielt auf die Emanzipation... aus versklavenden Verhältnisses (Max Horkheimer) zit. nach Klinger, Cornelia/Knapp, Gudrun-Axeli 2007: Achsen der Ungleichheit Achsen der Differenz: Verhältnisbestimmungen von Klasse, Geschlecht, Rasse /Ethnizität, in: (Literaturempfehlung!) Cornelia Klinger/Gudrun-Axeli Knapp/Birgit Sauer, Achsen der Ungleichheit. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität, Frankfurt-New York: Campus
56 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (1) Ich bin davon ausgegangen, dass nur erzwungene Werte Rassismus, Klassenherrschaft, Sexismus die Objektivität zerstören, während partizipatorische Werte Anti-Sexismus, klassenlose Gesellschaft, Anti-Rassismus die Verzerrungen und Mystifikationen in unseren kulturbedingten Erklärungs- und Verstehensweisen allmählich zum Verschwinden bringen. Als wir... in der neuen Frauenbewegung damit begannen, unsere Erfahrung theoretisch zu verarbeiten, wussten wir, dass unsere Aufgabe ebenso schwierig wie aufregend sein würde. Doch hätten wir uns wohl nicht einmal in unseren kühnsten Träumen vorstellen können, dass wir sowohl die Wissenschaft als auch das theoretische Denken (und das politische Handeln, iks) würden neu erfinden müssen... Harding, Sandra 1991 (1986): Feministische Wissenschaftstheorie. Zum Verhältnis von Wissenschaft und sozialem Geschlecht, Hamburg: Argument, hier: S. 272 und 274
57 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (2) Diskussionsfrage: Ist die feministische Politikwissenschaft ein Teilgebiet oder ein alternatives Paradigma/Forschungsprogramm der Disziplin? These: Die feministische Politikwissenschaft ist ein Teilgebiet und ein alternatives Paradigma/Forschungsprogramm der Disziplin
58 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (2) (1) Methodologische Postulate der Frauenforschung Maria Mies 1978, in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus, S. 141 (2) Klinger, Cornelia/Knapp Gudrun(2007): Achsen der Ungleichheit Achsen der Differenz: Verhältnisbestimmungen von Klasse, Geschlecht, Rasse /Ethnizität, in: Klinger, Cornelia u.a. (Hg.): Achsen der Ungleichheit. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität. Frankfurt u.a., insbesondere S
59 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (2) Methodologische Postulate feministischer Wissenschaft Wertfreiheit bewusste Parteilichkeit Sicht von oben Sicht von unten Spectator knowledge Aktionsforschung beschreiben/erklären/prognostizieren verändern freie Wahl d. Forschungsgegenstands strategische Wahl... einseitiger Forschungsprozess interaktiver Bewusstwerdungsprozess Entwicklung einer feministischen Gesellschaftstheorie Mies, Maria 1978: Methodologische Postulate für die Frauenforschung, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, Jg. 1, H. 1, 47-52
60 Gender Kompetenz... eine Forschungsperspektive, die die Geschlechterproblematik als integralen Bestandteil ihres Gegenstands begreift und normativ auf die emanzipatorische Überwindung von Geschlechterhierarchien und Geschlechterstereotypen im Kontext einer allgemeinen Demokratisierung der Lebensverhältnisse ausgerichtet ist. Dabei geht es zum einen um eine gleichgewichtige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Problemkonstellationen und Handlungsoptionen im Gegenstandsbereich der Forschung; zum anderen geht es um eine angemessene Reflektion und Bearbeitung der Verschränkung der Geschlechterproblematik mit anderen Dimensionen und Komponenten sozialer Ungleichheit und widerständiger Praxen (Nancy Fraser). (In Anlehnung an: GendA 2005) Kurz-Scherf, Ingrid/Correll, Lena/Janczyk, Stefanie (Hg.) (2005): In Arbeit: Zukunft oder: die Zukunft der Arbeit und der Arbeitsforschung liegt in ihrem Wandel, Münster
