H e i m v e r t r a g

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "H e i m v e r t r a g"

Transkript

1 H e i m v e r t r a g Kurzzeitpflege Zwischen der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg - Kur - GmbH als Träger des Pflegezentrums Am Kurpark Kurpromenade Bad Schmiedeberg und Frau/Herr (nachstehend Bewohnerin/Bewohner genannt) bisher wohnhaft: vertreten durch: (gesetzliche Betreuerin od. gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter) wird mit Wirkung vom folgender Heimvertrag geschlossen:

2 2 1 Gegenstand des Vertrages Das Pflegezentrum Am Kurpark ist eine Einrichtung für pflegebedürftige Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Hilfe im täglichen Leben benötigen. Diese Menschen zu unterstützen, aktiv zu fördern, ihre Lebensqualität zu verbessern und ihnen bei der Gestaltung des eigenen Lebens zu helfen, ist Ziel in der täglichen Arbeit des Pflegezentrums Am Kurpark. Der Träger wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohnerin/den Bewohner in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Die Bewohnerin/der Bewohner wird die Bemühungen des Trägers soweit als möglich unterstützen. Der zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.v. und den Vereinigungen der Träger der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossene Rahmenvertrag nach 75 SGB XI zur stationären Pflege für das Land Sachsen- Anhalt, kann bei der Heimleitung des Seniorenpflegeheimes eingesehen werden.

3 3 2 Leistungen der Einrichtung Die Einrichtung erbringt der/dem Bewohnerin/Bewohner folgende Leistungen: 1. Unterkunft Im Einzelzimmer Die Größe des Zimmers mit der Zimmernummer... beträgt... m 2. Zur Unterkunft gehören eine Sanitärzelle mit Dusche/WC/Waschbecken Das Zimmer ist (teil)möbliert möbliert und mit folgenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet: G Pflegebett G Nachtschrank G Kleiderschrank G Anrichte G Tisch G 1 Stuhl G Garderobe sonstiges Die Bereitstellung der Unterkunft umfasst weiterhin die Versorgung mit Kalt-, Warmwasser und Strom sowie die Abfallentsorgung.

4 4 2. Nutzung gemeinschaftlicher Räume Der Bewohnerin/dem Bewohner stehen sämtliche, dem gemeinsamen Gebrauch gewidmeten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Grundflächen zur Mitbenutzung zur Verfügung. Dazu zählen: - Aufenthaltsbereich - Bewegungs- und Kommunikationsbereiche wie Aufenthaltsräume und Flure - Terrasse/ Balkon - Außenanlagen - Aufzugsanlage - Therapiezimmer - Kaminzimmer 3. Reinigung des überlassenen Wohnraumes Der Reinigungsservice des Einrichtungsträgers umfasst die Reinigung des Wohnraumes, der Gemeinschaftsräume, der Fensterflächen, der Gardinen der Pflegeeinrichtung und der Funktionsräume. Die Reinigungsintervalle sind aus der Anlage IV dieses Vertrages ersichtlich, wobei unabhängig davon selbstverständlich bei Bedarf auch zwischenzeitlich gereinigt wird. Die Reinigung der Fensterflächen erfolgt bedarfsorientiert mehrmals jährlich. 4. Überlassung und Reinigung von Wäsche Bettwäsche und Handtücher werden grundsätzlich vom Träger zur Verfügung gestellt. Das Waschen der Privatwäsche der Bewohnerin/des Bewohners erfolgt auf Wunsch durch das Heim, allerdings nur soweit es sich um maschinell waschbare und Trockner geeignete Wäsche- und Kleidungsstücke handelt. In diesem Fall hat die Bewohnerin/der Bewohner ihre/seine Privatwäsche namentlich zu kennzeichnen. Soweit das Kennzeichnen der Wäsche auf Wunsch der Bewohnerin/des Bewohners durch den Träger erfolgt, handelt es sich um eine Zusatzleistung bzw. Leistungen Dritter. Chemische Reinigung wird nicht übernommen.

