Auf dem Prüf. Die Forstliche Ausbildungsstätte. Aktuell

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1 14 Aktuell Auf dem Prüf Die Forstliche Ausbildungsstätte Ort in Gmunden (OÖ) war Anfang Februar das Ziel von Forstleuten und Jägern. Denn es stand ein heißes Eisen auf dem Programm: Die so genannten Verbissgutachten. Hochkarätige Referenten (siehe auch Seite 19) stellten verschiedene Verfahren vor, deren Aussagewert und Aussagegrenzen wurden diskutiert. Das Resümee aus der Diskussion der Tagungsbeiträge vorab: Die Wechselwirkungen zwischen Waldverjüngung und Wildverbiss können nur schwierig und unvollständig in den bestehenden Bewertungsmodellen abgebildet werden. Dies trifft vor allem auf die natürliche Verjüngung von Bergmischwäldern bei verschiedenen Auflichtungsgeraden des Altbestandes zu. Die Ursache (Verbiss) und die Wirkung (eventuelle Auswirkungen des Verbisses auf die Biodiversität oder die Entstehung von Wildschaden oder Wildnutzen abhängig vom Verjüngungsziel) liegen im Wald oft mehrere Jahrzehnte auseinander, wodurch die Beurteilung einer aktuell festgestellten Wildeinwirkung (Verbiss, Fegung, Tritt) zunächst lediglich eine Prognose für eine spätere Auswirkung auf die Waldentwicklung darstellt. Aufgrund dieser Problematik kann es leicht zu Interpretationsfehlern beziehungsweise zur Überinterpretation der verfügbaren Daten kommen. Bei Aufforstungen auf Freiflächen, insbesondere bei Monokulturen, ist die Prognose-Unsicherheit weit weniger gegeben (Lichtverhältnisse und Wuchsrelationen zwischen verschiedenen Baumarten spielen eine untergeordnete Rolle). Wenn anhand von Verbisserhebungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines kurzen Zeitraumes schon sichere Aussagen über den Eintritt oder das Ausmaß von Wildschäden oder Biodiversitätsveränderungen gemacht werden sollen, so ist das bei Naturverjüngungen mit den bestehenden Methoden in der Regel nicht möglich. Auch Hilfstafeln für die Entschädigung von Verbissschäden sind für natürliche Mischwaldverjüngungen unter Bestandesschirm meist ungeeignet, weil die diesen Tafeln zugrunde liegenden Daten in der Regel 10/2006 Pirsch

2 Seit vielen Jahren wird im deutschsprachigen Raum über die Aussagekraft der so genannten Vegetationsgutachten diskutiert. Unter dem Titel Waldverjüngung und Wildeinfluss: Inventurverfahren und Auswertemethoden veranstaltete der Österreichische Forstverein ein Seminar rund um diese Thematik. Prof. Friedrich Reimoser fasst die Ergebnisse und Erkenntnisse der Tagung zusammen. Foto M. Danegger stand aus Verbiss-Simulationsversuchen auf Freiflächen an Aufforstungen (meist Fichte oder Buche) stammen. Voreilige Schadensfeststellungen führen meist zu heftigen Diskussionen, wenn die verwendete Untersuchungsmethode für solche Schlussfolgerungen nicht geeignet ist. Die meisten statistischen Methoden eignen sich zwar gut für ein wertfreies Monitoring von Entwicklungstendenzen des Wildeinflusses, gemessen an gut definierten Parametern. Eine wertende Schlussfolgerung und Maßnahmenableitung sollte dann besser gutachtlich unter Heranziehung weiterer Entscheidungsgrundlagen durchgeführt werden. Unterschiedliche Verfahren Ein weniger strittiger Weg wird zum Beispiel seit einigen Jahren von den Österreichische Bundesforste AG beschritten. In einem kostengünstigen, unternehmensweiten Stichprobenverfahren werden jährlich Leittriebverbiss und frische Schälung erhoben. Daraus werden regionale Trends des Verbiss-