61 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (2) Objektivität und Parteilichkeit in der feministischen Wissenschaft: z.b.: Wie schreibe ich eine wissenschaftliche Hausarbeit? Wie halte ich ein wissenschaftliches Referat? Einleitung Thema (gesellschaftliche/theoretische Relevanz) Problem (wo wird das Problem von wem gesehen? Welches Problem stellt sich mir aus welchen Gründen?) Fragestellung (Eingrenzung, Zuspitzung, mit welcher Frage will ich mich warum beschäftigen?) Besonderes Anliegen (was treibt mich um?) Grundannahmen (was setze ich als gegeben voraus? ist nicht Gegenstand der Untersuchung?) Hypothese(n)/Leitidee(n) (Erklärung/Bewertung/Handlungsperspektiven) Methode und Gang der Untersuchung/der Argumentation (Gliederung erläutern und begründen) erwarteter/erhoffter Erkenntnisgewinn Hauptteil(e) (folgt/folgen dem in der Einleitung dargelegten Argumentationsgang) Schluss (kommt auf die Fragestellung und die Hypothesen/Leitideen in der Einleitung zurück, resümiert die Erkenntnisse/Befunde aus dem Hauptteil und nur die (!), wirft evt. offene und weiterführende Fragen auf)
62 Feminismus feministische Wissenschaft: Standpunkte und Methoden (2) Objektivität und Parteilichkeit in der feministischen Wissenschaft (2): z.b.: Kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen oder politischen Texten Einleitung (Warum setze ich mich mit dem Text auseinander? Unter welcher Fragestellung lese/bearbeite ich den Text? Aktuelle gesellschaftliche, politische, theoretische Relevanz) Fragen an den Text: biographischer/zeithistorischer Hintergrund Welches Thema behandelt der Text, wie wird es (gesellschaftlich/theoretisch) eingeordnet? Welche Probleme werden wie artikuliert? Welche nicht? Welche Fragestellung/en verfolgt der Text? Welche nicht? Welche/s besonderes/n Anliegen verfolgt der/die AutorInnen? (explizit, implizit) Auf welchen Grundannahmen basiert der Text (explizit, implizit) Welche Hypothese(n)/Leitidee(n) werden formuliert/sind unterschwellig zugrunde gelegt? (Erklärung/Bewertung/Handlungsperspektiven) Methode und Gang der Untersuchung und der Argumentationsführung Ist die Argumentationsführung sachlich richtig, empirisch belegt, logisch stringent, theoretisch fundiert? Gegen oder für wen oder was wird argumentiert? (explizit, implizit) Gliederung: Darstellung und Kritik trennen! Schluss: Welche Erkenntnisse und Befunde ergeben sich aus der Lektüre des Textes im Hinblick auf meine Fragestellung/seine aktuelle Relevanz? Welche offenen und weiterführenden Fragen?
63 Sex und Gender Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung (1) Becker-Schmidt, Regine/Knapp, Gudrun-Axeli 2000: Feministische Theorien zur Einführung, Hamburg, S (2) Krause, Ellen 2003: Einführung in die politikwissenschaftliche Geschlechterforschung, Opladen, S
64 Thema: Sex und Gender, Andrarchie und Heteronormativität Einleitung gesellschaftliche/theoretische Relevanz des Themas: Geschlecht als Identitäts- und als Strukturkategorien; Demographischer Wandel, Krise der Arbeitsgesellschaft, Clash of Cultures Problem: Verhältnis Natur Kultur, Biologie Macht, Handlungsspielräume, Handlungspersektiven, Wissenschaft - Praxis Fragestellung: Welche politischen Konsequenzen sind mit welchem Verständnis des Geschlechterverhältnisses verbunden? Besonderes Anliegen (Feminismus als emanzipatorisches Projekt der gesellschaftlichen Transformation; Studierende mit Grundkategorien feministischer Theorie vertraut machen) Grundannahmen: Herrschaft und Unterwerfung widersprechen der Würde des Menschen Hypothese(n)/Leitidee(n): Es bedarf der theoretischen und praktischen Verknüpfung von subjektiven und struktuellen Momenten Methode und Gang der Untersuchung: historisch-systematischer Durchgang durch feministische Diskurse, Textanalyse Gang der Argumentation: Sex, Gender; Dimensionen des Geschlechterverhältnisses, Struktur, Handlung, Identität; Noch einmal: Dimensionen; Geschlecht als soziale Konstruktion, Literatur erwarteter/erhoffter Erkenntnisgewinn: Verständnis für die Komplexität der Materie und die politischen Implikationen ihrer theoretischen Bearbeitung