5 5 5. In der Bereitstellung der Unterkunft sind ferner enthalten: - Haustechnik und Verwaltung in notwendigem Umfang 6. Die Einrichtung übergibt der Bewohnerin/dem Bewohner folgende Schlüssel: Zimmerschlüssel Nr.. Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Heimleitung veranlassen. Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend der Heimleitung zu melden; die Ersatzbeschaffung erfolgt durch die Heimleitung, bei Verschulden der Bewohnerin/ des Bewohners auf ihre/seine Kosten. Alle Schlüssel sind Eigentum der Einrichtung. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Schlüssel vollzählig zurückzugeben. Änderungen des Wohnraums dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentumträgers vorgenommen werden. Ein Wechsel des Zimmers innerhalb der Einrichtung des Einrichtungsträgers ist bei gegenseitigem Einvernehmen jederzeit möglich. Wird das Wohl der Bewohnerin/des Bewohners dadurch gefährdet, dass die bei ihrem/seinem Gesundheitszustand erforderliche Betreuung nicht in den von ihr/ihm bewohnten Zimmer bei zumutbarer Belastung für die Einrichtung sichergestellt werden kann, können sowohl die Bewohnerin/der Bewohner als auch die Einrichtung den Umzug in ein anderes Bewohnerzimmer unter Berücksichtigung der Platzkapazität verlangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem/seinem Zimmer zu gewährleisten. Im Falle von Sanierungsmaßnahmen erklärt sich die Bewohnerin/der Bewohner schon jetzt bereit, vorübergehend in ein anderes Zimmer umzuziehen. Die Umzugskosten übernimmt der Träger.

6 6 7. Verpflegung Die Einrichtung garantiert eine abwechslungsreiche Verpflegung. Angeboten wird folgender Umfang: - Normalkost: Frühstück Mittagessen Nachmittagskaffee Abendessen Zwischenmahlzeiten - bei Bedarf: leichte Vollkost oder Diätkost nach ärztlicher Anordnung Vegetarische und purinarme Kost Energiereduzierte Mischkost Cholesterinarme und Diabetiker Kost - ausreichende Getränkeversorgung während und zwischen den Mahlzeiten Die Mahlzeiten werden aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zubereitet und sollen die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen/ der Bewohner berücksichtigen. Die Mahlzeiten werden auf Wunsch im Wohnbereich oder in der Unterkunft der Bewohnerin/des Bewohners serviert oder dort ausgegeben und ihr/ihm die notwendige Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten angeboten. Gäste der Bewohnerin/des Bewohners sind zu den Mahlzeiten willkommen; Preise für Gästeessen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Entgeltverzeichnis der Einrichtung. 8. Pflege Der Einrichtungsträger erbringt eine dem jeweiligen Pflegebedarf entsprechende aktivierende Pflege und Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Eingeschlossen ist auf der Grundlage des 43 SGB XI die Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung.

7 7 Das differenzierte Leistungsangebot der Pflege ist aus der Anlage I ("Pflegekonzept") ersichtlich. Der individuelle Leistungsumfang für die Bewohnerin/den Bewohner ergibt sich aus der von der Pflegekasse jeweils festgesetzten Pflegestufe. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Pflegestufe durch Bescheid der Pflegekasse vom festgesetzt. Es gilt die freie Arztwahl. Erforderlichenfalls ist die Einrichtung der Bewohnerin/dem Bewohner bei der Vermittlung ärztlicher Leistungen behilflich. 3 Zusatzleistungen gem. 88, SGB XI (1) Zusatzleistungen im Sinne des 88 SGB XI werden durch den Einrichtungsträger im Umfang des jeweils gültigen Leistungs- und Preisverzeichnisses für Zusatzleistungen (Anlage II des Vertrages) gegen ein zusätzliches Entgelt angeboten. Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung bzw. zusätzliche pflegerisch betreuende Leistungen. Hierfür ist vor Leistungsbeginn eine gesonderte schriftliche Vereinbarung (Anlage III) erforderlich. (2) Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Pflegevergütung, werden also nicht von den Pflegekassen übernommen und sind in der Regel nicht geeignet, eine Zahlungspflicht des Sozialhilfeträgers auszulösen. Die Zusatzleistungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Bewohnerin/ des Bewohners bzw. ihrer/seinen Wünschen. Das Angebot an Zusatzleistungen und die Leistungsbedingungen sind den Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend den Vorgaben des 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI mitgeteilt worden.