3 16 Aktuell und Schäldrucks sowie die Zusammensetzung und artspezifische Höhenentwicklung der Waldverjüngung auf Forstbetriebsebene ersichtlich (Mittelwert-Unterschiede ohne statistische Absicherung). Dieses Monitoring dient als Frühwarnsystem, dessen Ergebnisse dann ortbezogen, bei genauer Kenntnis der regionalen und lokalen Zusammenhänge, zur gutachtlichen Ableitung waldbaulicher und jagdlicher Maßnahmen mit verwendet werden können. Eine Überinterpretation von nackten Zahlen (Verjüngungszahlen, aktuellen Verbissoder Schälprozenten) im Hinblick auf die Existenz von Wildschaden und dessen jeweiliger Ursachen wird bei dieser Vorgangsweise vermieden. Auf Basis der Hegegemeinschaften Kaum Diskussionen gibt es bei der Aufnahme der Verbisssituation im Revier weil objektiv und nachprüfbar. Zudem haben Jagdgenossen wie Revierinhaber ja die Möglichkeit, bei der Datenerhebung mit dabei zu sein. leitung an Beteiligte). Nach Informationsveranstaltungen erfolgt die Erstellung der Gutachten durch die Forstbehörden und anschließend werden die Gutachten an die unteren Jagdbehörden übermittelt. Von diesen werden die Forstlichen Gutachten als eine wichtige Grundlage für die Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne in den Jagdrevieren verwendet. Folgende Kriterien werden im Gutachten besonders gewürdigt: Vergleich der tatsächlichen Waldzusammensetzung mit den Baumartenanteilen in der Verjüngung, Veränderung der Wuchsrelationen der Baumarten (durch Einfluss von Schalenwild), Regionale Schwerpunkte des Verbisses, und Entwicklungstendenz. Als zusammenfassende Wertung des Verbisses erfolgt eine Einstufung nach günstig, tragbar, zu hoch, oder deutlich zu hoch. Als allgemeine Empfehlung für die Abschussplanung wird vermerkt: Abschuss deutlich senken, sen- ken, beibehalten, erhöhen oder deutlich erhöhen. Das Gutachten versteht sich als Dienstleistung für folgende Zwecke: möglichst objektive Erfassung und Beurteilung der Waldverjüngung, Hilfsmittel für alle Beteiligten (Grundeigentümer und Jäger) zur Findung waldverträglicher Lösungen, Entscheidungsgrundlage für die Untere Jagdbehörde bei der Abschussplanung, Verwirklichung der Ziele des Waldgesetzes und des Jagdgesetzes. Die Bayerische Forstverwaltung will durch die Erstellung des Forstlichen Gutachtens einen Beitrag für die natürliche und kostengünstige Waldverjüngung, für den Ausgleich der Interessen und für eine gemeinwohlorientierte Waldentwicklung leisten. Die Kosten der Inventur wurden mit zirka einem Euro pro Hektar Wald angegeben, das sind 0,30 Euro pro Hektar Wald und Jahr (zum Vergleich: eine Baumpflanze kostet ca. 0,30 Euro). Als Orientierung für die Ab- Auch das für Bayern im dreijährigen Turnus für die Hegegemeinschaften (nicht Jagdgebiete) erstellte Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (inkl. Verbiss und Fegung) besteht aus einem zweistufigen Verfahren: einem objektiven Datenerhebungsteil (Verbissinventur Stichprobenverfahren zur objektiven, einheitlichen Aufnahme der Waldverjüngung sowie von Verbiss und Fegung durch Schalenwild) sowie einem gutachtlichen Interpretationsteil, der dem stärker subjektiven Aspekt der Beurteilung gerecht wird (Forstliches Gutachten forstfachliche Beurteilung der Inventurergebnisse unter Einbeziehung der örtlichen Gesamtsituation). Die Datenerfassung erfolgt durch die Forstbehörden, danach werden die Daten über das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten an die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zur Auswertung übermittelt. Danach erfolgt die Rücksendung der Ergebnisse an die zuständigen Forstbehörden zur Stellungnahme (Weiterfassung des Gutachtens dienen folgende Grundsätze (Oberziele) bayerischer Forstund Jagdpolitik: Im Zuge der Waldverjüngung sollen arten- und strukturreiche Wälder mit standortgemäßen Baumarten aufgebaut werden. Dabei muss eine natürliche Verjüngung der Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein. Es soll ein möglichst naturnaher Zustandes des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes,,Wald vor Wild bewahrt oder hergestellt werden. Zielprobleme: Will man jedoch diese völlig plausibel erscheinenden Oberziele, die auch in anderen Ländern