65 Sex und Gender Andrarchie und Heteronormativität Alice Schwarzer (1975): Der kleine Unterschied und seine großen Folgen sex gender (biologisches Geschlecht) (soziales Geschlecht) Robert Stoller (1968) : Sex and Gender: On the Development of Masculinity and Femininity
66 Sex und Gender Andrarchie und Heteronormativität Das andere Geschlecht (Simone de Beauvoir, 1949): Man wird nicht als Frau (als Mann, iks) geboren, man wird es erst Sexual Politics (Kate Millett, 1969): Ideologie Biologie Soziologie Ökonomie Sozialisation Gewalt Anthropologie Psychologie
67 Geschlecht/Geschlechterverhältnisse Struktur Handlung Identität Patriarchat Sexual Politics Geschlechts Androkratie Doing Gender - charakter, -rollen Genderregime Genderkultur Habitus Andrarchie hegemoniale Männlichkeit(en) männliche Hegemonie subalterne Weiblichkeit die männliche Herrschaft
68 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Gleichheit und Differenz - Andrarchie und Heteronormativität (1) Klinger, Cornelia 1990: Welche Gleichheit und welche Differenz? In: Gerhard, Ute u.a. (Hg.), Differenz und Gleichheit. Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht, Frankfurt a.m., S ; - Das Unbehagen der Geschlechter Judith Butler, in: Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus; (2) Becker-Schmidt, Regine/Knapp, Gudrun-Axeli 2000: Feministische Theorien zur Einführung, Hamburg, S ; - Krause, Ellen 2003: Einführung in die politikwissenschaftliche Geschlechterforschung, Opladen, S
69 Gleichheit und Differenz - Andrarchie und Heteronormativität Dimensionen des Geschlechterverhältnisses ( sexual politics / doing gender ) Macht Partizipation Repräsentation Autonomie/Anerkennung Recht Gewalt Häusliche Gewalt Vergewaltigung Genitalverstümmelung Strukturelle Gewalt Eigentum/Geld Arbeit bezahlt unbezahlt Bildung Zeit Habitus (P. Bourdieu) Kathexis (R.W. Connell)
70 Gleichheit und Differenz - Andrarchie und Heteronormativität Gleichheit versus Differenz? Gender Trouble Gleichheit als Angleichung (von Frauen an Männer) Differenz als Befestigung (von Geschlechterhierarchien und Geschlechterstereotypen) die Frau ( der Mann ) als Fiktion Dekonstruktion von Geschlechterstereotypen und Geschlechterhierarchien/von Feminismus Postmoderne Beerdigungen (Subjekt, Wahrheit, Geschichte) linguistic turn
71 Gleichheit und Differenz - Andrarchie und Heteronormativität Geschlecht als soziale Konstruktion Geschlechterhierarchien Geschlechterstereotypen Zweigeschlechtlichkeit Sex und Gender als soziale Konstruktion Heteronormativität/ männliche Herrschaft Dekonstruktion/ undoing gender als diskursive, soziale und politische Praxis
72 Beauvoir, Simone de (1949): Das andere Geschlecht Millett, Kate (1970): Sexus und Herrschaft. Die Tyrannei des Mannes in unserer Gesellschaft (Sexual Politics 1969/70) Walby, Sylvia (1990): Theorizing Patriarchy, Oxford/Cambridge Beer, Ursula, 1990: Geschlecht, Struktur, Geschichte: soziale Konstituierung des Geschlechterverhältnisses, Frankfurt a.m. Mies, Maria (1992): Patriarchat und Kapital. Frauen in der internationalen Arbeitsteilung, Fulda Butler, Judith, 1991 (1990), Das Unbehagen der Geschlechter, Frankfurt a.m. Engel, Antje, 2001: Wider die Eindeutigkeit. Sexualität und