8 8 (3) Veränderungen der Zusatzleistungen im Rahmen der Kurzzeitpflege sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. (4) Wird eine vereinbarte sonstige Leistung nicht in Anspruch genommen, so kann das Entgelt nur ermäßigt werden, wenn dadurch eine Kostenersparnis bei der Einrichtung eintritt.

9 9 4 Leistungsentgelt (1) Die Entgelte für die Leistungen gemäß 2 richten sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) jeweils getroffenen Vergütungsvereinbarungen. (2) Das Leistungsentgelt beträgt im Rahmen dieses Vertrages pro Tag - Unterkunft 9,55 täglich - Verpflegung 6,37 täglich - Pflegeleistungen im Bereich SGB XI Stufe II 46,86 täglich - Investitionskosten, die nicht durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind 15,65 täglich Insgesamt 78,43 täglich ==========================================================

10 10 5 Fälligkeit und Abrechnung (1) Das Leistungsentgelt wird nach Beendigung der Kurzzeitpflege nach Rechnungslegung des Pflegeheimes fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das untenstehende Konto einzuzahlen: Konto-Nr.: BLZ: Bankverbindung: Commerzbank AG Wittenberg (2) Soweit Entgelte von öffentlichen Leistungsträgern übernommen werden, wird mit diesen abgerechnet. Die Leistungen werden gemäß 4 dieses Vertrages ausgewiesen. 6 Eingebrachte Sachen (1) Die Bewohnerin/der Bewohner kann nur mit Zustimmung der Heimleitung das Zimmer mit kleinen Einrichtungsgegenständen ausstatten. Die Zustimmung ist zu erteilen und solange aufrecht zu erhalten, wie die Pflege oder die Betreuung nicht durch die Einrichtungsgegenstände beeinträchtigt wird. Bei einem Mehrbettzimmer darf die Bewohnerin/der Bewohner ohne Zustimmung der Mitbewohnerin/des Mitbewohners nur den ihr/ihm zustehenden Bereich ausstatten. (2) Persönliche Gegenstände der Bewohnerin/des Bewohners können außerhalb der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung untergebracht werden.

11 11 (3) Wertgegenstände und Bargeld bis zu einer Höhe von 100,00 können nach gesonderter Vereinbarung von der Einrichtung in Verwahrung genommen werden. In den persönlichen Schließfächern der Bewohnerzimmer ist eine Aufbewahrung ebenfalls möglich. Eine Haftung dafür wird von der Pflegeeinrichtung nicht übernommen. 7 Zutrittsrecht und Gebrauchsüberlassung (1) Die Bewohnerin/der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter des Trägers oder sonstige Beauftragte zur Erfüllung der ihnen obliegenden Leistungen die Unterkunft zu den üblichen Zeiten betreten dürfen. Bei drohender Gefahr ist ein Betreten der Unterkunft auch außerhalb der üblichen Zeiten und ohne vorherige Ankündigung unzulässig. (2) Die Bewohnerin/ der Bewohner ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Trägers Dritte in die Unterkunft aufzunehmen oder ihnen den Gebrauch zu überlassen. Die Übertragung oder Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte ist unzulässig. 8 Haftung (1) Die Bewohnerin/der Bewohner und die Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt es der Bewohnerin/dem Bewohner überlassen, eine Sachversicherung (Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung) abzuschließen. (2). Für Personensachschäden haften die Bewohnerin/der Bewohner und die Einrichtung einander im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen. Das gilt auch für sonstige Schäden.

