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1 INFORMATIONEN FÜR VER- BANDSMITGLIEDER VERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND E.V. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, wir freuen uns, Ihnen unsere Verbandsinformation für den Monat November zu präsentieren und wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Spatz Geschäftsführer Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. Gärtnergasse 1a Mainz!1

2 1. Aus dem Verband 1.1 Regionalgruppensitzungen Wie bereits in der letzten Verbandsinfo veröffentlicht, fanden wieder die alljährigen Regionalgruppensitzungen statt. In den letzten Wochen haben die Regionalgruppensitzungen der Regionen Saarland, Trier und Nord stattgefunden. Regionalgruppensitzung Saarland Regionalgruppensitzung Trier Sehr erfreulich war die hohe Teilnehmerzahl bei allen Sitzungen und die durchweg positive Stimmung bei den Kollegen. In geselligen Runden wurde über die Themen Nachwuchswerbung, Überbetrieblich Ausbildung, die Homepage des Verbandes sowie das Thema Landes- und Bundesgartenschauen gesprochen. Noch viel wichtiger war jedoch der gute Austausch der Kollegen der Regionen untereinander. Die Geschäftsstelle bedankt sich bei den jeweiligen Regionalgruppenvorsitzenden und allen Anwesenden für die netten und informativen Abende. Wenn Sie sich bereits jetzt den Termin für die nächste Regionalgruppensitzung vormerken möchten, finden Sie die Termine am ende der Verbandsinformation. Regionalgruppensitzung Nord!2

3 10. SEPTEMBER Kursstart Verwendung von Pflanzen Am ist der Kurs -Verwendung von Pflanzen an der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Deula in Bad Kreuznach gestartet. Wie bereits in den Regionalgruppensitzungenbesprochen, freuen wir uns über die gute Zusammenarbeit zwischen der Deula und dem Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland. Herr Seifert (Geschäftsführer der Deula) setzt gemeinsam mit seinem Ausbilderteam die neuen Kurse mit viel Elan und Engagement um. Inhaltlich sollen sich alle Kurse vom Charakter des Berufsschulunterrichts stark abgrenzen. In den Kursen der ÜA ist es wichtig, dass Ihre Auszubildenden die Möglichkeit bekommen sich praktisch zu erproben. Daher werden nur ausgewählte theoretische Inhalte nochmals im Kurs angesprochen. Um eine praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten werden in allen Kursen von den Auszubildenden Gruppenarbeiten- dem Thema entsprechend- erstellt. Ziel jedes Kurses ist die gelungene Fertigstellung dieser Baustelle, welche alle Inhalte des Kurses vereint. Wichtiger Aspekt der Gruppenarbeit ist unter vielem Anderem auch die Schulung der Teamfähigkeit und der Kommunikation auf der Baustelle. Mit Umstellung der Konzepte wird nun auch das Thema Pflanze in allen Kursen thematisiert, da die Pflanzenkenntnisse der Auszubildenden in den Prüfungen häufig kritisiert werden und viele der Auszubildenden große Probleme im Erkennen, Benennen und dem fachlich richtigen Umgang mit Gehölzen haben. Der Kurs Verwendung von Pflanzen, liegt relativ zeitnah am Beginn der Ausbildung, sodass das Thema Pflanze für viele Auszubildende noch nicht fassbar ist. Daher geht es in dem Kurs vor allem um das entwickeln eines Einstieg für das Thema Pflanze. Auszüge aus dem Arbeitsskript Kurs 01 Grundkurs Pflanze Verwendung von Pflanzen!3