Geschlecht im Fokus queerer Politik und Repräsentation Rommelspacher, Birgit (1995): Dominanzkultur. Texte zu Fremdheit und Macht, Berlin Bourdieu, Pierre (1997): Die männliche Herrschaft. In: Irene Dölling/Beate Krais (Hg.), Ein alltägliches Spiel. Geschlechterkonstruktion in der sozialen Praxis, Frankfurt a.m. Connell, Robert W., 1999: Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeit (insbes. die soziale Organisation von Männlichkeit), Opladen Marìa do Mar Castro Varela, Dhawan Nikita, 2005: Postkoloniale Theorie. Eine kritische Einführung Klinger, Cornelia u.a. (2007): Achsen der Differenz. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Etnizität, Frankfurt/New York
73 Themenplan (1) Basistext (2) Vertiefung Intersektionalität: race, class, gender (1) Clara Zetkin, Jutta Menschik, Claudia von Braunmühl und Brigitte Young in Kurz-Scherf, Ingrid u.a. (Hg.) 2006: Reader Feministische Politik & Wissenschaft, Königstein/Taunus, S. 48 ff., 117 ff, 213 ff. (2) Klinger, Cornelia u.a. (Hg.): Achsen der Ungleichheit. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität. Frankfurt u.a., insbesondere Beiträge von Aulenbacher, Becker-Schmidt und Gabbert
74 Exkurs z.b.: race, class, gender : Intersektionalität gesellschaftliche/theoretische Relevanz des Themas: zunehmende soziale Ungleichheit, die sich in fortschreitendem Maße auch zwischen Frauen zur Geltung bringt; Reproduktion von Geschlechterhierarchien und stereotypen in alten und neuen Ungleichheitsverhältnissen Problem: Kapitalismus-, Globalisierungs-, Demokratie-, Sozialstaatskritik ohne Gender? Blinder Fleck oder systematischer Defekt? Bedeutungswandel und verschiebung verschiedener Achsen der Ungleichheit als Herausforderung feministischer Theorie und Praxis; Feminismus als Gesellschaftskritik und Demokratieprojekt Fragestellung: wechselseitiger Zusammenhang verschiedener Achsen der Ungleichheit : historisch (real-, ideen-/diskurs-, bewegungsgeschichtlich ), empirisch, systematischtheoretisch, praktisch (Eingrenzung, z.b: Arbeitsmarktreformen/Hartz IV, Globalisierung/Maquiladoras, Bildungspolitik, Familienpolitik, Fundamentalismus etc.) Besonderes Anliegen (feministisch-emanzipatorische Theorie-/Handlungsperspektiven im Kontext zunehmender sozialer Ungleichheit; Solidaritätspotentiale in der Frauenbewegung und Allianzen mit anderen sozialen Bewegungen; Theorieentwicklung; Konzeptentwicklung) Normative Grundannahmen: Die freie Entwicklung der Individuen hängt von der vernünftigen Verfassung der Gesellschaft ab (Horkheimer); der Fortschritt im Bewusstsein der Freiheit (Hegel) ist nicht gesetzmäßig vorgegeben und in diesem Sinn notwendig, aber möglich; grundlegende Bedeutung der sog. Frauenfrage Hypothese(n)/Leitidee(n): z.b.: der Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist auch noch konstitutiv für die Ungleichheitsverhältnisse des 21. Jahrhunderts, er darf aber nicht reduziert werden auf Industriekapital und industrielle Lohnarbeit. Oder: Ungleichheitsverhältnisse müssen und können immer auch in ihrer Bewegungsdynamik analysiert werden. Oder: die gegenwärtigen Arbeitsmarktreformen/Globalisierungsprozesse folgen einer widersprüchlichen Logik in der sich auch emanzipatorische Handlungspotentiale entfalten Methode und Gang der Untersuchung: kritische Analyse des feministischen Diskurses um Intersektionalität, Politikfeldanalyse, Textanalyse, ExpertInneninterviews etc. Gang der Argumentation, im folgenden: Darstellung des Textes von Klinger und Knapp, Kritik, offene Fragen erwarteter/erhoffter Erkenntnisgewinn: Hinweise für die Ausarbeitung einer feministischen Gesellschaftstheorie und -politik
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