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1 GESCHÄFTSPARTNER-INFO 14 Tarif Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie für Ihre Angebote unseren Online-Rechner im Vermittlerportal! Tarif 2014 Stand (T 14) Rechtsschutz-Versicherungen

2 ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Kundenservice RECHTSSCHUTZ UNION München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Walter Botermann Vorstand: Kai Waldmann, Sven Waldschmidt Sitz Oberursel (Taunus) Rechtsform Aktiengesellschaft Amtsgericht Bad Homburg v. d. H. HRB 1585, Steuer-Nr.: (UStG), St.-Nr (VersStG) Bankverbindung: Postbank Frankfurt am Main IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Internet-Adressen für Kunden für Vermittler (VM) Sie haben über diese Internet-Seite Zugang zu unserem Vermittler- Portal, in dem Sie detaillierte Vertragsinhalte Ihrer Kunden einsehen können. Antworten zu Fragen im Rechtsschutzbereich finden Sie hier in unserem Rechtsschutz-ABC. Unsere -Adressen Allgemein: sach@alte-leipziger.de Produktfragen: rs-pmr@alte-leipziger.de Dieser Tarif ist nur für unsere Geschäftspartner bestimmt. Um Ihnen im Leistungsfall die Neutralität unserer Entscheidungen zu verdeutlichen, haben wir die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von 8 a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) i. V. m. 126 Versicherungsvertragsgesetz ausgegliedert, die RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH Sonnenstraße 33, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christoph Bohn Geschäftsführer: Clemens Cichonczyk Amtsgericht München, HRB Steuer Nr.: 143/174/54369 Telefon: Telefax: rechtsschutzschaden@alte-leipziger.de

3 Neues in Kurzform y Gerechte Prämien: Private Rundum-Pakete mit hochindividueller Prämienfindung y Rechtsanwälte am Telefon: die RaT-Hotline ist ab T14 eine Versicherungsleistung y AL-Sach einheitliche Produktregelungen: verbesserte Regelung der Arbeitslosigkeit, Selbstbeteiligungswerte y Rentenregelung für Bestandskunden in T14: Zusatzleistungen für Altersrentner Online-Rechner in zwei Varianten y Rechner ohne Login: Einfach auf klicken, rechnen und online übermitteln. Sie müssen nur Ihre Verbundvermittler- Nummer zur Hand haben. y Rechner mit Login: Nach Login unter benötigen Sie keine weiteren Anmelde-Daten mehr. Allgemeiner Hinweis zum Online-Rechner: Sie können folgende Produkte in unserem neuen Online-Rechner berechnen und sich Angebote selbst erstellen oder den Antrag online versenden: y RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Privat für die Einzelperson y RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Privat für die Familie y RU_FAHRZEUG-RECHTSSCHUTZ Privat für ein Fahrzeug y RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Gewerbe y RU_FAHRZEUG-RECHTSSCHUTZ Gewerbe y RU_RECHTSSCHUTZ Privat comfort y RU_RECHTSSCHUTZ Privat compact y Private Komponente (Zusatz-PBV) als ergänzenden Vertrag bzw. für (weitere) Inhaber/Geschäftsführer/Praxisinhaber y Zusatzversicherung für volljährige, berufstätige, unverheiratete Kinder y RU_RECHTSSCHUTZ Gewerbe y RU_RECHTSSCHUTZ Heilberufe y RU_IMMOBILIEN-RECHTSSCHUTZ Vermieter Für alle anderen angebotenen Produkte wie zum Beispiel dem RU_RECHTSSCHUTZ Landwirte werden unter in der Rubrik Rechtsschutz bei Rechner & Software Formulare vorgehalten, die Sie manuell oder am PC ausfüllen können (Versand per Post oder Fax). 1

4 RU-Direktverbindungen bzw. Fragen sofort beantworten Telefonisch erreichen Sie die Sparte Rechtsschutz wie folgt: 1. Außendienst Ihre Vertriebsdirektion ist kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie, ergänzend zu unseren Angebotsprogrammen, Hilfestellung bei der Erstellung von Neu- und Umstellungsangeboten wünschen, Sie Fragen zu Ihren Provisionen haben, es eine Änderung Ihrer Adress- und Bankdaten gibt. 1.1 Die Vertriebsdirektionen erreichen Sie: Vertriebsdirektion Nord Vertriebsdirektion West Tel.: Tel.: Fax: Fax: alte-leipziger.de alte-leipziger.de Vertriebsdirektion Mitte Tel.: Fax: alte-leipziger.de Vertriebsdirektion Südwest Tel.: Fax: alte-leipziger.de 1.2 Direktionsbevollmächtigte Bei Fragen zu Mitbwerbern sowie zum Underwriting Vertriebsdirektion Ost Tel.: Fax: alte-leipziger.de Vertriebsdirektion Süd Tel.: Fax: alte-leipziger.de Name Tel.-Nr. ALTE LEIPZIGER VD Carsten Limberg Doreen Gossert Tel.: Fax: Mobil: Tel.: Fax: Mobil: MITTE und Account 761, 762 (SÜD) OST und Account 701, 704 (NORD) Thomas Ritting Reinhard Schmidt Tel.: Fax: Mobil: Tel.: Fax: Mobil: SÜD ohne Account 761, 762, SÜD-WEST WEST, NORD ohne Account 701, 704 2

