1Entwurf KV Energie (Ergebnis AG Energie, Samstag, , 17:00 Uhr) XXX

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1 1Entwurf KV Energie (Ergebnis AG Energie, Samstag, , 17:00 Uhr) XXX 2 3I. Ziele 41. Energiewende und Klimaschutz erfolgreich gestalten 5Die Energiewende war und ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine 6Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Schöpfung 7verpflichtet ist. Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängiger von Importen, sichert 8Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Wir wollen die Chance nutzen, engagierten 9Klimaschutz zum Fortschrittsmotor zu entwickeln und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit 10zu stärken. Eine der Hauptaufgaben der Großen Koalition ist es deshalb, die Energiewende zum 11Erfolg zu führen. Wir wollen die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und 12mit stetig wachsendem Anteil Erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen. Wir 13bekräftigen unseren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas 14einzuhalten, uns in der Europäischen Union für 2030 für ambitionierte Ziele auf der Grundlage 15des weltweiten langfristigen Ziele für 2050 einzusetzen und wir werden uns auch international für 16ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Vereinbarungen engagieren. Die Erreichung 17ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im 18internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen und ist so zu gestalten, 19dasscarbonleakagevermieden wird Energiepolitisches Dreieck 21Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks: Klima- und Umweltverträglichkeit, 22Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sind für uns gleichrangig. Das große Ziel der Energiewende 23wird nur dann dauerhaft bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn 24Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet bleiben. Mit wachsendem Anteil der 25Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung wachsen zunächst auch die damit verbundenen 26Herausforderungen. Deshalb gilt es, schnell verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die 27Investitionen anregen und industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten und neu 28schaffen. 29Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit 30des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten 31eine höhere Bedeutung zuzumessen. Dabei nehmen wir auch den europäischen Strommarkt 32verstärkt in den Blick. Im Rahmen dessen musszur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit 33in Deutschland der wirtschaftliche Betrieb notwendiger Kapazitäten konventioneller und flexibel 34einsetzbarer Kraftwerke in bezahlbarer Weise möglich bleiben. 35In diesem Sinne streben wir eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien- 36Gesetzes (EEG) an und legen sie bis Ostern 2014 dem Kabinett vor mit dem Ziel einer 37Verabschiedung im Sommer 2014, um für verlässliche Rahmenbedingungen, Planbarkeit und 38Berechenbarkeit in der Energiepolitik zu sorgen. Altanlagen genießen Bestandsschutz. Der 39Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigteund in der Realisierung befindliche Investitionen ist 40entsprechend zu gewähren

2 Klimaschutz 44Wir halten daran fest, dem Klimaschutz einen zentralen Stellenwert in der Energiepolitik 45zuzumessen. Deshalb wollen wir die Treibhausgas-Emissionen national bis 2020 um mindestens 4640Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. Europaweit setzen wir uns für eine Reduktion 47um mindestens 40 Prozent bis 2030als Teil einer Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau 48der Erneuerbare Energien und Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Unionein. [SPD: In 49einem nationalen Klimaschutzgesetz (Klimaschutzplan)] wollen wir die weiteren 50Reduktionsschritte bis zum Zielwert von 80 bis95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in 51einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen Wir werden uns für einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene einsetzen. Dabei 54muss die Reduzierung der emittierten Treibhausgasmengen zentrales Ziel des Emissionshandels 55bleiben. Korrekturen sollten grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Ziele zur Minderung der 56Treibhausgase nicht erreicht werden. Bei der von der EU-Kommission geplanten Herausnahme 57von 900 Millionen Zertifikaten aus dem Handel (backloading) muss sichergestellt werden, dass 58es sich um einen einmaligen Eingriff in das System handelt, die Zertifikate nicht dauerhaft dem 59Markt entzogen werden und nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der 60betroffenen Branchen und industrielle Arbeitsplätze ausgeschlossen werden Ausbau der erneuerbaren Energien 63Über die Ausbaukorridore