12 12 9 Datenschutz Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages ist die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Die Bewohnerin/der Bewohner stimmt dem zu, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und durch die Bewohnerin oder den Bewohner erfolgen. Die Datenschutzbestimmungen finden Beachtung. 10 Recht auf Beratung und Beschwerde Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimleitung, dem Heimbeirat, bei der Heimaufsicht, den Pflegekassen bzw. Der durch sie gebildeten Arbeitsgemeinschaft beraten zu lassen und sich dort über Mängel bei Erbringung der im Heimvertrag vorgesehenen Leistungen zu beschweren. Die Anschriften der Beschwerdestellen sind: und Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Heimaufsicht, Rettungsdienst, Gesundheitswesen Maxim-Gorki-Str Halle/Saale Tel.-Nr.: 0345/514-0 Fax-Nr.: 0345/ Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Heimaufsicht, Rettungsdienst, Gesundheitswesen Nebenstele Magdeburg Halberstädter Str. 39a Magdeburg Tel.-Nr.: 0391/627-0 Fax-Nr.: 0391/

13 13 11 Besondere Regelungen für den Todesfall (1) Im Falle des Todes der Bewohnerin/des Bewohners sind zu benachrichtigen: 1. (Name, Vorname) (Anschrift, Telefon, Telefax und ) 2. (Name, Vorname) (Anschrift, Telefon, Telefax und ) 3. (Name, Vorname) (Anschrift, Telefon, Telefax und ) (2) Die Einrichtung stellt den Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss sicher, 17 (7) findet Anwendung. Unbeschadet einer etwaigen letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen Erbfolge sollen die Sachen der Bewohnerin/des Bewohners an Herr/Frau in oder im Verhinderungsfalle an Herrn/Frau in ausgehändigt werden. (3)

14 14 12 Vertragsänderungen (1) Mündliche Absprachen sind der Bewohnerin/dem Bewohner durch die Einrichtung schriftlich zu bestätigen. (2) Sollten Bestimmungen des Heimvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem angestrebten Inhalt am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Heimvertrag für regelungsbedürftige Bereiche keine Regelungen enthält. (3) Die in dem Heimvertrag genannten Vereinbarungen und landesrechtlichen Bestimmungen finden in der jeweils geltenden Fassung Anwendung und können auf Wunsch während der üblichen Öffnungszeiten bei der Verwaltung des Einrichtungsträgers eingesehen werden.

15 15 17 Vertragsdauer (1) Das Vertragsverhältnis endet mit Beendigung der Kurzzeitpflege. Der 42 Abs. 2 SGB XI findet entsprechend Anwendung. (2) Falls die Sachen der Bewohnerin/des Bewohners nicht binnen einer Woche nach Vertragsende abgeholt worden sind, können sie auf Kosten der Bewohnerin/des Bewohners bzw. des Nachlasses durch die Einrichtung anderweitig untergebracht werden. Bad Schmiedeberg, Ort Datum Heimleitung Bewohnerin/Bewohner ggf. gesetzl. Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer/ Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen der vollstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Muster-Pflegeheim Muster-Straße 00 00000

Mehr

Kurzzeitpflegevertrag/ Verhinderungspflegevertrag

Kurzzeitpflegevertrag/ Verhinderungspflegevertrag Kurzzeitpflegevertrag/ Verhinderungspflegevertrag Zwischen dem Oekumenischen Altenzentrum Hannover-Döhren e. V. Ansgarhaus ist ein gemeinnütziger anerkannter kirchlich-diakonischer Rechtsträger mit dem

Mehr

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes: AGB/Pflegevertrag 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Pflegedienst hat einen Versorgungs- Auftrag nach 72 SGB XI und hält alle gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ein. Er ist berechtigt, die Leistungen