5 RU-Direktverbindungen bzw. Fragen sofort beantworten 2. Innendienst 2.1 Vertragsservice Zu bestehenden Verträgen und deren Tel.: Umfang sowie allgemeinen Auskünften Fax: Produktmanagement Bei Grundsatzfragen zum Tarif Tel.: Fax: RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH (RUS) Zu konkreten Leistungsfällen Tel.: Fax: Technische Fragen zu unserer Tarifsoftware Tel.: Service-Telefonnummern Mediation am Telefon Tel.: * Telefonischer Rechtsrat für Versicherungsnehmer die Nummer gegen Kummer! Tel.: * Telefonischer Rechtsrat für Vermittler Tel.: * Reise-RaT Tel.: * Empfehlen Sie bitte Ihren Kunden, sich die Nummer gegen Kummer zusammen mit der Versicherungsschein-Nr. in ihr Handy einzuspeichern. * 6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen, höchstens jedoch 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen (Stand ) Bitte wählen Sie vorrangig die Telefonnummer des Sachbearbeiters des letzten Schreibens. Antragsübermittlung Falls Sie nicht über unseren Online-Rechner Ihr Geschäft an uns übermitteln, faxen Sie bitte Anträge an folgende Faxnummer:

6 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Tarifbestimmungen B. Definitionen C. Rechtsschutz für Nichtselbständige 1. RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Privat für die Einzelperson RU_FAHRER-RECHTSSCHUTZ Privat für die Einzelperson RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Privat für die Familie RU_FAHRZEUG-RECHTSSCHUTZ Privat RU_RECHTSSCHUTZ Privat comfort RU_RECHTSSCHUTZ Privat compact D.Rechtsschutz für Selbständige 1. RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Gewerbe Fahrzeuggruppe»Pkw« Fahrzeuggruppe»Lkw« RU_FAHRER-RECHTSSCHUTZ Gewerbe RU_FAHRZEUG-RECHTSSCHUTZ Gewerbe RU_RECHTSSCHUTZ Vereine RU_RECHTSSCHUTZ Landwirte RU_RECHTSSCHUTZ Gewerbe Gewerbetreibende/Selbständige Taxi- und Mietwagenunternehmen RU_RECHTSSCHUTZ Heilberufe E. RU_IMMOBILIEN-RECHTSSCHUTZ Objekte in der Bundesrepublik Deutschland Wohnzwecken dienende Objekte RU_IMMOBILIEN-RECHTSSCHUTZ Gewerbe RU_IMMOBILIEN-RECHTSSCHUTZ Unbebaute Grundstücke Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

7 Inhalt Seite F. Spezial-Straf-Rechtsschutz 1. Was bietet der SSR? Produktüberlegungen der RU Zusatzversicherung SSR für Organe G. RU_TOP-MANAGER-RECHTSSCHUTZ (für gesetzliche Vertreter juristischer Personen) 1. Anstellungs-Vertrags-RS (gerichtlich) Anstellungs-Vertrags-RS für Streitwerte über der vereinbarten Streitwertgrenze Anstellungs-Vertrags-RS als eigenständiges Risiko Vermögensschaden-RS (gerichtlich) Spezial-Straf-Rechtsschutz H.Zusatzversicherungen 1. Zusatzversicherung für volljährige, berufstätige, unverheiratete Kinder mit Vorsorge-Versicherung Private Komponente (Zusatz-PBV) siehe Abschnitt C. Nr. 4. als ergänzenden Vertrag bzw. für (weitere) Inhaber/Geschäftsführer/Praxisinhaber I. Assistance-Leistungen 1. ABC-Services RaT = Rechtsanwälte am Telefon Strafkautionen als Sicherheitsleistungen Mediation am Telefon (M-RaT) Reiserecht-Rechtsanwälte am Telefon (Reise-RaT) Z. Abkürzungen

8 A. Allgemeine Tarifbestimmungen Mit Einführung dieses Tarifs (T14) verwenden wir nachfolgende Bedingungswerke: y ARB-RU 2014 Stand mit VBS-RU 2014 und VRB-RU 2014 y ARB-RU 2014 Stand compact mit VBS-RU 2014 compact Grundlage der Allgemeinen Tarifbestimmungen (Abschnitt A.) und Definitionen (Abschnitt B.) sind die ARB-RU Abweichende Regelungen in den ARB-RU 2014 compact sind in der Beschreibung zum 25 unter Abschnitt C. 5 nachzulesen. 1. Anträge - Versicherungsbeginn Versicherungsbeginn ist frühestens der Tag des Eingangs der Angebotsanforderung (nach dem Invitatio-Modell) bzw. des Antrages im Konzern. 2. Prämienanpassung siehe 10 (B) ARB-RU Geltungsbereich siehe 6 ARB-RU Prämien Die Prämien des Tarifs sind Jahresprämien in EURO. Die gesetzliche Versicherungssteuer (derzeit 19 %), die ungekürzt an die Finanzverwaltung abgeführt wird, ist eingeschlossen. Nebengebühren werden nicht erhoben. Die Prämien gelten unabhängig von der gewünschten Laufzeit. 5. Tarifmerkmale 5.1. Tarifmerkmale allgemein Allgemein veränderbare Faktoren während der Vertragslaufzeit sind: Zahlungsweise Die Prämien sind im Voraus zu zahlen. Bei unterjähriger Zahlungsweise werden die nachfolgenden Zuschläge berechnet: y jährlich y halbjährlich 3 % y vierteljährlich 5 % y monatlich 5 % Monatliche Zahlungsweise setzt voraus, dass die Prämie aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden kann. Entfällt diese Voraussetzung, gilt vierteljährliche Zahlungsweise als vereinbart. Der Betrag pro Zahlungsperiode muss mindestens 10 EUR betragen. Änderungen der Zahlungsweise sind jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres möglich. Abweichende Zuschläge gelten für die privaten Rundum-Pakete. Der Wert ermittelt sich aus den individuellen Berechnungsfaktoren. 6