werden noch Kostenabschätzungen vorgenommen. Anschließend 64erfolgt eine Konkretisierung vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen Auf der Basis dieser Ziele wird sich die Bundesregierung mit den Ländernauf eine synchronisierte 67Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verständigen Wir werden die Erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele unter 70Berücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht und die Kosten begrenzt werden. Vor 71diesem Hintergrund werden wir auch unverzüglich den Dialog mit der Europäischen Kommission 72und den Mitgliedstaaten darüber beginnen, wie diesen Zielen dienende Förderbedingungen 73europarechtskonform weiterentwickelt werden können. Zusätzliche Einnahmen aus dem 74Emissionshandel nutzen wir in diesem Bereich II. Effizienzals zweite Säule für die nachhaltige Energiewende 77Für den Erfolg der Energiewende muss die zweite Säule mehr Gewicht erhalten: die Senkung 78des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz. Dies ist auch für den Klimaschutz von 79großer Bedeutung. Fortschritte bei der Energieeffizienz erfordern einen Sektor übergreifenden 80Ansatz, der Gebäude, Industrie und Gewerbe, Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und 81Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen 82Potenzialanalyse wollen wir Märkte für Energieeffizienz entwickeln und viele Akteure einbinden, 83wie z. B. örtliche Versorger und große Energieversorgungsunternehmen Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz 3 4 2

3 85In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz fassen wir die Ziele für die verschiedenen 86Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure 87zusammen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängigen Kommission 88überprüft. Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung 89beschlossen werden. Die für Energieeffizienz vorzusehenden Mittel sind zu 90erhöhen(Haushaltsumschichtung, Verwendung Energie- und Klimafonds, zusätzliche 91Aufwendungenneben der Gebäudesanierung). 92Aus dem Energie- und Klimafonds fördern wir in Wirtschaft, Kommunen und Haushalten die 93Umsetzung anspruchsvoller Effizienzmaßnahmen. In den Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgt 94die Finanzierung ergänzend mit eigenen Instrumenten aus den zuständigen Ressorts. 95Ein zentraler Schwerpunkt ist dabei eine qualifizierte Beratung, die sicherstellt, dass nur 96Maßnahmen gefördert und umgesetzt werden, die für den Maßnahmenträger sinnvoll und 97kosteneffizient sind. 98In einem ersten Schritt wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen: Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wollen wir aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen. Wir beabsichtigen, die energetische Gebäudesanierung auch steuerlich zu fördern. Die Höhe der Modernisierungsumlage wird abgesenkt (Mietrecht) und in dann voller Höhe nur noch für energetische und altengerechte Modernisierungen gewährt. Die Ausstattung der Programme ist so zu gestalten, dass durch Beratung Fehlinvestitionen für Private und Unternehmen verhindern werden. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie werden wir sachgerecht umsetzen. Fachlich fundierte Informationen und eine qualifizierte, unabhängige Beratung sind neben der Förderung entscheidend, um Eigentümer zur Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu überzeugen. Hierfür werden wir die Beratungsprogramme weiter ausbauen,ein spezielles Beratungsprogramm zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen auflegen, das Eigentümer über die Effizienz ihrer Heizungsanlage und mögliche Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gezielt informiert. Für Haushalte mit geringem Einkommen sollen Investitionen in energiesparende Haushaltgeräte erleichtert werden. Auf europäischer Ebene werden wir uns mit Nachdruck für dynamische und anspruchsvollere Standards für energierelevante Produkte im Rahmen der Öko- Design-Richtlinie (Verankerung des Top-Runner-Prinzips) einsetzen. Soweit möglich, wollen wir nationale Standards vorab setzen.auf nationaler Ebene werden wir die Markteinführung hocheffizienter Produkte im Rahmen des Energieeffizienzfonds durch Förderprogramme unterstützen Finanzierung Effizienzmaßnahmen [Finanzvorbehalt] Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung soll ein 5- Jahresprogramm von jährlich 1 Mrd. Euro umfassen. Dies hätte bei einem Absetzungszeitraum von 10 Jahren im ersten Haushaltsjahr Steuermindereinnahmen von 3