Mehr

Tagespflegevertrag. Präambel. Wichernhaus ggmbh. ... (Name des Einrichtungsträgers)

Tagespflegevertrag. Präambel. Wichernhaus ggmbh. ... (Name des Einrichtungsträgers) Wichernhaus Gemeinnützige GmbH Tagespflege Wichernhaus Ilsenburger Straße 10 38667 Bad Harzburg Aufnahmenummer: Tagespflegevertrag Präambel Die Wichernhaus ggmbh... (Name des Einrichtungsträgers) ist ein

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

H e i m v e r t r a g

H e i m v e r t r a g H e i m v e r t r a g Zwischen der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg - Kur - GmbH als Träger des Pflegezentrums Am Kurpark und..................................... (nachstehend Bewohnerin/Bewohner genannt)

Mehr

Versorgungsvertrag. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Versorgungsvertrag. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Diakonischen Werk- Stadtverband Hannover e.v. - als Träger -

Diakonischen Werk- Stadtverband Hannover e.v. - als Träger - K 1.4.8 Heimvertrag Zwischen dem Diakonischen Werk- Stadtverband Hannover e.v. - als Träger - des Pflegeheims Badenstedt, Eichenfeldstraße 20, 30455 Hannover - Name der Einrichtung - vertreten durch den

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI

Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI zwischen Herrn Träger-Mustermann Muster-Straße 00 00000 Musterstadt - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen AOK PLUS

Mehr

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)

Mehr

Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V.

Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Forum 2 Entgelttransparenz / Abwesenheitsvergütung / Investitionskosten Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. BIVA Fachtagung - Bonn 28. April 2010 Das

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

vertreten durch die Geschäftsführer Cornelia und Heinrich Beißner - nachstehend Einrichtung genannt - u n d Frau/Herrn...

vertreten durch die Geschäftsführer Cornelia und Heinrich Beißner - nachstehend Einrichtung genannt - u n d Frau/Herrn... Zwischen der Seniorenheim am Pfaffenberg GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Cornelia und Heinrich Beißner - nachstehend Einrichtung genannt - u n d Frau/Herrn... bisher wohnhaft in... - nachstehend

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5. Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr

Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen. ...Telefon:... (vertretungsberechtigte Person) und

Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen. ...Telefon:... (vertretungsberechtigte Person) und Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI Zwischen der/ dem Träger... Anschrift:... als Träger der/des... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:... Bankverbindung

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Leistungsverzeichnis. IM Uferpalais. Katharinenhof. Premium Pflegewohnen

Leistungsverzeichnis. IM Uferpalais. Katharinenhof. Premium Pflegewohnen Leistungsverzeichnis Katharinenhof IM Uferpalais Premium Pflegewohnen Herzlich Willkommen: Pflege wohnen im Ufer palais 2 Vielen Dank für Ihr Interesse an dem vollstationären Pflegewohnbereich unserer

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Pflegevertrag. Als Betreuer/in auf Grund der Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts. Als Bevollmächtige/r auf Grund der Vollmacht vom

Pflegevertrag. Als Betreuer/in auf Grund der Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts. Als Bevollmächtige/r auf Grund der Vollmacht vom Pflegevertrag Zwischen (Pflegedienst) und Herrn / Frau Geboren am wohnhaft vertreten durch Als Betreuer/in auf Grund der Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts vom Als Bevollmächtige/r auf Grund

Mehr

Verfahren bei Entgelterhöhungen. hungen. Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v.