9 A. Allgemeine Tarifbestimmungen Öffentlicher Dienst (ÖD) Für die Anwendung des Tarifs»ÖD«ist Voraussetzung, dass für den Versicherungsnehmer auch in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung eine Einstufung in den dortigen B-Tarif möglich wäre Single Single-Familie Die Einstufung in die Prämienkategorie»Single«ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer alleinstehend/alleinerziehend und unverheiratet (ledig, geschieden, verwitwet) oder getrennt lebend ist. Heiratet der Versicherungsnehmer oder geht dieser eine Lebensgemeinschaft ein, entfällt die Einstufung in die Prämienkategorie»Single« Berufliche Tätigkeiten des Versicherungsnehmers Solche Tätigkeiten können nichtselbständiger (z. B. Angestellte, Beamte, Rentner ) oder selbständiger (auch freiberuflicher bzw. gewerblicher) Art sein RU_VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Privat Tarifmerkmale In die Berechnung der Prämie für 21 ARB-RU 2014 fließen zusätzlich folgende Tarifmerkmale ein: Feststehende Berechnungsfaktoren während der Vertragslaufzeit Geburtsdatum Aus dem Geburtsdatum ist das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss zu ermitteln. Dieses Alter ist bestimmender Faktor während der Vertragslaufzeit Vorschadensituation Soweit in Abhängigkeit der Vorschadensituation eine erhöhte Prämie nach den für den Versicherer geltenden Grundsätzen erforderlich ist, gilt diese während der Vertragslaufzeit Veränderbare Berechnungsfaktoren während der Vertragslaufzeit Zahlungsweg Der Zahlungsweg ist der Prämieneinzug durch ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Im Einzelfall können die Prämien auch überwiesen werden RU_RECHTSSCHUTZ Privat comfort Tarifmerkmale In die Berechnung der Prämie für 26 ARB-RU 2014 fließen zusätzlich folgende Tarifmerkmale ein: Feststehende Berechnungsfaktoren während der Vertragslaufzeit Geburtsdatum Aus dem Geburtsdatum ist das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss zu ermitteln. Dieses Alter ist bestimmender Faktor während der Vertragslaufzeit Postleitzahl Die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes des Versicherungsnehmers wird bei Vertragsabschluss einer vom Versicherer definierten Tarifzone nach seinen Schadenbedarfserhebungen zugeordnet. Diese Tarifzone bleibt während der Vertragslaufzeit konstant. A 7

10 Die definierte Tarifzone bestimmt sich nach statistisch erhobenen Merkmalen des jeweiligen örtlichen Postleitzahlenbereiches und wird je Produkt und Leistungsbereich festgelegt Vorschadensituation Soweit in Abhängigkeit der Vorschadensituation eine erhöhte Prämie nach den für den Versicherer geltenden Grundsätzen erforderlich ist, gilt diese während der Vertragslaufzeit Veränderbare Berechnungsfaktoren während der Vertragslaufzeit Zahlungsweg Der Zahlungsweg ist der Prämieneinzug durch ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Im Einzelfall können die Prämien auch überwiesen werden Wichtige Hinweise zur Berechnung von Rabatten/Abschlägen und Zuschlägen y Rabatte und Zuschläge werden je Produkt ermittelt. y Zunächst wird die Tarifprämie berechnet (z. B. RU_RECHTSSCHUTZ Gewerbe; bis 20 Beschäftigte); das Ergebnis bildet die Basis für alle folgenden Rabatt-/Abschlagszahlungen und Zahlungsberechnungen. y Von dieser ermittelten Prämie werden die jeweiligen Rabatte/Abschläge stufenweise abgezogen, wobei die einzelnen Zwischenergebnisse kaufmännisch zu runden sind. y Mehrere Rabatt-Prozentsätze können somit nicht addiert werden. 6. Selbstbeteiligungstarife (SB) SB-Rabatt Die SB kann bei jeder Rechtsschutzart gewählt werden. y 150 y 300 y 500 y Die Geschäftspolitik der RU fördert besonders SB-Verträge. Deshalb sind SB-Tarife mit besonderen Tarifmerkmalen und Bonifizierungen dem Schadenfreiheitssystem ausgestattet (siehe Abschnitt A. Nr bis ). Die Bonifikationen gelten für alle SB-Tarife. Das Schadenfreiheitssystem wird ausschließlich auf bestehende, nicht gekündigte Verträge angewendet. Die beim Vorversicherer bis zu einem Wechsel zu uns zusammenhängend erfüllten schadenfreien Versicherungsjahre werden angerechnet bis zur Schadenfreiheitsklasse 4 (= Absenkung der gewählten, tariflichen SB um 3/3 auf 0, ). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vom Kunden zum Antrag, spätestens jedoch 2 Monate nach Antragstellung, eine Auskunft des anderen Versicherers beigefügt wird. Gleiches gilt für bisher anderweitig (Auskunft des anderen Versicherers bitte beifügen) oder bei RU»mitversicherte Personen«, die eigene RU- Verträge abschließen oder wenn ein RU-Vertrag von einem»nicht-sb- Tarif«auf einen RU-Vertrag mit SB laut Tarif umgestellt wird. 8 A. Allgemeine Tarifbestimmungen

11 6.1. Selbstbeteiligung Begrenzung Die Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis auch bei mehreren Leistungsarten nur einmal berechnet Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit (Schadenfreiheitssystem) Bei Schadenfreiheit vermindert sich die generelle oder vom Kunden gewählte Selbstbeteiligung wie folgt: Nach SB mindert sich Rückstufung im»schadenfreien im ersten Rechtsschutzfall Versicherungs- Rechtsschutzfall nach SFK* jahren«um = SFK* 0** 1** 0 2** ** ** ** ** ** ** SFK = Schaden-Freiheits-Klasse nach schadenfreien Versicherungsjahren ** Zusätzliche Bonifikation zwischen dem 5. und 7. schadenfreien Versicherungsjahr (»Rabatt-Retter«) Die SB-Begrenzung und das Schadenfreiheitssystem gelten nicht für individuell ausgehandelte SB-Beträge, z. B. Sanierung Keine Berechnung der SB aber Rückstufung y in Auslandsschadenfällen bei Zahlungen an ausländische Rechtsanwälte (siehe 5 Abs. 3 ARB-RU 2014) Keine Berechnung der SB und keine Rückstufung, y wenn der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatungsgebühr abgeschlossen ist Besondere Berechnungsmöglichkeiten y In Ausnahmefällen gilt nicht für RU_IMMOBILIEN-RECHTS- SCHUTZ Vermieter und RU_RECHTSSCHUTZ Privat compact kann die SB 150, auch gegen einen Zuschlag auf SB 0, abgesenkt werden. y Das Schadenfreiheitssystem kann gegen einen Abschlag abgewählt werden. Ggf. machen Sie dies bitte manuell auf den Anträgen kenntlich. 7. Versicherungssumme Versicherungssumme je Rechtsschutzfall unbegrenzt liegt das zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten Euro (über Euro gilt deutsches Kostenrecht) zusätzlich als Darlehen für Strafkautionen im In- und Ausland Euro 9 A. Allgemeine Tarifbestimmungen A