in ähnlicher Form in den Gesetzen verankert sind, auf operationale Ziele konkretisieren und dadurch einen messbaren Soll-Ist-Vergleich für eine objektive Beurteilung ermöglichen, so stößt man bald an Grenzen. Es bestehen meist erhebliche subjektive Spielräume und Unsicherheiten, die zu Konfliktpotential und oft zu berechtigten Diskussionen führen, vor allem wenn man nicht von Vornherein die Grenzen (Schwächen) der verwendeten Methoden offenlegt. Meist ist zum Beispiel unklar, auf welcher Flächeneinheit (je Ar, je Hektar, je 100 Hektar etc.) sich konkret welche Foto JD 10/2006 Pirsch

4 Aktuell 17 und wie viele standortgemäße Baumarten mindestens entwickeln können müssen, oder in welcher Zeit (Jahre oder Jahrzehnte, in Abhängigkeit von Boden, Seehöhe, Lichtregime, waldbaulicher Behandlung etc) die erforderliche Verjüngung eine bestimmte Höhe erreicht haben muss (z.b. aus dem Zugriffsbereich des Wildäsers entwachsen, z.b. 1,3 m). Außerdem ist es nicht immer leicht, die Ursachen eines unbefriedigenden Soll-Ist- Vergleichs der Waldverjüngung richtig einzuschätzen (Waldaufbau, Standort, Wild oder/ und andere Hemmnisse?). Vor allem dann, wenn keine Vergleichsmöglichkeit mit der Waldentwicklung ohne Schalenwildeinfluss (Kontrollzäune) für die Beurteilung zur Verfügung steht. Des Weiteren ist der Grundsatz Wald vor Wild in der heutigen Zeit schwierig argumentierbar, weil das Ökosystem Wald sowohl aus Pflanzen als auch aus Tieren besteht. Die Trennung von Wald und Wild geht von einem historisch entstandenen, forstrechtlich geprägten Waldbegriff aus, der vorwiegend auf Waldbäume und Waldboden bezogen ist und der Wild, für das eine andere rechtliche Zuständigkeit besteht, definitionsgemäß nicht als einen Teil des Waldes (bzw. des Forstes) sah. Man hätte weniger Erklärungsbedarf, wenn man Waldvegetation vor Wild oder Forstwirtschaft vor Jagdwirtschaft (oder: forstliche Ziele vor jagdlichen Zielen) zum Grundsatz wählte falls es einen solchen Grundsatz überhaupt braucht. Stichprobenverfahren in Österreich Die Kontrollverfahren in der Steiermark (Verjüngungszustandserhebung und Wildeinflussmonitoring) umfasst ein standardisiertes Verfahren auf systematischem Stichprobenraster nach ähnlichen Grundzügen wie in Bayern sowie die Anlage von Verbiss-Kontrollzäunen. Die Auswertung erfolgt auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs, wobei das Hauptaugenmerk auf ungeschädigte Pflanzen (ob ausreichend oder nicht) gelegt wird. Zielbaumarten sind Baumarten der potentiellen natürlichen Waldgesellschaft. Weniger systematisch entwickelt als in Bayern ist hier der gutachtliche Teil des Verfahrens in Form einer Gesamtschau abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten (Interpretation der Ergebnisse), was leichter zu Akzeptanzproblemen führt. Für Österreich insgesamt besteht ein bundesweites Wildeinflussmonitoring (Stichprobenverfahren), das im Rahmen der Waldinventur durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald in mehrjährigen Intervallen durchgeführt wird und objektive Aussagen für ganze Bundesländer liefert. Zusätzlich bestanden in den Bundesländern bis vor kurzem unterschiedliche Verfahren zur Erfassung des Wildeinflusses für kleinere Bezugsflächen (Bezirke, Hegegemeinschaften) die nun angeglichen worden sind und nun ebenfalls österreichweit vergleichbare Ergebnisse (auf Bezirksebene) liefern sollen (derzeit in Probephase). Das neue Stichprobenverfahren gibt Mindeststandards vor, die von den Ländern einzuhalten sind. Dabei sind Kontrollzäune aus Kostengründen nicht enthalten. Deshalb sind keine Aussagen über Wildschaden oder Wildnutzen möglich, sondern es wird in einem speziellen Auswertungsverfahren, das einen Soll-Ist-Vergleich enthält, in