4 je 42,5 Mio. Euro(ansteigend auf 215 Mio. Euro p.a.) für Bund und Länder sowie 15 Mio. Euro (ansteigend auf 75 Mio. Euro p. a.) für die Kommunen zur Folge. Eventuelle Teilkompensationen sollten für ein Zuschussprogramm für die energetische Sanierung von Gebäuden der Länder und Kommunen genutzt werden. Für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz werden über die bisherigen Mittelansätze hinaus jährlich 500 Mio. Euro für folgende Schwerpunktbereiche bereitgestellt: o o Investitionen für energiesparende Produkte im Bereich Haushalt und Gewerbe: 350 Mio. Euro. Energieberatung undförderprogramm zur Markteinführung hocheffizienter Produkte, einschl. Prozesstechnologie: 150 Mio. Euro Klimafreundlicher Wärmemarkt 138Der Wärmemarkt ist mitentscheidend für eine erfolgreiche Energiewende. Mit gut der Hälfte 139entfällt in Deutschland der größte Anteil am gesamten Endenergieverbrauch auf die Erzeugung 140von Wärme. Allein der Gebäudebereich verursacht rund 40 % des Endenergieverbrauchs und 141etwa ein Drittel der CO 2 -Emissionen. Unser Ziel bleibt es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu 142klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müssen der Energieverbrauch der Gebäude 143soweit technisch und wirtschaftlich möglich gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer 144Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden. 145Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein langfristiger Prozess. Der Sanierungsfahrplan für 146den Gebäudebereich soll den Weg aufzeigen. Wir werden die Instrumente im Gebäudebereich 147hieran ausrichten und im Wärmemarkt als erste Schritte folgende Maßnahmen ergreifen: 148 Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird auf der Grundlage des Erfahrungsberichtes 149 und zur Umsetzung von europäischem Recht fortentwickelt und mit den Bestimmungen der 150 EnEV abgeglichen. 151 Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand sollte weiterhin auf Freiwilligkeit 152 beruhen. 153 Das bewährte Marktanreizprogramm werden wir aufstocken und verstetigen. 154 In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren 155 Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, 156 etwa im Wärmebereich, nutzen III.Ausbau der erneuerbaren Energien Nationale Ziele für erneuerbare Energien und Ausbaukorridor 161Wir setzen uns für einen nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Ausbau der Erneuerbaren ein. 162Dafür werden wir im EEG einen[cdu/csu: verbindlichen]ausbaukorridor festlegen und den 7 8 4

5 163Ausbau steuern. Damit stellen wir sicher, dass die Ausbauziele erreicht werden und die Kosten 164im Rahmen bleiben Dieser Ausbaukorridor 167 schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten, 168 gibt der EE-Branche einen verlässlichen Wachstumspfad, 169 begrenzt die Kostendynamik für den Ausbau der erneuerbaren Energien, 170 gibt für die Entwicklung der konventionellen Energiewirtschaft einen stabilen Rahmen, 171 erlaubt eine bessere Verknüpfung mit dem Netzausbau, 172 ermöglicht eine schrittweise Anpassung des Strom- und Energieversorgungssystems 173 an die Herausforderungen volatiler Stromerzeugung und dadurch eine 174 kostengünstigere Systemintegration Kosten der Energiewende 177Die Energiewende ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Gesamtkosten sind in den letzten Jahren 178aber schneller und stärker gestiegen, als allgemein erwartet wurde und für das Gelingen der 179Energiewende zuträglich ist. Die EEG-Umlage hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die für private 180Verbraucher/innen und weite Teile der Wirtschaft, insbesondere auch mittelständische 181Unternehmen, zum Problem wird, wenn es nicht gelingt, die Kostendynamik zu entschärfen.mit 182den grundlegenden Reformen, auf die wir uns verständigt haben, wollen wir dies erreichen, 183indem wir Ausmaß und Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen. Die 184Vergütungssysteme wollen wir mit Blick auf Kosteneffizienz vereinfachen. Unser Ziel ist eine 185Stabilisierung der Kosten auf einem vertretbaren Niveau. Dazu brauchen wir neben einem 186berechenbaren [CDU/CSU undverbindlichen] Ausbaukorridor insbesondere mehr Kosteneffizienz 187durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker 188marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung 189auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene 190Regelung für die Eigenproduktion von Strom [SPD: Um die Kosten der Energiewende gerecht zu verteilen, senken wir die Stromsteuer in 193einem ersten Schritt um 25 % und dann jährlich entsprechend dem Anteil Erneuerbarer Energien 194am Stromverbrauch. (Finanzierungvorbehalt)] Reform des Fördersystems 197Die Förderung der Erneuerbaren wollen wir im Interesse bezahlbarer Strompreise 198kosteneffizienter gestalten. Überförderungen werden wir schnell und konsequent bei Neuanlagen 199abbauen; Altanlagen genießen Bestandsschutz. Für alle Technologien werden wir eine 200kontinuierliche Degression im EEG verankern. Wir werden die Bonusregelungen überprüfen und 201weitgehend streichen. Darüber hinaus werden wir das vergleichsweise teure Grünstromprivileg 202streichen. Damit sichern wir auch für die Zukunft eine europarechtskonforme Ausgestaltung Für die einzelnen Technologien gilt:

6 206 Photovoltaik:Die jetzt geltende Regelung (u. a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich 207 bewährt und wird beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liegt nahe an dem im EEG 208 festgelegten Ausbaukorridor. 209 Biomasse:Der Zubau von Biomasse wird [CSU: überwiegend]auf Abfall- und Reststoffe 210 begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die Vermaisung der Landschaft 211 und entschärft die Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst 212 bedarfsorientiert gefahren werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen. 213 Wind an Land:Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken 214 Standorten), um Überförderungen abzubauen, und gleichzeitig durch eine 215 Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten 216 Standorte auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können. 217 Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das BauGB einfügen, die es ermöglicht, 218 länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen. 219 Wind auf See:Orientiert an den realistischen Ausbaumöglichkeiten legen wir den 220 Ausbaupfad 2020 auf 6,5 GW fest. Um anstehende Investitionen mit langen Vorlaufzeiten 221 bei Offshore-Wind nicht zu gefährden, [werden die dafür kurzfristig notwendigen 222 Maßnahmen getroffen,, (Platzhalter) wird konkretisiert]. Für den weiteren Ausbaupfad bis gehen wir von durchschnittlich 2 Windparks pro Jahr mit einer Leistung von je ca MW aus,um einen Ausbau von 15 GW bis 2030 zu erreichen. 225 Wasserkraft: Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden 226 weitergeführt Darüber hinaus wollen wir bereits mittelfristig (ab 2018) die Förderhöhe über Ausschreibungen 229ermitteln, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der 230Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit 231Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, 232wird spätestens 2016 als Pilotmodell ein Ausschreibungsmodell in einer Größenordnung von 233insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden 234Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von 235Ausschreibungeneine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt Markt- und Systemintegration 238Unser Grundsatz lautet: Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung von erneuerbaren 239Energien und soll diese nicht dauerhaft fördern. Ziel muss es daher sein, dass die Erneuerbaren 240perspektivisch ohne Förderung am Markt bestehen. Daher werden wir die Erneuerbare Energien 241in einem Prozess in den Strommarkt integrieren. Durch die Degression im EEG steigt der Anreiz 242zur Direktvermarktung. Für regelbare Erneuerbare Energien wird eine verpflichtende 243Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Wir werden für Anlagen ab 5 244MW die verpflichtende Direktvermarktung einführen und sehen hierfür eine auskömmliche 245gleitende Marktprämie für Neuanlagen vor. Bis 2017 soll dies für alle Anlagengrößen gelten. Die 246Einführungwerden wir so gestalten, dass die mit dem EEG bestehende Vielfalt der Akteure 247erhalten bleibt Um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, werden wir zudem festlegen, dass Neuanlagen 250vom Netzbetreiber und von den Direktvermarktern ansteuerbar sein müssen. Spitzenlast kann 251bei neuen Anlagen im begrenzten Umfang (weniger als 5 % der Jahresarbeit) unentgeltlich 252abgeregelt werden, soweit dies die Kosten für den Netzausbau senkt und dazu beiträgt, negative 253Börsenstrompreise zu vermeiden. Zudem werden wir die Entschädigungsregelung im

7 254Einspeisemanagement so verändern, dass sie verstärkt Anreize dafür setzt, dass die 255Netzsituation bei der Standortwahl von Neuanlagen besser berücksichtigt wird 256(Härtefallregelung).In diesem Sinne werden wir in der bestehenden Härtefallregelung die Höhe 257der Entschädigung absenken, die gewährt wird, wenn wegen eines Netzengpasses nicht 258eingespeist werden kann. Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren wird beibehalten Wir werden prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen 261Grundlastanteilihrer Maximaleinspeisung garantierenmüssen, um so einen Beitrag zur 262Versorgungssicherheit zu leisten. Diese können Sie in eigener Verantwortung vertraglich mit 263Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig regelbaren Erneuerbaren Energien, 264abschaltbaren Lasten oder von fossilen Kraftwerken absichern. Die virtuelle Grundlastfähigkeit 265der einzelnen erneuerbaren Energien soll schrittweise geschaffen werden. Hierzu werden wir ein 266Pilotvorhaben durchführen Wir setzen uns dafür ein, die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland in den 269europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dafür werden wir einerseits das EEG 270europarechtskonform weiterentwickeln und uns andererseits dafür einsetzen, dass die EU- 271Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland 272auch weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen gehen wir davon aus, dass das EEG weiterhin 273keine Beihilfe darstellt Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, stromintensive Unternehmen in ihrer 278internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Nur so können wir geschlossene 279Wertschöpfungsketten und industrielle Arbeitsplätze dauerhaft erhalten. Wir wollen deshalb die 280Besondere Ausgleichsregelung erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln. Die Besondere 281Ausgleichsregelung hat allerdings Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage für das EEG. In 282der Besonderen Ausgleichsregelung haben sich die Zahl der antragstellenden Unternehmen und 283die privilegierte Strommenge seit der letzten Novelle weiter erhöht. Auch die als 284Eigenstromerzeugung privilegierten Strommengen steigen seit Jahren kontinuierlich an Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit 287der deutschen Industrie erhalten wird und zu diesem Zweck auch die Besondere 288Ausgleichsregelung europarechtlich abgesichert wird und die Finanzierung des EEG dauerhaft 289auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Die Vorschläge zur Steuerung des Ausbaus und zur 290Kosteneffizienz sind auch mit Blick auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit 291der deutschen Industrie von zentraler Bedeutung Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der 294EEG-Umlage beteiligt wird. Zu diesem Zweck sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer 295Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit von 296KWK-Anlagen und Kuppelgas wahren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze 297eingezogen werden. Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet Bei der Besonderen Ausgleichsregelung überprüfen wir die Privilegierung in den einzelnen 300Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Darüber hinaus werden 301wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen. Zugleich werden wir vorsehen, 302dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern

8 303auch wirtschaftlich sinnvolle und technologischmachbare Fortschritte bei der Energieeffizienz 304erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (earlyactions) berücksichtigt. Diese 305Maßnahmen kommen auch dem Anliegen der Europäischen Kommission entgegen. Darüber 306hinaus könnten parallel die Schienenbahnen in angemessener Weise an den Kosten beteiligt 307werden, ohne dass dies wie bisher zu Wettbewerbsverzerrungen führt IV. Strommarktmarktdesign Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke 310Entscheidender Motor der Energiewende ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir wollen, 311dass gleichzeitig auch zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, also jederzeit der 312nachgefragten Last eine entsprechend gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland gegenüber 313steht Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen 316Energiemixessind auf absehbare Zeit unverzichtbar. Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der 317Erneuerbaren Energien benötigen wir auch in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle 318Kraftwerke. Solange und soweit keine anderen Möglichkeiten (wie z.b. Speicher oder 319Nachfragemanagement) ausreichend und kostengünstig zur Verfügung stehen, kann 320Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie noch nicht entscheidend zur 321Versorgungssicherheit beitragen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer ausreichenden 322Deckung der Residuallast. Ein Entwicklungspfad für den konventionellen Kraftwerkspark lässt 323sich nicht ohne eine klare Kenntnis des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschreiben Wir brauchen verschiedene Mechanismen, mit denen die jeweils erforderlichen Kapazitäten 326langfristig am Markt gehalten werden können Eckpunkte für eine ökologisch vernünftige, ökonomisch tragfähige und Arbeitsplätze sichernde 329Vorgehensweise sind: Damit die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die Stromnachfrage besser 331 aufeinander abgestimmt werden, sind Flexibilitätsoptionen sowohl auf der Angebots- als 332 auch auf der Nachfrageseite auszubauen (insbesondere bei Kraftwerken und 333 Erneuerbaren Energie, Lastmanagement, Speicher) Für die nächsten Jahre wollen wir die Netzreserve weiterentwickeln 335 (Ausschreibungsmodelle auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber). Damit die Kosten