12 A. Allgemeine Tarifbestimmungen 8. Vertragsdauer Verträge mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren oder weniger als 1 Jahr können nicht abgeschlossen werden. 9. Wartezeit 9.1. Bei unseren Produkten gibt es nur in den folgenden Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten. y Arbeits-Rechtsschutz (auch Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und Versicherungsschutz für arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnisse) y Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz y Einigen erweiterten Leistungen (vgl. Leistungsartentabellen in Abschnitt B. Nr. 1.) 9.2. Die Wartezeit beträgt 12 Monate im Zusammenhang mit y Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder y umweltbedingten Beeinträchtigungen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Schad-, Gefahr- und Wertstoffe sowie Abfälle Anrechnung von Wartezeiten bei Umdeckung Bei einem unmittelbaren Wechsel zu RU rechnen wir bereits teilweise oder vollständig erfüllte Wartezeiten an, die der VN selbst oder als mitversicherte Person (Familienmitglied) erfüllt hat. Dies gilt dann ggf. auch zugunsten seiner Familie (siehe Abschnitt B. Nr. 5.) Anrechnung von Wartezeiten bei RU-Bestandskunden Wartezeiten werden angerechnet, soweit teilweise oder vollständig erfüllt: Bei Umstellungen von bestehenden Risiken (z. B. RU_VERKEHRS- RECHTSSCHUTZ auf RU_RECHTSSCHUTZ Privat) wird auf die Wartezeit verzichtet, auch wenn der neue Versicherungsschutz umfangreicher ist. Dies gilt nicht für neue zusätzliche Risiken im RU_IMMOBILIEN- RECHTSSCHUTZ Vermieter Zugunsten des VN, wenn dieser als Familienmitglied mitversichert war Zugunsten des Ehegatten und der mitversicherten Personen, wenn der VN die Wartezeiten erfüllt hat Wenn eine Nutzungsänderung oder -erweiterung bei einem versicherten Objekt ( 29) vorgenommen und für die Risikoänderung Versicherungsschutz vereinbart wird Wenn der neue Inhaber einer bisher bei RU nach 28 ARB-RU versicherten Firma nach Firmenübergabe einen neuen Vertrag vergleichbaren Umfangs bei RU schließt und im Vorvertrag der bisher bei uns versicherten Firma die Wartezeiten bereits erfüllt sind. Dies gilt nicht für Firmen, für die ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde Wenn bei RU_RECHTSSCHUTZ Privat der vorher ausgeschlossene Arbeits-RS, Immobilienbereich bzw. die erweiterten Leistungen wieder mitversichert wird. Das Anrechnen von Wartezeiten setzt voraus, dass der Versicherungsschutz in unmittelbarem Anschluss an eine Vorversicherung bei uns vereinbart wird und die Vorversicherung nicht vom Vorversicherer gekündigt wurde in anderen Fällen sind individuelle Vereinbarungen zu treffen. 10

13 10. Zielgruppen Um die Zuordnung der Produkte einfacher zu gestalten, haben wir Zielgruppen definiert und im Tarif bei jedem Produkt vermerkt. y Gruppe A y Gruppe B y Gruppe C A. Allgemeine Tarifbestimmungen Nichtselbständige Selbständige (ohne Absicherung der gewerblichen Risiken) Selbständige mit gewerblichen Risiken A 11. Zusätzliche Absicherung: Konditionendifferenzdeckung (KOMET = Konditionenmehrwerttarif) Für noch länger laufende Verträge bei anderen Rechtsschutz-Gesellschaften kann eine Konditionendifferenzdeckung abgeschlossen werden ( 10 (D) ARB-RU 2014) Der Versicherungsschutz aus anderen Rechtsschutzversicherungen des VN geht diesem RU-Vertrag vor Im Anschluss an die anderen Rechtsschutzversicherungen besteht aus dem RU-Vertrag Versicherungsschutz = Konditionendifferenzdeckung Anrechnung von Prämien Die Prämie der bereits bestehenden Rechtsschutzversicherungen mit vergleichbaren Inhalten bei anderen Rechtsschutz-Gesellschaften wird mit maximal 75 % auf die Tarifprämie der RU angerechnet Für Konditionendifferenzdeckungs-Verträge muss eine Mindestprämie von 25 % der RU-Prämie erreicht werden Maßgeblich für die zu berücksichtigende Fremdprämie sind die zum Zeitpunkt des Abschlusses des RU-Vertrages für andere Rechtsschutzversicherungen festgesetzten Prämien Wird eine Rechtsschutzversicherung beim Vorversicherer vom VN selbst gekündigt, besteht ab dem Zeitpunkt der Beendigung ohne Wartezeit Versicherungsschutz im Rahmen des RU-Vertrages. Dasselbe gilt bei einer Kündigung durch den Vorversicherer nur bei Zustimmung der RU Zum Zeitpunkt der Beendigung des Fremdvertrages wird die volle RU-Tarifprämie zur Zahlung fällig. Um eine Konditionendifferenzdeckung nach 10 (D) ARB-RU 2014 zu vereinbaren, steht der Antrag mit der Druckstück-Nummer»RU 059«zur Verfügung abrufbar über unser Vermittler-Portal im Internet Zusätzliche: Hinweise Künftige Bedingungsverbesserung ( 10 (A) ARB-RU 2014) Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk (ARB-RU, VBS-RU und VRB-RU) für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: 11