4 Die Auszubildenden bekommen Hilfestellungen zu Erkennungsmerkmalen unterschiedlicher Gehölze und werden ermutigt sich durch sehen, anfassen, riechen usw. mit den unterschiedlichen Gehölzen zu befassen und diese somit auch sicher bestimmen zu können. Gleichzeit lernen die Auszubildenden durch einfache Feldversuche Böden grob einzuteilen, da diese die Grundlage für die optimale Standortauswahl der unterschiedlichen Gehölze bildet. In Kleinbaustellen werden Gehölze auf dem Gelände von den Auszubildenden je nach Bedarf geschnitten. Durch das wiederkehrende Thema Pflanze in allen Kurses können die Auszubildenden gemeinsam mit dem Ausbilder verfolgen wie die Pflanzen sich in den nächsten Jahren entwickeln. Erste kleine Übungen zeigen den Auszubildenden wie komplex ein Pflanzplan ist und welche Punkte beim Lesen und Anwenden auf der Baustelle zu beachten sind. Gezielte Übungen bei der Bodenbearbeitung, Pflanzung und Anbindung werden der DIN entsprechend vorgestellt und umgesetzt. In der Gruppenarbeit werden zum Ende der Woche alle gelernten Fertigkeiten umgesetzt und anschließend kritisch mit den Auszubildenden anhand von festgelegten Bewertungskriterien beurteilt. Wir hoffen das es uns im Team gelungen ist eine praxisnahe und gute Struktur in der Überbetrieblichen Ausbildung zu schaffen, dennoch freuen wir uns jeder Zeit über Anregungen und Gespräche zu dem wichtigen Thema ÜA. Auf unsere Homepage finden Sie bereits einige Unterlagen der ÜA, wir freuen uns, wenn Sie diese nutzen um mit uns ins Gespräch zu kommen. Auszüge aus dem Arbeitsskript Kurs 01 Grundkurs Pflanze Verwendung von Pflanzen!4

5 2. Kurzgemeldet 2.1 Eröffnung neues Geschäftsgebäude Bamaka Die Einkaufsgesellschaft Bamaka, die mehrheitlich im Besitz des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) ist, hat ihr neues Gebäude in Rhöndorf bezogen. v.l.: Herr Dr. Kloos (Hauptgeschäftsführer BGL), Frau Jüngling und Herr Jüngling Die Firma Jüngling hat die Außenanlage der neuen Geschäftsstelle der Bamaka gebaut Es bietet auf 630 m² Nutzfläche Platz für 24 bis 30 Angestellte, verteilt auf zwei Etagen. Das Haus steht auf einem eigenen Grundstück am Fuß des Drachenfels. Von ihrem neuen Geschäftssitz aus, betreut die Bamaka rund Einkaufsberechtigte bundesweit. Der Bamaka-Vorstandsvorsitzende Karl Esser freut sich über die nur achtmonatige Bauzeit. Alle Termine sind gehalten worden. Das Haus ist auf einen geringen Energieverbrauch ausgerichtet. Alle Lichtkörper haben LED-Standard. Es gibt keine Glühbirnen und keine Hallogenleuchten mehr. Die Beleuchtung aller Räume ist computergesteuert. Die Fenster sind dreifach verglast und mit Lärmschutz versehen, denn das Gebäude steht gerade 80 Meter von einer der meist befahrenen Eisenbahnlinien Deutschlands entfernt. Quelle: Neue Landschaft v.l.: Herr Präsident Carentz, Herr Jüngling, Frau Jüngling, Herr Esser, Herr Vizepräsident Mock bei der Eröffnung der neuen Geschäftsstelle!5

6 2.2 BGL Bildungspreis 2016 Bereits in der Regionalgruppensitzung 2015 haben wir über den Bildungspreis des BGL berichtet. Der BGL- Bildungspreis würdigt engagierte Nachwuchskräfte, die sich durchh sehr gute Leistungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie über ihren starken Einsatz für den landschaftsgärtnerischen Berufsstand auszeichnen. Verliehen werden 6 mal ein Geldpreis von plus 6 mal Bildungsgutscheine im Wert von Der Bewerbungszeitraum endete am Weitere Infos finden Sie auf: Vizepräsident Alexander Mock Herr Vizepräsident Alexander Mock ist Teil der fünfköpfigen Jury, die den ersten Bildungspreis des BGL im Februar in Berlin verleihen werden. 2.3 Saison-Kurzarbeitergeld: Anzeigepflicht entfällt vollständig Die Bundesregierung hat für Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu beziehen, eine spürbare Erleichterung geschaffen. Im Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) wurde die Regelung zur Anzeige des Arbeitsausfalls beim Saison-KuG ersatzlos gestrichen ( 101 Abs. 7 SGB III). Das Saison-KuG kann von Dezember bis März für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus in Anspruch genommen werden. Diese Leistung sichert die Beschäftigung bei Ausfällen durch Witterung oder Auftragsmangel. Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen. Lag witterungsbedingter Arbeitsausfall zugrunde, war dies nicht notwendig. Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-KuG), egal durch welchen Ausfall verursacht, müssen künftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren, da die Bundesagentur (BA) verpflichtet ist, regelmäßig alle geförderten Betriebe zu prüfen. Quelle: BGL!6