für 336 die Absicherung der wenigen Jahresstunden mit den höchsten Lasten begrenzt bleiben, 337 können soweit verfügbar alte fossile Kraftwerke die Netzreserve bilden Um kurzfristige Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden, werden wir darüber 339 hinaus dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der anstehenden 340 Untersuchungen auf Grundlage der Reservekraftwerksverordnung die Errichtung neuer 341 regional erforderlicher Reservekapazitäten zügig prüft und gegebenenfalls sicherstellt Derzeit verfügen wir deutschlandweit über ausreichend Kraftwerke. Allerdings könnte sich 343 diese Situation bis zum Ende des Jahrzehntes ändern. [CDU/CSU: Wir prüfen daher die 344 Einführung von Kapazitätsmechanismen, um gegebenenfalls bis spätestens Ende eine gesetzgeberische Entscheidung für eine kosteneffiziente Lösung zu treffen.][spd: Es 346 ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, der nicht in erster Linie neue 347 Kraftwerkskapazitäten anreizt, sondern den wirtschaftlichen Betrieb der notwendigen 348 bestehenden konventionellen Kraftwerke ermöglicht.] Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche Kraft-Wärme- Kopplung sind so zu gestalten, dass der KWK-Anteil auf 25 % bis 2020 ausgebaut wird. 8

9 Auf Grundlage einer umgehend erfolgenden Potenzialanalyse zum Einsatz von KWK in Deutschland werden wir in 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK wie insbesondere das KWKG überprüfen und anpassen. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie setzen wir so in deutsches Recht um, dass die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO 2 - Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besserzur Geltung kommen. 358VI. Speicher Die stark schwankende Einspeisung Erneuerbarer Energien erfordert einen Ausgleich 361durch verschiedene Flexibilitätsoptionen (z.b. Lastmanagement, power-to-heat) 362einschließlich Speichern. Je schneller der Ausbau der Erneuerbaren Energien voran 363schreitet, desto mehr werden auch Stromspeicher benötigt.um die erforderliche 364konventionelle Reservekapazität zuverlässig abschätzen zu können, werden wir die in 365den kommenden Jahren technisch und wirtschaftlich verfügbarenspeicherpotenziale auf 366der Zeitachse richtig einschätzen. 367Künftig wird je nach Einsatzzweck ein Mix verschiedener Stromspeicher erforderlich sein. 368Dafür ist es wichtig, die Rahmenbedingungen gleichermaßen, d. h. technologieneutral, 369zu gestalten. In diesem Zusammenhang wollen wir, dass Pumpspeicherwerke auch 370künftig ihren Beitrag zur Netzstabilität wirtschaftlich leisten können. 371Aufgrund der zukünftigen Systemfunktionen sollen die Letztverbraucherpflichten der 372Speicher überprüft werden. 373Mittel- bis langfristig steigt der Bedarf nach neuen Speichern in Folge der Dynamik des 374Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Bei einem hohen Anteil brauchen wir auch 375Langzeitspeicher, die saisonale Schwankungen ausgleichen können. Derzeit gilt power- als die dafür zukunftsfähigste Technologie. Es besteht jedoch noch erheblicher 376to-gas 377Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Mit den aktuellen und weiteren 378Demonstrationsprojekten werden wir die Technologie Schritt für Schritt weiterentwickeln, 379optimieren und zur Marktreife bringen. Das bereits angelegte Forschungsprogramm 380werden wir verstetigen VII. Netze Verlässliche und langfristige Netzausbauplanung 385Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren bedingen einander. Damit beides synchron 386läuft, sollte der Netzausbau zukünftig auf Basis des verbindlichen Ausbaupfads für 387Erneuerbare Energien erfolgen

10 389Für den Ausbau des Übertragungsnetzes stellt der Bundesbedarfsplan auch in Zukunft 390das zentrale Instrument dar. Mit Blick auf den erforderlichen Netzausbau gilt es, 391Offshore-Windenergie schrittweise in einem geordneten Verfahren auszubauen (Offshore 392Netzentwicklungsplan). Dabei werden wir darauf achten, dass entstehende 393Anbindungskapazitäten effektiv genutzt werden können Wir wollen, dass Optimierungspotenziale bei Bestandsnetzen ausgeschöpft werden. Mit 396diesen Maßnahmen steigern wir die Aufnahmekapazität des Netzes für die 397Erneuerbaren, erhöhen somit die Effizienz und senken die Kosten Wir wollen die Integration der europäischen Stromversorgung durch den Ausbau der 400grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und der Grenzkuppelstellen auf der 401Grundlage der EU-Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) 402vorantreiben Modernisierung der Verteilernetze 405Die Verteilernetze werden mehr und mehr das Rückgrat der Energiewende vor Ort, da 406der Zubau Erneuerbarer Energien eine zunehmende Dezentralisierung des 407Energieversorgungssystems bewirkt. Jedoch darf Dezentralisierung nicht zu Abstrichen 408bei der Versorgungssicherheit führen. Wir werden daher dafür sorgen, dass die 409Rahmenbedingungen für die Verteilernetze investitionsfreundlich ausgestaltet 410werden.Investitionen sind zeitnah nach Fertigstellung zu refinanzieren. 