14 a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z. B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) und b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode Anwendung, die auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet Verpflichtung zur Information über Mehrleistungen Mehrleistung, die wir in kommenden Tarifgenerationen ohne Mehrprämie einführen, sind nach den Regelungen in 10 A ARB-RU 2014 (künftige Bedingungsverbesserung) mit ihrer Einführung bei allen Rechtsschutzversicherungen auf der Grundlage dieses Tarifs mitversichert. Führen wir mit neuen Vertragsbedingungen (ARB-RU) zusätzlich prämienpflichtige Mehrleistungen ein, gilt: a) Wir verpflichten uns, Ihre Kunden jeweils zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres von uns aus zusammen mit der Prämienrechnung in Schriftform zu unterrichten. b) Ihre Kunden werden von uns gebeten, sich bei Bedarf mit Ihnen wegen einer Umstellung ihrer Rechtsschutzversicherungen in Verbindung zu setzen. c) Stellt der Versicherungsnehmer seine Rechtsschutzversicherung innerhalb von zwei Monaten ab Information über die Mehrleistungen auf das neue Bedingungswerk um, kann er die rückwirkende Umstellung seiner Rechtsschutzversicherung ab Einführung der neuen Mehrleistungen verlangen. d) Diese Vorsorgeregelung bezieht sich nicht auf zusätzliche, bisher nicht versicherte Risikobereiche. Unsere beiden Produktlösungen werden Sie somit unterstützen, Ihren gesetzlich normierten Informationspflichten haftungssicher gerecht zu werden Auslandsdeckung Unser Geschäftsbetrieb erstreckt sich primär auf Deutschland Wir versichern somit Kunden, die ihren»lebensmittelpunkt«in Deutschland haben, egal ob (natürliche) Personen oder Firmen. Verlegt eine Firma ihren Geschäftssitz ins Ausland liegt durch die Gewerbeabmeldung in Deutschland generell ein Wagniswegfall vor, der Rechtsschutzvertrag ist aufzuheben. Zieht ein Kunde als (natürliche) Person ins Ausland, gibt es zwar keinen»wagniswegfall«, trotzdem ist es meist nicht sinnvoll, dessen Rechtsschutzvertrag fortzusetzen Ausnahme: RU_IMMOBILIEN-RECHTS- SCHUTZ Vermieter. 12 A. Allgemeine Tarifbestimmungen

15 A. Allgemeine Tarifbestimmungen Im Ausland gibt es oft Rechtsnormen, die wir in Deutschland so nicht kennen und deshalb hierfür keinen Versicherungsschutz bieten. Auch gibt es im Gegenzug Regelungen in Deutschland, die im Ausland nicht zum Tragen kommen. Der Kunde würde dann für Leistungen Prämie zahlen, die er so nicht in Anspruch nehmen kann, z.b. Sozialgerichts-Rechtsschutz. Besser ist es somit, sich jeweils vor Ort im neuen»wohnsitz-land«zu versichern. Wir informieren daher unsere Kunden bei Umzug ins Ausland über die Leistungseinschränkungen und bieten als kundenorientierter Versicherer in erster Linie die Aufhebung der Verträge an. Wünscht ein Kunde (als natürliche Person) aber trotz Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland die Aufrechterhaltung seiner Rechtsschutzversicherung, ist dies möglich, wenn der Kunde folgende Voraussetzungen erfüllt bzw. sich damit einverstanden erklärt: y Objektive Voraussetzungen VN geht für maximal 3 Jahre ins Ausland und kann einen Postbevollmächtigten in Deutschland benennen. y Subjektive (zustimmungspflichtige) Voraussetzungen Kostenrecht Die Kostenerstattungen im Rahmen der geschlossenen Verträge werden im Ausland auf das in Deutschland übliche Kostenrecht beschränkt (z.b. RVG, Gerichtskostengesetz). Selbstbeteiligung Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese auch bei Zahlungen an ausländische Anwälte in Abzug gebracht Leistungen nur im Inland y Steuer-RS, y Sozialgerichts-RS, y Verwaltungs-RS und y Aktiver Straf-RS (Opfer-RS) sind nur vor deutschen Gerichten versichert. y Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht (auch ausländisches Recht) ist nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt möglich. y Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht als erweiterte Leistung bei außergerichtlicher Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt möglich bzw. ist eine Interessenwahrnehmung vor deutschen Gerichten erforderlich. y Beratung bei Vorsorgeverfügungen. A 13

16 B. Definitionen 1. Bereiche der Rechtsschutzversicherung 1.1. Private Komponente Privatbereich Privatbereich Leistungsarten WZ a/g Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Arbeits-Rechtsschutz aus früheren Beschäftigungsverhältnissen 3 a/g Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse 3 a/g Arbeits-Rechtsschutz als geringfügig Beschäftigter 3 a/g Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht a/g Online-Rechtsschutz (Internet-Rechtsschutz) a/g Steuer-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Einspruchsverfahren a/g Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht a 4 Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im privaten Bereich mit Vorsatztaten ohne Verkehrsdelikte a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (auch Unterhalts-Rechtsschutz) 3 a 1/5 /g 1/5 ohne Trennung und Scheidung Beratung bei Vorsorgeverfügungen 3 a 1/5 Rechtsschutz bei Kapitalanlagen a 2/5 /g 2/5 Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten g = gerichtlich 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 2 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 4 Beratung, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt 5 Erweiterte Leistung 14