5 18 Aktuell dreijährigen Intervallen ermittelt, ob der Wildeinfluss (als wertneutrales Ergebnis ohne automatische Schlussfolgerung) im Bezirk als gering, mittel oder hoch eingestuft wird. Ein regionale Gesamtschau und Schlussfolgerungen können in einem zusätzlichen Schritt angeschlossen werden. Ob dieses Verfahren dazu ausreicht, die in regelmäßigen Abständen erforderlichen Kernaussagen über Wildschäden für die im Forstgesetz vorgesehene Berichtlegung des Ministers an das Parlament zu ermöglichen, wird sich erst herausstellen. Wissenschaftliche Methodenanalyse Die Analysen von Dr. Kindermann machten klar, wie leicht aus unkritisch verwendeten Verbissprozenten falsche Schlussfolgerungen gezogen werden können. Er hält die ledigliche Fixierung auf Verbissprozente, die nicht näher hinterfragt werden, als fachlich ungeeignet für die Beurteilung von Wildeinflüssen oder gar Wildschäden. Das Verbissprozent kann gesteigert werden durch mehr Verbiss oder durch weniger Verjüngung, es hängt von Baumart, Baumhöhe und weiteren Einflussfaktoren maßgeblich ab. Professor Eckmüllner analysierte den Einfluss der Untersuchungsmethode (des Versuchsdesigns) auf die Genauigkeit der Ergebnisse und auf Verzerrungseffekte. Je nach Verteilung der Verjüngung (zufällig, rasterförmig, geklumpt, stark geklumpt) bringen unterschiedliche Probeflächenformen (Kreis, Trakt) bessere Ergebnisse. Bei regelmäßiger Verteilung (z.b. Pflanzung) ist der Kreis effizienter, bei geklumpter Situation (Verjüngungsgruppen Lücken) ist das Traktsystem vorteilhafter. Das tatsächliche Verbissprozent wird bei geklumpter Verjüngungsverteilung bei beiden Verfahren (Kreis und Trakt) unterschätzt, beim Traktsystem jedoch deutlich stärker als beim Probekreis. Der Grund für dieses zunächst unlogisch erscheinende Ergebnis ist, dass es sich beim Verbissprozent um einen so genannten Ratio-Schätzer handelt, der nicht automatisch verzerrungsfrei ist. Desweiteren untersuchte Eckmüllner die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bei Schätzverfahren (Flächendeckung der Verjüngung in Prozent sowie Verbissprozent) durch verschiedene Schätzer. Die sehr unbefriedigende Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, vor allem beim Verbissprozent, legen nahe: besser zählen und messen statt schätzen. Diskussion und Ausblick Wild gehört zum Lebensraum Wald und nicht jeder geschädigte Baum bedeutet Schaden für den Waldbestand. Bei der Tagung wurde auch diskutiert, dass sich das Wesen des Wald-Wild-Konflikts beziehungsweise des Forst- Jagd(-Naturschutz)-Konflikts aus folgenden Komponenten ergibt: Wildverbiss ist eine natürliche Begleiterscheinung der Waldverjüngung, es gibt ein Konkurrenzproblem Wildtier Mensch um die selbe Ressource (Pflanzen). Es bestehen methodische Schwächen bei der Schadensbewertung, die oft zu Misstrauen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen führen. Die Wurzeln des Konflikts sind vielschichtig und komplex (hohes Konfliktpotenzial) und haben eine gemeinsame deutsch-österreichische Wildschadens-Geschichte (Jagdrecht mit Grundeigentum verbunden). Spannungsfelder ergeben sich in folgenden Bereichen: Forstleute versus Ökologen /Biologen (verschiedene Blickwinkel) Grundeigentümer Forstbehörde (teilweise verschiedene Ziele) Schutzwald Wirtschaftswald Nationalpark (unterschiedliche Ziele und Toleranzgrenzen) Wild als Verursacher von mangelnder Waldverjüngung (auch andere Ursachen möglich) Mangelnde Differenzierung zwischen Verjüngungsmangel Wildeinfluss Schaden Nutzen (zielabhängig) Verwendung der Zahlen als politisches Druckmittel oder zur objektiven Information (teilweise unterschiedliche Ziele) Bei der Wildschadensbeurteilung ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der landeskulturellen Sicht (Schwellenwerte/Toleranzgrenzen; Schadensvermeidung im Vordergrund) und der betrieblichen Sicht (finanzielle Einbußen; Schadensentschädigung im Vordergrund). Ver- Foto H. Hess 10/2006 Pirsch