7 2.4 Informationspflicht für GaLaBau Betriebe Für die Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus ergeben sich aus dem Gesetz ab dem 1. Februar 2017 neue Informationspflichten. 1. Betriebe müssen den Verbraucher darüber informieren, ob sie am Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht. Dies muss für den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich erfolgen. Die Informationen müssen auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält und zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Von der Informationspflicht ausgenommen sind Unternehmer, die am 31. Dezember des jeweils vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, unabhängig davon, ob Volloder Teilzeitkräfte im Betrieb arbeiten. Kleinere Betriebe können also immer von Fall zu Fall flexibel entscheiden, ob sie beim Schlichtungsverfahren mitmachen. Diese Option besteht auch für die Unternehmen, die zuvor ihre Nichtteilnahme erklärt haben. Vorsicht: Es reicht nicht, nur die Bereitschaft zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren zu erklären. Über eine ablehnende Haltung muss ebenfalls ausdrücklich informiert werden. 2. Unabhängig von der Information über die Entscheidung zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren auf der Webseite und den AGBs hat der Unternehmer im konkreten Streitfall zusätzliche Pflichten. Sofern er eine Kundenbeschwerde bekommt und sich mit dem Kunden nicht einigt, muss der Unternehmer den Verbraucher immer (also auch, wenn er nicht am Schlichtungsverfahren teilnehmen will) schriftlich auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen, mit Anschrift und Webseite. Außerdem muss er angegeben, ob er bereit oder verpflichtet ist, am Schlichtungsverfahren dieser Stelle mitzuwirken. Eine Verpflichtung ergibt sich, wenn der Unternehmer zuvor über seine Bereitschaft zur Teilnahme auf seiner Webseite und in AGB informiert hat. Diese zusätzliche Informationspflicht gilt ebenfalls ab dem 1. Februar 2017 und ist unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Mustertext für Webseite (Impressum), AGB und Textmitteilung, der im Einzelfall angepasst werden muss: Wir sind[nicht][bereit/verpflichtet], an einem Streitbeilegungsverfahren vor der [Verbraucherschlichtungsstelle], [Anschrift], [Internetadresse] teilzunehmen. Für den GaLaBau gibt es keine eigene branchenspezifische Schlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes. Zuständig für Streitigkeiten zwischen einem Galabau-Unternehmen und einem Verbraucher ist deshalb die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle Zentrum für Schlichtung e.v. in Kehl ( Die genaue Adresse lautet: Straßburger Str. 8, Kehl am Rhein, Fax: 07851/ , Quelle: BGL 2.5 Anpassung des Mindestlohn Die Mindestlohnanpassungsverordnung ist am 18. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro ist damit rechtsverbindlich. Die Änderungsverordnung zur Modernisierung des Meldeverfahrens wurde am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtsverbindlich. Sie tritt am 1. Januar!7

8 2017 in Kraft. Demzufolge können Meldungen nach 16 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), 18 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und 17b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab dem 1. Januar 2017 auch elektronisch über ein internetgestütztes Meldeportal an die Zollverwaltung übermittelt werden. Das momentan gültige faxbasierte Verfahren wird noch bis zum 31. Juni 2017 parallel möglich sein und dann ab dem 1. Juli 2017 vollständig durch das elektronische Verfahren abgelöst. Quelle: BGL 3.0 Termine Folgende Termine dürfen Sie sich bereits jetzt vormerken: Wir möchten Sie besonders auf unsere Mitgliederversammlung am hinweisen. Nach dem formalen Teil wird Sie Herr Schilling auf Grund der vielen Änderungen im Bereich des Baurechts ausführlich informieren. Veranstaltung Termin Mitgliederversammlung Regionalgruppensitzung Mitte Regionalgruppensitzung Pfalz Regionalgruppensitzung Saar Regionalgruppensitzung Nord Regionalgruppensitzung Tier !8

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