17 B. Definitionen 1.1. Private Komponente Berufsbereich Berufsbereich Leistungsarten WZ a/g Arbeits-Rechtsschutz 10 Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitnehmer 3 a/g Anstellungsvertrags-Rechtsschutz 3 g 2 Arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnisse 3 g 2 Rechtsschutz bei Aufhebungsverträgen 3 a 1 Kollektives Arbeitsrecht 3 a 1/5 /g 1/ Sonstiger Berufsbereich Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht a/g Online-Rechtsschutz (Internet-Rechtsschutz) a/g Steuer-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Einspruchsverfahren a/g Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im beruflichen Bereich mit Vorsatztaten a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten g = gerichtlich 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 2 Bis zu einer Streitwertgrenze von Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 5 Erweiterte Leistung 10 Ist der VN Altersrentner und hat diesen Leistungsbereich nicht abgewählt, erhält er besondere Leistungen. Details unter Abschnitt C.4. B 15

18 B. Definitionen 1.1. Private Komponente Verkehrsbereich (zulassungs-/versicherungspflichtige Motorfahrzeuge Land/Wasser/Luft) Verkehrsbereich Leistungsarten WZ a/g Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht a/g Online-Rechtsschutz (Internet-Rechtsschutz) a/g Steuer-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Einspruchsverfahren a/g Sozialgerichts-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren a/g Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen a/g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 9 a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 WZ = Wartezeit in Monaten a = außergerichtlich g = gerichtlich 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 9 Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) einen Eintrag in das Verkehrszentralregister vorsieht (Punktesystem). 16

19 B. Definitionen 1.1. Private Komponente Immobilienbereich (Miete/Eigentum) Immobilienbereich Leistungsarten WZ a/g Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 3 8 a/g Steuer-Rechtsschutz auch im vorgeschalteten Einspruchsverfahren a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Alle selbstbewohnten Wohneinheiten im Inland 3 a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Alle selbstbewohnten Wohneinheiten im EU-Ausland 3 a 5 /g 5 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz einschließlich Erschließungs- und Anlieger- 3 a 1/5 /g 1/5 abgaben Planfeststellungs-, Enteignungsverfahren, Bergbauschäden, Flurbereinigungsverfahren, 3 a 1/5 /g 1/5 im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten Rechtsschutz bei Photovoltaik- und Solaranlagen 3 a 5/7 /g 5/7 Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten g = gerichtlich 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 5 Erweiterte Leistung 7 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 8 Die Wartezeit beträgt 12 Monate im Zusammenhang mit Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder umweltbedingten Beeinträchtigungen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Schad-, Gefahr- und Wertstoffe sowie Abfälle. B 17

20 B. Definitionen 1.2. Gewerbliche Komponente Berufsbereich Gewerbe/Selbständige 24 Vereine Berufsbereich Gewerbe Leistungsarten WZ a/g Arbeits-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber 3 a/g Rechtsschutz bei Aufhebungsverträgen 3 a 1 Kollektives Arbeitsrecht 3 a 1/5 /g 1/ Sonstiger Berufsbereich Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Steuer-Rechtsschutz g Sozialgerichts-Rechtsschutz g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Daten-Rechtsschutz a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im beruflichen Bereich mit Vorsatztaten a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Firmenvertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte 3 a 5 /g 5 Versicherungsvertrags-Rechtsschutz gewerblich 3 a 5 /g 5 Firmenvertrags-Rechtsschutz für»eingekaufte«dienstleistungen (Nebengeschäfte) 3 a 2/5 /g 2/5 Produktionsmaschinen Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach AGG) a 2/5 /g 2/5 Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz g = gerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 2 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 5 Erweiterte Leistung 18

21 B. Definitionen 1.2. Gewerbliche Komponente Berufsbereich Ärzte, Apotheker und Heilberufe Berufsbereich Ärzte Leistungsarten WZ a/g Arbeits-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber 3 a/g Rechtsschutz bei Aufhebungsverträgen 3 a 1 Kollektives Arbeitsrecht 3 a 1/5 /g 1/ Sonstiger Berufsbereich Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Praxis-Vertrags-Rechtsschutz) g Online-Rechtsschutz (Internet-Rechtsschutz) g Steuer-Rechtsschutz g Sozialgerichts-Rechtsschutz g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Daten-Rechtsschutz a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im beruflichen Bereich mit Vorsatztaten a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Firmenvertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte 3 4 a 5 /g Versicherungsvertrags-Rechtsschutz gewerblich 3 4 a 5 /g Firmenvertrags-Rechtsschutz für»eingekaufte«dienstleistungen (Nebengeschäfte) 3 4 a 2/5 /g Produktionsmaschinen Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach AGG) a 2/5 /g Regress-Rechtsschutz (Teilversicherungssumme gilt je Quartal) a 1/5 /g Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz g = gerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 2 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 4 Wartezeit gilt nur im außergerichtlichen Verfahren 5 Erweiterte Leistung 19 B

22 B. Definitionen 1.2. Gewerbliche Komponente Berufsbereich Landwirte Berufsbereich Landwirte Leistungsarten WZ a/g Arbeits-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber 3 a/g Rechtsschutz bei Aufhebungsverträgen 3 a 1 Kollektives Arbeitsrecht 3 a 1/5 /g 1/ Sonstiger Berufsbereich Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht einschließlich Antidiskriminierungs-Rechtsschutz a/g (Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach AGG) Online-Rechtsschutz (Internet-Rechtsschutz) a/g Steuer-Rechtsschutz g Sozialgerichts-Rechtsschutz g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Daten-Rechtsschutz a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im beruflichen Bereich mit Vorsatztaten a/g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz bei Cross-Compliance (Subventionen) a 2/5/6 /g 2/5/6 Firmenvertrags-Rechtsschutz für landwirtschaftliche Nebenbetriebe 3 a 2/5 /g 2/5 Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz g = gerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 2 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 5 Erweiterte Leistung 6 Cross-Compliance = Einhaltung anderweitiger gesetzlicher Verpflichtungen des Landwirts zum Subventionserhalt 20