411Investitionsbugdets in den Verteilnetzen werden wir prüfen Investitionen durch Netzbetreiber sollen getätigt werden können, wenn und soweit sie 414erforderlich sind. Mit dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zur 415Anreizregulierung und der Netzplattform-Studie Moderne Verteilernetze für Deutschland 416werden wir zeitnah in 2014 über eine ausreichende Datenbasis für Entscheidungen zu 417notwendigen Weiterentwicklungen der Anreizregulierung verfügen Rahmenbedingungen für intelligente Netze schaffen 420Wir wollenbereits in 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von 421intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher auf den Weg 422bringen. Gegenstand des Pakets werden die Fixierung hoher technischer Standards zur 423Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, die Formulierung 424bereichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikationsowie Regelungen 425im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern und zur Ermöglichung von 426intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein Netzentgelte 429Auch in Zukunft muss eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der 430Netzinfrastrukturen sichergestellt sein. Wir werden das System der Netzentgelte 431daraufhin überprüfen, ob es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Durch 432die steigende Eigenstromversorgung im privaten und gewerblichen Bereich stellt sich

11 433zunehmend die Frage nach einer fairen Kostenverteilung. Deshalb müssen die Kosten 434für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur künftig stärker abgebildet werden. Dazu 435gehören zum Beispiel die Einführung einer generellen Leistungskomponente im 436Netzentgelt (Grund- oderleistungspreis) und die Beteiligung der Einspeiseran denkosten 437der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs (sog. G-Komponente) Bürger am Netzausbau beteiligen 440Für den Netzausbau muss bei den betroffenen Anliegern für Akzeptanz geworben 441werden. Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch 442eine finanziell attraktive Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger an der 443Wertschöpfung sowie eine Überprüfung der derzeitigen Entschädigungspraxis beitragen Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der 446Rekommunalisierung) der Verteilnetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die 447Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern VIII. Fracking 450Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der 451Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung insbesondere bei 452der Schiefergasförderung eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die 453Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht 454hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. 455Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie 456zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. 457Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige 458Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine 459nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist 460(Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes), wobei die aktuellen Gutachten zu 461dem Ergebnis kommen, dass diese Voraussetzungen z.zt. nicht vorliegen. 462Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer 463Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit 464verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. 465Wir werden unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem 466gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen überlegen, welche konkreten Erkenntnisse 467die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu 468beseitigen und eine ausreichende Grundlage über mögliche nachfolgende Schritte zu 469schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit 470allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und an der Thematik 471interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft

12 472Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden, vorhandene Gutachten 473ausgewertet und die einzusetzenden Stoffe systematisiert und hinsichtlich ihres 474Umweltverhaltens und ihrer Auswirkungen insbesondere auf die Wasserqualität bewertet 475(Datenbank) werden. 476Die neue Bundesregierung wird kurzfristig Änderungen füreinen besseren Schutz des 477Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetzsowieeine Verordnung über die 478Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von 479Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen 480Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und 481Öffentlichkeitsbeteiligungvorsieht. 482IX. Management und Governance 483Zur Beratung von Bundesregierung und Parlament bei der Umsetzung der Energiewende 484streben wir die Bildung eines Forums Energiewende (Energierat) für einen ständigen 485Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich 486relevantenGruppen an.wir werden beim Vollzug der Projekte der Energiewende auf eine 487umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger achten. 488Wir werden mit allen Akteuren der Energiewirtschaft einen engen Dialog pflegen. Wegen 489ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge werden wir auchu. a. die Handlungsfähigkeit 490der deutschen Stadtwerke thematisieren. 491Wir wollen die Energiewende naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür 492notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen werden wir 493ein Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende einrichten, um zu einer 494Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen X. Energieforschung, technologische Entwicklung und Marktvorbereitung Forschung, Entwicklung sowie die Marktvorbereitung von modernen Energiesystemen 499und Verfahren sind auf die Ziele der Energiewende ausgerichtet. Die damit 500einhergehenden Herausforderungen sind nur durch Innovationen bzw. neue oder 501optimierte Energiesysteme und Verfahren zu meistern Grundvoraussetzung zur Stimulation dieser Innovationen ist intensive Forschung und 504Entwicklung in einem breiten Spektrum von unterschiedlichen Technologieoptionen. Die 505Komplexität der Aufgaben bei der künftigen Energieversorgung erfordert intelligente und 506effiziente Komponenten- und Systemlösungen, insbesondere in den Bereichen 507Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Versorgungssysteme (u.a. Speicher, Netze 508und Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien). Im 509Energieforschungsprogramm werden wir neue, thematisch übergreifende und 510systemorientierte Forschungsansätze aufgreifen, um zusätzliche Potenziale für den 511Innovationsprozess entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erschließen. 512Transparenz und Koordination werden mit Hilfe eines neuen intelligenten

13 513Informationssystems, das auch Grundlagenthemen sowie benachbarte 514Forschungsdisziplinen wie z. B. Materialforschung und Informations- und 515Kommunikationstechnologien umfasst, zusätzlich unterstützt und dadurch die Effizienz 516der Forschungsförderung erhöht. Die Projektförderung ist dabei das geeignete 517Steuerungsinstrument, um ein zielgerichtetes politisches Handeln zu ermöglichen. Wir 518werden daher die Mittel im Energieforschungsprogramm verstetigen Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist darauf angewiesen, dass 521Forschungsergebnisse zügig in Form von innovativen und marktfähigen Produkten 522verwertet werden. Auch mit Blick auf eine weltweit steigende Nachfrage nach innovativen 523Energietechnologien wollen wir diesen Innovationsprozess bis hin zur Markteinführung 524erheblich beschleunigen. Dies leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung des 525exportorientierten Technologiestandortes Deutschland und dient damit gleichzeitig 526wirtschaftspolitischen Interessen. Zu diesem Zweck streben wir an, insbesondere für 527KMU bei der KfW einen Innovationsfonds einzurichten, um geeignete 528Rahmenbedingungen zu schaffen und gezielte Anreize zu setzen Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung 531Die Nuklearforschung werden wir auf wichtige Zukunftsthemen fokussieren. Durch die 532institutionell und projektgeförderte nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung 533werden wir einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im In- und 534Ausland zur Lösung der nuklearen Entsorgungsfragen und zum Kompetenzerhalt in 535Deutschland leisten, derbesonders auch für die internationale Zusammenarbeit 536erforderlich ist. In diesem Rahmen werden wir nach dem Neubeginn der Endlagersuche 537die Endlagerforschung verstärken. Dies gilt insbesondere für Alternativen zu Steinsalz als 538Endlagermedium Grundlagenforschung 541Auch mit Hilfe der Grundlagenforschung werden wir die Energiewende unterstützen. So 542wollen wir etwa die Klimaforschung mit den Schwerpunkten Klimamodellierung und 543regionale Klimafolgenabschätzung stärken. Gleiches gilt für Forschung zu Chancen und 544Risiken sowie zu Handlungsoptionen. Mit der Förderung der Bioökonomie wollen wir den 545Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer 546auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft 547vorantreiben.Die Meeres- und Polarforschung leistet ebenfalls wichtige Beiträge zur 548Erforschung des Klimawandels * * *

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