Verfahren bei Entgelterhöhungen. hungen. Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. Verfahren bei Entgelterhöhungen hungen Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. BIVA Fortbildungsveranstaltung für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen am

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems zwischen Name, Vorname: Anschrift: und HN Hausnotruf GmbH, Am Schloß 15, 28844 Weyhe 1 Vertragsgegenstand 1.1. HN Hausnotruf -nachfolgend: Vermieterin- überlässt

Mehr

Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege

Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege zwischen dem Pflegeheim Name der Pflegeeinrichtung...... in Trägerschaft von Name des Trägers der Pflegeeinrichtung......... und den Landesverbänden

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen Träger und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Mitte,

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Zwischen Frau / Herrn und dem ambulanten Krankenpflegedienst im folgenden Pflegebedürftige benannt MitHilfe GmbH & Co. KG Pflege von Mensch zu Mensch Unterdörnen

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform

Mehr

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Zwischen Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Tagespflegeperson) und Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Personensorgeberechtigte) Im Einvernehmen

Mehr

1 Gegenstand des Vertrages. 2 Leistung des ASB

1 Gegenstand des Vertrages. 2 Leistung des ASB 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Hausnotruf-Dienstes zur Vermittlung von raschen und angemessenen Hilfemaßnahmen bei Unfällen und Notfällen in der Wohnung

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre

Mehr

zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen

zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen Versorqunqsvertraq Versorgungsvertrag Tagespflege S 72 SGBXI Xl zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006 Umsetzungsregelung der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg vom 1. April 2006 Vergütung der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI hier: Beginn des vollstationären Aufenthaltes

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Anlage 1. Name, Vorname Bewohnerin / Bewohner: Geburtsdatum: 1. Informationspflicht

Anlage 1. Name, Vorname Bewohnerin / Bewohner: Geburtsdatum: 1. Informationspflicht V-005-4 Anlage 1 1. Informationspflicht Die Bewohnerin / der Bewohner bestätigt, vor Abschluss dieses Vertrags über die Leistungen und die Ausstattung der Einrichtung sowie über seine Rechte und Pflichten

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Altenwohnanlage Rastede

Altenwohnanlage Rastede Altenwohnanlage Rastede Wir informieren Sie gern Damit Sie einen möglichst umfassenden Eindruck von unseren Leistungen und von der Atmosphäre unseres Hauses bekommen, laden wir Sie herzlich zu einem Besuch

Mehr

Kleine Auszeiten, beste Genesung. Kurzzeitpflege

Kleine Auszeiten, beste Genesung. Kurzzeitpflege Kleine Auszeiten, beste Genesung. Kurzzeitpflege Gute Lösung für kleine Auszeiten Wie gut, wenn Sie das Leben zu Hause genießen können, und auch die Pflege perfekt organisiert ist. Aber manchmal kommt

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Hospizvertrag für das Hospiz Bottrop

Hospizvertrag für das Hospiz Bottrop Zwischen der Hospiz Bottrop gemeinnützige Gesellschaft mbh als Träger des Hospiz Bottrop vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Jürgen Münnich, dieser vertreten durch den Hospizleiter, Herrn Christoph

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - gemeinnützige GmbH - mit den Krankenhäusern Zeisigwaldkliniken

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag Kindertagespflege Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Gute Pflege hat einen Namen

Gute Pflege hat einen Namen Gute Pflege hat einen Namen Informationen zu Pflegesätzen und Leistungen in den Seniorenheimen des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e.v. Altenheim Sankt Konrad Ringstraße

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

Informationsblatt für das Seniorenpflegeheim Haus Sophie der Marie Seebach Kultur Wohnen ggmbh gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Informationsblatt für das Seniorenpflegeheim Haus Sophie der Marie Seebach Kultur Wohnen ggmbh gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Informationsblatt für das Seniorenpflegeheim Haus Sophie der Marie Seebach Kultur Wohnen ggmbh gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem oben genannten Gesetz

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Kompetenztraining Bork

Kompetenztraining Bork K o o p e r a t i o n s v e r t r a g über die Durchführung der Ausbildung gemäß dem Altenpflegegesetz (Stand: 28.03.2003) Gültig ab 01. August 2003 Träger der praktischen Ausbildung im Folgenden genannt

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligungsvertrag Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden

Mehr