6 bisshäufigkeit ist nicht gleich Verbissschaden: Nicht jeder verbissene Trieb bedeutet Schaden für den Baum und nicht jeder geschädigte Baum bedeutet Schaden für den Waldbestand. Als methodische Konsequenzen für die Wildschadensbeurteilung lassen sich ableiten: Eine strikte Unterscheidung zwischen Verjüngungsmangel, Wildeinfluss und Wildschaden ist erforderlich. Die Beurteilung sollte durch einen objektiv erhobenen Datenteil (zählen und messen) und eine gutachtlichen Interpretationsteil (Gesamtschau, Schlussfolgerungen) erfolgen. Mögliche Ineffizienzen und Fehler beim Untersuchungsdesign besser beachten. Der Wildschaden muss primär am verbleibenden und nicht am ausscheidenden Bestand gemessen werden (operationale Verjüngungsziele wichtig). Es gibt auch Wildnutzen, der in eine Bilanz Wildschaden Wildnutzen eingehen sollte. Die Wildschadenanfälligkeit (Verbissdisposition) des Waldes sollte stärker beachtet werden (starke waldbauliche Einflussmöglichkeit). Die Interpretation des Verbissprozents hinsichtlich Schaden ist problematisch. Forschungsbedarf (Langzeituntersuchungen): Erhebung der weiteren Entwicklung von Vergleichsflächenpaaren im Dickungs- beziehungsweise Stangenholzstadium zumindest bis zum ersten waldbaulichen Eingriff (Wuchsdynamik mit und ohne Wildeinfluss; eventuelle Verzögerungs- und Kompensationseffekte) wichtig für die Verifizierung und Feinabstimmung von SOLL-Werten und Toleranzgrenzen. Als Schwerpunkte für die zukünftige Vorgangsweise wurden angeführt: Vertrauen schaffen durch Sachlichkeit, Offenheit, Ehrlichkeit (Verzicht auf forstliche und jagdliche Überheblichkeiten). Tatsächliche Ziele klarstellen; kein Etikettenschwindel (worum geht es? Geld, argumentatives Druckmittel, Fest stellung von Wildeinfluss oder Wildschaden?). Methodische Grenzen und Schwächen bei Wildschadensbeurteilung offen legen. Bei subjektiven Beurteilungsspielräumen durch vernünftige Konventionen Richtwerte festlegen ( Aushandlungsprozess ). Potentiellen Wildnutzen akzeptieren (Bilanz Schaden Nutzen). Vielschichtiger Ursachenkomplex erfordert bessere Kooperation (Forst-Jagd) zur effizienten Problemlösung ( Partnerschaft ). Insgesamt zeigt die Praxis, dass sowohl eine Überzeichnung der Wildschäden von forstlicher Seite auf Dauer kontraproduktiv ist (Unglaubwürdigkeit und vermehrter Handlungswiderstand durch die Jäger) als auch eine Unterschätzung Die Referenten Prof. Hubert Hasenauer vom Department Wald- und Bodenwissenschaften der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien organisierte und leitete das Seminar. Univ. Prof. Dr. Friedrich Reimoser, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität und Universität für Bodenkultur, Wien, hielt ein Übersichtsreferat zum Tagungsthema. Dr. Fritz Völk und DI Bernhard Posch stellten das Jungwuchs-, Verbiss-, und Schälmonitoringprogramm der Österreichischen Bundesforste AG vor. Ministerialrat Dr. Franz Brosinger von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erläuterte die Verjüngungs- und Verbissinventur der Bayerischen Forstverwaltung. OFR DI. Heinz Lick vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung stellte die Verjüngungszustandserhebung in der Steiermark vor. Dr. Georg Kindermann und Prof. Dr. Otto Eckmüllner vom Department für Wald- und Bodenwissenschaften der BOKU referierten über Erfahrungen und Interpretationsprobleme bei der Datenauswertung. der Schäden (Aufbau von Schadenshypotheken für zukünftige Generationen). Eine Konzentration auf eindeutige Schadensfälle mit konsequenter Maßnahmensetzung und gleichzeitig Belobigung von Gebieten mit eindeutiger Problemlösung durch jagdliche oder/ und forstliche Maßnahmen erscheint am effizientesten. i Die Vorträge sind im Internet ersichtlich: (Jagdseite).

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