23 B. Definitionen 1.2. Gewerbliche Komponente Verkehrsbereich (zulassungs-/versicherungspflichtige Motorfahrzeuge Land/Wasser/Luft) Verkehrsbereich Gewerbe/Ärzte/Landwirte Leistungsarten WZ a/g Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Landfahrzeuge) a/g Online-Rechtsschutz (Internet-Rechtsschutz) (Landfahrzeuge) a/g Steuer-Rechtsschutz g Sozialgerichts-Rechtsschutz g Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen a/g Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz a/g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 9 a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 WZ = Wartezeit in Monaten a = außergerichtlich g = gerichtlich 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 9 Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) einen Eintrag in das Verkehrszentralregister vorsieht (Punktesystem). B 21

24 B. Definitionen 1.2. Gewerbliche Komponente Immobilienbereich (Miete/Eigentum) Immobilienbereich Gewerbe/Ärzte/Landwirte Leistungsarten WZ a/g Schadenersatz-Rechtsschutz a/g Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 3 8 a/g Steuer-Rechtsschutz g Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz g Straf-Rechtsschutz a/g Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz) a/g Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz a/g Vorsorge-Rechtsberatung a 3 Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (bereits ab Widerspruchsverfahren) a 5 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz einschließlich Erschließungs- und Anlieger- 3 a 1/5 /g 1/5 abgaben Planfeststellungs-, Enteignungsverfahren, Bergbauschäden, Flurbereinigungsverfahren, 3 a 1/5 /g 1/5 im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten Grau hinterlegt = kann abgewählt werden a = außergerichtlich WZ = Wartezeit in Monaten g = gerichtlich 1 Teilversicherungssumme (Sublimit = SL) 3 Bonus nach dreijähriger Schadenfreiheit Kosten in Höhe einer Erstberatungsgebühr ( 5 Abs. 1 a) ARB-RU 2014 = 190, + USt) 5 Erweiterte Leistung 8 Die Wartezeit beträgt 12 Monate im Zusammenhang mit Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder umweltbedingten Beeinträchtigungen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Schad-, Gefahr- und Wertstoffe sowie Abfälle. 22

25 B. Definitionen 2. Beschäftigte Personen sind Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN tätig sind. (Berechnung siehe Abschnitt B. Nr. 2.1.) 2.1. Berechnung der Beschäftigten y Vollzeitbeschäftigte und freie Mitarbeiter/Subunternehmer (letztere nur, wenn ihnen das versicherte Unternehmen ein Fahrzeug stellt) je Beschäftigter 1/1 = 1,00 y je Heimarbeiter y je geringfügig Beschäftigter 1/4 = 0,25 y je Azubi, Teilzeit- und Saisonkraft y angestellte Familienangehörige, laut unserer Familiendefinition (siehe Abschnitt B. Nr. 5.), auch wenn sie Gehalt beziehen = 0,00 y der/die Inhaber/Gesellschafter-/Geschäftsführer = 0,00 Bei der Berechnung der Beschäftigten wird einschließlich der Dezimalstelle,5 abgerundet Teilzeitarbeit liegt dann vor, wenn die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers regelmäßig und erkennbar kürzer ist als bei vergleichbaren Vollzeitarbeiternehmer. Verglichen wird dabei regelmäßig y die Wochenarbeitszeit y von Arbeitnehmern des gleichen Betrieb y mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und y bei gleicher oder ähnlicher Tätigkeit Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb ist ein anwendbaren Tarifvertrag bzw. branchenübliche Vollarbeitszeit als Vergleichsmaßstab heranzuziehen Stichtagsregelung Das Meldeverfahren der Beschäftigten ist immer zur Hauptfälligkeit des jeweiligen Vertrags vorzunehmen. 3. Berufsausbildung Zur Berufsausbildung zählen y allgemein bildende Schulen y Lehre/Ausbildungsverhältnis y Wartezeiten für Studiengänge (maximal 2 Jahre) y Zwischenzeiten zwischen zwei Ausbildungsstufen (maximal 2 Jahre)* y Freiwilliges Soziales Jahr B * Beispiel: Voraussetzung für die Zulassung zum Besuch einer Technikerschule ist neben eines Schul- und Berufsschulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Berufspraxis von mindestens 1 Jahr. Diese Praxiszeit ist eine Zwischenzeit im Rahmen der Berufsausbildung. 23

26 B. Definitionen 4. Ehrenamt Ehrenamt ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Bei der RU gilt hierbei auch in Deutschland ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit mitversichert. Dies schließt auch eine übliche Aufwandentschädigung mit ein. Die ehrenamtliche Tätigkeit darf aber insgesamt nicht auf ein Entgelt (z. B. Arbeitslohn, Einkünfte als Selbständiger) ausgerichtet sein. 5. Familiendefinition 5.1. Der Versicherungsnehmer (VN) VN kann sein, wer y einen Wohnsitz oder bei Unternehmen: eine gewerbliche Niederlassung im Inland und y einen Arbeitgeber im Inland hat Familie des VN y Ehegatte oder y der nichteheliche Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich) im Versicherungsvertrag genannt (häusliche Gemeinschaft ist dann nicht erforderlich) oder laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft (siehe Abschnitt B. Nr. 5.4.) mit dem VN lebend, y Minderjährige und unverheiratete bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende, volljährige Kinder (siehe Abschnitt B. Nr. 5.5.) ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (häusliche Gemeinschaft ist nicht nötig), y Darüber hinaus sind Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht y Kinder der mitversicherten Kinder y In häuslicher Gemeinschaft (siehe Abschnitt B. Nr. 5.4.) mit dem VN lebende, alleinstehende Elternteile oder nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern des VN, des Ehegatten oder des nichtehelichen Lebenspartners Single-Familie Hat der VN Single-Rabatt vereinbart (siehe Abschnitt A. Nr ), besteht Versicherungsschutz für die Single-Familie. Single-Familie heißt: y Der alleinstehende/alleinerziehende und unverheiratete (ledige, geschiedene, verwitwete) oder getrennt lebende VN, y Kinder des VN (siehe Abschnitt B. Nr. 5.5.), y Kinder der mitversicherten Kinder und y In häuslicher Gemeinschaft (siehe Abschnitt B. Nr. 5.4.) mit dem VN lebender, alleinstehender Elternteil oder die nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern des VN. 24

27 B. Definitionen 5.4. Häusliche Gemeinschaft Laut Melderegister in einer/einem vom VN bewohnten Wohnung/Haus bzw. im gleichen Haushalt (Haushalt = erweiterter Begriff, gleiche postalische Anschrift genügt) des VN lebend Kinder Zu den mitversicherten Kindern der Familie des VN zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Die häusliche Gemeinschaft mit dem VN ist nicht nötig. Vorsorge-Versicherung für Kinder, die aus der Mitversicherung der Eltern ausscheiden und sich selbst versichern siehe Abschnitte C. Nr. 4., D. Nr. 4., 5. und 6. bzw. Abschnitt H Nr. 1.! 6. Kombis Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder von Gütern zu dienen und die über nicht mehr als neun Sitzplätze verfügen mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. 7. Kraftomnibusse Busse Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 8. Krafträder Mit Versicherungskennzeichen: y Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als 50 ccm und Geschwindigkeit nicht über 25 km/h) sowie y Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 50 km/h) Mit amtlichem Kennzeichen: y Alle übrigen Krafträder (auch mit Beiwagen) 9. Leasing-Fahrzeuge Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, die y entweder auf den Mieter zugelassen sind y oder bei fortdauernder Zulassung auf den Vermieter, dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden. 10. Mietwagen Fahrzeuge, mit denen ein nach 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge). 11. Nutzfahrzeuge Lkw/Sattelzugmaschinen Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von (schweren) Lasten und Gütern bestimmt sind mit Ausnahme von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. B 25

28 B. Definitionen 12. Personenkraftwagen Pkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen ausgestattet sind mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. 13. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. 14. Sonderfahrzeuge siehe auch Hinweis nächste Seite Als Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen gelten: Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Fernmeldewagen, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen, Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Feuerwehrmannschafts- und -gerätewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler, Geräteträger für die Land- oder Forstwirtschaft, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen. Nicht als Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten: Betontransporter, Kraftfahrzeug-Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen, Milch-Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert. Hinweis: Nicht zulassungs-/versicherungspflichtige Motorfahrzeuge (z. B. Aufsitzrasenmäher) sind nicht Teil des Verkehrsbereichs. Entsprechende Fahrzeuge sind daher ggf. im Privatbereich oder gewerblichen Berufsbereich je nach Nutzung versichert. 15. Subunternehmer Hierzu zählen selbständig tätige Personen, die weisungsgebunden sind, das heißt y einem einzigen Vertragspartner y für einen konkreten Zeitraum y ihre ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen und somit wie ein Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf des Vertragspartners eingebunden sind. 16. Subventionen (Cross-Compliance (CC))»CC«= Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Landwirte.»CC«kommt bei Verstößen gegen Vorschriften aus den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz zum Tragen. Diese Verstöße können zu Kürzungen oder Streichungen gesetzlicher Direktzahlungen an den Landwirt (»Querbeziehung«zu Subventionen) führen. 17. Taxen Fahrzeuge, die der Unternehmer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bereitstellt und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. 26

29 B. Definitionen 18. Versicherungen der VN in den 28/27 und 26 sowie 25 ARB-RU 2014 compact Wir unterscheiden Versicherungsverträge, die über die private oder gewerbliche Komponente»abgesichert«werden. Versicherungsverträge, der privaten Vorsorge (private Komponente) 26 und 25 ARB-RU 2014 compact sind z. B. y Private Krankenversicherung y Krankenhaustagegeldversicherung y Berufsunfähigkeitsversicherung y Private Unfallversicherung y Lebensversicherung Versicherungsverträge, gewerblicher Art (gewerbliche Komponente) 28/27 sind z. B. y Elektronikversicherung y Betriebsunterbrechungsversicherung y Betriebs-/Gewerbehaftpflicht y Transportversicherung y Betriebliche Altersvorsorge (BAV) y Feuerversicherung 19. Vorübergehende Vermietung von Betten Die vorübergehende Vermietung von 1 bis 8 Betten bis zu einem Jahr, z. B. an Feriengäste im»nebenerwerb«, also keine Pensionen, gewerbliche Vermieter etc., ist im RS im Vertrags- und Sachenrecht prämienfrei mitversichert (in 26 und 27 sowie 28 private Komponenten und 25 ARB-RU 2014 compact enthalten). Insoweit liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. 20. Wohneinheiten y Als Wohneinheit gilt eine zu Wohnzwecken gemietete, vermietete oder vom Eigentümer selbstbewohnte Einheit, z. B. Wohnung oder ein Einfamilienhaus. y An Familienmitglieder (siehe Abschnitt B. Nr. 5.) vermietete Wohneinheiten können als selbstbewohnt gelten (Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen). Bei Bedarf kann hierfür eine Parteivereinbarung getroffen werden. y Leerstehende und aktuell nicht vermietete Wohneinheiten gelten als selbstbewohnt. y Alle einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug- Abstellplätze sind immer eingeschlossen. y Teilweise gewerblich genutzte Wohneinheiten werden einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheit gleichgestellt, wenn die gewerbliche Nutzung weniger als 50 % beträgt. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen. y Bauwerke auf fremden Grundstücken (Ausnahme: Erbbaurecht) sind im Rahmen des Wohnungs- und Grundstucks-RS nicht versicherbar. B 27

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